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                                                                      Merkatorstr. 2
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                                                                      Tel. 0 21 81 – 75 69 140

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Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen – 12
Tipps

Mit Pressemitteilungen treten Unternehmen in die Öffentlichkeit. Um einen guten Eindruck
zu hinterlassen und das Unternehmen in der Öffentlichkeit gut zu repräsentieren, ist es
wichtig, professionelle Pressemitteilungen zu verfassen. Professionelle und zugleich
qualitativ   hochwertige        Pressemitteilungen   sind   die   Basis   für   eine      erfolgreiche
Öffentlichkeitsarbeit.    Als     Grundlage    für   die    Professionalität       ist   es      wichtig,
Pressemitteilungen immer sachlich und regelkonform zu schreiben. Ein weiterer wichtiger
Punkt ist die Wahrung rechtlicher Grundsätze. Rechtliche Fehler, bewusst oder
unbewusst, können im schlimmsten Fall nicht nur einen schlechten Eindruck in der
Öffentlichkeit hinterlassen, sondern auch zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen
haben.




12 Tipps für die Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen


1. Pressekodex
Beachten Sie die publizistischen Grundsätze (Pressekodex). Der Pressekodex enthält
journalistisch-ethische    Grundregeln        wie    die    Achtung       der      Menschenwürde,
Sorgfaltspflicht, Wahrhaftigkeit, Achtung des Privatlebens und die Intimsphäre des
Menschen, Schutz der Ehre sowie den Verzicht auf Diskriminierungen. Überprüfen Sie Ihre
Pressemitteilungen daher auf eventuelle Verstöße gegen den Pressekodex.


2. Urheberrecht
Beachten Sie das Urheberrecht in Ihren Pressemitteilungen. Veröffentlichen Sie nur selbst
verfasste Texte. Falls Sie Inhalte von anderen Autoren verwenden, geben Sie stets die



 ADENION GmbH 2012                                                                                  -1-
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verwendeten Quellen an. Kennzeichnen Sie fremde Texteile deutlich als Zitat. Lassen Sie
verwendete Zitate von den Zitatgebern freigeben, bevor Sie Ihre Pressemitteilung
veröffentlichen.      Nur   so    können    Sie   sicherstellen,   dass     Sie     das      Urheberrecht
beziehungsweise das Persönlichkeitsrecht der entsprechenden Person nicht verletzen. Da
die Nachweispflicht der Einverständniserklärung im Falle eines Rechtsstreites bei Ihnen
liegt, sollten Sie sich das Einverständnis schriftlich einholen.


3. Geschützte Begriffe
Verwenden Sie keine markenrechtlich geschützten Begriffe, außer Sie haben eine
schriftliche Genehmigung des Markeninhabers. Lassen Sie sich die Nutzungsrechte
schriftlich bestätigen, damit Sie im Falle eines Rechtsstreits die erlaubte Nutzung
nachweisen können.


4. Persönlichkeitsrecht
Verfassen Sie Ihre Pressemitteilungen so, dass Dritte, wie Personen, Gruppen und andere
Unternehmen nicht geschädigt, in ihrer Ehre verletzt, beleidigt oder verunglimpft werden.
Wahren     Sie   das     Persönlichkeitsrecht     von   Personen,    über         die      Sie   berichten.
Veröffentlichen Sie daher keine Pressemeldungen, die sich mit pauschalen, nicht
nachweisbaren         Vorwürfen    und     Behauptungen      gegen        einzelne         Personen   oder
Personengruppen richten. Stellen Sie keine falschen Tatsachenbehauptungen gegen
Personen auf. Achten Sie darauf, dass Sie andere Personen nicht verleumden oder
verunglimpfen. Bleiben Sie stets sachlich und fair.


5. Wettbewerbsrecht
Wahren Sie das Wettbewerbsrecht in Ihren Pressemitteilungen. Schreiben Sie nur über
Fakten, die Ihr Unternehmen betreffen und denken Sie sich nichts aus. Stellen Sie keine
falschen Tatsachenbehauptungen auf. Schreiben Sie nicht negativ über Produkte von




 ADENION GmbH 2012                                                                                     -2-
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Wettbewerbern, ohne dies mit zuverlässigen Quellen belegen zu können. Die
Verleumdung oder Beleidigung von Wettbewerbern gehört nicht in eine Pressemitteilung.
Verzichten    Sie     daher     grundsätzlich   auf    negative     Äußerungen            gegenüber
Wettbewerbern.


6. Vergleichende Werbung
Seien Sie bei Vergleichen zu Mitbewerbern in Ihren Pressemitteilungen vorsichtig. Treffen
Sie nur Aussagen, die nachprüfbar sind und der Wahrheit entsprechen. Laut des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 6 gilt als vergleichende Werbung
„jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem
Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht“.
Ein Verstoß liegt nach § 6, Absatz 2 beispielsweise vor, wenn Sie einen Vergleich
anstellen, der „sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder
dieselbe Zweckbestimmung bezieht“ oder „nicht objektiv auf eine oder mehrere
wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser
Waren oder Dienstleistungen bezogen ist“.


7. Irreführende Aussagen
Verfassen Sie keine Pressemitteilungen, die Ihre Leser in die Irre führen könnten.
Verzichten Sie auf irreführende Aussagen jeglicher Art, um eventuelle rechtliche
Konsequenzen zu vermeiden. Laut der Irreführungsrichtlinie 84/450/EG gilt als irreführende
Werbung „jede Werbung, die in irgendeiner Weise - einschließlich ihrer Aufmachung - die
Personen, an die sie sich richtet oder die von ihr erreicht werden, täuscht oder zu
täuschen geeignet ist und die infolge der ihr innewohnenden Täuschung ihr
wirtschaftliches    Verhalten    beeinflussen   kann   oder   aus   diesen       Gründen       einen
Mitbewerber schädigt oder zu schädigen geeignet ist“.




 ADENION GmbH 2012                                                                              -3-
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FACHBEITRAG                                                             Fax 0 21 81 – 75 69 199
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8. Nennung von Prominenten
Seien Sie bei der Nennung von Prominenten vorsichtig. Falls es keine vorherige
Absprache mit dem entsprechenden Prominenten oder dem Management gab, könnte
die Person eventuell mit der Nennung seines Namens im Zusammenhang mit Ihrem
Unternehmen nicht einverstanden sein.


9. Glücksspielstaatsvertrag
Gemäß des Glücksspielstaatsvertrages § 5, Absatz 3 ist die Werbung für öffentliches
Glücksspiel im Internet verboten. Beachten Sie in Ihren Pressemitteilungen den
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Veröffentlichen Sie keine Inhalte zu Glücksspielen,
Spielkasinos und Sportwetten. Verstöße gegen den Glückspielstaatsvertrag werden
strafrechtlich geahndet.


10. Werbung für Tabakerzeugnisse
Verfassen Sie keine Pressemitteilungen über Tabakwaren. Nach dem Vorläufigen
Tabakgesetz (VTabakG) besteht für Tabakerzeugnisse ein Werbeverbot. So ist die
Werbung für Tabakwaren im Internet und in Zeitschriften komplett untersagt.


11. Werbung für Replikate oder Imitate von Markenprodukten
Sie sollten davon absehen, über Angebote für den Kauf von Replikaten oder Imitaten
von Markenprodukten zu berichten. Der Verkauf und somit auch die Bewerbung von
imitierten Markenprodukten ist verboten und wird daher strafrechtlich verfolgt.


12. Werbung für rezeptpflichtige Medikamente
Verfassen    Sie   keine   Pressemitteilungen,   in    denen      Sie     verschreibungspflichtige
Medikamente           bewerben   oder    sogar        verkaufen         möchten.           Laut    dem
Heilmittelwerbegesetz      (HWG)    §    10,     Absatz    1      darf       sich        Werbung     für




 ADENION GmbH 2012                                                                                 -4-
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                                                                  Merkatorstr. 2
                                                                  41515 Grevenbroich
                                                                  Tel. 0 21 81 – 75 69 140

FACHBEITRAG                                                       Fax 0 21 81 – 75 69 199
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                                                                  http://www.pr-gateway.de/presse




verschreibungspflichtige        Medikamente     nicht   an    Verbraucher          richten:   „Für
verschreibungspflichtige Arzneimittel      darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten,
Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben,
geworben werden.“




Für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit ist die Vermeidung rechtlicher Fehler besonders
wichtig. Rechtliche Fehler in Pressemitteilungen können dem Unternehmensimage
schaden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Professionelle und rechtlich
konforme Pressemitteilungen hingegen unterstützen ein positives Unternehmensimage
und    erhöhen        die   Glaubwürdigkeit.   Eine   weitreichende   Veröffentlichung        der
Pressemitteilungen ist wichtig, um eine möglichst hohe Reichweite zu erzielen. Die
Veröffentlichung über zahlreiche Online-Presseportale steigert die Reichweite und
verbessert die Auffindbarkeit der Mitteilungen im Internet. So erreichen Pressmeldungen
sowohl die Medienvertreter als auch Kunden und Interessenten direkt.




 ADENION GmbH 2012                                                                           -5-

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Vermeidung rechtlicher fehler in pressemitteilungen – 12 t…

  • 1. Impressum: ADENION GmbH Merkatorstr. 2 41515 Grevenbroich Tel. 0 21 81 – 75 69 140 FACHBEITRAG Fax 0 21 81 – 75 69 199 presseinfo@pr-gateway.de http://www.pr-gateway.de/presse Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen – 12 Tipps Mit Pressemitteilungen treten Unternehmen in die Öffentlichkeit. Um einen guten Eindruck zu hinterlassen und das Unternehmen in der Öffentlichkeit gut zu repräsentieren, ist es wichtig, professionelle Pressemitteilungen zu verfassen. Professionelle und zugleich qualitativ hochwertige Pressemitteilungen sind die Basis für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit. Als Grundlage für die Professionalität ist es wichtig, Pressemitteilungen immer sachlich und regelkonform zu schreiben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahrung rechtlicher Grundsätze. Rechtliche Fehler, bewusst oder unbewusst, können im schlimmsten Fall nicht nur einen schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit hinterlassen, sondern auch zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben. 12 Tipps für die Vermeidung rechtlicher Fehler in Pressemitteilungen 1. Pressekodex Beachten Sie die publizistischen Grundsätze (Pressekodex). Der Pressekodex enthält journalistisch-ethische Grundregeln wie die Achtung der Menschenwürde, Sorgfaltspflicht, Wahrhaftigkeit, Achtung des Privatlebens und die Intimsphäre des Menschen, Schutz der Ehre sowie den Verzicht auf Diskriminierungen. Überprüfen Sie Ihre Pressemitteilungen daher auf eventuelle Verstöße gegen den Pressekodex. 2. Urheberrecht Beachten Sie das Urheberrecht in Ihren Pressemitteilungen. Veröffentlichen Sie nur selbst verfasste Texte. Falls Sie Inhalte von anderen Autoren verwenden, geben Sie stets die  ADENION GmbH 2012 -1-
  • 2. Impressum: ADENION GmbH Merkatorstr. 2 41515 Grevenbroich Tel. 0 21 81 – 75 69 140 FACHBEITRAG Fax 0 21 81 – 75 69 199 presseinfo@pr-gateway.de http://www.pr-gateway.de/presse verwendeten Quellen an. Kennzeichnen Sie fremde Texteile deutlich als Zitat. Lassen Sie verwendete Zitate von den Zitatgebern freigeben, bevor Sie Ihre Pressemitteilung veröffentlichen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie das Urheberrecht beziehungsweise das Persönlichkeitsrecht der entsprechenden Person nicht verletzen. Da die Nachweispflicht der Einverständniserklärung im Falle eines Rechtsstreites bei Ihnen liegt, sollten Sie sich das Einverständnis schriftlich einholen. 3. Geschützte Begriffe Verwenden Sie keine markenrechtlich geschützten Begriffe, außer Sie haben eine schriftliche Genehmigung des Markeninhabers. Lassen Sie sich die Nutzungsrechte schriftlich bestätigen, damit Sie im Falle eines Rechtsstreits die erlaubte Nutzung nachweisen können. 4. Persönlichkeitsrecht Verfassen Sie Ihre Pressemitteilungen so, dass Dritte, wie Personen, Gruppen und andere Unternehmen nicht geschädigt, in ihrer Ehre verletzt, beleidigt oder verunglimpft werden. Wahren Sie das Persönlichkeitsrecht von Personen, über die Sie berichten. Veröffentlichen Sie daher keine Pressemeldungen, die sich mit pauschalen, nicht nachweisbaren Vorwürfen und Behauptungen gegen einzelne Personen oder Personengruppen richten. Stellen Sie keine falschen Tatsachenbehauptungen gegen Personen auf. Achten Sie darauf, dass Sie andere Personen nicht verleumden oder verunglimpfen. Bleiben Sie stets sachlich und fair. 5. Wettbewerbsrecht Wahren Sie das Wettbewerbsrecht in Ihren Pressemitteilungen. Schreiben Sie nur über Fakten, die Ihr Unternehmen betreffen und denken Sie sich nichts aus. Stellen Sie keine falschen Tatsachenbehauptungen auf. Schreiben Sie nicht negativ über Produkte von  ADENION GmbH 2012 -2-
  • 3. Impressum: ADENION GmbH Merkatorstr. 2 41515 Grevenbroich Tel. 0 21 81 – 75 69 140 FACHBEITRAG Fax 0 21 81 – 75 69 199 presseinfo@pr-gateway.de http://www.pr-gateway.de/presse Wettbewerbern, ohne dies mit zuverlässigen Quellen belegen zu können. Die Verleumdung oder Beleidigung von Wettbewerbern gehört nicht in eine Pressemitteilung. Verzichten Sie daher grundsätzlich auf negative Äußerungen gegenüber Wettbewerbern. 6. Vergleichende Werbung Seien Sie bei Vergleichen zu Mitbewerbern in Ihren Pressemitteilungen vorsichtig. Treffen Sie nur Aussagen, die nachprüfbar sind und der Wahrheit entsprechen. Laut des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 6 gilt als vergleichende Werbung „jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht“. Ein Verstoß liegt nach § 6, Absatz 2 beispielsweise vor, wenn Sie einen Vergleich anstellen, der „sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht“ oder „nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist“. 7. Irreführende Aussagen Verfassen Sie keine Pressemitteilungen, die Ihre Leser in die Irre führen könnten. Verzichten Sie auf irreführende Aussagen jeglicher Art, um eventuelle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Laut der Irreführungsrichtlinie 84/450/EG gilt als irreführende Werbung „jede Werbung, die in irgendeiner Weise - einschließlich ihrer Aufmachung - die Personen, an die sie sich richtet oder die von ihr erreicht werden, täuscht oder zu täuschen geeignet ist und die infolge der ihr innewohnenden Täuschung ihr wirtschaftliches Verhalten beeinflussen kann oder aus diesen Gründen einen Mitbewerber schädigt oder zu schädigen geeignet ist“.  ADENION GmbH 2012 -3-
  • 4. Impressum: ADENION GmbH Merkatorstr. 2 41515 Grevenbroich Tel. 0 21 81 – 75 69 140 FACHBEITRAG Fax 0 21 81 – 75 69 199 presseinfo@pr-gateway.de http://www.pr-gateway.de/presse 8. Nennung von Prominenten Seien Sie bei der Nennung von Prominenten vorsichtig. Falls es keine vorherige Absprache mit dem entsprechenden Prominenten oder dem Management gab, könnte die Person eventuell mit der Nennung seines Namens im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen nicht einverstanden sein. 9. Glücksspielstaatsvertrag Gemäß des Glücksspielstaatsvertrages § 5, Absatz 3 ist die Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet verboten. Beachten Sie in Ihren Pressemitteilungen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Veröffentlichen Sie keine Inhalte zu Glücksspielen, Spielkasinos und Sportwetten. Verstöße gegen den Glückspielstaatsvertrag werden strafrechtlich geahndet. 10. Werbung für Tabakerzeugnisse Verfassen Sie keine Pressemitteilungen über Tabakwaren. Nach dem Vorläufigen Tabakgesetz (VTabakG) besteht für Tabakerzeugnisse ein Werbeverbot. So ist die Werbung für Tabakwaren im Internet und in Zeitschriften komplett untersagt. 11. Werbung für Replikate oder Imitate von Markenprodukten Sie sollten davon absehen, über Angebote für den Kauf von Replikaten oder Imitaten von Markenprodukten zu berichten. Der Verkauf und somit auch die Bewerbung von imitierten Markenprodukten ist verboten und wird daher strafrechtlich verfolgt. 12. Werbung für rezeptpflichtige Medikamente Verfassen Sie keine Pressemitteilungen, in denen Sie verschreibungspflichtige Medikamente bewerben oder sogar verkaufen möchten. Laut dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) § 10, Absatz 1 darf sich Werbung für  ADENION GmbH 2012 -4-
  • 5. Impressum: ADENION GmbH Merkatorstr. 2 41515 Grevenbroich Tel. 0 21 81 – 75 69 140 FACHBEITRAG Fax 0 21 81 – 75 69 199 presseinfo@pr-gateway.de http://www.pr-gateway.de/presse verschreibungspflichtige Medikamente nicht an Verbraucher richten: „Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.“ Für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit ist die Vermeidung rechtlicher Fehler besonders wichtig. Rechtliche Fehler in Pressemitteilungen können dem Unternehmensimage schaden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Professionelle und rechtlich konforme Pressemitteilungen hingegen unterstützen ein positives Unternehmensimage und erhöhen die Glaubwürdigkeit. Eine weitreichende Veröffentlichung der Pressemitteilungen ist wichtig, um eine möglichst hohe Reichweite zu erzielen. Die Veröffentlichung über zahlreiche Online-Presseportale steigert die Reichweite und verbessert die Auffindbarkeit der Mitteilungen im Internet. So erreichen Pressmeldungen sowohl die Medienvertreter als auch Kunden und Interessenten direkt.  ADENION GmbH 2012 -5-