2. Allgemein
- Prokura = eine spezielle Handlungsvollmacht
für gewöhnliche Geschäfte eines
Unternehmens
- sie ist nicht übertragbar und kann jederzeit
widerrufen werden
- sie ist in den §§ 48 - 53 HGB geregelt
4. Der Prokurist
= ein höher gestellter Mitarbeiter des
Unternehmens
- er ist aber nicht zwangsläufig ein Kaufmann
- er kann keine Jahresabschlüsse,
Steuererklärungen oder
Insolvenzeintragungen tätigen
5. Zusammenfassung
- Prokura = eine spezielle Handlungsvollmacht
- es gibt unterschiedliche Arten der Prokura
- Der Prokurist ist ein höher gestellter Mitarbeiter
Mehr Infos unter:
www.bwl-wissen.net/definition/prokura
www.bwl-wissen.net/definition/prokurist