2. Art. 94a Nachhaltige und
ressourceneffiziente Wirtschaft
1.Ziel: Kreislauf-Wirtschaft.
2.Prozess: Zielpfad überprüfen, wenn nötig Massnahmen (Bund
und Kanton).
3.Bund kann…
a.Gezielte Wirtschaftsförderung (Innovation bis Vermarktung,
Koordination);
b.Umweltstandards (Produkte und Beschaffungen des
Bundes);
c. Umfassende ökologische Steuerreform (positive steuerliche
Anreize bis Abgabe auf Verbrauch natürlicher Ressourcen);
Übergangsbestimmung:
Bis ins Jahr 2050 „ökologische Fussabdruck“ eine Erde.