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Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen
in der ambulanten Versorgung
Gütersloh, 02.07.2015
Vorabveröffentlichung
Studie von medpirica im Auftrag der Bertelsmann Stiftung
Zusammenfassung (1/2)
Zielsetzung – Status quo – Empfehlungen
 Zielsetzung der Studie
 Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen
 Sachlicher Beitrag zur Diskussion um Implementierung von digitalen Technologien
 Status quo
 Video-Konsultationen sind in der ambulanten Versorgung sinnvoll einsetzbar
 Sinnvolle Anwendungsbereiche für Video-Konsultationen: unterversorgte ländliche Gebiete,
Großstädte mit hohem Anteil berufstätiger Eltern, Unterstützung pflegender Angehöriger
 Video-Konsultationen sollten v. a. komplementär im Rahmen bestehender Patienten-Arzt-
Beziehungen zum Einsatz kommen
 Video-Konsultationen sind keine neue Behandlungsmethode sondern eine Prozessinnovation
 Rechtslage zu Video-Konsultationen wird restriktiver eingeschätzt als sie wirklich ist
 Ohne erkennbaren Nutzen überwiegen für Ärzte Aufwand und Risiken von Video-
Konsultationen
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
Seite 2
Zusammenfassung (2/2)
Zielsetzung – Status quo – Empfehlungen
 Empfehlungen
 Akzeptanz von Ärzten zentraler limitierender Faktor von Video-Konsultationen,
segmentierte Ansprache der Ärzteschaft ratsam
 Stärkerer Einsatz von Video-Konsultationen erfordert fokussiertes Vorgehen über konkrete
Einsatzszenarien
 Praxisnahe Forschung und Beratung zur Praxisorganisation hilfreich für Förderung des
Einsatzes in der Breite
 Forderung nach Evidenz vor dem Einsatz von Video-Konsultation überzogen, Begleitung
durch Versorgungsforschung empfehlenswert
 Auflösung des „Fernbehandlungsverbots“ erscheint nicht sinnvoll, Klarstellung über Einsatz
hilfreich
 Eigene Abrechnungsziffer für Video-Konsultationen förderlich, aber langwieriger Prozess;
kurzfristig Klarstellung, unter welcher Ziffer Abrechnung erfolgen kann, hilfreich
 Umgang mit „neuen“ Medien wie Video-Konsultationen in ärztlicher Aus-, Fort- und
Weiterbildung notwendig, um Vorbehalte früh abzubauen, Chancen aufzuzeigen, Qualität
zu steigern
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
Seite 3
Zielsetzung und Aufbau der Studie
 Zielsetzung der Studie
… ist es, die Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung
als Ergänzung des „klassischen“ Versorgungsprozesses aufzuzeigen und einen sachlichen Beitrag zur
Diskussion um das „Für und Wider“ der Implementierung von digitalen Technologien in der Versorgung
zu leisten
 Aufbau
I. Untersuchungsdesign
II. Status quo von Video-Konsultationen
III. Bewertung von Video-Konsultationen
• versorgungspolitisch
• sozio-kulturell
• ökonomisch
IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen
V. Anhang
• Literaturverzeichnis
• Ansprechpartner
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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I. Untersuchungsdesign
II. Status quo von Video-Konsultationen
III. Bewertung von Video-Konsultationen
• versorgungspolitisch
• sozio-kulturell
• ökonomisch
IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen
V. Anhang
• Literaturverzeichnis
• Ansprechpartner
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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I. Untersuchungsdesign der Studie
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81 Quellen (Studien, Artikel, Dokumente, Websites)
45 Quellen im engeren Sinne relevant
Literaturrecherche
6 Interviews je 60 Minuten (mit Standesvertretern und Ärzten)Expertengespräche
13. April 2015 bis 24. Juni 2015Untersuchungszeitraum
I. Untersuchungsdesign
II. Status quo von Video-Konsultationen
III. Bewertung von Video-Konsultationen
• versorgungspolitisch
• sozio-kulturell
• ökonomisch
IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen
V. Anhang
• Literaturverzeichnis
• Ansprechpartner
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II. Status quo von Video-Konsultationen
Kernaussagen
1. Video-Konsultationen sind in Deutschland in der ambulanten Versorgung
sinnvoll einsetzbar
2. Sinnvolle Anwendungsbereiche für Video-Konsultationen sind insbesondere:
unterversorgte ländliche Gebiete, Großstädte mit hohem Anteil berufstätiger
Eltern sowie die Unterstützung pflegender Angehöriger
3. Video-Konsultationen sollten v. a. komplementär im Rahmen bestehender
Patienten-Arzt-Beziehungen zum Einsatz kommen
4. Video-Konsultationen sind keine neue Behandlungsmethode sondern eine
Prozessinnovation
5. Deutsche Ärzte schätzen die Rechtslage als restriktiver ein als sie wirklich ist,
betonen aber die Bedeutung eines persönlichen Erstkontaktes
6. Solange der Nutzen nicht klar ist, überwiegen für die Ärzte Aufwand und
Risiken von Video-Konsultationen
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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1. Video-Konsultationen sind in Deutschland in der
ambulanten Versorgung sinnvoll einsetzbar (1/2)
 „Sinnvoll“ bedeutet entweder
 Einen ökonomischen Nutzen – z. B. Patienten sparen Zeit und Anfahrtswege ohne
zusätzliche Belastung der Solidargemeinschaft
 Einen versorgungspolitischen und/oder medizinischen Nutzen – z. B. die Verbesserung der
Versorgung in unterversorgten Gebieten oder die Unterstützung pflegender Angehöriger
 Einen Nutzen für die Praxisorganisation, z. B. Substitution von Hausbesuchen, Verkürzung
der Wechselzeiten zwischen Terminen u. ä.
 Empirische Studien zeigen Nutzungsbereitschaft in der Bevölkerung
 37 % können sich vorstellen, Video-Konsultationen zu nutzen (TK-Meinungspuls Gesundheit
2014; ähnliche Ergebnisse vgl. Burkhart 2014; Stäbler 2014)
 Bei älteren Menschen, die das Internet regelmäßig nutzen, können sich 24 % die Nutzung
von Video-Konsultationen vorstellen (Pentsi & Mentzinis 2015)
02.07.2015 (Vorabveröffentlichung)
Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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1. Video-Konsultationen sind in Deutschland in der
ambulanten Versorgung sinnvoll einsetzbar (2/2)
 Bei geeigneten Indikationen sind Video-Konsultationen medizinisch
gleichwertig zu persönlichen Konsultationen (Literaturreview bei Cerbo
et al. 2015), dadurch können Video-Konsultationen auch zu einer
Steigerung der Adhärenz beitragen
 Patienten sind mit Video-Konsultationen zufrieden (Clasbrummel 2006;
Johansson et al. 2014; Jury et al. 2013)
02.07.2015 (Vorabveröffentlichung)
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2. Sinnvolle Anwendungsbereiche für Video-Konsultationen
(1/2)
I. Haus- oder fachärztlich unterversorgte (ländliche) Gebiete
Über Video-Konsultationen können Versorgungslücken geschlossen werden.
 Einsparung von Anfahrtswegen für – insbesondere immobile – Patienten
 Ersatz von Hausbesuchen
 Einfaches Hinzuziehen von vor Ort nicht vorhandener Fachexpertise
II. Nicht unterversorgte Gebiete, insbesondere Großstädte mit hohem
Anteil berufstätiger Eltern
Hier wohnen eher die Lead User und Early Adopters; jünger, gebildet,
berufstätig und mit kleinen Kindern – Nachfrage und wahrscheinlich auch
Zahlungsbereitschaft aufgrund von Zeitknappheit.
02.07.2015 (Vorabveröffentlichung)
Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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2. Sinnvolle Anwendungsbereiche für Video-Konsultationen
(2/2)
III. Unterstützung pflegender Angehöriger
Video-Konsultationen sind ein effizientes Mittel, um Unterstützung
sicherzustellen; Fokus ist hier jedoch weniger Interaktion Patient-Arzt, sondern
Angehöriger-Pflegedienst-Arzt.
 International ist die Wirksamkeit belegt (Chi & Demiris 2015)
 Aufgrund der demographischen Entwicklung und Fachkräftemangel in der Pflege nimmt der
Umfang der durch Angehörige erbrachten Pflegeleistungen zu
 Pflegende Angehörige sind oft durch Beruf und Familie zusätzlich belastet
 Pflegende Angehörige benötigen fachliche und psychologische Unterstützung
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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3. Video-Konsultationen sollten v. a. komplementär im
Rahmen bestehender Patienten-Arzt-Beziehungen zum
Einsatz kommen
 Video-Konsultationen können und dürfen nach Meinung der befragten Experten
persönliche Konsultationen nicht ersetzen; es muss vorher aus „rechtlichen,
ethischen und handwerklichen“ Gründen eine persönliche Untersuchung durch
mindestens einen Kollegen stattgefunden haben
 Anwendungsmöglichkeiten sind aus Sicht der Experten alle Gespräche, bei denen
eine erste Begutachtung bereits stattgefunden hat, also Rückfragen, Beratungen,
Befundbesprechungen, Zweitmeinungen, Begleitung (insbesondere von
Chronikern), ggf. auch durch anderes medizinisches Fachpersonal (wie bei
Depressionen aktuell schon telefonisch)
 Video-Konsultationen können eine Vorfilterfunktion erfüllen, im Hinblick darauf, ob
eine persönliche Konsultation notwendig ist
 Es dürfe nicht zu einer „Deprivation sozialer Kontakte durch Telemedizin“ kommen
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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4. Video-Konsultationen sind keine neue Behandlungs-
methode sondern eine Prozessinnovation
 Video-Konsultationen sind nur eine Erweiterung des Kommunikations-Kanals
Telefon
 Telefonische Beratung ist in Deutschland in der Medizin etabliert und in EBM
und GOÄ abrechenbar, aber es besteht bei Ärzten Unsicherheit über die
Abrechenbarkeit von Video-Konsultationen; durch fehlenden medizinischen
Innovationscharakter sieht die GKV keine eigenständige bzw. zusätzliche
Abrechenbarkeit (Expertenmeinung)
 Die technischen Voraussetzungen für Video-Konsultationen (Internet-Verbindung
und Endgeräte) sind in der Breite in Deutschland vorhanden
 Video-Telefonie ist im privaten und wirtschaftlichen Leben etabliert
 Nicht jede Arztpraxis hat die notwendige Ausstattung
 Niedergelassene Ärzteschaft ist tendenziell konservativ und weniger technik-affin
(Expertenmeinung), je älter desto weniger (Institut für Demoskopie 2010)
 Es gibt Löcher (Bandbreite unter 2 Mbit/s) in der Breitband-Internet-Abdeckung in
Deutschland (BMVI 2014)
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5. Deutsche Ärzte schätzen die Rechtslage als restriktiver ein
als sie wirklich ist, betonen aber die Bedeutung eines
persönlichen Erstkontaktes (1/2)
 Das sog. Fernbehandlungsverbot stammt aus einem sehr spezifischem
historischen Kontext (Gesetz zur Behandlung von Geschlechtskrankheiten
von 1927)
 Obwohl eigentlich nur ein Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung,
erscheint es in der Debatte unter der Bezeichnung „Fernbehandlungsverbot“
 § 9 Heilmittelwerbegesetz verbietet allerdings kategorisch die Werbung auch
für legale Fernbehandlungen
 Ein äquivalentes Verbot d. Fernbehandlung gibt es in anderen Ländern nicht;
allerdings aktuell dahingehende Entwicklungen in einigen Bundesstaaten der
USA (Hall 2015a, b)
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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5. Deutsche Ärzte schätzen die Rechtslage als restriktiver ein
als sie wirklich ist, betonen aber die Bedeutung eines
persönlichen Erstkontaktes (2/2)
 Empirisch gehen Ärzte verantwortungsbewusst mit der Situation „Video-
Konsultation“ um (Jiwa & Meng 2013; Finch et al. 2007) und unterliegen
den gleichen Haftungsregelungen wie offline
 Negative Effekte von Fernbehandlungen können nicht ausgeschlossen
werden, z. B. ein erhöhter Einsatz von Breitbandantibiotika (Uscher-Pines
et al. 2015)
 Ein Handeln im Einklang mit dem sogenannten Fernbehandlungsverbot,
d. h. Video-Konsultationen nur bei bestehender Patient-Arzt-Beziehung, ist
für die deutsche Ärzteschaft so selbstverständlich, dass eine Abschaffung
nicht gewünscht wird
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6. Solange der Nutzen nicht klar ist, überwiegen für die Ärzte
Aufwand und Risiken von Video-Konsultationen (1/2)
 Diskrepanz zwischen Ausstattung und Nutzung bei Ärzten
 2013 hatten 80 % der Deutschen Allgemeinmediziner Elektronische Patientenakten (d. h.
nutzen Computer), 40 % hatten die Möglichkeit, per Email mit Patienten zu kommunizieren
(d. h. Internetzugang), aber nur 10 % glauben, über die Möglichkeit für Video-Konsultationen
zu verfügen (Codagnone & Lupiañez-Villanueva 2013)
 Grund für diese mutmaßliche Lücke (z. B. technische Ausstattung, Kompetenz, Datenschutz)
ist unklar
 Nutzen aus Ärztesicht fallen insbesondere in zwei Kategorien
 Medizinischer Nutzen
 Praxisorganisatorischer Nutzen
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6. Solange der Nutzen nicht klar ist, überwiegen für die Ärzte
Aufwand und Risiken von Video-Konsultationen (2/2)
 Dieser Nutzen ist bei Video-Konsultationen für Ärzte nicht unbedingt klar
(„Meine Patienten bekomme ich auch so versorgt“); vor diesem
Hintergrund stehen Aufwand und Risiken im Vordergrund:
 Informations- und Einrichtungsaufwand
 Video-Konsultationen werden als zusätzlicher Aufwand wahrgenommen
 Wahrgenommene Risiken für Datenschutz und Privatsphäre der Patienten
 Aufweichung zwischen professioneller und privater Sphäre („Ich will ja auch nicht mit
meinen Patienten auf facebook befreundet sein.“)
 Verarmung der Beziehung
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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I. Untersuchungsdesign
II. Status quo von Video-Konsultationen
III. Bewertung von Video-Konsultationen
• versorgungspolitisch
• sozio-kulturell
• ökonomisch
IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen
V. Anhang
• Literaturverzeichnis
• Ansprechpartner
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1. Versorgungspolitische Bewertung (1/2)
 Einen generellen versorgungspolitischen Nutzen kann man Video-
Konsultationen nicht zusprechen; eine Bewertung kann nur im Rahmen
spezifischer Szenarien (inkl. medizinischer Indikation) erfolgen
 Nach erster Betrachtung erscheinen die formulierten Anwendungsbereiche
(unterversorgte ländliche Gebiete, Großstädte mit hohem Anteil
berufstätiger Eltern, Unterstützung pflegender Angehöriger) als „sinnvoll“,
da hier positive versorgungspolitische (und ökonomische) Effekte zu
erwarten sind; insbesondere für das Pflegeszenario besteht ein „unmet
need“
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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1. Versorgungspolitische Bewertung (2/2)
 Eine differenzierte Bewertung sollte folgende Fragen berücksichtigen:
 Bei welchen Patienten und Arztgruppen sollen bzw. können sie angewendet werden?
 In welchen konkreten Situationen und für welche Inhalte sollen Video-Konsultationen
genutzt werden?
 In welchem Umfang ist eine Nutzung zu erwarten? Was sind die spezifischen
Handlungsanreize und Barrieren für Ärzte und Patienten?
 Welche Alternativen stehen zur Verfügung?
 Welche (kurz-, mittel- und langfristigen) Effekte ergeben sich für die Versorgungssituation?
 Eine prospektive Bewertung ist dabei immer mit Unsicherheiten behaftet;
eine Untersuchung bereits bestehender Ansätze in Deutschland ist
notwendig
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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2. Sozio-kulturelle Bewertung (1/4)
 Die Nutzungsbereitschaft von Video-Konsultationen ist auf Patientenseite
eher vorhanden als auf Ärzteseite
 Der Hauptgrund für die geringe Nutzungsbereitschaft der Ärzte scheint
darin zu liegen, dass der Nutzen sowohl für die Medizin als auch die
Praxisorganisation nicht klar ist und die Versorgung der Patienten an sich
gut funktioniert
 Vielzahl möglicher Hürden und Risiken rücken in den Vordergrund,
insbesondere da keine eigenen Erfahrungen mit dem neuen Medium in der
klinischen Praxis vorliegen, und es besteht eine ambivalente Sicht von
Video-Konsultationen, die zwischen Hoffnung und Befürchtung schwankt
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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2. Sozio-kulturelle Bewertung (2/4)
 In Sozio-kultureller Hinsicht relevant sind insbesondere die Befürchtungen
 einer möglichen Verarmung der Patienten-Arzt-Beziehung
 der Deprivation sozialer Kontakte der Patienten
 schichtspezifischer Versorgung durch unterschiedliche Medienkompetenz der Patienten
 die Gefahr einer Verschmelzung der privaten und professionellen Sphäre durch
Intensivierung der Patienten-Arzt-Beziehung sowie zusätzliche zeitliche Belastungen, die für
den Arzt nicht mehr leistbar sind
 der „Gefahr“, tradierte und gelernte Muster in der Arzt-Patienten-Kommunikation
aufzubrechen: Die traditionelle, persönliche Kommunikation in der Praxis gibt dem Arzt
die Kontrolle über Zeitpunkt, Ort und Dauer des Gesprächs. Die Abwehr gegen zusätzliche
Kommunikations-Kanäle wie Video-Konsultationen, aber auch Email, Chats oder sogar
Telefon rührt aus der Befürchtung, diese Kontrolle zu verlieren. Neben der psychologischen
Komponente spielen hier auch rein praktische Gründe wie Praxisorganisation und
Zeitmanagement eine Rolle
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2. Sozio-kulturelle Bewertung (3/4)
 Grundsätzlich sollten bei der Betrachtung der Arzt- aber auch der
Patientenseite unterschiedliche Segmente betrachtet werden
 Technische Affinität und Innovationsführerschaft werden als segmentbestimmende Faktoren
für Ärzte und Patienten eine Rolle spielen
 Gilt auch für die individuelle Sicht auf die Rollen, die Arzt und Patient in der Patienten-Arzt-
Beziehung einnehmen, z. B. mündiger Patient oder passiver Empfänger von
Behandlungsangeboten in einer tradierten paternalistischen Arzt-Patient-Beziehung.
 Die Zuordnung zu Segmenten auf Arztseite ergibt sich durch die
individuelle Ausprägung verschiedener Faktoren
 Entrepreneurship vs. Konservatismus: Unternehmerische Ärzte, die Chancen der neuen
Technologien nutzen/erkunden wollen vs. Ärzte, die zunächst die Forschung und Organe
der verfassten Ärzteschaft in der Verantwortung sehen
 Bedeutungszuweisung Video-Konsultationen: Einstellung zu Video-Konsultationen als
Medium ("besseres Telefon") vs. telemedizinischer Intervention, die eine eigene Wirkung
hat, und damit auch Evidenz erfordert
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2. Sozio-kulturelle Bewertung (4/4)
 Auf Patientenseite können neben Alter und Technikaffinität insbesondere
Variablen auf eine höhere Nutzungsbereitschaft hindeuten, die einen
erhöhten Bedarf mit sich bringen, ohne dass sie auf eine geringere
Medienkompetenz hindeuten, z. B.
 Erkrankungen mit erhöhtem Betreuungsbedarf, die auch junge Menschen treffen wie z. B.
Bluterkrankheit, Querschnittslähmung
 Hohe zeitliche Belastung durch Beruf und Familie, insbesondere bei Alleinerziehenden
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3. Ökonomische Bewertung (1/2)
 Die ökonomischen Rahmenbedingungen für Video-Konsultationen sind
mit den bestehenden Vergütungsmöglichkeiten in EBM und GOÄ
(Telefonberatung) nicht förderlich, da die etwas höheren Kosten für die
Infrastruktur nicht vollumfänglich abgebildet sind
 Zentrale positive ökonomische Effekte, die sich in der Literatur finden, sind
Einsparung von Reisezeit/-kosten und/oder interne Prozessoptimierung;
Effekte sind sehr kontextspezifisch und nicht ohne Weiteres auf Deutschland
und Video-Konsultationen allgemein übertragbar
 Eine ökonomische Bewertung kann nur im Rahmen von konkreten Szenarien
unter Berücksichtigung von medizinischer Indikation und
Betrachtungszeitraum erfolgen
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3. Ökonomische Bewertung (2/2)
 Inwiefern es in den Szenarien zu Kosteneinsparungen oder
-steigerungen kommt, hängt von diversen Faktoren ab, wie z. B.
 Substitutions- vs. Ausweitungsrate
 Effizienzgewinne (z. B. Vergütung im Vergleich zu substituierten Leistungen) vs. Investitionen
und laufende Kosten
 Ausgelöste Folgekosten wie Verordnungen und Arbeitsunfähigkeiten
 Bei einer Verbesserung der Versorgungssituation insbesondere im
Pflegeszenario ist mit einer Leistungsausweitung und Kostensteigerung zu
rechnen
 Für eine ökonomische Bewertung muss geklärt werden, inwieweit die
Szenarien von den vorhandenen Versorgungsstrukturen und Leistungs-
erbringern abgedeckt werden (können) oder entsprechende Strukturen
geschaffen werden müssen bzw. entstehen
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Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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I. Untersuchungsdesign
II. Status quo von Video-Konsultationen
III. Bewertung von Video-Konsultationen
• versorgungspolitisch
• sozio-kulturell
• ökonomisch
IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen
V. Anhang
• Literaturverzeichnis
• Ansprechpartner
02.07.2015 (Vorabveröffentlichung)
Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
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IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-
Konsultationen (1/3)
 Die Akzeptanz bei Ärzten scheint der zentrale limitierende Faktor; eine genauere
Untersuchung von Möglichkeiten, das Thema bei Ärzten erfolgreich zu positionieren,
erscheint ratsam, wenn Video-Konsultationen gefördert werden sollen; die
Ärzteschaft sollte dabei nach geeigneten Kriterien segmentiert werden
 Wenn Video-Konsultationen stärker eingesetzt werden sollen, sollten diese
fokussiert über konkrete Einsatzszenarien vorangebracht und in die Breite gebracht
werden; Indikation, Zielgruppe, Markteintritt und Geschäftsmodell sind zentrale,
erfolgsbestimmende Faktoren
 Praxisnahe Forschung und Beratung zur Praxisorganisation beim Einsatz von
Video-Konsultationen könnte hilfreich sein, um einen Einsatz in der Breite zu
befördern
 Fokussierung auf den Nutzen für den Arzt wichtig; sog. „Leuchtturmprojekte“ sind nicht
das richtige Instrument, da sie typischerweise relativ hohe Kosten verursachen
 Video-Konsultationen stellen keine Versorgungsinnovation mit dafür hinreichender
Komplexität und Neuigkeitswert dar; „Leuchtturmprojekte“ werden oft nicht in die Praxis
übertragen
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Seite 29
IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-
Konsultationen (2/3)
 Die Forderung nach Evidenz vor dem Einsatz von Video-Konsultationen
scheint überzogen; Begleitung durch Versorgungsforschung, um
Fehlentwicklungen (z. B. beim Antibiotikaeinsatz, schichtspezifische
Versorgung u. a.) zu vermeiden, ist jedoch empfehlenswert
 Aktivitäten zur Auflösung des „Fernbehandlungsverbots“ sind nicht sinnvoll,
da es
 nicht wirklich hemmt
 von Ärzten als selbstverständlich angesehen wird
 potentiell große Anstrengung erfordert bzw. Fronten unnötig verhärten könnte
(siehe Beispiel eGK)
 Eine Klarstellung, in welchen Szenarien Video-Konsultationen eingesetzt
werden dürfen (wie aktuell durch die BÄK in Arbeit), wäre hilfreich, um
Unklarheiten zu beseitigen; das Heilmittelwerbegesetz sollte entsprechend
angepasst werden
02.07.2015 (Vorabveröffentlichung)
Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
Seite 30
IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-
Konsultationen (3/3)
 Eine eigene Abrechnungsziffer (im EBM, GOÄ) wäre förderlich, um
Videokonsultationen in der Breite zu etablieren
 Infrastrukturkosten sind in den nutzbaren Ziffern bisher nicht vollständig abgebildet
 Von eigener Abrechnungsziffer ginge eine Signalwirkung aus
 Einführung von Abrechnungsziffern für Telemedizin ist schon recht lange
verzögert, Klarstellung, unter welcher Ziffer eine Abrechnung erfolgen kann,
wäre hilfreich
 Mittel- und langfristig sollte der Umgang mit „neuen“ Medien wie Video-
Konsultationen in der Patienten-Arzt-Kommunikation in der ärztlichen Aus-,
Fort- und Weiterbildung integriert werden, um
 Vorbehalte möglichst früh abzubauen
 Chancen, die sich durch die Erweiterung der nutzbaren Kommunikations-Kanäle ergeben,
aufzuzeigen
 die medizinische Qualität zu optimieren
02.07.2015 (Vorabveröffentlichung)
Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
Seite 31
I. Untersuchungsdesign
II. Status quo von Video-Konsultationen
III. Bewertung von Video-Konsultationen
• versorgungspolitisch
• sozio-kulturell
• ökonomisch
IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen
V. Anhang
• Literaturverzeichnis
• Ansprechpartner
02.07.2015 (Vorabveröffentlichung)
Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
Seite 32
V. Anhang: Literaturverzeichnis (1/7)
02.07.2015 (Vorabveröffentlichung)
Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“
Seite 33
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02.07.2015 (Vorabveröffentlichung)
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Timo Thranberend
(Projektleiter)
Tel: +49(5241)81-81117
timo.thranberend@bertelsmann-stiftung.de
Sophia Gottschall
(Projektmanagerin)
Tel: +49 5241 81-81330
sophia.gottschall@bertelsmann-stiftung.de
Markus Schöne
T (030) 956131-79 | M (0173) 2016164
markus.schoene@medpirica.de
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Dr. Florian Hartge
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Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung

  • 1. Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung Gütersloh, 02.07.2015 Vorabveröffentlichung Studie von medpirica im Auftrag der Bertelsmann Stiftung
  • 2. Zusammenfassung (1/2) Zielsetzung – Status quo – Empfehlungen  Zielsetzung der Studie  Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen  Sachlicher Beitrag zur Diskussion um Implementierung von digitalen Technologien  Status quo  Video-Konsultationen sind in der ambulanten Versorgung sinnvoll einsetzbar  Sinnvolle Anwendungsbereiche für Video-Konsultationen: unterversorgte ländliche Gebiete, Großstädte mit hohem Anteil berufstätiger Eltern, Unterstützung pflegender Angehöriger  Video-Konsultationen sollten v. a. komplementär im Rahmen bestehender Patienten-Arzt- Beziehungen zum Einsatz kommen  Video-Konsultationen sind keine neue Behandlungsmethode sondern eine Prozessinnovation  Rechtslage zu Video-Konsultationen wird restriktiver eingeschätzt als sie wirklich ist  Ohne erkennbaren Nutzen überwiegen für Ärzte Aufwand und Risiken von Video- Konsultationen 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 2
  • 3. Zusammenfassung (2/2) Zielsetzung – Status quo – Empfehlungen  Empfehlungen  Akzeptanz von Ärzten zentraler limitierender Faktor von Video-Konsultationen, segmentierte Ansprache der Ärzteschaft ratsam  Stärkerer Einsatz von Video-Konsultationen erfordert fokussiertes Vorgehen über konkrete Einsatzszenarien  Praxisnahe Forschung und Beratung zur Praxisorganisation hilfreich für Förderung des Einsatzes in der Breite  Forderung nach Evidenz vor dem Einsatz von Video-Konsultation überzogen, Begleitung durch Versorgungsforschung empfehlenswert  Auflösung des „Fernbehandlungsverbots“ erscheint nicht sinnvoll, Klarstellung über Einsatz hilfreich  Eigene Abrechnungsziffer für Video-Konsultationen förderlich, aber langwieriger Prozess; kurzfristig Klarstellung, unter welcher Ziffer Abrechnung erfolgen kann, hilfreich  Umgang mit „neuen“ Medien wie Video-Konsultationen in ärztlicher Aus-, Fort- und Weiterbildung notwendig, um Vorbehalte früh abzubauen, Chancen aufzuzeigen, Qualität zu steigern 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 3
  • 4. Zielsetzung und Aufbau der Studie  Zielsetzung der Studie … ist es, die Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung als Ergänzung des „klassischen“ Versorgungsprozesses aufzuzeigen und einen sachlichen Beitrag zur Diskussion um das „Für und Wider“ der Implementierung von digitalen Technologien in der Versorgung zu leisten  Aufbau I. Untersuchungsdesign II. Status quo von Video-Konsultationen III. Bewertung von Video-Konsultationen • versorgungspolitisch • sozio-kulturell • ökonomisch IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen V. Anhang • Literaturverzeichnis • Ansprechpartner 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 4
  • 5. I. Untersuchungsdesign II. Status quo von Video-Konsultationen III. Bewertung von Video-Konsultationen • versorgungspolitisch • sozio-kulturell • ökonomisch IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen V. Anhang • Literaturverzeichnis • Ansprechpartner 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 5
  • 6. I. Untersuchungsdesign der Studie 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 6 81 Quellen (Studien, Artikel, Dokumente, Websites) 45 Quellen im engeren Sinne relevant Literaturrecherche 6 Interviews je 60 Minuten (mit Standesvertretern und Ärzten)Expertengespräche 13. April 2015 bis 24. Juni 2015Untersuchungszeitraum
  • 7. I. Untersuchungsdesign II. Status quo von Video-Konsultationen III. Bewertung von Video-Konsultationen • versorgungspolitisch • sozio-kulturell • ökonomisch IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen V. Anhang • Literaturverzeichnis • Ansprechpartner 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 7
  • 8. II. Status quo von Video-Konsultationen Kernaussagen 1. Video-Konsultationen sind in Deutschland in der ambulanten Versorgung sinnvoll einsetzbar 2. Sinnvolle Anwendungsbereiche für Video-Konsultationen sind insbesondere: unterversorgte ländliche Gebiete, Großstädte mit hohem Anteil berufstätiger Eltern sowie die Unterstützung pflegender Angehöriger 3. Video-Konsultationen sollten v. a. komplementär im Rahmen bestehender Patienten-Arzt-Beziehungen zum Einsatz kommen 4. Video-Konsultationen sind keine neue Behandlungsmethode sondern eine Prozessinnovation 5. Deutsche Ärzte schätzen die Rechtslage als restriktiver ein als sie wirklich ist, betonen aber die Bedeutung eines persönlichen Erstkontaktes 6. Solange der Nutzen nicht klar ist, überwiegen für die Ärzte Aufwand und Risiken von Video-Konsultationen 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 8
  • 9. 1. Video-Konsultationen sind in Deutschland in der ambulanten Versorgung sinnvoll einsetzbar (1/2)  „Sinnvoll“ bedeutet entweder  Einen ökonomischen Nutzen – z. B. Patienten sparen Zeit und Anfahrtswege ohne zusätzliche Belastung der Solidargemeinschaft  Einen versorgungspolitischen und/oder medizinischen Nutzen – z. B. die Verbesserung der Versorgung in unterversorgten Gebieten oder die Unterstützung pflegender Angehöriger  Einen Nutzen für die Praxisorganisation, z. B. Substitution von Hausbesuchen, Verkürzung der Wechselzeiten zwischen Terminen u. ä.  Empirische Studien zeigen Nutzungsbereitschaft in der Bevölkerung  37 % können sich vorstellen, Video-Konsultationen zu nutzen (TK-Meinungspuls Gesundheit 2014; ähnliche Ergebnisse vgl. Burkhart 2014; Stäbler 2014)  Bei älteren Menschen, die das Internet regelmäßig nutzen, können sich 24 % die Nutzung von Video-Konsultationen vorstellen (Pentsi & Mentzinis 2015) 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 9
  • 10. 1. Video-Konsultationen sind in Deutschland in der ambulanten Versorgung sinnvoll einsetzbar (2/2)  Bei geeigneten Indikationen sind Video-Konsultationen medizinisch gleichwertig zu persönlichen Konsultationen (Literaturreview bei Cerbo et al. 2015), dadurch können Video-Konsultationen auch zu einer Steigerung der Adhärenz beitragen  Patienten sind mit Video-Konsultationen zufrieden (Clasbrummel 2006; Johansson et al. 2014; Jury et al. 2013) 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 10
  • 11. 2. Sinnvolle Anwendungsbereiche für Video-Konsultationen (1/2) I. Haus- oder fachärztlich unterversorgte (ländliche) Gebiete Über Video-Konsultationen können Versorgungslücken geschlossen werden.  Einsparung von Anfahrtswegen für – insbesondere immobile – Patienten  Ersatz von Hausbesuchen  Einfaches Hinzuziehen von vor Ort nicht vorhandener Fachexpertise II. Nicht unterversorgte Gebiete, insbesondere Großstädte mit hohem Anteil berufstätiger Eltern Hier wohnen eher die Lead User und Early Adopters; jünger, gebildet, berufstätig und mit kleinen Kindern – Nachfrage und wahrscheinlich auch Zahlungsbereitschaft aufgrund von Zeitknappheit. 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 11
  • 12. 2. Sinnvolle Anwendungsbereiche für Video-Konsultationen (2/2) III. Unterstützung pflegender Angehöriger Video-Konsultationen sind ein effizientes Mittel, um Unterstützung sicherzustellen; Fokus ist hier jedoch weniger Interaktion Patient-Arzt, sondern Angehöriger-Pflegedienst-Arzt.  International ist die Wirksamkeit belegt (Chi & Demiris 2015)  Aufgrund der demographischen Entwicklung und Fachkräftemangel in der Pflege nimmt der Umfang der durch Angehörige erbrachten Pflegeleistungen zu  Pflegende Angehörige sind oft durch Beruf und Familie zusätzlich belastet  Pflegende Angehörige benötigen fachliche und psychologische Unterstützung 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 12
  • 13. 3. Video-Konsultationen sollten v. a. komplementär im Rahmen bestehender Patienten-Arzt-Beziehungen zum Einsatz kommen  Video-Konsultationen können und dürfen nach Meinung der befragten Experten persönliche Konsultationen nicht ersetzen; es muss vorher aus „rechtlichen, ethischen und handwerklichen“ Gründen eine persönliche Untersuchung durch mindestens einen Kollegen stattgefunden haben  Anwendungsmöglichkeiten sind aus Sicht der Experten alle Gespräche, bei denen eine erste Begutachtung bereits stattgefunden hat, also Rückfragen, Beratungen, Befundbesprechungen, Zweitmeinungen, Begleitung (insbesondere von Chronikern), ggf. auch durch anderes medizinisches Fachpersonal (wie bei Depressionen aktuell schon telefonisch)  Video-Konsultationen können eine Vorfilterfunktion erfüllen, im Hinblick darauf, ob eine persönliche Konsultation notwendig ist  Es dürfe nicht zu einer „Deprivation sozialer Kontakte durch Telemedizin“ kommen 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 13
  • 14. 4. Video-Konsultationen sind keine neue Behandlungs- methode sondern eine Prozessinnovation  Video-Konsultationen sind nur eine Erweiterung des Kommunikations-Kanals Telefon  Telefonische Beratung ist in Deutschland in der Medizin etabliert und in EBM und GOÄ abrechenbar, aber es besteht bei Ärzten Unsicherheit über die Abrechenbarkeit von Video-Konsultationen; durch fehlenden medizinischen Innovationscharakter sieht die GKV keine eigenständige bzw. zusätzliche Abrechenbarkeit (Expertenmeinung)  Die technischen Voraussetzungen für Video-Konsultationen (Internet-Verbindung und Endgeräte) sind in der Breite in Deutschland vorhanden  Video-Telefonie ist im privaten und wirtschaftlichen Leben etabliert  Nicht jede Arztpraxis hat die notwendige Ausstattung  Niedergelassene Ärzteschaft ist tendenziell konservativ und weniger technik-affin (Expertenmeinung), je älter desto weniger (Institut für Demoskopie 2010)  Es gibt Löcher (Bandbreite unter 2 Mbit/s) in der Breitband-Internet-Abdeckung in Deutschland (BMVI 2014) 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 14
  • 15. 5. Deutsche Ärzte schätzen die Rechtslage als restriktiver ein als sie wirklich ist, betonen aber die Bedeutung eines persönlichen Erstkontaktes (1/2)  Das sog. Fernbehandlungsverbot stammt aus einem sehr spezifischem historischen Kontext (Gesetz zur Behandlung von Geschlechtskrankheiten von 1927)  Obwohl eigentlich nur ein Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung, erscheint es in der Debatte unter der Bezeichnung „Fernbehandlungsverbot“  § 9 Heilmittelwerbegesetz verbietet allerdings kategorisch die Werbung auch für legale Fernbehandlungen  Ein äquivalentes Verbot d. Fernbehandlung gibt es in anderen Ländern nicht; allerdings aktuell dahingehende Entwicklungen in einigen Bundesstaaten der USA (Hall 2015a, b) 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 15
  • 16. 5. Deutsche Ärzte schätzen die Rechtslage als restriktiver ein als sie wirklich ist, betonen aber die Bedeutung eines persönlichen Erstkontaktes (2/2)  Empirisch gehen Ärzte verantwortungsbewusst mit der Situation „Video- Konsultation“ um (Jiwa & Meng 2013; Finch et al. 2007) und unterliegen den gleichen Haftungsregelungen wie offline  Negative Effekte von Fernbehandlungen können nicht ausgeschlossen werden, z. B. ein erhöhter Einsatz von Breitbandantibiotika (Uscher-Pines et al. 2015)  Ein Handeln im Einklang mit dem sogenannten Fernbehandlungsverbot, d. h. Video-Konsultationen nur bei bestehender Patient-Arzt-Beziehung, ist für die deutsche Ärzteschaft so selbstverständlich, dass eine Abschaffung nicht gewünscht wird 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 16
  • 17. 6. Solange der Nutzen nicht klar ist, überwiegen für die Ärzte Aufwand und Risiken von Video-Konsultationen (1/2)  Diskrepanz zwischen Ausstattung und Nutzung bei Ärzten  2013 hatten 80 % der Deutschen Allgemeinmediziner Elektronische Patientenakten (d. h. nutzen Computer), 40 % hatten die Möglichkeit, per Email mit Patienten zu kommunizieren (d. h. Internetzugang), aber nur 10 % glauben, über die Möglichkeit für Video-Konsultationen zu verfügen (Codagnone & Lupiañez-Villanueva 2013)  Grund für diese mutmaßliche Lücke (z. B. technische Ausstattung, Kompetenz, Datenschutz) ist unklar  Nutzen aus Ärztesicht fallen insbesondere in zwei Kategorien  Medizinischer Nutzen  Praxisorganisatorischer Nutzen 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 17
  • 18. 6. Solange der Nutzen nicht klar ist, überwiegen für die Ärzte Aufwand und Risiken von Video-Konsultationen (2/2)  Dieser Nutzen ist bei Video-Konsultationen für Ärzte nicht unbedingt klar („Meine Patienten bekomme ich auch so versorgt“); vor diesem Hintergrund stehen Aufwand und Risiken im Vordergrund:  Informations- und Einrichtungsaufwand  Video-Konsultationen werden als zusätzlicher Aufwand wahrgenommen  Wahrgenommene Risiken für Datenschutz und Privatsphäre der Patienten  Aufweichung zwischen professioneller und privater Sphäre („Ich will ja auch nicht mit meinen Patienten auf facebook befreundet sein.“)  Verarmung der Beziehung 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 18
  • 19. I. Untersuchungsdesign II. Status quo von Video-Konsultationen III. Bewertung von Video-Konsultationen • versorgungspolitisch • sozio-kulturell • ökonomisch IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen V. Anhang • Literaturverzeichnis • Ansprechpartner 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 19
  • 20. 1. Versorgungspolitische Bewertung (1/2)  Einen generellen versorgungspolitischen Nutzen kann man Video- Konsultationen nicht zusprechen; eine Bewertung kann nur im Rahmen spezifischer Szenarien (inkl. medizinischer Indikation) erfolgen  Nach erster Betrachtung erscheinen die formulierten Anwendungsbereiche (unterversorgte ländliche Gebiete, Großstädte mit hohem Anteil berufstätiger Eltern, Unterstützung pflegender Angehöriger) als „sinnvoll“, da hier positive versorgungspolitische (und ökonomische) Effekte zu erwarten sind; insbesondere für das Pflegeszenario besteht ein „unmet need“ 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 20
  • 21. 1. Versorgungspolitische Bewertung (2/2)  Eine differenzierte Bewertung sollte folgende Fragen berücksichtigen:  Bei welchen Patienten und Arztgruppen sollen bzw. können sie angewendet werden?  In welchen konkreten Situationen und für welche Inhalte sollen Video-Konsultationen genutzt werden?  In welchem Umfang ist eine Nutzung zu erwarten? Was sind die spezifischen Handlungsanreize und Barrieren für Ärzte und Patienten?  Welche Alternativen stehen zur Verfügung?  Welche (kurz-, mittel- und langfristigen) Effekte ergeben sich für die Versorgungssituation?  Eine prospektive Bewertung ist dabei immer mit Unsicherheiten behaftet; eine Untersuchung bereits bestehender Ansätze in Deutschland ist notwendig 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 21
  • 22. 2. Sozio-kulturelle Bewertung (1/4)  Die Nutzungsbereitschaft von Video-Konsultationen ist auf Patientenseite eher vorhanden als auf Ärzteseite  Der Hauptgrund für die geringe Nutzungsbereitschaft der Ärzte scheint darin zu liegen, dass der Nutzen sowohl für die Medizin als auch die Praxisorganisation nicht klar ist und die Versorgung der Patienten an sich gut funktioniert  Vielzahl möglicher Hürden und Risiken rücken in den Vordergrund, insbesondere da keine eigenen Erfahrungen mit dem neuen Medium in der klinischen Praxis vorliegen, und es besteht eine ambivalente Sicht von Video-Konsultationen, die zwischen Hoffnung und Befürchtung schwankt 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 22
  • 23. 2. Sozio-kulturelle Bewertung (2/4)  In Sozio-kultureller Hinsicht relevant sind insbesondere die Befürchtungen  einer möglichen Verarmung der Patienten-Arzt-Beziehung  der Deprivation sozialer Kontakte der Patienten  schichtspezifischer Versorgung durch unterschiedliche Medienkompetenz der Patienten  die Gefahr einer Verschmelzung der privaten und professionellen Sphäre durch Intensivierung der Patienten-Arzt-Beziehung sowie zusätzliche zeitliche Belastungen, die für den Arzt nicht mehr leistbar sind  der „Gefahr“, tradierte und gelernte Muster in der Arzt-Patienten-Kommunikation aufzubrechen: Die traditionelle, persönliche Kommunikation in der Praxis gibt dem Arzt die Kontrolle über Zeitpunkt, Ort und Dauer des Gesprächs. Die Abwehr gegen zusätzliche Kommunikations-Kanäle wie Video-Konsultationen, aber auch Email, Chats oder sogar Telefon rührt aus der Befürchtung, diese Kontrolle zu verlieren. Neben der psychologischen Komponente spielen hier auch rein praktische Gründe wie Praxisorganisation und Zeitmanagement eine Rolle 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 23
  • 24. 2. Sozio-kulturelle Bewertung (3/4)  Grundsätzlich sollten bei der Betrachtung der Arzt- aber auch der Patientenseite unterschiedliche Segmente betrachtet werden  Technische Affinität und Innovationsführerschaft werden als segmentbestimmende Faktoren für Ärzte und Patienten eine Rolle spielen  Gilt auch für die individuelle Sicht auf die Rollen, die Arzt und Patient in der Patienten-Arzt- Beziehung einnehmen, z. B. mündiger Patient oder passiver Empfänger von Behandlungsangeboten in einer tradierten paternalistischen Arzt-Patient-Beziehung.  Die Zuordnung zu Segmenten auf Arztseite ergibt sich durch die individuelle Ausprägung verschiedener Faktoren  Entrepreneurship vs. Konservatismus: Unternehmerische Ärzte, die Chancen der neuen Technologien nutzen/erkunden wollen vs. Ärzte, die zunächst die Forschung und Organe der verfassten Ärzteschaft in der Verantwortung sehen  Bedeutungszuweisung Video-Konsultationen: Einstellung zu Video-Konsultationen als Medium ("besseres Telefon") vs. telemedizinischer Intervention, die eine eigene Wirkung hat, und damit auch Evidenz erfordert 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 24
  • 25. 2. Sozio-kulturelle Bewertung (4/4)  Auf Patientenseite können neben Alter und Technikaffinität insbesondere Variablen auf eine höhere Nutzungsbereitschaft hindeuten, die einen erhöhten Bedarf mit sich bringen, ohne dass sie auf eine geringere Medienkompetenz hindeuten, z. B.  Erkrankungen mit erhöhtem Betreuungsbedarf, die auch junge Menschen treffen wie z. B. Bluterkrankheit, Querschnittslähmung  Hohe zeitliche Belastung durch Beruf und Familie, insbesondere bei Alleinerziehenden 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 25
  • 26. 3. Ökonomische Bewertung (1/2)  Die ökonomischen Rahmenbedingungen für Video-Konsultationen sind mit den bestehenden Vergütungsmöglichkeiten in EBM und GOÄ (Telefonberatung) nicht förderlich, da die etwas höheren Kosten für die Infrastruktur nicht vollumfänglich abgebildet sind  Zentrale positive ökonomische Effekte, die sich in der Literatur finden, sind Einsparung von Reisezeit/-kosten und/oder interne Prozessoptimierung; Effekte sind sehr kontextspezifisch und nicht ohne Weiteres auf Deutschland und Video-Konsultationen allgemein übertragbar  Eine ökonomische Bewertung kann nur im Rahmen von konkreten Szenarien unter Berücksichtigung von medizinischer Indikation und Betrachtungszeitraum erfolgen 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 26
  • 27. 3. Ökonomische Bewertung (2/2)  Inwiefern es in den Szenarien zu Kosteneinsparungen oder -steigerungen kommt, hängt von diversen Faktoren ab, wie z. B.  Substitutions- vs. Ausweitungsrate  Effizienzgewinne (z. B. Vergütung im Vergleich zu substituierten Leistungen) vs. Investitionen und laufende Kosten  Ausgelöste Folgekosten wie Verordnungen und Arbeitsunfähigkeiten  Bei einer Verbesserung der Versorgungssituation insbesondere im Pflegeszenario ist mit einer Leistungsausweitung und Kostensteigerung zu rechnen  Für eine ökonomische Bewertung muss geklärt werden, inwieweit die Szenarien von den vorhandenen Versorgungsstrukturen und Leistungs- erbringern abgedeckt werden (können) oder entsprechende Strukturen geschaffen werden müssen bzw. entstehen 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 27
  • 28. I. Untersuchungsdesign II. Status quo von Video-Konsultationen III. Bewertung von Video-Konsultationen • versorgungspolitisch • sozio-kulturell • ökonomisch IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen V. Anhang • Literaturverzeichnis • Ansprechpartner 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 28
  • 29. IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video- Konsultationen (1/3)  Die Akzeptanz bei Ärzten scheint der zentrale limitierende Faktor; eine genauere Untersuchung von Möglichkeiten, das Thema bei Ärzten erfolgreich zu positionieren, erscheint ratsam, wenn Video-Konsultationen gefördert werden sollen; die Ärzteschaft sollte dabei nach geeigneten Kriterien segmentiert werden  Wenn Video-Konsultationen stärker eingesetzt werden sollen, sollten diese fokussiert über konkrete Einsatzszenarien vorangebracht und in die Breite gebracht werden; Indikation, Zielgruppe, Markteintritt und Geschäftsmodell sind zentrale, erfolgsbestimmende Faktoren  Praxisnahe Forschung und Beratung zur Praxisorganisation beim Einsatz von Video-Konsultationen könnte hilfreich sein, um einen Einsatz in der Breite zu befördern  Fokussierung auf den Nutzen für den Arzt wichtig; sog. „Leuchtturmprojekte“ sind nicht das richtige Instrument, da sie typischerweise relativ hohe Kosten verursachen  Video-Konsultationen stellen keine Versorgungsinnovation mit dafür hinreichender Komplexität und Neuigkeitswert dar; „Leuchtturmprojekte“ werden oft nicht in die Praxis übertragen 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 29
  • 30. IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video- Konsultationen (2/3)  Die Forderung nach Evidenz vor dem Einsatz von Video-Konsultationen scheint überzogen; Begleitung durch Versorgungsforschung, um Fehlentwicklungen (z. B. beim Antibiotikaeinsatz, schichtspezifische Versorgung u. a.) zu vermeiden, ist jedoch empfehlenswert  Aktivitäten zur Auflösung des „Fernbehandlungsverbots“ sind nicht sinnvoll, da es  nicht wirklich hemmt  von Ärzten als selbstverständlich angesehen wird  potentiell große Anstrengung erfordert bzw. Fronten unnötig verhärten könnte (siehe Beispiel eGK)  Eine Klarstellung, in welchen Szenarien Video-Konsultationen eingesetzt werden dürfen (wie aktuell durch die BÄK in Arbeit), wäre hilfreich, um Unklarheiten zu beseitigen; das Heilmittelwerbegesetz sollte entsprechend angepasst werden 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 30
  • 31. IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video- Konsultationen (3/3)  Eine eigene Abrechnungsziffer (im EBM, GOÄ) wäre förderlich, um Videokonsultationen in der Breite zu etablieren  Infrastrukturkosten sind in den nutzbaren Ziffern bisher nicht vollständig abgebildet  Von eigener Abrechnungsziffer ginge eine Signalwirkung aus  Einführung von Abrechnungsziffern für Telemedizin ist schon recht lange verzögert, Klarstellung, unter welcher Ziffer eine Abrechnung erfolgen kann, wäre hilfreich  Mittel- und langfristig sollte der Umgang mit „neuen“ Medien wie Video- Konsultationen in der Patienten-Arzt-Kommunikation in der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung integriert werden, um  Vorbehalte möglichst früh abzubauen  Chancen, die sich durch die Erweiterung der nutzbaren Kommunikations-Kanäle ergeben, aufzuzeigen  die medizinische Qualität zu optimieren 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 31
  • 32. I. Untersuchungsdesign II. Status quo von Video-Konsultationen III. Bewertung von Video-Konsultationen • versorgungspolitisch • sozio-kulturell • ökonomisch IV. Empfehlungen für die weitere Etablierung von Video-Konsultationen V. Anhang • Literaturverzeichnis • Ansprechpartner 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 32
  • 33. V. Anhang: Literaturverzeichnis (1/7) 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 33 Beul, S., Ziefle, M., & Jakobs, E.-M. (2011). Users’ preferences for telemedical consultations: Comparing users' attitude towards different media in technology-mediated doctor-patient-communication. In Pervasive Computing Technologies for Healthcare (PervasiveHealth) 5th International Conference (pp. 614–620). Bialowons, R. (2014). Videotelefonie-Projekt: Technik eilt zu Hilfe. Deutsches Ärzteblatt, 111(17), A–759. Retrieved from http://www.aerzteblatt.de/archiv/159421/Videotelefonie-Projekt-Technik-eilt-zu-Hilfe?src=search (Stand: 10.05.2015) BMJV. (2015). Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens. Heilmittelwerbegesetz (idF v. 1965). Retrieved from http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heilmwerbg/gesamt.pdf (Stand: 10.05.2015) Bradford, N. K., Armfield, N. R., Young, J., & Smith, A. C. (2014). Paediatric palliative care by video consultation at home: a cost minimisation analysis. BMC Health Services Research, 14(1), 328. Retrieved from http://www.biomedcentral.com/1472-6963/14/328 (Stand: 10.05.2015) Bundesärztekammer. (2011). (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte - MBO-Ä 1997 - in der Fassung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel. Retrieved from http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1143 (Stand: 10.05.2015) BMVI (2014).Breitband-Atlas: Breitbandverfügbarkeit Deutschland ≥ 1 Mbit/s leitungsgebundene Technologien. Retrieved from: http://zukunft-breitband.de/SharedDocs/DE/Anlage/ZukunftBreitband/Karten/Deutschland/breitband-verfuegbarkeit- deutschland-2mbit-leitungsgebundene-technologien.pdf?__blob=publicationFile (Stand: 15.06.2015)
  • 34. V. Anhang: Literaturverzeichnis (2/7) Burkhart, M., & Jung, A. (2014). Healthcare & Pharma New Entrants, (September). Retrieved from http://www.pwc.de/de/gesundheitswesen-und-pharma/gesundheitsbranche_gute-chancen-fuer-quereinsteiger.jhtml (Stand: 10.05.2015) Cerbo, A. Di, & Morales-, J. C. (2015). Narrative review of telemedicine consultation in medical practice. In Patient Preference and Adherence, 9, 65–75. Chi, N.-C., & Demiris, G. (2015). A systematic review of telehealth tools and interventions to support family caregivers. Journal of Telemedicine and Telecare, 21(1), 37–44. Retrieved from http://jtt.sagepub.com/content/21/1/37.long (Stand: 10.05.2015) Clasbrummel, B. (2006). Fallbeispiel : Telemedizinische Nachsorge. In eHealth: Innovations- und Wachstumsmotor für Europa (pp. 117–129). Codagnone, C.; Lupiañez-Villanueva, F. (2013). Benchmarking Deployment of eHealth among General Practitioners - Country Reports. Retrieved from http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/benchmarking-deployment-ehealth-among- general-practitioners-2013-smart-20110033 (Stand: 10.05.2015) Dockweiler, C., & Hornberg, C. (2014). Knowledge and attitudes as influencing factors for adopting healthcare technology among medical students in germany, J Int Soc Telemed eHealth 2:64-70. Eberl, R., Kaminski, a, Reckwitz, N., Muhr, G., & Clasbrummel, B. (2006). The tele-visit as a telemedical technique in daily clinical practice. First results for elbow joint arthrolysis. Der Unfallchirurg, 109(5), 383–390. 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 34
  • 35. V. Anhang: Literaturverzeichnis (3/7) 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 35 Europäische Kommission. Grünbuch über Mobile-Health-Dienste (“mHealth”) (2014). Retrieved from: https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/green-paper-mobile-health-mhealth (Stand: 10.05.2015) Finch, T. L., Mair, F. S., & May, C. R. (2007). Teledermatology in the U.K.: Lessons in service innovation. British Journal of Dermatology, 156(3), 521–527. Frisch, J. (2015). Videosprechstunde: Kein Ersatz für echten Arzt-Patienten-Kontakt. Ärzte Zeitung. Retrieved from http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/telemedizin/article/874342/videosprechstunde-kein-ersatz-echten-arzt- patienten-kontakt.html?sh=2&h=2000308866 (Stand: 10.05.2015) Hall, S.D., (2015a). In-person consult mandates provide hurdles to telemedicine - FierceHealthIT. Retrieved from: http://www.fiercehealthit.com/story/person-consult-mandates-provide-hurdles-telemedicine/2015-05-22 (Stand: 21.06.2015) Hall, S.D., (2015b). Texas Medical Board ruling strikes blow to telemedicine services - FierceHealthIT. Retrieved from: http://www.fiercehealthit.com/story/texas-medical-board-ruling-strikes-blow-telemedicine-services/2015-04-14 (Stand: 21.06.2015) Institut für Demoskopie Allensbach (2010). eHealth-Report: Der Einsatz von Telematik und Telemedizin im Gesundheitswesen aus Sicht der Ärzteschaft. Retrieved from: http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/downloads/ehealth-report/ (Stand: 01.06.2015)
  • 36. V. Anhang: Literaturverzeichnis (4/7) 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 36 Jiwa, M., & Meng, X. (2013). Video Consultation Use by Australian General Practitioners: Video Vignette. Journal of Medical Internet Research, 15(6), e117. Johansson, A. M., Lindberg, I., & Söderberg, S. (2014). Patients’ Experiences with Specialist Care via Video Consultation in Primary Healthcare in Rural Areas. International Journal of Telemedicine and Applications, 2014, 1–7. Jury, S. C., Walker, A. M., & Kornberg, A. J. (2013). The introduction of web-based video-consultation in a paediatric acute care setting. Journal of Telemedicine and Telecare, 19(7), 383–7. KBV. Rahmenvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband zur Überprüfung des EBM (2013). Retrieved from http://www.gkv- spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/aerztliche_versorgung/richtlinien_und_vertraege/telemedizi n/Rahmenvereinbarung_Telemedizin_7-2013.pdf (Stand: 11.05.2015) Krüger-Brand, H. E. (2015). Arztsprechstunden online: Zum Doktor per Video-Chat. Deutsches Ärzteblatt, 112(5), A–166. Retrieved from http://www.aerzteblatt.de/archiv/167546/Arztsprechstunden-online-Zum-Doktor-per-Video- Chat?src=search (Stand: 10.05.2015) Krüger-Brand, H. E. (2014). Gesundheitstelematik: Wann ist Fernbehandlung zulässig? Deutsches Ärzteblatt, 111(43), A–1846. Retrieved from http://www.aerzteblatt.de/archiv/162982/Gesundheitstelematik-Wann-ist-Fernbehandlung- zulaessig (Stand: 10.05.2015)
  • 37. V. Anhang: Literaturverzeichnis (5/7) 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 37 Krüger-Brand, H. E. (2013). Telemedizin: Auf dem Weg zu mehr Evidenz. Deutsches Ärzteblatt, 110(47), A–2252. Retrieved from http://www.aerzteblatt.de/archiv/149809/Telemedizin-Auf-dem-Weg-zu-mehr-Evidenz?src=search (Stand: 10.05.2015) Lee, A., Sikka, N., O’Connell, F., Dyer, A., Boniface, K., & Betz, J. (2015). Telepsychiatric assessment of a mariner expressing suicidal ideation. International Maritime Health, 66(1), 49–51. Retrieved from http://czasopisma.viamedica.pl/imh/article/view/IMH.2015.0012 (Stand: 10.05.2015) Lee, P. (2014). Technology, Media & Telecommunications Predictions 2014. Deloitte. Retrieved from http://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/global/Documents/Technology-Media- Telecommunications/dttl_TMT_Predictions-2014-lc2.pdf (Stand: 10.05.2015) Maibach-Nagel, E. (2014). Virtuelle Arztkonsultation. Deutsches Ärzteblatt, 111(38). Retrieved from http://www.aerzteblatt.de/archiv/161842/Virtuelle-Arztkonsultation?src=search (Stand: 10.05.2015) Martin-Khan, M., Salih, S. A., Rowland, J., Wootton, R., & Gray, L. C. (2015). General Practitioners, Patients, and Care Givers Support the Use of a Telegeriatric Memory Disorder Consultation for Older Adults. Advances in Alzheimer’s Disease, 04(01), 1–9. Medaglia, R., & Andersen, K. (2010). Information Systems and Healthcare XXXVIII: Virus Outbreak - Online GP Consultations Escalating Healthcare Costs. Communications of the Association for Information Systems, 27(1). Meppelink, C. S., van Weert, J. C. M., Haven, C. J., & Smit, E. G. (2015). The effectiveness of health animations in audiences with different health literacy levels: an experimental study. Journal of Medical Internet Research, 17(1), e11.
  • 38. V. Anhang: Literaturverzeichnis (6/7) 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 38 Mettner, J. (2009). The doctor is in (Your Inbox). Retrieved from http://www.minnesotamedicine.com/Past-Issues/Past- Issues-2009/January-2009/Pulse-Inbox-January-2009 (Stand; 10.05.2015) Modahl, M. (2015). Telehealth Index: 2015 Consumer Survey. Retrieved from http://info.americanwell.com/telehealth- index-2015-consumer-survey (Stand: 10.05.2015) Online-Version des EBM (2015). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Retrieved from http://www.kbv.de/html/online-ebm.php (Stand: 11.05.2015) Pentsi, A., & Mentzinis, P. (2015). Jeder vierte ältere Internetnutzer würde sich online vom Arzt beraten lassen - Medizinische Internet-Beratung kann sinnvolle Alternative zum Arztbesuch sein (Pressemitteilung, 15. Mai 2015). Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation Und Neue Medien e.V. Retrieved from https://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM-Presseinfo_Senioren_und_aerztliche_Online- Beratung_15_05_15_final.pdf (Stand: 19.05.2015) PKV. (2013). Rahmenvereinbarung zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Retrieved from https://www.pkv.de/themen/versorgung/ambulante-versorgung/gebuehrenordnung-fuer-aerzte/ (Stand: 11.05.2015) Schlingensiepen, I. (2015). GOÄ-Novelle: “Der Zug nimmt richtig Fahrt auf.” Ärzte Zeitung. Retrieved from http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/article/882819/goae-novelle-zug-nimmt-richtig- fahrt.html?sh=8&h=-667642504 (Stand: 10.05.2015)
  • 39. V. Anhang: Literaturverzeichnis (7/7) SGTMeH. Best Practice Videokonsultation (Realtime) (2005). Retrieved from http://www.isfteh.org/files/media/BP_Videokonsultation_55_SGTM.pdf (Stand: 11.05.2015) Stäbler, J. (2014). Bevölkerungsbefragung Pentax: Arzt-Patienten-Beziehung 2014. Retrieved from http://www.pentaxmedical.de/de/news/2530/lifecare_news.php (Stand: 10.05.2015) TK-Pressestelle. (2014). TK-Meinungspuls Gesundheit 2014 - So sieht Deutschland sein Gesundheitssystem. Retrieved from https://www.tk.de/tk/themen/meinungspuls-gesundheit-oktober-2014/meinungspuls-gesundheit-oktober-2014- studienband/660168 (Stand: 10.05.2015) Uscher-Pines, L. et al., (2015). Antibiotic Prescribing for Acute Respiratory Infections in Direct-to-Consumer Telemedicine Visits. JAMA internal medicine. Retrieved from: http://archinte.jamanetwork.com/article.aspx?articleid=2296013 (Stand: 21.06.2015) Van den Berg, N., Schmidt, S., Stentzel, U., Mühlan, H., & Hoffmann, W. (2015). Telemedizinische Versorgungskonzepte in der regionalen Versorgung ländlicher Gebiete: Möglichkeiten, Einschränkungen, Perspektiven. In Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz. 58(4-5), 367-373. Walter, K. (2012). Erhalt einer flächendeckenden medizinischen Versorgung im Ländlichen Raum - Projektvorschlag Modellprojekte des Ostalbkreises. Retrieved April 15, 2015, from http://www.gesundheitsnetz- ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?_topnav=67160&_sub1=99309&_sub2=179944&id=179946 (Stand: 10.05.2015) 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 39
  • 40. V. Anhang: Ansprechpartner Timo Thranberend (Projektleiter) Tel: +49(5241)81-81117 timo.thranberend@bertelsmann-stiftung.de Sophia Gottschall (Projektmanagerin) Tel: +49 5241 81-81330 sophia.gottschall@bertelsmann-stiftung.de Markus Schöne T (030) 956131-79 | M (0173) 2016164 markus.schoene@medpirica.de Christian Fink Dr. Florian Hartge Isabel Giesendorf Bertelsmann Stiftung Medpirica GmbH 02.07.2015 (Vorabveröffentlichung) Studie „Möglichkeiten und Grenzen von Video-Konsultationen in der ambulanten Versorgung“ Seite 40