Dieses Tutorial entstand im Modul „Crossmedia“ an der EMBA Hamburg. Dozentin: Dr. Claudia Heydolph.
AUTORINNEN und AUTOREN: Peter Schnalke, Philipp Wilhelm, Laura Rogge, Antonia Kirchner, Katharina Siemers, Bilge Ak, Kira Schubert, Anna Souvignier, Julia Tiemann, Giulia Groth, Kim Bebensee, Johanna Weber, Katrin Hartmann, Laurien Kalinowski, Christian Ellies, Lasse Grüneberg, Tony Kowalewski
"Ein Tutorial, was die Frage beantworten soll: was ist für mich als Unternehmen bei der Nutzung von Facebook wichtig?" Lasse Grünberg
"Facebook? Ein neuer Post geht innerhalb von Sekunden einmal um die Welt. Ob am Pc, übers Tablet oder am Smartphone. Das blau-weiße "f" ist allgegenwärtig. Es ist also höchste Eisenbahn für Unternehmen auf den Zug mit aufzuspringen. How to use FACEBOOK for your company? Das hat der MMM 12/13 Kurs von der Europäischen Medien- und Business-Akademie in Hamburg in einem kurzen Tutorial zusammengestellt." Giulia Groth
2. Ein Tutorial für
Freelancer, KMU und Social
Media Trainer
Dieses Tutorial entstand im Modul „Crossmedia“ an der EMBA Hamburg. Dozentin: Dr. Claudia Heydolph.
Alle Studentinnen und Studenten aus dem Kurs MMM 12-13 stellen Freelancern, KMUs und Social Media
Trainern dieses Tutorial kostenfrei zur Verfügung, um die Vorteile von Facebook risikofrei zu nutzen.
AUTORINNEN und AUTOREN: Peter Schnalke, Philipp Wilhelm, Laura Rogge, Antonia Kirchner, Katharina Siemers,
Bilge Ak, Kira Schubert, Anna Souvignier, Julia Tiemann, Giulia Groth, Kim Bebensee, Johanna Weber, Katrin
Hartmann, Laurien Kalinowski, Christian Ellies, Lasse Grüneberg, Tony Kowalewski
Dieses Werk bzw. Inhalt ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell Keine Bearbeitung 3.0 Unported Lizenz.
24. Haftung für Facebook
Fanpages
S Die Betreiber von Facebook-Fanseiten haften nicht für
potentielle Datenschutzverstöße von Facebook.
-
Ein Urteil vom Verwaltungsgericht Schleswig Holstein vom 09.10.2013 hat
ergeben, dass die komplette Verantwortung bei Facebook liegt, da
Facebook der Urheber der Plattform ist und die gesammelten Daten auch
verwendet.
S Ein weiteres Problem ist der Like-Button auf Fanseiten, über
den auch spezifische Daten gesammelt werden, denn hier wird
ein fremder Code auf der eigenen erstellten Seite
eingebunden. Hier ist die rechtliche Ausgangslage ähnlich der
Verwendung von Google Analytics und vorerst ungeklärt.
25. Urheberrecht
S
Gehen Sie davon aus, dass alle Fotografien und Bilder rechtlich geschützt
sind.
S
Klären Sie die Rechte, also fragen Sie bei den Urhebern nach einer
Einwilligung.
S
Wenn Sie Bilder bei Stockarchiven kaufen, beachten Sie die
Lizenzbedingungen, insbesondere die Urhebernennung. Es ist
ausreichend, wenn Sie diese am Ende der Präsentation in einer
Quellenübersicht aufführen. Es sei denn, das Stockbildarchiv verlangt die
Urhebernennung direkt neben dem Bild.
S
Geben Sie den Namen und den Link zur Quelle an. Das kann auch im
Quellenverzeichnis geschehen.
26. Teilen im Netz
S
Teilen von nutzergenerierten Inhalten ist nur unter bestimmten Umständen zulässig.
S
Es wird in den AGB klargestellt, dass die Nutzer alle ihre Rechte an den Inhalten
behalten.
S
Jedoch erklären sie sich damit einverstanden, dass Dritte deren Inhalte innerhalb
der Funktionen der Netzwerke verwenden können.
S
Wenn ein Bild eines Nutzers herunter geladen und im Rahmen eines eigenen
Postings veröffentlicht statt geteilt wird, handelt es sich dabei um eine
Urheberrechtsverletzung, auch wenn die Quelle genannt wird.
S
Wenn mit einem YouTube-Video eines Musikers das eigene Gewinnspiel untermalt,
d.h. wenn Bilder oder Videos von Personen übernommen werden und damit deren
wirtschaftlicher Wert ausgebeutet wird, kann es besonders teuer werden.
27. Rechtliche Stolperfallen bei
Gewinnspielen
S
Persönliche Profile bleiben weiterhin tabu
Nur die Chroniken der Facebook-Seiten wurden für Gewinnspiele eröffnet.
Es ist weiterhin verboten, die Chroniken der persönlichen Profile für
Gewinnspiele einzusetzen.
S
Folgende Gewinnspiele bleiben unerlaubt:
Postet einen Beitrag auf Eurer Chronik/Chronik von Freunden, um zu
gewinnen.
Teilt den Beitrag auf Eurer Chronik, um zu gewinnen.
28. Rechtliche Stolperfallen bei
Gewinnspielen
S
Die Pflicht, eine Gewinnspiel-App zu verwenden, wurde aufgehoben
Gewinnspiele dürfen mittlerweile auf Chroniken von Fanseiten, in Postings oder Kommentaren stattfinden.
Der lustigste Kommentar gewinnt.
Der Kommentar mit den meisten Likes gewinnt.
S
Fans einer Facebook-Fanpage dürfen automatisch am Gewinnspiel teilnehmen
Folgende Möglichkeiten sind zulässig:
Fans nehmen automatisch am Gewinnspiel teil.
“Like” unsere Seite, um am Gewinnspiel teilzunehmen.
29. Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
S Kopieren fremder AGB kann teuer werden
Erneut hat ein Gericht geurteilt, dass Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) urheberrechtlich geschützt sind.
Zugleich nimmt die Anzahl der Abmahnungen wegen übernommener
AGB zu.
S Urheberrechtlicher Schutz von AGB
Das Urheberrecht schützt zwar nicht die rechtlichen Inhalte von
AGB, jedoch deren individuelle Gestaltung. Damit ist die Auswahl
der einzelnen Klauseln, deren Anordnung und Formulierung gemeint.
Das heißt, je individueller die AGB gestaltet sind, desto eher sind sie
geschützt.
30. Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
S
Die Folgen übernommener AGB
Unerlaubte Textübernahmen lassen sich im Internet sehr einfach entdecken
(z.B. per Plagware oder Plagscan). Was darauf folgt ist die Abmahnung, mit
diesen Folgen:
S
Kosten der Abmahnung – Wer zu Recht abgemahnt wird, muss die
Kosten der Abmahnung tragen, die zwischen 800 und 1.200 € liegen
werden
S
Schadensersatz – Der Schadensersatz bemisst sich nach den Kosten die
der Anwalt für die Erstellung der AGB üblicherweise verlangt. Je nach Art
und Umfang der AGB können es mehrere hundert bis mehrere tausend
Euro sein.
31. Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
S Abgabe Unterlassungserklärung – Der Abgemahnte
darf die beanstandeten Klauseln nicht noch einmal
verwenden oder muss ansonsten eine empfindliche
Vertragsstrafe zahlen.
S Kosten neuer AGB – Die Kosten der Erstellung neuer
AGB werden für den Abgemahnten höher, da sein Anwalt
peinlichst genau aufpassen muss, nicht gegen die
Unterlassungserklärung zu verstoßen.
32. Nutzungsbedingungen für
Unternehmen
S Facebook lässt sich das Recht einräumen, die Daten
seiner Nutzer, also den Namen, Profilbilder und
Informationen im Rahmen von Werbung zu nutzen.
S Facebook kann sich so von Unternehmen bezahlen
lassen, um Werbung der Unternehmen, angereichert mit
Daten der Nutzer, schalten zu können.
35. Möglichkeiten durch Facebook
hohe Reichweite
gute Möglichkeit sich zu präsentieren und in Dialog zu
treten Kommentarfunktion
Fokus auf die Zielgruppe richten
Umsatzsteigerung möglich
Arbeitgeberattraktivität und Arbeitgeberimage kann
verbessert werden
36. Voraussetzung für Erfolg
Auffindbarkeit der Karriere Page
Emotionen und Interesse wecken
Dialog mit Zielgruppe
Mehrwert schaffen
Relevanter Content vermitteln
Interaktion
Usability klare Strukturen, schnell Informationsfindung
Passende Tonalität