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Facebook
Tutorial
 Facebook

Marketing
 Facebook und

Recht
 Facebook und

Karriere
Ein Tutorial für
Freelancer, KMU und Social
Media Trainer
Dieses Tutorial entstand im Modul „Crossmedia“ an der EMBA Hamburg. Dozentin: Dr. Claudia Heydolph.
Alle Studentinnen und Studenten aus dem Kurs MMM 12-13 stellen Freelancern, KMUs und Social Media
Trainern dieses Tutorial kostenfrei zur Verfügung, um die Vorteile von Facebook risikofrei zu nutzen.
AUTORINNEN und AUTOREN: Peter Schnalke, Philipp Wilhelm, Laura Rogge, Antonia Kirchner, Katharina Siemers,
Bilge Ak, Kira Schubert, Anna Souvignier, Julia Tiemann, Giulia Groth, Kim Bebensee, Johanna Weber, Katrin
Hartmann, Laurien Kalinowski, Christian Ellies, Lasse Grüneberg, Tony Kowalewski

Dieses Werk bzw. Inhalt ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell Keine Bearbeitung 3.0 Unported Lizenz.
Facebook
&
Social Media
Marketing
PeterKatharina Siemers

S
Facebook-Vorteile
Markenbekanntheit steigern
Bessere Auffindbarkeit im Web
Verbesserung des Google Rankings
Neukundengewinnung
Geringerer Kostenaufwand
5 Prinzipien

Sei sozial!

Sei authentisch!

Sei kreativ!

Pflege deine Beziehungen

Lerne stetig!
Kritik als Chance

Prozesse und Produkte verbessern

Kunden binden

Innovationen finden
Facebook und Recht
Quelle: rechtsanwalt-schwenke.de

S
Haftung für Facebook
Fanpages
S Die Betreiber von Facebook-Fanseiten haften nicht für

potentielle Datenschutzverstöße von Facebook.
-

Ein Urteil vom Verwaltungsgericht Schleswig Holstein vom 09.10.2013 hat
ergeben, dass die komplette Verantwortung bei Facebook liegt, da
Facebook der Urheber der Plattform ist und die gesammelten Daten auch
verwendet.

S Ein weiteres Problem ist der Like-Button auf Fanseiten, über

den auch spezifische Daten gesammelt werden, denn hier wird
ein fremder Code auf der eigenen erstellten Seite
eingebunden. Hier ist die rechtliche Ausgangslage ähnlich der
Verwendung von Google Analytics und vorerst ungeklärt.
Urheberrecht

S

Gehen Sie davon aus, dass alle Fotografien und Bilder rechtlich geschützt
sind.

S

Klären Sie die Rechte, also fragen Sie bei den Urhebern nach einer
Einwilligung.

S

Wenn Sie Bilder bei Stockarchiven kaufen, beachten Sie die
Lizenzbedingungen, insbesondere die Urhebernennung. Es ist
ausreichend, wenn Sie diese am Ende der Präsentation in einer
Quellenübersicht aufführen. Es sei denn, das Stockbildarchiv verlangt die
Urhebernennung direkt neben dem Bild.

S

Geben Sie den Namen und den Link zur Quelle an. Das kann auch im
Quellenverzeichnis geschehen.
Teilen im Netz

S

Teilen von nutzergenerierten Inhalten ist nur unter bestimmten Umständen zulässig.

S

Es wird in den AGB klargestellt, dass die Nutzer alle ihre Rechte an den Inhalten
behalten.

S

Jedoch erklären sie sich damit einverstanden, dass Dritte deren Inhalte innerhalb
der Funktionen der Netzwerke verwenden können.

S

Wenn ein Bild eines Nutzers herunter geladen und im Rahmen eines eigenen
Postings veröffentlicht statt geteilt wird, handelt es sich dabei um eine
Urheberrechtsverletzung, auch wenn die Quelle genannt wird.

S

Wenn mit einem YouTube-Video eines Musikers das eigene Gewinnspiel untermalt,
d.h. wenn Bilder oder Videos von Personen übernommen werden und damit deren
wirtschaftlicher Wert ausgebeutet wird, kann es besonders teuer werden.
Rechtliche Stolperfallen bei
Gewinnspielen
S

Persönliche Profile bleiben weiterhin tabu

Nur die Chroniken der Facebook-Seiten wurden für Gewinnspiele eröffnet.
Es ist weiterhin verboten, die Chroniken der persönlichen Profile für
Gewinnspiele einzusetzen.
S

Folgende Gewinnspiele bleiben unerlaubt:

 Postet einen Beitrag auf Eurer Chronik/Chronik von Freunden, um zu

gewinnen.
 Teilt den Beitrag auf Eurer Chronik, um zu gewinnen.
Rechtliche Stolperfallen bei
Gewinnspielen
S

Die Pflicht, eine Gewinnspiel-App zu verwenden, wurde aufgehoben

Gewinnspiele dürfen mittlerweile auf Chroniken von Fanseiten, in Postings oder Kommentaren stattfinden.


Der lustigste Kommentar gewinnt.



Der Kommentar mit den meisten Likes gewinnt.

S

Fans einer Facebook-Fanpage dürfen automatisch am Gewinnspiel teilnehmen

Folgende Möglichkeiten sind zulässig:


Fans nehmen automatisch am Gewinnspiel teil.



“Like” unsere Seite, um am Gewinnspiel teilzunehmen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
S Kopieren fremder AGB kann teuer werden

Erneut hat ein Gericht geurteilt, dass Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) urheberrechtlich geschützt sind.
Zugleich nimmt die Anzahl der Abmahnungen wegen übernommener
AGB zu.
S Urheberrechtlicher Schutz von AGB

Das Urheberrecht schützt zwar nicht die rechtlichen Inhalte von
AGB, jedoch deren individuelle Gestaltung. Damit ist die Auswahl
der einzelnen Klauseln, deren Anordnung und Formulierung gemeint.
Das heißt, je individueller die AGB gestaltet sind, desto eher sind sie
geschützt.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
S

Die Folgen übernommener AGB

Unerlaubte Textübernahmen lassen sich im Internet sehr einfach entdecken
(z.B. per Plagware oder Plagscan). Was darauf folgt ist die Abmahnung, mit
diesen Folgen:
S

Kosten der Abmahnung – Wer zu Recht abgemahnt wird, muss die
Kosten der Abmahnung tragen, die zwischen 800 und 1.200 € liegen
werden

S

Schadensersatz – Der Schadensersatz bemisst sich nach den Kosten die
der Anwalt für die Erstellung der AGB üblicherweise verlangt. Je nach Art
und Umfang der AGB können es mehrere hundert bis mehrere tausend
Euro sein.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
S Abgabe Unterlassungserklärung – Der Abgemahnte

darf die beanstandeten Klauseln nicht noch einmal
verwenden oder muss ansonsten eine empfindliche
Vertragsstrafe zahlen.
S Kosten neuer AGB – Die Kosten der Erstellung neuer

AGB werden für den Abgemahnten höher, da sein Anwalt
peinlichst genau aufpassen muss, nicht gegen die
Unterlassungserklärung zu verstoßen.
Nutzungsbedingungen für
Unternehmen
S Facebook lässt sich das Recht einräumen, die Daten

seiner Nutzer, also den Namen, Profilbilder und
Informationen im Rahmen von Werbung zu nutzen.
S Facebook kann sich so von Unternehmen bezahlen

lassen, um Werbung der Unternehmen, angereichert mit
Daten der Nutzer, schalten zu können.
Facebook
und Karriere
Quellen: personalmarketing2null.de + employerbrandingtoday.com

S
Facebook
als
RecruitingInstrument
Für den Report
„Communication Channel
Optimisation“ hat Universum
Communications aus Köln
im Februar und März 2013
über 1.500 Studierende in
Deutschland befragt.
Möglichkeiten durch Facebook
hohe Reichweite
gute Möglichkeit sich zu präsentieren und in Dialog zu
treten  Kommentarfunktion

Fokus auf die Zielgruppe richten
Umsatzsteigerung möglich
Arbeitgeberattraktivität und Arbeitgeberimage kann
verbessert werden
Voraussetzung für Erfolg
Auffindbarkeit der Karriere Page
Emotionen und Interesse wecken
Dialog mit Zielgruppe
Mehrwert schaffen
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Usability  klare Strukturen, schnell Informationsfindung
Passende Tonalität

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Facebook Tutorial für Freelancer, KMU und Social Media Trainer

  • 1. Facebook Tutorial  Facebook Marketing  Facebook und Recht  Facebook und Karriere
  • 2. Ein Tutorial für Freelancer, KMU und Social Media Trainer Dieses Tutorial entstand im Modul „Crossmedia“ an der EMBA Hamburg. Dozentin: Dr. Claudia Heydolph. Alle Studentinnen und Studenten aus dem Kurs MMM 12-13 stellen Freelancern, KMUs und Social Media Trainern dieses Tutorial kostenfrei zur Verfügung, um die Vorteile von Facebook risikofrei zu nutzen. AUTORINNEN und AUTOREN: Peter Schnalke, Philipp Wilhelm, Laura Rogge, Antonia Kirchner, Katharina Siemers, Bilge Ak, Kira Schubert, Anna Souvignier, Julia Tiemann, Giulia Groth, Kim Bebensee, Johanna Weber, Katrin Hartmann, Laurien Kalinowski, Christian Ellies, Lasse Grüneberg, Tony Kowalewski Dieses Werk bzw. Inhalt ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell Keine Bearbeitung 3.0 Unported Lizenz.
  • 4. Facebook-Vorteile Markenbekanntheit steigern Bessere Auffindbarkeit im Web Verbesserung des Google Rankings Neukundengewinnung Geringerer Kostenaufwand
  • 5.
  • 6.
  • 7.
  • 8.
  • 9.
  • 10.
  • 11.
  • 12.
  • 13.
  • 14.
  • 15.
  • 16.
  • 17.
  • 18.
  • 19.
  • 20.
  • 21. 5 Prinzipien Sei sozial! Sei authentisch! Sei kreativ! Pflege deine Beziehungen Lerne stetig!
  • 22. Kritik als Chance Prozesse und Produkte verbessern Kunden binden Innovationen finden
  • 23. Facebook und Recht Quelle: rechtsanwalt-schwenke.de S
  • 24. Haftung für Facebook Fanpages S Die Betreiber von Facebook-Fanseiten haften nicht für potentielle Datenschutzverstöße von Facebook. - Ein Urteil vom Verwaltungsgericht Schleswig Holstein vom 09.10.2013 hat ergeben, dass die komplette Verantwortung bei Facebook liegt, da Facebook der Urheber der Plattform ist und die gesammelten Daten auch verwendet. S Ein weiteres Problem ist der Like-Button auf Fanseiten, über den auch spezifische Daten gesammelt werden, denn hier wird ein fremder Code auf der eigenen erstellten Seite eingebunden. Hier ist die rechtliche Ausgangslage ähnlich der Verwendung von Google Analytics und vorerst ungeklärt.
  • 25. Urheberrecht S Gehen Sie davon aus, dass alle Fotografien und Bilder rechtlich geschützt sind. S Klären Sie die Rechte, also fragen Sie bei den Urhebern nach einer Einwilligung. S Wenn Sie Bilder bei Stockarchiven kaufen, beachten Sie die Lizenzbedingungen, insbesondere die Urhebernennung. Es ist ausreichend, wenn Sie diese am Ende der Präsentation in einer Quellenübersicht aufführen. Es sei denn, das Stockbildarchiv verlangt die Urhebernennung direkt neben dem Bild. S Geben Sie den Namen und den Link zur Quelle an. Das kann auch im Quellenverzeichnis geschehen.
  • 26. Teilen im Netz S Teilen von nutzergenerierten Inhalten ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. S Es wird in den AGB klargestellt, dass die Nutzer alle ihre Rechte an den Inhalten behalten. S Jedoch erklären sie sich damit einverstanden, dass Dritte deren Inhalte innerhalb der Funktionen der Netzwerke verwenden können. S Wenn ein Bild eines Nutzers herunter geladen und im Rahmen eines eigenen Postings veröffentlicht statt geteilt wird, handelt es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung, auch wenn die Quelle genannt wird. S Wenn mit einem YouTube-Video eines Musikers das eigene Gewinnspiel untermalt, d.h. wenn Bilder oder Videos von Personen übernommen werden und damit deren wirtschaftlicher Wert ausgebeutet wird, kann es besonders teuer werden.
  • 27. Rechtliche Stolperfallen bei Gewinnspielen S Persönliche Profile bleiben weiterhin tabu Nur die Chroniken der Facebook-Seiten wurden für Gewinnspiele eröffnet. Es ist weiterhin verboten, die Chroniken der persönlichen Profile für Gewinnspiele einzusetzen. S Folgende Gewinnspiele bleiben unerlaubt:  Postet einen Beitrag auf Eurer Chronik/Chronik von Freunden, um zu gewinnen.  Teilt den Beitrag auf Eurer Chronik, um zu gewinnen.
  • 28. Rechtliche Stolperfallen bei Gewinnspielen S Die Pflicht, eine Gewinnspiel-App zu verwenden, wurde aufgehoben Gewinnspiele dürfen mittlerweile auf Chroniken von Fanseiten, in Postings oder Kommentaren stattfinden.  Der lustigste Kommentar gewinnt.  Der Kommentar mit den meisten Likes gewinnt. S Fans einer Facebook-Fanpage dürfen automatisch am Gewinnspiel teilnehmen Folgende Möglichkeiten sind zulässig:  Fans nehmen automatisch am Gewinnspiel teil.  “Like” unsere Seite, um am Gewinnspiel teilzunehmen.
  • 29. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) S Kopieren fremder AGB kann teuer werden Erneut hat ein Gericht geurteilt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) urheberrechtlich geschützt sind. Zugleich nimmt die Anzahl der Abmahnungen wegen übernommener AGB zu. S Urheberrechtlicher Schutz von AGB Das Urheberrecht schützt zwar nicht die rechtlichen Inhalte von AGB, jedoch deren individuelle Gestaltung. Damit ist die Auswahl der einzelnen Klauseln, deren Anordnung und Formulierung gemeint. Das heißt, je individueller die AGB gestaltet sind, desto eher sind sie geschützt.
  • 30. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) S Die Folgen übernommener AGB Unerlaubte Textübernahmen lassen sich im Internet sehr einfach entdecken (z.B. per Plagware oder Plagscan). Was darauf folgt ist die Abmahnung, mit diesen Folgen: S Kosten der Abmahnung – Wer zu Recht abgemahnt wird, muss die Kosten der Abmahnung tragen, die zwischen 800 und 1.200 € liegen werden S Schadensersatz – Der Schadensersatz bemisst sich nach den Kosten die der Anwalt für die Erstellung der AGB üblicherweise verlangt. Je nach Art und Umfang der AGB können es mehrere hundert bis mehrere tausend Euro sein.
  • 31. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) S Abgabe Unterlassungserklärung – Der Abgemahnte darf die beanstandeten Klauseln nicht noch einmal verwenden oder muss ansonsten eine empfindliche Vertragsstrafe zahlen. S Kosten neuer AGB – Die Kosten der Erstellung neuer AGB werden für den Abgemahnten höher, da sein Anwalt peinlichst genau aufpassen muss, nicht gegen die Unterlassungserklärung zu verstoßen.
  • 32. Nutzungsbedingungen für Unternehmen S Facebook lässt sich das Recht einräumen, die Daten seiner Nutzer, also den Namen, Profilbilder und Informationen im Rahmen von Werbung zu nutzen. S Facebook kann sich so von Unternehmen bezahlen lassen, um Werbung der Unternehmen, angereichert mit Daten der Nutzer, schalten zu können.
  • 34. Facebook als RecruitingInstrument Für den Report „Communication Channel Optimisation“ hat Universum Communications aus Köln im Februar und März 2013 über 1.500 Studierende in Deutschland befragt.
  • 35. Möglichkeiten durch Facebook hohe Reichweite gute Möglichkeit sich zu präsentieren und in Dialog zu treten  Kommentarfunktion Fokus auf die Zielgruppe richten Umsatzsteigerung möglich Arbeitgeberattraktivität und Arbeitgeberimage kann verbessert werden
  • 36. Voraussetzung für Erfolg Auffindbarkeit der Karriere Page Emotionen und Interesse wecken Dialog mit Zielgruppe Mehrwert schaffen Relevanter Content vermitteln Interaktion Usability  klare Strukturen, schnell Informationsfindung Passende Tonalität