4. 4
Weshalb?
Grundgesetzlich garantierte Rechte sind u. a.:
Art 1: Die Würde des Menschen ist
unantastbar
Art 2: Jeder hat das Recht auf die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit
Quelle:http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122
5. 5
Weshalb?
Daraus folgt das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung („Volkszählungsurteil“):
Der Einzelne hat grundsätzlich das Recht,
selbst über die Preisgabe und Verwendung
seiner personenbezogenen Daten zu
bestimmen.
Quellen:
BVerfG, Urteil v. 15. Dezember 1983, Az. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
6. 6
Weshalb - Zweck
§ 1 Abs. 1 BDSG
Zweck dieses Gesetzes ist es, den
Einzelnen davor zu schützen, dass er durch
den Umgang mit seinen
personenbezogenen Daten in seinem
Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html
7. 7
Weshalb?
„besondere Arten personenbezogener Daten“
rassische und ethnische Herkunft
politische Meinungen
religiöse oder philosophische Überzeugungen
Gewerkschaftszugehörigkeit
Gesundheit
Sexualleben
Quelle:
§ 3 Abs. 9 BDSG: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html
8. 8
Weshalb? - Historie
1977: Erstes BDSG
1983: Volkszählungsurteil
1990: Zweites BDSG
1995: EU-Richtlinie 95/46/EG
2001: Umsetzung durch drittes BDSG
2003, 2006, 2009: Reformen des BDSG
Seit 2012: Reform des EU-Datenschutzes
2015: EuGH-Decision C-362/14: Unsafe Harbor
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31995L0046
http://www.europe-v-facebook.org/EN/Complaints/PRISM/Response/response.html
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-362/14
10. 10
Datenschutz-VO
Beispiel: Causa Schrems
Facebook in Irland wegen laxen
Datenschutzes
David Max gewinnt gegen Goliath
EuGH kippt Safe-Harbor-Abkommen
Quellen:
http://www.sueddeutsche.de/digital/datenschutz-aktivist-schrems-der-mann-der-facebook-nervt-1.1337259
http://europe-v-facebook.org/DE/de.html
13. 13
Datenschutz-VO
Entwicklung
Zähes Ringen, viel Lobbyismus
4000 Änderungsanträge im EP
Juni 2015: Grundlegende Einigung
Trilog-Verhandlungen
Einigung am 15.12.2015
Formale Verabschiedung Anfang 2016
19. 19
Neues
Informationsrechte und Transparenz
Im Falle von Datenschutzpannen und
-verstößen müssen die nationalen
Aufsichtsbehörden informiert werden
Informationsrechte und TransparenzInformationsrechte und Transparenz
20. 20
Neues
Privacy by Design: Datenschutz durch
Technik
Privacy by Default: Datenschutzfreundliche
Voreinstellungen
„Eingebauter Datenschutz“
23. 23
Neues
EU-Regeln auf EU-Boden
Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas
müssen dieselben Regeln befolgen, wenn
sie Dienstleistungen in der EU anbieten.
Strenge Regeln für Datentransfers in
Drittstaaten
Sanktionen von bis zu 4% des
Jahresumsatzes eines Unternehmens
26. 26
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