Kaum ein Designer hat seine Agentur-Laufbahn ohne ein Praktikum begonnen, kaum ein Texter, der nicht als Praktikant seine ersten professionellen Schritte gemacht hat.
Während in der Kreativbranche reguläre Arbeitsplätze kaum von den Änderungen durch das Mindestlohngesetz betroffen sind, trifft es die Praktikanten um so härter - und die Agenturen, die bislang oft viel Leistung für wenig Geld erhalten haben. Betroffen sind vor allem Bachelor-Absolventen, die sich nach ihrem Studium orientieren oder die Zeit bis zum Beginn des Master-Studiums überbrücken wollen, sowie Quereinsteiger wie Geisteswissenschaftler. Ihnen wird der Einstieg in die Kommunikationsbranche durch die neue Regelung für Praktika erschwert. Welche Praktikanten sind nun von den Regelungen ausgenommen, und wer darf (oder muss) mit dem Mindestlohn rechnen?
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
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Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 E-Mail info@designerdock.com www.designerdock.com
Personalvermittlung für Kommunikation und Marketing
Kaum ein Designer hat seine Agentur-Laufbahn ohne ein Praktikum begonnen, kaum ein Texter, der nicht als
Praktikant seine ersten professionellen Schritte gemacht hat.
Während in der Kreativbranche reguläre Arbeitsplätze kaum von den Änderungen durch das Mindestlohngesetz
betroffen sind, trifft es die Praktikanten um so härter – und die Agenturen, die bislang oft viel Leistung für wenig
Geld erhalten haben. Betroffen sind vor allem Bachelor-Absolventen, die sich nach ihrem Studium orientieren oder
die Zeit bis zum Beginn des Master-Studiums überbrücken wollen, sowie Quereinsteiger wie
Geisteswissenschaftler. Ihnen wird der Einstieg in die Kommunikationsbranche durch die neue Regelung für
Praktika erschwert. Welche Praktikanten sind nun von den Regelungen ausgenommen, und wer darf (oder muss)
mit dem Mindestlohn rechnen?
So gut wie alle Arbeitgeber sind davon betroffen:
Beim Einsatz von Praktikanten greifen nun auch in vielen Fällen die Regelungen des Mindestlohngesetztes.
Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte zu Praktika mit und ohne Mindestlohnanspruch.
1. Was ist unter einem Praktikum zu verstehen?
Es ist nicht auf die Bezeichnung in dem Vertrag abzustellen. Maßgeblich für den Inhalt eines Praktikums ist
vielmehr, die Aufnahme der Tätigkeit für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen
einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des
Berufsausbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.
2. Gibt es bestimmte Formalien zu beachten?
Praktikanten haben Anspruch auf die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen. Spätestens
vor Aufnahme der Tätigkeit als Praktikant müssen die Bedingungen unterschrieben ausgehändigt werden.
Unterlässt der „Ausbilder“ diese Niederschrift, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Freitag, 13. März 15
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3. Erhalten auch Praktikanten den Mindestlohn?
Zum Teil. Davon ausgenommen sind:
• Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung und Studium
• freiwillige Praktika bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Studium
• Praktika bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung ohne dass zuvor ein
solches Praktikumsverhältnis mit demselben Unternehmen bestand
• Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a SGB III und Berufsausbildungsvorbereitungen nach §§ 68 – 70 BBiG
• jeder unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung
Ein Anspruch auf Mindestlohn besteht für:
• Praktika außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder
einem Studienabschluss
• begleitende freiwillige Praktika zu Studium oder Ausbildung, die länger als drei Monate dauern
• begleitende freiwillige Praktika zu Studium oder Ausbildung, wenn zuvor bereits ein Praktikum mit demselben
Ausbilder bestanden hat
• freiwillige Praktika zur Orientierung für die Berufs- oder Studienwahl, die länger als drei Monate dauern
4. Orientierungspraktikum: muss das Studium oder das freiwillige soziale Jahr direkt im Anschluss
beginnen?
Das Studium bzw. die Ausbildung muss sich nicht unmittelbar an das Orientierungspraktikum anschließen. Das
Praktikum gilt somit als Freiwilliges Praktikum (siehe 2.), so dass der Praktikant keinen Anspruch auf Mindestlohn
hat, sofern die Dauer von drei Monaten nicht überschritten wird.
5. Sollten die Vertragsunterlagen nach Abschluss des Praktikums aufbewahrt werden?
Der Anspruch auf Mindestlohn verjährt gemäß §§ 195, 199 BGB erst nach drei Jahren. Aus diesem Grund empfiehlt
es sich für die Parteien, Dokumente aufzubewahren, die eine Orientierung belegen können.
Freitag, 13. März 15