SlideShare une entreprise Scribd logo
1  sur  3
Télécharger pour lire hors ligne
∂                                                 Personalberatung für die Kommunikationsbranche



Arbeitsrecht

Aktuelle und wissenswerte Informationen aus dem Bereich "Arbeitsrecht" stellen unsere Partner, MAYR Kanzlei für
Arbeitsrecht zur Verfügung. www.mayr-arbeitsrecht.de


Scheinselbstständigkeit
Agenturen und andere Arbeitgeber, die überwiegend freie Mitarbeiter anstellen, sehen sich immer wieder mit dem
Problem der Scheinselbstständigkeit konfrontiert. Vermeintliche Vorteile der selbstständigen Beschäftigung auf
Auftraggeberseite sind hohe Flexibilität, Wegfall des Arbeitnehmerkündigungsschutzes und Einsparung von
Lohnnebenkosten, können aber schnell ins Gegenteil umschlagen. Im schlimmsten Fall - bei hohen Nachzahlungen von
Sozialversicherungsbeiträgen - existenzbedrohend für das Unternehmen sein, wenn bei einer Betriebsprüfung
nachträglich festgestellt wird, dass die vermeintlich freien Mitarbeiter tatsächlich Arbeitnehmer, also nur
"scheinselbstständig" sind.

Die sozialrechtliche Definition
Nach sozialversicherungsrechtlicher Bewertung ist jede nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem
Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 1 SGB IV), sozialversicherungspflichtig.

Die arbeitsrechtliche Definition
Scheinselbstständig ist, wer laut Vertrag zwar selbstständige Dienstleistungen erbringt, tatsächlich aber
nichtselbstständige Arbeiten leistet. Dieser Scheinselbstständige unterliegt sämtlichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie
z.B. Kündigungsschutz, Arbeitsschutz und Betriebsverfassungsrecht. Im Einzelfall muss jeweils geprüft werden, ob eine
abhängige Beschäftigung vorliegt.
Im Einzelfall muss jeweils geprüft werden, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt.




        Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19           e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de
∂                                                Personalberatung für die Kommunikationsbranche


Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständig ist, wer ...

 •
 die Arbeitsleistung ausschließlich persönlich erbringen muss, also keine Vertreter bestimmen darf

 •
 selbst keine Arbeitnehmer beschäftigt

 •
 über kein betrieblich eingesetztes Eigenkapital verfügt

 •
 mit Betriebsmitteln des Arbeit-/Auftraggebers arbeitet

 •
 überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist

 •
 kein typisches, unternehmerisches Risiko trägt, dessen Vergütung z.B. unabhängig vom Erfolg der Tätigkeit eintritt

 •
 über kein Firmenschild oder eigene Geschäftsräume verfügt, kein eigenes Briefpapier, Visitenkarten, Web-Site
      nachweisen kann

 •
 in Arbeitskleidung des Auftraggebers auftritt

 •
 nach Weisung des Auftraggebers tätig ist

 •
 als "Selbstständiger" genau die gleichen Tätigkeiten verrichtet, die andere Personen bei demselben Auftraggeber
      als Arbeitnehmer verrichten

Anhaltspunkte für eine Selbstständigkeit
Selbstständig ist, wer ...

 •
 frei in der Wahl von Ort und Zeit der Arbeitsleistung ist

 •
 Know-how und nicht Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit anbietet

 •
 sein Honorar frei verhandeln kann

 •
 Aufträge ablehnen kann

 •
 das Honorar nur bei tatsächlicher Leistungserbringung erhält, z.B. keine Vergütung für die Zeiten von Krankheit
       und Urlaub geltend machen kann.

 •
 nicht in das Zeiterfassungssystem des Auftraggebers eingebunden ist

 •
 Eigenmittel einsetzt

 •
 ein eigenes unternehmerisches Risiko trägt

 •
 unternehmerisch auftritt (eigene Website, Profil in Datenbanken, etc.)




        Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19           e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de
∂                                                  Personalberatung für die Kommunikationsbranche


Die Listen könnten noch weiter ergänzt werden. Wer die Einzelpunkte in Bezug auf ein konkretes Auftragsverhältnis
gesondert prüft, wird feststellen, dass viele Punkte aus beiden Rubriken zutreffen. Die Gerichte treffen grundsätzlich
Einzelfallentscheidungen. Besonders stark wird oft die Frage der freien Zeiteinteilung gewichtet: Wer also selbst
entscheidet, wann und ggf. auch wo er seine Leistungen erbringt, ist in aller Regel selbstständig.

Folgen für die Arbeitgeber
Wird die Sozialversicherungspflicht nachträglich festgestellt, können vom Arbeitgeber rückwirkend für bis zu 4 Jahre
Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Zu zahlen sind vom Arbeitgeber in aller Regel sowohl Arbeitgeber-
als auch Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Zumeist sind auch Lohnsteuer und Vorsteuer nachzuzahlen.
Regressansprüche gegen den Arbeitnehmer sind praktisch aussichtslos.

In Zweifelsfällen sollte deshalb eine genauere Prüfung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Um schon zu Beginn der
Zusammenarbeit sicher zu gehen, kann ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund (Deutsche
Rentenversicherung Bund) eingeleitet werden. Wird diese Anfrage spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der
Tätigkeit gestellt, tritt auf Antrag die eventuelle Versicherungspflicht erst mit Abschluss des Verfahrens, aber nicht
rückwirkend in Kraft. Das Risiko hoher Nachzahlungen entfiele somit für das Unternehmen.




© 2011 Jon Heinrich - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht
MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht




         Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19           e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de

Contenu connexe

En vedette

Namics netzwerken socialmedia_sfr_04112009v1.1
Namics netzwerken socialmedia_sfr_04112009v1.1Namics netzwerken socialmedia_sfr_04112009v1.1
Namics netzwerken socialmedia_sfr_04112009v1.1Corporate Dialog GmbH
 
[lehre] Kompetenzentwicklung mit TEL in Unternehmen - Fallbeispiele
[lehre] Kompetenzentwicklung mit TEL in Unternehmen - Fallbeispiele[lehre] Kompetenzentwicklung mit TEL in Unternehmen - Fallbeispiele
[lehre] Kompetenzentwicklung mit TEL in Unternehmen - Fallbeispieleguestef32e43
 
Kapitel 10 Existenzgründung Praxisbeispiel Michael Altendorf FH Salzburg SS2010
Kapitel 10 Existenzgründung Praxisbeispiel Michael Altendorf FH Salzburg SS2010Kapitel 10 Existenzgründung Praxisbeispiel Michael Altendorf FH Salzburg SS2010
Kapitel 10 Existenzgründung Praxisbeispiel Michael Altendorf FH Salzburg SS2010guest3dd56a
 
Flexmedia WB 1
Flexmedia WB 1Flexmedia WB 1
Flexmedia WB 1FLEXMEDIA
 
Firmenpersönlichkeit social media_wikis_112010_sufranke
Firmenpersönlichkeit social media_wikis_112010_sufrankeFirmenpersönlichkeit social media_wikis_112010_sufranke
Firmenpersönlichkeit social media_wikis_112010_sufrankeCorporate Dialog GmbH
 
Referat vertriebsinnovationen _hsg10_2010
Referat vertriebsinnovationen _hsg10_2010Referat vertriebsinnovationen _hsg10_2010
Referat vertriebsinnovationen _hsg10_2010BLACKSOCKS.COM
 

En vedette (12)

WebAgentur Koerbler
WebAgentur KoerblerWebAgentur Koerbler
WebAgentur Koerbler
 
Regulationsbiologischer Hintergrund der Wirkung von Body-Waves und Ernährungs...
Regulationsbiologischer Hintergrund der Wirkung von Body-Waves und Ernährungs...Regulationsbiologischer Hintergrund der Wirkung von Body-Waves und Ernährungs...
Regulationsbiologischer Hintergrund der Wirkung von Body-Waves und Ernährungs...
 
Namics netzwerken socialmedia_sfr_04112009v1.1
Namics netzwerken socialmedia_sfr_04112009v1.1Namics netzwerken socialmedia_sfr_04112009v1.1
Namics netzwerken socialmedia_sfr_04112009v1.1
 
[lehre] Kompetenzentwicklung mit TEL in Unternehmen - Fallbeispiele
[lehre] Kompetenzentwicklung mit TEL in Unternehmen - Fallbeispiele[lehre] Kompetenzentwicklung mit TEL in Unternehmen - Fallbeispiele
[lehre] Kompetenzentwicklung mit TEL in Unternehmen - Fallbeispiele
 
Kapitel 10 Existenzgründung Praxisbeispiel Michael Altendorf FH Salzburg SS2010
Kapitel 10 Existenzgründung Praxisbeispiel Michael Altendorf FH Salzburg SS2010Kapitel 10 Existenzgründung Praxisbeispiel Michael Altendorf FH Salzburg SS2010
Kapitel 10 Existenzgründung Praxisbeispiel Michael Altendorf FH Salzburg SS2010
 
Flexmedia WB 1
Flexmedia WB 1Flexmedia WB 1
Flexmedia WB 1
 
Firmenpersönlichkeit social media_wikis_112010_sufranke
Firmenpersönlichkeit social media_wikis_112010_sufrankeFirmenpersönlichkeit social media_wikis_112010_sufranke
Firmenpersönlichkeit social media_wikis_112010_sufranke
 
02 waschen
02 waschen02 waschen
02 waschen
 
Programm
ProgrammProgramm
Programm
 
Mpeg7 und Mpeg21
Mpeg7 und Mpeg21Mpeg7 und Mpeg21
Mpeg7 und Mpeg21
 
Etterzhausen 1831
Etterzhausen 1831Etterzhausen 1831
Etterzhausen 1831
 
Referat vertriebsinnovationen _hsg10_2010
Referat vertriebsinnovationen _hsg10_2010Referat vertriebsinnovationen _hsg10_2010
Referat vertriebsinnovationen _hsg10_2010
 

Plus de DESIGNERDOCK

Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"DESIGNERDOCK
 
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?DESIGNERDOCK
 
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen DESIGNERDOCK
 
Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von ArbeitnehmerüberlassungNeuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von ArbeitnehmerüberlassungDESIGNERDOCK
 
11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur Leiharbeit11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur LeiharbeitDESIGNERDOCK
 
MUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier MitarbeitervertragMUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier MitarbeitervertragDESIGNERDOCK
 
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015DESIGNERDOCK
 
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und MindestlohnDie wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und MindestlohnDESIGNERDOCK
 
Das Arbeitszeugnis
Das ArbeitszeugnisDas Arbeitszeugnis
Das ArbeitszeugnisDESIGNERDOCK
 
Alkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein DauerbrennerAlkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein DauerbrennerDESIGNERDOCK
 
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?DESIGNERDOCK
 
Beispiel: Kostenangebot
Beispiel: KostenangebotBeispiel: Kostenangebot
Beispiel: KostenangebotDESIGNERDOCK
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-FeedDESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-FeedDESIGNERDOCK
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von MarkenDESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von MarkenDESIGNERDOCK
 
DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010DESIGNERDOCK
 
Designerdock Postkarte
Designerdock PostkarteDesignerdock Postkarte
Designerdock PostkarteDESIGNERDOCK
 
Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010DESIGNERDOCK
 

Plus de DESIGNERDOCK (17)

Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
 
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
 
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
 
Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von ArbeitnehmerüberlassungNeuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
 
11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur Leiharbeit11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur Leiharbeit
 
MUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier MitarbeitervertragMUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
 
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015Neue Elternzeit  und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
 
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und MindestlohnDie wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
 
Das Arbeitszeugnis
Das ArbeitszeugnisDas Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis
 
Alkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein DauerbrennerAlkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
 
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?
 
Beispiel: Kostenangebot
Beispiel: KostenangebotBeispiel: Kostenangebot
Beispiel: Kostenangebot
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-FeedDESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von MarkenDESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
 
DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010
 
Designerdock Postkarte
Designerdock PostkarteDesignerdock Postkarte
Designerdock Postkarte
 
Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010
 

DESIGNERDOCK Rechttipp: Scheinselbstständigkeit

  • 1. Personalberatung für die Kommunikationsbranche Arbeitsrecht Aktuelle und wissenswerte Informationen aus dem Bereich "Arbeitsrecht" stellen unsere Partner, MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht zur Verfügung. www.mayr-arbeitsrecht.de Scheinselbstständigkeit Agenturen und andere Arbeitgeber, die überwiegend freie Mitarbeiter anstellen, sehen sich immer wieder mit dem Problem der Scheinselbstständigkeit konfrontiert. Vermeintliche Vorteile der selbstständigen Beschäftigung auf Auftraggeberseite sind hohe Flexibilität, Wegfall des Arbeitnehmerkündigungsschutzes und Einsparung von Lohnnebenkosten, können aber schnell ins Gegenteil umschlagen. Im schlimmsten Fall - bei hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen - existenzbedrohend für das Unternehmen sein, wenn bei einer Betriebsprüfung nachträglich festgestellt wird, dass die vermeintlich freien Mitarbeiter tatsächlich Arbeitnehmer, also nur "scheinselbstständig" sind. Die sozialrechtliche Definition Nach sozialversicherungsrechtlicher Bewertung ist jede nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 1 SGB IV), sozialversicherungspflichtig. Die arbeitsrechtliche Definition Scheinselbstständig ist, wer laut Vertrag zwar selbstständige Dienstleistungen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten leistet. Dieser Scheinselbstständige unterliegt sämtlichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie z.B. Kündigungsschutz, Arbeitsschutz und Betriebsverfassungsrecht. Im Einzelfall muss jeweils geprüft werden, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Im Einzelfall muss jeweils geprüft werden, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de
  • 2. Personalberatung für die Kommunikationsbranche Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit Scheinselbstständig ist, wer ... • die Arbeitsleistung ausschließlich persönlich erbringen muss, also keine Vertreter bestimmen darf • selbst keine Arbeitnehmer beschäftigt • über kein betrieblich eingesetztes Eigenkapital verfügt • mit Betriebsmitteln des Arbeit-/Auftraggebers arbeitet • überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist • kein typisches, unternehmerisches Risiko trägt, dessen Vergütung z.B. unabhängig vom Erfolg der Tätigkeit eintritt • über kein Firmenschild oder eigene Geschäftsräume verfügt, kein eigenes Briefpapier, Visitenkarten, Web-Site nachweisen kann • in Arbeitskleidung des Auftraggebers auftritt • nach Weisung des Auftraggebers tätig ist • als "Selbstständiger" genau die gleichen Tätigkeiten verrichtet, die andere Personen bei demselben Auftraggeber als Arbeitnehmer verrichten Anhaltspunkte für eine Selbstständigkeit Selbstständig ist, wer ... • frei in der Wahl von Ort und Zeit der Arbeitsleistung ist • Know-how und nicht Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit anbietet • sein Honorar frei verhandeln kann • Aufträge ablehnen kann • das Honorar nur bei tatsächlicher Leistungserbringung erhält, z.B. keine Vergütung für die Zeiten von Krankheit und Urlaub geltend machen kann. • nicht in das Zeiterfassungssystem des Auftraggebers eingebunden ist • Eigenmittel einsetzt • ein eigenes unternehmerisches Risiko trägt • unternehmerisch auftritt (eigene Website, Profil in Datenbanken, etc.) Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de
  • 3. Personalberatung für die Kommunikationsbranche Die Listen könnten noch weiter ergänzt werden. Wer die Einzelpunkte in Bezug auf ein konkretes Auftragsverhältnis gesondert prüft, wird feststellen, dass viele Punkte aus beiden Rubriken zutreffen. Die Gerichte treffen grundsätzlich Einzelfallentscheidungen. Besonders stark wird oft die Frage der freien Zeiteinteilung gewichtet: Wer also selbst entscheidet, wann und ggf. auch wo er seine Leistungen erbringt, ist in aller Regel selbstständig. Folgen für die Arbeitgeber Wird die Sozialversicherungspflicht nachträglich festgestellt, können vom Arbeitgeber rückwirkend für bis zu 4 Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Zu zahlen sind vom Arbeitgeber in aller Regel sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Zumeist sind auch Lohnsteuer und Vorsteuer nachzuzahlen. Regressansprüche gegen den Arbeitnehmer sind praktisch aussichtslos. In Zweifelsfällen sollte deshalb eine genauere Prüfung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Um schon zu Beginn der Zusammenarbeit sicher zu gehen, kann ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund (Deutsche Rentenversicherung Bund) eingeleitet werden. Wird diese Anfrage spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt, tritt auf Antrag die eventuelle Versicherungspflicht erst mit Abschluss des Verfahrens, aber nicht rückwirkend in Kraft. Das Risiko hoher Nachzahlungen entfiele somit für das Unternehmen. © 2011 Jon Heinrich - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de