2. VORBEREITUNG
1. Zugelassene Gesetze
aktuelle amtliche Ausgaben der Bundeskanzlei
Internetausdrucke von amtlichen Gesetzen
(www.admin.ch); als PDF-Rechtstexte
Private Gesetzessammlungen gemäss Website des
Dekanats: http://www.ius.uzh.ch/studium/ba/
pruefungen/FS11.html
(vgl. dazu: Merkblatt zu den Modulprüfungen vom
6. Oktober 2010, Punkt 2)
3. VORBEREITUNG
2. Setzen von Reitern
«Das Setzen von gleichfarbigen Reitern ist erlaubt.
Diese müssen zudem in eine einheitliche Form und
Grösse aufweisen und dürfen ausschliesslich am
Seitenrand angebracht werden; ein Hineinragen in
den Gesetzestext ist nicht zulässig. Jegliche
Beschriftung, Kennzeichnung oder Veränderung der
Form der Reiter, namentlich durch Schreib- oder
Schneidwerkzeuge, ist untersagt.»
(vgl. dazu: Merkblatt zu den Modulprüfungen vom
6. Oktober 2010, Punkt 2)
5. VORBEREITUNG
3. Weitere Punkte
Prüfungslaufnummer, Prüfungsdaten und
Prüfungsort heraussuchen und notieren
Blockpflicht & Wiederholungen
○ es müssen alle 5 Fächer abgelegt werden
○ Wiederholungszeitpunkt frei, aber: Blockpflicht!
○ Fortsetzung des Studiums ist möglich (auch wenn
Fallbearbeitung noch fehlt)
○ max. 8 Fehlversuche möglich
6. VORBEREITUNG
4. Prüfungssammlungen
Zur optimalen Prüfungsvorbereitung die Klausuren
von früheren Jahren zeitgetreu lösen.
Hinweis: Die Prüfungssammlungen vom Fachverein
Jus enthalten sämtliche alten (und publizierten)
Prüfungen. Sie können im Studentenladen bezogen
werden.
7. PRÜFUNGSMATERIALEN
1. Prüfungsblöcke
Schreibblock oder weisses A4-Papier mit breitem
Rand (mind. 5 cm) für Korrekturvermerke auf der
rechten Seite mit folgenden Angaben am oberen
Rand:
○ Prüfungsfach
○ Prüfungsnummer
○ Seitenzahl
○ ev. Fremdsprachenvermerk
○ Achtung: Kein Namensvermerk
9. PRÜFUNGSMATERIALEN
2. Weitere Hilfsmittel
Schreibutensilien:
○ Schwarze oder blaue Farbe
○ kein Bleistift
Uhr: Unerlässlich für eine optimale Einteilung der
Prüfungszeit
Verpflegung:
○ Essen und Trinken mitnehmen
○ z.B. Traubenzucker, Früchte, etc.
10. PRÜFUNGSTAKTIK
Vorgehen an der Prüfung
Aufgaben mehrmals durchlesen
Wichtige Punkte notieren bzw. Passagen markieren
Disposition/Lösungsskizze erstellen
Ausführlichkeit
○ Offensichtliches kurz abhandeln
○ problematische Punkte hingegen ausführlich behandeln
Begründungen knapp aber präzis halten
besser alle Fragen beantworten als nur einen Teil
ausführlich zu behandeln
11. PRÜFUNGSTAKTIK
Zeitmanagement
Nochmals: Unbedingt Uhr mitnehmen
Je nach Umfang der Aufgabe (grds. mit Prozenten
angegeben) Zeit entsprechend einteilen
Beispiel: Dreistündige Prüfung
○ Aufgabe 1: 50%, Aufgabe 2: 30%, Aufgabe 3: 20%
○ Zeit für Aufgabe 1: ca. 1.5h
○ Zeit für Aufgabe 2: ca. 50 min
○ Zeit für Aufgabe 3: ca. 40 min
13. ÖFFENTLICHES RECHT I
Problem Stoffumfang
Gesamtüberblick gewinnen
○ Was wurde in der Vorlesung behandelt?
○ Was war Gegenstand der Leseaufträge?
○ Erkenntnis: für Details wird keine Zeit bleiben...
Schwerpunkte setzen!
○ Grundrechte: sehr prüfungsrelevant
○ Eintretensvoraussetzungen EHB, subs. VB
○ Staatsorganisationsrecht
Kenntnis der BV
Wichtig: Verstehen geht über Auswendiglernen!
14. ÖFFENTLICHES RECHT I
Problem Stoffvielfalt
Falllösung: Prüfschemata verinnerlichen
○ Grundrechtseinschränkungen
BV 36
Ausnahmen (soziale Grundrechte, Wirtschaftsfreiheit...)
○ Eintretensvoraussetzungen
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten /
Einheitsbeschwerde
Subsidiäre Verfassungsbeschwerde
Staatsorganisationsrecht
○ Gesetzeskenntnis: Wo steht was?
○ Grundverständnis: Wer darf was und warum?
Staatsrechtliches Allgemeinwissen
15. ÖFFENTLICHES RECHT I
Problem Normenvielfalt
Ausgangspunkt: BV
○ Lektüre!
○ Verweise innerhalb der Verfassung
○ Verweise auf Spezialgesetze
Spezialgesetze
○ ParlG, BGG und Andere (VwVG, BüG...)
○ «Open Book» ausnützen!
EMRK, UNO-Pakte, völkerrechtl. Verträge i.A.
○ Was steht drin?
○ Wie werden sie innerstaatlich gehandhabt?
16. ÖFFENTLICHES RECHT I
Gefahren:
Gefahr Nr. 1: «Ich muss nicht so viel lernen»
○ Anforderungen tendenziell höher
○ FS 11: Durchfallquote 39.26%, Notenschnitt 3.90
somit höchste Quote / tiefster Schnitt aller Pflichtfächer
entspricht etwa dem langjährigen Durchschnitt, trotz
Neueinführung des Open Book
○ Professorale Aversionen gegen Open Book
Gefahr Nr. 2: «Ich kann alles nachschauen»
○ Prüfungsdauer: 3 Stunden
○ Prüfungsumfang: (meistens) gross
○ Folge: zum Nachschauen bleibt kaum Zeit
17. ÖFFENTLICHES RECHT I
Gefahr Nr. 3: «Ich darf alles mitnehmen»
○ Rückenschmerzen bereits vor Prüfungsbeginn?
○ Zu viele Unterlagen erschweren die Suche erheblich
○ Grossteil der Materialien werden nicht benötigt – Tipp:
○ Essentialia wie Prüfschemata und Zusammenfassungen
sowie (bearbeitete) Gesetze auf den Tisch
○ Bücher mit Reitern versehen und möglichst aus dem
Weg
○ Ordner usw. besser zu Hause lassen!
19. STRAFRECHT I
Prüfungsstoff
AT: Allgemeine Lehren der Voraussetzungen der Strafbarkeit
natürlicher Personen (Art. 1-3, 8-27, 30-33 StGB); Strafen (Art.
34-51 StGB); Grundzüge der therapeutischen Massnahmen und
der Verwahrung (Schwarzenegger/Hug/Jositsch, Strafrecht II, § 7
Ziff. 1-5); Verjährung (Art. 97-101 StGB); Allgemeine Lehren der
Übertretungen (Art. 103-107 StGB).
BT: Straftaten gegen Leib und Leben (Art. 111-136 StGB);
Straftaten gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich
(Art. 173-179novies StGB); Straftaten gegen die Freiheit (Art. 180-
186 StGB); Straftaten gegen die sexuelle Integrität (Art. 187-200
StGB); Strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis StGB);
Verübung einer Tat in selbstverschuldeter
Unzurechnungsfähigkeit (Art. 263 StGB).
20. STRAFRECHT I
Prüfungsschemen
Schemata
○ es spielt keine Rolle von welchem Professor
○ Hauptsache alles Relevante wird behandelt
verschiedene Schemen je nach Art des Tatbestandes
es ist darauf zu achten, die einzelnen Elemente
voneinander getrennt und vollständig zu behandeln
21. STRAFRECHT I
Wichtige Punkte:
Vorgehen: bei allen problematischen Elementen:
○ Element nennen
○ Definition
○ saubere Subsumtion
Definitionen der Begriffe kennen
bei Subsumtion: mit dem Sachverhalt arbeiten
Prüfreihenfolge:
○ Zuerst Tatnächster (Haupttäter, Ersttäter), dann
Teilnehmer
○ Beginnen mit dem schwersten Delikt
○ Eventuell: Sachverhaltsabschnitte
22. STRAFRECHT I
Wichtige und strittige Sachverhalte möglichst
ausführlich prüfen
Alle relevanten Tatbestände ansprechen (inkl.
Angaben zu den Konkurrenzen)
Tipp: Immer überlegen, was Punkte geben könnte
Tipp: Lernt mit dem Gesetz!
23. STRAFRECHT I
Häufige Fehler:
Fallfrage nicht oder ungenau gelesen
Vermischung zwischen verschiedenen Elementen
(z.B. Wissens- & Willenselement)
fehlende Definition und/oder Subsumtion
Allgemeine Hinweise in der Lösung
Subjektiver TB vergessen oder nicht sauber für jede
Person abgehandelt
Rechtswidrigkeit und Schuld vergessen
und last but not least: der Elefant...
24. PRIVATRECHT I
Prüfungsstoff:
Verstehen der Grundbegriffe des Privatrechts
○ Sachenrecht (z.B. Besitz und Eigentum)
○ Obligationenrecht (z.B. Versch. Schuldverträge wie
bspw. der Verbal- oder Realkontrakt)
Beachtet die Zusammenstellung des Stoffes im
Vorlesungsverzeichnis!
25. PRIVATRECHT I
Prüfungsschema = «Anspruchsmethode»:
Formulierung Obersatz:
○ «Es ist zu prüfen, ob X gegen Y einen Anspruch auf
Herausgabe des Gemäldes mit der rei vindicatio hat.»
○ Aktionensystem!
Prüfung der Voraussetzungen des Anspruchs
○ «Dazu müsste X Eigentümer und K der Besitzer des
Bildes sein.»
○ Prüfung der einzelnen Voraussetzungen, sog.
«Subsumtion» (insb. Verarbeitung des Sachverhalts)
○ Konklusion
Ergebnis: «somit hat X gegen Y einen Anspruch […]»
26. PRIVATRECHT I
Skript als Hilfsmittel!
Skript anstatt Gesetzestexte in anderen Prüfungen
○ «Legaler Spicker», aber nicht «Open-Book» im
eigentlichen Sinn
○ gute Gliederung eigener Notizen
○ Setzen von Reitern (diese dürfen in beliebiger Anzahl
und Farben gesetzt und mit Titeln versehen werden);
jedoch keine Anbringung von Post-it, um weitere
Schreibfläche zu gewinnen
○ Ev. Erstellung eines eigenen Inhaltsverzeichnisses
Beachtet unbedingt, dass nur die neueste Ausgabe
des Skripts an die Prüfung mitgenommen werden darf!
27. PRIVATRECHT I
Weitere Hinweise:
Verstehen der lateinischen Begrifflichkeiten
(Lateinische Begriffe ev. übersetzen)
Voraussetzungen der einzelnen Klagen kennen
Römisches Recht als «Vorbild» heutiger
Rechtsordnung
○ Modernes Recht deshalb als Möglichkeit, römisches
Recht einfacher zu verstehen (Gesetzeslektüre!)
○ Zudem auch Kenntnis der aktuellen Gesetzgebung /
Regelung erforderlich
ZGB und OR an Prüfung mitnehmen
28. PRIVATRECHT II
Prüfungsstoff:
Personen- & Familienrecht des ZGB inkl. Schlusstitel
○ Recht der eingetragenen Partnerschaft
○ Grundzüge der VO über das Zivilstandswesen und des
Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte
Fortpflanzung
○ Ohne:
eheliches Güterrecht
Vormundschaftsrecht
Haftpflichtrecht
○ einerseits Haftpflichtrecht des OR
○ andererseits: ZGB, SVG, PrHG, Art. 72 VVG.
29. PRIVATRECHT II
Prüfungsschemata: verinnerlichen!
Haftpflichtrecht
○ Schaden: Schadensdefinition / Differenzhypothese
○ Widerrechtlichkeit:
Erfolgsunrecht vs. Verhaltensunrecht
Rechtfertigungsgründe?
○ Kausalität: natürlicher und adäquater KZH
○ Verschulden
obj. und subj. Komponente
nicht bei Kausal-/Gefährdungshaftungen
○ Schadenersatz-Bemessung / Reduktionsgründe (Art.
43/44 OR)
○ Verjährung
30. PRIVATRECHT II
Familien-/Personenrecht (I)
○ Vorsicht vor prüfungstaktischen Fallen!
○ Beispiel: Unterhaltsanspruch nach Art. 276 ff. ZGB oder
eheliche Sorge nach Art. 296 ff. ZGB
sofern Sachverhalt nicht autoritativ feststellt, dass das
Kindesverhältnis besteht ist die Entstehung desselben (als
Vorfrage) zu prüfen
- zur Mutter: mater semper certa est, Art. 252 Abs. 1 ZGB
- zum Vater:
- Vaterschaftsvermutung nach Art. 255 ZGB
- Anerkennung nach Art. 260 ff. ZGB
- Vaterschaftsklage nach Art. 261 ff. ZGB
dann: spezifische Voraussetzungen
31. PRIVATRECHT II
Familien-/Personenrecht (II)
○ weitere typische Probleme
Scheidung (verschiedene Scheidungsarten unterscheiden)
Adoption
Persönlichkeitsverletzung und dbzgl. Ansprüche
- Frage genau lesen!
- «Welche Ansprüche?» = offen, alles prüfen! (Schwerpunkt,
sofern keine anderen Hinweise auf Art. 28 ZGB und Klagearten
nach Art. 28a Abs. 1 ZGB)
- «Was kann schnell & wirkungsvoll unternommen werden?» =
eindeutiger Hinweis auf Gegendarstellungsrecht
- Zusammenhang zu Haftpflichtrecht (vgl. Art. 28a Abs. 3 ZGB)
nicht vergessen!
32. PRIVATRECHT II
weitere Tipps (I)
○ in den Übungen verwandte Schemata anschauen
○ alte Prüfungen lösen: Falllösungstechnik üben, üben,
üben und Musterlösungen (Lösungsweg) studieren…
○ wenn an Prüfung etwas «Unerwartetes» kommt:
Ruhe bewahren!
Spezialwissen wird regelmässig nicht erwartet (z.B.
tiefgreifende Kenntnisse des SVG oder PrHG), nur (aber
doch) sauberer Umgang nach juristischer Methode!
Vorschlag zum Vorgehen:
- saubere Gesetzeslektüre
- «Anspruchsvoraussetzungen» aus Normen herauslesen und
diese prüfen
33. PRIVATRECHT II
weitere Tipps (II)
○ Fragen genau lesen
«Wie ist die Rechtslage?»
- umfassendes Rechtsgutachten
- sämtliche möglichen Ansprüche unter sämtlichen beteiligten
Personen prüfen!
spezifische Fragen (z.B. «Ist ein Schaden entstanden?»)
- diesfalls Gutachten beschränken
- insb. auch auf prozentuale Punktzahl achten
34. Probevorträge Nachfolge Lst. Killias
3. Mai 2012
• 15.00-15.45 RAI F 041
• 16.15-17.00 KOL F 109
• 17.15-18.00 KOL F 109
24. Mai 2012
• 15.00-15.45 RAI F 041
• 16.15-17.00 KOL F 109
• 17.15-18.00 KOL F 109
35. Probevorträge Nachfolge Lst. Jaag
22. Mai 2012
• 9.15-10.00 KOL G 212
• 10.15-11.00 KOL G 212
• 11.15-12.00 KOL G 212
• 14.00-14.45 KOL G 212
• 15.00-15.45 KOL G 212
36. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit…
bis gleich beim Apéro!
e-mail: contact@fvjus.ch