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VORBEREITUNG

   1. Zugelassene Gesetze
     aktuelle amtliche Ausgaben der Bundeskanzlei
     Internetausdrucke von amtlichen Gesetzen
      (www.admin.ch); als PDF-Rechtstexte
     Private Gesetzessammlungen gemäss Website des
      Dekanats: http://www.ius.uzh.ch/studium/ba/
      pruefungen/FS11.html

     (vgl. dazu: Merkblatt zu den Modulprüfungen vom
     6. Oktober 2010, Punkt 2)
VORBEREITUNG

   2. Setzen von Reitern
     «Das Setzen von gleichfarbigen Reitern ist erlaubt.
      Diese müssen zudem in eine einheitliche Form und
      Grösse aufweisen und dürfen ausschliesslich am
      Seitenrand angebracht werden; ein Hineinragen in
      den Gesetzestext ist nicht zulässig. Jegliche
      Beschriftung, Kennzeichnung oder Veränderung der
      Form der Reiter, namentlich durch Schreib- oder
      Schneidwerkzeuge, ist untersagt.»

      (vgl. dazu: Merkblatt zu den Modulprüfungen vom
      6. Oktober 2010, Punkt 2)
VORBEREITUNG
VORBEREITUNG

   3. Weitere Punkte
     Prüfungslaufnummer, Prüfungsdaten und
      Prüfungsort heraussuchen und notieren
     Blockpflicht & Wiederholungen
      ○ es müssen alle 5 Fächer abgelegt werden
      ○ Wiederholungszeitpunkt frei, aber: Blockpflicht!
      ○ Fortsetzung des Studiums ist möglich (auch wenn
        Fallbearbeitung noch fehlt)
      ○ max. 8 Fehlversuche möglich
VORBEREITUNG

   4. Prüfungssammlungen
     Zur optimalen Prüfungsvorbereitung die Klausuren
      von früheren Jahren zeitgetreu lösen.
     Hinweis: Die Prüfungssammlungen vom Fachverein
      Jus enthalten sämtliche alten (und publizierten)
      Prüfungen. Sie können im Studentenladen bezogen
      werden.
PRÜFUNGSMATERIALEN

   1. Prüfungsblöcke
     Schreibblock oder weisses A4-Papier mit breitem
     Rand (mind. 5 cm) für Korrekturvermerke auf der
     rechten Seite mit folgenden Angaben am oberen
     Rand:
      ○ Prüfungsfach
      ○ Prüfungsnummer
      ○ Seitenzahl
      ○ ev. Fremdsprachenvermerk
      ○ Achtung: Kein Namensvermerk
PRÜFUNGSMATERIALEN
 Vorgedruckte Prüfungsblöcke des FV Jus sind
 erhältlich (CHF 2.50 je Stück)

 ○ im Studentenladen
PRÜFUNGSMATERIALEN

   2. Weitere Hilfsmittel
     Schreibutensilien:
      ○ Schwarze oder blaue Farbe
      ○ kein Bleistift
     Uhr: Unerlässlich für eine optimale Einteilung der
      Prüfungszeit
     Verpflegung:
      ○ Essen und Trinken mitnehmen
      ○ z.B. Traubenzucker, Früchte, etc.
PRÜFUNGSTAKTIK

   Vorgehen an der Prüfung
     Aufgaben mehrmals durchlesen
     Wichtige Punkte notieren bzw. Passagen markieren
     Disposition/Lösungsskizze erstellen
     Ausführlichkeit
      ○ Offensichtliches kurz abhandeln
      ○ problematische Punkte hingegen ausführlich behandeln
     Begründungen knapp aber präzis halten
       besser alle Fragen beantworten als nur einen Teil
        ausführlich zu behandeln
PRÜFUNGSTAKTIK

   Zeitmanagement
     Nochmals: Unbedingt Uhr mitnehmen
     Je nach Umfang der Aufgabe (grds. mit Prozenten
      angegeben) Zeit entsprechend einteilen
     Beispiel: Dreistündige Prüfung
      ○ Aufgabe 1: 50%, Aufgabe 2: 30%, Aufgabe 3: 20%
      ○ Zeit für Aufgabe 1: ca. 1.5h
      ○ Zeit für Aufgabe 2: ca. 50 min
      ○ Zeit für Aufgabe 3: ca. 40 min
ÖFFENTLICHES RECHT I

   Problemkreise
     Stoffumfang
      ○ Allgemeines Staatsrecht
      ○ Grundrechte | Staatsorganisationsrecht
     Stoffvielfalt
      ○ Staatsrechtliches „Allgemeinwissen“
      ○ Gesetzeskenntnis
      ○ Falllösungstechnik
     Normvielfalt
      ○ Schwerpunkt: BV – gut bearbeiten!
      ○ EMRK
      ○ Spezialgesetze: relevante Normen eruieren! (z.B. ParlG)
ÖFFENTLICHES RECHT I

   Problem Stoffumfang
     Gesamtüberblick gewinnen
      ○ Was wurde in der Vorlesung behandelt?
      ○ Was war Gegenstand der Leseaufträge?
      ○ Erkenntnis: für Details wird keine Zeit bleiben...
     Schwerpunkte setzen!
      ○ Grundrechte: sehr prüfungsrelevant
      ○ Eintretensvoraussetzungen EHB, subs. VB
      ○ Staatsorganisationsrecht
         Kenntnis der BV
         Wichtig: Verstehen geht über Auswendiglernen!
ÖFFENTLICHES RECHT I
   Problem Stoffvielfalt
     Falllösung: Prüfschemata verinnerlichen
      ○ Grundrechtseinschränkungen
         BV 36
         Ausnahmen (soziale Grundrechte, Wirtschaftsfreiheit...)
      ○ Eintretensvoraussetzungen
         Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten /
          Einheitsbeschwerde
         Subsidiäre Verfassungsbeschwerde
     Staatsorganisationsrecht
      ○ Gesetzeskenntnis: Wo steht was?
      ○ Grundverständnis: Wer darf was und warum?
     Staatsrechtliches Allgemeinwissen
ÖFFENTLICHES RECHT I

   Problem Normenvielfalt
     Ausgangspunkt: BV
      ○ Lektüre!
      ○ Verweise innerhalb der Verfassung
      ○ Verweise auf Spezialgesetze
     Spezialgesetze
      ○ ParlG, BGG und Andere (VwVG, BüG...)
      ○ «Open Book» ausnützen!
     EMRK, UNO-Pakte, völkerrechtl. Verträge i.A.
      ○ Was steht drin?
      ○ Wie werden sie innerstaatlich gehandhabt?
ÖFFENTLICHES RECHT I

   Gefahren:
     Gefahr Nr. 1: «Ich muss nicht so viel lernen»
      ○ Anforderungen tendenziell höher
      ○ FS 11: Durchfallquote 39.26%, Notenschnitt 3.90
         somit höchste Quote / tiefster Schnitt aller Pflichtfächer
         entspricht etwa dem langjährigen Durchschnitt, trotz
          Neueinführung des Open Book
      ○ Professorale Aversionen gegen Open Book
     Gefahr Nr. 2: «Ich kann alles nachschauen»
      ○ Prüfungsdauer: 3 Stunden
      ○ Prüfungsumfang: (meistens) gross
      ○ Folge: zum Nachschauen bleibt kaum Zeit
ÖFFENTLICHES RECHT I
 Gefahr Nr. 3: «Ich darf alles mitnehmen»
  ○ Rückenschmerzen bereits vor Prüfungsbeginn?
  ○ Zu viele Unterlagen erschweren die Suche erheblich
  ○ Grossteil der Materialien werden nicht benötigt – Tipp:
  ○ Essentialia wie Prüfschemata und Zusammenfassungen
    sowie (bearbeitete) Gesetze auf den Tisch
  ○ Bücher mit Reitern versehen und möglichst aus dem
    Weg
  ○ Ordner usw. besser zu Hause lassen!
ÖFFENTLICHES RECHT I

   Art. 36 BV: für Freiheitsrechte
     Grundrechtseinschränkungen
      ○ Freiheitsrechte: BV 36
      ○ Ausnahme: Wirtschaftsfreiheit
      ○ Soziale Grundrechte: spezielle Anforderungen!
     Eintretensvoraussetzungen
      ○ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten /
        Einheitsbeschwerde (EHB)
      ○ Subsidiäre Verfassungsbeschwerde (subs. VB)
STRAFRECHT I

   Prüfungsstoff
     AT: Allgemeine Lehren der Voraussetzungen der Strafbarkeit
      natürlicher Personen (Art. 1-3, 8-27, 30-33 StGB); Strafen (Art.
      34-51 StGB); Grundzüge der therapeutischen Massnahmen und
      der Verwahrung (Schwarzenegger/Hug/Jositsch, Strafrecht II, § 7
      Ziff. 1-5); Verjährung (Art. 97-101 StGB); Allgemeine Lehren der
      Übertretungen (Art. 103-107 StGB).
     BT: Straftaten gegen Leib und Leben (Art. 111-136 StGB);
      Straftaten gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich
      (Art. 173-179novies StGB); Straftaten gegen die Freiheit (Art. 180-
      186 StGB); Straftaten gegen die sexuelle Integrität (Art. 187-200
      StGB); Strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis StGB);
      Verübung einer Tat in selbstverschuldeter
      Unzurechnungsfähigkeit (Art. 263 StGB).
STRAFRECHT I

   Prüfungsschemen
     Schemata
      ○ es spielt keine Rolle von welchem Professor
      ○ Hauptsache alles Relevante wird behandelt


     verschiedene Schemen je nach Art des Tatbestandes


     es ist darauf zu achten, die einzelnen Elemente
      voneinander getrennt und vollständig zu behandeln
STRAFRECHT I

   Wichtige Punkte:
     Vorgehen: bei allen problematischen Elementen:
      ○ Element nennen
      ○ Definition
      ○ saubere Subsumtion
     Definitionen der Begriffe kennen
     bei Subsumtion: mit dem Sachverhalt arbeiten
     Prüfreihenfolge:
      ○ Zuerst Tatnächster (Haupttäter, Ersttäter), dann
        Teilnehmer
      ○ Beginnen mit dem schwersten Delikt
      ○ Eventuell: Sachverhaltsabschnitte
STRAFRECHT I

 Wichtige und strittige Sachverhalte möglichst
  ausführlich prüfen

 Alle relevanten Tatbestände ansprechen (inkl.
  Angaben zu den Konkurrenzen)

 Tipp: Immer überlegen, was Punkte geben könnte


 Tipp: Lernt mit dem Gesetz!
STRAFRECHT I

   Häufige Fehler:
     Fallfrage nicht oder ungenau gelesen
     Vermischung zwischen verschiedenen Elementen
        (z.B. Wissens- & Willenselement)
       fehlende Definition und/oder Subsumtion
       Allgemeine Hinweise in der Lösung
       Subjektiver TB vergessen oder nicht sauber für jede
        Person abgehandelt
       Rechtswidrigkeit und Schuld vergessen

     und last but not least: der Elefant...
PRIVATRECHT I

   Prüfungsstoff:
     Verstehen der Grundbegriffe des Privatrechts
      ○ Sachenrecht (z.B. Besitz und Eigentum)
      ○ Obligationenrecht (z.B. Versch. Schuldverträge wie
        bspw. der Verbal- oder Realkontrakt)
     Beachtet die Zusammenstellung des Stoffes im
     Vorlesungsverzeichnis!
PRIVATRECHT I

   Prüfungsschema = «Anspruchsmethode»:
     Formulierung Obersatz:
      ○ «Es ist zu prüfen, ob X gegen Y einen Anspruch auf
        Herausgabe des Gemäldes mit der rei vindicatio hat.»
      ○ Aktionensystem!
     Prüfung der Voraussetzungen des Anspruchs
      ○ «Dazu müsste X Eigentümer und K der Besitzer des
        Bildes sein.»
      ○ Prüfung der einzelnen Voraussetzungen, sog.
        «Subsumtion» (insb. Verarbeitung des Sachverhalts)
      ○ Konklusion
     Ergebnis: «somit hat X gegen Y einen Anspruch […]»
PRIVATRECHT I
   Skript als Hilfsmittel!
     Skript anstatt Gesetzestexte in anderen Prüfungen
      ○ «Legaler Spicker», aber nicht «Open-Book» im
        eigentlichen Sinn
      ○ gute Gliederung eigener Notizen
      ○ Setzen von Reitern (diese dürfen in beliebiger Anzahl
        und Farben gesetzt und mit Titeln versehen werden);
        jedoch keine Anbringung von Post-it, um weitere
        Schreibfläche zu gewinnen
      ○ Ev. Erstellung eines eigenen Inhaltsverzeichnisses
     Beachtet unbedingt, dass nur die neueste Ausgabe
     des Skripts an die Prüfung mitgenommen werden darf!
PRIVATRECHT I

   Weitere Hinweise:
     Verstehen der lateinischen Begrifflichkeiten
      (Lateinische Begriffe ev. übersetzen)
     Voraussetzungen der einzelnen Klagen kennen
     Römisches Recht als «Vorbild» heutiger
      Rechtsordnung
      ○ Modernes Recht deshalb als Möglichkeit, römisches
        Recht einfacher zu verstehen (Gesetzeslektüre!)
      ○ Zudem auch Kenntnis der aktuellen Gesetzgebung /
        Regelung erforderlich
     ZGB und OR an Prüfung mitnehmen
PRIVATRECHT II

   Prüfungsstoff:
     Personen- & Familienrecht des ZGB inkl. Schlusstitel
      ○ Recht der eingetragenen Partnerschaft
      ○ Grundzüge der VO über das Zivilstandswesen und des
        Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte
        Fortpflanzung
      ○ Ohne:
         eheliches Güterrecht
         Vormundschaftsrecht
     Haftpflichtrecht
      ○ einerseits Haftpflichtrecht des OR
      ○ andererseits: ZGB, SVG, PrHG, Art. 72 VVG.
PRIVATRECHT II
   Prüfungsschemata: verinnerlichen!
     Haftpflichtrecht
      ○ Schaden: Schadensdefinition / Differenzhypothese
      ○ Widerrechtlichkeit:
         Erfolgsunrecht vs. Verhaltensunrecht
         Rechtfertigungsgründe?
      ○ Kausalität: natürlicher und adäquater KZH
      ○ Verschulden
         obj. und subj. Komponente
         nicht bei Kausal-/Gefährdungshaftungen
      ○ Schadenersatz-Bemessung / Reduktionsgründe (Art.
        43/44 OR)
      ○ Verjährung
PRIVATRECHT II
 Familien-/Personenrecht (I)
  ○ Vorsicht vor prüfungstaktischen Fallen!
  ○ Beispiel: Unterhaltsanspruch nach Art. 276 ff. ZGB oder
    eheliche Sorge nach Art. 296 ff. ZGB
     sofern Sachverhalt nicht autoritativ feststellt, dass das
      Kindesverhältnis besteht ist die Entstehung desselben (als
      Vorfrage) zu prüfen
      - zur Mutter: mater semper certa est, Art. 252 Abs. 1 ZGB
      - zum Vater:
        - Vaterschaftsvermutung nach Art. 255 ZGB
        - Anerkennung nach Art. 260 ff. ZGB
        - Vaterschaftsklage nach Art. 261 ff. ZGB
     dann: spezifische Voraussetzungen
PRIVATRECHT II
 Familien-/Personenrecht (II)
  ○ weitere typische Probleme
     Scheidung (verschiedene Scheidungsarten unterscheiden)
     Adoption
     Persönlichkeitsverletzung und dbzgl. Ansprüche
      - Frage genau lesen!
      - «Welche Ansprüche?» = offen, alles prüfen! (Schwerpunkt,
        sofern keine anderen Hinweise auf Art. 28 ZGB und Klagearten
        nach Art. 28a Abs. 1 ZGB)
      - «Was kann schnell & wirkungsvoll unternommen werden?» =
        eindeutiger Hinweis auf Gegendarstellungsrecht
      - Zusammenhang zu Haftpflichtrecht (vgl. Art. 28a Abs. 3 ZGB)
        nicht vergessen!
PRIVATRECHT II
 weitere Tipps (I)
  ○ in den Übungen verwandte Schemata anschauen
  ○ alte Prüfungen lösen: Falllösungstechnik üben, üben,
    üben und Musterlösungen (Lösungsweg) studieren…
  ○ wenn an Prüfung etwas «Unerwartetes» kommt:
     Ruhe bewahren!
     Spezialwissen wird regelmässig nicht erwartet (z.B.
      tiefgreifende Kenntnisse des SVG oder PrHG), nur (aber
      doch) sauberer Umgang nach juristischer Methode!
     Vorschlag zum Vorgehen:
      - saubere Gesetzeslektüre
      - «Anspruchsvoraussetzungen» aus Normen herauslesen und
        diese prüfen
PRIVATRECHT II
 weitere Tipps (II)
  ○ Fragen genau lesen
     «Wie ist die Rechtslage?»
      - umfassendes Rechtsgutachten
      - sämtliche möglichen Ansprüche unter sämtlichen beteiligten
        Personen prüfen!
     spezifische Fragen (z.B. «Ist ein Schaden entstanden?»)
      - diesfalls Gutachten beschränken
      - insb. auch auf prozentuale Punktzahl achten
Probevorträge Nachfolge Lst. Killias
 3. Mai 2012

 • 15.00-15.45      RAI F 041
 • 16.15-17.00      KOL F 109
 • 17.15-18.00      KOL F 109

 24. Mai 2012

 • 15.00-15.45      RAI F 041
 • 16.15-17.00      KOL F 109
 • 17.15-18.00      KOL F 109
Probevorträge Nachfolge Lst. Jaag
 22. Mai 2012

 • 9.15-10.00      KOL G 212
 • 10.15-11.00     KOL G 212
 • 11.15-12.00     KOL G 212

 • 14.00-14.45     KOL G 212
 • 15.00-15.45     KOL G 212
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit…


       bis gleich beim Apéro!



      e-mail: contact@fvjus.ch

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Jus coaching prüfungs-coaching ii 2012

  • 1.
  • 2. VORBEREITUNG  1. Zugelassene Gesetze  aktuelle amtliche Ausgaben der Bundeskanzlei  Internetausdrucke von amtlichen Gesetzen (www.admin.ch); als PDF-Rechtstexte  Private Gesetzessammlungen gemäss Website des Dekanats: http://www.ius.uzh.ch/studium/ba/ pruefungen/FS11.html (vgl. dazu: Merkblatt zu den Modulprüfungen vom 6. Oktober 2010, Punkt 2)
  • 3. VORBEREITUNG  2. Setzen von Reitern  «Das Setzen von gleichfarbigen Reitern ist erlaubt. Diese müssen zudem in eine einheitliche Form und Grösse aufweisen und dürfen ausschliesslich am Seitenrand angebracht werden; ein Hineinragen in den Gesetzestext ist nicht zulässig. Jegliche Beschriftung, Kennzeichnung oder Veränderung der Form der Reiter, namentlich durch Schreib- oder Schneidwerkzeuge, ist untersagt.» (vgl. dazu: Merkblatt zu den Modulprüfungen vom 6. Oktober 2010, Punkt 2)
  • 5. VORBEREITUNG  3. Weitere Punkte  Prüfungslaufnummer, Prüfungsdaten und Prüfungsort heraussuchen und notieren  Blockpflicht & Wiederholungen ○ es müssen alle 5 Fächer abgelegt werden ○ Wiederholungszeitpunkt frei, aber: Blockpflicht! ○ Fortsetzung des Studiums ist möglich (auch wenn Fallbearbeitung noch fehlt) ○ max. 8 Fehlversuche möglich
  • 6. VORBEREITUNG  4. Prüfungssammlungen  Zur optimalen Prüfungsvorbereitung die Klausuren von früheren Jahren zeitgetreu lösen.  Hinweis: Die Prüfungssammlungen vom Fachverein Jus enthalten sämtliche alten (und publizierten) Prüfungen. Sie können im Studentenladen bezogen werden.
  • 7. PRÜFUNGSMATERIALEN  1. Prüfungsblöcke  Schreibblock oder weisses A4-Papier mit breitem Rand (mind. 5 cm) für Korrekturvermerke auf der rechten Seite mit folgenden Angaben am oberen Rand: ○ Prüfungsfach ○ Prüfungsnummer ○ Seitenzahl ○ ev. Fremdsprachenvermerk ○ Achtung: Kein Namensvermerk
  • 8. PRÜFUNGSMATERIALEN  Vorgedruckte Prüfungsblöcke des FV Jus sind erhältlich (CHF 2.50 je Stück) ○ im Studentenladen
  • 9. PRÜFUNGSMATERIALEN  2. Weitere Hilfsmittel  Schreibutensilien: ○ Schwarze oder blaue Farbe ○ kein Bleistift  Uhr: Unerlässlich für eine optimale Einteilung der Prüfungszeit  Verpflegung: ○ Essen und Trinken mitnehmen ○ z.B. Traubenzucker, Früchte, etc.
  • 10. PRÜFUNGSTAKTIK  Vorgehen an der Prüfung  Aufgaben mehrmals durchlesen  Wichtige Punkte notieren bzw. Passagen markieren  Disposition/Lösungsskizze erstellen  Ausführlichkeit ○ Offensichtliches kurz abhandeln ○ problematische Punkte hingegen ausführlich behandeln  Begründungen knapp aber präzis halten  besser alle Fragen beantworten als nur einen Teil ausführlich zu behandeln
  • 11. PRÜFUNGSTAKTIK  Zeitmanagement  Nochmals: Unbedingt Uhr mitnehmen  Je nach Umfang der Aufgabe (grds. mit Prozenten angegeben) Zeit entsprechend einteilen  Beispiel: Dreistündige Prüfung ○ Aufgabe 1: 50%, Aufgabe 2: 30%, Aufgabe 3: 20% ○ Zeit für Aufgabe 1: ca. 1.5h ○ Zeit für Aufgabe 2: ca. 50 min ○ Zeit für Aufgabe 3: ca. 40 min
  • 12. ÖFFENTLICHES RECHT I  Problemkreise  Stoffumfang ○ Allgemeines Staatsrecht ○ Grundrechte | Staatsorganisationsrecht  Stoffvielfalt ○ Staatsrechtliches „Allgemeinwissen“ ○ Gesetzeskenntnis ○ Falllösungstechnik  Normvielfalt ○ Schwerpunkt: BV – gut bearbeiten! ○ EMRK ○ Spezialgesetze: relevante Normen eruieren! (z.B. ParlG)
  • 13. ÖFFENTLICHES RECHT I  Problem Stoffumfang  Gesamtüberblick gewinnen ○ Was wurde in der Vorlesung behandelt? ○ Was war Gegenstand der Leseaufträge? ○ Erkenntnis: für Details wird keine Zeit bleiben...  Schwerpunkte setzen! ○ Grundrechte: sehr prüfungsrelevant ○ Eintretensvoraussetzungen EHB, subs. VB ○ Staatsorganisationsrecht  Kenntnis der BV  Wichtig: Verstehen geht über Auswendiglernen!
  • 14. ÖFFENTLICHES RECHT I  Problem Stoffvielfalt  Falllösung: Prüfschemata verinnerlichen ○ Grundrechtseinschränkungen  BV 36  Ausnahmen (soziale Grundrechte, Wirtschaftsfreiheit...) ○ Eintretensvoraussetzungen  Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten / Einheitsbeschwerde  Subsidiäre Verfassungsbeschwerde  Staatsorganisationsrecht ○ Gesetzeskenntnis: Wo steht was? ○ Grundverständnis: Wer darf was und warum?  Staatsrechtliches Allgemeinwissen
  • 15. ÖFFENTLICHES RECHT I  Problem Normenvielfalt  Ausgangspunkt: BV ○ Lektüre! ○ Verweise innerhalb der Verfassung ○ Verweise auf Spezialgesetze  Spezialgesetze ○ ParlG, BGG und Andere (VwVG, BüG...) ○ «Open Book» ausnützen!  EMRK, UNO-Pakte, völkerrechtl. Verträge i.A. ○ Was steht drin? ○ Wie werden sie innerstaatlich gehandhabt?
  • 16. ÖFFENTLICHES RECHT I  Gefahren:  Gefahr Nr. 1: «Ich muss nicht so viel lernen» ○ Anforderungen tendenziell höher ○ FS 11: Durchfallquote 39.26%, Notenschnitt 3.90  somit höchste Quote / tiefster Schnitt aller Pflichtfächer  entspricht etwa dem langjährigen Durchschnitt, trotz Neueinführung des Open Book ○ Professorale Aversionen gegen Open Book  Gefahr Nr. 2: «Ich kann alles nachschauen» ○ Prüfungsdauer: 3 Stunden ○ Prüfungsumfang: (meistens) gross ○ Folge: zum Nachschauen bleibt kaum Zeit
  • 17. ÖFFENTLICHES RECHT I  Gefahr Nr. 3: «Ich darf alles mitnehmen» ○ Rückenschmerzen bereits vor Prüfungsbeginn? ○ Zu viele Unterlagen erschweren die Suche erheblich ○ Grossteil der Materialien werden nicht benötigt – Tipp: ○ Essentialia wie Prüfschemata und Zusammenfassungen sowie (bearbeitete) Gesetze auf den Tisch ○ Bücher mit Reitern versehen und möglichst aus dem Weg ○ Ordner usw. besser zu Hause lassen!
  • 18. ÖFFENTLICHES RECHT I  Art. 36 BV: für Freiheitsrechte  Grundrechtseinschränkungen ○ Freiheitsrechte: BV 36 ○ Ausnahme: Wirtschaftsfreiheit ○ Soziale Grundrechte: spezielle Anforderungen!  Eintretensvoraussetzungen ○ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten / Einheitsbeschwerde (EHB) ○ Subsidiäre Verfassungsbeschwerde (subs. VB)
  • 19. STRAFRECHT I  Prüfungsstoff  AT: Allgemeine Lehren der Voraussetzungen der Strafbarkeit natürlicher Personen (Art. 1-3, 8-27, 30-33 StGB); Strafen (Art. 34-51 StGB); Grundzüge der therapeutischen Massnahmen und der Verwahrung (Schwarzenegger/Hug/Jositsch, Strafrecht II, § 7 Ziff. 1-5); Verjährung (Art. 97-101 StGB); Allgemeine Lehren der Übertretungen (Art. 103-107 StGB).  BT: Straftaten gegen Leib und Leben (Art. 111-136 StGB); Straftaten gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich (Art. 173-179novies StGB); Straftaten gegen die Freiheit (Art. 180- 186 StGB); Straftaten gegen die sexuelle Integrität (Art. 187-200 StGB); Strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis StGB); Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit (Art. 263 StGB).
  • 20. STRAFRECHT I  Prüfungsschemen  Schemata ○ es spielt keine Rolle von welchem Professor ○ Hauptsache alles Relevante wird behandelt  verschiedene Schemen je nach Art des Tatbestandes  es ist darauf zu achten, die einzelnen Elemente voneinander getrennt und vollständig zu behandeln
  • 21. STRAFRECHT I  Wichtige Punkte:  Vorgehen: bei allen problematischen Elementen: ○ Element nennen ○ Definition ○ saubere Subsumtion  Definitionen der Begriffe kennen  bei Subsumtion: mit dem Sachverhalt arbeiten  Prüfreihenfolge: ○ Zuerst Tatnächster (Haupttäter, Ersttäter), dann Teilnehmer ○ Beginnen mit dem schwersten Delikt ○ Eventuell: Sachverhaltsabschnitte
  • 22. STRAFRECHT I  Wichtige und strittige Sachverhalte möglichst ausführlich prüfen  Alle relevanten Tatbestände ansprechen (inkl. Angaben zu den Konkurrenzen)  Tipp: Immer überlegen, was Punkte geben könnte  Tipp: Lernt mit dem Gesetz!
  • 23. STRAFRECHT I  Häufige Fehler:  Fallfrage nicht oder ungenau gelesen  Vermischung zwischen verschiedenen Elementen (z.B. Wissens- & Willenselement)  fehlende Definition und/oder Subsumtion  Allgemeine Hinweise in der Lösung  Subjektiver TB vergessen oder nicht sauber für jede Person abgehandelt  Rechtswidrigkeit und Schuld vergessen  und last but not least: der Elefant...
  • 24. PRIVATRECHT I  Prüfungsstoff:  Verstehen der Grundbegriffe des Privatrechts ○ Sachenrecht (z.B. Besitz und Eigentum) ○ Obligationenrecht (z.B. Versch. Schuldverträge wie bspw. der Verbal- oder Realkontrakt)  Beachtet die Zusammenstellung des Stoffes im Vorlesungsverzeichnis!
  • 25. PRIVATRECHT I  Prüfungsschema = «Anspruchsmethode»:  Formulierung Obersatz: ○ «Es ist zu prüfen, ob X gegen Y einen Anspruch auf Herausgabe des Gemäldes mit der rei vindicatio hat.» ○ Aktionensystem!  Prüfung der Voraussetzungen des Anspruchs ○ «Dazu müsste X Eigentümer und K der Besitzer des Bildes sein.» ○ Prüfung der einzelnen Voraussetzungen, sog. «Subsumtion» (insb. Verarbeitung des Sachverhalts) ○ Konklusion  Ergebnis: «somit hat X gegen Y einen Anspruch […]»
  • 26. PRIVATRECHT I  Skript als Hilfsmittel!  Skript anstatt Gesetzestexte in anderen Prüfungen ○ «Legaler Spicker», aber nicht «Open-Book» im eigentlichen Sinn ○ gute Gliederung eigener Notizen ○ Setzen von Reitern (diese dürfen in beliebiger Anzahl und Farben gesetzt und mit Titeln versehen werden); jedoch keine Anbringung von Post-it, um weitere Schreibfläche zu gewinnen ○ Ev. Erstellung eines eigenen Inhaltsverzeichnisses  Beachtet unbedingt, dass nur die neueste Ausgabe des Skripts an die Prüfung mitgenommen werden darf!
  • 27. PRIVATRECHT I  Weitere Hinweise:  Verstehen der lateinischen Begrifflichkeiten (Lateinische Begriffe ev. übersetzen)  Voraussetzungen der einzelnen Klagen kennen  Römisches Recht als «Vorbild» heutiger Rechtsordnung ○ Modernes Recht deshalb als Möglichkeit, römisches Recht einfacher zu verstehen (Gesetzeslektüre!) ○ Zudem auch Kenntnis der aktuellen Gesetzgebung / Regelung erforderlich  ZGB und OR an Prüfung mitnehmen
  • 28. PRIVATRECHT II  Prüfungsstoff:  Personen- & Familienrecht des ZGB inkl. Schlusstitel ○ Recht der eingetragenen Partnerschaft ○ Grundzüge der VO über das Zivilstandswesen und des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ○ Ohne:  eheliches Güterrecht  Vormundschaftsrecht  Haftpflichtrecht ○ einerseits Haftpflichtrecht des OR ○ andererseits: ZGB, SVG, PrHG, Art. 72 VVG.
  • 29. PRIVATRECHT II  Prüfungsschemata: verinnerlichen!  Haftpflichtrecht ○ Schaden: Schadensdefinition / Differenzhypothese ○ Widerrechtlichkeit:  Erfolgsunrecht vs. Verhaltensunrecht  Rechtfertigungsgründe? ○ Kausalität: natürlicher und adäquater KZH ○ Verschulden  obj. und subj. Komponente  nicht bei Kausal-/Gefährdungshaftungen ○ Schadenersatz-Bemessung / Reduktionsgründe (Art. 43/44 OR) ○ Verjährung
  • 30. PRIVATRECHT II  Familien-/Personenrecht (I) ○ Vorsicht vor prüfungstaktischen Fallen! ○ Beispiel: Unterhaltsanspruch nach Art. 276 ff. ZGB oder eheliche Sorge nach Art. 296 ff. ZGB  sofern Sachverhalt nicht autoritativ feststellt, dass das Kindesverhältnis besteht ist die Entstehung desselben (als Vorfrage) zu prüfen - zur Mutter: mater semper certa est, Art. 252 Abs. 1 ZGB - zum Vater: - Vaterschaftsvermutung nach Art. 255 ZGB - Anerkennung nach Art. 260 ff. ZGB - Vaterschaftsklage nach Art. 261 ff. ZGB  dann: spezifische Voraussetzungen
  • 31. PRIVATRECHT II  Familien-/Personenrecht (II) ○ weitere typische Probleme  Scheidung (verschiedene Scheidungsarten unterscheiden)  Adoption  Persönlichkeitsverletzung und dbzgl. Ansprüche - Frage genau lesen! - «Welche Ansprüche?» = offen, alles prüfen! (Schwerpunkt, sofern keine anderen Hinweise auf Art. 28 ZGB und Klagearten nach Art. 28a Abs. 1 ZGB) - «Was kann schnell & wirkungsvoll unternommen werden?» = eindeutiger Hinweis auf Gegendarstellungsrecht - Zusammenhang zu Haftpflichtrecht (vgl. Art. 28a Abs. 3 ZGB) nicht vergessen!
  • 32. PRIVATRECHT II  weitere Tipps (I) ○ in den Übungen verwandte Schemata anschauen ○ alte Prüfungen lösen: Falllösungstechnik üben, üben, üben und Musterlösungen (Lösungsweg) studieren… ○ wenn an Prüfung etwas «Unerwartetes» kommt:  Ruhe bewahren!  Spezialwissen wird regelmässig nicht erwartet (z.B. tiefgreifende Kenntnisse des SVG oder PrHG), nur (aber doch) sauberer Umgang nach juristischer Methode!  Vorschlag zum Vorgehen: - saubere Gesetzeslektüre - «Anspruchsvoraussetzungen» aus Normen herauslesen und diese prüfen
  • 33. PRIVATRECHT II  weitere Tipps (II) ○ Fragen genau lesen  «Wie ist die Rechtslage?» - umfassendes Rechtsgutachten - sämtliche möglichen Ansprüche unter sämtlichen beteiligten Personen prüfen!  spezifische Fragen (z.B. «Ist ein Schaden entstanden?») - diesfalls Gutachten beschränken - insb. auch auf prozentuale Punktzahl achten
  • 34. Probevorträge Nachfolge Lst. Killias 3. Mai 2012 • 15.00-15.45 RAI F 041 • 16.15-17.00 KOL F 109 • 17.15-18.00 KOL F 109 24. Mai 2012 • 15.00-15.45 RAI F 041 • 16.15-17.00 KOL F 109 • 17.15-18.00 KOL F 109
  • 35. Probevorträge Nachfolge Lst. Jaag 22. Mai 2012 • 9.15-10.00 KOL G 212 • 10.15-11.00 KOL G 212 • 11.15-12.00 KOL G 212 • 14.00-14.45 KOL G 212 • 15.00-15.45 KOL G 212
  • 36. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit… bis gleich beim Apéro! e-mail: contact@fvjus.ch