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1www.auva.at
M 841.2 SICHERHEIT KOMPAKT
Deichselgeführte Stapler
Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
AUVA	 Deichselgeführte Stapler
2 3
Was sind deichselgeführte Stapler? 	 3
Aufschriften	4
Sicherheitstechnische Gestaltung	 5
Betriebsanweisung	7
Betrieb von Staplern	 8
Lagern und Stapeln	 10
Sonderbauform	11
Arbeitskorb	12
Wartung, Reparatur	 13
Wiederkehrende Prüfung	 14
Gesetzliche Grundlagen und Normen	 15
Inhalt
Sprachliche Gleichbehandlung:
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männ­licher Form angeführt sind, beziehen sie
sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.
Was sind deichselgeführte Stapler?
Deichselgeführte Stapler sind Geh-Flurförderzeuge, die von Mitgängern über
eine Deichsel bedient werden. Mit einer Gabel, einer Plattform oder einem an-
deren Lastträger werden Lasten angehoben, um sie zu stapeln oder in Regale
einzubringen.
Wer darf einen deichselgeführten Stapler bedienen?
Nur mindestens 18 Jahre alte, körperlich und geistig geeignete Personen dür-
fen deichselgeführte Stapler führen.
Unterweisung
Unterweisungen müssen vor dem erstmaligen Einsatz, in regelmäßigen Ab-
ständen sowie nach Unfällen und Beinaheunfällen nachweislich durchgeführt
werden.
Wichtige Punkte zur Unterweisung finden Sie u.a. in
■■ den Evaluierungsunterlagen,
■■ der Betriebsanleitung des Herstellers,
■■ den Betriebsanweisungen der Firma.
Die Bedienungsperson muss in die Funktionsweise und Handhabung des Stap-
lers sowie in die sichere Arbeitsweise
eingeschult werden. Diese Schulung kann durch geeignete fachkundige Perso-
nen des eigenen Betriebes oder durch den Hersteller erfolgen.
Definition und Grundsätzliches
AUVA	 Deichselgeführte Stapler
4 5
Herstellerschild
Am Stapler muss ein Herstellerschild mit folgenden Angaben angebracht sein:
Aufschriften
Informationen auf einen Blick
QKg
D
1250
1250
mm
800
500 600 700
Tragfähigkeitsschild
Gefahrenschild
Bremsen
Deichselgeführte Stapler mit motorischem
Fahrantrieb müssen beim Loslassen der
Deichsel selbsttätig bremsen.
Elektromotorischer Antrieb
Die Deichsel muss in einer vertikalen Ebene
beweglich sein. Wenn die Bremse mechanisch
betätigt wird und die Deichsel in der vertika-
len oder horizontalen Stellung ist, müssen die
Bremsen angelegt und der Strom ausgeschal-
tet sein, sofern er nicht bereits vom Fahrer
mit dem Fahrschalter abgeschaltet wurde.
A	 Bremse gelöst, Antrieb möglich
B1	 Bremse angelegt, Antrieb abgeschaltet
B2	 Bremse angelegt, Antrieb abgeschaltet
Wenn die Bremse elektrisch betätigt wird, muss beim Loslassen der Deichsel
oder des Fahrschalters der Strom selbsttätig abgeschaltet und die Bremse
angelegt werden („Totmannschaltung“), unabhängig von der Stellung des
Handgriffes.
Sicherheitstechnische Gestaltung
B1
B2
A
Stellung der Deichsel bei gelöster
und angelegter Bremse
Deichselkopf mit Stell-
teilen und Hupe
■■ CE-Kennzeichnung
■■ Hersteller
■■ Type des Staplers
■■ Baujahr
■■ Hersteller- oder Seriennummer
■■ Eigengewicht des Staplers
■■ zulässiges Mindest- und Höchst-
gewicht der Antriebsbatterie bei
Elektrostaplern
Tragfähigkeitsschild
Am Stapler muss ein Tragfähigkeitsschild dauerhaft
und gut lesbar angebracht sein. Auf diesem Schild
muss die Tragfähigkeit für mehrere Lastschwerpunkt-
abstände angegeben sein.
Das Tragfähigkeitsschild kann mit dem Herstellerschild
kombiniert sein.
Gefahrenschild
Am Stapler ist deutlich sichtbar darauf hinzuweisen,
dass das Mitfahren auf der Hubvorrichtung, der Auf-
enthalt darunter und das Betreten der Hubvorrichtung
in angehobenem Zustand verboten ist.
Stellteile
Die Fahrtrichtungen müssen mit leicht erreichbaren
und deutlich gekennzeichneten Stellteilen gesteuert
werden. Ihre Lagen oder Bewegungsrichtungen
müssen den jeweiligen Fahrtrichtungen entspre-
chen.
Deichsel
Die Deichsel des Staplers muss eine Einrichtung be-
sitzen, mit der die Fahrtrichtung umgekehrt (Sicher-
heitsumschalter) oder der Stapler angehalten wird,
wenn der Deichselkopf in der Betriebsstellung mit
einem Hindernis (z. B. mit dem Körper des Fahrers)
in Berührung kommt.
AUVA	 Deichselgeführte Stapler
6 7
Radabdeckung
Antriebsräder und Schwenkrollen müssen so im Fahrzeugrahmen angeordnet
oder gesichert sein, dass Fußverletzungen vermieden werden.
Quetsch- und Scherstellen
Kommt es durch bewegte Teile im Bereich des Hubgerüstes zu Quetsch- oder
Scherstellen, sind diese wirksam zu sichern. Das Gleiche gilt für die Rollenauf-
laufstellen der Hubketten.
Der Sicherheitsumschalter bewirkt
Fahrtrichtungsumkehr
Durchsichtige Verdeckung
der Gefahrenstellen
Akustische Warnvorrichtung
Stapler müssen eine akustische Warn-
vorrichtung besitzen, die sich in
Lautstärke und Tonlage deutlich vom
Betriebslärm abhebt.
Sicherung gegen unbefugte Inbe-
triebnahme
Die Bedienungsperson ist dafür ver-
antwortlich, dass der Stapler nicht von
unbefugten Personen in Betrieb genom-
men wird (Schlüssel abziehen).
Unser Tipp:
Benützen meh-
rere Personen
den selben Stapler, ist es
empfehlenswert, jedem
dieser Fahrer einen Schlüs-
sel auszuhändigen.
Für den Staplerbetrieb ist eine schrift-
liche Betriebsanweisung notwendig.
Darin finden Sie folgende Sicherheits-
und Verkehrsregeln:
■■ Aufnehmen, Sicherung, Transport
und Absetzen von Lasten
■■ Be- und Entladen des Staplers
■■ Sicherung gegen unbefugte Inbe-
triebnahme durch Unbefugte
■■ Fahrbetrieb
■■ In- und Außerbetriebnahme
■■ Wechseln und Laden der Batterien
■■ Sondereinsätze
Betriebsanweisung
Radabdeckung
AUVA	 Deichselgeführte Stapler
8 9
Betrieb von Staplern
Verkehrswege
Verkehrswege mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr müssen folgende Min-
destbreite aufweisen: Fahrzeugbreite bzw. Breite der Ladung plus je 0,5 Meter
an beiden Seiten.
Verkehrswege sollen aus Sicherheitsgründen immer deutlich gekennzeichnet
sein (z. B. durch Bodenmarkierungen) und dürfen niemals – auch nicht vorü-
bergehend – verstellt werden. Bei einer Bodenfläche von mehr als 1000 m2
ist
die Kennzeichnung durch Bodenmarkierungen vorgeschrieben.
Beim Befahren von Bodenunebenheiten oder Schlaglöchern, die zu einem ein-
seitigen Anheben des Staplers führen können, besteht Kippgefahr. Verkehrs-
wege, Ladebrücken, Decken, Schachtabdeckungen usw. müssen ausreichend
tragfähig sein.
Verkehrswege müssen mindestens einen Meter breiter als Fahrzeug oder Ladung sein
Sicherheits-Check
Vor Arbeitsbeginn müssen täglich die Sicherheits-, Brems-und Warneinrichtun-
gen kontrolliert werden.
Lastaufnahme
Die am Tragfähigkeitsschild angegebenen zulässigen Lasten dürfen nicht über-
schritten werden.
■■ Ladung auf Palette oder Transportbehälter kontrollieren, lose Teile sichern
■■ Last so nahe wie möglich an den Gabelrücken anlegen
■■ Last auf beiden Gabeln gleichmäßig verteilen. Nötigenfalls Gabelzinkenab-
stand der Last anpassen
Fahrbetrieb
Die Last darf nur in möglichst niedriger Stellung des Lastaufnahmemittels
transportiert werden. Beim Befahren von Kurven besteht bei hohem Last-
schwerpunkt Kippgefahr. Ladebrücken müssen genügend breit, tragfähig und
gegen Abrutschen oder Verschieben gesichert sein. Die Last ist bei gebrems-
tem Gerät langsam abzusetzen.
Das Mitfahren von Personen ist verboten.
Abstellen des Staplers
Der Stapler muss nach der Fahrt so abgestellt werden, dass keine Tore, Aus-
gänge, Verkehrswege usw. verstellt werden. Vor dem Verlassen des Staplers
muss der Bediener
■■ die Gabel absenken,
■■ den Motor abstellen,
■■ den Schlüssel abziehen und so verwahren, dass eine unbefugte Inbetrieb-
nahme des Gerätes nicht möglich ist.
Mitfahrverbot unbedingt beachten
Tägliche Prüfung
Nach dem Abstellen: Schlüssel abziehen
AUVA	 Deichselgeführte Stapler
10 11
Lagern und Stapeln
Lagereinrichtungen
■■ Bei Lagereinrichtungen ist auf Folgendes zu achten:
■■ Ausreichende Tragfähigkeit der Regale und der tragenden Bauteile für die
aufzunehmenden Lasten
■■ Deutlich erkennbare Angabe der zulässigen Belastung an den Regalen
■■ Deutlich erkennbare Angabe der zulässigen Bodenbelastung von Lagerräu-
men, unter denen sich andere Räume befinden
■■ Sicherung gegen herabfallendes, abrutschendes, umfallendes oder wegrol-
lendes Lagegut
■■ Bei der Lagerung von gesundheitsgefährdenden, ätzenden, giftigen, brand-
gefährlichen oder explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen müssen die Lager-
räume den spezifischen Eigenschaften dieser Stoffe entsprechen. Beachten
sie die Zusammenlagerungsverbote.
Lagerung
Bei der Lagerung ist auf Folgendes zu achten:
■■ Verbot von Lagerungen auf Verkehrswegen, über Ausgängen und vor Not-
ausgängen
■■ Vermeidung von Lagerungen über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
■■ Verbot von Lagerungen gesundheitsgefährdender, ätzender, giftiger, brand-
gefährlicher oder explosionsgefährli cher Arbeitsstoffe über Arbeitsplätzen
und Verkehrswegen
■■ Beachtung der zulässigen Belastungen
■■ Stapel dürfen nur auf ebenem, festem Boden oder auf genügend starken
Unterlagen standsicher errichtet werden
■■ Die zulässige Stapelhöhe richtet sich nach der Art und Beschaffenheit des
Lagergutes. In Zweifelsfällen sind Auskünfte beim Hersteller bzw. Lieferan-
ten einzuholen
■■ Verbot des Zusammenlagerns von Stoffen, die miteinander gefährlich re-
agieren (z. B. Salpetersäure auf Holzpaletten, Säuren und Laugen)
Checken Sie Ihre Lagereinrichtungen!
Lagern Sie richtig?
Stapler mit hochklappbarer Plattform zum Mitfahren
Die hochklappbare Plattform darf sich beim Anfahren an Hindernisse weder
deformieren noch hochklappen. Die Deichsel muss einen Sicherheitsumschal-
ter besitzen, der als Auffahrschutz wirkt, wenn der Fahrer durch ein Hindernis
gegen die Deichsel ge drückt wird. Durch diesen Schalter muss bewirkt wer-
den, dass der Stapler vom Hindernis wegfährt.
Wenn der Stapler schneller als 6 km/h fahren kann, muss die Plattform mit
Seiten- oder Vorderschutz versehen sein. Der Fahrbetrieb darf nur möglich
sein, wenn sich die Plattform und diese Schutzeinrichtung in der vorgese-
Stapler mit hochklappbarer Plattform
henen Stellung befinden. Sie kann fest mit
dem Rahmen verbunden, hochklappbar oder
schwenkbar sein.
Für Arbeiten mit Staplern mit hochklappbarer
Plattform, die ihre Last außer-
halb der Radbasis aufneh-
men, ist der Nachweis der
Fachkenntnisse notwendig
(Staplerschein). Weiters ist
für Arbeiten mit solchen
Staplern eine Fahrbewil-
ligung des Arbeitgebers
notwendig.
Sonderbauform
AUVA	 Deichselgeführte Stapler
12 13
Arbeitskorb
Personen dürfen nur in Arbeitskörben und nur für kurzfristige Arbeiten geho-
ben werden. Diese Arbeitskörbe dürfen nur von Staplern gehoben werden,
deren Hersteller sie dafür vorgesehen hat oder wenn die Eignung durch eine
Abnahmeprüfung festgestellt wurde.
Einsatztipps
■■ Zulässige Personenanzahl, Nutzlast und Gesamtgewicht nicht überschreiten
■■ Heben und Senken nur nach Weisung der Person im Arbeitskorb
■■ Solange sich Personen im Arbeitskorb befinden, darf der Fahrer den Stapler
nicht verlassen.
Anbaugeräte
Beim Einsatz von Anbaugeräten reduziert sich die Tragfähigkeit des Staplers.
Der Lastschwerpunkt wird in der Regel nach vorne verschoben, teilweise auch
zur Seite hin oder nach oben. Darüber hinaus kann es auch zur Verschlechte-
rung der Sichtverhältnisse durch Sichtbehinderung
kommen.
Arbeitskörbe dürfen nur für kurzfristige Arbeiten ver wendet werden!
Wartung, Reparatur
Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt
werden, die die notwendigen speziellen Fachkenntnisse für diese Arbeiten
besitzen. Dabei sind alle Bestimmungen der Betriebsanleitung zu beachten.
Stapler sind vor Beginn der Reparaturarbeiten gegen ungewollte Bewegungen
zu sichern (z. B. durch Aufbocken der Antriebsräder). Werden am angehobe-
nen Lastaufnahmemittel Reparaturen durchgeführt, muss dieses vorher gegen
unbeabsichtigtes Absenken gesichert werden.
Laden der Batterien
■■ Batterieladeräume müssen eine ausreichende Be- und Entlüftung haben.
Der frei werdende Wasserstoff ist leichter als Luft und daher in Deckennähe
abzuführen.
■■ Auf das bestehende Rauchverbot und das Verbot des Hantierens mit offe-
nem Feuer und Licht ist deutlich hinzuweisen (Wasserstoff bildet mit dem
Luftsauerstoff explosives Knallgas!).
■■ Elektroinstallationen in diesem Bereich müssen mindestens Feuchtraum-
qualität haben (Mindestabstand der Gasaustrittstellen von Zündquellen: 0,5
m).
■■ Beim Laden sind die Wartungsrichtlinien des Herstellers einzuhalten.
■■ Batterien stromlos an- bzw. abklemmen!
■■ Für das Hantieren mit Batteriesäure sind die notwendigen persönlichen
Schutzbehelfe zur Verfügung zu stellen.
■■ Für Erste-Hilfe-Maßnahmen wird die Bereitstellung einer Augenspülflasche
empfohlen.
Nicht jedermanns Sache
Vorsicht Explosionsgefahr!
AUVA	 Deichselgeführte Stapler
14 15
Jährliche Prüfung
Zusätzliche Prüfung
Wiederkehrende Prüfung
Stapler sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand
von 15 Monaten einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.
Diese Prüfungen dürfen durchgeführt werden von:
■■ Ziviltechnikern
■■ Zugelassenen Prüfstellen (Gewerbeordnung)
■■ Akkreditierten Prüf- und Überwachungsstellen
■■ Ingenieurbüros
■■ Sonstigen geeigneten und fachkundigen Personen
Bei Staplern, die mit Arbeitskörben Personen heben, dürfen wiederkehrende
Prüfungen nur durchgeführt werden von:
■■ Ziviltechnikern
■■ Zugelassenen Prüfstellen (Gewerbeordnung)
■■ Akkreditierten Prüf- und Überwachungsstellen
■■ Ingenieurbüros
Nach einem außergewöhnlichen Ereignis, das schädliche Einwirkungen auf die
Sicherheit des Staplers haben kann, ist eine zusätzliche Prüfung durchzuführen.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Prüfbefund festzuhalten. Der Prüf-
befund muss enthalten:
■■ Prüfdatum
■■ Namen und Anschrift des Prüfers bzw. Bezeichnung der Prüfstelle
■■ Unterschrift des Prüfers
■■ Ergebnis der Prüfung
■■ Angaben über die Prüfinhalte
Zusätzlich kann – wenn lediglich eine wiederkehrende Prüfung durchgeführt
wurde – an einer gut sichtbaren Stelle eine Plakette angebracht werden. Auf
der Plakette ist das Datum der letzten wiederkehrenden Prüfung anzugeben.
Gesetzliche Grundlagen und Normen
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Arbeitsmittelverordnung
Arbeitsstättenverordnung
Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz
Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendli-
che
EN 1726-2 Sicherheit von Flurförderzeugen; Motorkraftbetriebene Flurförder-
zeuge bis einschließlich 10.000 kg Tragfähigkeit und Schlepper bis einschließ-
lich 20.000 N Zugkraft; Zusätzliche Anforderungen
EN 1755 Sicherheit von Flurförderzeugen; Einsatz in explosionsgefährdeten
Bereichen
ÖNORM M 9801 Flurförderzeuge und Anbaugeräte; Prüf- und Betriebsvor-
schriften
ÖNORM M 9816 Arbeitskorb für Hubstapler; Bau- und Betriebsvorschriften
ÖVE-Vorschriften
EN ISO 3691-1 Sicherheit von Flurförderzeugen; Motorkraftbetriebene Flurför-
derzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeuge mit Ausnahme von
fahrerlosen Flurförderzeugen, Stapler mit veränderlicher Reichweite u. Lasten-
transportfahrzeugen
Für alle, die mehr wissen wollen oder müssen . . .
www.auva.at
HSP - M 017 - 02/2015
Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und
der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst der für Sie
zuständigen Landesstelle:
Oberösterreich:
UVD der Landesstelle Linz
Garnisonstraße 5
4017 Linz
Telefon +43 5 93 93-32713 	
Salzburg, Tirol und Vorarlberg:
UVD der Landesstelle Salzburg
Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5
5010 Salzburg
Telefon +43 5 93 93-34701 	
UVD der Außenstelle Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 17
6020 Innsbruck
Telefon +43 5 93 93-34837 	
UVD der Außenstelle Dornbirn
Eisengasse 12
6850 Dornbirn
Telefon +43 5 93 93-34932
Steiermark und Kärnten:
UVD der Landesstelle Graz
Göstinger Straße 26
8020 Graz
Telefon +43 5 93 93-33703 	
UVD der Außenstelle Klagenfurt
Waidmannsdorfer Straße 35
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon +43 5 93 93-33830
Wien, Niederösterreich
und Burgenland:
UVD der Landesstelle Wien
Webergasse 4
1200 Wien
Telefon +43 5 93 93-31720	
UVD der Außenstelle St. Pölten
Kremser Landstraße 8
3100 St. Pölten
Telefon +43 2742 25 89 50-0 	
UVD der Außenstelle Oberwart
Hauptplatz 11
7400 Oberwart
Telefon +43 3352 353 56-300
Deichselgeführte Stapler
Medieninhaber und Hersteller:
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien
Verlags- und Herstellungsort: Wien
Layout, Illustration: Grafikstudio Hutter
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  • 1. 1www.auva.at M 841.2 SICHERHEIT KOMPAKT Deichselgeführte Stapler Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
  • 2. AUVA Deichselgeführte Stapler 2 3 Was sind deichselgeführte Stapler? 3 Aufschriften 4 Sicherheitstechnische Gestaltung 5 Betriebsanweisung 7 Betrieb von Staplern 8 Lagern und Stapeln 10 Sonderbauform 11 Arbeitskorb 12 Wartung, Reparatur 13 Wiederkehrende Prüfung 14 Gesetzliche Grundlagen und Normen 15 Inhalt Sprachliche Gleichbehandlung: Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männ­licher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Was sind deichselgeführte Stapler? Deichselgeführte Stapler sind Geh-Flurförderzeuge, die von Mitgängern über eine Deichsel bedient werden. Mit einer Gabel, einer Plattform oder einem an- deren Lastträger werden Lasten angehoben, um sie zu stapeln oder in Regale einzubringen. Wer darf einen deichselgeführten Stapler bedienen? Nur mindestens 18 Jahre alte, körperlich und geistig geeignete Personen dür- fen deichselgeführte Stapler führen. Unterweisung Unterweisungen müssen vor dem erstmaligen Einsatz, in regelmäßigen Ab- ständen sowie nach Unfällen und Beinaheunfällen nachweislich durchgeführt werden. Wichtige Punkte zur Unterweisung finden Sie u.a. in ■■ den Evaluierungsunterlagen, ■■ der Betriebsanleitung des Herstellers, ■■ den Betriebsanweisungen der Firma. Die Bedienungsperson muss in die Funktionsweise und Handhabung des Stap- lers sowie in die sichere Arbeitsweise eingeschult werden. Diese Schulung kann durch geeignete fachkundige Perso- nen des eigenen Betriebes oder durch den Hersteller erfolgen. Definition und Grundsätzliches
  • 3. AUVA Deichselgeführte Stapler 4 5 Herstellerschild Am Stapler muss ein Herstellerschild mit folgenden Angaben angebracht sein: Aufschriften Informationen auf einen Blick QKg D 1250 1250 mm 800 500 600 700 Tragfähigkeitsschild Gefahrenschild Bremsen Deichselgeführte Stapler mit motorischem Fahrantrieb müssen beim Loslassen der Deichsel selbsttätig bremsen. Elektromotorischer Antrieb Die Deichsel muss in einer vertikalen Ebene beweglich sein. Wenn die Bremse mechanisch betätigt wird und die Deichsel in der vertika- len oder horizontalen Stellung ist, müssen die Bremsen angelegt und der Strom ausgeschal- tet sein, sofern er nicht bereits vom Fahrer mit dem Fahrschalter abgeschaltet wurde. A Bremse gelöst, Antrieb möglich B1 Bremse angelegt, Antrieb abgeschaltet B2 Bremse angelegt, Antrieb abgeschaltet Wenn die Bremse elektrisch betätigt wird, muss beim Loslassen der Deichsel oder des Fahrschalters der Strom selbsttätig abgeschaltet und die Bremse angelegt werden („Totmannschaltung“), unabhängig von der Stellung des Handgriffes. Sicherheitstechnische Gestaltung B1 B2 A Stellung der Deichsel bei gelöster und angelegter Bremse Deichselkopf mit Stell- teilen und Hupe ■■ CE-Kennzeichnung ■■ Hersteller ■■ Type des Staplers ■■ Baujahr ■■ Hersteller- oder Seriennummer ■■ Eigengewicht des Staplers ■■ zulässiges Mindest- und Höchst- gewicht der Antriebsbatterie bei Elektrostaplern Tragfähigkeitsschild Am Stapler muss ein Tragfähigkeitsschild dauerhaft und gut lesbar angebracht sein. Auf diesem Schild muss die Tragfähigkeit für mehrere Lastschwerpunkt- abstände angegeben sein. Das Tragfähigkeitsschild kann mit dem Herstellerschild kombiniert sein. Gefahrenschild Am Stapler ist deutlich sichtbar darauf hinzuweisen, dass das Mitfahren auf der Hubvorrichtung, der Auf- enthalt darunter und das Betreten der Hubvorrichtung in angehobenem Zustand verboten ist. Stellteile Die Fahrtrichtungen müssen mit leicht erreichbaren und deutlich gekennzeichneten Stellteilen gesteuert werden. Ihre Lagen oder Bewegungsrichtungen müssen den jeweiligen Fahrtrichtungen entspre- chen. Deichsel Die Deichsel des Staplers muss eine Einrichtung be- sitzen, mit der die Fahrtrichtung umgekehrt (Sicher- heitsumschalter) oder der Stapler angehalten wird, wenn der Deichselkopf in der Betriebsstellung mit einem Hindernis (z. B. mit dem Körper des Fahrers) in Berührung kommt.
  • 4. AUVA Deichselgeführte Stapler 6 7 Radabdeckung Antriebsräder und Schwenkrollen müssen so im Fahrzeugrahmen angeordnet oder gesichert sein, dass Fußverletzungen vermieden werden. Quetsch- und Scherstellen Kommt es durch bewegte Teile im Bereich des Hubgerüstes zu Quetsch- oder Scherstellen, sind diese wirksam zu sichern. Das Gleiche gilt für die Rollenauf- laufstellen der Hubketten. Der Sicherheitsumschalter bewirkt Fahrtrichtungsumkehr Durchsichtige Verdeckung der Gefahrenstellen Akustische Warnvorrichtung Stapler müssen eine akustische Warn- vorrichtung besitzen, die sich in Lautstärke und Tonlage deutlich vom Betriebslärm abhebt. Sicherung gegen unbefugte Inbe- triebnahme Die Bedienungsperson ist dafür ver- antwortlich, dass der Stapler nicht von unbefugten Personen in Betrieb genom- men wird (Schlüssel abziehen). Unser Tipp: Benützen meh- rere Personen den selben Stapler, ist es empfehlenswert, jedem dieser Fahrer einen Schlüs- sel auszuhändigen. Für den Staplerbetrieb ist eine schrift- liche Betriebsanweisung notwendig. Darin finden Sie folgende Sicherheits- und Verkehrsregeln: ■■ Aufnehmen, Sicherung, Transport und Absetzen von Lasten ■■ Be- und Entladen des Staplers ■■ Sicherung gegen unbefugte Inbe- triebnahme durch Unbefugte ■■ Fahrbetrieb ■■ In- und Außerbetriebnahme ■■ Wechseln und Laden der Batterien ■■ Sondereinsätze Betriebsanweisung Radabdeckung
  • 5. AUVA Deichselgeführte Stapler 8 9 Betrieb von Staplern Verkehrswege Verkehrswege mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr müssen folgende Min- destbreite aufweisen: Fahrzeugbreite bzw. Breite der Ladung plus je 0,5 Meter an beiden Seiten. Verkehrswege sollen aus Sicherheitsgründen immer deutlich gekennzeichnet sein (z. B. durch Bodenmarkierungen) und dürfen niemals – auch nicht vorü- bergehend – verstellt werden. Bei einer Bodenfläche von mehr als 1000 m2 ist die Kennzeichnung durch Bodenmarkierungen vorgeschrieben. Beim Befahren von Bodenunebenheiten oder Schlaglöchern, die zu einem ein- seitigen Anheben des Staplers führen können, besteht Kippgefahr. Verkehrs- wege, Ladebrücken, Decken, Schachtabdeckungen usw. müssen ausreichend tragfähig sein. Verkehrswege müssen mindestens einen Meter breiter als Fahrzeug oder Ladung sein Sicherheits-Check Vor Arbeitsbeginn müssen täglich die Sicherheits-, Brems-und Warneinrichtun- gen kontrolliert werden. Lastaufnahme Die am Tragfähigkeitsschild angegebenen zulässigen Lasten dürfen nicht über- schritten werden. ■■ Ladung auf Palette oder Transportbehälter kontrollieren, lose Teile sichern ■■ Last so nahe wie möglich an den Gabelrücken anlegen ■■ Last auf beiden Gabeln gleichmäßig verteilen. Nötigenfalls Gabelzinkenab- stand der Last anpassen Fahrbetrieb Die Last darf nur in möglichst niedriger Stellung des Lastaufnahmemittels transportiert werden. Beim Befahren von Kurven besteht bei hohem Last- schwerpunkt Kippgefahr. Ladebrücken müssen genügend breit, tragfähig und gegen Abrutschen oder Verschieben gesichert sein. Die Last ist bei gebrems- tem Gerät langsam abzusetzen. Das Mitfahren von Personen ist verboten. Abstellen des Staplers Der Stapler muss nach der Fahrt so abgestellt werden, dass keine Tore, Aus- gänge, Verkehrswege usw. verstellt werden. Vor dem Verlassen des Staplers muss der Bediener ■■ die Gabel absenken, ■■ den Motor abstellen, ■■ den Schlüssel abziehen und so verwahren, dass eine unbefugte Inbetrieb- nahme des Gerätes nicht möglich ist. Mitfahrverbot unbedingt beachten Tägliche Prüfung Nach dem Abstellen: Schlüssel abziehen
  • 6. AUVA Deichselgeführte Stapler 10 11 Lagern und Stapeln Lagereinrichtungen ■■ Bei Lagereinrichtungen ist auf Folgendes zu achten: ■■ Ausreichende Tragfähigkeit der Regale und der tragenden Bauteile für die aufzunehmenden Lasten ■■ Deutlich erkennbare Angabe der zulässigen Belastung an den Regalen ■■ Deutlich erkennbare Angabe der zulässigen Bodenbelastung von Lagerräu- men, unter denen sich andere Räume befinden ■■ Sicherung gegen herabfallendes, abrutschendes, umfallendes oder wegrol- lendes Lagegut ■■ Bei der Lagerung von gesundheitsgefährdenden, ätzenden, giftigen, brand- gefährlichen oder explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen müssen die Lager- räume den spezifischen Eigenschaften dieser Stoffe entsprechen. Beachten sie die Zusammenlagerungsverbote. Lagerung Bei der Lagerung ist auf Folgendes zu achten: ■■ Verbot von Lagerungen auf Verkehrswegen, über Ausgängen und vor Not- ausgängen ■■ Vermeidung von Lagerungen über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen ■■ Verbot von Lagerungen gesundheitsgefährdender, ätzender, giftiger, brand- gefährlicher oder explosionsgefährli cher Arbeitsstoffe über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen ■■ Beachtung der zulässigen Belastungen ■■ Stapel dürfen nur auf ebenem, festem Boden oder auf genügend starken Unterlagen standsicher errichtet werden ■■ Die zulässige Stapelhöhe richtet sich nach der Art und Beschaffenheit des Lagergutes. In Zweifelsfällen sind Auskünfte beim Hersteller bzw. Lieferan- ten einzuholen ■■ Verbot des Zusammenlagerns von Stoffen, die miteinander gefährlich re- agieren (z. B. Salpetersäure auf Holzpaletten, Säuren und Laugen) Checken Sie Ihre Lagereinrichtungen! Lagern Sie richtig? Stapler mit hochklappbarer Plattform zum Mitfahren Die hochklappbare Plattform darf sich beim Anfahren an Hindernisse weder deformieren noch hochklappen. Die Deichsel muss einen Sicherheitsumschal- ter besitzen, der als Auffahrschutz wirkt, wenn der Fahrer durch ein Hindernis gegen die Deichsel ge drückt wird. Durch diesen Schalter muss bewirkt wer- den, dass der Stapler vom Hindernis wegfährt. Wenn der Stapler schneller als 6 km/h fahren kann, muss die Plattform mit Seiten- oder Vorderschutz versehen sein. Der Fahrbetrieb darf nur möglich sein, wenn sich die Plattform und diese Schutzeinrichtung in der vorgese- Stapler mit hochklappbarer Plattform henen Stellung befinden. Sie kann fest mit dem Rahmen verbunden, hochklappbar oder schwenkbar sein. Für Arbeiten mit Staplern mit hochklappbarer Plattform, die ihre Last außer- halb der Radbasis aufneh- men, ist der Nachweis der Fachkenntnisse notwendig (Staplerschein). Weiters ist für Arbeiten mit solchen Staplern eine Fahrbewil- ligung des Arbeitgebers notwendig. Sonderbauform
  • 7. AUVA Deichselgeführte Stapler 12 13 Arbeitskorb Personen dürfen nur in Arbeitskörben und nur für kurzfristige Arbeiten geho- ben werden. Diese Arbeitskörbe dürfen nur von Staplern gehoben werden, deren Hersteller sie dafür vorgesehen hat oder wenn die Eignung durch eine Abnahmeprüfung festgestellt wurde. Einsatztipps ■■ Zulässige Personenanzahl, Nutzlast und Gesamtgewicht nicht überschreiten ■■ Heben und Senken nur nach Weisung der Person im Arbeitskorb ■■ Solange sich Personen im Arbeitskorb befinden, darf der Fahrer den Stapler nicht verlassen. Anbaugeräte Beim Einsatz von Anbaugeräten reduziert sich die Tragfähigkeit des Staplers. Der Lastschwerpunkt wird in der Regel nach vorne verschoben, teilweise auch zur Seite hin oder nach oben. Darüber hinaus kann es auch zur Verschlechte- rung der Sichtverhältnisse durch Sichtbehinderung kommen. Arbeitskörbe dürfen nur für kurzfristige Arbeiten ver wendet werden! Wartung, Reparatur Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die notwendigen speziellen Fachkenntnisse für diese Arbeiten besitzen. Dabei sind alle Bestimmungen der Betriebsanleitung zu beachten. Stapler sind vor Beginn der Reparaturarbeiten gegen ungewollte Bewegungen zu sichern (z. B. durch Aufbocken der Antriebsräder). Werden am angehobe- nen Lastaufnahmemittel Reparaturen durchgeführt, muss dieses vorher gegen unbeabsichtigtes Absenken gesichert werden. Laden der Batterien ■■ Batterieladeräume müssen eine ausreichende Be- und Entlüftung haben. Der frei werdende Wasserstoff ist leichter als Luft und daher in Deckennähe abzuführen. ■■ Auf das bestehende Rauchverbot und das Verbot des Hantierens mit offe- nem Feuer und Licht ist deutlich hinzuweisen (Wasserstoff bildet mit dem Luftsauerstoff explosives Knallgas!). ■■ Elektroinstallationen in diesem Bereich müssen mindestens Feuchtraum- qualität haben (Mindestabstand der Gasaustrittstellen von Zündquellen: 0,5 m). ■■ Beim Laden sind die Wartungsrichtlinien des Herstellers einzuhalten. ■■ Batterien stromlos an- bzw. abklemmen! ■■ Für das Hantieren mit Batteriesäure sind die notwendigen persönlichen Schutzbehelfe zur Verfügung zu stellen. ■■ Für Erste-Hilfe-Maßnahmen wird die Bereitstellung einer Augenspülflasche empfohlen. Nicht jedermanns Sache Vorsicht Explosionsgefahr!
  • 8. AUVA Deichselgeführte Stapler 14 15 Jährliche Prüfung Zusätzliche Prüfung Wiederkehrende Prüfung Stapler sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfungen dürfen durchgeführt werden von: ■■ Ziviltechnikern ■■ Zugelassenen Prüfstellen (Gewerbeordnung) ■■ Akkreditierten Prüf- und Überwachungsstellen ■■ Ingenieurbüros ■■ Sonstigen geeigneten und fachkundigen Personen Bei Staplern, die mit Arbeitskörben Personen heben, dürfen wiederkehrende Prüfungen nur durchgeführt werden von: ■■ Ziviltechnikern ■■ Zugelassenen Prüfstellen (Gewerbeordnung) ■■ Akkreditierten Prüf- und Überwachungsstellen ■■ Ingenieurbüros Nach einem außergewöhnlichen Ereignis, das schädliche Einwirkungen auf die Sicherheit des Staplers haben kann, ist eine zusätzliche Prüfung durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Prüfbefund festzuhalten. Der Prüf- befund muss enthalten: ■■ Prüfdatum ■■ Namen und Anschrift des Prüfers bzw. Bezeichnung der Prüfstelle ■■ Unterschrift des Prüfers ■■ Ergebnis der Prüfung ■■ Angaben über die Prüfinhalte Zusätzlich kann – wenn lediglich eine wiederkehrende Prüfung durchgeführt wurde – an einer gut sichtbaren Stelle eine Plakette angebracht werden. Auf der Plakette ist das Datum der letzten wiederkehrenden Prüfung anzugeben. Gesetzliche Grundlagen und Normen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Arbeitsmittelverordnung Arbeitsstättenverordnung Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendli- che EN 1726-2 Sicherheit von Flurförderzeugen; Motorkraftbetriebene Flurförder- zeuge bis einschließlich 10.000 kg Tragfähigkeit und Schlepper bis einschließ- lich 20.000 N Zugkraft; Zusätzliche Anforderungen EN 1755 Sicherheit von Flurförderzeugen; Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ÖNORM M 9801 Flurförderzeuge und Anbaugeräte; Prüf- und Betriebsvor- schriften ÖNORM M 9816 Arbeitskorb für Hubstapler; Bau- und Betriebsvorschriften ÖVE-Vorschriften EN ISO 3691-1 Sicherheit von Flurförderzeugen; Motorkraftbetriebene Flurför- derzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeugen, Stapler mit veränderlicher Reichweite u. Lasten- transportfahrzeugen Für alle, die mehr wissen wollen oder müssen . . .
  • 9. www.auva.at HSP - M 017 - 02/2015 Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst der für Sie zuständigen Landesstelle: Oberösterreich: UVD der Landesstelle Linz Garnisonstraße 5 4017 Linz Telefon +43 5 93 93-32713 Salzburg, Tirol und Vorarlberg: UVD der Landesstelle Salzburg Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5 5010 Salzburg Telefon +43 5 93 93-34701 UVD der Außenstelle Innsbruck Ing.-Etzel-Straße 17 6020 Innsbruck Telefon +43 5 93 93-34837 UVD der Außenstelle Dornbirn Eisengasse 12 6850 Dornbirn Telefon +43 5 93 93-34932 Steiermark und Kärnten: UVD der Landesstelle Graz Göstinger Straße 26 8020 Graz Telefon +43 5 93 93-33703 UVD der Außenstelle Klagenfurt Waidmannsdorfer Straße 35 9020 Klagenfurt am Wörthersee Telefon +43 5 93 93-33830 Wien, Niederösterreich und Burgenland: UVD der Landesstelle Wien Webergasse 4 1200 Wien Telefon +43 5 93 93-31720 UVD der Außenstelle St. Pölten Kremser Landstraße 8 3100 St. Pölten Telefon +43 2742 25 89 50-0 UVD der Außenstelle Oberwart Hauptplatz 11 7400 Oberwart Telefon +43 3352 353 56-300 Deichselgeführte Stapler Medieninhaber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien Layout, Illustration: Grafikstudio Hutter www.auva.at M 841.2 SICHERHEIT KOMPAKT Deichselgeführte Stapler Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt