3. Raphael
Köllner
WissMit CBH Rechtsanwälte
IT & Jura Trainer und Dozent
MVP Office 365, MCT Trainer
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9. Was ist eigentlich GoBD?
„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung
und Aufbewahrung von Büchern,
Aufzeichnungen und Unterlagen in
elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.“
Schreiben des BMF vom 14.11.2014
gesetzliche Regelungen:
§§ 145 ff. AO
11. Handelsrechtliche
Aufbewahrungspflichten
• aufbewahrungspflichtige Unterlagen gemäß § 257 HGB
geordnet nach den Grundsätzen der GoB aufbewahrt werden
Beispiele:
Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse, Lageberichte,
Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen
Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, empfangene Handelsbriefe,
Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe und Buchungsbelege.
nicht in elektronischer Form: (§ 257 Abs. 3 HGB)
• Eröffnungsbilanzen
• Abschlüsse
12. Handelsrechtliche
Aufbewahrungspflichten
In elektronischer Form auf Datenträgern § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB):
Bildlich und mit anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen
Während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit innerhalb abgemessener Frist verfügbar
sein (§ 257 Abs. 3)
Innerhalb angemessener Frist wird auch gefordert in:
§§ 238 Abs. 1 Satz 2, 239 Abs. 4 Satz 2, 257 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB
Die konkrete Frist ergibt sich maßgeblich aus den jeweiligen Umständen und ist dementsprechend
im Einzelfall zu bestimmen.
13. Fristen
Beginn mit Schluss des Kalenderjahres in der die letzte Handlung gemacht wurde.
6 oder 10 Jahre
10 Jahre: z.B.
• Aufbewahrungsfrist für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse,
Einzelabschlüsse gemäß § 325 Abs. 2a HGB
• Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis
erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen und Belege für
Buchungen § 257 Abs. 1 Nr. 1, 4 HGB
6 Jahre: z.B.
• empfangene Handelsbriefe und Wiedergaben der abgesandten
Handelsbriefe (vgl. § 257 Abs. 1 Nr. 2, 3 HGB)
14. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung
Auszug
Steuerrechtliche:
Steuerschätzung
Verbot des Einsatzes des Datenverarbeitungssystems
Bis zu 300k Strafe
(Diese muss die Ersparnis/Gewinn, der durch den Einsatz ermöglicht wurde übersteigen)
Handeslrechtliche:
Vertragsstrafen
schlechte Stellung im Verfahren oder bei der Nachverhandlung
Verlust neuer Aufträge
15. Compliance
“Compliance ist mehr als die
bloße Anwendung gesetzlicher
Regelungen.”
Prof. Dr. Teichmann
(Universität Würzburg)
16. Was ist eigentlich Compliance?
Compliance
Gesellschaft
srecht
Kartellrecht
Kapitalmark
trecht
Arbeitsrecht
Risikoman
agement
PR und
Marketing
Haftungsver
meidung
17. Typische Compliance Probleme
Schwerpunkte:
Korruption (BSP: Auftragsvergabe)
Sexuelle Belästigung
Datenverlust
Falscher Empfänger der Sendung
Unsachgemäßer Einsatz von IT (BSP: Überwachungskameras)
Gerüchte/Behauptungen (BSP: PR)
18. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung
Auszug:
Arbeitsrechtliche Folgen -> Vertragsverlängerung, SE
Datenschutz –> Geldstrafe, Verbot der Nutzung des Verarbeitungssystem
Vertragsstrafen -> Geldstrafe, Verlust des Auftrages, Kündigung
19. In die Cloud gehen?
sinnvoll für Standard - Dienste
wie Email, Aufgaben, Kalender
Kommunikationsdienste (Skype for Business)
zusätzliche Backups und Datensicherung
Flexible, schnelle Szenarien
ABER:
Cloud-Provider haben nur unzureichende Hyprid/ OnPrem
Archivierungslösungen! -> greift z.B. GWAVA Retain
BSP: Exchange Online
Verschlüsselungen und Datenintegrität nachbessern