Präsentation im Rahmen der Veranstaltung "Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen" und Menschen mit Behinderungen, organisiert von ÖZIV und Netzwerk Soziale Verantwortung, 12. Dezember 2011 in Wien
Aus den Erfahrungen Großbritanniens lernen? - eine Bestandsaufnahme
1. Der ANDERE Dialog. Gleichstellung: Wer
behindert wen?
12. Dezember 2011 in Wien
2. Journalistin und Unternehmerin
Studium der Politikwissenschaft an der Uni
Hamburg
Redakteurin bei dpa
Broadcast Journalist bei BBC
Gründung von “The German Link” 2008
Disability equality trainer für europäische
Airlines
In Deutschland geboren und aufgewachsen
Seit 2006 in Großbritannien
3. • Diskriminierung von
Menschen mit Behinderung ist
in allen Lebensbereichen
verboten
• Seit 1995 gibt es ein
Antidiskriminierungsgesetz
für Menschen mit Behinderung
(DDA)
• Seit 2010 Equalities Act
ersetzt DDA
4. • Vereint Gleichstellungsgesetze in
einem Gesetz
• Es darf nicht diskriminiert werden
aufgrund von Alter, Behinderung,
Transsexualität, Heirat oder ziviler
Partnerschaft, Schwangerschaft,
Herkunft, Religion, Geschlecht und
sexuelle Orientierung.
• Es gelten ähnliche Rechte für alle
Gruppen mit einigen besonderen
Regelungen für Menschen mit
Behinderungen
5. “Eine Person hat eine
Behinderung wenn sie eine
physische oder psychische
Beeinträchtigung hat und
diese Beeinträchtigung
wesentliche und lang
anhaltende negative
Auswirkungen darauf hat, wie
die Person normale
Alltagsaktivitäten bewältigt.”
6. • Direkte Diskriminierung
• Indirekte Diskriminierung
• Durch die Behinderung
initiierte Diskriminierung
• Weigerung verhältnismäßige
Anpassungen vorzunehmen
• Belästigung
• Schikane (z. B. Mobbing)
• Empfundene / mittelbare
Diskriminierung
13. • Diskriminierung ist
gesellschaftlich nicht akzeptiert
• Soziales Modell von Behinderung
ist Basis
•Behinderte Menschen sind Kunden
nicht Bittsteller (Kaufkraft: £80
Milliarden / Jahr)
• Starke Behindertenbewegung,
professionelle Organisationen mit
klarer politischer Ausrichtung
14. • Barrierefreiheit wird normal
• Kaum nicht-arbeitsrechtliche
Klagen
• Medien berichten gerne über
Diskriminierung (schlechte PR
droht)
• Führen Bewerbungsstatistiken
zu Bewerbereigenschaften
• In manchen Branchen direkte
Ansprache potenzieller Kunden
mit Behinderung (Hotellerie,
Versicherungen)
15. • Prozesskostenhilfe nur für
Arbeitslose, Anwälte sehr teuer
• Längst nicht alle Unternehmen
verhalten sich rechtskonform
• Was ist „angemessen“?
• Viele Menschen kennen ihre
Recht nicht
16. • Gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen wird
in vielen Bereichen verbessert
• Bessere Jobchancen für
behinderte Menschen
• Erschließung neuer
Kundengruppen
• Schulische Integration
• Stärkt die Emanzipation von
behinderten Menschen
17. Christiane Link
christiane@ortegalink.com
www.ortegalink.com – Ortegalink Ltd
www.behindertenparkplatz.de - Blog
Twitter: @Christiane
Skype: Ortegalink
Diese Präsentation ist verfügbar unter
www.slideshare.net/Handifem