Saisonrückblick Social Media Recht 2014/2015 (re-publica 2015)
1. Saisonrückblick
Social Media Recht
2014/2015
Henning Krieg, LL.M.
Rechtsanwalt, Berlin
www.kriegs-recht.de
Twitter: @kriegs_recht
Thorsten Feldmann, LL.M.
JBB Rechtsanwälte, Berlin
www.feldblog.de
Twitter: @feldblog
2. Saisonrückblick Social Media Recht Agenda
I. Urheberrecht / Fotorecht
II. Schleichwerbung
III. Instagram
IV. WhatsApp
V. Newsletter
VI. Impressum
VII. Datenschutz
4. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Vier große Aufreger im Fotorecht 2014/2015
- Die Causa Böhmermann vs. Langer
- Vorschaubilder
- Der Treppenwitz Treppenhausfoto
- Lex Edathy
7. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Böhmermann fragt sich:
1. Liegt bei einer privaten Nutzung eigentlich eine
Urheberrechtsverletzung im klassischen Sinne vor? Und
in meinem Fall?
2. Wenn ja: Wie hoch sind Schadensersatz und Streitwert?
So hoch wie bei einer Tageszeitung? Wie bei einem
kommerziellen Blog? Der kleinen Website eines Vereins? In
einem Whatsapp-Gruppenchat?
8. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Böhmermann fragt sich:
3. Wieso setzt die Anwaltskanzlei bei einer Privatperson
einen Streitwert von 7.000 Euro an, wo es doch eine
gesetzliche Streitwertbegrenzung von 1.000 Euro für
derartige Fälle gibt?
4. Wieso ist das betreffende Foto, wenn dem Fotografen
wirklich am Schutz seines Urheberrechts gelegen ist, per
Google-Bildersuche frei zugänglich und dort nicht deutlich
als urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet?
9. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Böhmermann fragt sich:
5. Begehe ich eigentlich bereits dann eine
Urheberrechtsverletzung, wenn ich hier einen Link auf das Foto
poste?
6. Wann, oh wann, gibt es endlich Politiker, Richter, Anwälte
und Staatsanwälte, die dem medialen Wandel und den
Anforderungen der Informationsgesellschaft auch
juristisch Rechnung tragen?
10. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Böhmermann fragt sich:
7. Wieviel Prozent des Strafhonorars erhalten eigentlich die
Erben des zugepissten Jogginghosenhitlergrüßers
(† 2006)?
8. Kann man sowas nicht vernünftig klären?
Quelle: www.facebook.com/jboehmermann/posts/919905594708631
13. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Sachverhalt:
(1) Facebook-Userin teilt einen Bild-Artikel auf Facebook.
(2) Dabei wird automatisch ein Vorschaubild aus dem Artikel
übernommen.
(3) Der Fotograf des Bildes mahnt die Userin ab, weil er nicht
als Fotograf genannt wurde.
15. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Sachverhalt, Teil 2:
(4) Die Story geht steil in den Medien.
(5) Nicht wenige Medien überdramatisieren die
Angelegenheit.
(6) Nicht wenige Medien berichten falsch („Urteil“,
„Zahlung“).
17. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Stefan Niggemeier fasst das Ganze wie folgt zusammen:
„Die „erste Abmahnung für einen Facebook-Share-
Button“ — ein Meilenstein der Anwalts-PR“
Siehe http://bit.ly/1Hv5BCq
19. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Sachverhalt (Schilderung des Abgemahnten):
(1) Hochschuldozent will Studierenden zeigen, dass man
über soziale Netzwerke wegen viralen Effekten effektiv
Werbung betreiben kann.
(2) Hochschuldozent knipst Foto zweier von ihm gefakter
(durchaus lustiger) Aushänge in Hausflur.
(3) Das Bild landet online und geht da in der Tat viral.
(4) Hochschuldozent mahnt Blog(s) wegen unberechtigter
Nutzung seines geknipsten Fotos ab.
20. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Weitere Hintergründe zur Story unter http://bit.ly/1waniGu.
OT:
Noch bessere Zettelaushangfotoschnappschüsse unter
www.notesofberlin.com.
24. Saisonrückblick Social Media Recht I. Urheberrecht / Fotorecht
Bezeichnung als „Lex Edathy“ irreführend, weil gesetzgeberischer
Rundumschlag. Edathy war lediglich Anlass.
Neufassung des § 201a StGB: „Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“
Bestraft mit bis zu zwei Jahren Knast wird u.a., wer „unbefugt von einer
anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der
abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person
zugänglich macht.“
Das gilt nicht, für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender
berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissen-
schaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über
Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen
Zwecken dienen.
26. Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung
Hintergründe
(1) Beim „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ und „zu
Zwecken des Wettbewerbs“ ist gesamtes Marken- und
Wettbewerbsrecht zu beachten.
(2) Trennungsgebot: Kommerzielle Werbung muss
erkennbar und abgegrenzt sein.
(3) § 4 Nr. 3 UWG: Verbot der Verschleierung des
Werbecharakters.
(4) BGH: „Sponsored by“ bei Artikel keine ausreichende
Kennzeichnung, bspw. „Anzeige“ nötig.
27. Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung
Die Gefahr für Medienschaffende (bspw. Blogger):
Nicht nur der Auftraggeber haftet.
Anders gesagt:
Man ist selber angreifbar.
28. Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung
Alles umstritten, nur vereinzelte, aber keinesfalls gefestigte
Rechtsprechung zu Content Marketing und Native Advertising in
Sozialen Medien
Sehr wesentlich: Was ist ein redaktioneller Inhalt und wie
unterscheidet sie sich von Werbung als geschäftlicher Handlung?
Gesamtabwägung, einzelne Merkmale:
-Bezahlung durch Unternehmen: Nachweis durch Unique-ID im
Link
-Kritische Distanz
-Lobende Erwähnung von Wettbewerbern
-Entscheidung, ob und wie veröffentlicht wird, liegt bei mir
-Kennzeichnung der Förderung
30. Saisonrückblick Social Media Recht III. Instagram
Prinzipien sind auch hier zu übertragen:
(1) Impressumspflicht auch auf Instagram. Keine relevante
Gefahr bei privaten Accounts – aber bei geschäftlicher
Nutzung.
(2) Vorteil Instagram u.a.: Plattformregeln weniger restriktiv
als Facebook. Beispiel Gewinnspiele. Aber gesetzliche
Regelungen einhalten! Informativ: http://bit.ly/1J2ywOQ.
(3) Fremde Fotos AUF Instagram benutzen: RECHTE
KLÄREN! Stockfoto-Lizenzen gefährlich.
(4) Fremde Fotos VON Instagram benutzen: Embedden OK,
Kopieren ohne Zustimmung nicht.
32. Saisonrückblick Social Media Recht IV. WhatsApp
Sharing is Caring:
(1) WhatsApp wird zunehmend für Marketing entdeckt –
riesige Nutzerbasis, und wegen der „persönlichen
Empfehlungen“ an andere Nutzer sehr reizvoll.
(2) WhatsApp „Sharing-Button“ auf Webseiten. Datenschutz,
anyone?
(3) Nativer Sharing-Button von WhatsApp ist praktisch nur
Hyperlink. Daher unproblematisch.
(4) Aber Vorsicht bei Nutzung von Button-Generatoren Dritter
– ggf. werden dort weitere Daten erhoben.
33. Saisonrückblick Social Media Recht IV. WhatsApp
Sharing is Caring (2):
(1) Könnte das Sharen über WhatsApp Spam darstellen? BGH
hat entschieden, dass Anbieter für „Tell-a-friend“
Funktionalitäten haften!
(2) Für werbliche Nachrichten per „elektronischer Post“ ist
die Einwilligung des Empfängers erforderlich, § 7 Abs. 2
Nr. 3 UWG.
(3) Technische Umsetzung kann entscheidend sein: Haftung
des „Button-Anbieters“ zumindest dann
unwahrscheinlich, wenn nur ein Link bereitgestellt wird und
Versand durch den Absender über WhatsApp erfolgt.
Situation eher vergleichbar mit Mailfunktion auf Webseite, die
eigenen Mailclient des Senders öffnet.
35. Saisonrückblick Social Media Recht V. Newsletter
Renaissance des Newsletter-Marketings:
- „Mein Newsletter ist nicht Vintage – verdammt, der ist
retro!“ (frei nach Kraftklub)
Beispiel: Grimme-Online-Award für Tagesspiegel-
Newsletter
- Aufreger im Februar wegen Urteil des Amtsgerichts
Pankow/Weißensee: „Double-Opt-In“ vor dem Aus?“
Die Antwort: NEIN!
36. Saisonrückblick Social Media Recht V. Newsletter
Einige rechtliche Anforderungen:
(1) Datensparsamkeit: Nur erforderliche Daten verpflichtend
abrufen – und das ist NUR die E-Mail-Adresse.
(2) § 7 Abs. 3 UWG streng. Daher: eindeutiger
Bestellprozess (Opt-In). Mit klarer, transparenter
Einwilligungserklärung sind ggf. weitere
Datenverarbeitungsprozesse erlaubt.
(3) Absender und Betreffzeile nie irreführend.
(4) Immer ein Impressum im Newsletter. Opt-Out anbieten.
(5) Hilfreich: Leitfaden des eco Verbands zum E-Mail-
Marketing unter http://bit.ly/1dJFMWn.
38. Saisonrückblick Social Media Recht VI. Impressum
Auch Social Media Profile können impressumspflichtig sein. Klare
Erkennbarkeit des Wegs zum Impressum ist wichtig (Zwei-Klick-
Regel), Mindestangaben machen.
Bemerkenswert: Anwalt mahnte andere Anwälte (!) wegen
Profilseiten auf XING u.a. ab.
OLG München sieht Impressumspflicht auf Xing (
http://bit.ly/1GWVbwb), ebenso das LG Berlin (Entscheidung vom
26.09.2014, Az. 15 O 240/14).
Anders zu Xing-Profilen hingegen mündliche Ausführungen des
OLG Stuttgart (http://bit.ly/1F6XGuz).
39. Saisonrückblick Social Media Recht VI. Impressum
Verbleibende Probleme:
(1) Wirklich jedes (!) Social Media Profil?
(2) Welche Adresse ist überhaupt anzugeben?
(3) Impressumspflicht vs. Anonymität § 13 Abs. 6 TMG:
Grenzen zwischen „Nutzung“ und „Anbieten“
verschwimmen; führt faktisch zu Klarnamenzwang.
(4) Impressumspflicht vs. Auskunftssperre im Melderegister.
42. Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung
Ein paar Einzelthemen:
-Verbandsklagebefugnis: Verbraucherschutzverbände dürfen
Datenschutzverletzungen verfolgen.
-EuGH-Google: Auswirkungen unklar (Löschungspflicht trotz
Rechtmäßigkeit der verlinkten Inhalte?).
-BAG: Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos auf Website bei
schriftlicher Einwilligung erlaubt.
-OVG Schleswig: Facebook-Fanpages datenschutzrechtlich
zulässig.
43. Danke für die Aufmerksamkeit!
Henning Krieg, LL.M.
henningkrieg@kriegs-recht.de
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Instagram: kriegs_recht
Thorsten Feldmann, LL.M.
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