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GründerBasics: Recht, Steuern & BWL
München, 14./15.11.2012
AGENDA
1 Überblick
2 Bankengespräch & Finanzierung
3 Businessplan und BWL
4 Projektberatung für Gründer: Investorenrunde4 Projektberatung für Gründer: Investorenrunde
5 Basisthemen aus Recht & Steuer
AGENDA
6 Markenrecht – Flagge zeigen mit der Marke
7 Fallstricke im Sozialrecht
8 Prozesse im Start-up
Fragen / DiskussionFragen / Diskussion
1 Überblick
Holger Kock
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
www.esteuerpartner.de
Harald Zankl
Steuerberater / Rechtsanwalt
www.esteuerpartner.de
Seite 5
Gründung: Aktuelles
o 2011: Neugründungen durch 835.000 Personen (18 – 65 Jahre)
o Vollerwerbsgründer: konstant bei ca. 392.000 Personen
o Nebenerwerbsgründer: gesunken um 101.000 (2011: 443.000)
o 85 % im Dienstleistungsbereich, 4 % verarbeitendes Gewerbe
Seite 6
o 85 % im Dienstleistungsbereich, 4 % verarbeitendes Gewerbe
Gründung: Aktuelles
o 2/3 der Gründer setzen Finanzmittel ein, 2/3 davon Fremdkapital
o 50 % der Mittel sind „normale“ Bankdarlehen
o Anteil der „Entrepreneure“ (= Hauptmotiv ‚Geschäftsidee‘): ca. 14 %
Seite 7
o Anteil der „Entrepreneure“ (= Hauptmotiv ‚Geschäftsidee‘): ca. 14 %
o Anteil der „Self-Employed“ (= Hauptmotiv ‚eigener Chef‘): ca. 86 %
o Nach 36 Monaten:
o 17 % der Entrepreneure haben aufgegeben
o 29 % der Self-Employed haben aufgegeben
aus: KfW-Gründungsmonitor 2012
Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine
1. Fehler in Businessplan und Geschäftsmodell
2. Selbst und ständig: Ziele und Kompetenzen unklar
3. Unzureichende Marktanalyse
Seite 8
3. Unzureichende Marktanalyse
4. Kapitalbedarf unterschätzt, Leistungsfähigkeit überschätzt
5. Nische zu klein
Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine
6. Kundenorientierung fehlt
7. Falscher Umgang mit Investoren
8. Mitbewerber ignoriert
Seite 9
8. Mitbewerber ignoriert
9. Fehlendes Netzwerk
10. „Teilzeitgründung“
aus: Markt und Mittelstand 11/2011
4 Gründungsphasen
1 2 3 4
Seite 10
1 2 3 4
Vorplanung Setup Laufendes
Geschäft
Erweiterung,
Anpassung
2 Bankengespräch & Finanzierung
Thomas Fürst
Leiter ExistenzgründungsCenter
Stadtsparkasse MünchenStadtsparkasse München
Seite 11
Bankengespräch
und Finanzierung
Thomas Fürst
Leiter ExistenzgründungsCenter
Stadtsparkasse München München, 18. Juli 2012
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Thomas Fürst
Leiter ExistenzgründungsCenter
Stadtsparkasse München
Tel.: 089/2167-11261
E-Mail: Thomas.Fuerst@sskm.de
3 Strategie: Businessplan und BWL
Holger Kock
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
www.esteuerpartner.de
Harald Zankl
Steuerberater / Rechtsanwalt
www.esteuerpartner.de
Seite 14
3 Strategie: Businessplan und BWL
Seite 15
o BWL im Businessplan
o Zweck und Inhalt eines Businessplans
o Muster-Gliederung eines Businessplans
o Finanzwirtschaftliche Planungsrechnungen
1. Mindestgewinn
2. Gründungskosten / Investitionen
3 Strategie: Übersicht
3. Umsatzplanung
4. Erfolgsplanung
5. Cashflow Planung
Seite 16
o Grundregeln der Physik: e = m * c2, v = s / t …
o Betriebswirtschaftliche Grundregeln:
o Umsatz = Preis * Menge
o Kosten = Stückkosten * Menge + Fixe Kosten
o Gewinn = Umsatz – Kosten
3 Strategie: BWL im Businessplan
Klingt banal ist
aber WICHTIG
o Gewinn = Umsatz – Kosten
Seite 17
3 Strategie: Wie läuft die Profit Engine?
Seite 18
Wo liegt der BEP
Break-Even-Point?
3 Strategie: Verläufe in der Praxis
Strukturen sind
nicht linear!
Seite 19
o Zwecke:
o Darstellung Geschäftsidee (auch in Zahlen: Validierung & Tragfähigkeit)
o Voraussetzung für Förderung & Finanzierung
o Ermöglicht Controlling der Geschäftsidee im Zeitablauf
o Grundsätzliches:
o Keine Vorschriften – aber „best practice“
3 Strategie: Businessplan
o Keine Vorschriften – aber „best practice“
o Umfang: Zweckadäquat
o Formulierungen für „unbedarfte Laien“ – keine Fachbegriffe
o Der Plan sollte von Ihnen selbst erarbeitet werden – externe
Unterstützung für Fachfragen und Plausibilisierungen
Seite 20
„Planung bedeutet, Zufall durch Irrtum zu ersetzen“
Albert Einstein / Winston Churchill
3 Strategie: Businessplan
„Solide Planung ist die Grundlage für eine geniale
Improvisation“
Jean-Paul Blum
Seite 21
1. Zusammenfassung
2. Geschäftsidee und Produkte / Dienstleistungen
3. Markt, Wettbewerb und Vertriebskonzept
4. Organisation und Leitung & Gründerteam
5. Risikoanalyse
3 Strategie: Muster-Gliederung eines Businessplans
5. Risikoanalyse
6. Finanzwirtschaftliche Planungen (=„Zahlenteil“)
Seite 22
o Was wollen Sie wo und wie zu welchen Kosten anbieten?
o Welche Produkte/Dienstleistungen?
o Welche Stückzahlen sind wann absetzbar?
o Welche Preise können Sie erzielen?
o Was ist die USP (Unique Selling Proposition)?
o Wie skaliert das Geschäftsmodell?
3 Strategie: Geschäftsidee
o Wie skaliert das Geschäftsmodell?
o z.B. Internet vs. stationärer Einzelhandel: Amazon vs. Karstadt
- Marktzugang: Global/unbeschränkt vs. lokal/begrenzt
- Öffnungszeiten: 24h vs. fest
- Kostenstrukturen: Variabel vs. fix
Seite 23
1. Mindestgewinn
2. Gründungskosten / Investitionen
3. Umsatzplanung
4. Erfolgsplanung
5. Cashflow Planung
3 Strategie: Finanzwirtschaftliche Planungen
5. Cashflow Planung
(6. Bilanzplanung)
Seite 24
o Ziel des Unternehmens? Nebenerwerb, Haupterwerb, New SAP/Google
o Welcher Gewinn muss mindestens erzielt werden?
3 Strategie: Mindestgewinn
pro Monat pro Jahr
Lebensunterhalt der Familie 1.000 12.000
+ Miete Privatwohnung 1.000 12.000
Seite 25
+ Soziale Absicherung (KV, RV) 1.000 12.000
+ Sonstige vertragliche Verpflichtungen 500 6.000
+ Rücklagen (Urlaub, Anschaffungen etc.) 500 6.000
+ Einkommensteuer (Achtung!) 1.000 12.000
= Mindestgewinn 5.000 60.000
3 Strategie: Gründungskosten / Investitionen
€
Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Notar, Berater, Markenschutz
Miete, Makler, Provisionen, bauliche Änderungen
PKW, Maschinen, Werkzeuge
PC, Netzwerk, Server, Software, Drucker, Telefon, Fax, Anschlüsse
Seite 26
Website, Logo, Geschäftsunterlagen, Visitenkarten
Büroeinrichtung, Tische, Stühle, Lampen
Lagerausstattung
….
Summe
Phase 1: Umsatzplanung – Bsp. Beratung / Freiberufler
Monat 1 Monat 2 Monat…
Werktage 22
- Urlaub und Krankheit -3
- Fortbildung und Verwaltung -2
- Akquise -2
Seite 27
= max. abrechenbare Tage 15
Auftraggeber 1 (Tagessatz X) 500
Auftraggeber … (Tagessatz …) …
Zahlung im nächsten Monat 2.500
Zahlung im übernächsten Monat 5.000
Jahr 1 Jahr 2 Jahr …
Umsatz (aus der Umsatzplanung) V 100.000 300.000
- Wareneinsatz V -50.000 -150.000
= Rohgewinn V 50.000 150.000
- Personalkosten F/V -15.000 -20.000
- Miete / Raumkosten F -10.000 -10.000
- Fahrzeugkosten F -7.000 -7.000
3 Strategie: Erfolgsplanung
Umsatz
- Kosten- Fahrzeugkosten F -7.000 -7.000
- Werbekosten (V) -2.000 -1.500
- Telefon, Internet F -500 -600
- Buchhaltung & Beratung F -3.000 -3.250
- Abschreibungen (Umlage Inv.) F -3.000 -3.000
- Zinsen F -1.000 0
- Sonstige Kosten V/F -14.000 -4.000
= Gewinn vor Steuern -5.000 100.000
Seite 28
- Kosten
= Gewinn
V = variabel
F = fix
3 Strategie: Planung der Finanzierung = Cashflow
Monat 1 Monat 2 Monat 3
Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 1. 1.000 1.500
+ Einzahlungen aus +2.000
Kundenzahlungen, Bareinnahmen, Sonstige
- Auszahlungen für -1.500
Kosten: Waren, laufenden Kosten, Gehälter
Seite 29
Kosten: Waren, laufenden Kosten, Gehälter
Investitionen
Zinsen und Tilgungen
Steuern
Privatentnahmen
= Veränderungen (= Einzahlungen – Auszahlungen) +500
= Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 30. 1.500
Einzahlungen
- Auszahlungen
= Cashflow
3 Strategie: The name of the game: CASHFLOW
positiver
Cashflow
CF in €
Seite 30
Finanzierungs-
bedarf!
Vorlagen und Beispiele
o eSteuerPartner: http://www.esteuerpartner.de/gruender/links-infos
o IHK München (pdf und Excel):
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/starthilfe/Unterne
hmensgruendung/Businessplan/Businessplan.html
o Beispiel: Seedmatch: Refined Investment GmbH
https://www.seedmatch.de/startups/refined-investment
3 Strategie: Businessplan in der Praxis – Links
https://www.seedmatch.de/startups/refined-investment
o evobis Handbuch (177 Seiten!):
http://www.evobis.de/coaching/handbuch/
o Institut für Freie Berufe http://www.ifb.uni-erlangen.de/43.0.html
o www.kfw.de/gruender
o und viele andere
Fazit Businessplan: Selber machen & extern validieren!
Seite 31
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank!
Seite 32
4 Projektberatung für Gründer: Investorenrunde
Alexander Nagel
Vorstand Projektsupport
Academy Consult München e.V.
Seite 33
Projektberatung für Gründer: Investorenrunde
STRENG VERTRAULICH UND RECHTLICH GESCHÜTZT
Eine Verwendung dieser Unterlagen ohne ausdrückliche Genehmigung durch Academy Consult München e.V. ist streng untersagt
Effektive Erstellung einer Investorenpräsentation
...Mit Leidenschaft zum Erfolg...
Agenda
Studenten beraten Unternehmen.
Wer sind wir? Was tun wir? und für wen?
Projektablauf
Best Practice
Academy Consult || Gründer Basics 2012 35
Durch Interdisziplinäre Teams entsteht eine kreative Arbeitsatmosphäre und ein Problem
wird aus verschiedensten Blickwinkeln ausgeleuchtet
25 Anwärter
50 Mitglieder
179 Alumni
Wirtschaftswi.
53%Mathematik
11%
Naturwi.
9%
Geisteswi.
6%
Medizin
4%
Jura
3%
Aufteilung nach Art der Mitgliedschaft Aufteilung nach Studienrichtung
Studenten beraten Unternehmen
Mitgliederdatenbank
Academy Consult || GründerBasics 2012 36
Ingenieurswi.
14%
11%
Agenda
Studenten beraten Unternehmen.
Wer sind wir? Was tun wir? und für wen?
Projektablauf
Best Practice
Academy Consult || GründerBasics 2012 37
Langjährige Erfahrung in der Durchführung von professionellen Beratungsprojekten
in 3 Kompetenzbereichen
Studenten beraten Unternehmen
Controlling & Finance
Business Plan erstellen
Unternehmensführung Business Technology
Recruiting und
Hochschulmarketing
Markt- und
Prozessmodellierung und
Optimierung
Softwarewareberatung
Marketing
http://www.academyconsult.de/unsere-beratung/kompetenzbereiche/
Academy Consult || GründerBasics 2012 38
Projektmanagement
Markt- und
Wettbewerbsanalysen
Softwarewareberatung
Technologiestudien
Schulungen & Workshops
Nähe zu Eliteuniversitäten & starkes Netzwerk
Interdisziplinäre Teams
Kreativer & faktengetriebener Beratungsansatz
Agenda
Studenten beraten Unternehmen.
Wer sind wir? Was tun wir? und für wen?
Projektablauf
Best Practice
Academy Consult || GründerBasics 2012 39
Erstellung einer Investorenpräsentation für ein amerikanisches Sicherheitsunternehmen
Das Unternehmen
NextAlarm AG, full service alarm monitoring company
Die Ausgangslage
Unternehmen erwartet hohes Umsatzwachstum
Um Expansionsstrategie, Produktentwicklung zu finanzieren versucht Unternehmen
in Deutschland Kapital aufzunehmen
Feedback von Investoren, dass gewisse Teile der Investorenpräsentation besser
Studenten beraten Unternehmen
NextAlarm_IP_Angebot-unterschrieben_v1-00_AN, NextAlarm_IP_Doku_v1-00_AN_2011-11-27
Academy Consult || GründerBasics 2012 40
Referenz / Ansprechpartner
Freigabe Referenz: ja
Projektteam
Alexander Nagel, PL
Moritz Fischer, PM
Georg Hansbauer, PC
ausgearbeitet werden können
Das Projektziel
Knapp gehaltene, informative, ansprechende Investorenpräsentation, die potentielle
Investoren überzeugt, in NextAlarm zu investieren
Die eigentliche Erstellung der Powerpointpräsentation erfolgt zuletzt!
Projektablauf
1. Entwicklung der „Storyline":
Definition der Actiontitles aller Slides (= Storyline)
Definition der Takeaway-Boxes
Vorab-Visualisierung des Folieninhalts
2. Finalisierung der Präsentation:
„Fine-tuning“, Erstellung der Powerpoint-Präsentation
2. Abnahme der Investorenpräsentation:
NextAlarm_IP_Angebot-unterschrieben_v1-00_AN, NextAlarm_IP_Doku_v1-00_AN_2011-11-27
Academy Consult || GründerBasics 2012 41
2. Abnahme der Investorenpräsentation:
Vorstellung der Präsentation
Finales Kundenfeedback
Fragebogen für die Erstellung einer Investorenpräsentation
Storyline Investorenpräsentation
Investorenpräsentation in PowerPoint & Excel
Effektive Erstellung einer Investorenpräsentation
Best Practice
Ziel der Präsentation festlegen
Präsentationsinhalt sind Antworten auf die von
den Empfängern gestellten Fragen
Botschaften / Actiontitle erstellen: Aussage
der Folie
Rolf Hichert Kundeninterview
„Was wollen sie mit der
Präsentation erreichen?“
Empathy Map MBPW Alumni
Whiteboard Metaplanwand
NextAlarm_IP_Doku_v1-00_AN_2011-11-27
Academy Consult || GründerBasics 2012 42
Grobe Visualisierung der Folien auf Papier
Datenrecherche
Erstellung der Powerpointfolien
der Folie
Strg + SHIFT; Strg + Y
Shortcuts
DIN A4
Whiteboard
AC-Folien-Master
Metaplanwand
Tablet PC
eBundesanzeiger, Gartner…
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Alexander Nagel
Vorstand Projektsupport
Tel.: +49 176 420 23060
a.nagel@academyconsult.de
5 Basisthemen aus Recht & Steuer
Harald Zankl
Steuerberater / Rechtsanwalt
www.esteuerpartner.de
Holger Kock
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
www.esteuerpartner.de
Seite 44
4 Gründungsphasen: Phase 1
1 2 3 4
Seite 45
1 2 3 4
Vorplanung Setup Laufendes
Geschäft
Erweiterung,
Anpassung
Vorplanung
o Versicherungsstatus klären: Krankenversicherung, Rentenversicherung,
Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, ggf. Rechtsschutz
o Finanzierung/Businessplan/Markenrechte!?
Phase 1: Vorplanung
o Arbeitsagentur: Gründungszuschuss prüfen (Antrag nur vor Selbstständigkeit
möglich), beachte: Gründungszuschuss wurde geändert!
o Aktuell: wieder „Entspannung“ beim Gründungszuschuss
o Steuerlich: vorweggenommene Betriebsausgaben möglich (Anlaufkosten)
„ausreichender Zusammenhang mit Gewinnerzielung“
Seite 46
4 Gründungsphasen: Phase 2
1 2 3 4
Seite 47
1 2 3 4
Vorplanung Setup Laufendes
Geschäft
Erweiterung,
Anpassung
Überblick
o Vorprüfung: Tätigkeit gewerblich / freiberuflich? Erlaubnis notwendig?
o Rechtsformwahl, ggf. Gesellschaftsstruktur
o notwendige Verträge (AGB, Arbeitsverträge)
Phase 2: Setup
o notwendige Verträge (AGB, Arbeitsverträge)
o Nochmals: betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht)
Seite 48
Gewerblich vs. Freiberuflich
o Gewerberecht gilt weitestgehend nicht für Freiberufler
o Freiberufler: Keine IHK-Zwangsmitgliedschaft und keine Gewerbesteuer
o Gewerbetreibende: Gewerbesteuer ab Gewinn von 24.500 Euro
(GmbH/UG: ab 1 Euro Gewinn); IHK
Phase 2: Setup – Vorprüfung Tätigkeit
(GmbH/UG: ab 1 Euro Gewinn); IHK
Meldepflichten unterschiedlich / Rechtsformwahl
Seite 49
Gewerbe
o Gewerbeanmeldung bei der Gewerbeaufsicht (München: KVR)
o Seltener: ‚echte‘ Erlaubnis notwendig (z.B. Immobilien- und
Versicherungsmakler)
o Finanzamt erhält einen „Abdruck“…
Phase 2: Setup – Meldepflichten
o Finanzamt erhält einen „Abdruck“…
o …und schickt Fragebogen
Freiberufler
o Keine Gewerbeanmeldung, aber: Finanzamt benachrichtigen
(Meldepflicht § 138 AO)
o Finanzamt…
o schickt Fragebogen
Seite 50
Überblick wichtige Punkte im Fragebogen
o Empfehlung: Lastschriftverfahren
o Angaben zu Vorauszahlungen
o Gewinnermittlungsart
o Umsatzsteuer I: Kleinunternehmer vs. Unternehmer
Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt
o Umsatzsteuer I: Kleinunternehmer vs. Unternehmer
o Umsatzsteuer II: Soll- vs. Ist-Versteuerung
o Umsatzsteuer III: Dauerfristverlängerung
Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics I“ zum Thema!
(www.esteuerpartner.de -> Blog & Downloads)
Seite 51
Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 2
Seite 52
Empfehlung: realistische Angaben,
keine „Bugwelle“ erzeugen!
Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 3
Seite 53
Phase 2: Setup – Buchführungspflicht
Buchführungs-/Bilanzierungspflicht:
o Kapitalgesellschaften (GmbH/UG/AG)
o Alle Kaufleute, aber nicht wenn: max. 500.000 Euro Umsatz / 50.000
Euro Gewinn (§ 241a HGB / § 141 AO)
o Keine Bf-Pflicht: Freiberufler ( Einnahmenüberschussrechnung)
Seite 54
o Keine Bf-Pflicht: Freiberufler ( Einnahmenüberschussrechnung)
o Ausnahme: freiwillige Buchführung
Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics IV“ zum Thema EÜR!
(www.esteuerpartner.de -> Blog & Downloads)
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer
Überblick Umsatzsteuer
o Steuerpflichtig ist der ‚Unternehmer‘ muss Umsatzsteuer „einziehen“
o Unternehmer kalkuliert intern netto, schreibt Rechnungen brutto
o Umsatzsteuer weiter ans Finanzamt zu zahlen:
o Eingenommene Umsatzsteuer (aus eigenen Rechnungen) minus
Seite 55
o Eingenommene Umsatzsteuer (aus eigenen Rechnungen) minus
o Gezahlte Umsatzsteuer (= ‚Vorsteuer‘ aus Einkäufen) ergibt Zahllast ans Finanzamt
o Monatlich/Vierteljährlich: Umsatzsteuervoranmeldungen (‚USt-VA‘)
o In der Rechnung: bestimmte Angaben sind Pflicht (z.B. Steuernummer,
Leistungsbeschreibung vgl. Übersicht im Anhang)
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer
Beispiel Umsatzsteuer/Vorsteuer
o Preiskalkulation des Unternehmers ergibt:
„Mein Produkt soll 200 Euro einbringen“ (= netto)
o Aber Umsatzsteuerpflicht USt/MwSt. 19 % noch obenauf
o Bruttoendpreis ist 238 Euro
o 38 Euro müssen ans Finanzamt (Umsatzsteuer)
Seite 56
Vorsteuer
o Unternehmer kauft z.B. Festplatte beim Händler für 59,50 Euro
o In Händlerrechnung: „50 Euro + 19 % MwSt. = 59,50 Euro“
o 9,50 Euro holt sich der Unternehmer vom Finanzamt (Vorsteuer)
USt-Voranmeldung
o Am Monatsende: „38 Euro Umsatzsteuer minus 9,50 Euro Vorsteuer“
o Zu zahlen ans Finanzamt: nur 28,50 Euro
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 2
Umsatzsteuer – Ausnahme: Kleinunternehmerregelung
o Umsatz (Einnahmen) ≤ 17.500 Euro
o Dann keine Umsatzsteuer ans Finanzamt, keine USt-VA
o Aber: kein Vorsteuerabzug Nachteil!
o Vorteil, wenn Privatkunden (B2C) und wenig Vorsteuer
Seite 57
o Vorteil, wenn Privatkunden (B2C) und wenig Vorsteuer
o Wichtig: keine Umsatzsteuer in die eigenen Rechnungen schreiben!
Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 4
Seite 58
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 3
Umsatzsteuer – Soll- vs. Istversteuerung
o Standard: Soll
o Im Monat der Rechnungsstellung: Zahllast ans Finanzamt
o Liquiditätsfalle!
o Istversteuerung = Privileg Zahlung der Umsatzsteuer erst bei
Seite 59
o Istversteuerung = Privileg Zahlung der Umsatzsteuer erst bei
Zahlungseingang
o Voraussetzung: Umsatz Vorjahr ≤ 500.000 Euro (oder Freiberufler)
Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 3
oder
oder
Seite 60
oder
Rechtsformwahl wird beeinflusst durch…
o Tätigkeit: u.U. Rechtsform nicht zulässig
o Wie viele Personen gründen?
o Umfang des Unternehmens / Marktauftritt / Kapital (UG vs. GmbH)
o Kosten der Rechtsform: Buchführung/Bilanzen
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
o Kosten der Rechtsform: Buchführung/Bilanzen
o „Steuerungsaufwand“: Vermögenstrennung / Handelsregistereintragungen
o Haftungsfragen: juristische Person vs. Personengesellschaften
o Achtung: Bürgschaften hebeln Haftungsbeschränkungen aus!
o Steuerthemen, z.B. Verlustverrechnung nicht bei GmbH/UG
Seite 61
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
Mindestkapital Haftung Kosten Aufwand
Einzelunternehmen - voll gering gering
GbR, oHG, KG - voll gering gering
Partnerschaft - (noch) voll gering gering
Seite 62
Partnerschaft - (noch) voll gering gering
GmbH, UG 25.000 / 1 Euro begrenzt mittel
(Bilanz)
mittel
GmbH & Co. KG - begrenzt mittel
(Bilanz)
mittel
AG 50.000 Euro begrenzt eher hoch
(Bilanz)
eher hoch
Anmerkungen zur Steuerbelastung im Vergleich
o Bei Gewinnen ist Steuerbelastung weitgehend gleich strukturierbar
o z.B. GmbH + Geschäftsführergehalt vs. Personengesellschaft vs.
Einzelunternehmen (für laufendes Einkommen!)
o Wichtig aber: Exit-Strategie bei Unternehmensverkauf
o Veräußerung von Anteilen durch Körperschaft ‚an einer Körperschaft‘ ist
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
o Veräußerung von Anteilen durch Körperschaft ‚an einer Körperschaft‘ ist
zu 95 % steuerfrei (es gibt Ausnahmen)
o z.B. UG hält GmbH-Anteil und verkauft diesen
o Ebenso wichtig: ‚Entry-Strategie‘ bei Gründung
Seite 63
Sog. GmbH/UG-Modell
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
Operative GmbH
Gesellschafter:
UG 1
Gesellschafter:
UG 2
50 % 50 %
Auch möglich: UG
Seite 64
UG 1 UG 2
Gesellschafter:
Person 1
Gesellschafter:
Person 2
100 % 100 %
Vorteil: GmbH-Anteilsverkauf zu 95 % steuerfrei
(aber lfd. diskutiert: Abschaffung für Beteiligungen < 10 %)
Nachteil: 3 Gesellschaften statt einer, genauere Steuerplanung notwendig, da
Gewinn zunächst in den UGs steckt
Belastungsvergleich: Gewerbesteuer München und Umlandgemeinden
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 6
Hebesätze
München 490 %
Olching 330 %
Unterföhring 330 %
Pullach 260 %
Grünwald 240 %
Seite 65
Grünwald 240 %
Grasbrunn 290 %
Anrechnung von GewSt auf ESt nur bis max. 380 %,
d.h. ‚unter dem Strich‘ bis dahin keine GewSt-Belastung
bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Die GewSt dient vorrangig der
Steuerverteilung an die Gemeinden, echte
Belastung aber für Kapitalgesellschaften
Rechtsformwahl – Hinweise
o Eigenkapital einer GmbH: 25.008 Euro
o Eigenkapital einer UG: z.B. 1.008 Euro (nicht zu niedrig wählen)
o Teilbarkeit durch 2, 3, und 4
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 7
o Teilbarkeit durch 2, 3, und 4
o Thema Sozialversicherung des GmbH/UG-Geschäftsführers (…)
o Achtung: ‚Registergauner‘ schicken irreführende Angebote oder falsche
Rechnungen für Handels- und Unternehmensregistereinträge
Seite 66
Phase 2: Setup – Verträge
Verträge
o Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag,
GF-Anstellung, AGB, …
o Zum Gesellschaftsvertrag:
Seite 67
„Persönliche Probleme lassen sich nicht vertraglich lösen“
„Eine Gesellschaft ist wie eine Ehe – nur ohne Kinder“
4 Gründungsphasen: Phase 3
1 2 3 4
Seite 68
1 2 3 4
Vorplanung Setup Laufendes
Geschäft
Erweiterung,
Anpassung
Phase 3: Laufendes Geschäft – Prozesse
Laufendes Geschäft – Termine & Prozesse einrichten
o Monatlich bis zum 10.: USt-VA / Lohnsteueranmeldung
o Heißt: Buchführung Belegablage (gescannte Belege!?)
o Controlling über Auswertungen der Buchführung (BWA / SUSA)
o Grundsätzlich: bis Ende Mai Gewinnermittlung & Steuererklärungen für
Seite 69
o Grundsätzlich: bis Ende Mai Gewinnermittlung & Steuererklärungen für
Vorjahr (Praxis? ) Dauerfristverlängerung für Steuerberater
o Aufbewahrungspflicht für Dokumente: grds. 10 Jahre
4 Gründungsphasen: Phase 4
1 2 3 4
Seite 70
1 2 3 4
Vorplanung Setup Laufendes
Geschäft
Erweiterung,
Anpassung
Phase 4: Erweiterung, Anpassung
Erweiterung, Anpassung
o Neuer Innovationszyklus / Umstrukturierung
o Neufinanzierung / Exit
o Notfallplan & Vorsorge:
o Vollmachten (und Login-Daten)
Seite 71
o Vollmachten (und Login-Daten)
o Testament
o Patientenverfügung
o Versicherungen (BU, Krankentagegeld)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank!
Seite 72
6 Markenrecht – Flagge zeigen mit der Marke
Dr. Thomas Sonnenhauser, Dipl.-Chem.
Deutscher Patent- und Markenanwalt
European Patent / Trademark and Design Attorney
Seite 73
Welche Schutzrechte gibt es?
o Marke
Beliebig verlängerbarer Schutz für Produkt-/Firmennamen (z.B. Worte,
Bilder)
o Patent
Meist auf max. 20 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von
technischen Innovationen (Gegenstände, Verfahren)
o Gebrauchsmuster
Auf max. 10 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von technischen
Innovationen (Gegenstände)
o Geschmacksmuster
Auf max. 25 Jahre begrenzter Schutz von Produktgestaltungen
Seite 74
Warum ist Markenrecht für Unternehmensgründer wichtig?
o Schutzrechte (z.B. Marken) von Wettbewerbern können die eigenen
Aktivitäten behindern (z.B. eigene Produktbezeichnung darf nicht verwendet
werden) – dies ist umso schlimmer, je mehr sich das neue Unternehmen
schon etabliert hat und je mehr Aufwand bereits getätigt wurde
o Wettbewerber können Schadenersatz verlangen (z.B. Umsatzeinbußen,o Wettbewerber können Schadenersatz verlangen (z.B. Umsatzeinbußen,
Rufschädigung)
o Man kann mit eigenen Marken gegen neue/jüngere Marken von
Wettbewerbern vorgehen (Widerspruchsverfahren vor dem Patentamt) und
damit die eigenen Position/Goodwill verteidigen
Seite 75
Beispiele für Markenformen/Geschmacksmuster
Tastmarke GeschmacksmusterBildmarke Klangmarke
Seite 76
Was ist eine Marke?
o Die Funktion einer Marke ist, einen Hinweis zu geben, dass ein bestimmtes
Produkt oder Dienstleistung von einem bestimmten Unternehmen stammt (bessere
Abgrenzung von der Konkurrenz)
Schutzvoraussetzungen
Was ist eine Marke? Was sind die Schutzvoraussetzungen?
Schutzvoraussetzungen
o Unterscheidungskraft („eon®“ für Strom vs. StarTape für Klebebänder)
o Kein Freihaltebedürfnis (soll nicht beschreibend für Produkte sein, z.B. Best Ice
für Speiseeis)
o Keine Irreführung, keine Hoheitszeichen (keine Deutschlandflagge)
o Keine ähnlichen bereits bestehenden Marken (Mixery ./. MYSTERY)
Seite 77
Was schützt eine Marke und wo entfaltet sie ihre Wirkung?
o Eine Marke gewährt ein ausschließliches Recht, die Marke zu benutzen
und Dritten zu untersagen, dieselbe oder eine ähnliche Marke für
gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen wie diejenigen,
für welche die Marke geschützt ist, zu benutzen.
o Eine Gemeinschaftsmarke gilt in der gesamten Europäischen Union,
eine deutsche Marke in Deutschland.
Eine Marke gilt zehn Jahre und kann danach unbeschränkt jeweils umo Eine Marke gilt zehn Jahre und kann danach unbeschränkt jeweils um
weitere Zeiträume von zehn Jahren verlängert werden.
Seite 78
Welchen Schutzumfang hat eine Marke?
o Schutz gegen identische und ähnliche Produkt-/Firmennamen
o Wichtig für die Frage der „Ähnlichkeit“ ist der Gesamteindruck der
Marken, d.h. Wort- und Bildbestandteile.
o Umso mehr Bestandteile eine Marke hat, umso enger der
Schutzbereich: z.B. Schutzbereich von BMW ohne Bild (Wortmarke) ist
größer als von BMW mit Bild (Wort-/ Bildmarke)
o Aber: Bildbestandteil kann notwendig sein, damit Marke
Unterscheidungskraft besitzt, siehe „Bio Markt“.
BMW
Seite 79
4 Phasen zur eigenen Schutzrechtsstrategie
1 2 3 41 2 3 4
Ziele
definieren
Markt-
/Wettbewerbs-
situation
analysieren
Ziele anpassen/
abändern
Markenstrategie
entwickeln
Seite 80
Phase 1
1 2 3 4
ZieleZiele
definieren
Überlegen, welche Waren- und/oder Dienstleistungen man anbieten möchte
und welchen Firmennamen und welche Produktnamen oder Logos man
dafür gerne hätte.
Seite 81
Phase 2
1 2 3 4
Suche nach existierenden deutschen Marken:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Suche nach existierenden Gemeinschaftsmarken:
http://oami.europa.eu/CTMOnline/
Markt-/
Wettbewerbs-
situation
analysieren
Analyse des Umfelds hinsichtlich
bestehender Marken,
Unternehmensnamen, Produktnamen,
Logos etc.
Seite 82
Phase 3
1 2 3 4
In Hinblick auf das Analyseergebnis aus Schritt 2 ggf. Firmen- und
Produktnamen oder Logo anpassen.
Ziele anpassen/
abändern
Seite 83
Phase 4
1 2 3 4
Markenstrategie für eigene Position entwickeln (zusammen mit Patent-/
Markenanwalt), ggf. Marke(n) oder andere Schutzrechte anmelden, Benutzung
der Marke planen..
Strategie
entwickeln und
Launch
Seite 84
Zusammenfassung
o Schutzrechte von Wettbewerbern (z.B. Marken) können die (Weiter-)
Verwendung des eigenen Firmennamens oder eigener Produktnamen bzw.
Produktdesigns verhindern
o Eigene Schutzrechte helfen den Goodwill der Firma zu vergrößern und zu
bewahren.
o Es empfiehlt sich die Entwicklung einer Markenstrategie, basierend aufo Es empfiehlt sich die Entwicklung einer Markenstrategie, basierend auf
einer Analyse der Wettbewerbssituation und des Marktes, in der frühen
Planungsphase der Firma
o Zudem sollte eine kontinuierliche Überwachung der Aktivitäten von
Wettbewerbern erfolgen
Seite 85
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank!
Seite 86
7 Fallstricke im Sozialrecht
Oliver Penninger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht
Seite 87
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Welche Zweige der Sozialversicherung bestehen?
Rentenversicherung (SGB VI)
Arbeitslosenversicherung (SGB III)
Seite 88
Arbeitslosenversicherung (SGB III)
Krankenversicherung (SGB V)
Unfallversicherung (SGB VII)
Pflegeversicherung (SGB XI)
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Grundsatz:
Versicherungspflicht besteht, wenn eine Beschäftigung gegen Entgelt vorliegt
Seite 89
Rentenversicherung § 1 S.1 Nr. 1 SGB VI
Arbeitslosenversicherung § 24 Abs. 1 SGB III
Krankenversicherung § 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V
Unfallversicherung § 2 Abs.1 Nr. 1 SGB VII
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Besteht Versicherungspflicht des Arbeitgebers selbst?
Seite 90
Die Frage nach der Sozialversicherungspflicht am Beispiel des
GmbH-Geschäftsführers
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Obwohl der Geschäftsführer einer GmbH mitunter gegenüber
Mitarbeitern Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt,
kann im eigenen Belang dennoch eine Arbeitnehmereigenschaft im
Sinne der Sozialversicherung, und mithin Versicherungspflicht,
Seite 91
Sinne der Sozialversicherung, und mithin Versicherungspflicht,
vorliegen.
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
1. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Grundsatz: bei einer Beteiligung am Stammkapital in Höhe von
50 %, oder Sperrminorität
= keine Versicherungspflicht
Seite 92
2. GmbH-Fremdgeschäftsführer
Grundsatz: keine Beteiligung am Stammkapital
= Versicherungsplicht
A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Die Kapitalbeteiligung gibt nur ein erstes Indiz, ob aufgrund einer
Sperrminorität ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich
ausgeschlossen werden kann.
Liegt hingegen keine Sperrminorität vor, so können die tatsächlichen
Seite 93
Liegt hingegen keine Sperrminorität vor, so können die tatsächlichen
Verhältnisse dennoch zu der Annahme führen, dass kein abhängiges
Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
„Überlagerung rechtlich bestehender Abhängigkeit durch die tatsächlichen
Verhältnisse“
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Liegt bei meinen Mitarbeitern Sozialversicherungspflicht vor ?
Wer entscheidet hierüber
Seite 94
Was passiert bei einer Fehleinschätzung
Wie und wohin werden Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung setzt voraus:
Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt (insbes. Arbeitsverhältnis)
Seite 95
Fallstrick 1:
Die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung
und Selbständigkeit ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt!
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
In der Rechtsprechung wurden Abgrenzungsmerkmale herausgearbeitet.
Es kommt stets auf die tatsächlichen Verhältnisse an (Stichwort „Gesamtbild“).
Für ein Beschäftigungsverhältnis sprechen hiernach:
Seite 96
Für ein Beschäftigungsverhältnis sprechen hiernach:
Persönliche Abhängigkeit
Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung unterliegen dem Weisungsrecht des
Arbeitgebers
Feste Arbeitszeiten
Festes Gehalt
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Urlaubsanspruch
Anspruch auf Urlaubsentgelt
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Sonn-, Feiertags- & Nachtzuschläge
Unselbständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, insbesondere:
Seite 97
Unselbständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, insbesondere:
- Kein Unternehmerrisiko (keine eigenen Angestellten)
- Keine Unternehmerinitiative
- Kein Kapitaleinsatz
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Fallstrick 2:
Der Arbeitgeber…
…muss prüfen, ob der Arbeitnehmer/Auftragnehmer
sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist
Seite 98
sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist
…hat die Anmeldung und jede Änderungsmeldung an die Krankenkasse als
Einzugsstelle abzugeben
…hat das beitragspflichtige Entgelt sowie den
Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu berechnen und abzuführen
…ist Beitragsschuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (sowohl
Arbeitnehmeranteil als auch Arbeitgeberanteil)
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Eine Fehleinschätzung wirkt sich daher finanziell ausschließlich beim
Arbeitgeber aus, und zwar:
4 Jahre rückwirkend
Seite 99
4 Jahre rückwirkend
oder
30 Jahre rückwirkend,
bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Betriebsprüfung
durch die Rentenversicherung § 28 p SGB IV:
Die Rentenversicherung überprüft mindestens alle 4 Jahre, ob der Arbeitgeber
Seite 100
Die Rentenversicherung überprüft mindestens alle 4 Jahre, ob der Arbeitgeber
seine Pflicht im Zusammenhang mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen
erfüllt
Auf Dokumentation achten („Lohnkonto“)
Steuerliche Prüfungen gibt es zusätzlich
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Empfehlung:
Bei Ungewissheit des Sozialversicherungsstatus der
Beschäftigten/Auftragnehmer empfiehlt sich das
Seite 101
Statusfeststellungsverfahren
bei der Clearingstelle der
Deutschen Rentenversicherung Bund
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Vorteil:
Die Entscheidung der Clearingstelle
zum Bestehen oder Nichtbestehen eines abhängigen
Seite 102
zum Bestehen oder Nichtbestehen eines abhängigen
Beschäftigungsverhältnisses und
zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit
wirkt zugleich bindend in allen anderen Zweigen der Sozialversicherung
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Seite 103
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der
„Einzugsstelle“ für die Sozialversicherungsbeiträge
(Krankenkasse) gemeldet.
Seite 104
(Krankenkasse) gemeldet.
Für die monatliche Datenübertragung an die Krankenkasse muss der
Arbeitgeber geprüfte Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme verwenden
(online für alle möglich via www.sv.net)
B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Fallstrick 3:
Die Leistungsgesetze der jeweiligen Sozialversicherungsträger regeln eine
Vielzahl von Ausnahmen
Beispiel: Auch Selbständige können rentenversicherungspflichtig werden (§ 2
Nr. 9 SGB VI), wenn diese …
Seite 105
Nr. 9 SGB VI), wenn diese …
überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind (= 5/6 der Betriebs-
einnahmen eines Jahres)
und
keinen eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
(mehr als 400 € monatlich)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank!
Seite 106
8 Prozesse im Start-up
Martin Schade
Unternehmensberater
Zertifizierter Projektmanagement-Fachmann
Seite 107
8 Prozesse im Start-up
1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den
Griff?
Seite 108
2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
8 Prozesse im Start-up
1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den
Griff?
Seite 109
2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
Vom Chaos zur Ordnung
Seite 110
5S-Methode
Aussortieren nicht
benötigter Materialien.
Sortieren
Setzen
(Anordnen)
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Sicherstellen, dass alles
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Seite 111
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Seite 112
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1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den
Griff?
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2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
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Seite 115
Was verstehen die Anderen?
Seite 116
Wie transportiere ich meine Idee richtig?
- Das Produkt visualisieren
- Bewusst machen: „Schritte zum Produkt“
- Schnittstellen zu anderen Bereichen finden und aufzeigen
Seite 117
Ein „Bild malen“, das jeder versteht!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank!
Seite 118
Anhang: Pflichtangaben Rechnung
Rechnungsstellung: Pflichtangaben Umsatzsteuer
o Name und Anschrift leistender Unternehmer und Leistungsempfänger
o Steuernummer (leistender Unternehmer) oder USt-ID-Nummer
o Ausstellungsdatum
o Laufende Rechnungsnummer (Zusammensetzung beliebig)
z.B. [Jahr]/[Kd.Nr.]/[Rechnungsnr. dieses Kunden]: 2011/5288/0001
Seite 119
o Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der
Dienstleistung
o Zeitpunkt der Leistung, ggf. „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“
o Entgelt (= „Nettopreis“)
o Steuersatz und Steuerbetrag
o Nicht vorgeschrieben, aber hilfreich: Bruttobetrag (= „Gesamtpreis“)
Anhang: Aufbewahrungspflicht und Kleinbetragsrechnung
Aufbewahrungspflicht 10 Jahre
o Betrifft: ein „Doppel“ eigener Rechnungen und alle Eingangsrechnungen
Kleinbetragsrechnungen
o Rechnungen brutto ≤ 150 Euro
o Namen und Anschrift (nur) des leistenden Unternehmers
Seite 120
o Namen und Anschrift (nur) des leistenden Unternehmers
o Ausstellungsdatum
o Menge/Art gelieferter Gegenstände bzw. Umfang/Art Dienstleistung
o Gesamtpreis und Steuersatz
o Typisch: Kassenbon
Ihre Referenten (Thema 1, 3, 5)
Holger Kock
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
www.esteuerpartner.de
holger.kock@esteuerpartner.de
089 / 2155 69 24-1
0151 / 2293 81 77
www.esteuerpartner.de
Harald Zankl
Rechtsanwalt Steuerberater
www.esteuerpartner.de
harald.zankl@esteuerpartner.de
089 / 2155 69 24-2
0151 / 2164 39 99
Ihre Referenten (Thema 2)
Thomas Fürst
Leiter ExistenzgründungsCenter
Stadtsparkasse München
thomas.fuerst@sskm.de
www.sskm.de
thomas.fuerst@sskm.de
089 / 2167-11261
Ihre Referenten (Thema 4)
Alexander Nagel
Vorstand Projektsupport
a.nagel@academyconsult.de
0176 / 420 23060
www.academyconsult.de
0176 / 420 23060
Ihre Referenten (Thema 6)
Dr. Thomas Sonnenhauser
Patentanwalt
sonnenhauser@wuesthoff.de
089 / 62 18 00-0
www.wuesthoff.de
WUESTHOFF&WUESTHOFF
Schweigerstraße 2
81541 München
Ihre Referenten (Thema 7)
Oliver Penninger
Rechtsanwalt
mail@kanzlei-penninger.de
089 / 23 888 0-0
www.kanzlei-penninger.de
Ihre Referenten (Thema 8)
Martin Schade
Unternehmensberater
martin.schade@riometa.com
0176 / 931 210 96
www.riometa.com
Für Ihre Notizen
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Für Ihre Notizen
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Gründerwoche 2012 - Steuern, Recht und Finanzen für Gründer

  • 1. GründerBasics: Recht, Steuern & BWL München, 14./15.11.2012
  • 2.
  • 3. AGENDA 1 Überblick 2 Bankengespräch & Finanzierung 3 Businessplan und BWL 4 Projektberatung für Gründer: Investorenrunde4 Projektberatung für Gründer: Investorenrunde 5 Basisthemen aus Recht & Steuer
  • 4. AGENDA 6 Markenrecht – Flagge zeigen mit der Marke 7 Fallstricke im Sozialrecht 8 Prozesse im Start-up Fragen / DiskussionFragen / Diskussion
  • 5. 1 Überblick Holger Kock Steuerberater / Wirtschaftsprüfer www.esteuerpartner.de Harald Zankl Steuerberater / Rechtsanwalt www.esteuerpartner.de Seite 5
  • 6. Gründung: Aktuelles o 2011: Neugründungen durch 835.000 Personen (18 – 65 Jahre) o Vollerwerbsgründer: konstant bei ca. 392.000 Personen o Nebenerwerbsgründer: gesunken um 101.000 (2011: 443.000) o 85 % im Dienstleistungsbereich, 4 % verarbeitendes Gewerbe Seite 6 o 85 % im Dienstleistungsbereich, 4 % verarbeitendes Gewerbe
  • 7. Gründung: Aktuelles o 2/3 der Gründer setzen Finanzmittel ein, 2/3 davon Fremdkapital o 50 % der Mittel sind „normale“ Bankdarlehen o Anteil der „Entrepreneure“ (= Hauptmotiv ‚Geschäftsidee‘): ca. 14 % Seite 7 o Anteil der „Entrepreneure“ (= Hauptmotiv ‚Geschäftsidee‘): ca. 14 % o Anteil der „Self-Employed“ (= Hauptmotiv ‚eigener Chef‘): ca. 86 % o Nach 36 Monaten: o 17 % der Entrepreneure haben aufgegeben o 29 % der Self-Employed haben aufgegeben aus: KfW-Gründungsmonitor 2012
  • 8. Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine 1. Fehler in Businessplan und Geschäftsmodell 2. Selbst und ständig: Ziele und Kompetenzen unklar 3. Unzureichende Marktanalyse Seite 8 3. Unzureichende Marktanalyse 4. Kapitalbedarf unterschätzt, Leistungsfähigkeit überschätzt 5. Nische zu klein
  • 9. Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine 6. Kundenorientierung fehlt 7. Falscher Umgang mit Investoren 8. Mitbewerber ignoriert Seite 9 8. Mitbewerber ignoriert 9. Fehlendes Netzwerk 10. „Teilzeitgründung“ aus: Markt und Mittelstand 11/2011
  • 10. 4 Gründungsphasen 1 2 3 4 Seite 10 1 2 3 4 Vorplanung Setup Laufendes Geschäft Erweiterung, Anpassung
  • 11. 2 Bankengespräch & Finanzierung Thomas Fürst Leiter ExistenzgründungsCenter Stadtsparkasse MünchenStadtsparkasse München Seite 11
  • 12. Bankengespräch und Finanzierung Thomas Fürst Leiter ExistenzgründungsCenter Stadtsparkasse München München, 18. Juli 2012
  • 13. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Fürst Leiter ExistenzgründungsCenter Stadtsparkasse München Tel.: 089/2167-11261 E-Mail: Thomas.Fuerst@sskm.de
  • 14. 3 Strategie: Businessplan und BWL Holger Kock Steuerberater / Wirtschaftsprüfer www.esteuerpartner.de Harald Zankl Steuerberater / Rechtsanwalt www.esteuerpartner.de Seite 14
  • 15. 3 Strategie: Businessplan und BWL Seite 15
  • 16. o BWL im Businessplan o Zweck und Inhalt eines Businessplans o Muster-Gliederung eines Businessplans o Finanzwirtschaftliche Planungsrechnungen 1. Mindestgewinn 2. Gründungskosten / Investitionen 3 Strategie: Übersicht 3. Umsatzplanung 4. Erfolgsplanung 5. Cashflow Planung Seite 16
  • 17. o Grundregeln der Physik: e = m * c2, v = s / t … o Betriebswirtschaftliche Grundregeln: o Umsatz = Preis * Menge o Kosten = Stückkosten * Menge + Fixe Kosten o Gewinn = Umsatz – Kosten 3 Strategie: BWL im Businessplan Klingt banal ist aber WICHTIG o Gewinn = Umsatz – Kosten Seite 17
  • 18. 3 Strategie: Wie läuft die Profit Engine? Seite 18 Wo liegt der BEP Break-Even-Point?
  • 19. 3 Strategie: Verläufe in der Praxis Strukturen sind nicht linear! Seite 19
  • 20. o Zwecke: o Darstellung Geschäftsidee (auch in Zahlen: Validierung & Tragfähigkeit) o Voraussetzung für Förderung & Finanzierung o Ermöglicht Controlling der Geschäftsidee im Zeitablauf o Grundsätzliches: o Keine Vorschriften – aber „best practice“ 3 Strategie: Businessplan o Keine Vorschriften – aber „best practice“ o Umfang: Zweckadäquat o Formulierungen für „unbedarfte Laien“ – keine Fachbegriffe o Der Plan sollte von Ihnen selbst erarbeitet werden – externe Unterstützung für Fachfragen und Plausibilisierungen Seite 20
  • 21. „Planung bedeutet, Zufall durch Irrtum zu ersetzen“ Albert Einstein / Winston Churchill 3 Strategie: Businessplan „Solide Planung ist die Grundlage für eine geniale Improvisation“ Jean-Paul Blum Seite 21
  • 22. 1. Zusammenfassung 2. Geschäftsidee und Produkte / Dienstleistungen 3. Markt, Wettbewerb und Vertriebskonzept 4. Organisation und Leitung & Gründerteam 5. Risikoanalyse 3 Strategie: Muster-Gliederung eines Businessplans 5. Risikoanalyse 6. Finanzwirtschaftliche Planungen (=„Zahlenteil“) Seite 22
  • 23. o Was wollen Sie wo und wie zu welchen Kosten anbieten? o Welche Produkte/Dienstleistungen? o Welche Stückzahlen sind wann absetzbar? o Welche Preise können Sie erzielen? o Was ist die USP (Unique Selling Proposition)? o Wie skaliert das Geschäftsmodell? 3 Strategie: Geschäftsidee o Wie skaliert das Geschäftsmodell? o z.B. Internet vs. stationärer Einzelhandel: Amazon vs. Karstadt - Marktzugang: Global/unbeschränkt vs. lokal/begrenzt - Öffnungszeiten: 24h vs. fest - Kostenstrukturen: Variabel vs. fix Seite 23
  • 24. 1. Mindestgewinn 2. Gründungskosten / Investitionen 3. Umsatzplanung 4. Erfolgsplanung 5. Cashflow Planung 3 Strategie: Finanzwirtschaftliche Planungen 5. Cashflow Planung (6. Bilanzplanung) Seite 24
  • 25. o Ziel des Unternehmens? Nebenerwerb, Haupterwerb, New SAP/Google o Welcher Gewinn muss mindestens erzielt werden? 3 Strategie: Mindestgewinn pro Monat pro Jahr Lebensunterhalt der Familie 1.000 12.000 + Miete Privatwohnung 1.000 12.000 Seite 25 + Soziale Absicherung (KV, RV) 1.000 12.000 + Sonstige vertragliche Verpflichtungen 500 6.000 + Rücklagen (Urlaub, Anschaffungen etc.) 500 6.000 + Einkommensteuer (Achtung!) 1.000 12.000 = Mindestgewinn 5.000 60.000
  • 26. 3 Strategie: Gründungskosten / Investitionen € Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Notar, Berater, Markenschutz Miete, Makler, Provisionen, bauliche Änderungen PKW, Maschinen, Werkzeuge PC, Netzwerk, Server, Software, Drucker, Telefon, Fax, Anschlüsse Seite 26 Website, Logo, Geschäftsunterlagen, Visitenkarten Büroeinrichtung, Tische, Stühle, Lampen Lagerausstattung …. Summe
  • 27. Phase 1: Umsatzplanung – Bsp. Beratung / Freiberufler Monat 1 Monat 2 Monat… Werktage 22 - Urlaub und Krankheit -3 - Fortbildung und Verwaltung -2 - Akquise -2 Seite 27 = max. abrechenbare Tage 15 Auftraggeber 1 (Tagessatz X) 500 Auftraggeber … (Tagessatz …) … Zahlung im nächsten Monat 2.500 Zahlung im übernächsten Monat 5.000
  • 28. Jahr 1 Jahr 2 Jahr … Umsatz (aus der Umsatzplanung) V 100.000 300.000 - Wareneinsatz V -50.000 -150.000 = Rohgewinn V 50.000 150.000 - Personalkosten F/V -15.000 -20.000 - Miete / Raumkosten F -10.000 -10.000 - Fahrzeugkosten F -7.000 -7.000 3 Strategie: Erfolgsplanung Umsatz - Kosten- Fahrzeugkosten F -7.000 -7.000 - Werbekosten (V) -2.000 -1.500 - Telefon, Internet F -500 -600 - Buchhaltung & Beratung F -3.000 -3.250 - Abschreibungen (Umlage Inv.) F -3.000 -3.000 - Zinsen F -1.000 0 - Sonstige Kosten V/F -14.000 -4.000 = Gewinn vor Steuern -5.000 100.000 Seite 28 - Kosten = Gewinn V = variabel F = fix
  • 29. 3 Strategie: Planung der Finanzierung = Cashflow Monat 1 Monat 2 Monat 3 Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 1. 1.000 1.500 + Einzahlungen aus +2.000 Kundenzahlungen, Bareinnahmen, Sonstige - Auszahlungen für -1.500 Kosten: Waren, laufenden Kosten, Gehälter Seite 29 Kosten: Waren, laufenden Kosten, Gehälter Investitionen Zinsen und Tilgungen Steuern Privatentnahmen = Veränderungen (= Einzahlungen – Auszahlungen) +500 = Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 30. 1.500 Einzahlungen - Auszahlungen = Cashflow
  • 30. 3 Strategie: The name of the game: CASHFLOW positiver Cashflow CF in € Seite 30 Finanzierungs- bedarf!
  • 31. Vorlagen und Beispiele o eSteuerPartner: http://www.esteuerpartner.de/gruender/links-infos o IHK München (pdf und Excel): http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/starthilfe/Unterne hmensgruendung/Businessplan/Businessplan.html o Beispiel: Seedmatch: Refined Investment GmbH https://www.seedmatch.de/startups/refined-investment 3 Strategie: Businessplan in der Praxis – Links https://www.seedmatch.de/startups/refined-investment o evobis Handbuch (177 Seiten!): http://www.evobis.de/coaching/handbuch/ o Institut für Freie Berufe http://www.ifb.uni-erlangen.de/43.0.html o www.kfw.de/gruender o und viele andere Fazit Businessplan: Selber machen & extern validieren! Seite 31
  • 32. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! Seite 32
  • 33. 4 Projektberatung für Gründer: Investorenrunde Alexander Nagel Vorstand Projektsupport Academy Consult München e.V. Seite 33
  • 34. Projektberatung für Gründer: Investorenrunde STRENG VERTRAULICH UND RECHTLICH GESCHÜTZT Eine Verwendung dieser Unterlagen ohne ausdrückliche Genehmigung durch Academy Consult München e.V. ist streng untersagt Effektive Erstellung einer Investorenpräsentation ...Mit Leidenschaft zum Erfolg...
  • 35. Agenda Studenten beraten Unternehmen. Wer sind wir? Was tun wir? und für wen? Projektablauf Best Practice Academy Consult || Gründer Basics 2012 35
  • 36. Durch Interdisziplinäre Teams entsteht eine kreative Arbeitsatmosphäre und ein Problem wird aus verschiedensten Blickwinkeln ausgeleuchtet 25 Anwärter 50 Mitglieder 179 Alumni Wirtschaftswi. 53%Mathematik 11% Naturwi. 9% Geisteswi. 6% Medizin 4% Jura 3% Aufteilung nach Art der Mitgliedschaft Aufteilung nach Studienrichtung Studenten beraten Unternehmen Mitgliederdatenbank Academy Consult || GründerBasics 2012 36 Ingenieurswi. 14% 11%
  • 37. Agenda Studenten beraten Unternehmen. Wer sind wir? Was tun wir? und für wen? Projektablauf Best Practice Academy Consult || GründerBasics 2012 37
  • 38. Langjährige Erfahrung in der Durchführung von professionellen Beratungsprojekten in 3 Kompetenzbereichen Studenten beraten Unternehmen Controlling & Finance Business Plan erstellen Unternehmensführung Business Technology Recruiting und Hochschulmarketing Markt- und Prozessmodellierung und Optimierung Softwarewareberatung Marketing http://www.academyconsult.de/unsere-beratung/kompetenzbereiche/ Academy Consult || GründerBasics 2012 38 Projektmanagement Markt- und Wettbewerbsanalysen Softwarewareberatung Technologiestudien Schulungen & Workshops Nähe zu Eliteuniversitäten & starkes Netzwerk Interdisziplinäre Teams Kreativer & faktengetriebener Beratungsansatz
  • 39. Agenda Studenten beraten Unternehmen. Wer sind wir? Was tun wir? und für wen? Projektablauf Best Practice Academy Consult || GründerBasics 2012 39
  • 40. Erstellung einer Investorenpräsentation für ein amerikanisches Sicherheitsunternehmen Das Unternehmen NextAlarm AG, full service alarm monitoring company Die Ausgangslage Unternehmen erwartet hohes Umsatzwachstum Um Expansionsstrategie, Produktentwicklung zu finanzieren versucht Unternehmen in Deutschland Kapital aufzunehmen Feedback von Investoren, dass gewisse Teile der Investorenpräsentation besser Studenten beraten Unternehmen NextAlarm_IP_Angebot-unterschrieben_v1-00_AN, NextAlarm_IP_Doku_v1-00_AN_2011-11-27 Academy Consult || GründerBasics 2012 40 Referenz / Ansprechpartner Freigabe Referenz: ja Projektteam Alexander Nagel, PL Moritz Fischer, PM Georg Hansbauer, PC ausgearbeitet werden können Das Projektziel Knapp gehaltene, informative, ansprechende Investorenpräsentation, die potentielle Investoren überzeugt, in NextAlarm zu investieren
  • 41. Die eigentliche Erstellung der Powerpointpräsentation erfolgt zuletzt! Projektablauf 1. Entwicklung der „Storyline": Definition der Actiontitles aller Slides (= Storyline) Definition der Takeaway-Boxes Vorab-Visualisierung des Folieninhalts 2. Finalisierung der Präsentation: „Fine-tuning“, Erstellung der Powerpoint-Präsentation 2. Abnahme der Investorenpräsentation: NextAlarm_IP_Angebot-unterschrieben_v1-00_AN, NextAlarm_IP_Doku_v1-00_AN_2011-11-27 Academy Consult || GründerBasics 2012 41 2. Abnahme der Investorenpräsentation: Vorstellung der Präsentation Finales Kundenfeedback Fragebogen für die Erstellung einer Investorenpräsentation Storyline Investorenpräsentation Investorenpräsentation in PowerPoint & Excel
  • 42. Effektive Erstellung einer Investorenpräsentation Best Practice Ziel der Präsentation festlegen Präsentationsinhalt sind Antworten auf die von den Empfängern gestellten Fragen Botschaften / Actiontitle erstellen: Aussage der Folie Rolf Hichert Kundeninterview „Was wollen sie mit der Präsentation erreichen?“ Empathy Map MBPW Alumni Whiteboard Metaplanwand NextAlarm_IP_Doku_v1-00_AN_2011-11-27 Academy Consult || GründerBasics 2012 42 Grobe Visualisierung der Folien auf Papier Datenrecherche Erstellung der Powerpointfolien der Folie Strg + SHIFT; Strg + Y Shortcuts DIN A4 Whiteboard AC-Folien-Master Metaplanwand Tablet PC eBundesanzeiger, Gartner…
  • 43. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Alexander Nagel Vorstand Projektsupport Tel.: +49 176 420 23060 a.nagel@academyconsult.de
  • 44. 5 Basisthemen aus Recht & Steuer Harald Zankl Steuerberater / Rechtsanwalt www.esteuerpartner.de Holger Kock Steuerberater / Wirtschaftsprüfer www.esteuerpartner.de Seite 44
  • 45. 4 Gründungsphasen: Phase 1 1 2 3 4 Seite 45 1 2 3 4 Vorplanung Setup Laufendes Geschäft Erweiterung, Anpassung
  • 46. Vorplanung o Versicherungsstatus klären: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, ggf. Rechtsschutz o Finanzierung/Businessplan/Markenrechte!? Phase 1: Vorplanung o Arbeitsagentur: Gründungszuschuss prüfen (Antrag nur vor Selbstständigkeit möglich), beachte: Gründungszuschuss wurde geändert! o Aktuell: wieder „Entspannung“ beim Gründungszuschuss o Steuerlich: vorweggenommene Betriebsausgaben möglich (Anlaufkosten) „ausreichender Zusammenhang mit Gewinnerzielung“ Seite 46
  • 47. 4 Gründungsphasen: Phase 2 1 2 3 4 Seite 47 1 2 3 4 Vorplanung Setup Laufendes Geschäft Erweiterung, Anpassung
  • 48. Überblick o Vorprüfung: Tätigkeit gewerblich / freiberuflich? Erlaubnis notwendig? o Rechtsformwahl, ggf. Gesellschaftsstruktur o notwendige Verträge (AGB, Arbeitsverträge) Phase 2: Setup o notwendige Verträge (AGB, Arbeitsverträge) o Nochmals: betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht) Seite 48
  • 49. Gewerblich vs. Freiberuflich o Gewerberecht gilt weitestgehend nicht für Freiberufler o Freiberufler: Keine IHK-Zwangsmitgliedschaft und keine Gewerbesteuer o Gewerbetreibende: Gewerbesteuer ab Gewinn von 24.500 Euro (GmbH/UG: ab 1 Euro Gewinn); IHK Phase 2: Setup – Vorprüfung Tätigkeit (GmbH/UG: ab 1 Euro Gewinn); IHK Meldepflichten unterschiedlich / Rechtsformwahl Seite 49
  • 50. Gewerbe o Gewerbeanmeldung bei der Gewerbeaufsicht (München: KVR) o Seltener: ‚echte‘ Erlaubnis notwendig (z.B. Immobilien- und Versicherungsmakler) o Finanzamt erhält einen „Abdruck“… Phase 2: Setup – Meldepflichten o Finanzamt erhält einen „Abdruck“… o …und schickt Fragebogen Freiberufler o Keine Gewerbeanmeldung, aber: Finanzamt benachrichtigen (Meldepflicht § 138 AO) o Finanzamt… o schickt Fragebogen Seite 50
  • 51. Überblick wichtige Punkte im Fragebogen o Empfehlung: Lastschriftverfahren o Angaben zu Vorauszahlungen o Gewinnermittlungsart o Umsatzsteuer I: Kleinunternehmer vs. Unternehmer Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt o Umsatzsteuer I: Kleinunternehmer vs. Unternehmer o Umsatzsteuer II: Soll- vs. Ist-Versteuerung o Umsatzsteuer III: Dauerfristverlängerung Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics I“ zum Thema! (www.esteuerpartner.de -> Blog & Downloads) Seite 51
  • 52. Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 2 Seite 52 Empfehlung: realistische Angaben, keine „Bugwelle“ erzeugen!
  • 53. Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 3 Seite 53
  • 54. Phase 2: Setup – Buchführungspflicht Buchführungs-/Bilanzierungspflicht: o Kapitalgesellschaften (GmbH/UG/AG) o Alle Kaufleute, aber nicht wenn: max. 500.000 Euro Umsatz / 50.000 Euro Gewinn (§ 241a HGB / § 141 AO) o Keine Bf-Pflicht: Freiberufler ( Einnahmenüberschussrechnung) Seite 54 o Keine Bf-Pflicht: Freiberufler ( Einnahmenüberschussrechnung) o Ausnahme: freiwillige Buchführung Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics IV“ zum Thema EÜR! (www.esteuerpartner.de -> Blog & Downloads)
  • 55. Phase 2: Setup – Umsatzsteuer Überblick Umsatzsteuer o Steuerpflichtig ist der ‚Unternehmer‘ muss Umsatzsteuer „einziehen“ o Unternehmer kalkuliert intern netto, schreibt Rechnungen brutto o Umsatzsteuer weiter ans Finanzamt zu zahlen: o Eingenommene Umsatzsteuer (aus eigenen Rechnungen) minus Seite 55 o Eingenommene Umsatzsteuer (aus eigenen Rechnungen) minus o Gezahlte Umsatzsteuer (= ‚Vorsteuer‘ aus Einkäufen) ergibt Zahllast ans Finanzamt o Monatlich/Vierteljährlich: Umsatzsteuervoranmeldungen (‚USt-VA‘) o In der Rechnung: bestimmte Angaben sind Pflicht (z.B. Steuernummer, Leistungsbeschreibung vgl. Übersicht im Anhang)
  • 56. Phase 2: Setup – Umsatzsteuer Beispiel Umsatzsteuer/Vorsteuer o Preiskalkulation des Unternehmers ergibt: „Mein Produkt soll 200 Euro einbringen“ (= netto) o Aber Umsatzsteuerpflicht USt/MwSt. 19 % noch obenauf o Bruttoendpreis ist 238 Euro o 38 Euro müssen ans Finanzamt (Umsatzsteuer) Seite 56 Vorsteuer o Unternehmer kauft z.B. Festplatte beim Händler für 59,50 Euro o In Händlerrechnung: „50 Euro + 19 % MwSt. = 59,50 Euro“ o 9,50 Euro holt sich der Unternehmer vom Finanzamt (Vorsteuer) USt-Voranmeldung o Am Monatsende: „38 Euro Umsatzsteuer minus 9,50 Euro Vorsteuer“ o Zu zahlen ans Finanzamt: nur 28,50 Euro
  • 57. Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 2 Umsatzsteuer – Ausnahme: Kleinunternehmerregelung o Umsatz (Einnahmen) ≤ 17.500 Euro o Dann keine Umsatzsteuer ans Finanzamt, keine USt-VA o Aber: kein Vorsteuerabzug Nachteil! o Vorteil, wenn Privatkunden (B2C) und wenig Vorsteuer Seite 57 o Vorteil, wenn Privatkunden (B2C) und wenig Vorsteuer o Wichtig: keine Umsatzsteuer in die eigenen Rechnungen schreiben!
  • 58. Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 4 Seite 58
  • 59. Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 3 Umsatzsteuer – Soll- vs. Istversteuerung o Standard: Soll o Im Monat der Rechnungsstellung: Zahllast ans Finanzamt o Liquiditätsfalle! o Istversteuerung = Privileg Zahlung der Umsatzsteuer erst bei Seite 59 o Istversteuerung = Privileg Zahlung der Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang o Voraussetzung: Umsatz Vorjahr ≤ 500.000 Euro (oder Freiberufler)
  • 60. Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 3 oder oder Seite 60 oder
  • 61. Rechtsformwahl wird beeinflusst durch… o Tätigkeit: u.U. Rechtsform nicht zulässig o Wie viele Personen gründen? o Umfang des Unternehmens / Marktauftritt / Kapital (UG vs. GmbH) o Kosten der Rechtsform: Buchführung/Bilanzen Phase 2: Setup – Rechtsformwahl o Kosten der Rechtsform: Buchführung/Bilanzen o „Steuerungsaufwand“: Vermögenstrennung / Handelsregistereintragungen o Haftungsfragen: juristische Person vs. Personengesellschaften o Achtung: Bürgschaften hebeln Haftungsbeschränkungen aus! o Steuerthemen, z.B. Verlustverrechnung nicht bei GmbH/UG Seite 61
  • 62. Phase 2: Setup – Rechtsformwahl Mindestkapital Haftung Kosten Aufwand Einzelunternehmen - voll gering gering GbR, oHG, KG - voll gering gering Partnerschaft - (noch) voll gering gering Seite 62 Partnerschaft - (noch) voll gering gering GmbH, UG 25.000 / 1 Euro begrenzt mittel (Bilanz) mittel GmbH & Co. KG - begrenzt mittel (Bilanz) mittel AG 50.000 Euro begrenzt eher hoch (Bilanz) eher hoch
  • 63. Anmerkungen zur Steuerbelastung im Vergleich o Bei Gewinnen ist Steuerbelastung weitgehend gleich strukturierbar o z.B. GmbH + Geschäftsführergehalt vs. Personengesellschaft vs. Einzelunternehmen (für laufendes Einkommen!) o Wichtig aber: Exit-Strategie bei Unternehmensverkauf o Veräußerung von Anteilen durch Körperschaft ‚an einer Körperschaft‘ ist Phase 2: Setup – Rechtsformwahl o Veräußerung von Anteilen durch Körperschaft ‚an einer Körperschaft‘ ist zu 95 % steuerfrei (es gibt Ausnahmen) o z.B. UG hält GmbH-Anteil und verkauft diesen o Ebenso wichtig: ‚Entry-Strategie‘ bei Gründung Seite 63
  • 64. Sog. GmbH/UG-Modell Phase 2: Setup – Rechtsformwahl Operative GmbH Gesellschafter: UG 1 Gesellschafter: UG 2 50 % 50 % Auch möglich: UG Seite 64 UG 1 UG 2 Gesellschafter: Person 1 Gesellschafter: Person 2 100 % 100 % Vorteil: GmbH-Anteilsverkauf zu 95 % steuerfrei (aber lfd. diskutiert: Abschaffung für Beteiligungen < 10 %) Nachteil: 3 Gesellschaften statt einer, genauere Steuerplanung notwendig, da Gewinn zunächst in den UGs steckt
  • 65. Belastungsvergleich: Gewerbesteuer München und Umlandgemeinden Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 6 Hebesätze München 490 % Olching 330 % Unterföhring 330 % Pullach 260 % Grünwald 240 % Seite 65 Grünwald 240 % Grasbrunn 290 % Anrechnung von GewSt auf ESt nur bis max. 380 %, d.h. ‚unter dem Strich‘ bis dahin keine GewSt-Belastung bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen Die GewSt dient vorrangig der Steuerverteilung an die Gemeinden, echte Belastung aber für Kapitalgesellschaften
  • 66. Rechtsformwahl – Hinweise o Eigenkapital einer GmbH: 25.008 Euro o Eigenkapital einer UG: z.B. 1.008 Euro (nicht zu niedrig wählen) o Teilbarkeit durch 2, 3, und 4 Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 7 o Teilbarkeit durch 2, 3, und 4 o Thema Sozialversicherung des GmbH/UG-Geschäftsführers (…) o Achtung: ‚Registergauner‘ schicken irreführende Angebote oder falsche Rechnungen für Handels- und Unternehmensregistereinträge Seite 66
  • 67. Phase 2: Setup – Verträge Verträge o Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, GF-Anstellung, AGB, … o Zum Gesellschaftsvertrag: Seite 67 „Persönliche Probleme lassen sich nicht vertraglich lösen“ „Eine Gesellschaft ist wie eine Ehe – nur ohne Kinder“
  • 68. 4 Gründungsphasen: Phase 3 1 2 3 4 Seite 68 1 2 3 4 Vorplanung Setup Laufendes Geschäft Erweiterung, Anpassung
  • 69. Phase 3: Laufendes Geschäft – Prozesse Laufendes Geschäft – Termine & Prozesse einrichten o Monatlich bis zum 10.: USt-VA / Lohnsteueranmeldung o Heißt: Buchführung Belegablage (gescannte Belege!?) o Controlling über Auswertungen der Buchführung (BWA / SUSA) o Grundsätzlich: bis Ende Mai Gewinnermittlung & Steuererklärungen für Seite 69 o Grundsätzlich: bis Ende Mai Gewinnermittlung & Steuererklärungen für Vorjahr (Praxis? ) Dauerfristverlängerung für Steuerberater o Aufbewahrungspflicht für Dokumente: grds. 10 Jahre
  • 70. 4 Gründungsphasen: Phase 4 1 2 3 4 Seite 70 1 2 3 4 Vorplanung Setup Laufendes Geschäft Erweiterung, Anpassung
  • 71. Phase 4: Erweiterung, Anpassung Erweiterung, Anpassung o Neuer Innovationszyklus / Umstrukturierung o Neufinanzierung / Exit o Notfallplan & Vorsorge: o Vollmachten (und Login-Daten) Seite 71 o Vollmachten (und Login-Daten) o Testament o Patientenverfügung o Versicherungen (BU, Krankentagegeld)
  • 72. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! Seite 72
  • 73. 6 Markenrecht – Flagge zeigen mit der Marke Dr. Thomas Sonnenhauser, Dipl.-Chem. Deutscher Patent- und Markenanwalt European Patent / Trademark and Design Attorney Seite 73
  • 74. Welche Schutzrechte gibt es? o Marke Beliebig verlängerbarer Schutz für Produkt-/Firmennamen (z.B. Worte, Bilder) o Patent Meist auf max. 20 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von technischen Innovationen (Gegenstände, Verfahren) o Gebrauchsmuster Auf max. 10 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von technischen Innovationen (Gegenstände) o Geschmacksmuster Auf max. 25 Jahre begrenzter Schutz von Produktgestaltungen Seite 74
  • 75. Warum ist Markenrecht für Unternehmensgründer wichtig? o Schutzrechte (z.B. Marken) von Wettbewerbern können die eigenen Aktivitäten behindern (z.B. eigene Produktbezeichnung darf nicht verwendet werden) – dies ist umso schlimmer, je mehr sich das neue Unternehmen schon etabliert hat und je mehr Aufwand bereits getätigt wurde o Wettbewerber können Schadenersatz verlangen (z.B. Umsatzeinbußen,o Wettbewerber können Schadenersatz verlangen (z.B. Umsatzeinbußen, Rufschädigung) o Man kann mit eigenen Marken gegen neue/jüngere Marken von Wettbewerbern vorgehen (Widerspruchsverfahren vor dem Patentamt) und damit die eigenen Position/Goodwill verteidigen Seite 75
  • 76. Beispiele für Markenformen/Geschmacksmuster Tastmarke GeschmacksmusterBildmarke Klangmarke Seite 76
  • 77. Was ist eine Marke? o Die Funktion einer Marke ist, einen Hinweis zu geben, dass ein bestimmtes Produkt oder Dienstleistung von einem bestimmten Unternehmen stammt (bessere Abgrenzung von der Konkurrenz) Schutzvoraussetzungen Was ist eine Marke? Was sind die Schutzvoraussetzungen? Schutzvoraussetzungen o Unterscheidungskraft („eon®“ für Strom vs. StarTape für Klebebänder) o Kein Freihaltebedürfnis (soll nicht beschreibend für Produkte sein, z.B. Best Ice für Speiseeis) o Keine Irreführung, keine Hoheitszeichen (keine Deutschlandflagge) o Keine ähnlichen bereits bestehenden Marken (Mixery ./. MYSTERY) Seite 77
  • 78. Was schützt eine Marke und wo entfaltet sie ihre Wirkung? o Eine Marke gewährt ein ausschließliches Recht, die Marke zu benutzen und Dritten zu untersagen, dieselbe oder eine ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen wie diejenigen, für welche die Marke geschützt ist, zu benutzen. o Eine Gemeinschaftsmarke gilt in der gesamten Europäischen Union, eine deutsche Marke in Deutschland. Eine Marke gilt zehn Jahre und kann danach unbeschränkt jeweils umo Eine Marke gilt zehn Jahre und kann danach unbeschränkt jeweils um weitere Zeiträume von zehn Jahren verlängert werden. Seite 78
  • 79. Welchen Schutzumfang hat eine Marke? o Schutz gegen identische und ähnliche Produkt-/Firmennamen o Wichtig für die Frage der „Ähnlichkeit“ ist der Gesamteindruck der Marken, d.h. Wort- und Bildbestandteile. o Umso mehr Bestandteile eine Marke hat, umso enger der Schutzbereich: z.B. Schutzbereich von BMW ohne Bild (Wortmarke) ist größer als von BMW mit Bild (Wort-/ Bildmarke) o Aber: Bildbestandteil kann notwendig sein, damit Marke Unterscheidungskraft besitzt, siehe „Bio Markt“. BMW Seite 79
  • 80. 4 Phasen zur eigenen Schutzrechtsstrategie 1 2 3 41 2 3 4 Ziele definieren Markt- /Wettbewerbs- situation analysieren Ziele anpassen/ abändern Markenstrategie entwickeln Seite 80
  • 81. Phase 1 1 2 3 4 ZieleZiele definieren Überlegen, welche Waren- und/oder Dienstleistungen man anbieten möchte und welchen Firmennamen und welche Produktnamen oder Logos man dafür gerne hätte. Seite 81
  • 82. Phase 2 1 2 3 4 Suche nach existierenden deutschen Marken: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger Suche nach existierenden Gemeinschaftsmarken: http://oami.europa.eu/CTMOnline/ Markt-/ Wettbewerbs- situation analysieren Analyse des Umfelds hinsichtlich bestehender Marken, Unternehmensnamen, Produktnamen, Logos etc. Seite 82
  • 83. Phase 3 1 2 3 4 In Hinblick auf das Analyseergebnis aus Schritt 2 ggf. Firmen- und Produktnamen oder Logo anpassen. Ziele anpassen/ abändern Seite 83
  • 84. Phase 4 1 2 3 4 Markenstrategie für eigene Position entwickeln (zusammen mit Patent-/ Markenanwalt), ggf. Marke(n) oder andere Schutzrechte anmelden, Benutzung der Marke planen.. Strategie entwickeln und Launch Seite 84
  • 85. Zusammenfassung o Schutzrechte von Wettbewerbern (z.B. Marken) können die (Weiter-) Verwendung des eigenen Firmennamens oder eigener Produktnamen bzw. Produktdesigns verhindern o Eigene Schutzrechte helfen den Goodwill der Firma zu vergrößern und zu bewahren. o Es empfiehlt sich die Entwicklung einer Markenstrategie, basierend aufo Es empfiehlt sich die Entwicklung einer Markenstrategie, basierend auf einer Analyse der Wettbewerbssituation und des Marktes, in der frühen Planungsphase der Firma o Zudem sollte eine kontinuierliche Überwachung der Aktivitäten von Wettbewerbern erfolgen Seite 85
  • 86. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! Seite 86
  • 87. 7 Fallstricke im Sozialrecht Oliver Penninger Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht Seite 87
  • 88. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers Welche Zweige der Sozialversicherung bestehen? Rentenversicherung (SGB VI) Arbeitslosenversicherung (SGB III) Seite 88 Arbeitslosenversicherung (SGB III) Krankenversicherung (SGB V) Unfallversicherung (SGB VII) Pflegeversicherung (SGB XI)
  • 89. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers Grundsatz: Versicherungspflicht besteht, wenn eine Beschäftigung gegen Entgelt vorliegt Seite 89 Rentenversicherung § 1 S.1 Nr. 1 SGB VI Arbeitslosenversicherung § 24 Abs. 1 SGB III Krankenversicherung § 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V Unfallversicherung § 2 Abs.1 Nr. 1 SGB VII
  • 90. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers Besteht Versicherungspflicht des Arbeitgebers selbst? Seite 90 Die Frage nach der Sozialversicherungspflicht am Beispiel des GmbH-Geschäftsführers
  • 91. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers Obwohl der Geschäftsführer einer GmbH mitunter gegenüber Mitarbeitern Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt, kann im eigenen Belang dennoch eine Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Sozialversicherung, und mithin Versicherungspflicht, Seite 91 Sinne der Sozialversicherung, und mithin Versicherungspflicht, vorliegen.
  • 92. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers 1. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer Grundsatz: bei einer Beteiligung am Stammkapital in Höhe von 50 %, oder Sperrminorität = keine Versicherungspflicht Seite 92 2. GmbH-Fremdgeschäftsführer Grundsatz: keine Beteiligung am Stammkapital = Versicherungsplicht
  • 93. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers Die Kapitalbeteiligung gibt nur ein erstes Indiz, ob aufgrund einer Sperrminorität ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Liegt hingegen keine Sperrminorität vor, so können die tatsächlichen Seite 93 Liegt hingegen keine Sperrminorität vor, so können die tatsächlichen Verhältnisse dennoch zu der Annahme führen, dass kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. „Überlagerung rechtlich bestehender Abhängigkeit durch die tatsächlichen Verhältnisse“
  • 94. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter Liegt bei meinen Mitarbeitern Sozialversicherungspflicht vor ? Wer entscheidet hierüber Seite 94 Was passiert bei einer Fehleinschätzung Wie und wohin werden Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt
  • 95. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt voraus: Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt (insbes. Arbeitsverhältnis) Seite 95 Fallstrick 1: Die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt!
  • 96. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter In der Rechtsprechung wurden Abgrenzungsmerkmale herausgearbeitet. Es kommt stets auf die tatsächlichen Verhältnisse an (Stichwort „Gesamtbild“). Für ein Beschäftigungsverhältnis sprechen hiernach: Seite 96 Für ein Beschäftigungsverhältnis sprechen hiernach: Persönliche Abhängigkeit Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung unterliegen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers Feste Arbeitszeiten Festes Gehalt
  • 97. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter Urlaubsanspruch Anspruch auf Urlaubsentgelt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Sonn-, Feiertags- & Nachtzuschläge Unselbständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, insbesondere: Seite 97 Unselbständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, insbesondere: - Kein Unternehmerrisiko (keine eigenen Angestellten) - Keine Unternehmerinitiative - Kein Kapitaleinsatz
  • 98. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter Fallstrick 2: Der Arbeitgeber… …muss prüfen, ob der Arbeitnehmer/Auftragnehmer sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist Seite 98 sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist …hat die Anmeldung und jede Änderungsmeldung an die Krankenkasse als Einzugsstelle abzugeben …hat das beitragspflichtige Entgelt sowie den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu berechnen und abzuführen …ist Beitragsschuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (sowohl Arbeitnehmeranteil als auch Arbeitgeberanteil)
  • 99. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter Eine Fehleinschätzung wirkt sich daher finanziell ausschließlich beim Arbeitgeber aus, und zwar: 4 Jahre rückwirkend Seite 99 4 Jahre rückwirkend oder 30 Jahre rückwirkend, bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen
  • 100. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung § 28 p SGB IV: Die Rentenversicherung überprüft mindestens alle 4 Jahre, ob der Arbeitgeber Seite 100 Die Rentenversicherung überprüft mindestens alle 4 Jahre, ob der Arbeitgeber seine Pflicht im Zusammenhang mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen erfüllt Auf Dokumentation achten („Lohnkonto“) Steuerliche Prüfungen gibt es zusätzlich
  • 101. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter Empfehlung: Bei Ungewissheit des Sozialversicherungsstatus der Beschäftigten/Auftragnehmer empfiehlt sich das Seite 101 Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • 102. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter Vorteil: Die Entscheidung der Clearingstelle zum Bestehen oder Nichtbestehen eines abhängigen Seite 102 zum Bestehen oder Nichtbestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit wirkt zugleich bindend in allen anderen Zweigen der Sozialversicherung
  • 103. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter Seite 103
  • 104. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der „Einzugsstelle“ für die Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse) gemeldet. Seite 104 (Krankenkasse) gemeldet. Für die monatliche Datenübertragung an die Krankenkasse muss der Arbeitgeber geprüfte Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme verwenden (online für alle möglich via www.sv.net)
  • 105. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter Fallstrick 3: Die Leistungsgesetze der jeweiligen Sozialversicherungsträger regeln eine Vielzahl von Ausnahmen Beispiel: Auch Selbständige können rentenversicherungspflichtig werden (§ 2 Nr. 9 SGB VI), wenn diese … Seite 105 Nr. 9 SGB VI), wenn diese … überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind (= 5/6 der Betriebs- einnahmen eines Jahres) und keinen eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (mehr als 400 € monatlich)
  • 106. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! Seite 106
  • 107. 8 Prozesse im Start-up Martin Schade Unternehmensberater Zertifizierter Projektmanagement-Fachmann Seite 107
  • 108. 8 Prozesse im Start-up 1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den Griff? Seite 108 2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
  • 109. 8 Prozesse im Start-up 1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den Griff? Seite 109 2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
  • 110. Vom Chaos zur Ordnung Seite 110
  • 111. 5S-Methode Aussortieren nicht benötigter Materialien. Sortieren Setzen (Anordnen) Selbst- Sicherstellen, dass alles seinen Platz hat und leicht zu benutzen ist. Seite 111 Standards Selbst- diziplin Reinigen des Arbeitsplatzes.Dokumentieren der Arbeitsabläufe als Standards.
  • 112. Schlüsselfaktoren für 5S - Vorbildfunktion der Gründer - Integration in den Arbeitsalltag als ständiger Verbesserungsprozess - 5S im eigenen Bewusstsein halten Seite 112 5S als leichter Einstieg in die Prozessoptimierung für Start-ups
  • 113. 8 Prozesse im Start-up 1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den Griff? Seite 113 2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
  • 115. Was verstehen die Anderen? Seite 115
  • 116. Was verstehen die Anderen? Seite 116
  • 117. Wie transportiere ich meine Idee richtig? - Das Produkt visualisieren - Bewusst machen: „Schritte zum Produkt“ - Schnittstellen zu anderen Bereichen finden und aufzeigen Seite 117 Ein „Bild malen“, das jeder versteht!
  • 118. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! Seite 118
  • 119. Anhang: Pflichtangaben Rechnung Rechnungsstellung: Pflichtangaben Umsatzsteuer o Name und Anschrift leistender Unternehmer und Leistungsempfänger o Steuernummer (leistender Unternehmer) oder USt-ID-Nummer o Ausstellungsdatum o Laufende Rechnungsnummer (Zusammensetzung beliebig) z.B. [Jahr]/[Kd.Nr.]/[Rechnungsnr. dieses Kunden]: 2011/5288/0001 Seite 119 o Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Dienstleistung o Zeitpunkt der Leistung, ggf. „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ o Entgelt (= „Nettopreis“) o Steuersatz und Steuerbetrag o Nicht vorgeschrieben, aber hilfreich: Bruttobetrag (= „Gesamtpreis“)
  • 120. Anhang: Aufbewahrungspflicht und Kleinbetragsrechnung Aufbewahrungspflicht 10 Jahre o Betrifft: ein „Doppel“ eigener Rechnungen und alle Eingangsrechnungen Kleinbetragsrechnungen o Rechnungen brutto ≤ 150 Euro o Namen und Anschrift (nur) des leistenden Unternehmers Seite 120 o Namen und Anschrift (nur) des leistenden Unternehmers o Ausstellungsdatum o Menge/Art gelieferter Gegenstände bzw. Umfang/Art Dienstleistung o Gesamtpreis und Steuersatz o Typisch: Kassenbon
  • 121. Ihre Referenten (Thema 1, 3, 5) Holger Kock Wirtschaftsprüfer Steuerberater www.esteuerpartner.de holger.kock@esteuerpartner.de 089 / 2155 69 24-1 0151 / 2293 81 77 www.esteuerpartner.de Harald Zankl Rechtsanwalt Steuerberater www.esteuerpartner.de harald.zankl@esteuerpartner.de 089 / 2155 69 24-2 0151 / 2164 39 99
  • 122. Ihre Referenten (Thema 2) Thomas Fürst Leiter ExistenzgründungsCenter Stadtsparkasse München thomas.fuerst@sskm.de www.sskm.de thomas.fuerst@sskm.de 089 / 2167-11261
  • 123. Ihre Referenten (Thema 4) Alexander Nagel Vorstand Projektsupport a.nagel@academyconsult.de 0176 / 420 23060 www.academyconsult.de 0176 / 420 23060
  • 124. Ihre Referenten (Thema 6) Dr. Thomas Sonnenhauser Patentanwalt sonnenhauser@wuesthoff.de 089 / 62 18 00-0 www.wuesthoff.de WUESTHOFF&WUESTHOFF Schweigerstraße 2 81541 München
  • 125. Ihre Referenten (Thema 7) Oliver Penninger Rechtsanwalt mail@kanzlei-penninger.de 089 / 23 888 0-0 www.kanzlei-penninger.de
  • 126. Ihre Referenten (Thema 8) Martin Schade Unternehmensberater martin.schade@riometa.com 0176 / 931 210 96 www.riometa.com