Im Rahmen der Gründerwoche haben Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Banker eine Infoveranstaltung für Gründer und Startups durchgeführt. Es ging um Themen wie: Gründungsablauf, Finanzierung, Businessplan, Recht und Steuern, Markenrecht, Arbeits- und Sozialrecht und Organisation. Durchgeführt wurde die Veranstaltung von AcademyConsult e.V. München und eSteuerPartner (http://www.esteuerpartner.de)
3. AGENDA
1 Überblick
2 Bankengespräch & Finanzierung
3 Businessplan und BWL
4 Projektberatung für Gründer: Investorenrunde4 Projektberatung für Gründer: Investorenrunde
5 Basisthemen aus Recht & Steuer
4. AGENDA
6 Markenrecht – Flagge zeigen mit der Marke
7 Fallstricke im Sozialrecht
8 Prozesse im Start-up
Fragen / DiskussionFragen / Diskussion
5. 1 Überblick
Holger Kock
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
www.esteuerpartner.de
Harald Zankl
Steuerberater / Rechtsanwalt
www.esteuerpartner.de
Seite 5
6. Gründung: Aktuelles
o 2011: Neugründungen durch 835.000 Personen (18 – 65 Jahre)
o Vollerwerbsgründer: konstant bei ca. 392.000 Personen
o Nebenerwerbsgründer: gesunken um 101.000 (2011: 443.000)
o 85 % im Dienstleistungsbereich, 4 % verarbeitendes Gewerbe
Seite 6
o 85 % im Dienstleistungsbereich, 4 % verarbeitendes Gewerbe
7. Gründung: Aktuelles
o 2/3 der Gründer setzen Finanzmittel ein, 2/3 davon Fremdkapital
o 50 % der Mittel sind „normale“ Bankdarlehen
o Anteil der „Entrepreneure“ (= Hauptmotiv ‚Geschäftsidee‘): ca. 14 %
Seite 7
o Anteil der „Entrepreneure“ (= Hauptmotiv ‚Geschäftsidee‘): ca. 14 %
o Anteil der „Self-Employed“ (= Hauptmotiv ‚eigener Chef‘): ca. 86 %
o Nach 36 Monaten:
o 17 % der Entrepreneure haben aufgegeben
o 29 % der Self-Employed haben aufgegeben
aus: KfW-Gründungsmonitor 2012
8. Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine
1. Fehler in Businessplan und Geschäftsmodell
2. Selbst und ständig: Ziele und Kompetenzen unklar
3. Unzureichende Marktanalyse
Seite 8
3. Unzureichende Marktanalyse
4. Kapitalbedarf unterschätzt, Leistungsfähigkeit überschätzt
5. Nische zu klein
9. Gründung: Die 10 häufigsten Stolpersteine
6. Kundenorientierung fehlt
7. Falscher Umgang mit Investoren
8. Mitbewerber ignoriert
Seite 9
8. Mitbewerber ignoriert
9. Fehlendes Netzwerk
10. „Teilzeitgründung“
aus: Markt und Mittelstand 11/2011
13. Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Thomas Fürst
Leiter ExistenzgründungsCenter
Stadtsparkasse München
Tel.: 089/2167-11261
E-Mail: Thomas.Fuerst@sskm.de
14. 3 Strategie: Businessplan und BWL
Holger Kock
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
www.esteuerpartner.de
Harald Zankl
Steuerberater / Rechtsanwalt
www.esteuerpartner.de
Seite 14
16. o BWL im Businessplan
o Zweck und Inhalt eines Businessplans
o Muster-Gliederung eines Businessplans
o Finanzwirtschaftliche Planungsrechnungen
1. Mindestgewinn
2. Gründungskosten / Investitionen
3 Strategie: Übersicht
3. Umsatzplanung
4. Erfolgsplanung
5. Cashflow Planung
Seite 16
17. o Grundregeln der Physik: e = m * c2, v = s / t …
o Betriebswirtschaftliche Grundregeln:
o Umsatz = Preis * Menge
o Kosten = Stückkosten * Menge + Fixe Kosten
o Gewinn = Umsatz – Kosten
3 Strategie: BWL im Businessplan
Klingt banal ist
aber WICHTIG
o Gewinn = Umsatz – Kosten
Seite 17
18. 3 Strategie: Wie läuft die Profit Engine?
Seite 18
Wo liegt der BEP
Break-Even-Point?
20. o Zwecke:
o Darstellung Geschäftsidee (auch in Zahlen: Validierung & Tragfähigkeit)
o Voraussetzung für Förderung & Finanzierung
o Ermöglicht Controlling der Geschäftsidee im Zeitablauf
o Grundsätzliches:
o Keine Vorschriften – aber „best practice“
3 Strategie: Businessplan
o Keine Vorschriften – aber „best practice“
o Umfang: Zweckadäquat
o Formulierungen für „unbedarfte Laien“ – keine Fachbegriffe
o Der Plan sollte von Ihnen selbst erarbeitet werden – externe
Unterstützung für Fachfragen und Plausibilisierungen
Seite 20
21. „Planung bedeutet, Zufall durch Irrtum zu ersetzen“
Albert Einstein / Winston Churchill
3 Strategie: Businessplan
„Solide Planung ist die Grundlage für eine geniale
Improvisation“
Jean-Paul Blum
Seite 21
22. 1. Zusammenfassung
2. Geschäftsidee und Produkte / Dienstleistungen
3. Markt, Wettbewerb und Vertriebskonzept
4. Organisation und Leitung & Gründerteam
5. Risikoanalyse
3 Strategie: Muster-Gliederung eines Businessplans
5. Risikoanalyse
6. Finanzwirtschaftliche Planungen (=„Zahlenteil“)
Seite 22
23. o Was wollen Sie wo und wie zu welchen Kosten anbieten?
o Welche Produkte/Dienstleistungen?
o Welche Stückzahlen sind wann absetzbar?
o Welche Preise können Sie erzielen?
o Was ist die USP (Unique Selling Proposition)?
o Wie skaliert das Geschäftsmodell?
3 Strategie: Geschäftsidee
o Wie skaliert das Geschäftsmodell?
o z.B. Internet vs. stationärer Einzelhandel: Amazon vs. Karstadt
- Marktzugang: Global/unbeschränkt vs. lokal/begrenzt
- Öffnungszeiten: 24h vs. fest
- Kostenstrukturen: Variabel vs. fix
Seite 23
27. Phase 1: Umsatzplanung – Bsp. Beratung / Freiberufler
Monat 1 Monat 2 Monat…
Werktage 22
- Urlaub und Krankheit -3
- Fortbildung und Verwaltung -2
- Akquise -2
Seite 27
= max. abrechenbare Tage 15
Auftraggeber 1 (Tagessatz X) 500
Auftraggeber … (Tagessatz …) …
Zahlung im nächsten Monat 2.500
Zahlung im übernächsten Monat 5.000
28. Jahr 1 Jahr 2 Jahr …
Umsatz (aus der Umsatzplanung) V 100.000 300.000
- Wareneinsatz V -50.000 -150.000
= Rohgewinn V 50.000 150.000
- Personalkosten F/V -15.000 -20.000
- Miete / Raumkosten F -10.000 -10.000
- Fahrzeugkosten F -7.000 -7.000
3 Strategie: Erfolgsplanung
Umsatz
- Kosten- Fahrzeugkosten F -7.000 -7.000
- Werbekosten (V) -2.000 -1.500
- Telefon, Internet F -500 -600
- Buchhaltung & Beratung F -3.000 -3.250
- Abschreibungen (Umlage Inv.) F -3.000 -3.000
- Zinsen F -1.000 0
- Sonstige Kosten V/F -14.000 -4.000
= Gewinn vor Steuern -5.000 100.000
Seite 28
- Kosten
= Gewinn
V = variabel
F = fix
29. 3 Strategie: Planung der Finanzierung = Cashflow
Monat 1 Monat 2 Monat 3
Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 1. 1.000 1.500
+ Einzahlungen aus +2.000
Kundenzahlungen, Bareinnahmen, Sonstige
- Auszahlungen für -1.500
Kosten: Waren, laufenden Kosten, Gehälter
Seite 29
Kosten: Waren, laufenden Kosten, Gehälter
Investitionen
Zinsen und Tilgungen
Steuern
Privatentnahmen
= Veränderungen (= Einzahlungen – Auszahlungen) +500
= Bestand liquide Mittel + freier Kreditrahmen am 30. 1.500
Einzahlungen
- Auszahlungen
= Cashflow
30. 3 Strategie: The name of the game: CASHFLOW
positiver
Cashflow
CF in €
Seite 30
Finanzierungs-
bedarf!
31. Vorlagen und Beispiele
o eSteuerPartner: http://www.esteuerpartner.de/gruender/links-infos
o IHK München (pdf und Excel):
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/starthilfe/Unterne
hmensgruendung/Businessplan/Businessplan.html
o Beispiel: Seedmatch: Refined Investment GmbH
https://www.seedmatch.de/startups/refined-investment
3 Strategie: Businessplan in der Praxis – Links
https://www.seedmatch.de/startups/refined-investment
o evobis Handbuch (177 Seiten!):
http://www.evobis.de/coaching/handbuch/
o Institut für Freie Berufe http://www.ifb.uni-erlangen.de/43.0.html
o www.kfw.de/gruender
o und viele andere
Fazit Businessplan: Selber machen & extern validieren!
Seite 31
33. 4 Projektberatung für Gründer: Investorenrunde
Alexander Nagel
Vorstand Projektsupport
Academy Consult München e.V.
Seite 33
34. Projektberatung für Gründer: Investorenrunde
STRENG VERTRAULICH UND RECHTLICH GESCHÜTZT
Eine Verwendung dieser Unterlagen ohne ausdrückliche Genehmigung durch Academy Consult München e.V. ist streng untersagt
Effektive Erstellung einer Investorenpräsentation
...Mit Leidenschaft zum Erfolg...
36. Durch Interdisziplinäre Teams entsteht eine kreative Arbeitsatmosphäre und ein Problem
wird aus verschiedensten Blickwinkeln ausgeleuchtet
25 Anwärter
50 Mitglieder
179 Alumni
Wirtschaftswi.
53%Mathematik
11%
Naturwi.
9%
Geisteswi.
6%
Medizin
4%
Jura
3%
Aufteilung nach Art der Mitgliedschaft Aufteilung nach Studienrichtung
Studenten beraten Unternehmen
Mitgliederdatenbank
Academy Consult || GründerBasics 2012 36
Ingenieurswi.
14%
11%
38. Langjährige Erfahrung in der Durchführung von professionellen Beratungsprojekten
in 3 Kompetenzbereichen
Studenten beraten Unternehmen
Controlling & Finance
Business Plan erstellen
Unternehmensführung Business Technology
Recruiting und
Hochschulmarketing
Markt- und
Prozessmodellierung und
Optimierung
Softwarewareberatung
Marketing
http://www.academyconsult.de/unsere-beratung/kompetenzbereiche/
Academy Consult || GründerBasics 2012 38
Projektmanagement
Markt- und
Wettbewerbsanalysen
Softwarewareberatung
Technologiestudien
Schulungen & Workshops
Nähe zu Eliteuniversitäten & starkes Netzwerk
Interdisziplinäre Teams
Kreativer & faktengetriebener Beratungsansatz
40. Erstellung einer Investorenpräsentation für ein amerikanisches Sicherheitsunternehmen
Das Unternehmen
NextAlarm AG, full service alarm monitoring company
Die Ausgangslage
Unternehmen erwartet hohes Umsatzwachstum
Um Expansionsstrategie, Produktentwicklung zu finanzieren versucht Unternehmen
in Deutschland Kapital aufzunehmen
Feedback von Investoren, dass gewisse Teile der Investorenpräsentation besser
Studenten beraten Unternehmen
NextAlarm_IP_Angebot-unterschrieben_v1-00_AN, NextAlarm_IP_Doku_v1-00_AN_2011-11-27
Academy Consult || GründerBasics 2012 40
Referenz / Ansprechpartner
Freigabe Referenz: ja
Projektteam
Alexander Nagel, PL
Moritz Fischer, PM
Georg Hansbauer, PC
ausgearbeitet werden können
Das Projektziel
Knapp gehaltene, informative, ansprechende Investorenpräsentation, die potentielle
Investoren überzeugt, in NextAlarm zu investieren
41. Die eigentliche Erstellung der Powerpointpräsentation erfolgt zuletzt!
Projektablauf
1. Entwicklung der „Storyline":
Definition der Actiontitles aller Slides (= Storyline)
Definition der Takeaway-Boxes
Vorab-Visualisierung des Folieninhalts
2. Finalisierung der Präsentation:
„Fine-tuning“, Erstellung der Powerpoint-Präsentation
2. Abnahme der Investorenpräsentation:
NextAlarm_IP_Angebot-unterschrieben_v1-00_AN, NextAlarm_IP_Doku_v1-00_AN_2011-11-27
Academy Consult || GründerBasics 2012 41
2. Abnahme der Investorenpräsentation:
Vorstellung der Präsentation
Finales Kundenfeedback
Fragebogen für die Erstellung einer Investorenpräsentation
Storyline Investorenpräsentation
Investorenpräsentation in PowerPoint & Excel
42. Effektive Erstellung einer Investorenpräsentation
Best Practice
Ziel der Präsentation festlegen
Präsentationsinhalt sind Antworten auf die von
den Empfängern gestellten Fragen
Botschaften / Actiontitle erstellen: Aussage
der Folie
Rolf Hichert Kundeninterview
„Was wollen sie mit der
Präsentation erreichen?“
Empathy Map MBPW Alumni
Whiteboard Metaplanwand
NextAlarm_IP_Doku_v1-00_AN_2011-11-27
Academy Consult || GründerBasics 2012 42
Grobe Visualisierung der Folien auf Papier
Datenrecherche
Erstellung der Powerpointfolien
der Folie
Strg + SHIFT; Strg + Y
Shortcuts
DIN A4
Whiteboard
AC-Folien-Master
Metaplanwand
Tablet PC
eBundesanzeiger, Gartner…
43. Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Alexander Nagel
Vorstand Projektsupport
Tel.: +49 176 420 23060
a.nagel@academyconsult.de
44. 5 Basisthemen aus Recht & Steuer
Harald Zankl
Steuerberater / Rechtsanwalt
www.esteuerpartner.de
Holger Kock
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
www.esteuerpartner.de
Seite 44
46. Vorplanung
o Versicherungsstatus klären: Krankenversicherung, Rentenversicherung,
Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, ggf. Rechtsschutz
o Finanzierung/Businessplan/Markenrechte!?
Phase 1: Vorplanung
o Arbeitsagentur: Gründungszuschuss prüfen (Antrag nur vor Selbstständigkeit
möglich), beachte: Gründungszuschuss wurde geändert!
o Aktuell: wieder „Entspannung“ beim Gründungszuschuss
o Steuerlich: vorweggenommene Betriebsausgaben möglich (Anlaufkosten)
„ausreichender Zusammenhang mit Gewinnerzielung“
Seite 46
48. Überblick
o Vorprüfung: Tätigkeit gewerblich / freiberuflich? Erlaubnis notwendig?
o Rechtsformwahl, ggf. Gesellschaftsstruktur
o notwendige Verträge (AGB, Arbeitsverträge)
Phase 2: Setup
o notwendige Verträge (AGB, Arbeitsverträge)
o Nochmals: betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht)
Seite 48
49. Gewerblich vs. Freiberuflich
o Gewerberecht gilt weitestgehend nicht für Freiberufler
o Freiberufler: Keine IHK-Zwangsmitgliedschaft und keine Gewerbesteuer
o Gewerbetreibende: Gewerbesteuer ab Gewinn von 24.500 Euro
(GmbH/UG: ab 1 Euro Gewinn); IHK
Phase 2: Setup – Vorprüfung Tätigkeit
(GmbH/UG: ab 1 Euro Gewinn); IHK
Meldepflichten unterschiedlich / Rechtsformwahl
Seite 49
50. Gewerbe
o Gewerbeanmeldung bei der Gewerbeaufsicht (München: KVR)
o Seltener: ‚echte‘ Erlaubnis notwendig (z.B. Immobilien- und
Versicherungsmakler)
o Finanzamt erhält einen „Abdruck“…
Phase 2: Setup – Meldepflichten
o Finanzamt erhält einen „Abdruck“…
o …und schickt Fragebogen
Freiberufler
o Keine Gewerbeanmeldung, aber: Finanzamt benachrichtigen
(Meldepflicht § 138 AO)
o Finanzamt…
o schickt Fragebogen
Seite 50
51. Überblick wichtige Punkte im Fragebogen
o Empfehlung: Lastschriftverfahren
o Angaben zu Vorauszahlungen
o Gewinnermittlungsart
o Umsatzsteuer I: Kleinunternehmer vs. Unternehmer
Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt
o Umsatzsteuer I: Kleinunternehmer vs. Unternehmer
o Umsatzsteuer II: Soll- vs. Ist-Versteuerung
o Umsatzsteuer III: Dauerfristverlängerung
Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics I“ zum Thema!
(www.esteuerpartner.de -> Blog & Downloads)
Seite 51
52. Phase 2: Setup – Fragebogen Finanzamt 2
Seite 52
Empfehlung: realistische Angaben,
keine „Bugwelle“ erzeugen!
54. Phase 2: Setup – Buchführungspflicht
Buchführungs-/Bilanzierungspflicht:
o Kapitalgesellschaften (GmbH/UG/AG)
o Alle Kaufleute, aber nicht wenn: max. 500.000 Euro Umsatz / 50.000
Euro Gewinn (§ 241a HGB / § 141 AO)
o Keine Bf-Pflicht: Freiberufler ( Einnahmenüberschussrechnung)
Seite 54
o Keine Bf-Pflicht: Freiberufler ( Einnahmenüberschussrechnung)
o Ausnahme: freiwillige Buchführung
Hinweis: Blog-Artikel „GründerBasics IV“ zum Thema EÜR!
(www.esteuerpartner.de -> Blog & Downloads)
55. Phase 2: Setup – Umsatzsteuer
Überblick Umsatzsteuer
o Steuerpflichtig ist der ‚Unternehmer‘ muss Umsatzsteuer „einziehen“
o Unternehmer kalkuliert intern netto, schreibt Rechnungen brutto
o Umsatzsteuer weiter ans Finanzamt zu zahlen:
o Eingenommene Umsatzsteuer (aus eigenen Rechnungen) minus
Seite 55
o Eingenommene Umsatzsteuer (aus eigenen Rechnungen) minus
o Gezahlte Umsatzsteuer (= ‚Vorsteuer‘ aus Einkäufen) ergibt Zahllast ans Finanzamt
o Monatlich/Vierteljährlich: Umsatzsteuervoranmeldungen (‚USt-VA‘)
o In der Rechnung: bestimmte Angaben sind Pflicht (z.B. Steuernummer,
Leistungsbeschreibung vgl. Übersicht im Anhang)
56. Phase 2: Setup – Umsatzsteuer
Beispiel Umsatzsteuer/Vorsteuer
o Preiskalkulation des Unternehmers ergibt:
„Mein Produkt soll 200 Euro einbringen“ (= netto)
o Aber Umsatzsteuerpflicht USt/MwSt. 19 % noch obenauf
o Bruttoendpreis ist 238 Euro
o 38 Euro müssen ans Finanzamt (Umsatzsteuer)
Seite 56
Vorsteuer
o Unternehmer kauft z.B. Festplatte beim Händler für 59,50 Euro
o In Händlerrechnung: „50 Euro + 19 % MwSt. = 59,50 Euro“
o 9,50 Euro holt sich der Unternehmer vom Finanzamt (Vorsteuer)
USt-Voranmeldung
o Am Monatsende: „38 Euro Umsatzsteuer minus 9,50 Euro Vorsteuer“
o Zu zahlen ans Finanzamt: nur 28,50 Euro
57. Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 2
Umsatzsteuer – Ausnahme: Kleinunternehmerregelung
o Umsatz (Einnahmen) ≤ 17.500 Euro
o Dann keine Umsatzsteuer ans Finanzamt, keine USt-VA
o Aber: kein Vorsteuerabzug Nachteil!
o Vorteil, wenn Privatkunden (B2C) und wenig Vorsteuer
Seite 57
o Vorteil, wenn Privatkunden (B2C) und wenig Vorsteuer
o Wichtig: keine Umsatzsteuer in die eigenen Rechnungen schreiben!
59. Phase 2: Setup – Umsatzsteuer 3
Umsatzsteuer – Soll- vs. Istversteuerung
o Standard: Soll
o Im Monat der Rechnungsstellung: Zahllast ans Finanzamt
o Liquiditätsfalle!
o Istversteuerung = Privileg Zahlung der Umsatzsteuer erst bei
Seite 59
o Istversteuerung = Privileg Zahlung der Umsatzsteuer erst bei
Zahlungseingang
o Voraussetzung: Umsatz Vorjahr ≤ 500.000 Euro (oder Freiberufler)
61. Rechtsformwahl wird beeinflusst durch…
o Tätigkeit: u.U. Rechtsform nicht zulässig
o Wie viele Personen gründen?
o Umfang des Unternehmens / Marktauftritt / Kapital (UG vs. GmbH)
o Kosten der Rechtsform: Buchführung/Bilanzen
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
o Kosten der Rechtsform: Buchführung/Bilanzen
o „Steuerungsaufwand“: Vermögenstrennung / Handelsregistereintragungen
o Haftungsfragen: juristische Person vs. Personengesellschaften
o Achtung: Bürgschaften hebeln Haftungsbeschränkungen aus!
o Steuerthemen, z.B. Verlustverrechnung nicht bei GmbH/UG
Seite 61
62. Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
Mindestkapital Haftung Kosten Aufwand
Einzelunternehmen - voll gering gering
GbR, oHG, KG - voll gering gering
Partnerschaft - (noch) voll gering gering
Seite 62
Partnerschaft - (noch) voll gering gering
GmbH, UG 25.000 / 1 Euro begrenzt mittel
(Bilanz)
mittel
GmbH & Co. KG - begrenzt mittel
(Bilanz)
mittel
AG 50.000 Euro begrenzt eher hoch
(Bilanz)
eher hoch
63. Anmerkungen zur Steuerbelastung im Vergleich
o Bei Gewinnen ist Steuerbelastung weitgehend gleich strukturierbar
o z.B. GmbH + Geschäftsführergehalt vs. Personengesellschaft vs.
Einzelunternehmen (für laufendes Einkommen!)
o Wichtig aber: Exit-Strategie bei Unternehmensverkauf
o Veräußerung von Anteilen durch Körperschaft ‚an einer Körperschaft‘ ist
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
o Veräußerung von Anteilen durch Körperschaft ‚an einer Körperschaft‘ ist
zu 95 % steuerfrei (es gibt Ausnahmen)
o z.B. UG hält GmbH-Anteil und verkauft diesen
o Ebenso wichtig: ‚Entry-Strategie‘ bei Gründung
Seite 63
64. Sog. GmbH/UG-Modell
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl
Operative GmbH
Gesellschafter:
UG 1
Gesellschafter:
UG 2
50 % 50 %
Auch möglich: UG
Seite 64
UG 1 UG 2
Gesellschafter:
Person 1
Gesellschafter:
Person 2
100 % 100 %
Vorteil: GmbH-Anteilsverkauf zu 95 % steuerfrei
(aber lfd. diskutiert: Abschaffung für Beteiligungen < 10 %)
Nachteil: 3 Gesellschaften statt einer, genauere Steuerplanung notwendig, da
Gewinn zunächst in den UGs steckt
65. Belastungsvergleich: Gewerbesteuer München und Umlandgemeinden
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 6
Hebesätze
München 490 %
Olching 330 %
Unterföhring 330 %
Pullach 260 %
Grünwald 240 %
Seite 65
Grünwald 240 %
Grasbrunn 290 %
Anrechnung von GewSt auf ESt nur bis max. 380 %,
d.h. ‚unter dem Strich‘ bis dahin keine GewSt-Belastung
bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Die GewSt dient vorrangig der
Steuerverteilung an die Gemeinden, echte
Belastung aber für Kapitalgesellschaften
66. Rechtsformwahl – Hinweise
o Eigenkapital einer GmbH: 25.008 Euro
o Eigenkapital einer UG: z.B. 1.008 Euro (nicht zu niedrig wählen)
o Teilbarkeit durch 2, 3, und 4
Phase 2: Setup – Rechtsformwahl 7
o Teilbarkeit durch 2, 3, und 4
o Thema Sozialversicherung des GmbH/UG-Geschäftsführers (…)
o Achtung: ‚Registergauner‘ schicken irreführende Angebote oder falsche
Rechnungen für Handels- und Unternehmensregistereinträge
Seite 66
67. Phase 2: Setup – Verträge
Verträge
o Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag,
GF-Anstellung, AGB, …
o Zum Gesellschaftsvertrag:
Seite 67
„Persönliche Probleme lassen sich nicht vertraglich lösen“
„Eine Gesellschaft ist wie eine Ehe – nur ohne Kinder“
69. Phase 3: Laufendes Geschäft – Prozesse
Laufendes Geschäft – Termine & Prozesse einrichten
o Monatlich bis zum 10.: USt-VA / Lohnsteueranmeldung
o Heißt: Buchführung Belegablage (gescannte Belege!?)
o Controlling über Auswertungen der Buchführung (BWA / SUSA)
o Grundsätzlich: bis Ende Mai Gewinnermittlung & Steuererklärungen für
Seite 69
o Grundsätzlich: bis Ende Mai Gewinnermittlung & Steuererklärungen für
Vorjahr (Praxis? ) Dauerfristverlängerung für Steuerberater
o Aufbewahrungspflicht für Dokumente: grds. 10 Jahre
71. Phase 4: Erweiterung, Anpassung
Erweiterung, Anpassung
o Neuer Innovationszyklus / Umstrukturierung
o Neufinanzierung / Exit
o Notfallplan & Vorsorge:
o Vollmachten (und Login-Daten)
Seite 71
o Vollmachten (und Login-Daten)
o Testament
o Patientenverfügung
o Versicherungen (BU, Krankentagegeld)
73. 6 Markenrecht – Flagge zeigen mit der Marke
Dr. Thomas Sonnenhauser, Dipl.-Chem.
Deutscher Patent- und Markenanwalt
European Patent / Trademark and Design Attorney
Seite 73
74. Welche Schutzrechte gibt es?
o Marke
Beliebig verlängerbarer Schutz für Produkt-/Firmennamen (z.B. Worte,
Bilder)
o Patent
Meist auf max. 20 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von
technischen Innovationen (Gegenstände, Verfahren)
o Gebrauchsmuster
Auf max. 10 Jahre begrenzter Schutz vor Nachahmung von technischen
Innovationen (Gegenstände)
o Geschmacksmuster
Auf max. 25 Jahre begrenzter Schutz von Produktgestaltungen
Seite 74
75. Warum ist Markenrecht für Unternehmensgründer wichtig?
o Schutzrechte (z.B. Marken) von Wettbewerbern können die eigenen
Aktivitäten behindern (z.B. eigene Produktbezeichnung darf nicht verwendet
werden) – dies ist umso schlimmer, je mehr sich das neue Unternehmen
schon etabliert hat und je mehr Aufwand bereits getätigt wurde
o Wettbewerber können Schadenersatz verlangen (z.B. Umsatzeinbußen,o Wettbewerber können Schadenersatz verlangen (z.B. Umsatzeinbußen,
Rufschädigung)
o Man kann mit eigenen Marken gegen neue/jüngere Marken von
Wettbewerbern vorgehen (Widerspruchsverfahren vor dem Patentamt) und
damit die eigenen Position/Goodwill verteidigen
Seite 75
77. Was ist eine Marke?
o Die Funktion einer Marke ist, einen Hinweis zu geben, dass ein bestimmtes
Produkt oder Dienstleistung von einem bestimmten Unternehmen stammt (bessere
Abgrenzung von der Konkurrenz)
Schutzvoraussetzungen
Was ist eine Marke? Was sind die Schutzvoraussetzungen?
Schutzvoraussetzungen
o Unterscheidungskraft („eon®“ für Strom vs. StarTape für Klebebänder)
o Kein Freihaltebedürfnis (soll nicht beschreibend für Produkte sein, z.B. Best Ice
für Speiseeis)
o Keine Irreführung, keine Hoheitszeichen (keine Deutschlandflagge)
o Keine ähnlichen bereits bestehenden Marken (Mixery ./. MYSTERY)
Seite 77
78. Was schützt eine Marke und wo entfaltet sie ihre Wirkung?
o Eine Marke gewährt ein ausschließliches Recht, die Marke zu benutzen
und Dritten zu untersagen, dieselbe oder eine ähnliche Marke für
gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen wie diejenigen,
für welche die Marke geschützt ist, zu benutzen.
o Eine Gemeinschaftsmarke gilt in der gesamten Europäischen Union,
eine deutsche Marke in Deutschland.
Eine Marke gilt zehn Jahre und kann danach unbeschränkt jeweils umo Eine Marke gilt zehn Jahre und kann danach unbeschränkt jeweils um
weitere Zeiträume von zehn Jahren verlängert werden.
Seite 78
79. Welchen Schutzumfang hat eine Marke?
o Schutz gegen identische und ähnliche Produkt-/Firmennamen
o Wichtig für die Frage der „Ähnlichkeit“ ist der Gesamteindruck der
Marken, d.h. Wort- und Bildbestandteile.
o Umso mehr Bestandteile eine Marke hat, umso enger der
Schutzbereich: z.B. Schutzbereich von BMW ohne Bild (Wortmarke) ist
größer als von BMW mit Bild (Wort-/ Bildmarke)
o Aber: Bildbestandteil kann notwendig sein, damit Marke
Unterscheidungskraft besitzt, siehe „Bio Markt“.
BMW
Seite 79
80. 4 Phasen zur eigenen Schutzrechtsstrategie
1 2 3 41 2 3 4
Ziele
definieren
Markt-
/Wettbewerbs-
situation
analysieren
Ziele anpassen/
abändern
Markenstrategie
entwickeln
Seite 80
81. Phase 1
1 2 3 4
ZieleZiele
definieren
Überlegen, welche Waren- und/oder Dienstleistungen man anbieten möchte
und welchen Firmennamen und welche Produktnamen oder Logos man
dafür gerne hätte.
Seite 81
82. Phase 2
1 2 3 4
Suche nach existierenden deutschen Marken:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Suche nach existierenden Gemeinschaftsmarken:
http://oami.europa.eu/CTMOnline/
Markt-/
Wettbewerbs-
situation
analysieren
Analyse des Umfelds hinsichtlich
bestehender Marken,
Unternehmensnamen, Produktnamen,
Logos etc.
Seite 82
83. Phase 3
1 2 3 4
In Hinblick auf das Analyseergebnis aus Schritt 2 ggf. Firmen- und
Produktnamen oder Logo anpassen.
Ziele anpassen/
abändern
Seite 83
84. Phase 4
1 2 3 4
Markenstrategie für eigene Position entwickeln (zusammen mit Patent-/
Markenanwalt), ggf. Marke(n) oder andere Schutzrechte anmelden, Benutzung
der Marke planen..
Strategie
entwickeln und
Launch
Seite 84
85. Zusammenfassung
o Schutzrechte von Wettbewerbern (z.B. Marken) können die (Weiter-)
Verwendung des eigenen Firmennamens oder eigener Produktnamen bzw.
Produktdesigns verhindern
o Eigene Schutzrechte helfen den Goodwill der Firma zu vergrößern und zu
bewahren.
o Es empfiehlt sich die Entwicklung einer Markenstrategie, basierend aufo Es empfiehlt sich die Entwicklung einer Markenstrategie, basierend auf
einer Analyse der Wettbewerbssituation und des Marktes, in der frühen
Planungsphase der Firma
o Zudem sollte eine kontinuierliche Überwachung der Aktivitäten von
Wettbewerbern erfolgen
Seite 85
87. 7 Fallstricke im Sozialrecht
Oliver Penninger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht
Seite 87
88. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Welche Zweige der Sozialversicherung bestehen?
Rentenversicherung (SGB VI)
Arbeitslosenversicherung (SGB III)
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Arbeitslosenversicherung (SGB III)
Krankenversicherung (SGB V)
Unfallversicherung (SGB VII)
Pflegeversicherung (SGB XI)
89. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Grundsatz:
Versicherungspflicht besteht, wenn eine Beschäftigung gegen Entgelt vorliegt
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Rentenversicherung § 1 S.1 Nr. 1 SGB VI
Arbeitslosenversicherung § 24 Abs. 1 SGB III
Krankenversicherung § 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V
Unfallversicherung § 2 Abs.1 Nr. 1 SGB VII
90. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Besteht Versicherungspflicht des Arbeitgebers selbst?
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Die Frage nach der Sozialversicherungspflicht am Beispiel des
GmbH-Geschäftsführers
91. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Obwohl der Geschäftsführer einer GmbH mitunter gegenüber
Mitarbeitern Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt,
kann im eigenen Belang dennoch eine Arbeitnehmereigenschaft im
Sinne der Sozialversicherung, und mithin Versicherungspflicht,
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Sinne der Sozialversicherung, und mithin Versicherungspflicht,
vorliegen.
92. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
1. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Grundsatz: bei einer Beteiligung am Stammkapital in Höhe von
50 %, oder Sperrminorität
= keine Versicherungspflicht
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2. GmbH-Fremdgeschäftsführer
Grundsatz: keine Beteiligung am Stammkapital
= Versicherungsplicht
93. A. Sozialversicherungsstatus des Gründers
Die Kapitalbeteiligung gibt nur ein erstes Indiz, ob aufgrund einer
Sperrminorität ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich
ausgeschlossen werden kann.
Liegt hingegen keine Sperrminorität vor, so können die tatsächlichen
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Liegt hingegen keine Sperrminorität vor, so können die tatsächlichen
Verhältnisse dennoch zu der Annahme führen, dass kein abhängiges
Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
„Überlagerung rechtlich bestehender Abhängigkeit durch die tatsächlichen
Verhältnisse“
94. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Liegt bei meinen Mitarbeitern Sozialversicherungspflicht vor ?
Wer entscheidet hierüber
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Was passiert bei einer Fehleinschätzung
Wie und wohin werden Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt
95. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung setzt voraus:
Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt (insbes. Arbeitsverhältnis)
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Fallstrick 1:
Die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung
und Selbständigkeit ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt!
96. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
In der Rechtsprechung wurden Abgrenzungsmerkmale herausgearbeitet.
Es kommt stets auf die tatsächlichen Verhältnisse an (Stichwort „Gesamtbild“).
Für ein Beschäftigungsverhältnis sprechen hiernach:
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Für ein Beschäftigungsverhältnis sprechen hiernach:
Persönliche Abhängigkeit
Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung unterliegen dem Weisungsrecht des
Arbeitgebers
Feste Arbeitszeiten
Festes Gehalt
97. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Urlaubsanspruch
Anspruch auf Urlaubsentgelt
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Sonn-, Feiertags- & Nachtzuschläge
Unselbständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, insbesondere:
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Unselbständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, insbesondere:
- Kein Unternehmerrisiko (keine eigenen Angestellten)
- Keine Unternehmerinitiative
- Kein Kapitaleinsatz
98. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Fallstrick 2:
Der Arbeitgeber…
…muss prüfen, ob der Arbeitnehmer/Auftragnehmer
sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist
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sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist
…hat die Anmeldung und jede Änderungsmeldung an die Krankenkasse als
Einzugsstelle abzugeben
…hat das beitragspflichtige Entgelt sowie den
Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu berechnen und abzuführen
…ist Beitragsschuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (sowohl
Arbeitnehmeranteil als auch Arbeitgeberanteil)
99. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Eine Fehleinschätzung wirkt sich daher finanziell ausschließlich beim
Arbeitgeber aus, und zwar:
4 Jahre rückwirkend
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4 Jahre rückwirkend
oder
30 Jahre rückwirkend,
bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen
100. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Betriebsprüfung
durch die Rentenversicherung § 28 p SGB IV:
Die Rentenversicherung überprüft mindestens alle 4 Jahre, ob der Arbeitgeber
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Die Rentenversicherung überprüft mindestens alle 4 Jahre, ob der Arbeitgeber
seine Pflicht im Zusammenhang mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen
erfüllt
Auf Dokumentation achten („Lohnkonto“)
Steuerliche Prüfungen gibt es zusätzlich
101. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Empfehlung:
Bei Ungewissheit des Sozialversicherungsstatus der
Beschäftigten/Auftragnehmer empfiehlt sich das
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Statusfeststellungsverfahren
bei der Clearingstelle der
Deutschen Rentenversicherung Bund
102. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Vorteil:
Die Entscheidung der Clearingstelle
zum Bestehen oder Nichtbestehen eines abhängigen
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zum Bestehen oder Nichtbestehen eines abhängigen
Beschäftigungsverhältnisses und
zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit
wirkt zugleich bindend in allen anderen Zweigen der Sozialversicherung
104. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der
„Einzugsstelle“ für die Sozialversicherungsbeiträge
(Krankenkasse) gemeldet.
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(Krankenkasse) gemeldet.
Für die monatliche Datenübertragung an die Krankenkasse muss der
Arbeitgeber geprüfte Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme verwenden
(online für alle möglich via www.sv.net)
105. B. Sozialversicherungsstatus der Mitarbeiter
Fallstrick 3:
Die Leistungsgesetze der jeweiligen Sozialversicherungsträger regeln eine
Vielzahl von Ausnahmen
Beispiel: Auch Selbständige können rentenversicherungspflichtig werden (§ 2
Nr. 9 SGB VI), wenn diese …
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Nr. 9 SGB VI), wenn diese …
überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind (= 5/6 der Betriebs-
einnahmen eines Jahres)
und
keinen eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
(mehr als 400 € monatlich)
106. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank!
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107. 8 Prozesse im Start-up
Martin Schade
Unternehmensberater
Zertifizierter Projektmanagement-Fachmann
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108. 8 Prozesse im Start-up
1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den
Griff?
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2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
109. 8 Prozesse im Start-up
1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den
Griff?
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2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
112. Schlüsselfaktoren für 5S
- Vorbildfunktion der Gründer
- Integration in den Arbeitsalltag als ständiger Verbesserungsprozess
- 5S im eigenen Bewusstsein halten
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5S als leichter Einstieg in die
Prozessoptimierung für Start-ups
113. 8 Prozesse im Start-up
1. Wie bekomme ich das Chaos im Büro und auf dem Schreibtisch in den
Griff?
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2. Wie transportiert man als Gründer seine Idee?
117. Wie transportiere ich meine Idee richtig?
- Das Produkt visualisieren
- Bewusst machen: „Schritte zum Produkt“
- Schnittstellen zu anderen Bereichen finden und aufzeigen
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Ein „Bild malen“, das jeder versteht!
118. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank!
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119. Anhang: Pflichtangaben Rechnung
Rechnungsstellung: Pflichtangaben Umsatzsteuer
o Name und Anschrift leistender Unternehmer und Leistungsempfänger
o Steuernummer (leistender Unternehmer) oder USt-ID-Nummer
o Ausstellungsdatum
o Laufende Rechnungsnummer (Zusammensetzung beliebig)
z.B. [Jahr]/[Kd.Nr.]/[Rechnungsnr. dieses Kunden]: 2011/5288/0001
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o Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der
Dienstleistung
o Zeitpunkt der Leistung, ggf. „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“
o Entgelt (= „Nettopreis“)
o Steuersatz und Steuerbetrag
o Nicht vorgeschrieben, aber hilfreich: Bruttobetrag (= „Gesamtpreis“)
120. Anhang: Aufbewahrungspflicht und Kleinbetragsrechnung
Aufbewahrungspflicht 10 Jahre
o Betrifft: ein „Doppel“ eigener Rechnungen und alle Eingangsrechnungen
Kleinbetragsrechnungen
o Rechnungen brutto ≤ 150 Euro
o Namen und Anschrift (nur) des leistenden Unternehmers
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o Namen und Anschrift (nur) des leistenden Unternehmers
o Ausstellungsdatum
o Menge/Art gelieferter Gegenstände bzw. Umfang/Art Dienstleistung
o Gesamtpreis und Steuersatz
o Typisch: Kassenbon