Anfang März hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Dadurch sind mehr als 50.000 Nicht-KMUs verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Diese müssen anschließend mindestens alle 4 Jahre erneuert werden. Kontrollen finden durch stichprobenhafte Überprüfungen zugelassener zertifizierter Gutachter statt. Wird die Richtlinie von den betroffenen Unternehmen nicht umgesetzt, ist mit Strafen von bis zu 50.000 € zu rechnen.
Aufbau der Präsentation:
1. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) auf einem Blick
2. Vergleich: DIN EN 16247-1 / DIN EN ISO 50001 / EMAS III
3. Kosten-Nutzen-Analyse: DIN EN 16247-1 / DIN EN ISO 50001 / EMAS III
4. Steuerbegünstigung für Energiesparer (Nicht-KUMs)
5. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick
6. Fazit
7. Download Anträge: Steuerbegünstigungen für Energiesparer
8. Übersicht Förderprogramme
9. Weiterführende Literatur und Quellen
EDL-G Vergleich: DIN 16247-1 / DIN 50001 / EMAS III
1. EDL-G: VERGLEICH - DIN EN 16247-1 / DIN EN ISO 50001 / EMAS III
1. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) auf einem Blick
2. Vergleich DIN EN 16247-1 / DIN EN ISO 50001 / EMAS III
3. Kosten-Nutzen-Analyse
4. Steuerbegünstigung für Energiesparer (Nicht-KUMs)
5. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick
6. Fazit
INHALT
2. 02.04.20152
ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ (EDL-G) AUF EINEM BLICK
Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der EnergieeffizienzrichtlinieWas?
„Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
Bis 2020 Energieeffizienz um 20% steigern und Primärenergieverbrauch um 20% reduzieren
Vorbereitung weiterer Energieeffizienzmaßnahmen
Warum?
Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 bis 05.12.2015Wie?
Großunternehmen mit:
Mehr als 250 Mitarbeitern und
Mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder
Jahresbilanzsummer von mehr als 43 Millionen Euro
Befreit wer:
Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
Umweltmanagementsystem nach EMAS III eingeführt hat
Für wen?
Mehr als 50.000 Nicht-KMUs verpflichtet Energieaudits durchzuführen.
Der Beratungsbedarf bei Geschäftskunden steigt sprunghaft.
Folge?
Stichprobenhafte Überprüfung durch zugelassene zertifizierte GutachterÜberprüft das jemand?
Bis zu 50.000 € BußgeldWas passiert bei Nichtbeachtung?
3. 02.04.20153
Energieaudit nach
DIN EN 16247-1
Energiemanagementsystem
nach DIN EN ISO 50001
Umweltmanagement-
system nach EMAS III
Inhalt Analyse des
Energieverbrauchs
sowie Potenzialanalyse
Energiemanagement-
system
Umweltmanagement-
und Umweltauditsystem
Abgrenzung Energetische Beratung
der ISO 50001
Reine Ist-Analyse
Energiemanagement-
system
Energiepolitik und -
verbrauch stehen im
Fokus
Erfüllt nicht automa-
tisch alle Anforderungen
der DIN ISO 50001
Ist Energienutzung als
Umweltaspekt Bestand-
teil des Umweltmanage-
mentsystems, sind
wenige inhaltliche An-
passungen und Konkreti-
sierungen erforderlich
Zielsetzung Erkennen von
Einsparpotenzialen
Festlegen von
Maßnahmen, den
Energieverbrauch zu
reduzieren
Erkennen von
Einsparpotenzialen
Durchführen von
Maßnahmen, den
Energieverbrauch zu
reduzieren
Kontinuierliche
Verbesserung der
energiebezogenen
Leistung
Erkennen von
Einsparpotenzialen
Verpflichtung zur
ständigen Verbesserung
der Umwelt-leistung
Ausführende
Person /
Unternehmen
Unabhängiger/vertriebs-
neutraler externer oder
interner Energieauditor
Versch. Lösungen auf dem
Markt
Staatlich unabhängig
zugelassener EMAS-
Umweltgutachter
VERGLEICH: DIN EN 16247-1 / DIN EN ISO 50001 / EMAS III
EMAS III
* Vertriebsneutraler Energieauditor,
welcher keine wirtschaftlichen Interessen
verfolgt
DIN 50001
DIN 16247-1*
4. 02.04.20154
DIN EN 16247-1
EMAS III
KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE
NUTZEN
Reduzierung des Energieverbrauchs
Steigerung der Energieeffizienz
Transparente Kostenzuordnung
KOSTEN
Zw. 2.000 – 5.000€/Jahr (externe Beraterkosten)
Tatsächliche Kosten sind erst nach Vorliegen der
Durchführungsverordnung bestimmbar
DIN EN ISO
50001
NUTZEN
Verbesserung der Energieeffizienz
Preiswerterer Einkauf von Energie
Wettbewerbsvorteile
Senkung des Unternehmensrisiko
durch Nutzung erneuerbarer
Energiequellen; damit unabhängiger
vom Netzbeteiber
Senkung des finanziellen Risikos durch
niedrigere Grundkosten an Energie
Glaubwürdigkeit, Transparenz in der
Öffentlichkeit
Internationale Anerkennung, da ISO
höher bewertet wird als nationale oder
europäische Norm
Verbesserung der Energiebilanz wirkt
sich sofort positiv auf die Kosten aus
KOSTEN
Anfangsinvestitionen zur Einführung eines EnMS
variieren von Anbieter zu Anbieter
Einführungskosten: zw. 3.000 – 15.000€
Externe Beratung: zw. 3.000 – 16.000€
Pflegeaufwand: zw. 8.000 – 43.000€
Zertifizierung: zw. zw. 2.000 – 12.000€
NUTZEN
Nachhaltige Verbesserung des
betrieblichen Umweltschutzes
Verbesserung des Beschaffungsprozesses
Energiekosteneinsparungen
Wettbewerbsvorteile
Mehr Rechtssicherheit
Glaubwürdigkeit, Transparenz in der Öffentlichkeit
Minimierung von Haftungsrisiken
KOSTEN
Variiert nach Organisationsgröße und Branche sowie interne und externe Kosten
Erstmalige Validierung: bis ca. 10.000€
Externe Beratung: bis ca. 10.000€
Interne Kosten: zw. 2.000 – 50.000€
Laufende Kosten zur Aufrechterhaltung: bis ca. 15.000€
5. 02.04.20155
STEUERBEGÜNSTIGUNGEN FÜR ENERGIESPARER (NICHT-KMUs)
1,38€/
MWh
Spitzenausgleich
(SpaEfV) (§55
Energiesteuer- und §10
Stromsteuergesetz)
Reduzierung bis zu 90 % 1,38 EUR/MWh netto
0,617€/
KWh
EnMS oder EMAS III oder
Audit nach DIN 16247-1
Bis 2018 Reduktion der
Energieintensität um
1,3 % pro Jahr
Zuständiges Hauptzollamt
Formular: 1449 (2015)
Stromsteuer nach
§9b StromStG
5,13 Euro/MWh
Für Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes oder
der Land- und Forstwirtschaft
Entnahme des Stroms zu
betrieblichen Zwecken
Eigenverbrauch der erzeugten
Nutzenergie
Entlastungsbetrag im
Kalenderjahr > 250€
Zuständiges Hauptzollamt
Formular: 1453
Energiesteuer nach
§54 EnergieStG
Für Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes oder der Land- und
Forstwirtschaft
Zu betrieblichen Zwecken verheizt
oder in begünstigten Anlagen nach §3
EnergieStG verwendet
Entlastungsbetrag im
Kalenderjahr > 250€
Zuständiges Hauptzollamt
Formular: 1118
Ausgleichsregelung
EEG-Umlage
6,17 Cent/KWh
EnMS oder EMAS III
>1 GWh Strom
Anteil der Stromkosten an der
Bruttowertschöpfung muss
im Antragsjahr (2015)
17 % betragen
BAFA
Steuer-
entlastung
Voraus-
setzung
Antrag-
stelle
90%
5,13€/
MWh
6. 02.04.20156
DIE WICHTIGSTEN FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM ÜBERBLICK
Antragstelle Maßnahme Förderung Fördermittelart & Förderhöhe
Kreditanstalt für
Wiederaufbau
(KfW)
Energieberatung Mittelstand KMUs
Initialberatung: 80%,
max. 1.280€
Detailberatung: 60%, max. 4.800€
Investitionen zur Energieeinsparung
Haus-, Energie- und Anlagentechnik,
Prozesskälte u. Prozesswärme, Mess-,
Regel- u. Steuertechnik, Sanierung u.
Neubau v. Gebäuden
Finanzierung 100 % der
Investitionskosten, max. 25Mill.€
pro Vorhaben
Energieeffizienz und Umweltschutz
im Unternehmen
Innovative, großtechnische
Pilotvorhaben
Kredite mit Zinszuschüssen des
BMU: bis zu 70%,
Investitionszuschüsse: 30%
Bundesamt für
Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle
(BAFA)
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
Fotovoltaikanlagen, Wasserkraft-
anlagen, Anlagen zur Nutzung von
Deponie-, Gruben- und Klärgas,
Biomasse, Geothermienutzung,
Windkraft
Einspeisevergütungen nach EEG
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Einmaliger Investitionszuschuss
Vergütung für Strom
Klima- und Kälteanlagen
StatusCheck-Förderung
Basisförderung von Altanlagen
Basisförderungen v. Neuanlagen
Förderung v. Soptionskälteanlagen
Bonusförderung
7. 02.04.20157
Antragstelle Maßnahme Förderung Fördermittelart & Förderhöhe
Bundesamt für
Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle
(BAFA)
Hocheffiziente Querschnitts-
technologien
KMUs
Einzelmaßnahmen mit
Investitionsvolumen v. 5.000 –
30.000€
Ersatz v. mind. 2 Querschnitts-
technologien à Investitionsvolumen
mind. 30.000€ u. Endenergieein-
sparung v. mind. 25% muss erreicht
werden
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Technologie
Erstzertifizierung EnMS 80% max. 8.000€
Erstzertifizierung
Energiecontrollings
80% max. 1.500€
Messtechnik für EnMS 20% max. 8.000€
Software für EnMS 20 max. 4.000€
Alle Fördermaßnahmen der BMWi Foerderdatenbank des Bundesministerium fuer Wirtschaft und Energie
DIE WICHTIGSTEN FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM ÜBERBLICK
8. 02.04.20158
FAZIT
Energieaudit DIN EN 16247-1
Die Durchführung von Energieaudits nach DIN 16247-1 hilft KMUs und Nicht-KMUs ihre Energieeffizienz zu verbessern und
den Energieverbrauch zu reduzieren. Zusätzlich profieren Unternehmen weiterhin von Steuerentlastungen, wie dem
Spitzenausgleich. Da nicht alle Mitarbeiter oder nur teilweise in die Durchführung des Audits eingebunden werden, wird die
Energiepolitik im Unternehmen: Die Steigerung der Energieeffizient und Senkung des –verbrauchs nicht in allen Abteilungen
transparent.
Ein Energieaudit ist eine rein energetische Bewertung der DIN 50001. Bedeutet: Einsparpotenziale werden identifiziert,
Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs festgelegt, jedoch noch nicht durchgeführt. Das Energieaudit nach
DIN 16247-1 sorgt für die Grundlagen, um anschließend ein Energiemanagementsystem nach DIN 50001 einzuführen.
Da Energieaudits jährlich durchgeführt und aller 4 Jahre erneuert werden müssen, können sich die Kosten für den jährlichen
Beratungsaufwand auf denselben Umfang belaufen, wie die Kosten für die Einführung und Pflege eines Energiemanage-
mentsystems nach DIN 50001.
Weitere Informationen: DEKRA - Durchfuehrung eines Energieaudits
9. 02.04.20159
FAZIT
Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
Die Nutzung eines Energiemanagementsystems ermöglicht dauerhafte Energieeinsparungen von bis zu 30%. Die
Energiepolitik steht dabei im Fokus. Da der ganze Betriebsablauf mit einbezogen und somit mehr Engagement der
Mitarbeiter gefordert wird, trägt das Energiemanagementsystem zur Stärkung der Corporate Identity (CI) bei.
Zusätzlich profieren Unternehmen weiterhin von Steuerentlastungen, wie dem Spitzenausgleich.
Zunächst müssen mehr Ressourcen bereitgestellt werden. Der Kostenaufwand ist zu Beginn deutlich höher als die Durch-
führung von Energieaudits, gleicht sich aber aufgrund der jährlich durchgeführten Audits langfristig aus.
Weitere Informationen: BI Business Intelligence GmbH - Geschaeftskundenportal
10. 02.04.201510
FAZIT
Umweltmanagementsystem nach EMAS III
Beim Umweltmanagementsystem nach EMAS III werden umweltbezogene Daten, Maßnahmen und Erfolge in regelmäßigen
Umwelterklärungen detailliert für die Öffentlichkeit erstellt.
Neben der Reduktion des Energieverbrauchs und der Verbesserung der Umweltpolitik profitieren Unternehmen vom Spitzen-
ausgleich oder der EEG-Umlage.
Durch die Einbeziehung der Mitarbeiter werden das umweltbewusste Verhalten der Mitarbeiter sowie die Corporate Identity
(CI) gestärkt. Die Kosten für die Einführung und Aufrechterhaltung variieren stark nach Organisationsgröße und Branche
sowie den internen und externen Kosten.
Weitere Informationen: TUEV Rheinland - Umweltmanagement EMAS
11. 02.04.201511
Download Anträge: Steuerbegünstigungen für Energiesparer
Spitzenausgleich (SpaEfV) – Formular 1449 (2015): http://bit.ly/1OmN54g
Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG - Formular 1453: http://bit.ly/19IPJ4O
Steuerentlastung fuer Unternehmen nach § 54 EnergieStG - Formular 1118: http://bit.ly/1HkE7iI
Antrag EEG Umlage - ELAN-K2 Antragstellung: http://bit.ly/1C2Ks1f
ANTRÄGE UND FÖRDERPROGRAMME
Übersicht Förderprogramme
Foerderdatenbank des Bundesministerium fuer Wirtschaft und Energie: http://bit.ly/1hPZpHu
KfW: Foerderprodukte für Energie & Umwelt: http://bit.ly/1Fkes9Z
EMAS: Finanzielle EMAS-Foerderung in Deutschland: http://bit.ly/1DNwMKR
Foerderung von Energiemanagementsystemen: http://bit.ly/19KlFpt
12. 02.04.201512
Der Spitzenausgleich: Steuerentlastungen in den Bereichen Strom- und Energiesteuer: http://bit.ly/1GGQEgp
Energiesteuer- und Stromsteuergesetz - Der Spitzenausgleich (SpaEfV): http://bit.ly/1xq1bNe
Durchfuehrung eines Energieaudits : http://bit.ly/1HsyS3W
Geschaeftskundenportal Trilith Synergy: http://bit.ly/19KPqGx
Erfuellung der Anforderungen der DIN ISO 50001 Energiemanagementsysteme durch EMAS: http://bit.ly/1xd11bz
Stromsteuergesetz (StromStG): http://bit.ly/19IU5Jl
EMAS in Deutschland Evaluierung 2012: http://bit.ly/19KlY3C
Allgemeine Fragen zu EMAS: http://bit.ly/1P1srHd
EMAS-Foerderung: http://bit.ly/1NDaJGx
Foerdermoeglichkeiten und Privilegierungen für EMAS-Organisationen: http://bit.ly/1N5j45N
Lichtung des Foerdermitteldschungels – Wo erhalte ich Unterstützung http://bit.ly/1DNO0YD
für meine Investitionen?
Umweltmanagement EMAS: http://bit.ly/1Dl0khN
WEITERFÜHRENDE LITERATUR UND QUELLEN