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Teil 3 – bis zu fünfzig prozent mehr elterngeld sichern!
1. JobsForMums.de Blog
Teil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!
2009-08-28 11:08:43 Nives Mestrovic "Hanna"
Teil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!
Acht Wertvolle Tipps, Was Eltern Wissen Müssen!
1. Profiteure
Eltern erhalten ab dem ersten Tag der Geburt Elterngeld. Unterstützt werden Angestellte,
Selbständige, Beamte und Nichterwerbstätige (Hausfrauen, Arbeitslose, Studenten).
Das Elterngeld wird monatlich für das erste Lebensjahr des Kindes gezahlt. Legt nicht nur ein
Elternteil eine Jobpause ein, sondern nimmt auch der andere eine Auszeit von mindestens zwei
Monaten zur Betreuung des Kindes, erhält das Paar die Finanzspritze sogar 14 Monate lang.
Auf Antrag können sich Eltern die Förderung auch verteilt auf 24 bzw. 28 Monate auszahlen
lassen. Sie bekommen dann nur die halben Monatsbeträge.
2. Berechnung
Die staatliche Finanzspritze ist einkommensabhängig und beträgt 67% des wegfallenden
Nettolohns, höchstens 1800 Euro, mindestens 300 Euro (Sockelbetrag).
Die genaue Höhe wird auf Basis des durchschnittlichen Einkommens des betreuenden Elternteils
der letzten 12 Monate vor der Geburt ermittelt. Einmalzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld
werden nicht berücksichtigt.
Arbeitnehmer können sich in der Regel am Nettolohn laut Gehaltsbescheinigung orientieren.
Selbständige können den Steuerbescheid des letzten Veranlagungszeitraumes heranziehen.
3. Optimierung
Arbeitnehmerehepaare können bei geschickter Wahl der Steuerklassen die Höhe des Elterngeldes
optimieren. So kann der betreuende Elternteil rechtzeitig in die Steuerklasse III wechseln und sich
so ein höheres Nettoeinkommen sichern (s. Rechnung).
Das Bundessozialgericht hält diesen Wechsel für zulässig.
4. Geschwisterbonus
Haben die Eltern neben dem Neugeborenen ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder
unter sechs Jahren, erhalten sie zusätzlich zum regulären Elterngeld einen Geschwisterbonus.
Bei Vollendung des dritten bzw. sechsten Lebensjahres des älteren Kindes fällt der
Geschwisterbonus weg. Der Zuschlag beträgt zehn Prozent vom Elterngeld, mindestens 75
Euro.
5. Steuern
Das Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings wird es in voller Höhe auch der
2. Sockelbetrag von Euro 300 in den Progressionsvorbehalt einbezogen.
Das bedeutet, dass es zum zu versteuernden Einkommen addiert und der maßgebliche
Steuersatz auf Basis des erhöhten Betrags berechnet wird. So erhöht das Elterngeld die
Steuerlast für das übrige Einkommen.
6. Teilzeit
Eltern müssen nicht ganz aus dem Job aussteigen, um in den Genuss des Elterngeldes zu
kommen. Erlaubt ist eine Beschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche. Die Förderung
beträgt dann 67% des wegfallenden Nettoeinkommens.
7. Antrag
Familien müssen das Elterngeld bei der zuständigen Eltergeldstelle schriftlich beantragen. Dies
sollte möglichst bald nach der Geburt passieren, denn rückwirkend wird die Förderung nur für
drei Monate bezahlt.
Im Antrag müssen Eltern bereits angeben, wer für welche Monate die Unterstützung bekommen
soll. Bis 2008 war eine Änderung nur in besonderen Härtefällen wie schwerer Krankheit oder Tod
möglich. Seit 2009 kann die Aufteilung zusätzlich einmal ohne Angaben von Gründen geändert
werden.
8. Steuerklassen ändern
Wählt die werdende Mutter frühzeitig die Steuerklasse III, erhält sie fast Euro 6500 mehr
Elterngeld als bei Einstufung in Klasse V. (Quelle: Martina Simon www.focus-money.de, Focus
Money, Nr 32 , 29 Juli 2009)
Beispielrechnung
Dies ist eine Beispielrechnung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Erfüllung dieser beispielhaften Kalkulation.
Quelle: OFD Niedersachsen, Focus Money.
Alle Angaben in Euro; 1) inkl. Solidarit ät szuschlag und Kirchenst euer (9%), 2) 21%, 3) Werbungskost en werden pauschal
mit einem Z wölf t el des Jahrespauschalbet rages von 920 Euro berücksicht igt , 4) Bei jeweils gleichem Net t ogehalt in den
let zt en 12 Monat en vor der Geburt , 5) Im Vergleich zur Kombinat ion Mann III/ Frau V
Hier die vorherigen Blog Artikel zu diesem Thema:
Teil 1 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!
Teil 2 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!
Teil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!
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