2. MODELL „SOZIALES JAHR“
WARUM
• Für den Fall der Aussetzung bzw.
Abschaffung der Wehrpflicht
• Als zeitgerechte Reaktion auf die
demografischen Entwicklungen
(= stetige Verringerung der Anzahl der Zivildiener)
• Gewinnung/Aufbau von MitarbeiterInnen
für die Bereiche Soziales und Gesundheit
SOZIALES JAHR HEISST
• Abschaffung der Wehrpflicht bedeutet keine
ersatzlose Abschaffung der Leistungen der
Zivildiener
• Statt Zwangsdienst – Beschäftigungsverhältnis
mit gerechter Entlohnung für Männer und
Frauen ab 18
• Motivierte MitarbeiterInnen in den Bereichen
Soziales und Gesundheit
Diskussionsentwurf Soziales Jahr – Fortsetzung Runder Tisch
2
3. WENIGER WEHRPFLICHTIGE
DURCH DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG
Diskussionsentwurf Soziales Jahr – Fortsetzung Runder Tisch
3
7. ECKPUNKTE DES SOZIALEN JAHRES
• Für Männer und Frauen ab 18 (keine Altersgrenze,
ausgenommen PensionistInnen)
• Beschäftigungsverhältnis + Entlohnung +
sozialversicherungsrechtliche Absicherung
• Förderung des Bundes für 12 Monate,
diese Förderung ist an eine verwertbare
Qualifizierung/Ausbildung der MA gebunden
(mindestens 180 Stunden)
• Schwerpunkt des Einsatzes ist der
Bereich Sozial- und Gesundheitswesen
Diskussionsentwurf Soziales Jahr – Fortsetzung Runder Tisch
7
11. VORTEILE FÜR DIE TRÄGER
• Administrative Erleichterung für die Träger
(Abwicklung SV, Lohnverrechnung, Förderung)
• Beschäftige im Sozialen Jahr haben
direkten Arbeitsvertrag mit dem Träger
• Eigene Rekrutierung durch Träger ist möglich
• Keine große Systemumstellung =
Mechanismen bleiben gleich
• Lebenserfahrene / berufserfahrene /
reifere TeilnehmerInnen
• AbsolventInnen = Personalpool für Träger
• Planungssicherheit durch stabile Versorgung
anstelle von schwankenden Zivildienerzahlen
• Kein eigenes rechtliches Regime für
disziplinäre Maßnahmen mehr notwendig
Diskussionsentwurf Soziales Jahr – Fortsetzung Runder Tisch
11
13. MÖGLICHE AUSBILDUNGSANGEBOTE
IM SOZIALEN JAHR:
• FAHRSICHERHEITSTRAINING • SCHULUNGEN, abh. vom Einsatzbereich
(mindestens 180 Stunden)
(eintägig, 8 Stunden)
• HEIMHELFERINNENAUSBILDUNG,
• ERSTE-HILFE-KURS (400 Stunden – 200 Theorie/200 Praxis)
(zweitägig, 16 Stunden)
• BEHINDERTENBETREUUNG,
• RETTUNGSSANITÄTER (260 Basismodul Unterstützung bei
Stunden) Basisversorgung (140 Stunden)
• NOTFALLSANITÄTER (480 • MEDIZINISCHE ASSISTENZ,
Stunden) Basismodul 120 Stunden
• div. Zusatzausbildungen • AUSBILDUNG BEREICH
zum Rettungsdienst KINDERBETREUUNG, nach
Landesvorschriften
Diskussionsentwurf Soziales Jahr – Fortsetzung Runder Tisch
13
14. MÖGLICHE ANSCHLUSSPERSPEKTIVEN
DURCH DAS ABSOLVIERTE SOZIALE JAHR
• Erlangung von Zusatzpunkten für Aufnahme
in Schulen, div. Fachhochschulgängen
und div. Universitätsstudiengängen
(Entscheid durch Kommissionen!)
• Anrechnung als Praktikaersatz in
einschlägigen Ausbildungen (Entscheid durch
Kommissionen!)
• Anrechnung der Schulungen für weitere
Berufsaus-bildungen, z.B. HeimhelferInnen für
Pflegehilfe
bzw. in div. FH-Studiengängen (Entscheid durch
Kommissionen oder Schulleitungen!)
• Berücksichtigung als einschlägige Vordienstzeit
bei der Vorrückung im öffentlichen Dienst
Diskussionsentwurf Soziales Jahr – Fortsetzung Runder Tisch
14