1. Auswirkungen der Budgetpläne auf dieAuswirkungen der Budgetpläne auf die
GebietskrankenkassenGebietskrankenkassen
Mag. Ingrid Reischl
Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse
November 2010
WGKK – Infocharts 21/2010
3. Das ursprüngliche Ziel des „Kassensanierungspakets 2009“ laut
Bundesregierung:
● Ausgeglichene Gebarung der sozialen
Krankenversicherung und
● Schrittweise Entschuldung
● bis zum Ende der Legislaturperiode 2013
Ministerratsbeschlüsse vom 10. 2. 2009 („Sillian“) und 14. 9. 2009
1. Kassenpaket 2009
11. Weitere negative Auswirkungen des Budgets auf die Kassen
Quelle: WGKK
● Weitere Pandemiekosten werden den Kassen ohne Gegenfinanzierung aufgebürdet
● Das „Pensionspaket“ führt zu deutlichen Beitragsverlusten für die Krankenkassen
- Aliquotierung der Sonderzahlung im Jahr der Pensionszuerkennung
- Wegfall der Anpassung im ersten Jahr nach dem Neuzugang
Allein die WGKK wird 2011 1,5 Mio. Euro verlieren; 2013 bereits 2,6 Mio.
● Streichung des Bundeszuschusses zur studentischen Selbstversicherung in der KV
- Allein bei der WGKK streicht der Bund 4,3 Mio. Euro jährlich
- Der Beitrag für die Studierenden verdoppelt sich
- Die Kassen werden zum „Sündenbock“ für Ministerin Karl
● Der Aufwand für die neuen MindestsicherungsbezieherInnen im Unterstützungsfonds der
Kassen soll vom Bund nicht ersetzt werden
- Geschätzter Mehraufwand für die WGKK 2 - 3 Mio. Euro
2. Budget 2011:
Auswirkungen
12. Positive Aspekte des Budgets für die Kassen
Quelle: WGKK
● Anhebung der gesetzlichen Verzugszinsen für Beitragsschulden
- Auswirkung auf die WGKK: ca. 500.000 Euro Nettoertrag (für KV)
2. Budget 2011:
Auswirkungen
13. Fazit: Kassenkonsolidierung weiter ungelöst
Quelle: WGKK
● Der Bund hält die Vereinbarung nicht ein: Die Kassen erreichen ihre Ziele voll,
der Bund reduziert seinen Teil um 60 Prozent
● Den Kassen werden versprochene 300 Mio. Euro für die Konsolidierung auf 120 Mio.
zusammengestrichen
● Während sich der Bund vornimmt, 60 % ausgabenseitig und 40 % einnahmenseitig
zu sparen, verlangt er von den Kassen 71 % ausgabenseitig zu sparen und reduziert
den einnahmenseitigen Teil auf 29 %
● Den Kassen drohen - selbst bei vollständiger Einhaltung der Einsparungsziele - am
Ende der Legislaturperiode höhere Schulden als 2009
● Statt gesetzlicher Entlastung drohen weitere Belastungen durch die Politik
(„Die Politik bestellt bei den Kassen und bleibt die Rechnung schuldig“)
● Statt den notwendigen 2. Reformschritt im Spitalsbereich zu setzen, werden
die Kassen neuerlich belastet
2. Budget 2011:
Auswirkungen
15. Forderungen: Teil 1
Quelle: WGKK
● Einhaltung der Vereinbarung zwischen Bund und Gebietskrankenkassen:
Wenn die Kassen ihre Finanzziele erreichen, soll der Bund seinen Teil der
Vereinbarung auch einhalten und den Kassenstrukturfonds - wie versprochen -
mit jährlich 100 Mio. Euro aus Steuermitteln dotieren
● Beitragsgerechtigkeit:
Anhebung des Hebesatzes im ASVG („fiktiver Dienstgeberanteil“). Die Kranken-
versicherung von ASVG-PensionistInnen muss dem Bund gleich viel wert sein wie
die der BSVG- oder GSVG-PensionistInnen
3. Forderungen
16. Forderungen: Teil 2
Quelle: WGKK
● Volle Abgeltung von versicherungsfremden Leistungen:
Wochengeld, Krankengeld für Arbeitslose, In-Vitro-Fertilisation
● Kostenwahrheit:
Voller Kostenersatz für die Einführung der Rezeptgebührenobergrenze;
Eingliederung des SV-Finanzierungsanteils für das Hanusch-Krankenhaus in die
Regelfinanzierung gemäß § 447f ASVG; voller Ersatz der Krankenversicherungs-
aufwendungen für Unterstützungsfondsleistungen der Kassen an Mindestsicherungs-
bezieherInnen durch den Bund; Übernahme der Pandemiekostenzuständigkeit in die
Katastrophenschutzkompetenz des Bundes oder voller Aufwandersatz
3. Forderungen
17. Quelle: WGKK
● Weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Beitragshinterziehung:
Herausnahme der Beitragsprüfung aus der gesetzlichen Verwaltungskosten-
deckelung (BeitragsprüferInnen kosten weit weniger als sie an
Beitragsrückständen aufspüren!); Einführung einer Mahngebühr für säumige Dienstgeber
zur Deckung des damit verbundenen administrativen Aufwands der Kassen
● Modernisierung des Vertragspartnerrechts:
z.B. Ermöglichung der Teilkündigung von Gesamtverträgen; gesetzliche Absicherung
des Sachleistungsprinzips während vertragsloser Zustände
● Notwendige Korrekturen bei der Versicherungszuständigkeit:
Rückführung der Versicherungszuständigkeit für die Vertragsbediensteten in die
Gebietskrankenkassen; Zuordnung der Leistungszuständigkeit für arbeitslose
Selbständige zur SVA der gewerblichen Wirtschaft
3. Forderungen
Forderungen: Teil 3
19. Wenn die Kassen finanziell am Ende sind, droht die
Zusammenlegung oder die Auflösung der Selbstverwaltung
Quelle: WGKK
Eine Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen
● bringt finanziell nichts,
● gefährdet die Qualität,
● schwächt die Einbindung der Arbeitnehmervertretung und
● gefährdet die Selbstverwaltung
4. Was droht
20. Österreich hat im internationalen Vergleich wenige Krankenversicherungsträger
Quellen: Deutschland. GKV-Spitzenverband; Schweiz: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung des
Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit
Daten für 2009; „Versicherte“ = Anspruchsberechtigte
Gibt es in Österreich zu viele Krankenversicherungsträger?
Anzahl Kassen
19
86
202
0
50
100
150
200
250
Österreich Schweiz Deutschland
Kassen pro 1 Mio. Einwohner
2,3
11,4
2,5
0
2
4
6
8
10
12
14
Österreich Schweiz Deutschland
4. Was droht
21. Haben österreichische Krankenversicherungsträger hohe
Verwaltungskosten?
Österreich hat im internationalen Vergleich sehr niedrige Verwaltungsaufwendungen
Verwaltungskosten in % der
Aufwendungen
2,4
5,2
5,7
0
1
2
3
4
5
6
7
Österreich (GKK) Deutschland Schw eiz
Quellen: Deutschland. GKV-Spitzenverband; Schweiz: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung des
Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit
Daten für 2009 (Schweiz: 2008); „Versicherte“ = Anspruchsberechtigte
Verwaltungskosten pro Versichertem und
Jahr in Euro
127,2
106,9
46,1
0
20
40
60
80
100
120
140
Österreich (alle
KVT)
Deutschland Schw eiz
4. Was droht
22. Was brächte eine Zusammenlegung der Krankenkassen für die
Versicherten?
● Schließung von Außenstellen (längere Anfahrtswege, längere Wartezeiten)
● Bewilligungen und Kostenerstattungen dauern länger (Zinsverlust für Versicherte,
hinausgezögerte Untersuchungen, längere Befundunsicherheit, etc.)
● Krankenstandskontrollen und Missbrauchsbekämpfungsmaßnahmen werden reduziert
● Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Beitragshinterziehung wird erschwert
(ArbeitnehmerInnen könnten Ansprüche verlieren!)
● Die Servicequalität nimmt ab (z.B. Telefonwarteschlange, längere Bearbeitungsdauern)
● Die Vertragspartnerkontrolle wird geschwächt (falsche Abrechnungen werden nicht
entdeckt, was Schaden für die Beitragszahlergemeinschaft erzeugen kann , etc.)
Eine Zusammenlegung würde nur dann Einsparungen bringen, wenn die Zahl der
MitarbeiterInnen und Dienststellen deutlich reduziert werden würde
Beispiele für negative Auswirkungen für die Versichertengemeinschaft und BeitragszahlerInnen
4. Was droht
Notes de l'éditeur
● Mit dem „Kassensanierungspaket 2009“ hat die Bundesregierung begonnen, einen ersten Schritt in die richtige Richtung zu setzen. Erstmals seit vielen Jahren wurden zusätzliche Steuermittel für die Gebietskrankenkassen frei gemacht
● Im Jahr 2009 haben Einmaleffekte die Ergebnisse der Gebietskrankenkassen deutlich verbessert
● Ab dem heurigen Jahr gibt es einen teilweisen Schuldennachlass sowie Mittel aus dem neuen „Kassenstrukturfonds“. Letztere jedoch nur, wenn bestimmte Kostendämpfungsziele erreicht werden
● Insgesamt ist kritisch anzumerken, dass drei Viertel des Maßnahmenvolumens durch die Kassen selbst aufgebracht werden müssen und dass der weitaus überwiegende Teil des Kassensanierungspaketes ausgabenseitig angesiedelt ist
● Mit dem „Kassensanierungspaket 2009“ hat die Bundesregierung begonnen, einen ersten Schritt in die richtige Richtung zu setzen. Erstmals seit vielen Jahren wurden zusätzliche Steuermittel für die Gebietskrankenkassen frei gemacht
● Im Jahr 2009 haben Einmaleffekte die Ergebnisse der Gebietskrankenkassen deutlich verbessert
● Ab dem heurigen Jahr gibt es einen teilweisen Schuldennachlass sowie Mittel aus dem neuen „Kassenstrukturfonds“. Letztere jedoch nur, wenn bestimmte Kostendämpfungsziele erreicht werden
● Insgesamt ist kritisch anzumerken, dass drei Viertel des Maßnahmenvolumens durch die Kassen selbst aufgebracht werden müssen und dass der weitaus überwiegende Teil des Kassensanierungspaketes ausgabenseitig angesiedelt ist
● Leider ist das Kassenpaket 2009 nur als erster Schritt zu werten, da es bei Weitem nicht ausreicht, das Ziel von schuldenfreien und ausgeglichen gebarenden Gebietskrankenkassen bis 2013 auch nur annähernd zu erreichen
● Wie Sie an der Darstellung deutlich erkennen können fehlen zur Erreichung dieses Zieles bis 2013 noch 1,63 Milliarden Euro!