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Medienkonferenz der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern vom 24. Mai 2012




Integrationsgesetz des Kantons Bern (IntG)


Ansprache von Philippe Perrenoud, Regierungsrat,
Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern



                                                           Es gilt das gesprochene Wort!




Sehr geehrte Damen und Herren

Ich begrüsse sie recht herzlich zur heutigen Medienkonferenz. Der Regierungsrat hat
sich in der Integrationspolitik für eine zukunftsgerichtete Grundlage ausgesprochen und
das Integrationsgesetz zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Dieser Entscheid
ist ein Bekenntnis zu einer frühzeitig einsetzenden, gezielten und präventiv wirkenden
Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Bern.

Die erfolgreiche Integration der ausländischen Wohnbevölkerung stärkt indessen auch
den Wirtschaftsstandort Kanton Bern und ist für den Regierungsrat ein zentrales
gesellschaftspolitisches Handlungsfeld.

Mit dem vorliegenden Integrationsgesetz verfügt der Kanton zukünftig über
verschiedene Instrumente, welche die Integration von neu aus dem Ausland
zuziehenden Personen unterstützen und verbessern. Selbstverständlich bleibt aber
auch weiterhin der Wille und das Engagement der Migrantinnen und Migranten die
wichtigste Voraussetzung, um sich ins hiesige gesellschaftliche Leben erfolgreich
einzugliedern. Mit dem neuen Gesetz werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um
dies den Migrantinnen und Migranten zu erleichtern. Einerseits werden die
Anforderungen an ihre Integrationsbemühungen klar formuliert und anderseits sollen
auch die erforderlichen Instrumente und Massnahmen für die Realisierung verfügbar
sein.

Fördern und fordern ist der zentrale Grundsatz des vorliegenden Erlasses. Die neuen
Instrumente, die das Gesetz den Gemeinden und dem Kanton zur Verfügung stellt,
helfen direkt den Ausländerinnen und Ausländern, sich schneller im Alltag im neuen
Land zurechtzufinden und sich mit den hiesigen Lebensbedingungen vertraut zu
machen. Das Gesetz fordert von ihnen gleichzeitig aber auch einen Beitrag, sich aktiv
mit ihrer Integration auseinander zu setzen.

Regula Unteregger, die Amtsvorsteherin des kantonalen Sozialamtes wird später die
Inhalte des Gesetzes vorstellen und die Wirkungsweise der genannten Instrumente
erklären.




Die    Einführung     eines   Integrationsgesetzes  ist   nicht  nur   auf   Grund
gesellschaftspolitischer Überlegungen nötig. Ausländerinnen und Ausländer haben im
2

Kanton Bern ein grösseres Risiko, von Sozialhilfe abhängig zu werden, als dies in
anderen Kantonen der Fall ist. Dies obwohl der Kanton Bern eine tiefere
Ausländerquote hat als andere Kantone. Einer der Gründe dafür ist, dass das
Ausbildungsniveau der ausländischen Bevölkerung im Kanton Bern verglichen mit der
Gesamtschweiz unterdurchschnittlich ist. Eine bessere und frühere Integration von
Ausländerinnen und Ausländern würde helfen, diese Problematik zu entschärfen.

Es sind aber auch die vielseitiger werdenden und zunehmenden kantonalen Aufgaben
im Bereich der Integrationsförderung, die eine gesetzliche Regelung notwendig
machen. So wird der Bund ab 2014 operative und teilweise auch strategische Aufgaben
in die Zuständigkeit der Kantone übertragen. Um für diese neuen Aufgaben gewappnet
zu sein, braucht der Kanton eine verbindliche rechtliche Grundlage. Mit der Ausrichtung
des Integrationsgesetzes erfüllt der Kanton Bern die inhaltlichen und finanziellen
Voraussetzungen, um eine sogenannte Programmvereinbarung mit dem Bund
abzuschliessen. Diese berechtigt den Kanton auch, die zur Verfügung stehenden
Bundesmittel geltend zu machen. Denn die vom Bund vorgegebenen thematischen
Schwerpunkte – es sind dies die Erstinformation der Ausländerinnen und Ausländer, die
Förderung im Vorschulalter und der Diskriminierungsschutz – werden in grossen Teilen
durch das Integrationsgesetz abgedeckt. Somit können die neuen Massnahmen, die im
Gesetz vorgesehen sind, weit gehend mit den Bundesbeiträgen finanziert werden.


Mit dem vorliegenden Gesetz realisiert der Kanton Bern ein innovatives
„Dreistufenmodell“.
Es umfasst sowohl die Erstgespräche mit neu zuziehenden Ausländerinnen und
Ausländern auf kommunaler Ebene als auch die Integrationsvereinbarung im Einzelfall
auf Ebene des Migrationsamtes. Zum konkreten Modell wird Ihnen Regula Unteregger
im zweiten Teil Näheres berichten. Es ist gelungen, eine austarierte Vorlage zu
erarbeiten, welche die feine Gratwanderung zwischen Fördern und Fordern erfolgreich
meistert. Dies kam auch in den Vernehmlassungsantworten zum Ausdruck. Die
Mehrheit der im Grossen Rat vertretenen Parteien sprach sich für die Vorlage aus.
Einzig die SVP lehnt eine gesetzliche Regelung grundsätzlich ab, weil sie keinen Bedarf
dafür erkennt. Wir vertreten jedoch die Ansicht, dass ein formelles Gesetz bezüglich
Nachhaltigkeit und Verbindlichkeit klare Vorteile aufweist, die der Integration der
ausländischen Bevölkerung zu Gute kommen. Mit einer frühzeitigen und
systematischen Weichenstellung in der Integration werden wir mittelfristig aus Sicht der
öffentlichen Hand auch einen positiven Kosteneffekt erzielen.

Gerne möchte ich noch ein paar Worte mehr zur Bundesebene sagen. Der Bundesrat
hat im November 2011 den Integrationsplan verabschiedet. Der Bund und die Kantone
haben gemeinsam den Ausbau der Integrationsförderung beschlossen und werden die
Massnahmen in diesem Bereich auch gemeinsam finanzieren. Gleichzeitig hat der
Bundesrat die Teilrevision des Bundesgetzes über die Ausländerinnen und Ausländer –
kurz AuG – in die Vernehmlassung gegeben.

Der Kanton Bern trifft mit dem Integrationsgesetz also direkt die aktuelle Diskussion!
Der Revisionsentwurf des AuG basiert ebenso auf dem Grundsatz von „Fördern und
fordern“ wie die kantonale Vorlage. Auch in den weiteren zentralen Elementen und
Zielen sind die beiden Gesetzesvorlagen im Einklang. Das war für uns auch absolut
zentral und das ist auch der Hauptgrund für die lange Frist, die seit der
Vernehmlassung verstrichen ist. Wir wollten die Bundesvorlage abwarten und die
Situation prüfen. Da die Vorlagen nun in jedem Fall kompatibel sind, kann die kantonale
Gesetzgebung unabhängig von den Resultaten der Vernehmlassung des
Bundesgesetzes umgesetzt werden. Unsere Vorlage entspricht nicht nur dem heutigen
Recht, sondern nimmt bereits die im Revisionsentwurf des AuG vorgesehenen
Änderungen mit auf.
3




5. Synthese/Zusammenfassung durch RR Perrenoud (nach allen anderen Referaten)

   Mit dem Grundsatz von „Fördern und Fordern“ schafft das Gesetz
    Rahmenbedingungen für eine erleichterte und bessere Integration von
    Ausländerinnen und Ausländer, nimmt diese aber auch in die Pflicht, sich aktiv mit
    dem neuen Lebensort auseinanderzusetzen.

   Das dreistufige Modell für neuzugezogenen Ausländerinnen und Ausländer ist eine
    frühzeitig einsetzende, gezielt und präventiv wirkende Integration

   Integration ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden, deshalb
    wird auch die Finanzierung gemeinsam getragen.

   Die Umsetzung der neuen Massnahmen erfolgt fast kostenneutral, weil der grösste
    Teil durch Bundesgelder finanziert werden kann

                                    *********

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Integrationsgesetz des kantons bern (intg) - Perrenoud

  • 1. Medienkonferenz der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern vom 24. Mai 2012 Integrationsgesetz des Kantons Bern (IntG) Ansprache von Philippe Perrenoud, Regierungsrat, Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Damen und Herren Ich begrüsse sie recht herzlich zur heutigen Medienkonferenz. Der Regierungsrat hat sich in der Integrationspolitik für eine zukunftsgerichtete Grundlage ausgesprochen und das Integrationsgesetz zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Dieser Entscheid ist ein Bekenntnis zu einer frühzeitig einsetzenden, gezielten und präventiv wirkenden Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Bern. Die erfolgreiche Integration der ausländischen Wohnbevölkerung stärkt indessen auch den Wirtschaftsstandort Kanton Bern und ist für den Regierungsrat ein zentrales gesellschaftspolitisches Handlungsfeld. Mit dem vorliegenden Integrationsgesetz verfügt der Kanton zukünftig über verschiedene Instrumente, welche die Integration von neu aus dem Ausland zuziehenden Personen unterstützen und verbessern. Selbstverständlich bleibt aber auch weiterhin der Wille und das Engagement der Migrantinnen und Migranten die wichtigste Voraussetzung, um sich ins hiesige gesellschaftliche Leben erfolgreich einzugliedern. Mit dem neuen Gesetz werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um dies den Migrantinnen und Migranten zu erleichtern. Einerseits werden die Anforderungen an ihre Integrationsbemühungen klar formuliert und anderseits sollen auch die erforderlichen Instrumente und Massnahmen für die Realisierung verfügbar sein. Fördern und fordern ist der zentrale Grundsatz des vorliegenden Erlasses. Die neuen Instrumente, die das Gesetz den Gemeinden und dem Kanton zur Verfügung stellt, helfen direkt den Ausländerinnen und Ausländern, sich schneller im Alltag im neuen Land zurechtzufinden und sich mit den hiesigen Lebensbedingungen vertraut zu machen. Das Gesetz fordert von ihnen gleichzeitig aber auch einen Beitrag, sich aktiv mit ihrer Integration auseinander zu setzen. Regula Unteregger, die Amtsvorsteherin des kantonalen Sozialamtes wird später die Inhalte des Gesetzes vorstellen und die Wirkungsweise der genannten Instrumente erklären. Die Einführung eines Integrationsgesetzes ist nicht nur auf Grund gesellschaftspolitischer Überlegungen nötig. Ausländerinnen und Ausländer haben im
  • 2. 2 Kanton Bern ein grösseres Risiko, von Sozialhilfe abhängig zu werden, als dies in anderen Kantonen der Fall ist. Dies obwohl der Kanton Bern eine tiefere Ausländerquote hat als andere Kantone. Einer der Gründe dafür ist, dass das Ausbildungsniveau der ausländischen Bevölkerung im Kanton Bern verglichen mit der Gesamtschweiz unterdurchschnittlich ist. Eine bessere und frühere Integration von Ausländerinnen und Ausländern würde helfen, diese Problematik zu entschärfen. Es sind aber auch die vielseitiger werdenden und zunehmenden kantonalen Aufgaben im Bereich der Integrationsförderung, die eine gesetzliche Regelung notwendig machen. So wird der Bund ab 2014 operative und teilweise auch strategische Aufgaben in die Zuständigkeit der Kantone übertragen. Um für diese neuen Aufgaben gewappnet zu sein, braucht der Kanton eine verbindliche rechtliche Grundlage. Mit der Ausrichtung des Integrationsgesetzes erfüllt der Kanton Bern die inhaltlichen und finanziellen Voraussetzungen, um eine sogenannte Programmvereinbarung mit dem Bund abzuschliessen. Diese berechtigt den Kanton auch, die zur Verfügung stehenden Bundesmittel geltend zu machen. Denn die vom Bund vorgegebenen thematischen Schwerpunkte – es sind dies die Erstinformation der Ausländerinnen und Ausländer, die Förderung im Vorschulalter und der Diskriminierungsschutz – werden in grossen Teilen durch das Integrationsgesetz abgedeckt. Somit können die neuen Massnahmen, die im Gesetz vorgesehen sind, weit gehend mit den Bundesbeiträgen finanziert werden. Mit dem vorliegenden Gesetz realisiert der Kanton Bern ein innovatives „Dreistufenmodell“. Es umfasst sowohl die Erstgespräche mit neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern auf kommunaler Ebene als auch die Integrationsvereinbarung im Einzelfall auf Ebene des Migrationsamtes. Zum konkreten Modell wird Ihnen Regula Unteregger im zweiten Teil Näheres berichten. Es ist gelungen, eine austarierte Vorlage zu erarbeiten, welche die feine Gratwanderung zwischen Fördern und Fordern erfolgreich meistert. Dies kam auch in den Vernehmlassungsantworten zum Ausdruck. Die Mehrheit der im Grossen Rat vertretenen Parteien sprach sich für die Vorlage aus. Einzig die SVP lehnt eine gesetzliche Regelung grundsätzlich ab, weil sie keinen Bedarf dafür erkennt. Wir vertreten jedoch die Ansicht, dass ein formelles Gesetz bezüglich Nachhaltigkeit und Verbindlichkeit klare Vorteile aufweist, die der Integration der ausländischen Bevölkerung zu Gute kommen. Mit einer frühzeitigen und systematischen Weichenstellung in der Integration werden wir mittelfristig aus Sicht der öffentlichen Hand auch einen positiven Kosteneffekt erzielen. Gerne möchte ich noch ein paar Worte mehr zur Bundesebene sagen. Der Bundesrat hat im November 2011 den Integrationsplan verabschiedet. Der Bund und die Kantone haben gemeinsam den Ausbau der Integrationsförderung beschlossen und werden die Massnahmen in diesem Bereich auch gemeinsam finanzieren. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Teilrevision des Bundesgetzes über die Ausländerinnen und Ausländer – kurz AuG – in die Vernehmlassung gegeben. Der Kanton Bern trifft mit dem Integrationsgesetz also direkt die aktuelle Diskussion! Der Revisionsentwurf des AuG basiert ebenso auf dem Grundsatz von „Fördern und fordern“ wie die kantonale Vorlage. Auch in den weiteren zentralen Elementen und Zielen sind die beiden Gesetzesvorlagen im Einklang. Das war für uns auch absolut zentral und das ist auch der Hauptgrund für die lange Frist, die seit der Vernehmlassung verstrichen ist. Wir wollten die Bundesvorlage abwarten und die Situation prüfen. Da die Vorlagen nun in jedem Fall kompatibel sind, kann die kantonale Gesetzgebung unabhängig von den Resultaten der Vernehmlassung des Bundesgesetzes umgesetzt werden. Unsere Vorlage entspricht nicht nur dem heutigen Recht, sondern nimmt bereits die im Revisionsentwurf des AuG vorgesehenen Änderungen mit auf.
  • 3. 3 5. Synthese/Zusammenfassung durch RR Perrenoud (nach allen anderen Referaten)  Mit dem Grundsatz von „Fördern und Fordern“ schafft das Gesetz Rahmenbedingungen für eine erleichterte und bessere Integration von Ausländerinnen und Ausländer, nimmt diese aber auch in die Pflicht, sich aktiv mit dem neuen Lebensort auseinanderzusetzen.  Das dreistufige Modell für neuzugezogenen Ausländerinnen und Ausländer ist eine frühzeitig einsetzende, gezielt und präventiv wirkende Integration  Integration ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden, deshalb wird auch die Finanzierung gemeinsam getragen.  Die Umsetzung der neuen Massnahmen erfolgt fast kostenneutral, weil der grösste Teil durch Bundesgelder finanziert werden kann *********