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Nordcapital Hanse Twin Feeder in Schwierigkeiten: Fachanwälte
setzen Schadenersatz für Anleger durch

21. November 2012 – Der im Jahr 2008 platzierte Dachfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder (Hanse
Twin Feeder Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der aus zwei
Containerschiffen (MS „Hanse Confidence“ und MS „Hanse Courage“) bestehende Twinfonds
erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich negatives Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten
können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden
Banken über Tilgungsstundungen verhandelt und eine Tilgungsaussetzung bis Ende 2013 erreicht hat,
wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können
bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 14,2 Mio. €
sind in Gefahr.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene
Anleger des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von
Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der
gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds
nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az.
III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das
eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden
müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen
erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt
werden:

      Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung.
       Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum
       Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten
       Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
      Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass
       ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde.
       Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen
       Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
       völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an
       geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
      Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds
       gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar
nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten
        Anleger mehrheitlich nicht informiert.
       Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der
        weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu
        sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten
        schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen
        Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf
        hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten
        hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere
        Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht
        geschehen.
       Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen
        und sinkenden Charterraten warnten: Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der
        Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden
        Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren
        Beratern nicht informiert.
       Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist
        nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil
        floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen
        (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die
        Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante
        Mittelverwendung informiert.
       Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die
        Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die
        Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen
        gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist
        bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle
        der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
        Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
        Schiffsfondsanleger hingewiesen.
       Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im
        Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen,
        welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw.
        Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird.
        Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht
        darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die
        beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung
gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl
von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu
verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen
ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen
aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer
Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie
ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von
dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach
2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren
Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-
anlegern-geschlossener-fonds.html


Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder? Möchten Sie
wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus)
04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01


Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/nordcapital-hanse-twin-feeder-in-
schwierigkeiten-fachanwaelte-setzen-schadenersatz-fuer-anleger-durch.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter
www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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  • 1. Nordcapital Hanse Twin Feeder in Schwierigkeiten: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch 21. November 2012 – Der im Jahr 2008 platzierte Dachfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder (Hanse Twin Feeder Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der aus zwei Containerschiffen (MS „Hanse Confidence“ und MS „Hanse Courage“) bestehende Twinfonds erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich negatives Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über Tilgungsstundungen verhandelt und eine Tilgungsaussetzung bis Ende 2013 erreicht hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 14,2 Mio. € sind in Gefahr. Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:  Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.  Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar
  • 2. nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.  Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.  Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten: Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten Anleger von ihren Beratern nicht informiert.  Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.  Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.  Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt. Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger Die im Vertrieb des Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen
  • 3. aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen. Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von- anlegern-geschlossener-fonds.html Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Fonds Hanse Twin Feeder? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen! Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihr Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Alexander Meyer, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/nordcapital-hanse-twin-feeder-in- schwierigkeiten-fachanwaelte-setzen-schadenersatz-fuer-anleger-durch.html Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.