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GEBAB MS „Nona“ in Schwierigkeiten: Fonds kann Dezembertilgung nicht zahlen

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch



20. November 2012 – Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“ steckt in
Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes
Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so
dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank über die Stundung der im Dezember 2012
fälligen Tilgung verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist. Das im
Jahr 2010 umgesetzte „Betriebsfortführungskonzept“ hat angesichts der desaströsen
Einnahmesituation auf dem Containerschifffahrtsmarkt offenbar nur eine kurze Zeit für Entspannung
gesorgt. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den
Anlegern investierten 18,5 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die
Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von
den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen.


Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig

Davon, dass die Krise weiter anhalten wird, gehen die seriösen Marktteilnehmer aus. Die HSH
Nordbank, einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige Situation wie folgt:
Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der
Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014
allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau. Ob angesichts solcher düsteren
Prognosen tatsächlich eine realistische Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird
sich zeigen.


Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene
Anleger des Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“ umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von
Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.


Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der
gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds
nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az.
III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das
eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden
müssen.


Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen
erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt
werden:


      Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung.
       Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum
       Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten
       Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.


      Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass
       ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde.
       Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen
       Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
       völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an
       geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.


      Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds
       gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar
       nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten
       Anleger mehrheitlich nicht informiert.


      Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der
       weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu
       sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten
       schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen
       Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf
       hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen
       hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere
       Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht
       geschehen.

      Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist
       nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil
       floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen
       (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die
       Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante
       Mittelverwendung informiert.

      Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die
       Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die
       Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen
       gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist
       bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle
       der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
        Schiffsfondsanleger hingewiesen.

       Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im
        Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen,
        welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw.
        Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird.
        Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht
        darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die
        beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.



Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“ beteiligten Berater haben die Anleger mit denen
wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar
nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl
von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.


Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu
verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen
ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen
aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer
Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie
ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von
dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach
2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren
Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-
anlegern-geschlossener-fonds.html


Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“? Möchten Sie
wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir
helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt




Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus)
04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01


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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gebab-ms-nona-in-schwierigkeiten-fonds-kann-
dezembertilgung-nicht-zahlen.html

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  • 1. GEBAB MS „Nona“ in Schwierigkeiten: Fonds kann Dezembertilgung nicht zahlen Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch 20. November 2012 – Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“ steckt in Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank über die Stundung der im Dezember 2012 fälligen Tilgung verhandelt, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist. Das im Jahr 2010 umgesetzte „Betriebsfortführungskonzept“ hat angesichts der desaströsen Einnahmesituation auf dem Containerschifffahrtsmarkt offenbar nur eine kurze Zeit für Entspannung gesorgt. Ausschüttungen können bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den Anlegern investierten 18,5 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet wird, ist völlig offen. Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig Davon, dass die Krise weiter anhalten wird, gehen die seriösen Marktteilnehmer aus. Die HSH Nordbank, einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige Situation wie folgt: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau. Ob angesichts solcher düsteren Prognosen tatsächlich eine realistische Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird sich zeigen. Schadenersatz als realistische Alternative Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“ umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
  • 2. gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:  Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.  Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.  Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.  Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.  Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
  • 3. Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.  Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt. Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger Die im Vertrieb des Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“ beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen. Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von- anlegern-geschlossener-fonds.html Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds GEBAB MS „Nona“? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Alexander Meyer, Rechtsanwalt Heidelberg:
  • 4. Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 www.nittel.co info@nittel.co Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gebab-ms-nona-in-schwierigkeiten-fonds-kann- dezembertilgung-nicht-zahlen.html