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MPC Offen Flotte MS „Santa-B Schiffe“: Jetzt steht der Totalverlust für die Anleger endgültig fest!

Sanierungskonzept gescheitert, Anleger sollen dem Verkauf zustimmen

Mit Schreiben vom 18. Januar 2012 wurden die Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B
Schiffe“ mbH & Co. KG (MPC Offen Flotte) in Kenntnis gesetzt, dass die Beschlüsse zur Sanierung im
September 2012 zwar gefasst wurden, die Beteiligung an der Kapitalerhöhung mit rd. 28% aber viel
zu gering ausgefallen und damit die Sanierung gescheitert ist. Nunmehr bieten die finanzierenden
Banken an, auf die Geltendmachung der Anlegerhaftung zu verzichten, falls ein Beschluss gefasst
wird, dass alle 14 Schiffe zu verkaufen seien.

Warum wurde das Sanierungskonzept überhaupt beschlossen?

Nach dem Protokoll der Beschlussfassung vom 28. September 2012 waren die Verhältnisse wie häufig
in solchen Publikumsgesellschaften: rd. 41,5% der Anleger hatten der Treuhandkommanditistin
Weisung erteilt, wie abzustimmen sei. 57,5% der Anleger hingegen hatten die TVP gar nicht oder
nicht ausdrücklich angewiesen. Allein durch die Beteiligung der Treuhandkommanditistin sind solche
Beschlussfassungen überhaupt möglich, denn auch so wird die nötige Teilnahme überhaupt geschafft.
Dadurch, dass sich die Treuhandkommanditistin bei der Stimmabgabe enthält, wird eine
verhältnismäßig kleine Stimmenzahl maßgeblich für die Beschlussfassung. So war es auch hier, denn
die 35% der Gesellschafter, die der Sanierung zustimmten, waren eben die Mehrheit.

Nach Meinung von Michael Minderjahn, der die Anleger bei Nittel | Kanzlei für Bank- und
Kapitalmarktrecht betreut, ist das kein Wunder. Obwohl die Annahmen des Sanierungskonzepts
reichlich optimistisch waren, kann man darüber natürlich geteilter Ansicht sei. Allerdings agieren viele
Anleger verständlicher Weise auch nach dem Prinzip Hoffnung.

Der Totalverlust ist nicht mehr abzuwenden

Für Minderjahn ist klar: durch den Verkauf der Schiffe wird, sofern er beschlossen werden sollte, nur
noch den finanzierenden Banken geholfen. Kein Anleger sollte sich mehr Hoffnungen machen, dass
der Verkauf soviel Erlöse bringe, dass noch irgendetwas zu verteilen wäre. Der organisierte Verkauf
der Schiffe hat für die Anleger grundsätzlich keinen Vorteil, dafür sind die vorhandenen
Darlehensschulden (per 31.12.2011 waren das rd. 163 Millionen US$ sowie 17,7 Milliarden JPY) zu
hoch.

Für die finanzierenden Banken bietet er jedoch die Chance einen höheren Preis zu erhalten als bei
der Zwangsversteigerung. Für die Reederei Claus-Peter Offen bietet der Verkauf die Chance, noch
eine Vergütung von „2% des Nettoerlöses“ (so im Emissionsprospekt enthalten) zu bekommen.
Banken bieten Verzicht auf Anlegerhaftung an

Immerhin bieten die Banken den Anlegern an, die Beschlussfassung über den Verkauf der Schiffe
durch einen Verzicht auf die Anlegerhaftung zu versüßen. Was hat es damit auf sich?

Nach der gesetzlichen Regelung (§ 171 Abs. 1 HGB) haftet der Anleger als (Treuhand-) Kommanditist
auf seine Einlage. Die Haftung ist beendet, sobald diese geleistet ist. Erhält er später jedoch
Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, dann handelt es sich um
Kapitalrückzahlungen, die gem. § 172 Abs. 4 HGB die Haftung wiederaufleben lassen. Gläubiger der
Fondsgesellschaft oder ein Insolvenzverwalter können die Rückzahlung der Ausschüttungen
verlangen.

Dem Emissionsprospekt ist zu entnehmen, dass die prognostizierten Ausschüttungen nicht aus
Gewinnen geleistet werden (können), sondern lediglich aus nicht benötigter Liquidität. Da der
Jahresabschluss 2007 – ebenso wie schon der für 2006 – einen Verlust auswies, haben die Banken
tatsächlich das Recht, die Rückzahlung der einzigen Ausschüttung, die der Fonds überhaupt geleistet
hat, zu fordern.

Sofern die Anleger also dem Verkauf der Schiffe zustimmen, erreichen sie damit, dass sie nicht auch
noch die 4% zurückzahlen müssen, die sie bereits erhalten haben.



Anlegeranwalt Minderjahn rät: Nachdem nunmehr also endgültig für die Anleger feststeht, dass sie
das eingesetzte Kapital verloren haben, sollten sie spätestens jetzt einen spezialisierten Rechtsanwalt
aufsuchen um prüfen zu lassen, ob sie richtig beraten wurden.

Mehr Informationen über Beratungsfehler beim MPC Fonds Offen Flotte (Santa B-Schiffe)

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC "Santa B Schiffe"? Möchten Sie wissen, ob wie
Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen
gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01
Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-offen-flotte-ms-santa-b-schiffe-jetzt-steht-
totalverlust-fuer-anleger-endgueltig-fest.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter
www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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  • 2. Banken bieten Verzicht auf Anlegerhaftung an Immerhin bieten die Banken den Anlegern an, die Beschlussfassung über den Verkauf der Schiffe durch einen Verzicht auf die Anlegerhaftung zu versüßen. Was hat es damit auf sich? Nach der gesetzlichen Regelung (§ 171 Abs. 1 HGB) haftet der Anleger als (Treuhand-) Kommanditist auf seine Einlage. Die Haftung ist beendet, sobald diese geleistet ist. Erhält er später jedoch Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, dann handelt es sich um Kapitalrückzahlungen, die gem. § 172 Abs. 4 HGB die Haftung wiederaufleben lassen. Gläubiger der Fondsgesellschaft oder ein Insolvenzverwalter können die Rückzahlung der Ausschüttungen verlangen. Dem Emissionsprospekt ist zu entnehmen, dass die prognostizierten Ausschüttungen nicht aus Gewinnen geleistet werden (können), sondern lediglich aus nicht benötigter Liquidität. Da der Jahresabschluss 2007 – ebenso wie schon der für 2006 – einen Verlust auswies, haben die Banken tatsächlich das Recht, die Rückzahlung der einzigen Ausschüttung, die der Fonds überhaupt geleistet hat, zu fordern. Sofern die Anleger also dem Verkauf der Schiffe zustimmen, erreichen sie damit, dass sie nicht auch noch die 4% zurückzahlen müssen, die sie bereits erhalten haben. Anlegeranwalt Minderjahn rät: Nachdem nunmehr also endgültig für die Anleger feststeht, dass sie das eingesetzte Kapital verloren haben, sollten sie spätestens jetzt einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um prüfen zu lassen, ob sie richtig beraten wurden. Mehr Informationen über Beratungsfehler beim MPC Fonds Offen Flotte (Santa B-Schiffe) Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC "Santa B Schiffe"? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihr Ansprechpartner Michael Minderjahn, Rechtsanwalt info@nittel.co Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
  • 3. Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01 Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-offen-flotte-ms-santa-b-schiffe-jetzt-steht- totalverlust-fuer-anleger-endgueltig-fest.html Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.