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Finanzierung und Förderung                                                                    F 2.6

                                                                          Öffentliche Kulturförderung




Förderrichtlinien und Förderverfahren


Kulturförderrecht in kommunaler Verantwortung


                                                              Annika Trockel, Oliver Scheytt

Die Ausgestaltung von Förderverfahren ist für jeden Kulturförderer – ob öffentlicher Träger, Stif-
tung oder Förderfonds – eine zentrale Aufgabe. Dabei sind Förderrichtlinien die entscheidenden
Regelwerke zur Umsetzung politischer Ziele und Basis des Fördermanagements. Der Beitrag erläu-
tert die Praxis des Kulturförderrechts am Beispiel der kommunalen Ebene. Doch die wesentlichen
Elemente sind auch auf die Verfahren von anderen Akteuren der vielgestaltigen Förderlandschaft in
Deutschland übertragbar.

Gliederung                                                                                    Seite
1.     Einleitung                                                                                  2
2.     Förderrichtlinien und deren Funktion                                                        2
3.     Grundsätze der Kulturförderung                                                              3
3.1    Programmatik                                                                                3
3.2    Arten der Förderung                                                                         3
3.3    Förderungsgegenstände und -empfänger                                                        5
4.     Förderkriterien                                                                             6
4.1    Formale Kriterien                                                                           6
4.2    Inhaltliche Kriterien                                                                       7
5.     Zuwendungen                                                                                 9
5.1    Rechtliche Grundlagen                                                                       9
5.2    Zuwendungsarten und Finanzierungsformen                                                    10
6.     Förderverfahren                                                                            12
6.1    Antragsverfahren                                                                           12
6.2    Verwaltungsinternes Verfahren                                                              14
6.3    Bewilligungsbescheid und Zuwendungsvertrag                                                 14
6.4    Beschluss- oder Beratungsinstanz                                                           16
6.5    Verwendungsnachweis                                                                        16
7.     Pflichten des Zuwendungsempfängers und Rückforderung der Zuwendung                         18
7.1    Pflichten des Zuwendungsempfängers                                                         18
7.2    Rückforderung der Zuwendung und Rechtsschutz                                               19
8.     Wahl der Rechtsform                                                                        20
8.1    Keine Satzungspflicht                                                                      20
8.2    Definition von Satzung                                                                     20
8.3    Vorteile einer Satzung                                                                     21
9.     Und am Ende dann „Controlling“?                                                            21




                                                                                                   1
F 2.6                                                              Finanzierung und Förderung

Öffentliche Kulturförderung




                              1.    Einleitung
                              Kunstschaffende und Kultureinrichtungen arbeiten in einem ständigen
                              Zielkonflikt zwischen künstlerischem Anspruch und Mittelbeschaf-
                              fung. Ein Konflikt, beinahe genauso alt wie die Kultur selbst.
Kultur braucht                Deshalb drehen sich weite Teile kommunaler Kulturpolitik, der Kul-
Förderung – aber wie?         turverwaltung sowie des Kulturmanagements um die einhellig gewon-
                              nene Erkenntnis: Kultur braucht Förderung. Doch so lapidar dies auch
                              klingen mag, es stellen sich viele Fragen: Wer trifft die Entscheidun-
                              gen bezüglich der Kulturförderung? Nach welchen Maßstäben wird
                              ein solches Urteil getroffen? Kann ein potentieller Förderungsempfän-
                              ger sich über diese Maßstäbe informieren? Und ist nicht gerade für
                              Kunst und Kultur charakteristisch, dass sie sich einer objektiven Beur-
                              teilung entziehen? Gibt es dann eine „besonders förderungswürdige“
                              Kultur bzw. Kunst?

                              Selbstverständlich ist die Kultur als schöpferischer Ertrag schwer
                              messbar. Würde man aber Kultur ausschließlich beachten, betrachten,
                              bestaunen und nie beurteilen, wäre alles und nichts Kultur. Sie wäre
                              beliebig.

                              Außerdem geht es in vielen Fällen gar nicht in erster Linie darum,
                              Kunst und Kultur ausschließlich qualitativ zu bewerten, sondern viel-
                              mehr um die Verwirklichung einer Strategie, in deren Rahmen neben
                              qualitative Kriterien andere treten, z. B. konzeptionelle oder kulturpo-
                              litische.
Kulturförderrichtlinien       Aus diesen Gründen müssen Ideale diskutiert und formuliert und Ziele
helfen                        entwickelt und festgeschrieben werden. Und gerade dabei sind Kultur-
                              förderrichtlinien hilfreich.

                              Dieser Beitrag erörtert in erster Linie Gestaltungsmöglichkeiten der
                              Akteure in Kommunen als diejenige Instanz, die Förderrichtlinien
                              erlässt. Aber auch für Kulturmanager von Institutionen wie beispiels-
                              weise Stiftungen lohnt die Lektüre. Denn auch diese fördern nicht be-
                              liebig, sondern versuchen, die gesetzten Prioritäten satzungsmäßig zu
                              verankern. Deshalb stellen sich auch ihnen weitgehend dieselben Fra-
                              gen. Auch für Förderempfänger ist die Analyse der rechtlichen Grund-
                              lage und der Verfahren der Förderung sinnvoll.



                              2.    Förderrichtlinien und deren Funktion
Längerfristige                Gestaltung der Kulturförderung sollte sich nicht nur am Einzelfall
Perspektive                   orientieren, sondern parallel zur Entwicklung einer „Förderphiloso-
                              phie“ und von nachhaltig wirkenden „Förderprogrammen“ auf länger-
                              fristige und allgemein gültige Regelungen ausgerichtet sein. Der öf-




2
Finanzierung und Förderung                                                                   F 2.6

                                                                         Öffentliche Kulturförderung




fentliche Kultur-(Förder-)Auftrag und das partnerschaftliche Zusam-
menwirken mit der freien Kulturszene erhält auf diese Weise eine
verbindliche, nachvollziehbare Programmatik. Das zentrale Gestal-
tungsinstrument hierfür ist die kommunale Kulturförderrichtlinie.

Die meisten Kommunen geben sich Förderrichtlinien, um die Grund-
sätze, die Gegenstände und Arten der Förderung, die Vergabekriterien
und das Vergabe- und Förderverfahren für alle Akteure allgemeinver-
bindlich und transparent zu regeln. Die Förderrichtlinien führen auch
zu einer Selbstbindung der Kommune im Hinblick auf die Ausübung
ihres Ermessens bei den einzelnen Förderentscheidungen.



3.    Grundsätze der Kulturförderung
Kulturförderrichtlinien rekurrieren auf den kommunalen Kulturauftrag           Kulturelle Akteure
als „Gestaltungsauftrag“. Dieser umfasst nicht nur die kommunalen                   unterstützen
Kultureinrichtungen im engeren Sinne (Theater, Museen, Musikschu-
len usw.), sondern auch die kulturellen Ressourcen in der Kommune:
von Vereinen, Initiativen, Gruppen, Künstlern und Künstlervereini-
gungen. Kulturförderrichtlinien zielen daher darauf ab, diese Akteure
als wesentliche Träger des kulturellen Lebens bei ihren eigenen Akti-
vitäten zu unterstützen.


3.1 Programmatik

Welche Aktivitäten gefördert werden sollen, in welcher Form und mit
welcher Ausrichtung, ergibt sich aus der Programmatik, die durch die
Förderrichtlinien konturiert wird. Die Programmatik umfasst die mit
der Förderung verbundenen Ziele, die in der Kommune durch kultur-
politische Diskussion und Festlegung vorgegeben werden. Aus ihnen
werden dann auch die Förderkriterien abgeleitet (s. dazu Abschnitt 4).


3.2 Arten der Förderung

Im Rahmen der Programmatik wird zunächst festgelegt, welche För-               Förderung – nicht
derungsarten zur Anwendung kommen sollen. Oft steht die finanzielle                nur finanziell
Förderung im Mittelpunkt des kulturpolitischen Interesses, doch sind
die anderen Arten der Förderung mindestens ebenso wichtig, können
sie doch mitunter auch den Einsatz finanzieller Mittel des freien Trä-
gers vermindern oder gar ganz vermeiden.

Wenn die Kommune kostenlos Equipment oder Räume bereitstellt, für                         Beispiel
die andernfalls Miete zu zahlen wäre, was mitunter einen hohen Anteil
von Projektkosten ausmacht, wird auf diese Weise eine wirksame Un-
terstützung ohne direkten Finanzfluss geleistet.




                                                                                                  3
F 2.6                                                             Finanzierung und Förderung

Öffentliche Kulturförderung




                              Als Förderformen kommen in Betracht:

                              • finanzielle Förderung als Zuschuss zu Projekten oder institutionelle
                                Förderung

                              • Stipendien

                              • Ausfallbürgschaft

                              • Überlassung von Räumen und von technischer Ausstattung

                              • organisatorische, technische, fachliche und finanzielle Beratung

                              • technische und organisatorische Hilfe

                              • Publikationshilfe

                              • Ankauf von Kunstwerken, Publikationen und Produkten

                              • regelmäßiger Informationsaustausch und Beratung durch die Kul-
                                turverwaltung

                              • Vermittlung von Auftrittsmöglichkeiten und Kontakten

                              • Jubiläums- und Ehrengaben

                              • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.

Haushaltsplan bestimmt        Die realen Finanzzuweisungen erscheinen in den Haushaltsplänen der
Förderungsvolumen             Kommunen einzeln oder in Sammelhaushaltsstellen und werden so als
                              Förderleistungen beziffert. Die anderen Förderleistungen werden oft
                              nicht ermittelt, auch nicht mit ihrem finanziellen Wert erfasst. Das
                              erschwert nicht nur den finanzstatistischen Vergleich der Kommunen
                              und die Beurteilung ihrer tatsächlichen Förderleistung für die freien
                              Kulturträger. Vielmehr besteht auch ein Interesse von Bürgern, Geför-
                              derten und kulturpolitischen Akteuren an dem Umfang der tatsächli-
                              chen Förderleistungen, das nur dadurch hinreichend wahrgenommen
                              werden kann, dass nicht nur die Finanzzuwendungen ermittelt werden.
                              Deshalb sollten auch Sachleistungen, Raumüberlassung, personelle
                              Hilfen u. a. wertmäßig erfasst und möglichst durch einen zusammen-
                              fassenden Bericht, insbesondere für die Rats- und Kreistagsgremien
                              zugänglich gemacht werden.

Beispiel                      Eine Reihe von Kulturämtern/-büros publiziert jährlich Kulturförder-
                              berichte, in denen die Förderleistungen auch jenseits finanzieller Zu-
                              wendungen dargestellt und erläutert werden.




4

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Annika Trockel, Prof. Dr. Oliver Scheytt: Förderrichtlinien und Förderverfahren

  • 1. Finanzierung und Förderung F 2.6 Öffentliche Kulturförderung Förderrichtlinien und Förderverfahren Kulturförderrecht in kommunaler Verantwortung Annika Trockel, Oliver Scheytt Die Ausgestaltung von Förderverfahren ist für jeden Kulturförderer – ob öffentlicher Träger, Stif- tung oder Förderfonds – eine zentrale Aufgabe. Dabei sind Förderrichtlinien die entscheidenden Regelwerke zur Umsetzung politischer Ziele und Basis des Fördermanagements. Der Beitrag erläu- tert die Praxis des Kulturförderrechts am Beispiel der kommunalen Ebene. Doch die wesentlichen Elemente sind auch auf die Verfahren von anderen Akteuren der vielgestaltigen Förderlandschaft in Deutschland übertragbar. Gliederung Seite 1. Einleitung 2 2. Förderrichtlinien und deren Funktion 2 3. Grundsätze der Kulturförderung 3 3.1 Programmatik 3 3.2 Arten der Förderung 3 3.3 Förderungsgegenstände und -empfänger 5 4. Förderkriterien 6 4.1 Formale Kriterien 6 4.2 Inhaltliche Kriterien 7 5. Zuwendungen 9 5.1 Rechtliche Grundlagen 9 5.2 Zuwendungsarten und Finanzierungsformen 10 6. Förderverfahren 12 6.1 Antragsverfahren 12 6.2 Verwaltungsinternes Verfahren 14 6.3 Bewilligungsbescheid und Zuwendungsvertrag 14 6.4 Beschluss- oder Beratungsinstanz 16 6.5 Verwendungsnachweis 16 7. Pflichten des Zuwendungsempfängers und Rückforderung der Zuwendung 18 7.1 Pflichten des Zuwendungsempfängers 18 7.2 Rückforderung der Zuwendung und Rechtsschutz 19 8. Wahl der Rechtsform 20 8.1 Keine Satzungspflicht 20 8.2 Definition von Satzung 20 8.3 Vorteile einer Satzung 21 9. Und am Ende dann „Controlling“? 21 1
  • 2. F 2.6 Finanzierung und Förderung Öffentliche Kulturförderung 1. Einleitung Kunstschaffende und Kultureinrichtungen arbeiten in einem ständigen Zielkonflikt zwischen künstlerischem Anspruch und Mittelbeschaf- fung. Ein Konflikt, beinahe genauso alt wie die Kultur selbst. Kultur braucht Deshalb drehen sich weite Teile kommunaler Kulturpolitik, der Kul- Förderung – aber wie? turverwaltung sowie des Kulturmanagements um die einhellig gewon- nene Erkenntnis: Kultur braucht Förderung. Doch so lapidar dies auch klingen mag, es stellen sich viele Fragen: Wer trifft die Entscheidun- gen bezüglich der Kulturförderung? Nach welchen Maßstäben wird ein solches Urteil getroffen? Kann ein potentieller Förderungsempfän- ger sich über diese Maßstäbe informieren? Und ist nicht gerade für Kunst und Kultur charakteristisch, dass sie sich einer objektiven Beur- teilung entziehen? Gibt es dann eine „besonders förderungswürdige“ Kultur bzw. Kunst? Selbstverständlich ist die Kultur als schöpferischer Ertrag schwer messbar. Würde man aber Kultur ausschließlich beachten, betrachten, bestaunen und nie beurteilen, wäre alles und nichts Kultur. Sie wäre beliebig. Außerdem geht es in vielen Fällen gar nicht in erster Linie darum, Kunst und Kultur ausschließlich qualitativ zu bewerten, sondern viel- mehr um die Verwirklichung einer Strategie, in deren Rahmen neben qualitative Kriterien andere treten, z. B. konzeptionelle oder kulturpo- litische. Kulturförderrichtlinien Aus diesen Gründen müssen Ideale diskutiert und formuliert und Ziele helfen entwickelt und festgeschrieben werden. Und gerade dabei sind Kultur- förderrichtlinien hilfreich. Dieser Beitrag erörtert in erster Linie Gestaltungsmöglichkeiten der Akteure in Kommunen als diejenige Instanz, die Förderrichtlinien erlässt. Aber auch für Kulturmanager von Institutionen wie beispiels- weise Stiftungen lohnt die Lektüre. Denn auch diese fördern nicht be- liebig, sondern versuchen, die gesetzten Prioritäten satzungsmäßig zu verankern. Deshalb stellen sich auch ihnen weitgehend dieselben Fra- gen. Auch für Förderempfänger ist die Analyse der rechtlichen Grund- lage und der Verfahren der Förderung sinnvoll. 2. Förderrichtlinien und deren Funktion Längerfristige Gestaltung der Kulturförderung sollte sich nicht nur am Einzelfall Perspektive orientieren, sondern parallel zur Entwicklung einer „Förderphiloso- phie“ und von nachhaltig wirkenden „Förderprogrammen“ auf länger- fristige und allgemein gültige Regelungen ausgerichtet sein. Der öf- 2
  • 3. Finanzierung und Förderung F 2.6 Öffentliche Kulturförderung fentliche Kultur-(Förder-)Auftrag und das partnerschaftliche Zusam- menwirken mit der freien Kulturszene erhält auf diese Weise eine verbindliche, nachvollziehbare Programmatik. Das zentrale Gestal- tungsinstrument hierfür ist die kommunale Kulturförderrichtlinie. Die meisten Kommunen geben sich Förderrichtlinien, um die Grund- sätze, die Gegenstände und Arten der Förderung, die Vergabekriterien und das Vergabe- und Förderverfahren für alle Akteure allgemeinver- bindlich und transparent zu regeln. Die Förderrichtlinien führen auch zu einer Selbstbindung der Kommune im Hinblick auf die Ausübung ihres Ermessens bei den einzelnen Förderentscheidungen. 3. Grundsätze der Kulturförderung Kulturförderrichtlinien rekurrieren auf den kommunalen Kulturauftrag Kulturelle Akteure als „Gestaltungsauftrag“. Dieser umfasst nicht nur die kommunalen unterstützen Kultureinrichtungen im engeren Sinne (Theater, Museen, Musikschu- len usw.), sondern auch die kulturellen Ressourcen in der Kommune: von Vereinen, Initiativen, Gruppen, Künstlern und Künstlervereini- gungen. Kulturförderrichtlinien zielen daher darauf ab, diese Akteure als wesentliche Träger des kulturellen Lebens bei ihren eigenen Akti- vitäten zu unterstützen. 3.1 Programmatik Welche Aktivitäten gefördert werden sollen, in welcher Form und mit welcher Ausrichtung, ergibt sich aus der Programmatik, die durch die Förderrichtlinien konturiert wird. Die Programmatik umfasst die mit der Förderung verbundenen Ziele, die in der Kommune durch kultur- politische Diskussion und Festlegung vorgegeben werden. Aus ihnen werden dann auch die Förderkriterien abgeleitet (s. dazu Abschnitt 4). 3.2 Arten der Förderung Im Rahmen der Programmatik wird zunächst festgelegt, welche För- Förderung – nicht derungsarten zur Anwendung kommen sollen. Oft steht die finanzielle nur finanziell Förderung im Mittelpunkt des kulturpolitischen Interesses, doch sind die anderen Arten der Förderung mindestens ebenso wichtig, können sie doch mitunter auch den Einsatz finanzieller Mittel des freien Trä- gers vermindern oder gar ganz vermeiden. Wenn die Kommune kostenlos Equipment oder Räume bereitstellt, für Beispiel die andernfalls Miete zu zahlen wäre, was mitunter einen hohen Anteil von Projektkosten ausmacht, wird auf diese Weise eine wirksame Un- terstützung ohne direkten Finanzfluss geleistet. 3
  • 4. F 2.6 Finanzierung und Förderung Öffentliche Kulturförderung Als Förderformen kommen in Betracht: • finanzielle Förderung als Zuschuss zu Projekten oder institutionelle Förderung • Stipendien • Ausfallbürgschaft • Überlassung von Räumen und von technischer Ausstattung • organisatorische, technische, fachliche und finanzielle Beratung • technische und organisatorische Hilfe • Publikationshilfe • Ankauf von Kunstwerken, Publikationen und Produkten • regelmäßiger Informationsaustausch und Beratung durch die Kul- turverwaltung • Vermittlung von Auftrittsmöglichkeiten und Kontakten • Jubiläums- und Ehrengaben • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen. Haushaltsplan bestimmt Die realen Finanzzuweisungen erscheinen in den Haushaltsplänen der Förderungsvolumen Kommunen einzeln oder in Sammelhaushaltsstellen und werden so als Förderleistungen beziffert. Die anderen Förderleistungen werden oft nicht ermittelt, auch nicht mit ihrem finanziellen Wert erfasst. Das erschwert nicht nur den finanzstatistischen Vergleich der Kommunen und die Beurteilung ihrer tatsächlichen Förderleistung für die freien Kulturträger. Vielmehr besteht auch ein Interesse von Bürgern, Geför- derten und kulturpolitischen Akteuren an dem Umfang der tatsächli- chen Förderleistungen, das nur dadurch hinreichend wahrgenommen werden kann, dass nicht nur die Finanzzuwendungen ermittelt werden. Deshalb sollten auch Sachleistungen, Raumüberlassung, personelle Hilfen u. a. wertmäßig erfasst und möglichst durch einen zusammen- fassenden Bericht, insbesondere für die Rats- und Kreistagsgremien zugänglich gemacht werden. Beispiel Eine Reihe von Kulturämtern/-büros publiziert jährlich Kulturförder- berichte, in denen die Förderleistungen auch jenseits finanzieller Zu- wendungen dargestellt und erläutert werden. 4