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Malte C. Boecker: Der Sponsoringerlass in der Diskussion. Die steuerlichen Konsequenzen des Kultursponsorings im Überblick
1. Kultur und Recht C 2.1
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Der Sponsoringerlass in der Diskussion
Die steuerlichen Konsequenzen des Kultursponsorings
im Überblick
Malte C. Boecker, LL.M.
In Zeiten knapper werdender öffentlicher Kassen gewinnen Sponsorships zunehmend an Bedeu-
tung. Das Steuerrecht hat einen entscheidenden Einfluss auf die Ausgestaltung solcher Sponsor-
ships. Steuerliche Fehleinschätzungen, etwa bei der umsatzsteuerlichen Behandlung, können zu
nicht kalkulierbaren Steuernachforderungen führen und damit das Fundraising wirtschaftlich unren-
tabel machen. Deshalb sollten alle Beteiligten an der Schnittstelle von Wirtschaftsunternehmen
(Sponsoren) und gemeinnützigen Kulturinstitutionen (Gesponserte) die steuerrechtliche Diskussion
genau verfolgen.
Gliederung Seite
1. Kultursponsoring und Steuern 2
2. Steuerrechtlicher Rahmen des Sponsorings 3
2.1 Tätigkeitsfelder der gemeinnützigen Körperschaft 4
2.2 Die ertragssteuerlichen Kernaussagen des Sponsoringerlasses 5
3. Stiftungen und Sponsoring: erhöhte Abzugsbeträge 10
4. Fallgruppenbildungen milden Sponsorings 11
4.1 Erlaubnispflichtige Rechtsnutzungen durch den Sponsor 11
4.2 Benennung von Räumlichkeiten der Kulturinstitution nach Sponsoren 12
4.3 Sponsorhinweise in Programmzeitschriften und Publikationen 13
4.4 Internet-Links 14
4.5 Fahrzeuggestellungen 14
5. Die pauschale Gewinnermittlung gem. § 64 Abs. 6 AO 15
6. Umsatzsteuer und Sponsoring 16
6.1 Ausgangslage: gesponserte Einrichtung als Unternehmer 17
6.2 Geldleistungen des Sponsors an steuerbegünstigte Einrichtungen 18
6.3 Banken als Sponsoren 19
6.4 Sachleistungen des Sponsors an steuerbegünstigte Einrichtungen 19
7. Zusammenfassung 20
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2. C 2.1 Kultur und Recht
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
1. Kultursponsoring und Steuern
Bedeutung des In der steuerrechtlichen Beurteilung von Sponsorships des Kulturbe-
Sponsoringerlasses reichs ist der im Anhang abgedruckte Sponsoringerlass des Bundes-
ministeriums für Finanzen zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung
des Sponsoring vom 18.02.1998 das zentrale Dokument. Zentral inso-
fern, als der Erlass sowohl Finanzämtern als auch gemeinnützigen
Kultureinrichtungen erstmals einheitliche Kriterien für die steuerliche
Beurteilung von Sponsorships vorgab. Spätes-
tens seit diesem Erlass ist allen Beteiligten
klar, dass Sponsoring besteuert werden kann.
In der betriebswirtschaftlichen Gesamtrech-
nung von Sponsoringaktivitäten hat die Steu-
erlast zur Folge, dass der Sponsor brutto ei-
nen höheren Geldbetrag zuwenden muss, um
Ertragssteuer und Umsatzsteuer bei dem Kulturveranstalter netto denselben
Finanzierungseffekt zu erreichen. Zweitens
Der Sponsoringerlass regelt Fragen des Er- eröffnete der Erlass einen Gestaltungsspiel-
tragssteuerrechts, das heißt der Einkommens-, raum für steueroptimierte Sponsorships, die
Körperschafts- und Gewerbesteuer bei Sponsor sowohl aufseiten des Zuwendenden, als auch
und Gesponserten. aufseiten des Zuwendungsempfängers steuer-
lich begünstigt sind.
Hingegen fehlt es an einer Regelung der um-
satzsteuerrechtlichen Fragen. Hierzu schaffen Andererseits wurde aber auch sehr schnell
jedoch verschiedene Erlasse der Oberfinanzdi- erkannt, dass es dem Sponsoringerlass einer-
rektionen weitgehend Klarheit. seits an Eindeutigkeit fehlt, weil er einen
Beurteilungsspielraum eröffnet, und dass er
andererseits keine Aussagen zur Umsatzsteu-
erproblematik machte. Darüber hinaus entschärfte sich durch eine
Änderung der Abgabenordnung (AO) zum 1. Januar 2001 die ertrags-
steuerliche Belastung von Sponsorships. Danach beträgt die Steuerlast
im Regelfall nicht mehr als 6 %.
Kernfragen Seitdem hat die Diskussion zur steuerlichen Beurteilung des Sponso-
ring an Schärfe verloren und wird im Wesentlichen von vier Aspekten
bestimmt, die für Unternehmen und Kulturveranstalter wichtig sind.
• Die Einbindung von Stiftungen beim Sponsoring
• Fallgruppen ertragssteuerlich begünstigten Sponsorings
• Die pauschale Gewinnermittlung gem. § 64 Abs. 6 AO
• Präzisierung der umsatzsteuerlichen Folgen von Sponsoring
Nach einer Einführung zu den steuerrechtlichen Vorgaben für Sponso-
ren und die gesponserten gemeinnützigen Kulturveranstalter werden
die genannten vier Aspekte in dem Beitrag aufbereitet und vertieft.
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3. Kultur und Recht C 2.1
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
2. Steuerrechtlicher Rahmen des
Sponsorings
Sponsorships berühren drei Steuerarten, das Ertrags-, Umsatz- und Steuerliche
Schenkungssteuerrecht. Die steuerrechtlichen Interessenlagen aufsei- Interessenlage
ten des Sponsors und der gesponserten Einrichtung unterscheiden sich
dabei wie folgt:
Ertragssteuerliche
Interessenlage
Sponsor: Gesponserter:
steuerliche Abzugsfähigkeit steuerfreie Vereinnahmung
der Zuwendung der Zuwendung
Umsatzsteuerliche
Interessenlage
Sponsor: Gesponserter:
– Vorsteuerabzug für die – Umsatzsteuerprivilegie-
vom Gesponserten ggf. in rung für Leistungen an
Rechnung gestellte Um- Sponsor
satzsteuer (Ust.)
– bei Sachsponsoring ggf.
Vorsteuerabzug für die
vom Sponsor in Rech-
nung gestellte Ust.
Abb. C 2.1-1 Interessenlage im Sponsoring
Der Sponsoringerlass regelt Fragen des Ertragssteuerrechts, d. h., der Was regelt der
Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer bei Sponsor und Sponsoringerlass?
Gesponserten. Hingegen fehlt es an einer Regelung der umsatzsteuer-
rechtlichen Fragen. Hierzu schaffen jedoch verschiedene Erlasse der
Oberfinanzdirektionen weitgehend Klarheit.
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4. C 2.1 Kultur und Recht
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
2.1 Tätigkeitsfelder der gemeinnützigen Körperschaft
Beide Erlasse gehen davon aus, dass die gesponserte Einrichtung eine
gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Körperschaft (oder damit
vergleichbare Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts) ist. Bei
gemeinnützigen Einrichtungen können je nach Tätigkeitsfeld vier
Vermögensbereiche unterschieden werden:
Vermögensbereiche • der ideelle Bereich, der die nicht wirtschaftlichen Aktivitäten zur
Erfüllung des Satzungszweckes umfasst (die Kulturaktivitäten im
engeren Sinne),
• die Vermögensverwaltung, d. h. die Erzielung von Erträgen aus
Vermögensanlagen ((Miet-)Zinsen, Lizenzgebühren o. Ä.),
• Zweckbetriebe: wirtschaftliche Tätigkeiten, die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Zweckverwirklichung stehen (Eintrittskar-
tenverkauf bei Kulturveranstaltungen, Vertrieb von Museumskata-
logen o. Ä.),
• sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten, die auf Einnahmen abzielen
und die über die Vermögensverwaltung hinausgehen (etwa Marke-
ting, Merchandise).
Vermögensbereiche gemeinnütziger Kulturveranstalter
Zweckbetrieb
ideeller Bereich § 65 AO
Tätigkeits-
felder
Vermögensverwaltung wirtschaftlicher
§ 14 Satz 3 AO Geschäftsbetrieb
§ 14 AO
30. März 2003 Seite 1
Abb. C 2.1-2 Vermögensbereiche nach Gemeinnützigkeits-
recht
Steuervergünstigungen Diese Unterscheidung ist insofern wichtig, weil das deutsche Steuer-
im Überblick recht je nach Tätigkeitsfeld für gemeinnützige Körperschaften aus-
nahmsweise sowohl bei der Ertrags- als auch bei der Umsatzsteuer
Privilegierungen vorsieht.
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