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H Versicherungsrecht


H1 Versicherungsrecht der Veranstalter




Versicherungsschutz für Museen

Dr. Bernd von Bieler
Volkswirt, Versicherungsmakler,
Geschäftsführer der BvB Versicherungsmakler und Beratung GmbH, Leipzig


Inhalt                                                                Seite


1. Risiko und Risikobewältigung im Museum?                                2
1.1 Wie lässt sich die Vielzahl möglicher Risiken gedanklich
    ordnen?                                                               2
1.2 Welche Präventions- und Bewältigungsstrategien sind dem
    Museum gegeben?                                                       3
1.3 Welche Versicherungen werden konkret benötigt?                        4
2. Kurzdarstellung der nicht kunstspezifischen Versicherungen             6
2.1 Gebäude-Versicherung                                                  6
2.2 Inhalts-Versicherung (ohne Kunst)                                     7
2.3 Elektronik-Versicherung                                               8
2.4 Fotoapparate-Versicherung                                             9
2.5 Betriebshaftpflicht-Versicherung                                     10
3. Darstellung der Kunstversicherung                                     13
3.1 Gegenstand der Versicherung                                          13
3.2 Versicherte Sachen                                                   14
3.3 Versicherte Gefahren und Schäden                                     15
3.4 Versicherungswert und Höchstversicherungssummen                      16
3.5 Obliegenheiten                                                       17    H
3.6 Verhalten im Schadensfall                                            18
                                                                               1.3
4. Zusammenfassung                                                       20
                                                                               S. 1



         Checkliste zum Versicherungsschutz                               5


         Checkliste zur Versicherung der Kunst                           19




                                                 20 Kultur & Recht Juli 2003
H Versicherungsrecht


       H1 Versicherungsrecht der Veranstalter




       1.     Risiko und Risikobewältigung im Museum?
       Grundsätzlich gilt für Museen wie für alle sonstigen Unternehmen und Institutio-
       nen, dass mit dem eigenen Tun und Handeln sowohl Chancen als auch Risiken
       und damit die Wahrscheinlichkeit negativer finanzieller Konsequenzen verbunden
       sein können.

       Verantwortungsbewusstes Handeln erfordert ein Risiko-Management, welches
       neben der Analyse der konkreten Risiken auch die der gegebenen Präventions-
       und der Bewältigungsmöglichkeiten umfasst, bevor über die konkrete Gestaltung
       des Versicherungsprogrammes entschieden wird.

       1.1    Wie lässt sich die Vielzahl möglicher Risiken
              gedanklich ordnen?

       Unterscheidung des Risikoeintritts nach Eigenschäden und
       Drittschäden

       Eigenschäden zeigen sich in der Regel als Sachschäden wie z.B. Gebäudeschäden
       durch Sturm oder Brand, Schäden an Kunstgegenständen, aber auch als Sachfol-
       geschäden wie die Betriebsunterbrechung nach einem Großbrand oder auch als
       reine Vermögensschäden wie z.B. die Verzögerung eines Neubauvorhabens auf-
       grund technischer Probleme oder nach Insolvenz eines Bauunternehmers.

       Von Drittschäden spricht man im Zusammenhang mit Haftpflichtrisiken. Durch
       den Betrieb des Museums, insbesondere als Folge der Handlungen (oder auch
       Unterlassungen) von im Museum tätigen Personen können außen stehende Dritte
       geschädigt werden. Man denke an die Verletzung von Verkehrssicherungspflich-
H      ten, wodurch Personen zu Schaden kommen. Regressansprüche der Sozialversi-
1.3    cherungsträger und Schmerzensgeldforderungen der verletzten Person sind die
S. 2   Folge und können, wenn unversichert, zu unerwartetem Liquiditätsabfluss führen.

       Nicht minder dramatisch kann es ein, wenn bei der Verpackung von Leihgaben
       die im Kunsttransport übliche Objektsicherung wie z.B. das Verkleben von Glas-
       scheiben bei gerahmten Gemälden nicht fachgerecht erfolgt. Der Leihgeber wird
       Schadenersatzansprüche wegen notwendiger Restaurierung des durch den Glas-
       bruch entstandenen Schaden an Malschicht und Bildträger stellen. Sollte aus
       einer bestehenden Transportversicherung des Leihgebers vorgeleistet worden
       sein, sind ebenfalls Regressansprüche vorstellbar.




       20 Kultur & Recht Juli 2003
H Versicherungsrecht


H1 Versicherungsrecht der Veranstalter




Unterscheidung nach leichten, mittleren und schweren
Risiken

Hier sind die denkbaren Risiken danach zu ordnen, wie nachhaltig diese das
Betriebsergebnis als den Maßstab geschäftlichen Erfolgs negativ beeinflussen
können.

Leichte Risiken haben nur relativ geringe Auswirkungen auf das Betriebsergebnis.

       Glasschäden (Vorsicht: Ausnahmen), Graffitischäden, Abhandenkommen
       von fremden Schlüsseln, Verkehrsrechtsschutz.

Mittlere Risiken können das betriebliche Jahresergebnis bereits spürbar beein-
flussen.

       Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahlschäden, Haftpflichtansprüche
       wegen Sachschäden an Nachbargebäuden durch Feuer, Vandalismusschä-
den in Ausstellungen.

Schwere Risiken können die Existenz des Betriebes bedrohen.

       Feuerschäden mit Betriebsunterbrechung, Haftpflicht wegen Personen-
       schäden, Flugzeugabsturz bei Rückführung von Leihgaben.

Die aufgeführten Beispiele sind nicht allgemeingültig, die Zuordnung ist letztlich
von der konkreten Entscheidungssituation im Museum oder in der Sammlung
abhängig. Immerhin ist auf diese Weise eine gewisse Prioritätenliste zur Handha-
bung von Risiken zu erstellen.
                                                                                     H
1.2    Welche Präventions- und Bewältigungsstrategien sind                           1.3
       dem Museum gegeben?
                                                                                     S. 3

In einem ersten Schritt geht es sicherlich darum, den Eintritt von Schäden durch
geeignete Maßnahmen zu verhindern bzw. wenn dies nicht möglich, so doch die
finanziellen Auswirkungen zu minimieren.

   Technische Maßnahmen wie z.B.
   - die Investition in Brandschutz (Rauch- und Brandmelder, CO2-Anlagen,
      Sprinkleranlagen)
   - in Einbruchdiebstahlsicherungen (mechanische Sicherungen, Einbruch-
      meldeanlagen der Klassen A, B oder C),
   - in Transportsicherheit (Anfertigung spezieller Transportverpackungen,
      Kauf von Sonderfahrzeugen),
   - in konservatorische Unterstützung (Klimatechnik, Lichttechnik);




                                                      20 Kultur & Recht Juli 2003
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       H1 Versicherungsrecht der Veranstalter




          Organisatorische Maßnahmen wie z.B.
          - Personalauswahl und Ausbildung unter dem Bewachungsaspekt;
          - Festlegung von Wartungsintervallen für die elektrischen Licht- und Kraft-
             anlagen,
          - Entwicklung eines Organisationshandbuchs für die konservatorische Be-
             gleitung/Durchführung von Ausstellungen und Transporten und
          - die Auswahl von Restauratoren und Kunstspeditionen ebenso
          - wie die Auswahl von Versicherungsgesellschaften;

          Rechtliche Maßnahmen zur Verlagerung von Gefahrtragung und Haftung
          auf Dritte, z.B. durch
          - entsprechende Formulierung in Leihverträgen,
          - Vergabe von Restaurierungsaufträgen an externe, umfassend versicherte
              Restauratoren.

       Die Entscheidung über die Umsetzung insbesondere technischer und organisato-
       rischer Maßnahmen dient im Museum zuvörderst der Prävention bzw. dem
       Schutz der Sammlung.

       Trotz aller denkbaren und im Zeitverlauf verbesserten technischen Möglichkeiten
       wird der Eintritt von Schäden nicht vollständig auszuschließen sein, sodass im
       nächsten Schritt zu entscheiden ist, unter welchen Umständen bzw. in welchen
       Grenzen verbliebene Schadenspotenziale selbst zu tragen oder alternativ auf
       externe Risikoträger, nämlich Versicherungsgesellschaften zu verlagern sind.

       Schwere Risiken müssen um jeden Preis versichert werden, da sie die Existenz
       bedrohen.

H      Mittlere Risiken sollten versichert werden, jedoch wird man versuchen, über die
1.3    Gestaltung von Ausschlüssen und Selbstbehaltsregelungen Einfluss auf die Prä-
       mienhöhe zu nehmen.
S. 4
       Leichte Risiken sollten tendenziell eher selbst getragen werden, da Versicherer
       erfahrungsgemäß das Kleinschadenpotenzial auf jeden Fall über die Prämienhöhe
       auffangen.

       1.3    Welche Versicherungen werden konkret benötigt?

       Die Frage, ob und wenn ja, welcher Versicherungsschutz benötigt wird, hängt in
       erster Linie davon ab, ob ein Museum ein privatwirtschaftlich geführtes Unter-
       nehmen ist oder ob es sich im Eigentum einer Kommune, eines Bundeslandes
       oder sogar der Bundesrepublik Deutschland befindet.

       Museen oder Sammlungen in Landes- oder Bundesbesitz wie z.B. die zahlreichen
       Universitäts-Sammlungen werden für ihren eigenen Bestand regelmäßig nicht



       20 Kultur & Recht Juli 2003

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von Bieler: Versicherungsschutz für Museen

  • 1. H Versicherungsrecht H1 Versicherungsrecht der Veranstalter Versicherungsschutz für Museen Dr. Bernd von Bieler Volkswirt, Versicherungsmakler, Geschäftsführer der BvB Versicherungsmakler und Beratung GmbH, Leipzig Inhalt Seite 1. Risiko und Risikobewältigung im Museum? 2 1.1 Wie lässt sich die Vielzahl möglicher Risiken gedanklich ordnen? 2 1.2 Welche Präventions- und Bewältigungsstrategien sind dem Museum gegeben? 3 1.3 Welche Versicherungen werden konkret benötigt? 4 2. Kurzdarstellung der nicht kunstspezifischen Versicherungen 6 2.1 Gebäude-Versicherung 6 2.2 Inhalts-Versicherung (ohne Kunst) 7 2.3 Elektronik-Versicherung 8 2.4 Fotoapparate-Versicherung 9 2.5 Betriebshaftpflicht-Versicherung 10 3. Darstellung der Kunstversicherung 13 3.1 Gegenstand der Versicherung 13 3.2 Versicherte Sachen 14 3.3 Versicherte Gefahren und Schäden 15 3.4 Versicherungswert und Höchstversicherungssummen 16 3.5 Obliegenheiten 17 H 3.6 Verhalten im Schadensfall 18 1.3 4. Zusammenfassung 20 S. 1 Checkliste zum Versicherungsschutz 5 Checkliste zur Versicherung der Kunst 19 20 Kultur & Recht Juli 2003
  • 2. H Versicherungsrecht H1 Versicherungsrecht der Veranstalter 1. Risiko und Risikobewältigung im Museum? Grundsätzlich gilt für Museen wie für alle sonstigen Unternehmen und Institutio- nen, dass mit dem eigenen Tun und Handeln sowohl Chancen als auch Risiken und damit die Wahrscheinlichkeit negativer finanzieller Konsequenzen verbunden sein können. Verantwortungsbewusstes Handeln erfordert ein Risiko-Management, welches neben der Analyse der konkreten Risiken auch die der gegebenen Präventions- und der Bewältigungsmöglichkeiten umfasst, bevor über die konkrete Gestaltung des Versicherungsprogrammes entschieden wird. 1.1 Wie lässt sich die Vielzahl möglicher Risiken gedanklich ordnen? Unterscheidung des Risikoeintritts nach Eigenschäden und Drittschäden Eigenschäden zeigen sich in der Regel als Sachschäden wie z.B. Gebäudeschäden durch Sturm oder Brand, Schäden an Kunstgegenständen, aber auch als Sachfol- geschäden wie die Betriebsunterbrechung nach einem Großbrand oder auch als reine Vermögensschäden wie z.B. die Verzögerung eines Neubauvorhabens auf- grund technischer Probleme oder nach Insolvenz eines Bauunternehmers. Von Drittschäden spricht man im Zusammenhang mit Haftpflichtrisiken. Durch den Betrieb des Museums, insbesondere als Folge der Handlungen (oder auch Unterlassungen) von im Museum tätigen Personen können außen stehende Dritte geschädigt werden. Man denke an die Verletzung von Verkehrssicherungspflich- H ten, wodurch Personen zu Schaden kommen. Regressansprüche der Sozialversi- 1.3 cherungsträger und Schmerzensgeldforderungen der verletzten Person sind die S. 2 Folge und können, wenn unversichert, zu unerwartetem Liquiditätsabfluss führen. Nicht minder dramatisch kann es ein, wenn bei der Verpackung von Leihgaben die im Kunsttransport übliche Objektsicherung wie z.B. das Verkleben von Glas- scheiben bei gerahmten Gemälden nicht fachgerecht erfolgt. Der Leihgeber wird Schadenersatzansprüche wegen notwendiger Restaurierung des durch den Glas- bruch entstandenen Schaden an Malschicht und Bildträger stellen. Sollte aus einer bestehenden Transportversicherung des Leihgebers vorgeleistet worden sein, sind ebenfalls Regressansprüche vorstellbar. 20 Kultur & Recht Juli 2003
  • 3. H Versicherungsrecht H1 Versicherungsrecht der Veranstalter Unterscheidung nach leichten, mittleren und schweren Risiken Hier sind die denkbaren Risiken danach zu ordnen, wie nachhaltig diese das Betriebsergebnis als den Maßstab geschäftlichen Erfolgs negativ beeinflussen können. Leichte Risiken haben nur relativ geringe Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Glasschäden (Vorsicht: Ausnahmen), Graffitischäden, Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Verkehrsrechtsschutz. Mittlere Risiken können das betriebliche Jahresergebnis bereits spürbar beein- flussen. Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahlschäden, Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden an Nachbargebäuden durch Feuer, Vandalismusschä- den in Ausstellungen. Schwere Risiken können die Existenz des Betriebes bedrohen. Feuerschäden mit Betriebsunterbrechung, Haftpflicht wegen Personen- schäden, Flugzeugabsturz bei Rückführung von Leihgaben. Die aufgeführten Beispiele sind nicht allgemeingültig, die Zuordnung ist letztlich von der konkreten Entscheidungssituation im Museum oder in der Sammlung abhängig. Immerhin ist auf diese Weise eine gewisse Prioritätenliste zur Handha- bung von Risiken zu erstellen. H 1.2 Welche Präventions- und Bewältigungsstrategien sind 1.3 dem Museum gegeben? S. 3 In einem ersten Schritt geht es sicherlich darum, den Eintritt von Schäden durch geeignete Maßnahmen zu verhindern bzw. wenn dies nicht möglich, so doch die finanziellen Auswirkungen zu minimieren. Technische Maßnahmen wie z.B. - die Investition in Brandschutz (Rauch- und Brandmelder, CO2-Anlagen, Sprinkleranlagen) - in Einbruchdiebstahlsicherungen (mechanische Sicherungen, Einbruch- meldeanlagen der Klassen A, B oder C), - in Transportsicherheit (Anfertigung spezieller Transportverpackungen, Kauf von Sonderfahrzeugen), - in konservatorische Unterstützung (Klimatechnik, Lichttechnik); 20 Kultur & Recht Juli 2003
  • 4. H Versicherungsrecht H1 Versicherungsrecht der Veranstalter Organisatorische Maßnahmen wie z.B. - Personalauswahl und Ausbildung unter dem Bewachungsaspekt; - Festlegung von Wartungsintervallen für die elektrischen Licht- und Kraft- anlagen, - Entwicklung eines Organisationshandbuchs für die konservatorische Be- gleitung/Durchführung von Ausstellungen und Transporten und - die Auswahl von Restauratoren und Kunstspeditionen ebenso - wie die Auswahl von Versicherungsgesellschaften; Rechtliche Maßnahmen zur Verlagerung von Gefahrtragung und Haftung auf Dritte, z.B. durch - entsprechende Formulierung in Leihverträgen, - Vergabe von Restaurierungsaufträgen an externe, umfassend versicherte Restauratoren. Die Entscheidung über die Umsetzung insbesondere technischer und organisato- rischer Maßnahmen dient im Museum zuvörderst der Prävention bzw. dem Schutz der Sammlung. Trotz aller denkbaren und im Zeitverlauf verbesserten technischen Möglichkeiten wird der Eintritt von Schäden nicht vollständig auszuschließen sein, sodass im nächsten Schritt zu entscheiden ist, unter welchen Umständen bzw. in welchen Grenzen verbliebene Schadenspotenziale selbst zu tragen oder alternativ auf externe Risikoträger, nämlich Versicherungsgesellschaften zu verlagern sind. Schwere Risiken müssen um jeden Preis versichert werden, da sie die Existenz bedrohen. H Mittlere Risiken sollten versichert werden, jedoch wird man versuchen, über die 1.3 Gestaltung von Ausschlüssen und Selbstbehaltsregelungen Einfluss auf die Prä- mienhöhe zu nehmen. S. 4 Leichte Risiken sollten tendenziell eher selbst getragen werden, da Versicherer erfahrungsgemäß das Kleinschadenpotenzial auf jeden Fall über die Prämienhöhe auffangen. 1.3 Welche Versicherungen werden konkret benötigt? Die Frage, ob und wenn ja, welcher Versicherungsschutz benötigt wird, hängt in erster Linie davon ab, ob ein Museum ein privatwirtschaftlich geführtes Unter- nehmen ist oder ob es sich im Eigentum einer Kommune, eines Bundeslandes oder sogar der Bundesrepublik Deutschland befindet. Museen oder Sammlungen in Landes- oder Bundesbesitz wie z.B. die zahlreichen Universitäts-Sammlungen werden für ihren eigenen Bestand regelmäßig nicht 20 Kultur & Recht Juli 2003