Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...
von Bieler: Versicherungsschutz für Museen
1. H Versicherungsrecht
H1 Versicherungsrecht der Veranstalter
Versicherungsschutz für Museen
Dr. Bernd von Bieler
Volkswirt, Versicherungsmakler,
Geschäftsführer der BvB Versicherungsmakler und Beratung GmbH, Leipzig
Inhalt Seite
1. Risiko und Risikobewältigung im Museum? 2
1.1 Wie lässt sich die Vielzahl möglicher Risiken gedanklich
ordnen? 2
1.2 Welche Präventions- und Bewältigungsstrategien sind dem
Museum gegeben? 3
1.3 Welche Versicherungen werden konkret benötigt? 4
2. Kurzdarstellung der nicht kunstspezifischen Versicherungen 6
2.1 Gebäude-Versicherung 6
2.2 Inhalts-Versicherung (ohne Kunst) 7
2.3 Elektronik-Versicherung 8
2.4 Fotoapparate-Versicherung 9
2.5 Betriebshaftpflicht-Versicherung 10
3. Darstellung der Kunstversicherung 13
3.1 Gegenstand der Versicherung 13
3.2 Versicherte Sachen 14
3.3 Versicherte Gefahren und Schäden 15
3.4 Versicherungswert und Höchstversicherungssummen 16
3.5 Obliegenheiten 17 H
3.6 Verhalten im Schadensfall 18
1.3
4. Zusammenfassung 20
S. 1
Checkliste zum Versicherungsschutz 5
Checkliste zur Versicherung der Kunst 19
20 Kultur & Recht Juli 2003
2. H Versicherungsrecht
H1 Versicherungsrecht der Veranstalter
1. Risiko und Risikobewältigung im Museum?
Grundsätzlich gilt für Museen wie für alle sonstigen Unternehmen und Institutio-
nen, dass mit dem eigenen Tun und Handeln sowohl Chancen als auch Risiken
und damit die Wahrscheinlichkeit negativer finanzieller Konsequenzen verbunden
sein können.
Verantwortungsbewusstes Handeln erfordert ein Risiko-Management, welches
neben der Analyse der konkreten Risiken auch die der gegebenen Präventions-
und der Bewältigungsmöglichkeiten umfasst, bevor über die konkrete Gestaltung
des Versicherungsprogrammes entschieden wird.
1.1 Wie lässt sich die Vielzahl möglicher Risiken
gedanklich ordnen?
Unterscheidung des Risikoeintritts nach Eigenschäden und
Drittschäden
Eigenschäden zeigen sich in der Regel als Sachschäden wie z.B. Gebäudeschäden
durch Sturm oder Brand, Schäden an Kunstgegenständen, aber auch als Sachfol-
geschäden wie die Betriebsunterbrechung nach einem Großbrand oder auch als
reine Vermögensschäden wie z.B. die Verzögerung eines Neubauvorhabens auf-
grund technischer Probleme oder nach Insolvenz eines Bauunternehmers.
Von Drittschäden spricht man im Zusammenhang mit Haftpflichtrisiken. Durch
den Betrieb des Museums, insbesondere als Folge der Handlungen (oder auch
Unterlassungen) von im Museum tätigen Personen können außen stehende Dritte
geschädigt werden. Man denke an die Verletzung von Verkehrssicherungspflich-
H ten, wodurch Personen zu Schaden kommen. Regressansprüche der Sozialversi-
1.3 cherungsträger und Schmerzensgeldforderungen der verletzten Person sind die
S. 2 Folge und können, wenn unversichert, zu unerwartetem Liquiditätsabfluss führen.
Nicht minder dramatisch kann es ein, wenn bei der Verpackung von Leihgaben
die im Kunsttransport übliche Objektsicherung wie z.B. das Verkleben von Glas-
scheiben bei gerahmten Gemälden nicht fachgerecht erfolgt. Der Leihgeber wird
Schadenersatzansprüche wegen notwendiger Restaurierung des durch den Glas-
bruch entstandenen Schaden an Malschicht und Bildträger stellen. Sollte aus
einer bestehenden Transportversicherung des Leihgebers vorgeleistet worden
sein, sind ebenfalls Regressansprüche vorstellbar.
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3. H Versicherungsrecht
H1 Versicherungsrecht der Veranstalter
Unterscheidung nach leichten, mittleren und schweren
Risiken
Hier sind die denkbaren Risiken danach zu ordnen, wie nachhaltig diese das
Betriebsergebnis als den Maßstab geschäftlichen Erfolgs negativ beeinflussen
können.
Leichte Risiken haben nur relativ geringe Auswirkungen auf das Betriebsergebnis.
Glasschäden (Vorsicht: Ausnahmen), Graffitischäden, Abhandenkommen
von fremden Schlüsseln, Verkehrsrechtsschutz.
Mittlere Risiken können das betriebliche Jahresergebnis bereits spürbar beein-
flussen.
Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahlschäden, Haftpflichtansprüche
wegen Sachschäden an Nachbargebäuden durch Feuer, Vandalismusschä-
den in Ausstellungen.
Schwere Risiken können die Existenz des Betriebes bedrohen.
Feuerschäden mit Betriebsunterbrechung, Haftpflicht wegen Personen-
schäden, Flugzeugabsturz bei Rückführung von Leihgaben.
Die aufgeführten Beispiele sind nicht allgemeingültig, die Zuordnung ist letztlich
von der konkreten Entscheidungssituation im Museum oder in der Sammlung
abhängig. Immerhin ist auf diese Weise eine gewisse Prioritätenliste zur Handha-
bung von Risiken zu erstellen.
H
1.2 Welche Präventions- und Bewältigungsstrategien sind 1.3
dem Museum gegeben?
S. 3
In einem ersten Schritt geht es sicherlich darum, den Eintritt von Schäden durch
geeignete Maßnahmen zu verhindern bzw. wenn dies nicht möglich, so doch die
finanziellen Auswirkungen zu minimieren.
Technische Maßnahmen wie z.B.
- die Investition in Brandschutz (Rauch- und Brandmelder, CO2-Anlagen,
Sprinkleranlagen)
- in Einbruchdiebstahlsicherungen (mechanische Sicherungen, Einbruch-
meldeanlagen der Klassen A, B oder C),
- in Transportsicherheit (Anfertigung spezieller Transportverpackungen,
Kauf von Sonderfahrzeugen),
- in konservatorische Unterstützung (Klimatechnik, Lichttechnik);
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4. H Versicherungsrecht
H1 Versicherungsrecht der Veranstalter
Organisatorische Maßnahmen wie z.B.
- Personalauswahl und Ausbildung unter dem Bewachungsaspekt;
- Festlegung von Wartungsintervallen für die elektrischen Licht- und Kraft-
anlagen,
- Entwicklung eines Organisationshandbuchs für die konservatorische Be-
gleitung/Durchführung von Ausstellungen und Transporten und
- die Auswahl von Restauratoren und Kunstspeditionen ebenso
- wie die Auswahl von Versicherungsgesellschaften;
Rechtliche Maßnahmen zur Verlagerung von Gefahrtragung und Haftung
auf Dritte, z.B. durch
- entsprechende Formulierung in Leihverträgen,
- Vergabe von Restaurierungsaufträgen an externe, umfassend versicherte
Restauratoren.
Die Entscheidung über die Umsetzung insbesondere technischer und organisato-
rischer Maßnahmen dient im Museum zuvörderst der Prävention bzw. dem
Schutz der Sammlung.
Trotz aller denkbaren und im Zeitverlauf verbesserten technischen Möglichkeiten
wird der Eintritt von Schäden nicht vollständig auszuschließen sein, sodass im
nächsten Schritt zu entscheiden ist, unter welchen Umständen bzw. in welchen
Grenzen verbliebene Schadenspotenziale selbst zu tragen oder alternativ auf
externe Risikoträger, nämlich Versicherungsgesellschaften zu verlagern sind.
Schwere Risiken müssen um jeden Preis versichert werden, da sie die Existenz
bedrohen.
H Mittlere Risiken sollten versichert werden, jedoch wird man versuchen, über die
1.3 Gestaltung von Ausschlüssen und Selbstbehaltsregelungen Einfluss auf die Prä-
mienhöhe zu nehmen.
S. 4
Leichte Risiken sollten tendenziell eher selbst getragen werden, da Versicherer
erfahrungsgemäß das Kleinschadenpotenzial auf jeden Fall über die Prämienhöhe
auffangen.
1.3 Welche Versicherungen werden konkret benötigt?
Die Frage, ob und wenn ja, welcher Versicherungsschutz benötigt wird, hängt in
erster Linie davon ab, ob ein Museum ein privatwirtschaftlich geführtes Unter-
nehmen ist oder ob es sich im Eigentum einer Kommune, eines Bundeslandes
oder sogar der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Museen oder Sammlungen in Landes- oder Bundesbesitz wie z.B. die zahlreichen
Universitäts-Sammlungen werden für ihren eigenen Bestand regelmäßig nicht
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