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Herzlich willkommen zum
Kompetenzforum «Impuls»
Stefania Cerfeda-Salvi
Beraterin Finanzplanung
18. Juni 2014
Agenda
 Allgemeiner Teil
 3-Säulen-System der Schweiz
 Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule
 Steuern
 Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau
 Heirat / Hausfrau
 Wiedereinstieg
 Scheidung
 Partnerschaft / Patchwork
 Karriere
 Frühpensionierung
 Zusammenfassung
2
Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz
3
Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 1. Säule
Altersstruktur der Bevölkerung und deren Entwicklung sind von Bedeutung für die
Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems
1 : 9.5
1948
1 : 4.0
2000
1 : 2.3
2040
4
Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz
5
Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 2. Säule
 Bei der Pensionierung wird das vorhandene Altersguthaben (inklusive den Zinsgutschriften)
in eine Rente umgewandelt.
 Umwandlungssatz definiert die jährliche Rente in Prozent des Altersguthabens.
Achtung: Der Umwandlungssatz für das Überobligatorium ist erfahrungsgemäss wesentlich
tiefer als für den gesetzlichen Teil (Obligatorium).
Betrag UWS Altersrente
Altersguthaben bei Pensionierung 100‘000 6.80% 6‘800
Altersguthaben bei Pensionierung 100‘000 6.10% 6‘100
Altersguthaben bei Pensionierung 700‘000 42‘7006.10%
6
Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 2. Säule
Kapitalverbrauch Rente
-100000
0
100000
200000
300000
400000
500000
600000
700000
800000
Pens 65 J 70 J 75 J 80 J 85 J
Alter
Kapital
Zins 3.5 %
Zins 2 %
Gap
7
Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz
8
Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 3. Säule
9
 Säule 3a: gebundene Vorsorge (Banksparen, 3a-Policen)
 AHV-pflichtiges Einkommen
 Arbeitnehmerinnen, Selbständigerwerbende
 Arbeitslose, solange sie Taggelder von der ALV beziehen
 Säule 3b: freie Vorsorge (Sparkonti, Depot, 3b-Policen)
84'240
6'739
33'696
(max. 20 %)
Allgemeiner Teil: Steuern
10
 1. Säule:
 Abzug der AHV / IV / EO / ALV-Beiträge
(auch AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige)
 AHV Rente ist 100 % zu versteuern
 2. Säule:
 Einkäufe in die Maximalleistungen der Pensionskasse
 Einkäufe auch bei Vorsorgelücke durch Scheidung möglich
 Nach WEF Bezug (Wohneigentumsförderung): steueroptimierter Einkauf in Pensionskasse erst nach
Rückzahlung WEF Bezug (steuerneutral) möglich
 Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer)
 3. Säule:
 Steuerlicher Abzug des 3a Beitrags
 3a Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer)
Allgemeiner Teil: Steuern
11
 Mögliche Beiträge Peter und Lisa Berger:
je CHF 6'739.– pro Jahr (CHF 13'478)
 Grenzsteuersatz: 27.4 %
Steuerbares Einkommen alt CHF 100'000.–  CHF 16'900.–
Steuerbares Einkommen neu CHF 86'522.–  CHF 13'200.–
Steuerersparnis pro Jahr  CHF 3'700.–
(Beispiel durchschnittliche SG-Gemeinde, inkl. Kirche, Tarif verheiratet)
Kapitalleistungssteuern Kanton St. Gallen (2014)
12
auf Pensionskassen- und 3a-Guthaben, Stadt St. Gallen, inkl. Kirche und Bund
 Ein gestaffelter Bezug lohnt sich Vermögenssteuer 100'000 = ca. 485.‒/Jahr
Agenda
 Allgemeiner Teil
 3-Säulen-System der Schweiz
 Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule
 Steuern
 Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau
 Heirat / Hausfrau
 Wiedereinstieg
 Scheidung
 Partnerschaft / Patchwork
 Karriere
 Frühpensionierung
 Zusammenfassung
13
Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau
14
Einstieg
Berufsleben
Karriere
Früh-/
Pensionierung
Verlust
Lebenspartner
Scheidung
Kind /
Erziehung
Wiedereinstieg
Beruf
Kinder in
Schule
Alleinerziehung
Kinder aus
dem Haus
20 30 40 50 60 70 80
Partnerschaft / Patchwork
Vermögen
Einkommen
Heirat /
Hausfrau
Weiterbildung
Heirat / Hausfrau
15
 Informationen aus 1., 2. und 3. Säule
 Während der Ehe sind AHV-Beiträge bezahlt
durch Ehegatte
 Max. AHV-Ehegattenrente CHF 42‘120
 Keine obligatorische Unfallversicherung
 Keine berufliche Vorsorge
 Keine 3a Beiträge möglich
 Keine gesetzlich begünstigte Altersvorsorge
 Wichtige Hinweise und Tipps
 Unfalleinschluss bei der Krankenkasse
 Rentenleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall fliessen
nur aus der 1. Säule.
 Im Todesfall erhält der Witwer nur eine AHV-Rente sofern
die Kinder unter 18 Jahre alt sind.
 Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts- und
Todesfall noch gegeben?
 Zahlt die Pensionskasse Ihres Ehegatten eine
Witwenrente an Sie aus?
(ohne Kinder nur unter best. Voraussetzungen)
 Wie regeln Sie Ihre eigene Altersvorsorge?
Heirat / Hausfrau
Wiedereinstieg
17
 Informationen aus 1., 2. und 3. Säule
 Keine Nichtberufsunfallversicherung unter 8h / Woche
 Eintrittsschwelle berufliche Vorsorge CHF 21'060
 Allenfalls geringe Risiko- und Altersleistungen aus
2. Säule
 Wichtige Hinweise und Tipps
 Allfällige PK-Einkäufe überprüfen (je nach Pensionskasse)
 Säule 3a: Maximalbetrag einzahlen
 Überprüfen der Invaliditäts- sowie Todesfallleistungen
anhand einer persönlichen Vorsorgeanalyse
Wiedereinstieg
Scheidung
19
 Informationen aus 1., 2. und 3. Säule
 Einkommenssplitting beantragen
 Sind Sie erwerbstätig?
 AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige
 Teilung des Pensionskassen- sowie 3a-Guthabens,
welches während der Ehe angespart wurde.
 Erwerbseinkommen muss neu für zwei Haushalte reichen
 Wichtige Hinweise und Tipps
 Sind Leistungskürzungen entstanden?
 Überprüfen Sie Ihre Leistungen im Invaliditätsfall sowie
im Todesfall.
 Wie hoch ist Ihr Einnahmebedarf?
 Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft weiterhin gegeben?
 Frühzeitig juristische Beratung beanspruchen
Scheidung
Partnerschaft / Patchwork
21
 Informationen aus 1., 2. und 3. Säule
 Ohne Erwerbstätigkeit sind Sie AHV-beitragspflichtig.
 AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige
 Keine plafonierte AHV-Rente wie bei Ehegatten
 Keine gesetzlichen Hinterlassenenleistungen für
Lebenspartner (je nach Pensionskasse möglich)
 getrennte Steuerveranlagung
 Wichtige Hinweise und Tipps
 Vorsicht bei Schenkungen an Lebenspartner
=> Schenkungssteuer
 Erbschaftssteuer unter Konkubinatspaaren
 Erben: Partner ist kein gesetzlicher Erbe, ohne
erbrechtliche Regelung kein Erbanspruch
 Erbrechtliche Regelung sehr zu empfehlen bei Patchwork
und auch Konkubinat
 Gegenseitige Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts-
sowie Todesfall
Partnerschaft / Patchwork
Karriere
23
 Informationen aus 1., 2. und 3. Säule
 Pensionskasse, max. versichertes Einkommen
gem. BVG CHF 59'670 (entspricht einem Bruttolohn von
CHF 84'240)
 Unfallversicherung nur bis CHF 126'000
 Bei Selbständigkeit ohne Pensionskasse sind durch
3a Beiträge (max. CHF 33'696) nur Löhne bis ca.
CHF 168'000 «versichert» (Steuerabzug).
 Wichtige Hinweise und Tipps
 Überprüfen Sie Ihren Pensionskassenausweis.
 Bis zu welchem Lohn sind Sie gegen Unfall versichert?
Besteht allenfalls ein UVG-Zusatz?
 Bei höheren Löhnen entsprechen die
Invaliditätsleistungen allenfalls nicht dem
gewünschten Bedarf.
 Ein Vergleich zwischen Pensionskasse und Versicherung
bei selbständig Erwerbenden könnte
sich lohnen.
Karriere
Frühpensionierung
25
 Informationen aus 1., 2. und 3. Säule
 Vorbezug der AHV ist möglich
 Wie hoch ist Ihre AHV – Rente?
 AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige
 In den letzten Jahren vor Pensionierung werden i.d.R. die
höchsten Sparbeiträge in die Pensionskasse einbezahlt.
 Tiefere Umwandlungssätze und geringere Altersguthaben
(fehlende Alters- und Zinsgutschriften)  tiefere Altersrente
 Staffelung der vorhandenen 3a Konti
 Wichtige Hinweise und Tipps
 Kapitalbezug: Frist von 36 Monaten nach Einkauf in die
Pensionskasse einhalten
 Ist eine Frühpensionierung finanzierbar?
 Kann der Lebensstandard weiterhin gehalten werden trotz
Frühpensionierung?
 Kapitalbezug oder Rente genau überprüfen: Was können
Sie sich leisten? Was macht aus steuerlicher Sicht Sinn?
 Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig und erstellen Sie Ihren
persönlichen Pensionsplan mit einem Finanzplaner.
Frühpensionierung
Tipps für jede Lebenssituation
27
 Bestellen Sie einen AHV-Auszug.
 Lassen Sie sich eine Vorsorgeanalyse erstellen zur Kalkulation Ihrer Invaliditäts-
und Todesfallleistungen.
 Tätigen Sie Einkäufe in Ihre Pensionskasse nur nach Abklärung folgender Punkte:
 Wie hoch ist der Einkaufsbetrag für die Maximalleistungen?
 Wie «fit» ist Ihre Pensionskasse?
 Wer ist im Todesfall begünstigt?
 Werden nebst Ihren Altersleistungen auch Ihre Risikoleistungen verbessert?
 Welche Fristen gilt es einzuhalten (3-Jahres-Frist bei Kapitalauszahlung)?
 Zahlen Sie möglichst den Maximalbetrag in die Säule 3a ein.
 Steuerersparnis
 Vorsorge (Alter und Risiko)
 Indirekte Amortisation
Wie wir Sie unterstützen können
28
 Vorsorgeanalyse
 Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse
 Berechnung der Leistungen bei kurzfristiger und langfristiger Invalidität aufgrund Krankheit und Unfall
 Berechnung der Leistungen im Todesfall
 Überprüfung der Tragbarkeit Ihrer Liegenschaft im Invaliditätsfall und im Todesfall
 Angebot an 3a- und 3b – Versicherungen
 Pensionsplanung
 Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse
 Berechnung Ihrer AHV-Rente zum Pensionierungszeitpunkt (allenfalls Vorbezug)
 Liquiditätsplanung
 Steueroptimierung
 Entscheidungsgrundlage Pensionierungszeitpunkt
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Agenda
 Allgemeiner Teil
 3-Säulen-System der Schweiz
 Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule
 Steuern
 Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau
 Heirat / Hausfrau
 Wiedereinstieg
 Scheidung
 Partnerschaft / Patchwork
 Karriere
 Frühpensionierung
 Zusammenfassung
29
 Im Grunde genommen nicht, aber sie müssen sich in Bezug auf das Familienleben
andere Fragen stellen als die Männer.
 Aufgrund der Biographie einer Frau (Kinderpause, Teilzeit, etc.) weist ihre
Altersvorsorge in der Regel mehr Lücken auf.
 Am besten sorgt die Frau so vor, als hätte sie keinen «Ernährer», muss also
eigenständig vorsorgen. Die Frau kann sich nicht darauf verlassen, dass erst
«der Tod uns scheide».
 70 Prozent der Sozialhilfebezüger im Rentenalter sind Frauen, die sich
ein Leben lang in falscher Sicherheit wiegten (Scheidung nach langer Ehe).
 Aufgrund der höheren Lebenserwartung ist es wichtig, dass die Frauen möglichst
früh anfangen zu sparen, damit sie sich das hohe Alter leisten können.
 Um den bisherigen Lebensstandard nach Pensionierung aufrecht zu halten,
benötigt man 70 bis 90 Prozent des bisherigen Einkommens.
 Frauen haben in der 2. Säule auf dem überobligatorischen Teil erfahrungsgemäss
einen tieferen Umwandlungssatz (rund 0.2 %), was eine kleinere Rente bedeutet.
Zusammenfassung: Müssen Frauen anders vorsorgen?
30
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  • 1. Herzlich willkommen zum Kompetenzforum «Impuls» Stefania Cerfeda-Salvi Beraterin Finanzplanung 18. Juni 2014
  • 2. Agenda  Allgemeiner Teil  3-Säulen-System der Schweiz  Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule  Steuern  Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau  Heirat / Hausfrau  Wiedereinstieg  Scheidung  Partnerschaft / Patchwork  Karriere  Frühpensionierung  Zusammenfassung 2
  • 3. Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz 3
  • 4. Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 1. Säule Altersstruktur der Bevölkerung und deren Entwicklung sind von Bedeutung für die Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems 1 : 9.5 1948 1 : 4.0 2000 1 : 2.3 2040 4
  • 5. Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz 5
  • 6. Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 2. Säule  Bei der Pensionierung wird das vorhandene Altersguthaben (inklusive den Zinsgutschriften) in eine Rente umgewandelt.  Umwandlungssatz definiert die jährliche Rente in Prozent des Altersguthabens. Achtung: Der Umwandlungssatz für das Überobligatorium ist erfahrungsgemäss wesentlich tiefer als für den gesetzlichen Teil (Obligatorium). Betrag UWS Altersrente Altersguthaben bei Pensionierung 100‘000 6.80% 6‘800 Altersguthaben bei Pensionierung 100‘000 6.10% 6‘100 Altersguthaben bei Pensionierung 700‘000 42‘7006.10% 6
  • 7. Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 2. Säule Kapitalverbrauch Rente -100000 0 100000 200000 300000 400000 500000 600000 700000 800000 Pens 65 J 70 J 75 J 80 J 85 J Alter Kapital Zins 3.5 % Zins 2 % Gap 7
  • 8. Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz 8
  • 9. Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 3. Säule 9  Säule 3a: gebundene Vorsorge (Banksparen, 3a-Policen)  AHV-pflichtiges Einkommen  Arbeitnehmerinnen, Selbständigerwerbende  Arbeitslose, solange sie Taggelder von der ALV beziehen  Säule 3b: freie Vorsorge (Sparkonti, Depot, 3b-Policen) 84'240 6'739 33'696 (max. 20 %)
  • 10. Allgemeiner Teil: Steuern 10  1. Säule:  Abzug der AHV / IV / EO / ALV-Beiträge (auch AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige)  AHV Rente ist 100 % zu versteuern  2. Säule:  Einkäufe in die Maximalleistungen der Pensionskasse  Einkäufe auch bei Vorsorgelücke durch Scheidung möglich  Nach WEF Bezug (Wohneigentumsförderung): steueroptimierter Einkauf in Pensionskasse erst nach Rückzahlung WEF Bezug (steuerneutral) möglich  Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer)  3. Säule:  Steuerlicher Abzug des 3a Beitrags  3a Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer)
  • 11. Allgemeiner Teil: Steuern 11  Mögliche Beiträge Peter und Lisa Berger: je CHF 6'739.– pro Jahr (CHF 13'478)  Grenzsteuersatz: 27.4 % Steuerbares Einkommen alt CHF 100'000.–  CHF 16'900.– Steuerbares Einkommen neu CHF 86'522.–  CHF 13'200.– Steuerersparnis pro Jahr  CHF 3'700.– (Beispiel durchschnittliche SG-Gemeinde, inkl. Kirche, Tarif verheiratet)
  • 12. Kapitalleistungssteuern Kanton St. Gallen (2014) 12 auf Pensionskassen- und 3a-Guthaben, Stadt St. Gallen, inkl. Kirche und Bund  Ein gestaffelter Bezug lohnt sich Vermögenssteuer 100'000 = ca. 485.‒/Jahr
  • 13. Agenda  Allgemeiner Teil  3-Säulen-System der Schweiz  Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule  Steuern  Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau  Heirat / Hausfrau  Wiedereinstieg  Scheidung  Partnerschaft / Patchwork  Karriere  Frühpensionierung  Zusammenfassung 13
  • 14. Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau 14 Einstieg Berufsleben Karriere Früh-/ Pensionierung Verlust Lebenspartner Scheidung Kind / Erziehung Wiedereinstieg Beruf Kinder in Schule Alleinerziehung Kinder aus dem Haus 20 30 40 50 60 70 80 Partnerschaft / Patchwork Vermögen Einkommen Heirat / Hausfrau Weiterbildung
  • 16.  Informationen aus 1., 2. und 3. Säule  Während der Ehe sind AHV-Beiträge bezahlt durch Ehegatte  Max. AHV-Ehegattenrente CHF 42‘120  Keine obligatorische Unfallversicherung  Keine berufliche Vorsorge  Keine 3a Beiträge möglich  Keine gesetzlich begünstigte Altersvorsorge  Wichtige Hinweise und Tipps  Unfalleinschluss bei der Krankenkasse  Rentenleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall fliessen nur aus der 1. Säule.  Im Todesfall erhält der Witwer nur eine AHV-Rente sofern die Kinder unter 18 Jahre alt sind.  Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts- und Todesfall noch gegeben?  Zahlt die Pensionskasse Ihres Ehegatten eine Witwenrente an Sie aus? (ohne Kinder nur unter best. Voraussetzungen)  Wie regeln Sie Ihre eigene Altersvorsorge? Heirat / Hausfrau
  • 18.  Informationen aus 1., 2. und 3. Säule  Keine Nichtberufsunfallversicherung unter 8h / Woche  Eintrittsschwelle berufliche Vorsorge CHF 21'060  Allenfalls geringe Risiko- und Altersleistungen aus 2. Säule  Wichtige Hinweise und Tipps  Allfällige PK-Einkäufe überprüfen (je nach Pensionskasse)  Säule 3a: Maximalbetrag einzahlen  Überprüfen der Invaliditäts- sowie Todesfallleistungen anhand einer persönlichen Vorsorgeanalyse Wiedereinstieg
  • 20.  Informationen aus 1., 2. und 3. Säule  Einkommenssplitting beantragen  Sind Sie erwerbstätig?  AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige  Teilung des Pensionskassen- sowie 3a-Guthabens, welches während der Ehe angespart wurde.  Erwerbseinkommen muss neu für zwei Haushalte reichen  Wichtige Hinweise und Tipps  Sind Leistungskürzungen entstanden?  Überprüfen Sie Ihre Leistungen im Invaliditätsfall sowie im Todesfall.  Wie hoch ist Ihr Einnahmebedarf?  Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft weiterhin gegeben?  Frühzeitig juristische Beratung beanspruchen Scheidung
  • 22.  Informationen aus 1., 2. und 3. Säule  Ohne Erwerbstätigkeit sind Sie AHV-beitragspflichtig.  AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige  Keine plafonierte AHV-Rente wie bei Ehegatten  Keine gesetzlichen Hinterlassenenleistungen für Lebenspartner (je nach Pensionskasse möglich)  getrennte Steuerveranlagung  Wichtige Hinweise und Tipps  Vorsicht bei Schenkungen an Lebenspartner => Schenkungssteuer  Erbschaftssteuer unter Konkubinatspaaren  Erben: Partner ist kein gesetzlicher Erbe, ohne erbrechtliche Regelung kein Erbanspruch  Erbrechtliche Regelung sehr zu empfehlen bei Patchwork und auch Konkubinat  Gegenseitige Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts- sowie Todesfall Partnerschaft / Patchwork
  • 24.  Informationen aus 1., 2. und 3. Säule  Pensionskasse, max. versichertes Einkommen gem. BVG CHF 59'670 (entspricht einem Bruttolohn von CHF 84'240)  Unfallversicherung nur bis CHF 126'000  Bei Selbständigkeit ohne Pensionskasse sind durch 3a Beiträge (max. CHF 33'696) nur Löhne bis ca. CHF 168'000 «versichert» (Steuerabzug).  Wichtige Hinweise und Tipps  Überprüfen Sie Ihren Pensionskassenausweis.  Bis zu welchem Lohn sind Sie gegen Unfall versichert? Besteht allenfalls ein UVG-Zusatz?  Bei höheren Löhnen entsprechen die Invaliditätsleistungen allenfalls nicht dem gewünschten Bedarf.  Ein Vergleich zwischen Pensionskasse und Versicherung bei selbständig Erwerbenden könnte sich lohnen. Karriere
  • 26.  Informationen aus 1., 2. und 3. Säule  Vorbezug der AHV ist möglich  Wie hoch ist Ihre AHV – Rente?  AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige  In den letzten Jahren vor Pensionierung werden i.d.R. die höchsten Sparbeiträge in die Pensionskasse einbezahlt.  Tiefere Umwandlungssätze und geringere Altersguthaben (fehlende Alters- und Zinsgutschriften)  tiefere Altersrente  Staffelung der vorhandenen 3a Konti  Wichtige Hinweise und Tipps  Kapitalbezug: Frist von 36 Monaten nach Einkauf in die Pensionskasse einhalten  Ist eine Frühpensionierung finanzierbar?  Kann der Lebensstandard weiterhin gehalten werden trotz Frühpensionierung?  Kapitalbezug oder Rente genau überprüfen: Was können Sie sich leisten? Was macht aus steuerlicher Sicht Sinn?  Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig und erstellen Sie Ihren persönlichen Pensionsplan mit einem Finanzplaner. Frühpensionierung
  • 27. Tipps für jede Lebenssituation 27  Bestellen Sie einen AHV-Auszug.  Lassen Sie sich eine Vorsorgeanalyse erstellen zur Kalkulation Ihrer Invaliditäts- und Todesfallleistungen.  Tätigen Sie Einkäufe in Ihre Pensionskasse nur nach Abklärung folgender Punkte:  Wie hoch ist der Einkaufsbetrag für die Maximalleistungen?  Wie «fit» ist Ihre Pensionskasse?  Wer ist im Todesfall begünstigt?  Werden nebst Ihren Altersleistungen auch Ihre Risikoleistungen verbessert?  Welche Fristen gilt es einzuhalten (3-Jahres-Frist bei Kapitalauszahlung)?  Zahlen Sie möglichst den Maximalbetrag in die Säule 3a ein.  Steuerersparnis  Vorsorge (Alter und Risiko)  Indirekte Amortisation
  • 28. Wie wir Sie unterstützen können 28  Vorsorgeanalyse  Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse  Berechnung der Leistungen bei kurzfristiger und langfristiger Invalidität aufgrund Krankheit und Unfall  Berechnung der Leistungen im Todesfall  Überprüfung der Tragbarkeit Ihrer Liegenschaft im Invaliditätsfall und im Todesfall  Angebot an 3a- und 3b – Versicherungen  Pensionsplanung  Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse  Berechnung Ihrer AHV-Rente zum Pensionierungszeitpunkt (allenfalls Vorbezug)  Liquiditätsplanung  Steueroptimierung  Entscheidungsgrundlage Pensionierungszeitpunkt  Entscheidungsgrundlage Rente oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse  Auszahlung der Vorsorgegelder  Ideale Hypothekarhöhe ab Pensionierung  Ehegüter- Erbrechtsberatung / Steuern
  • 29. Agenda  Allgemeiner Teil  3-Säulen-System der Schweiz  Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule  Steuern  Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau  Heirat / Hausfrau  Wiedereinstieg  Scheidung  Partnerschaft / Patchwork  Karriere  Frühpensionierung  Zusammenfassung 29
  • 30.  Im Grunde genommen nicht, aber sie müssen sich in Bezug auf das Familienleben andere Fragen stellen als die Männer.  Aufgrund der Biographie einer Frau (Kinderpause, Teilzeit, etc.) weist ihre Altersvorsorge in der Regel mehr Lücken auf.  Am besten sorgt die Frau so vor, als hätte sie keinen «Ernährer», muss also eigenständig vorsorgen. Die Frau kann sich nicht darauf verlassen, dass erst «der Tod uns scheide».  70 Prozent der Sozialhilfebezüger im Rentenalter sind Frauen, die sich ein Leben lang in falscher Sicherheit wiegten (Scheidung nach langer Ehe).  Aufgrund der höheren Lebenserwartung ist es wichtig, dass die Frauen möglichst früh anfangen zu sparen, damit sie sich das hohe Alter leisten können.  Um den bisherigen Lebensstandard nach Pensionierung aufrecht zu halten, benötigt man 70 bis 90 Prozent des bisherigen Einkommens.  Frauen haben in der 2. Säule auf dem überobligatorischen Teil erfahrungsgemäss einen tieferen Umwandlungssatz (rund 0.2 %), was eine kleinere Rente bedeutet. Zusammenfassung: Müssen Frauen anders vorsorgen? 30