3. Softwarelösung Gelangensbestätigung
Ziel von U12:Ziel von U12:
• Absicherung der UmsatzsteuerbefreiungAbsicherung der Umsatzsteuerbefreiung
durch:durch:
• Qualifizierte Prüfung der Umsatzsteuer IDQualifizierte Prüfung der Umsatzsteuer ID
• Gelangensbestätigung, als einzig sicheremGelangensbestätigung, als einzig sicherem
Nachweis für die UmsatzsteuerbefreiungNachweis für die Umsatzsteuerbefreiung
• AbliefernachweisAbliefernachweis
4. Softwarelösung Gelangensbestätigung
Qualifizierte Prüfung der Umsatzsteuer IDQualifizierte Prüfung der Umsatzsteuer ID
Bestandteil der neuen Software ist die qualifizierte PrüfungBestandteil der neuen Software ist die qualifizierte Prüfung
der Umsatzsteuer-Identnummer, die der Gesetzgeberder Umsatzsteuer-Identnummer, die der Gesetzgeber
schon seit dem 01.07.2011 verlangt.schon seit dem 01.07.2011 verlangt.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Prüfung in regel-Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Prüfung in regel-
mäßigen Abständen wiederholt werden muss.mäßigen Abständen wiederholt werden muss.
Wird eine qualifizierte Bestätigung nicht vorgenommen,Wird eine qualifizierte Bestätigung nicht vorgenommen,
läuft der erbringende Unternehmer Gefahr, dass ein anläuft der erbringende Unternehmer Gefahr, dass ein an
sich nicht steuerbarer Umsatz als in Deutschland steuer-sich nicht steuerbarer Umsatz als in Deutschland steuer-
pflichtig behandelt wird.pflichtig behandelt wird.
10. Softwarelösung Gelangensbestätigung
GelangensbestätigungGelangensbestätigung
Mit Einführung der Gelangensbestätigung schafft derMit Einführung der Gelangensbestätigung schafft der
Gesetzgeber, eigenen Angaben zufolge „einen einfachenGesetzgeber, eigenen Angaben zufolge „einen einfachen
und sicheren Nachweis für eine Steuerbefreiung“ undund sicheren Nachweis für eine Steuerbefreiung“ und
reduziert gleichzeitig den Umsatzsteuermißbrauch.reduziert gleichzeitig den Umsatzsteuermißbrauch.
Die Gelangensbestätigung tritt damit mit einer Übergangsfristie Gelangensbestätigung tritt damit mit einer Übergangsfrist
zumzum 1. Oktober 20131. Oktober 2013 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunktin Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt
können die bekannten Nachweise fortgeführt werden.können die bekannten Nachweise fortgeführt werden.
Alternativ sieht die geänderte UStDVAlternativ sieht die geänderte UStDV auch andereauch andere
Nachweismöglichkeiten vor. Wirtschaftsprüfer, SteuerberaterNachweismöglichkeiten vor. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
und Zollexperten sehen jedoch in derund Zollexperten sehen jedoch in der GelangensbestätigungGelangensbestätigung
den einfachsten und sichersten Nachweis.den einfachsten und sichersten Nachweis.
11. Softwarelösung Gelangensbestätigung
Wer ist betroffen ?Wer ist betroffen ?
Jeder, der Waren innerhalb derJeder, der Waren innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft versendet!Europäischen Gemeinschaft versendet!
29. Softwarelösung Gelangensbestätigung
AbliefernachweisAbliefernachweis
Entsprechend den Möglichkeiten der Versender ist geplant,Entsprechend den Möglichkeiten der Versender ist geplant,
die Abliefernachweise entweder aus den vorliegendendie Abliefernachweise entweder aus den vorliegenden
Tracking & Tracing Daten zu erstellen oder als DokumentTracking & Tracing Daten zu erstellen oder als Dokument
beim Frachtführer abzuholen (per Download).beim Frachtführer abzuholen (per Download).
Diese Belege werden innerhalb von U12 automatisch alsDiese Belege werden innerhalb von U12 automatisch als
“fertig bearbeitet“ gemeldet.“fertig bearbeitet“ gemeldet.
Jeglicher Zusatzaufwand sowohl für den Versender als auchJeglicher Zusatzaufwand sowohl für den Versender als auch
für den Empfänger entfällt.für den Empfänger entfällt.
Es ist lediglich dafür Sorge zu tragen, die AbliefernachweiseEs ist lediglich dafür Sorge zu tragen, die Abliefernachweise
revisionssicher zu speichern.revisionssicher zu speichern.