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Die
erste
eigene
Wohnung
Die erste Wohnung ist etwas
ganz besonderes.
Die Herausforderung,
das Leben allein zu meistern.
Oft tauchen dabei kleine bis große Probleme auf,
die mit unseren Tipps vermieden werden können.
Inhalt:
Teil A – Genehmigungen & Anträge
Teil B – Kosten im Überblick
1. Umzugs- und Anschaffungskosten
2. Durchblick zur Gesamt-Miete
3. Sonstige Kosten (Versicherungen)
Teil C – Sonstiges Wichtiges (Ummeldungen)
prakt. Checklisten zum Ausdrucken
Teil D – Links zu weiteren Infos
Teil A
Genehmigungen
+ Anträge
Wichtiges vor dem Umzug:
1. Anträge auf Zuschüsse
Erkundigt euch vorher, ob ihr Anträge auf
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG oder Wohngeld
stellen könnt.
Bitte bedenkt, dass die Bearbeitung solcher Anträge und
somit auch die erste Zahlung häufig mehr als 2 Monate
und länger dauern kann.
2. Achtung bei Hartz IV-Empfängern unter 25 Jahren:
Hier muss vor dem Umzug ein Antrag beim Jobcenter
gestellt werden.
Sollte das Jobcenter nicht zustimmen und ihr große
Probleme zuhause habt, dann holt euch Rat bei einer
Schuldner- oder Verbraucherzentrale. Zieht ihr ohne
Genehmigung um, bleibt ihr auf den Kosten sitzen.
1. Umzugs- und Anschaffungskosten
Teil B – Kosten im Überblick
 Umzugs- und Transportkosten
 Renovierungskosten
 Anschaffungskosten für Möbel & Hausrat
Transportkosten für den Umzug:
Diese sind nicht zu unterschätzen und die Preise schwanken
sehr. Sollte eine Firma den Umzug übernehmen müssen, dann
mehrere Angebote prüfen.
Am billigsten ist hier
ein hilfsbereiter
Verwandten-
und Freundeskreis.
Auch eine durch den Vormieter renovierte Wohnung
benötigt noch die gewisse eigene Note. Mit einer
Liste verschafft man sich einen Überblick
über die Kosten.
Renovierungskosten:
Sollte es
finanziell knapp
werden gilt,
dass so
manche
Idee auch
noch später
realisiert werden
kann.
 Grundsätzlich solltet ihr keine Möbel &
Hausrat, wie Elektrogeräte etc.
auf Pump kaufen:
Die Raten belasten das monatliche
Budget zusätzlich.
Bei ausbleibenden Zahlungen kann der
Eigentümer die Ware zurückfordern.
Viele Dinge sind bereits
Schrott, bevor sie
abgezahlt wurden.
Anschaffungskosten für Möbel und Hausrat:
Nicht „auf Pump“ kaufen, denn es muss für
den Anfang nicht alles neu sein.
Zeitung + Internet nach Gebrauchtem
oder zu Verschenkendem
durchforsten, sowie „shoppen“
bei den Möbelbörsen &
Second Hand Läden vor Ort.
2. DURCHBLICK zur Gesamt-MIETE
Zu den wichtigsten, monatlich immer
wiederkehrenden Ausgaben für eine
Wohnung gehören:
 Miete = Grundmiete
+ warme Betriebskosten (Heiz- u. Warmwasserkosten)
+ kalte Betriebskosten (Reinigung, Winterdienst, etc.)
 Strom und /oder Gas
 ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice (ehem. GEZ)
 Müllgebühren, Internet- und Telefonanschluss, Kabel
 Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, evtl. Haustiere)
Wichtige Faustregel beachten:
Die Gesamt-Miete darf nicht höher als ein Drittel
des Einkommens betragen:
750€ Einkommen
Gesamtmiete max. 250€
Bei der Planung einer Wohnung empfiehlt es sich,
eine Liste mit allen monatlichen
Einnahmen und Ausgaben zu erstellen.
Der Mietvertrag regelt:
 Kosten: Miete + Nebenkosten
 Miet-Dauer: Vertrag befristet o. unbefristet,
Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate
 Mieterhöhung: Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete
um 20% erhöht werden.
 Hausordnung
 Haustiere (Kleintiere wie Hamster, Fische,
Wellensittiche sind möglich, auch wenn „Tierhaltung
verboten“ ist. Für alle anderen Tiere braucht es aber
die Zustimmung des Vermieters.
 AUFPASSEN: Bei manchen Mietverhältnissen werden
die Heizkosten nicht über den Vermieter geregelt.
Dann muss der Mieter die betreffenden Verträge mit
dem Heizenergielieferanten selbst abschließen.
Kaution:
Das ist eine Geldrücklage beim Vermieter, die in der
Regel die Höhe von drei Monatsmieten umfasst. Dieser
Betrag wird normalerweise vor dem Einzug in die
Wohnung fällig.
Wichtig: Einzahlungsbeleg/Kontoauszug/Quittung
unbedingt aufheben.
Ihr habt nach § 551 Abs. 2 BGB das Recht, die Kaution
in 3 gleichen Monatsraten zu zahlen.
Ist beim Auszug später alles i.O., bekommt man die
Kaution mit Zinsen zurück.
Müllgebühren:
Sind auch manchmal im Mietvertrag inbegriffen.
Im Zweifelsfall beim Vermieter nachfragen.
Nebenkosten-Formel:
Ob, die im Mietvertrag festgeschriebenen Nebenkosten
(außer Strom) richtig angesetzt sind, kann man sich
leicht ausrechnen. Sie sollten im Durchschnitt 2€ pro
Quadratmeter Wohnung betragen:
45 qm Wohnungsgröße = Nebenkosten 90 €
Es ist kein Fehler,
wenn man sicherheitshalber
kleine Rücklagen bildet.
Wer etwa übers Jahr Heizkosten
spart, kann dann sogar etwas
zurück bekommen.
Strom:
Den Stromanbieter kann der Mieter (meist) selbst wählen.
Nichts unterschreiben, was man nicht versteht. Wichtig:
eindeutige monatliche Belastung, übersichtliche Laufzeit.
Stromverträge schließt man zu seiner Sicherheit nicht
länger als für 1 Jahr ab. So kann man flexibler auf
Preisentwicklungen reagieren. (Ende der Laufzeit notieren
für rechtzeitiges Kündigen)
Die monatlichen Strom- Abschläge sollten nicht zu niedrig
sein. Fragt den Vormieter nach seinem Verbrauch oder das
Internet (z.B. http://www.verivox.de/)
Am Tag der Schlüsselübergabe
liest du mit dem Vermieter die
Zählerstände ab, die dann im
Übergabeprotokoll notiert
werden.
Betriebskosten-
Abrechnung:
 Hier rechnet der Vermieter
jährlich die Nebenkosten
(s. Mietvertrag) ab:
 Heizkosten, Warmwasser-
bereitung, Wasser …
(im tatsächlichen Verbrauch)
 Reinigung, Winterdienst,
Beleuchtung, Mäharbeiten
im Außenbereich,
evtl. Müllgebühren
 Sie waren höher, d.h. ihr bekommt vom Vermieter eine
Rückerstattung (Anspruch darauf bis zu 3 Jahre nach
dem Berechnungszeitraum), oder
 geringer, d.h. ihr müsst Nachzahlen (aber nur bis zu
1 Jahr nach Ablauf des Berechnungszeitraumes).
Wichtig:
 Bei den Abschlägen für die Nebenkosten sollte man nicht
sparen. Zahlt man zu geringe monatliche Abschläge,
muss später im Falle einer Nachzahlung, diese meist mit
einem Mal beglichen werden.
 Dies gilt auch für Gas oder Fernwärme, wenn sich der
Mieter z.B. bei den Stadtwerken
selbst angemeldet hat.
Nach der jährlichen Abrechnung der tatsächlichen Kosten
werden eure monatlichen Abschläge aufgerechnet:
Grundsätzlich muss für jede Wohnung ein Beitrag
gezahlt werden (1 Wohnung = 1 Beitrag).
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
(ehem. GEZ)
Anspruch auf eine
Befreiung bzw.
Beitragsreduzierung haben
Auszubildende,
Arbeitslosengeld II-
Empfänger, Studenten,
Empfänger von Sozialhilfe,
Asylbewerber-Leistungen,
Grundsicherung im Alter,
sowie Menschen mit
Behinderungen.
3. Sonstige (mögliche) Kosten:
• Haftpflichtversicherung (sehr wichtig)
• Hausratversicherung
Weitere Infos im Album „Versicherung“ auf:
https://www.facebook.com/moneychecker/photos_stream
• evtl. Kabelanschluss-Gebühren, Internetanschluss
• Telefonkosten/Handy/Festnetz
• Fahrtkosten zur Arbeit/Ausbildung/Schule
Für Essen & Trinken, Kosmetik & Hygieneartikel, Kleidung
& Freizeit (abzgl. der Miete + Nebenkosten) sollten
monatlich noch ca. 200-250 € übrig sein.
Ist das nicht der Fall, dann könnt ihr euch (noch) keine
eigene Wohnung leisten 
Kosten für den Lebensunterhalt:
Wichtig:
 Erst die Miete (Strom
& Heizkosten)
bezahlen, dann die
Games!
 Ohne Strom & Dach
nützt die coolste
Spielkonsole
nichts 
Teil C - Sonstiges Wichtiges
 Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
 Eigenes Konto Infos im Album „Konto+Karte“ auf:
https://www.facebook.com/moneychecker/photos_stream
 Mitteilung/Änderung neuer Adresse: z.B. auf
Führerschein, Personalausweis, bei Versicherungen,
Banken, BAföG-Amt bzw. Jobcenter etc.
 Nachsendeauftrag bei der Post einrichten lassen.
Dann bekommt man 6 Monate seine Post
an die neue Adresse nachgesendet.
Teil D – Links zu weiteren Infos
Moneychecker´s Tipp:
Das Schätzspiel zum Selber-Durchrechnen der Kosten
einer eigenen Wohnung.
Viel Spass hier: www.was-was-kostet.de
Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen
in der Nähe helfen gerne kostenlos bei Fragen,
Unklarheiten, Anträgen. (deutschlandweit:
http://www.bag-sb.de/index.php?id=114
Info-Broschüren Beratungsdienst Sparkassen-
Finanzgruppe (Budget-Kompass für junge Haushalte,
Haushaltsbuch)
unter: www.geld-haushalt.de Rubrik „Ratgeber“
Das sollte man in den 12-16Wochen vor einem Umzug erledigen:
Erledigt: Anmerkungen:
Mietvertrag für neue Wohnung unterschreiben
evtl. auf die Mietkaution sparen
ggf. die alte Wohnung kündigen
Angebote von Umzugsfirmen möglichst kostenfrei anfragen und dann
entscheiden, ob man den Umzug selbst oder mit Profis machen sollte
Telefonanschluss kündigen oder ummelden
Stromanbieter anmelden oder kündigen oder ummelden (dafür erforderlich
ist die Zählernummer und das Datum der Schlüsselübergabe zur neuen
Wohnung)
Zeitungen/Abos kündigen oder ummelden
Sonderurlaub oder Umzugstage beantragen
Wenn es nicht Aufgabe des Vermieters ist, Handwerker (Elektriker,
Klempner, Installateur, Bodenleger) anfragen
ggf. die Notwendigkeit einer Renovierung der alten Wohnung (zeitlich und
finanziell) berücksichtigen
ausreichend Mittel für die Renovierung der neuen Wohnung einplanen
Checkliste für Umzug / Auszug –
Aufgaben und Termine im Überblick Teil 1
Das sollte man 6 Wochen vor einem Umzug erledigen:
Erledigt: Anmerkungen:
Einzugsermächtigungen/Daueraufträge erteilen/einrichten bzw.
entziehen/beenden (neue Miete, alte Miete, Adressen,
Bankverbindungen)
Im Zusammenhang mit dem Umzug entstandene Rechnungen
sollten unbedingt länger aufgehoben werden, da diese evtl.
später noch erstattet werden können.
Die neue Adresse mitteilen:
- allen Versorgern
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- Ämtern
- Versicherungen
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Sperrmülltermin machen
Checkliste für Umzug / Auszug –
Aufgaben und Termine im Überblick Teil 2
Das sollte man 4 Wochen vor einem Umzug erledigen:
Erledigt: Anmerkungen:
Nachsendeauftrag bei der Post stellen
Betriebs- und Heizkostenabrechnung beim Vermieter
anfordern
Wohnungsschlüsselübergabe für die neue Wohnung
vereinbaren
Wohnungsübergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren
Zählerstand-Ablesung(en) vereinbaren oder selbst
organisieren
Ab- und Anmeldeformulare besorgen – findet man oft auf der
Homepage der Stadt!
Checkliste für Umzug / Auszug –
Aufgaben und Termine im Überblick Teil 3
Das sollte man spätestens 1 Woche nach einem Umzug erledigen:
Erledigt: Anmerkungen:
Ausweis, Fahrzeugpapiere etc. ändern lassen
Rechnungen aufheben, sortieren (um sie evtl. steuerlich abzusetzen)
Anmeldung des neuen Wohnortes
Checkliste für U mz u g / A u s z u g –
Aufgaben und Termine im Überblick T e i l 4
Abkürzung Bedeutung
3. OG 3. Obergeschoss
App Appartement
Kaution
Bis zu 3 Monatsmieten im Voraus als Sicherheit
für den Vermieter
DG Dachgeschoss
EG Erdgeschoss
Provision/
Courtage
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durch einen Makler
KM Kaltmiete
MM Monatsmieten
NK Nebenkosten
WM Warmmiete
WBS
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Wohnungen bei geringem Einkommen
Whg. Wohnung
2 ZKDB
Zwei Zimmer, Küche, Diele ,Bad
(zählen nicht als "Zimmer"
Wichtige Abkürzungen in Wohnungsanzeigen:
Impressum
Anschrift
AWO Vogtland Bereich Reichenbach e. V.
Obere Dunkelgasse 45
08468 Reichenbach
Kontaktinformationen
Telefon: 03765-555-00
Telefax: 03765-555-077
Internet: www.awovogtland.de
E-Mail: kontakt@awovogtland.de
Weitere Angaben
Geschäftsführer: Steffan Günther
Amtsgericht: Chemnitz
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Die erste eigene Wohnung für junge Leute!

  • 2. Die erste Wohnung ist etwas ganz besonderes. Die Herausforderung, das Leben allein zu meistern. Oft tauchen dabei kleine bis große Probleme auf, die mit unseren Tipps vermieden werden können.
  • 3. Inhalt: Teil A – Genehmigungen & Anträge Teil B – Kosten im Überblick 1. Umzugs- und Anschaffungskosten 2. Durchblick zur Gesamt-Miete 3. Sonstige Kosten (Versicherungen) Teil C – Sonstiges Wichtiges (Ummeldungen) prakt. Checklisten zum Ausdrucken Teil D – Links zu weiteren Infos
  • 5. Wichtiges vor dem Umzug: 1. Anträge auf Zuschüsse Erkundigt euch vorher, ob ihr Anträge auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG oder Wohngeld stellen könnt. Bitte bedenkt, dass die Bearbeitung solcher Anträge und somit auch die erste Zahlung häufig mehr als 2 Monate und länger dauern kann. 2. Achtung bei Hartz IV-Empfängern unter 25 Jahren: Hier muss vor dem Umzug ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Sollte das Jobcenter nicht zustimmen und ihr große Probleme zuhause habt, dann holt euch Rat bei einer Schuldner- oder Verbraucherzentrale. Zieht ihr ohne Genehmigung um, bleibt ihr auf den Kosten sitzen.
  • 6. 1. Umzugs- und Anschaffungskosten Teil B – Kosten im Überblick  Umzugs- und Transportkosten  Renovierungskosten  Anschaffungskosten für Möbel & Hausrat
  • 7. Transportkosten für den Umzug: Diese sind nicht zu unterschätzen und die Preise schwanken sehr. Sollte eine Firma den Umzug übernehmen müssen, dann mehrere Angebote prüfen. Am billigsten ist hier ein hilfsbereiter Verwandten- und Freundeskreis.
  • 8. Auch eine durch den Vormieter renovierte Wohnung benötigt noch die gewisse eigene Note. Mit einer Liste verschafft man sich einen Überblick über die Kosten. Renovierungskosten: Sollte es finanziell knapp werden gilt, dass so manche Idee auch noch später realisiert werden kann.
  • 9.  Grundsätzlich solltet ihr keine Möbel & Hausrat, wie Elektrogeräte etc. auf Pump kaufen: Die Raten belasten das monatliche Budget zusätzlich. Bei ausbleibenden Zahlungen kann der Eigentümer die Ware zurückfordern. Viele Dinge sind bereits Schrott, bevor sie abgezahlt wurden. Anschaffungskosten für Möbel und Hausrat:
  • 10. Nicht „auf Pump“ kaufen, denn es muss für den Anfang nicht alles neu sein. Zeitung + Internet nach Gebrauchtem oder zu Verschenkendem durchforsten, sowie „shoppen“ bei den Möbelbörsen & Second Hand Läden vor Ort.
  • 11. 2. DURCHBLICK zur Gesamt-MIETE Zu den wichtigsten, monatlich immer wiederkehrenden Ausgaben für eine Wohnung gehören:  Miete = Grundmiete + warme Betriebskosten (Heiz- u. Warmwasserkosten) + kalte Betriebskosten (Reinigung, Winterdienst, etc.)  Strom und /oder Gas  ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice (ehem. GEZ)  Müllgebühren, Internet- und Telefonanschluss, Kabel  Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, evtl. Haustiere)
  • 12. Wichtige Faustregel beachten: Die Gesamt-Miete darf nicht höher als ein Drittel des Einkommens betragen: 750€ Einkommen Gesamtmiete max. 250€ Bei der Planung einer Wohnung empfiehlt es sich, eine Liste mit allen monatlichen Einnahmen und Ausgaben zu erstellen.
  • 13. Der Mietvertrag regelt:  Kosten: Miete + Nebenkosten  Miet-Dauer: Vertrag befristet o. unbefristet, Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate  Mieterhöhung: Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um 20% erhöht werden.  Hausordnung  Haustiere (Kleintiere wie Hamster, Fische, Wellensittiche sind möglich, auch wenn „Tierhaltung verboten“ ist. Für alle anderen Tiere braucht es aber die Zustimmung des Vermieters.  AUFPASSEN: Bei manchen Mietverhältnissen werden die Heizkosten nicht über den Vermieter geregelt. Dann muss der Mieter die betreffenden Verträge mit dem Heizenergielieferanten selbst abschließen.
  • 14. Kaution: Das ist eine Geldrücklage beim Vermieter, die in der Regel die Höhe von drei Monatsmieten umfasst. Dieser Betrag wird normalerweise vor dem Einzug in die Wohnung fällig. Wichtig: Einzahlungsbeleg/Kontoauszug/Quittung unbedingt aufheben. Ihr habt nach § 551 Abs. 2 BGB das Recht, die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zu zahlen. Ist beim Auszug später alles i.O., bekommt man die Kaution mit Zinsen zurück. Müllgebühren: Sind auch manchmal im Mietvertrag inbegriffen. Im Zweifelsfall beim Vermieter nachfragen.
  • 15. Nebenkosten-Formel: Ob, die im Mietvertrag festgeschriebenen Nebenkosten (außer Strom) richtig angesetzt sind, kann man sich leicht ausrechnen. Sie sollten im Durchschnitt 2€ pro Quadratmeter Wohnung betragen: 45 qm Wohnungsgröße = Nebenkosten 90 € Es ist kein Fehler, wenn man sicherheitshalber kleine Rücklagen bildet. Wer etwa übers Jahr Heizkosten spart, kann dann sogar etwas zurück bekommen.
  • 16. Strom: Den Stromanbieter kann der Mieter (meist) selbst wählen. Nichts unterschreiben, was man nicht versteht. Wichtig: eindeutige monatliche Belastung, übersichtliche Laufzeit. Stromverträge schließt man zu seiner Sicherheit nicht länger als für 1 Jahr ab. So kann man flexibler auf Preisentwicklungen reagieren. (Ende der Laufzeit notieren für rechtzeitiges Kündigen) Die monatlichen Strom- Abschläge sollten nicht zu niedrig sein. Fragt den Vormieter nach seinem Verbrauch oder das Internet (z.B. http://www.verivox.de/) Am Tag der Schlüsselübergabe liest du mit dem Vermieter die Zählerstände ab, die dann im Übergabeprotokoll notiert werden.
  • 17. Betriebskosten- Abrechnung:  Hier rechnet der Vermieter jährlich die Nebenkosten (s. Mietvertrag) ab:  Heizkosten, Warmwasser- bereitung, Wasser … (im tatsächlichen Verbrauch)  Reinigung, Winterdienst, Beleuchtung, Mäharbeiten im Außenbereich, evtl. Müllgebühren
  • 18.  Sie waren höher, d.h. ihr bekommt vom Vermieter eine Rückerstattung (Anspruch darauf bis zu 3 Jahre nach dem Berechnungszeitraum), oder  geringer, d.h. ihr müsst Nachzahlen (aber nur bis zu 1 Jahr nach Ablauf des Berechnungszeitraumes). Wichtig:  Bei den Abschlägen für die Nebenkosten sollte man nicht sparen. Zahlt man zu geringe monatliche Abschläge, muss später im Falle einer Nachzahlung, diese meist mit einem Mal beglichen werden.  Dies gilt auch für Gas oder Fernwärme, wenn sich der Mieter z.B. bei den Stadtwerken selbst angemeldet hat. Nach der jährlichen Abrechnung der tatsächlichen Kosten werden eure monatlichen Abschläge aufgerechnet:
  • 19. Grundsätzlich muss für jede Wohnung ein Beitrag gezahlt werden (1 Wohnung = 1 Beitrag). ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehem. GEZ) Anspruch auf eine Befreiung bzw. Beitragsreduzierung haben Auszubildende, Arbeitslosengeld II- Empfänger, Studenten, Empfänger von Sozialhilfe, Asylbewerber-Leistungen, Grundsicherung im Alter, sowie Menschen mit Behinderungen.
  • 20. 3. Sonstige (mögliche) Kosten: • Haftpflichtversicherung (sehr wichtig) • Hausratversicherung Weitere Infos im Album „Versicherung“ auf: https://www.facebook.com/moneychecker/photos_stream • evtl. Kabelanschluss-Gebühren, Internetanschluss • Telefonkosten/Handy/Festnetz • Fahrtkosten zur Arbeit/Ausbildung/Schule
  • 21. Für Essen & Trinken, Kosmetik & Hygieneartikel, Kleidung & Freizeit (abzgl. der Miete + Nebenkosten) sollten monatlich noch ca. 200-250 € übrig sein. Ist das nicht der Fall, dann könnt ihr euch (noch) keine eigene Wohnung leisten  Kosten für den Lebensunterhalt: Wichtig:  Erst die Miete (Strom & Heizkosten) bezahlen, dann die Games!  Ohne Strom & Dach nützt die coolste Spielkonsole nichts 
  • 22. Teil C - Sonstiges Wichtiges  Ummeldung beim Einwohnermeldeamt  Eigenes Konto Infos im Album „Konto+Karte“ auf: https://www.facebook.com/moneychecker/photos_stream  Mitteilung/Änderung neuer Adresse: z.B. auf Führerschein, Personalausweis, bei Versicherungen, Banken, BAföG-Amt bzw. Jobcenter etc.  Nachsendeauftrag bei der Post einrichten lassen. Dann bekommt man 6 Monate seine Post an die neue Adresse nachgesendet.
  • 23. Teil D – Links zu weiteren Infos Moneychecker´s Tipp: Das Schätzspiel zum Selber-Durchrechnen der Kosten einer eigenen Wohnung. Viel Spass hier: www.was-was-kostet.de Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen in der Nähe helfen gerne kostenlos bei Fragen, Unklarheiten, Anträgen. (deutschlandweit: http://www.bag-sb.de/index.php?id=114 Info-Broschüren Beratungsdienst Sparkassen- Finanzgruppe (Budget-Kompass für junge Haushalte, Haushaltsbuch) unter: www.geld-haushalt.de Rubrik „Ratgeber“
  • 24. Das sollte man in den 12-16Wochen vor einem Umzug erledigen: Erledigt: Anmerkungen: Mietvertrag für neue Wohnung unterschreiben evtl. auf die Mietkaution sparen ggf. die alte Wohnung kündigen Angebote von Umzugsfirmen möglichst kostenfrei anfragen und dann entscheiden, ob man den Umzug selbst oder mit Profis machen sollte Telefonanschluss kündigen oder ummelden Stromanbieter anmelden oder kündigen oder ummelden (dafür erforderlich ist die Zählernummer und das Datum der Schlüsselübergabe zur neuen Wohnung) Zeitungen/Abos kündigen oder ummelden Sonderurlaub oder Umzugstage beantragen Wenn es nicht Aufgabe des Vermieters ist, Handwerker (Elektriker, Klempner, Installateur, Bodenleger) anfragen ggf. die Notwendigkeit einer Renovierung der alten Wohnung (zeitlich und finanziell) berücksichtigen ausreichend Mittel für die Renovierung der neuen Wohnung einplanen Checkliste für Umzug / Auszug – Aufgaben und Termine im Überblick Teil 1
  • 25. Das sollte man 6 Wochen vor einem Umzug erledigen: Erledigt: Anmerkungen: Einzugsermächtigungen/Daueraufträge erteilen/einrichten bzw. entziehen/beenden (neue Miete, alte Miete, Adressen, Bankverbindungen) Im Zusammenhang mit dem Umzug entstandene Rechnungen sollten unbedingt länger aufgehoben werden, da diese evtl. später noch erstattet werden können. Die neue Adresse mitteilen: - allen Versorgern - Dauerauftragsempfängern - Ämtern - Versicherungen - Abonnements-Lieferanten Sperrmülltermin machen Checkliste für Umzug / Auszug – Aufgaben und Termine im Überblick Teil 2
  • 26. Das sollte man 4 Wochen vor einem Umzug erledigen: Erledigt: Anmerkungen: Nachsendeauftrag bei der Post stellen Betriebs- und Heizkostenabrechnung beim Vermieter anfordern Wohnungsschlüsselübergabe für die neue Wohnung vereinbaren Wohnungsübergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren Zählerstand-Ablesung(en) vereinbaren oder selbst organisieren Ab- und Anmeldeformulare besorgen – findet man oft auf der Homepage der Stadt! Checkliste für Umzug / Auszug – Aufgaben und Termine im Überblick Teil 3
  • 27. Das sollte man spätestens 1 Woche nach einem Umzug erledigen: Erledigt: Anmerkungen: Ausweis, Fahrzeugpapiere etc. ändern lassen Rechnungen aufheben, sortieren (um sie evtl. steuerlich abzusetzen) Anmeldung des neuen Wohnortes Checkliste für U mz u g / A u s z u g – Aufgaben und Termine im Überblick T e i l 4
  • 28. Abkürzung Bedeutung 3. OG 3. Obergeschoss App Appartement Kaution Bis zu 3 Monatsmieten im Voraus als Sicherheit für den Vermieter DG Dachgeschoss EG Erdgeschoss Provision/ Courtage Geld für die Vermittlung der Wohnung durch einen Makler KM Kaltmiete MM Monatsmieten NK Nebenkosten WM Warmmiete WBS Wohnberechtigungsschein: für öffentlich geförderte Wohnungen bei geringem Einkommen Whg. Wohnung 2 ZKDB Zwei Zimmer, Küche, Diele ,Bad (zählen nicht als "Zimmer" Wichtige Abkürzungen in Wohnungsanzeigen:
  • 29. Impressum Anschrift AWO Vogtland Bereich Reichenbach e. V. Obere Dunkelgasse 45 08468 Reichenbach Kontaktinformationen Telefon: 03765-555-00 Telefax: 03765-555-077 Internet: www.awovogtland.de E-Mail: kontakt@awovogtland.de Weitere Angaben Geschäftsführer: Steffan Günther Amtsgericht: Chemnitz Inhaltlich verantwortlich: Steffan Günther Sonstige Angaben: Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Registernummer: VR 30645