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GEMA – Ein Buch mit 7 Siegeln

Ab heute nicht mehr!
Siegel Nr. 1
GEMA – Was heißt das eigentlich?



      Ausgeschrieben bedeutet GEMA:



      Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
      mechanische Vervielfältigungsrechte

      Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft der Rechte der Urheber:
      Komponisten, Bearbeiter, Textdichter, Musikverlage

      Die GEMA verwaltet treuhänderisch die Eigentumsrechte an der Musik



                            GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Siegel Nr. 2
Wer gibt der GEMA das Recht, von uns Geld zu verlangen?


     Die GEMA stützt ihre Tätigkeit auf das
     Urheberrechtsgesetz und das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

     Das Urheberrechtsgesetz dient dem Schutz des Urhebers. Dort ist verankert,
     dass der Urheber das alleinige Recht hat, seine Werke zu verwerten
     (Aufführung, Vervielfältigung, Sendung, Wiedergabe etc.)

     Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz bestimmt die Rechte und Pflichten der
     Verwertungsgesellschaften. So z. B. die Verpflichtung zur Aufstellung von Tarifen,
     dem Abschluss von Gesamtverträgen etc., aber auch die Verpflichtung des
     Musiknutzers zur Einholung der Einwilligung vor Stattfinden der Musiknutzung

     => Keine Musik ohne vorherige Anmeldung bei der GEMA


                            GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Siegel Nr. 3
Wer schaut der GEMA eigentlich auf die Finger?


     Die Verwertungsgesellschaften, somit auch die GEMA, unterliegen der Aufsicht
     des Staates. Die Aufsichtsbehörde ist das Deutsche Patent- und Markenamt.

     Ferner wird die Arbeit der GEMA im Innenbereich durch die Mitgliederversammlung
     in Verbindung mit dem Aufsichtsrat kontrolliert.

     Nachdem die GEMA in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins geführt
     wird, bestimmen die Mitglieder (ordentlichen Mitglieder) über die Verteilung der
     erhobenen Vergütungen usw.

     Die Mitgliederversammlung ist somit oberster Souverän der GEMA.




                             GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Siegel Nr. 4
Wie viel kommt von den eingenommenen Geldern bei den
Urhebern eigentlich an; verschlingt nicht die Verwaltung
den Löwenanteil?


     Die „Bilanz“ der GEMA (Kosten- und Ertragsrechnung) wird alljährlich von einem
     unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Sofern die vorgelegten Zahlen den
     Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen und die Verwaltung der
     GEMA nicht gegen die Satzung sowie die Vorgaben der Mitgliederversammlung und des
     Aufsichtsrates verstoßen hat, erfährt der Vorstand die Entlastung.

     Der Kostensatz der GEMA lag dabei in den letzten 20 Jahren regelmäßig unter 15 %.

     Die GEMA erwirtschaftet keine Gewinne, sondern schüttet alle Einnahmen nach Abzug
     der Verwaltungskosten an die Berechtigten aus.




                           GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Siegel Nr. 5
Kann die GEMA für jedes Musikwerk eine Vergütung verlangen;
was ist denn mit der Musik von Komponisten, die längst tot sind?


     Das Urheberrecht in Deutschland gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
     So lange ist die GEMA auch berechtigt für diese Werke Vergütungen zu verlangen.

     Nach dem Tode fließen die Ausschüttungen den Rechtsnachfolgern, den Erben, zu.

     Es besteht die Möglichkeit, dass bereits freie Werke bearbeitet werden; dann
     besteht an diesen Bearbeitungen ein erneutes Urheberrecht mit der gleichen
     Schutzfrist.




                            GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Siegel Nr. 6
Was ist eigentlich mit dem ausländischem Repertoire?



     In allen Staaten der Erde gibt es einen Urheberschutz und nahezu alle Staaten der
     Erde haben auf dem Gebiet der Musik Verwertungsgesellschaften.

     Mit diesen Verwertungsgesellschaften bestehen Gegenseitigkeitsverträge, die zur
     gegenseitigen Wahrnehmung im eigenen Land berechtigen.

     Die aus ausländischem Repertoire eingenommenen Vergütungen werden an die
     ausländischen Berechtigten entweder

     •    über die Verwertungsgesellschaft des Landes, oder
     •    über einen deutschen Subverlag

     an die Berechtigten ausgeschüttet.



                            GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Siegel Nr. 7
Woher bekommt die GEMA die Informationen über Musiknutzungen?



     Aufgabe der GEMA ist nicht nur darauf zu warten, dass ein Musiknutzer zu ihr kommt
     um seine Musiknutzungen anzumelden und zu bezahlen. Nein, es ist auch Aufgabe
     der GEMA Urheberrechtsverletzungen festzustellen.

     Hierzu werden von der GEMA bzw. eines beauftragten Ausschnittdienstes alle
     innerhalb einer Bezirksdirektion erscheinenden Printmedien, als auch das Internet
     ausgewertet.

     Ferner beschäftigt die GEMA einen Außendienst zur Erfassung sog.
     Dauernutzungen (Hintergrundmusik in Geschäftsbetrieben), die ebenfalls
     Informationen derartiger Veröffentlichungen liefern.

     Die GEMA sorgt so für eine „Wettbewerbsgleichheit“, damit nicht derjenige, der
     ordnungsgemäß seinen Verpflichtungen nach kommt, irgendwann der „Dumme“ ist.



                            GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Was muss ich sonst noch unbedingt über die GEMA wissen?



   Jede Musiknutzung muss vor Stattfinden bei der GEMA angemeldet werden.

   Anmeldeformulare gibt es kostenlos bei der GEMA
   oder im Internet unter www.gema.de

   Sofern der Musiknutzer der Ansicht ist, kein durch die GEMA geschütztes
   Repertoire zu spielen, muss er dieses der GEMA beweisen:

   GEMA-Vermutung
   (zurückzuführen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes,
   gilt jedoch nur für den Bereich der Unterhaltungsmusik)




                          GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Was muss ich sonst noch unbedingt über die GEMA wissen?



   Sofern eine Musiknutzung nicht bei der GEMA angemeldet wird, erfolgt ein
   Kontrollkostenzuschlag in Höhe von 100%,

   (zurückzuführen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes)

   Die Tarife der GEMA werden mit Nutzerorganisationen (Verbände wie z. B.
   der DEHOGA, DOSB, HDI, BAG-OKJE) verhandelt und vereinbart und nicht
   selbstherrlich festgesetzt.




                          GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Resümee: Die GEMA ist Vermittlerin




                                                                Komponisten,
       Musiknutzer                    GEMA                       Textdichter,
                                                                Musikverlage

        zahlen                                                    erhalten
      Vergütungen                     vermittelt
                                                                Vergütungen




                     GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Lizenzvergütung für Einzelveranstaltungen mit Live-Musik
                  Vergütungssatz U-VK 2011




    •    Raumgröße 100 qm, kein Eintritt                     21,80 €
    •    Raumgröße 100 qm, 20 € Eintritt                    101,70 €
    •    Raumgröße 2.000 qm, kein Eintritt                  259,60 €
    •    Raumgröße 2.000 qm, 20 € Eintritt                1.042,70 €




                           GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Lizenzvergütung für Konzerte – Vergütungssatz U-K 2011




   3,5 % der Umsätze aus dem Kartenverkauf bei Veranstaltungen bis 2.000 Personen
   4,2 % der Umsätze aus dem Kartenverkauf bei Veranstaltungen bis 15.000 Personen
   5,65 % der Umsätze aus dem Kartenverkauf bei Veranstaltungen über 15.000 Personen




                       GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Lizenzvergütung für Konzerte – Vergütungssatz E 2011

Konzerte mit bis zu 9 ausübenden Künstlern




 Die Vergütungssätze in den Stufen 1 und 2 der Gruppen A und B ermäßigen
 sich bei Konzerten von bis zu zwei ausübenden Künstlern um 20 % und bei
 bis zu vier ausübenden Künstlern um 10 %.



                        GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Lizenzvergütung für Konzerte – Vergütungssatz E 2011

Konzerte mit mehr als 9 ausübenden Künstlern




 Die Vergütungssätze in den Stufen 1 und 2 der Gruppen A und B ermäßigen
 sich bei Konzerten von bis zu zwei ausübenden Künstlern um 20 % und bei
 bis zu vier ausübenden Künstlern um 10 %.



                        GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Lizenzvergütung für Konzerte – Vergütungssatz E 2011

Nachlässe
Die Vergütungssätze ermäßigen sich bei Wiedergabe von
a) höchstens 2 geschützten Werken um 25 %
b) nur 1 geschützten Werk um 50 %
Dieser Nachlass entfällt, wenn mit zwei geschützten Werken oder mit einem
geschützten Werk das Konzert ausgefüllt ist oder ein Jahrespauschalvertrag
abgeschlossen wird.


Jahrespauschalvertrag
Die Vergütungssätze ermäßigen sich um 50 %, wenn der Veranstalter einen
Jahrespauschalvertrag über sämtliche - mindestens vier - innerhalb des
Vertragsjahres liegende Konzerte abschließt, unabhängig davon, ob und wie viele
geschützte Werke in einem Konzert wiedergegeben werden.
Der Abschluss von Pauschalverträgen ist auch für einzelne Konzerttourneen
möglich, soweit im Rahmen einer Tournee wenigstens vier Konzerte stattfinden.

                        GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Härtefallnachlassregelung für Musikwiedergabe bei
  Einzelveranstaltungen

•    Sofern der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoeinnahme
     (geldwerter Vorteil nach § 13 Abs. 3 S. 1 UrhWG) aus der Veranstaltung im
     Einzelfall in
     grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze für die
     Musiknutzung
     bei Einzelveranstaltungen steht, berechnet die GEMA auf schriftlichen Antrag
     eine für
     die Veranstaltung angemessene Vergütung nach Maßgabe der nachstehenden
     Bestimmungen:

•    Berechnungsgrundlage für die Bruttoeinnahme sind insbesondere Eintrittsgelder
     und/oder sonstiges Entgelt wie z.B. Sponsorengelder, Spenden,
     Werbeeinnahmen
     und sonstige Zuschüsse. Die Vergütung nach der Härtefallnachlassregelung
     kann
     die Vergütungen der pauschalen Vergütungssätze in deren unterster Gruppe
     (Gruppe A in Abschnitt I) nicht unterschreiten (Mindestvergütung).
                        GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
Härtefallnachlassregelung für Musikwiedergabe bei
  Einzelveranstaltungen

•    Der Antragsteller hat der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA durch eine
     geordnete Zusammenstellung der Einnahmen Rechnung über die Veranstaltung
     zu legen und hierzu ‑ soweit Belege erteilt zu werden pflegen ‑ Belege
     vorzulegen.
     Mehrere Veranstalter sind verpflichtet, Antrag und Rechnungslegung
     gemeinsam
     einzureichen. Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnungslegung sind durch
     Unterschrift zu bestätigen.

•    Der Antrag ist unverzüglich nach Rechnungsstellung der GEMA, spätestens
     aber
     bis zum 15. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats schriftlich
     bei der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA zu stellen.
     Die Rechnungslegung nach Ziff. 2 ist dem Antrag beizufügen.

•    Für den Fall dass der/die Veranstalter seinen/ihren Obliegenheiten nicht,
     nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt/nachkommen,
     legt die GEMA der BerechnungBuch angemessenen2011
                          GEMA – Kein der mit sieben Siegeln Lizenzgebühr die
Lizenz: Online-Musiknutzung




 •    Private Website                   35,00 € pro Jahr / 120.000 Zugriffe p. a.
 •    Institutionen                     71,50 € pro Jahr / 120.000 Zugriffe p. a.
 •    Interpreten                      150,00 € pro Jahr / 120.000 Zugriffe p. a.
 •    Gewerbliche Website              360,00 € –
                                       400,00 € pro Jahr / 120.000 Zugriffe p. a.


                        GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
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L. Schmid: GEMA 7 siegel

  • 1. GEMA – Ein Buch mit 7 Siegeln Ab heute nicht mehr!
  • 2. Siegel Nr. 1 GEMA – Was heißt das eigentlich? Ausgeschrieben bedeutet GEMA: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft der Rechte der Urheber: Komponisten, Bearbeiter, Textdichter, Musikverlage Die GEMA verwaltet treuhänderisch die Eigentumsrechte an der Musik GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 3. Siegel Nr. 2 Wer gibt der GEMA das Recht, von uns Geld zu verlangen? Die GEMA stützt ihre Tätigkeit auf das Urheberrechtsgesetz und das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Das Urheberrechtsgesetz dient dem Schutz des Urhebers. Dort ist verankert, dass der Urheber das alleinige Recht hat, seine Werke zu verwerten (Aufführung, Vervielfältigung, Sendung, Wiedergabe etc.) Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz bestimmt die Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaften. So z. B. die Verpflichtung zur Aufstellung von Tarifen, dem Abschluss von Gesamtverträgen etc., aber auch die Verpflichtung des Musiknutzers zur Einholung der Einwilligung vor Stattfinden der Musiknutzung => Keine Musik ohne vorherige Anmeldung bei der GEMA GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 4. Siegel Nr. 3 Wer schaut der GEMA eigentlich auf die Finger? Die Verwertungsgesellschaften, somit auch die GEMA, unterliegen der Aufsicht des Staates. Die Aufsichtsbehörde ist das Deutsche Patent- und Markenamt. Ferner wird die Arbeit der GEMA im Innenbereich durch die Mitgliederversammlung in Verbindung mit dem Aufsichtsrat kontrolliert. Nachdem die GEMA in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins geführt wird, bestimmen die Mitglieder (ordentlichen Mitglieder) über die Verteilung der erhobenen Vergütungen usw. Die Mitgliederversammlung ist somit oberster Souverän der GEMA. GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 5. Siegel Nr. 4 Wie viel kommt von den eingenommenen Geldern bei den Urhebern eigentlich an; verschlingt nicht die Verwaltung den Löwenanteil? Die „Bilanz“ der GEMA (Kosten- und Ertragsrechnung) wird alljährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Sofern die vorgelegten Zahlen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen und die Verwaltung der GEMA nicht gegen die Satzung sowie die Vorgaben der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrates verstoßen hat, erfährt der Vorstand die Entlastung. Der Kostensatz der GEMA lag dabei in den letzten 20 Jahren regelmäßig unter 15 %. Die GEMA erwirtschaftet keine Gewinne, sondern schüttet alle Einnahmen nach Abzug der Verwaltungskosten an die Berechtigten aus. GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 6. Siegel Nr. 5 Kann die GEMA für jedes Musikwerk eine Vergütung verlangen; was ist denn mit der Musik von Komponisten, die längst tot sind? Das Urheberrecht in Deutschland gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. So lange ist die GEMA auch berechtigt für diese Werke Vergütungen zu verlangen. Nach dem Tode fließen die Ausschüttungen den Rechtsnachfolgern, den Erben, zu. Es besteht die Möglichkeit, dass bereits freie Werke bearbeitet werden; dann besteht an diesen Bearbeitungen ein erneutes Urheberrecht mit der gleichen Schutzfrist. GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 7. Siegel Nr. 6 Was ist eigentlich mit dem ausländischem Repertoire? In allen Staaten der Erde gibt es einen Urheberschutz und nahezu alle Staaten der Erde haben auf dem Gebiet der Musik Verwertungsgesellschaften. Mit diesen Verwertungsgesellschaften bestehen Gegenseitigkeitsverträge, die zur gegenseitigen Wahrnehmung im eigenen Land berechtigen. Die aus ausländischem Repertoire eingenommenen Vergütungen werden an die ausländischen Berechtigten entweder •  über die Verwertungsgesellschaft des Landes, oder •  über einen deutschen Subverlag an die Berechtigten ausgeschüttet. GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 8. Siegel Nr. 7 Woher bekommt die GEMA die Informationen über Musiknutzungen? Aufgabe der GEMA ist nicht nur darauf zu warten, dass ein Musiknutzer zu ihr kommt um seine Musiknutzungen anzumelden und zu bezahlen. Nein, es ist auch Aufgabe der GEMA Urheberrechtsverletzungen festzustellen. Hierzu werden von der GEMA bzw. eines beauftragten Ausschnittdienstes alle innerhalb einer Bezirksdirektion erscheinenden Printmedien, als auch das Internet ausgewertet. Ferner beschäftigt die GEMA einen Außendienst zur Erfassung sog. Dauernutzungen (Hintergrundmusik in Geschäftsbetrieben), die ebenfalls Informationen derartiger Veröffentlichungen liefern. Die GEMA sorgt so für eine „Wettbewerbsgleichheit“, damit nicht derjenige, der ordnungsgemäß seinen Verpflichtungen nach kommt, irgendwann der „Dumme“ ist. GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 9. Was muss ich sonst noch unbedingt über die GEMA wissen? Jede Musiknutzung muss vor Stattfinden bei der GEMA angemeldet werden. Anmeldeformulare gibt es kostenlos bei der GEMA oder im Internet unter www.gema.de Sofern der Musiknutzer der Ansicht ist, kein durch die GEMA geschütztes Repertoire zu spielen, muss er dieses der GEMA beweisen: GEMA-Vermutung (zurückzuführen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, gilt jedoch nur für den Bereich der Unterhaltungsmusik) GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 10. Was muss ich sonst noch unbedingt über die GEMA wissen? Sofern eine Musiknutzung nicht bei der GEMA angemeldet wird, erfolgt ein Kontrollkostenzuschlag in Höhe von 100%, (zurückzuführen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes) Die Tarife der GEMA werden mit Nutzerorganisationen (Verbände wie z. B. der DEHOGA, DOSB, HDI, BAG-OKJE) verhandelt und vereinbart und nicht selbstherrlich festgesetzt. GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 11. Resümee: Die GEMA ist Vermittlerin Komponisten, Musiknutzer GEMA Textdichter, Musikverlage zahlen erhalten Vergütungen vermittelt Vergütungen GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 12. Lizenzvergütung für Einzelveranstaltungen mit Live-Musik Vergütungssatz U-VK 2011 •  Raumgröße 100 qm, kein Eintritt 21,80 € •  Raumgröße 100 qm, 20 € Eintritt 101,70 € •  Raumgröße 2.000 qm, kein Eintritt 259,60 € •  Raumgröße 2.000 qm, 20 € Eintritt 1.042,70 € GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 13. Lizenzvergütung für Konzerte – Vergütungssatz U-K 2011 3,5 % der Umsätze aus dem Kartenverkauf bei Veranstaltungen bis 2.000 Personen 4,2 % der Umsätze aus dem Kartenverkauf bei Veranstaltungen bis 15.000 Personen 5,65 % der Umsätze aus dem Kartenverkauf bei Veranstaltungen über 15.000 Personen GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 14. Lizenzvergütung für Konzerte – Vergütungssatz E 2011 Konzerte mit bis zu 9 ausübenden Künstlern Die Vergütungssätze in den Stufen 1 und 2 der Gruppen A und B ermäßigen sich bei Konzerten von bis zu zwei ausübenden Künstlern um 20 % und bei bis zu vier ausübenden Künstlern um 10 %. GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 15. Lizenzvergütung für Konzerte – Vergütungssatz E 2011 Konzerte mit mehr als 9 ausübenden Künstlern Die Vergütungssätze in den Stufen 1 und 2 der Gruppen A und B ermäßigen sich bei Konzerten von bis zu zwei ausübenden Künstlern um 20 % und bei bis zu vier ausübenden Künstlern um 10 %. GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 16. Lizenzvergütung für Konzerte – Vergütungssatz E 2011 Nachlässe Die Vergütungssätze ermäßigen sich bei Wiedergabe von a) höchstens 2 geschützten Werken um 25 % b) nur 1 geschützten Werk um 50 % Dieser Nachlass entfällt, wenn mit zwei geschützten Werken oder mit einem geschützten Werk das Konzert ausgefüllt ist oder ein Jahrespauschalvertrag abgeschlossen wird. Jahrespauschalvertrag Die Vergütungssätze ermäßigen sich um 50 %, wenn der Veranstalter einen Jahrespauschalvertrag über sämtliche - mindestens vier - innerhalb des Vertragsjahres liegende Konzerte abschließt, unabhängig davon, ob und wie viele geschützte Werke in einem Konzert wiedergegeben werden. Der Abschluss von Pauschalverträgen ist auch für einzelne Konzerttourneen möglich, soweit im Rahmen einer Tournee wenigstens vier Konzerte stattfinden. GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 17. Härtefallnachlassregelung für Musikwiedergabe bei Einzelveranstaltungen •  Sofern der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoeinnahme (geldwerter Vorteil nach § 13 Abs. 3 S. 1 UrhWG) aus der Veranstaltung im Einzelfall in grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze für die Musiknutzung bei Einzelveranstaltungen steht, berechnet die GEMA auf schriftlichen Antrag eine für die Veranstaltung angemessene Vergütung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen: •  Berechnungsgrundlage für die Bruttoeinnahme sind insbesondere Eintrittsgelder und/oder sonstiges Entgelt wie z.B. Sponsorengelder, Spenden, Werbeeinnahmen und sonstige Zuschüsse. Die Vergütung nach der Härtefallnachlassregelung kann die Vergütungen der pauschalen Vergütungssätze in deren unterster Gruppe (Gruppe A in Abschnitt I) nicht unterschreiten (Mindestvergütung). GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 18. Härtefallnachlassregelung für Musikwiedergabe bei Einzelveranstaltungen •  Der Antragsteller hat der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA durch eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen Rechnung über die Veranstaltung zu legen und hierzu ‑ soweit Belege erteilt zu werden pflegen ‑ Belege vorzulegen. Mehrere Veranstalter sind verpflichtet, Antrag und Rechnungslegung gemeinsam einzureichen. Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnungslegung sind durch Unterschrift zu bestätigen. •  Der Antrag ist unverzüglich nach Rechnungsstellung der GEMA, spätestens aber bis zum 15. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats schriftlich bei der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA zu stellen. Die Rechnungslegung nach Ziff. 2 ist dem Antrag beizufügen. •  Für den Fall dass der/die Veranstalter seinen/ihren Obliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt/nachkommen, legt die GEMA der BerechnungBuch angemessenen2011 GEMA – Kein der mit sieben Siegeln Lizenzgebühr die
  • 19. Lizenz: Online-Musiknutzung •  Private Website 35,00 € pro Jahr / 120.000 Zugriffe p. a. •  Institutionen 71,50 € pro Jahr / 120.000 Zugriffe p. a. •  Interpreten 150,00 € pro Jahr / 120.000 Zugriffe p. a. •  Gewerbliche Website 360,00 € – 400,00 € pro Jahr / 120.000 Zugriffe p. a. GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011
  • 20. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2011