Eine Einführung in die Themen "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" und "Urheberrecht" für PR- und Social Media Berater als Diskussionsgrundlage auf dem BarCamp Hamburg 2012 (#bchh12)
2. Leistungsschutzrecht: Was es ist
Das Leistungsschutzrecht schützt
Verlagserzeugnisseals Erweiterung des Urheberrechts:
Artikel
Bilder/Videos
Teaser/Snippets
Überschriften/URLs
Für 1 Jahr: gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung Suchmaschinen
&Aggregatoren nur mit Lizenz
3. Leistungsschutzrecht: Was es schützt
http://www.sueddeutsche.de/digital/schutz-von-verlagsinhalten-im-internet-
ministerin-legt-entwurf-fuer-leistungsschutzrecht-vor-1.1382833
4. Abgrenzung: Zitatrecht
Das Zitatrecht bleibt von
Leistungsschutzrecht doch aber
unberührt!
Zitatrecht, 51 des UrhR:
Zulässig (...), wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges
wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts
aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem
selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem
selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
5. Definition: Suchmaschine
Eine Suchmaschine ist ein
Programm zur Recherche von
Dokumenten
erstellen einen Schlüsselwort-Index
für die Dokumentbasis
beantworten Suchanfragen über
Schlüsselwörter mit einer nach
Relevanz geordneten Trefferliste
zu beantworten
6. Die Argumente für ein LSR
Aber Suchmaschinen klauen Verlagen ihre Inhalte!
Es geht darum, faire
Marktbedingungen
herzustellen
Ungenehmigte Nutzung fremden
geistigen Eigentums muss
verboten bleiben
"systematischer massiver
Rechtsbruch, der täglich im
Internet stattfindet.“
7. Noch mehr Argumente
Aber Suchmaschinen klauen Verlagen ihre Inhalte!
Die Margen und Zahlen von geht es um ein ganz normales
Aggregatoren und Lizenzmodell: Wer etwas nutzen
Suchmaschinen liegen möchte, der soll bitte vorher
dramatisch höher als die von fragen und einen Lizenzvertrag
Contenproduzenten. abschließen.
Sie können kein Bier
verkaufen, wenn direkt nebenan
der Freibierstand ist.
10. Was Suchmaschinen & Verlage tun
Die Suchmaschine:
Webseiten durchsuchen per Webcrawler
Erfasst Content
Erstellt Index
Erfassung laut Datei „robots.txt“
Ausschluss bestimmter Informationen
Auffinden noch über Verlinkung Dritter möglich: Ausschluss über Meta-
Tags
Die Verlage:
Stellen ihren Content freiwillig kostenlos ins Netz
Betreiben SEO-Maßnahmen
Nutzen „robots.txt“ nicht
Versuchten ACAP durchzusetzen
13. Leistungsschutzrecht: Aktueller Status
Das weltweit erste seiner Art!
Beratung in
Ausschüssen
Kabinetts- Bundesrat- Parlamentarische
Recht, Wirtscha
beschluss Stellungnahme Abstimmung
ft, Kultur
2012 2013
14. Was Suchmaschinen mit dem LSR tun könnten
1. Auslisten:
„Die belgische Lösung“ bei „vollem Respekt gegenüber der Rechtssprechung“
2. Lizenzen erwerben:
Verwertungsgesellschaft?
Kosten?
15. Mögliche Szenarien
Suchmaschinen listen Verlage: 298 TZ, 13 WZ, 6.000 Zeitschriften
Paidcontent wird realsitisch durchsetzbar
Wirtschaftskraft schlägt Relevanz
User müssen Seiten einzeln ansurfen – der Bekanntere gewinnt
Blogger werden zu Verlagen, um LSR in Anspruch zu nehmen
Abmahnwelle
Verlage könnten versuchen, Google zu zwingen
Facebook rollt Suche nicht in Deutschland aus
16. Informationen
Info-Portale:
IGEL: www.leistungsschutzrecht.info
d-64
Diverse Kritik von Bloggern, Netzaktivisten & Journalisten
Kritik vom BDI und zahlreichen Wirtschaftsverbänden
Positionen von SPD, FDP, Grünen, Linke, Piraten gegen LSR
SPD/Grüne: „Vermutungsregel“-Vorschlag
18. Warum überhaupt Urheberrechte beachten?
Weil das Internet öffentlich ist
Urheberrechtsgesetz (UrhG): Verfasst 1965
Digitale Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht angemessen
geregelt
19. Bildrechte: Regeln
Urheberrecht: Urheber um Nutzungs-/Bearbeitungs-Erlaubnis fragen
Fotos
Schnappschüsse
Stadtpläne
Grafiken
Urheber unbekannt? Keine Rechte!
außerdem: Persönlichkeitsrecht
Schriftliche Einwilligung
Sensibel auswählen
Veranstaltungen: Ansage zu Einspruchsoption
In beiden Fällen Nutzungsrechte klären: Presse, Facebook, intern?
21. Nutzungsrechte: Ausnahmen
Sharing-Buttons für Social Networks
Embed-Angebote
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Ausnahme: unberechtigt erhobenes Material
Urheberrechtlich geschütztes Material von Fremden:
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