Die Slides gehören zum Vortrag von Frau Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer am 23.02.2016 im Rahmen der Veranstaltung "Sternstunde für Unternehmer", die der Marketing-Club Mainz Wiesbaden in Kooperation mit der IHK Worms durchgeführt hat. Der Vortrag gibt die drei wichtigsten Tipps im E-Mailmarketing und im Social Media Marketing, um Abmahnungen zu vermeiden.
Online-Marketing & Recht - Die 3 wichtigsten Rechtstipps
1. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Online-Marketing & Recht
Die drei wichtigsten Rechtstipps
für Ihr Onlinemarketing, um
Abmahnungen zu vermeiden!
Sternstunde für Unternehmer
Worms 23.02.2016
2. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
2
Download der Präsentation unter…
http://de.slideshare.net/RESMEDIA
3. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
TIPP Nr. 1
Keine Werbemails ohne vorheriges
Einverständnis des Adressaten!
4. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Frage
Sie haben einen laufenden Kontakt zu einem
Interessenten. Dürfen Sie ihm Ihr Mailing
zuschicken?
5. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Antwort: Klares „Das kommt darauf an!“
5
E-Mail-Marketing
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7. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Ausnahme nach § 7 III UWG: Zulässigkeit von Mails ohne
ausdrückliche vorherige Einwilligung
7
Unzulässige Werbemails
… ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung
elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
1. die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder
Dienstleistung vom Kunden erhalten UND
2. die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder
Dienstleistungen verwendet wird UND
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat UND
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse auf Verwendung und
Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde.
9. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Frage
Sie veranstalten einen Kunden-Event und
beauftragen Ihre Mitarbeiter, laufend
Fotos von der Veranstaltung
in Ihren Social-Media-
Kanälen zu posten.
Dürfen Sie das?
10. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Antwort: Klares „Das kommt darauf an!“
10
Social Media Marketing
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11. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Was ist das Problem bei den meisten Fotos?
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Social Media Marketing
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12. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KUG
12
Social Media Marketing
/ Grundsatz: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten
verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
14. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Recht am eigenen Bild
14
Social Media Marketing
/ Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich,
. WENN die Person im Mittelpunkt des Fotos steht und individuell
erkennbar ist.
. Ausnahme:
1. Person der Zeitgeschichte
2. Öffentliche Veranstaltungen und ähnliche Ereignisse
/ Erlaubnis kann auch „konkludent“, also durch Verhalten erteilt werden.
16. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Letzte Frage
Sie haben die Veröffentlichungsrechte von Fotos
für Ihre Webseite bei Getty Images, Fotolia ….
eingekauft. Auf der Webseite haben Sie auch
Social Media – Plugins zum teilen eingebaut.
Dürfen Sie das?
17. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Antwort: Nur, wenn Sie extra die Social-Media-Rechte an den
Bildern eingekauft haben!
17
Social Media Marketing
storm-Fotolia
18. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzungsrechte an Bildern
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Social Media Marketing
/ Fotos dürfen nur dann geteilt werden, wenn dazu die entsprechenden
Nutzungsrechte vorliegen!
Das Einbinden von Like-Buttons stellt eine „Aufforderung zum Teilen“ mit
Vergabe der Nutzungslizenz zum Teilen dar, einfache Veröffentlichungsrechte
für das Internet reichen nicht aus (LG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2014, Az. 2
03 S 2/14).
19. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
19
Kostenlose Booklets
http://www.res-media.net/booklets
20. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
20
Haben Sie Fragen?
http://de.slideshare.net/RESMEDIA