6. Persönlichkeitsrecht
Schutz der persönlichen Ehre Art. 5 Abs. 2 GG
Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit
„Diese Rechte finden ihre Schranken (...) in dem Recht der
persönlichen Ehre.“
Träger des Ehrenschutzes ist jede natürliche Person & auch
Personengemeinschaften
Schutzrechte
Recht am eigenen Bild
Schutz der persönlichen
Ehre
Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Individuen vor Eingriffen in
ihren Lebens- und Freiheitsbereich
7. Persönlichkeitsrecht
Verschiedene Gründe wieso Bilder nicht veröffentlicht werden
dürfen:
Gesetzliches Fotografierverbot
Urheberrechtsschutz (Schutz des Herstellers)
Recht am eigenen Bild
Nach §22 KUG Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten
verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden
Bildnis = wenn eine/mehrere Personen individuell erkennbar sind
Schutzrechte
Recht am eigenen Bild
Schutz der persönlichen
Ehre
8. Persönlichkeitsrecht
Schutzrechte
Recht am eigenen Bild
Schutz der persönlichen
Ehre
Keine Einwilligung für Verbreitung/Veröffentlichung erforderlich:
Aus Bereich der Zeitgeschichte
Personen als Beiwerk neben Landschaft/ sonstigen Örtlichkeiten
Versammlungen/ ähnlicher Vorgang
Höheres Interesse der Kunst
Persönlichkeitsschutz < öffentliches Interesse
(Einzelfallabwägung)
10. Urheberpersönlichkeitsrecht §§12ff UrhG
Autonomie über die Veröffentlichung des
Werkes, Schutz vor Entstellung, etc.
Bild darf nicht einfach verändert werden, um damit
Werbeanzeige zu gestalten
Bildfragment dürfen nicht einfach in anderen Kontext
gebracht werden
Einwilligung des Urhebers notwendig!
Schutzrechte
Urheberrecht
12. Zunehmende Verbreitung des Internets (privat/
gewerblich)
Schnelle, kostenlose, sprunghafte Verbreitung/ Verfüg-
barkeit von Informationen
Schneller persönlicher Austausch (Emails, Blog, social
network, etc.)
Zugriff auf vielfältige Inhalte thematisch nahezu alle
Bereiche abgedeckt/ untersch. qualitative Ansprüche
ersetzt durch leichte Verfügbarkeit der Informationen
immer mehr andere Medien (z.B.:
Lexika, Zeitschriften, Fernsehen)
Massenmedium
Besonderheiten des Internets
Das Internet
13. Facebook-Fakten
955 Millionen monatlich aktive Nutzer bei FB
angemeldet (Stand: 2012)
Facebook Foto Zähler
3000 x 60 x 60 x 24
= 259.200.200 Bilder am Tag
Täglich im Schnitt 300 Millionen Bilder
hochgeladen
Insgesamt 240 Milliarden geteilte Fotos
Besonderheiten des Internets
Flickr.com (marcopako)
14. Urheberrecht
Wenn ich Recht nicht inne habe
unbedingt Rücksprache mit Urheber
Sonst keine fremden Inhalte hochladen
Lösung: Verlinkung und Namensnennung
Nutzungsrecht
Persönlichkeitsrecht
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten
verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“
Minderjährigen = Genehmigung der Eltern einzuholen
Vorsichtig bei peinlichen/ unvorteilhaften Bildern
Was sagt der Inhalt (Bild, Verlinkung, Kommentar, etc.) über
mich aus/ könnte er ggf. missverstanden werden?
Meine Bilder im Internet
Im Voraus beachtenFlickr.com (Jesper2cv)
15. Bsp. Facebook
AGB's Facebook
Ziffer 2.1
FB hat Möglichkeit sämtliche Bilder, die du je gepostet hast, auf
der ganzen Welt für jegliche Zwecke zu verwenden
Ziffer 5.1
Nutzer muss bei jedem einzelnen Foto prüfen, ob er umfassende
Nutzungsrechte besizt
Unterbleibt diese Prüfung FB bekommt keine Probleme, da es
bei den Nutzern vertraglichen Verpflichtungen nicht
nachgekommen sind
Facebook ist „aus dem Schneider“
Meine Bilder im Internet
Flickr.com (marcopako)
16. Ungewolltes Bild von mir im Internet:
Inhaber der Seite/Profil bitten es zu
löschen
Dienstanbieter kontaktieren, dass gegen
Persönlichkeitsrecht verstoßen wurde
Rechtliche Schritte einleiten
Meine Bilder im Internet
Im Nachhinein
Flickr.com (larsomat)