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     kaffeemaschinen im büro
     verboten?
     Manuel Kiper / BTQ Niedersachsen
                  /
     http://www.facebook.com/note.php?note_id=262572680479387


       HIeR LeseN sIe:

       ó warum auch privat eingesetzte Elektrogeräte unter der Verantwortung des Arbeitgebers gesetzlich genau festgelegten
       Sicherheitsprüfungen unterzogen werden müssen
       ó welche Anforderungen sich aus den verschiedenen Vorschriften für die Prüfverfahren und für die Auswahl der Prüfungs-
       berechtigten ergeben
       ó warum der Arbeitgeber – trotz Prüfungs- und Haftungsproblemen – nicht ohne weiteres den Einsatz privater elektrischer
       Geräte am Arbeitsplatz verbieten darf


     so wie jeder Pc sind auch private elektrische Geräte am Arbeitsplatz „überwachungsbedürftige Anlagen”
     im sinne der betriebssicherheitsverordnung, was eine nicht unkomplizierte Überwachungs- und Prüf-
     maschinerie in Gang setzt. Am beispiel der privaten kaffeemaschine lassen sich die Haken und Ösen dieser
     Problematik gut verdeutlichen.

     Die Betriebssicherheitsverordnung vom          verbrüht, steht allerdings – zumindest nach    anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft
     27. September 2004 regelt die Bereitstel-      Urteil des Duisburger Sozialgerichts – nicht   gilt das übrigens ebenso).
     lung von Arbeitsmitteln durch den Arbeit-      unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall-          Die Betriebssicherheitsverordnung ver-
     geber, die Benutzung von Arbeitsmitteln        versicherung. Denn in so einem Falle ist       langt in § 14 erstens eine Prüfung die-
     durch die Beschäftigten bei der Arbeit         das Verbrühen die Folge eines sogenann-        ser Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme
     sowie den Betrieb von „überwachungs-           ten „eigenwirtschaftlichen Handelns”. Das      und in § 15 dann zweitens wiederkeh-
     bedürftigen Anlagen”. Als „Büromensch”         gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber im        rende Prüfungen. Diese Prüfungen sind
     mag man zunächst geneigt sein, bei über-       Betriebsgebäude einen Kaffeeautomaten          durch zugelassene Überwachungsstellen
     wachungsbedürftigen Anlagen an Raffi-          zur Verfügung stellt.1                         oder „befähigte Personen“ vorzunehmen
     nerien, Tanklager oder Atomkraftwerke                                                         (dazu später noch mehr). Der Arbeitge-
     zu denken. Natürlich fallen auch Fahr-         Die betriebssichere                            ber hat nach § 3 Abs. 3 BetrSichV (nebst
     stühle darunter – da ist der TÜV gefragt.                                                     Anhang 2) Art, Umfang und Fristen die-
     Doch wenn die Fachkraft für Arbeitssicher-
                                                    Kaffeemaschine                                 ser Prüfungen sowie die prüfende Person
     heit mit Rückendeckung des Chefs die vom       Hier soll es allerdings nicht ums dro-         festzulegen, und zwar auf der Grundlage
     Kollegen mitgebrachte Kaffeemaschine           hende Verbrühen gehen, sondern um elek-        der Ergebnisse der im Arbeitsschutzge-
     als Betriebseigentum inventarisieren oder      trische Betriebssicherheit. Das dazu in der    setz (ArbSchG) vorgeschriebenen soge-
     aber – alternativ – verbieten will, schlägt    BetrSichV verankerte Schutzkonzept ist         nannten „Gefährdungsbeurteilung“, der
     auch im Büro die Betriebssicherheitsver-       auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden        Herstellerinformationen und der vorgese-
     ordnung (BetrSichV) zu.                        Gefährdungen anzuwenden.                       henen Betriebsweise.
        Zunächst geht es nur um Arbeitsschutz.          Und zu diesen Arbeitsmitteln zählen            Nun ist die am Arbeitsplatz aufgestellte
     Dass Kaffee heiß sein kann, wissen wir von     neben Werkzeugen, Maschinen, Liefer-           private Kaffeemaschine eines Beschäf-
     Pappbechern amerikanischer Schnellim-          wagen, Gabelstaplern und Computern             tigten genauso wenig ein Arbeitsmittel im
     bissketten. Schon hier ist Vorsicht geboten.   auch Kaffeemaschinen – zunächst aller-         Sinne der BetrSichV wie etwa eine im Büro
     Wer am Arbeitsplatz einen Kaffee zum           dings nur die, die vom Arbeitgeber zur Ver-    deponierte elektrische Munddusche. Die
     eigenen Verzehr zubereitet und sich dabei      fügung gestellt werden (für den Fernseher      Kaffeemaschine ist von einem Arbeitneh-


32   Computer und Arbeit 1/2007
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 mer ja mehr oder weniger zum Privatver-          an ihrem Arbeitsplatz zu benutzen. Dafür          geprüft ist und ob die vorgeschriebene Prü-
 gnügen mitgebracht worden, weil er z.B.          sollten an geeigneten Stellen wie Sozi-           fung regelmäßig durchgeführt wurde. Laut
 nicht immer zum Kaffeeautomaten und              alräumlichkeiten, zentral angeordneten            Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 müs-
 auch nicht in die Kantine laufen wollte.         Küchenzeilen, geeignete Geräte (gewerb-           sen regelmäßig geprüft werden:
     Trotzdem gilt auch bei solchen privaten      liche/industrielle Nutzung, keine Privat-         ó elektrische Anlagen und ortsfeste
 elektrischen Geräten, die am Arbeitsplatz        haushaltsgeräte) den Mitarbeitern zur Ver-        Geräte mindestens alle vier Jahre,
 genutzt werden, die Betriebssicherheits-         fügung gestellt werden.“                          ó ortsveränderliche Geräte mindestens
 verordnung – wenn auch nur indirekt über             Bevor auf die an dieser Stelle ins Spiel      alle sechs Monate.
 die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor-        kommenden arbeitsrechtlichen Aspekte                   Gibt es Beanstandungen im Umfang von
 geschriebene allgemeine Gefährdungs-             privater Elektrogeräte am Arbeitsplatz ein-        unter 2 %, können die Prüffristen verlän-
 beurteilung. Im Rahmen dieser                                                                                gert werden. Andererseits können
 Gefährdungsbeurteilung (§ 5 und                                                                            sich aus der Gefährdungsanalyse
 § 6 ArbSchG) muss der Arbeitge-                                                                            auch kürzere Prüffristen ergeben.
 ber nämlich auch ermitteln, ob von                                                                         Diese Regel gilt laut VDE 0702
 privat betriebenen Geräten eine                                                                            auch für die Durchführung von wie-
 Gefährdung für die Beschäftigten                                                                           derkehrenden Prüfungen an elek-
 ausgeht – und er muss die nöti-                                                                            trischen Betriebsmitteln und elek-
 gen Maßnahmen zum Schutz der                                                                               trischen Geräten, die in gewerblich
 Beschäftigten festlegen.                                                                                   genutzten Gebäuden eingesetzt
     Dabei kann das Ergebnis der                                                                            werden. Nachgewiesen werden




                                                                                                      Foto: Philips
 Gefährdungsbeurteilung kein ande-                                                                          muss die Einhaltung der Fristen
 res sein als das bei der betrieblichen                                                                     gegenüber den Gewerbeaufsicht-
 Kaffeemaschine nach BetrSichV:                                                                             sämtern,    den    Berufsgenossen-
 Eine regelmäßige sicherheitstech-                                                                          schaften und den Versicherungen.
 nische Überprüfung der privat betrie-            gegangen wird, soll hier zunächst allge-          Kaffeemaschinen sind demnach ebenso
 benen Gerätschaften wird von der Fach-           mein der Umgang mit Elektrogeräten am             wie Computer halbjährlich zu überprü-
 kraft für Arbeitssicherheit festgelegt und       Arbeitsplatz – Computer eingeschlossen –          fen. Auch nach Angaben der Verwal-
 umgesetzt (Grundlage ist die berufsgenos-        dargestellt werden:                               tungs-Berufsgenossenschaft (VBG) „sind
 senschaftliche Vorschrift BGV A 3 2 samt                                                           die elektrischen Anlagen regelmäßig von
 ihrer Durchführungsanweisungen oder              Regelmäßige                                       einer befähigten Person zu prüfen, wobei
 der GUV 2.10 „Elektrische Anlagen und                                                              die Fristen hierfür in der Beurteilung der
 Betriebsmittel“ sowie zusätzlich GUV 22.1
                                                  Prüfungen                                         Arbeitsbedingungen festzulegen sind.“
„Merkblatt Prüfung ortsveränderlicher elek-       Eine in vielen Betrieben nicht unübliche          Nach Auffassung der VBG können Arbeit-
 trischer Betriebsmittel“).                       Anweisung oder Vorsichtsmaßnahme ist              geber bei Beachtung dieser in der BGI
     Anzumerken bleibt, dass an einem hei-        das Abstellen einer Kaffeemaschine auf            6504 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
 mischen Telearbeitsplatz eine Verantwor-         einer feuerfesten Unterlage. Nun sind             – Leitfaden für die Gestaltung“ wiederge-
 tung des Arbeitgebers für die private Kaf-       Geräte wie Kaffeemaschinen und Koch-              gebenen Informationen davon ausgehen,
 feemaschine nicht gegeben ist, auch wenn         platten heutzutage meist so konstruiert,          dass „die Anforderungen und Schutzziele
 er für den häuslichen Arbeitsschutz und die      dass ein genügend großer, vor Hitze schüt-        von Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbei-
 Sicherheit der zu Hause genutzten unmit-         zender Abstand zur Stellfläche eingehal-          tsverordnung und Betriebssicherheitsver-
 telbaren Arbeitsmittel zuständig bleibt.         ten wird. Sollte dies aber nicht der Fall sein,   ordnung eingehalten bzw. erreicht und
     In Betrieb und Dienststelle jedoch ist der   sind sie in der Tat nach Empfehlung der           damit Unfälle und arbeitsbedingte Gesund-
Arbeitgeber hinsichtlich Sicherheit und           Verwaltungs-Berufsgenossenschaft          „auf    heitsgefahren vermieden werden.“
Gesundheit der Beschäftigten in jedem Fall        feuerfesten Unterlagen, zum Beispiel Flie-
in der Haftungspflicht. Der Gesamtverband         sen, aufzustellen“.3                              Wer überprüft die
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.            Darüber hinaus müsste aber die elek-
(GDV) hat deshalb Hinweise und Empfeh-            trische Sicherheit der Geräte regelmäßig
                                                                                                    elektrische Sicherheit?
lungen zur Nutzung und zum Betrieb elek-          geprüft werden. Immerhin wird fast jeder          Nach BGV A 3 ist für die Überprüfung der
trischer Geräte herausgegeben. Und ein            dritte Großschaden im gewerblichen                elektrischen Sicherheit eine Elektrofach-
„Merkblatt zur Schadensverhütung“ – VdS           Bereich trotz der enorm hohen Sicher-             kraft zuständig, bei Verwendung geeig-
2015 – verlangt von Arbeitgebern unter            heitsstandards in Deutschland durch Elek-         neter Mess- und Prüfgeräte kann es auch
Ziffer 2.5 sogar: „Mitarbeitern ist zu unter-     trizität verursacht. Die Versicherung wird        eine „elektrotechnisch unterwiesene Per-
sagen, private elektrische Geräte wie Kaf-        deshalb im Schadensfall wissen wollen,            son“ sein. Die Betriebssicherheitsverord-
feemaschinen, Wasserkocher und Radios,            ob die Elektroinstallation laut VDE-Norm          nung schreibt zunächst grundsätzlich


                                                                                                                            Computer und Arbeit 1/2007   33
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     eine einfache Sichtprüfung der Arbeitsmit-       zur Überprüfung elektronischer Geräte,        die vom Arbeitgeber einseitig ausgespro-
     tel durch den jeweiligen Nutzer vor und          OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss            chenen Verbote dem einzelnen Arbeitneh-
     zusätzlich noch regelmäßige Prüfungen            vom 9.6.2006 – 1 A 1492/05.PVL).              mer gegenüber unwirksam.
     durch sogenannte „befähigte Personen“.              Aus all diesen Arbeitsschutz- und Haf-         Dabei kann die oben erwähnte betrieb-
     Diese „befähigte Person“ ist in der Betriebs-    tungsgründen werden Arbeitgeber also          liche Inventarisierung solcher Geräte auch
     sicherheitsverordnung dadurch gekenn-            wohl im Hinblick auf private Kaffeema-        aus Sicht der Belegschaftsvertretung ein
     zeichnet, dass sie durch „ihre Berufsaus-        schinen wie andere private Elektrogeräte      sinnvolles Verfahren sein, um den haf-
     bildung, ihre Berufserfahrung und ihre           ein verstärktes Interesse daran entwickeln,   tungsrechtlichen Bedenken und den Kon-
     zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erfor-    diese Geräte möglichst durch Verbot aus       trollpflichten des Arbeitgebers angemes-
     derlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von         ihrem Verantwortungsbereich zu verban-        sen nachkommen zu können.
     Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicher-      nen.                                              Vereinbarungen über eine individu-
     heitsverordnung verfügen soll“. Genaue                                                         elle Nachweispflicht der elektrischen
     Angaben zum Qualifikationsprofil einer           Kaffeemaschine und                            Sicherheit eines Geräts oder die vorü-
     solchen „befähigten Person“ sind in der                                                        bergehende Leihgabe an den Betrieb mit
     Verordnung nicht enthalten.
                                                      Arbeitsrecht                                  Rückgabe an den Beschäftigten bei Aus-
         Damit ist der Arbeitgeber als Betreiber/     Eine rabiate „Enteignung“ oder das strikte    scheiden aus dem Betrieb wären wei-
     Besitzer des zu prüfenden Arbeitsmittels         Verbot privater Elektrogeräte am Arbeits-     tere „elegante“ Lösungen für sicheres und
     für die Qualifikation des beauftragten Prü-      platz wäre aus arbeitsrechtlichen Grün-       genussvoll individuell gesteuertes Kaffee-
     fers und somit für die Qualität der Prüfung      den allerdings gänzlich unangebracht,         kochen am Arbeitsplatz.
     zuständig (die auch zu dokumentieren ist).       geschweige denn zulässig.                         In vielen Dienststellen und Betrieben
     Verstöße gegen die BetrSichV gelten übri-           Zwar kann die Benutzung privater           bleibt aber zum Glück die Mitprüfung der
     gens als Straftatbestand. Insofern müsste        Geräte im Einzelfall verboten werden.         privaten Geräte im Rahmen der regelmä-
     der Arbeitgeber ein hohes Interesse an der       Gibt es im Betrieb beispielsweise explosi-    ßigen betrieblichen Routinen die unkompli-
     gesetzeskonformen Einhaltung der Prüf-           onsgefährdete Bereiche, stellt schon das      zierteste Lösung der Wahl.
     pflichten elektrischer Arbeitsmittel haben.      Handy eine potenzielle Zündquelle dar
        „Mit einer regelmäßigen Prüfung durch         und darf aus Arbeitsschutzgründen grund-      Autor
     den qualifizierten Elektrofachbetrieb“, so       sätzlich nicht benutzt und auch nicht mit-    Dr. Manuel kiper, Technologie und Arbeits-
     empfiehlt sich das interessierte Elektro-        geführt werden. Desgleichen können Han-       schutzberater bei der BTQ Niedersachsen,
                                                                                                    Donnerschweer Straße 84, 26123 Oldenburg,
     handwerk, „kommen Gewerbetreibende               dys und ähnliche Geräte in bestimmten, für    fon 04 41- 8 20 68, kiper@btq.de
     allen gesetzlichen Verpflichtungen nach.         elektromagnetische Abstrahlungen emp-
                                                                                                    Fußnoten
     Und mit dem dazugehörigen Prüfprotokoll          findlichen Mess-, Steuerungs- oder Medi-
                                                                                                    1 Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 14. Juni 2002 –
     können sie das jedem nachweisen, auch            zinbereichen untersagt werden. Und nicht
                                                                                                       S 26 U 2/02
     Versicherungen, die solche Prüfungen             zuletzt könnten Fotohandys verboten wer-      2 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A 3
                                                                                                       (BGV A 3 „Elektrische Anlagen und Betriebs-
     anerkennen und mit günstigeren Prämien           den, um Betriebsspionage zu unterbin-
                                                                                                       mittel“ (seit 1.1.2005)
     honorieren.“5 Und eine Arbeitsgruppe aus         den.                                          3 VBG, SP 2.12 (BGI 5001), „Büroarbeit – gesund
     Vertretern verschiedener Ingenieur- und             Ein umstandsloses Verbot der privaten         und erfolgreich / Praxishilfen für die Gestaltung“
                                                                                                       mit CD-ROM
     Elektrotechnikverbände hat sich im Sep-          Kaffeemaschine ist jedoch ohne Zustim-        4 www.vbg.de/imperia/md/content/produkte/
     tember 2006 sogar zu einer Qualitätsof-          mung des Betriebs- oder Personalrats nicht       spschriften/bgi_650.pdf
                                                                                                    5 Tatort Büro / Die spannende Frage nach
     fensive „Befähigte Person“ zusammenge-           möglich! Das Bundesarbeitsgericht (BAG)          der Sicherheit; www.elektrohandwerk.org/
     schlossen.                                       hat z.B. für die mit dem Einsatz anderer         de,03ec,0401;buero.html
                                                                                                    6 laut VDSI-Pressemitteilung von 26.9.2006; An-
         Die Arbeit dieser Qualitätsoffensive         elektrischer Privatgeräte am Arbeitsplatz
                                                                                                       sprechpartner für Rückfragen ist: Arno Weber,
     zielt darauf ab, Arbeitgeber bei der Aus-        vergleichbare Frage eines Verbots des            Arbeitssicherheit Qualitätsmanagement, Mörike-
                                                      Radiohörens am Arbeitsplatz entschieden,         straße 17, 90491 Nürnberg; weber@asi-web.de
     wahl einer „befähigten Person“ zu unter-
                                                                                                    7 BAG, Beschluss vom 14.1.1986 – 1 ABR 75/83 –
     stützen und eine entsprechende Ausbil-           dass es sich hierbei um eine mitbestim-          zur Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb:
     dung zu entwickeln.6 Dennoch werden für          mungspflichtige Frage der „Ordnung und          „Die Frage, ob im Betrieb während der Arbeits-
                                                                                                       zeit Radio gehört werden darf, betrifft die Ord-
     den Arbeitgeber bei der Auswahl der prü-         des Verhaltens im Betrieb” handelt.7             nung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeit-
     fenden „befähigten Person“ noch Unsicher-           Damit hat der Betriebsrat also nach           nehmer im Betrieb. Der Betriebsrat hat daher
                                                                                                       nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen,
     heiten verbleiben. Die Auswahl unterliegt        § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsge-         wenn der Arbeitgeber das Radiohören verbie-
     als Maßnahme des Gesundheitsschutzes             setz mitzubestimmen, wenn der Arbeitge-          ten will. Ein ohne Beteiligung des Betriebsrats aus-
                                                                                                       gesprochenes Verbot ist unwirksam.“ Neu dazu:
     übrigens der Mitbestimmung des Personal-         ber das Radiohören am Arbeitsplatz aus           LAG Köln, Urteil vom 12.4.2006 – 7 TaBV 68/06,
     rats (und dementsprechend wohl auch des          Gründen des Ordnungsverhaltens verbie-           siehe Meldung auf Seite 5
     Betriebsrats), wie kürzlich das OVG Nord-        ten will – und für den Personalrat dürfte
     rhein-Westfalen ausdrücklich festgestellt        das Gleiche gelten. Ist die ordnungsge-
     hat (Mitbestimmung bei der Anweisung             mäße Mitbestimmung unterblieben, sind


34   Computer und Arbeit 1/2007 http://www.facebook.com/note.php?note_id=262572680479387

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Wer überprüft die elektrische Sicherheit?

  • 1. TecHNIk + MITbesTIMMuNG kaffeemaschinen im büro verboten? Manuel Kiper / BTQ Niedersachsen / http://www.facebook.com/note.php?note_id=262572680479387 HIeR LeseN sIe: ó warum auch privat eingesetzte Elektrogeräte unter der Verantwortung des Arbeitgebers gesetzlich genau festgelegten Sicherheitsprüfungen unterzogen werden müssen ó welche Anforderungen sich aus den verschiedenen Vorschriften für die Prüfverfahren und für die Auswahl der Prüfungs- berechtigten ergeben ó warum der Arbeitgeber – trotz Prüfungs- und Haftungsproblemen – nicht ohne weiteres den Einsatz privater elektrischer Geräte am Arbeitsplatz verbieten darf so wie jeder Pc sind auch private elektrische Geräte am Arbeitsplatz „überwachungsbedürftige Anlagen” im sinne der betriebssicherheitsverordnung, was eine nicht unkomplizierte Überwachungs- und Prüf- maschinerie in Gang setzt. Am beispiel der privaten kaffeemaschine lassen sich die Haken und Ösen dieser Problematik gut verdeutlichen. Die Betriebssicherheitsverordnung vom verbrüht, steht allerdings – zumindest nach anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 27. September 2004 regelt die Bereitstel- Urteil des Duisburger Sozialgerichts – nicht gilt das übrigens ebenso). lung von Arbeitsmitteln durch den Arbeit- unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall- Die Betriebssicherheitsverordnung ver- geber, die Benutzung von Arbeitsmitteln versicherung. Denn in so einem Falle ist langt in § 14 erstens eine Prüfung die- durch die Beschäftigten bei der Arbeit das Verbrühen die Folge eines sogenann- ser Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme sowie den Betrieb von „überwachungs- ten „eigenwirtschaftlichen Handelns”. Das und in § 15 dann zweitens wiederkeh- bedürftigen Anlagen”. Als „Büromensch” gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber im rende Prüfungen. Diese Prüfungen sind mag man zunächst geneigt sein, bei über- Betriebsgebäude einen Kaffeeautomaten durch zugelassene Überwachungsstellen wachungsbedürftigen Anlagen an Raffi- zur Verfügung stellt.1 oder „befähigte Personen“ vorzunehmen nerien, Tanklager oder Atomkraftwerke (dazu später noch mehr). Der Arbeitge- zu denken. Natürlich fallen auch Fahr- Die betriebssichere ber hat nach § 3 Abs. 3 BetrSichV (nebst stühle darunter – da ist der TÜV gefragt. Anhang 2) Art, Umfang und Fristen die- Doch wenn die Fachkraft für Arbeitssicher- Kaffeemaschine ser Prüfungen sowie die prüfende Person heit mit Rückendeckung des Chefs die vom Hier soll es allerdings nicht ums dro- festzulegen, und zwar auf der Grundlage Kollegen mitgebrachte Kaffeemaschine hende Verbrühen gehen, sondern um elek- der Ergebnisse der im Arbeitsschutzge- als Betriebseigentum inventarisieren oder trische Betriebssicherheit. Das dazu in der setz (ArbSchG) vorgeschriebenen soge- aber – alternativ – verbieten will, schlägt BetrSichV verankerte Schutzkonzept ist nannten „Gefährdungsbeurteilung“, der auch im Büro die Betriebssicherheitsver- auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Herstellerinformationen und der vorgese- ordnung (BetrSichV) zu. Gefährdungen anzuwenden. henen Betriebsweise. Zunächst geht es nur um Arbeitsschutz. Und zu diesen Arbeitsmitteln zählen Nun ist die am Arbeitsplatz aufgestellte Dass Kaffee heiß sein kann, wissen wir von neben Werkzeugen, Maschinen, Liefer- private Kaffeemaschine eines Beschäf- Pappbechern amerikanischer Schnellim- wagen, Gabelstaplern und Computern tigten genauso wenig ein Arbeitsmittel im bissketten. Schon hier ist Vorsicht geboten. auch Kaffeemaschinen – zunächst aller- Sinne der BetrSichV wie etwa eine im Büro Wer am Arbeitsplatz einen Kaffee zum dings nur die, die vom Arbeitgeber zur Ver- deponierte elektrische Munddusche. Die eigenen Verzehr zubereitet und sich dabei fügung gestellt werden (für den Fernseher Kaffeemaschine ist von einem Arbeitneh- 32 Computer und Arbeit 1/2007
  • 2. TecHNIk + MITbesTIMMuNG mer ja mehr oder weniger zum Privatver- an ihrem Arbeitsplatz zu benutzen. Dafür geprüft ist und ob die vorgeschriebene Prü- gnügen mitgebracht worden, weil er z.B. sollten an geeigneten Stellen wie Sozi- fung regelmäßig durchgeführt wurde. Laut nicht immer zum Kaffeeautomaten und alräumlichkeiten, zentral angeordneten Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 müs- auch nicht in die Kantine laufen wollte. Küchenzeilen, geeignete Geräte (gewerb- sen regelmäßig geprüft werden: Trotzdem gilt auch bei solchen privaten liche/industrielle Nutzung, keine Privat- ó elektrische Anlagen und ortsfeste elektrischen Geräten, die am Arbeitsplatz haushaltsgeräte) den Mitarbeitern zur Ver- Geräte mindestens alle vier Jahre, genutzt werden, die Betriebssicherheits- fügung gestellt werden.“ ó ortsveränderliche Geräte mindestens verordnung – wenn auch nur indirekt über Bevor auf die an dieser Stelle ins Spiel alle sechs Monate. die im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor- kommenden arbeitsrechtlichen Aspekte Gibt es Beanstandungen im Umfang von geschriebene allgemeine Gefährdungs- privater Elektrogeräte am Arbeitsplatz ein- unter 2 %, können die Prüffristen verlän- beurteilung. Im Rahmen dieser gert werden. Andererseits können Gefährdungsbeurteilung (§ 5 und sich aus der Gefährdungsanalyse § 6 ArbSchG) muss der Arbeitge- auch kürzere Prüffristen ergeben. ber nämlich auch ermitteln, ob von Diese Regel gilt laut VDE 0702 privat betriebenen Geräten eine auch für die Durchführung von wie- Gefährdung für die Beschäftigten derkehrenden Prüfungen an elek- ausgeht – und er muss die nöti- trischen Betriebsmitteln und elek- gen Maßnahmen zum Schutz der trischen Geräten, die in gewerblich Beschäftigten festlegen. genutzten Gebäuden eingesetzt Dabei kann das Ergebnis der werden. Nachgewiesen werden Foto: Philips Gefährdungsbeurteilung kein ande- muss die Einhaltung der Fristen res sein als das bei der betrieblichen gegenüber den Gewerbeaufsicht- Kaffeemaschine nach BetrSichV: sämtern, den Berufsgenossen- Eine regelmäßige sicherheitstech- schaften und den Versicherungen. nische Überprüfung der privat betrie- gegangen wird, soll hier zunächst allge- Kaffeemaschinen sind demnach ebenso benen Gerätschaften wird von der Fach- mein der Umgang mit Elektrogeräten am wie Computer halbjährlich zu überprü- kraft für Arbeitssicherheit festgelegt und Arbeitsplatz – Computer eingeschlossen – fen. Auch nach Angaben der Verwal- umgesetzt (Grundlage ist die berufsgenos- dargestellt werden: tungs-Berufsgenossenschaft (VBG) „sind senschaftliche Vorschrift BGV A 3 2 samt die elektrischen Anlagen regelmäßig von ihrer Durchführungsanweisungen oder Regelmäßige einer befähigten Person zu prüfen, wobei der GUV 2.10 „Elektrische Anlagen und die Fristen hierfür in der Beurteilung der Betriebsmittel“ sowie zusätzlich GUV 22.1 Prüfungen Arbeitsbedingungen festzulegen sind.“ „Merkblatt Prüfung ortsveränderlicher elek- Eine in vielen Betrieben nicht unübliche Nach Auffassung der VBG können Arbeit- trischer Betriebsmittel“). Anweisung oder Vorsichtsmaßnahme ist geber bei Beachtung dieser in der BGI Anzumerken bleibt, dass an einem hei- das Abstellen einer Kaffeemaschine auf 6504 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze mischen Telearbeitsplatz eine Verantwor- einer feuerfesten Unterlage. Nun sind – Leitfaden für die Gestaltung“ wiederge- tung des Arbeitgebers für die private Kaf- Geräte wie Kaffeemaschinen und Koch- gebenen Informationen davon ausgehen, feemaschine nicht gegeben ist, auch wenn platten heutzutage meist so konstruiert, dass „die Anforderungen und Schutzziele er für den häuslichen Arbeitsschutz und die dass ein genügend großer, vor Hitze schüt- von Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbei- Sicherheit der zu Hause genutzten unmit- zender Abstand zur Stellfläche eingehal- tsverordnung und Betriebssicherheitsver- telbaren Arbeitsmittel zuständig bleibt. ten wird. Sollte dies aber nicht der Fall sein, ordnung eingehalten bzw. erreicht und In Betrieb und Dienststelle jedoch ist der sind sie in der Tat nach Empfehlung der damit Unfälle und arbeitsbedingte Gesund- Arbeitgeber hinsichtlich Sicherheit und Verwaltungs-Berufsgenossenschaft „auf heitsgefahren vermieden werden.“ Gesundheit der Beschäftigten in jedem Fall feuerfesten Unterlagen, zum Beispiel Flie- in der Haftungspflicht. Der Gesamtverband sen, aufzustellen“.3 Wer überprüft die der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Darüber hinaus müsste aber die elek- (GDV) hat deshalb Hinweise und Empfeh- trische Sicherheit der Geräte regelmäßig elektrische Sicherheit? lungen zur Nutzung und zum Betrieb elek- geprüft werden. Immerhin wird fast jeder Nach BGV A 3 ist für die Überprüfung der trischer Geräte herausgegeben. Und ein dritte Großschaden im gewerblichen elektrischen Sicherheit eine Elektrofach- „Merkblatt zur Schadensverhütung“ – VdS Bereich trotz der enorm hohen Sicher- kraft zuständig, bei Verwendung geeig- 2015 – verlangt von Arbeitgebern unter heitsstandards in Deutschland durch Elek- neter Mess- und Prüfgeräte kann es auch Ziffer 2.5 sogar: „Mitarbeitern ist zu unter- trizität verursacht. Die Versicherung wird eine „elektrotechnisch unterwiesene Per- sagen, private elektrische Geräte wie Kaf- deshalb im Schadensfall wissen wollen, son“ sein. Die Betriebssicherheitsverord- feemaschinen, Wasserkocher und Radios, ob die Elektroinstallation laut VDE-Norm nung schreibt zunächst grundsätzlich Computer und Arbeit 1/2007 33
  • 3. TecHNIk + MITbesTIMMuNG eine einfache Sichtprüfung der Arbeitsmit- zur Überprüfung elektronischer Geräte, die vom Arbeitgeber einseitig ausgespro- tel durch den jeweiligen Nutzer vor und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss chenen Verbote dem einzelnen Arbeitneh- zusätzlich noch regelmäßige Prüfungen vom 9.6.2006 – 1 A 1492/05.PVL). mer gegenüber unwirksam. durch sogenannte „befähigte Personen“. Aus all diesen Arbeitsschutz- und Haf- Dabei kann die oben erwähnte betrieb- Diese „befähigte Person“ ist in der Betriebs- tungsgründen werden Arbeitgeber also liche Inventarisierung solcher Geräte auch sicherheitsverordnung dadurch gekenn- wohl im Hinblick auf private Kaffeema- aus Sicht der Belegschaftsvertretung ein zeichnet, dass sie durch „ihre Berufsaus- schinen wie andere private Elektrogeräte sinnvolles Verfahren sein, um den haf- bildung, ihre Berufserfahrung und ihre ein verstärktes Interesse daran entwickeln, tungsrechtlichen Bedenken und den Kon- zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erfor- diese Geräte möglichst durch Verbot aus trollpflichten des Arbeitgebers angemes- derlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von ihrem Verantwortungsbereich zu verban- sen nachkommen zu können. Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicher- nen. Vereinbarungen über eine individu- heitsverordnung verfügen soll“. Genaue elle Nachweispflicht der elektrischen Angaben zum Qualifikationsprofil einer Kaffeemaschine und Sicherheit eines Geräts oder die vorü- solchen „befähigten Person“ sind in der bergehende Leihgabe an den Betrieb mit Verordnung nicht enthalten. Arbeitsrecht Rückgabe an den Beschäftigten bei Aus- Damit ist der Arbeitgeber als Betreiber/ Eine rabiate „Enteignung“ oder das strikte scheiden aus dem Betrieb wären wei- Besitzer des zu prüfenden Arbeitsmittels Verbot privater Elektrogeräte am Arbeits- tere „elegante“ Lösungen für sicheres und für die Qualifikation des beauftragten Prü- platz wäre aus arbeitsrechtlichen Grün- genussvoll individuell gesteuertes Kaffee- fers und somit für die Qualität der Prüfung den allerdings gänzlich unangebracht, kochen am Arbeitsplatz. zuständig (die auch zu dokumentieren ist). geschweige denn zulässig. In vielen Dienststellen und Betrieben Verstöße gegen die BetrSichV gelten übri- Zwar kann die Benutzung privater bleibt aber zum Glück die Mitprüfung der gens als Straftatbestand. Insofern müsste Geräte im Einzelfall verboten werden. privaten Geräte im Rahmen der regelmä- der Arbeitgeber ein hohes Interesse an der Gibt es im Betrieb beispielsweise explosi- ßigen betrieblichen Routinen die unkompli- gesetzeskonformen Einhaltung der Prüf- onsgefährdete Bereiche, stellt schon das zierteste Lösung der Wahl. pflichten elektrischer Arbeitsmittel haben. Handy eine potenzielle Zündquelle dar „Mit einer regelmäßigen Prüfung durch und darf aus Arbeitsschutzgründen grund- Autor den qualifizierten Elektrofachbetrieb“, so sätzlich nicht benutzt und auch nicht mit- Dr. Manuel kiper, Technologie und Arbeits- empfiehlt sich das interessierte Elektro- geführt werden. Desgleichen können Han- schutzberater bei der BTQ Niedersachsen, Donnerschweer Straße 84, 26123 Oldenburg, handwerk, „kommen Gewerbetreibende dys und ähnliche Geräte in bestimmten, für fon 04 41- 8 20 68, kiper@btq.de allen gesetzlichen Verpflichtungen nach. elektromagnetische Abstrahlungen emp- Fußnoten Und mit dem dazugehörigen Prüfprotokoll findlichen Mess-, Steuerungs- oder Medi- 1 Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 14. Juni 2002 – können sie das jedem nachweisen, auch zinbereichen untersagt werden. Und nicht S 26 U 2/02 Versicherungen, die solche Prüfungen zuletzt könnten Fotohandys verboten wer- 2 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A 3 (BGV A 3 „Elektrische Anlagen und Betriebs- anerkennen und mit günstigeren Prämien den, um Betriebsspionage zu unterbin- mittel“ (seit 1.1.2005) honorieren.“5 Und eine Arbeitsgruppe aus den. 3 VBG, SP 2.12 (BGI 5001), „Büroarbeit – gesund Vertretern verschiedener Ingenieur- und Ein umstandsloses Verbot der privaten und erfolgreich / Praxishilfen für die Gestaltung“ mit CD-ROM Elektrotechnikverbände hat sich im Sep- Kaffeemaschine ist jedoch ohne Zustim- 4 www.vbg.de/imperia/md/content/produkte/ tember 2006 sogar zu einer Qualitätsof- mung des Betriebs- oder Personalrats nicht spschriften/bgi_650.pdf 5 Tatort Büro / Die spannende Frage nach fensive „Befähigte Person“ zusammenge- möglich! Das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Sicherheit; www.elektrohandwerk.org/ schlossen. hat z.B. für die mit dem Einsatz anderer de,03ec,0401;buero.html 6 laut VDSI-Pressemitteilung von 26.9.2006; An- Die Arbeit dieser Qualitätsoffensive elektrischer Privatgeräte am Arbeitsplatz sprechpartner für Rückfragen ist: Arno Weber, zielt darauf ab, Arbeitgeber bei der Aus- vergleichbare Frage eines Verbots des Arbeitssicherheit Qualitätsmanagement, Mörike- Radiohörens am Arbeitsplatz entschieden, straße 17, 90491 Nürnberg; weber@asi-web.de wahl einer „befähigten Person“ zu unter- 7 BAG, Beschluss vom 14.1.1986 – 1 ABR 75/83 – stützen und eine entsprechende Ausbil- dass es sich hierbei um eine mitbestim- zur Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb: dung zu entwickeln.6 Dennoch werden für mungspflichtige Frage der „Ordnung und „Die Frage, ob im Betrieb während der Arbeits- zeit Radio gehört werden darf, betrifft die Ord- den Arbeitgeber bei der Auswahl der prü- des Verhaltens im Betrieb” handelt.7 nung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeit- fenden „befähigten Person“ noch Unsicher- Damit hat der Betriebsrat also nach nehmer im Betrieb. Der Betriebsrat hat daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen, heiten verbleiben. Die Auswahl unterliegt § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsge- wenn der Arbeitgeber das Radiohören verbie- als Maßnahme des Gesundheitsschutzes setz mitzubestimmen, wenn der Arbeitge- ten will. Ein ohne Beteiligung des Betriebsrats aus- gesprochenes Verbot ist unwirksam.“ Neu dazu: übrigens der Mitbestimmung des Personal- ber das Radiohören am Arbeitsplatz aus LAG Köln, Urteil vom 12.4.2006 – 7 TaBV 68/06, rats (und dementsprechend wohl auch des Gründen des Ordnungsverhaltens verbie- siehe Meldung auf Seite 5 Betriebsrats), wie kürzlich das OVG Nord- ten will – und für den Personalrat dürfte rhein-Westfalen ausdrücklich festgestellt das Gleiche gelten. Ist die ordnungsge- hat (Mitbestimmung bei der Anweisung mäße Mitbestimmung unterblieben, sind 34 Computer und Arbeit 1/2007 http://www.facebook.com/note.php?note_id=262572680479387