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Libori 2015
Eckdaten zur Konzepterstellung Fläche Theodorianum
 9 Tage vom 25.07. bis 02.08.2015
 ca. 1,7 Mio. Besucher
 Zählt zu den 10 größten Volksfesten in Deutschland und
ist mit das älteste.
 Kirche, Kirmes, Kultur
 Schulhof des „Gymnasium Theodorianum“ liegt zentral
zwischen der Kirmes auf dem Liboriberg, Feiermeile
Kamp, der Libori-Lounge auf dem Jühenplatz, dem
Kulturbrunnen am Rathausplatz und dem „Pottmarkt“
rund um den Dom
Libori-/Pottmarkt
Kirche
Kirmesmeile
Feiermeile Kamp
Liborilounge
Bier-/Kulturbrunnen
Franz-Stock-Bühne
Gymnasium
Theodorianum
Freizuhaltende Rettungswege
Stand: Aug. 2014
Brandschutztechnische Anforderungen für die Ausschreibung der Sondernutzungsfläche „Schulhof Theodorianum“ im
Rahmen des Liborifestes, sind insbesondere:
 Die in der Plananlage gelb dargestellten Feuerwehrzufahrten für das Schulgebäude sind gemäß DIN 14090 und §5
BauO NRW jederzeit frei zu halten.
 Marktstände sind nach mindestens 40 m durch einen brandlastfreien Bereich von mindestens 5 m in Brandabschnitte
zu unterteilen, um eine ungehinderte Brandausbreitung zwischen den Ständen zu verhindern.
 Marktstände die im Abstand von weniger als 3 m an den angrenzenden Gebäuden positioniert werden, müssen eine
Rückwand aus nichtbrennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A nach DIN 4102 besitzen. Sofern an den
angrenzenden Gebäuden Fensteröffnungen vorhanden sind, müssen die Fensteröffnungen von außen mit
Feuerschutzplatten in feuerbeständiger Qualität (F90) verschlossen werden.
 Marktstände für die eine Medienversorgung mit Druckgasbehältern erforderlich ist müssen entsprechend der ASI
8.04 (Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben) der
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ausgestattet sein.
 Marktstände in denen mit offenem Feuer oder Gasflammen gearbeitet wird sowie Marktstände in denen Fritteusen
oder sonstige Wärmequellen betrieben werden, sind mit einem Feuerlöscher mit mindestens 9 Löschmitteleinheiten
auszustatten. Für Marktstände mit Fettpfannen und Fritteusen ist ein Feuerlöscher der Brandklasse F zu wählen.
 Folien und Dekorationen in Zelten müssen mindestens der Anforderung schwerentflammbar B1 nach DIN 4102
entsprechen. Entsprechende Nachweise sind auf verlangen vorzulegen.
 Abfälle und brennbare Verpackungsmaterialien sind zentral an einer geeigneten Stelle zu sammeln. Die
Abfallsammelstelle muss mindestens 5 m von angrenzenden Gebäuden entfernt sein. Es ist eine tägliche Leerung
der Abfallbehälter vorzunehmen, um die vorhandenen Brandlasten so gering wie
möglich zu halten
 Die notwendige Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz ist vom Nutzer selbst beim Ordnungsamt der Stadt
Paderborn zu beantragen
 Der Ausschank von Speisen und Getränken darf an allen Tagen ausschließlich in der Zeit von 11.00 Uhr bis 01.00
Uhr erfolgen. Musikalische Darbietungen sind nur in der Zeit von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr zulässig
 Eine nach Geschlechtern getrennte, den hygienischen Erfordernissen entsprechende Abortanlage muss vorhanden
sein, und zwar für je angefangene 350 qm Schankfläche für Männer 1 Abort und 2 Urinalbecken oder 2 lfd. m Rinne
und für Frauen 2 Aborte. Auf die Toilettenanlagen ist deutlich sichtbar hinzuweisen. Aufstellort ggf. auch außerhalb
der benannten Fläche nach Absprache.
 Die Abwässer sind, sofern kein direkter Anschluss an die städtische Kanalisation möglich ist, in dichten Behältern zu
sammeln und durch ein Entsorgungsunternehmen schadlos zu beseitigen.
 Eine zweckentsprechende, einwandfreie Spülanlage sowie Trinkwasser in ausreichender Menge zum Gläserspülen
müssen vorhanden sein.
 Aus Gründen der Abfallvermeidung und des Umweltschutzes dürfen Getränke nur in Gläsern ausgeschenkt werden.
 Personen, die mit der Zubereitung und dem Verkauf von Speisen beschäftigt werden, müssen im Besitz eines
gültigen Gesundheitszeugnisses des Gesundheitsamtes sein. Die Zeugnisse sind bei der Veranstaltung mitzuführen.
 Die für musikalische Darbietungen erforderliche Vereinbarung mit der GEMA ist Angelegenheit des Nutzers.
Quelle: goggle.de
Stadt Paderborn
Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
33095 Paderborn
Ansprechpartner: Jens Reinhardt
Büro: Marienplatz 2a
33098 Paderborn
1. Etage
Zimmer 3
Telefon: 05251/88-1263
Fax: 05251/88-2013
Mail: j.reinhardt@paderborn.de

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Ausschreibung Weindorf Libori 2015

  • 1. Libori 2015 Eckdaten zur Konzepterstellung Fläche Theodorianum
  • 2.
  • 3.  9 Tage vom 25.07. bis 02.08.2015  ca. 1,7 Mio. Besucher  Zählt zu den 10 größten Volksfesten in Deutschland und ist mit das älteste.  Kirche, Kirmes, Kultur  Schulhof des „Gymnasium Theodorianum“ liegt zentral zwischen der Kirmes auf dem Liboriberg, Feiermeile Kamp, der Libori-Lounge auf dem Jühenplatz, dem Kulturbrunnen am Rathausplatz und dem „Pottmarkt“ rund um den Dom
  • 6. Brandschutztechnische Anforderungen für die Ausschreibung der Sondernutzungsfläche „Schulhof Theodorianum“ im Rahmen des Liborifestes, sind insbesondere:  Die in der Plananlage gelb dargestellten Feuerwehrzufahrten für das Schulgebäude sind gemäß DIN 14090 und §5 BauO NRW jederzeit frei zu halten.  Marktstände sind nach mindestens 40 m durch einen brandlastfreien Bereich von mindestens 5 m in Brandabschnitte zu unterteilen, um eine ungehinderte Brandausbreitung zwischen den Ständen zu verhindern.  Marktstände die im Abstand von weniger als 3 m an den angrenzenden Gebäuden positioniert werden, müssen eine Rückwand aus nichtbrennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A nach DIN 4102 besitzen. Sofern an den angrenzenden Gebäuden Fensteröffnungen vorhanden sind, müssen die Fensteröffnungen von außen mit Feuerschutzplatten in feuerbeständiger Qualität (F90) verschlossen werden.  Marktstände für die eine Medienversorgung mit Druckgasbehältern erforderlich ist müssen entsprechend der ASI 8.04 (Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben) der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ausgestattet sein.  Marktstände in denen mit offenem Feuer oder Gasflammen gearbeitet wird sowie Marktstände in denen Fritteusen oder sonstige Wärmequellen betrieben werden, sind mit einem Feuerlöscher mit mindestens 9 Löschmitteleinheiten auszustatten. Für Marktstände mit Fettpfannen und Fritteusen ist ein Feuerlöscher der Brandklasse F zu wählen.  Folien und Dekorationen in Zelten müssen mindestens der Anforderung schwerentflammbar B1 nach DIN 4102 entsprechen. Entsprechende Nachweise sind auf verlangen vorzulegen.  Abfälle und brennbare Verpackungsmaterialien sind zentral an einer geeigneten Stelle zu sammeln. Die Abfallsammelstelle muss mindestens 5 m von angrenzenden Gebäuden entfernt sein. Es ist eine tägliche Leerung der Abfallbehälter vorzunehmen, um die vorhandenen Brandlasten so gering wie möglich zu halten
  • 7.  Die notwendige Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz ist vom Nutzer selbst beim Ordnungsamt der Stadt Paderborn zu beantragen  Der Ausschank von Speisen und Getränken darf an allen Tagen ausschließlich in der Zeit von 11.00 Uhr bis 01.00 Uhr erfolgen. Musikalische Darbietungen sind nur in der Zeit von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr zulässig  Eine nach Geschlechtern getrennte, den hygienischen Erfordernissen entsprechende Abortanlage muss vorhanden sein, und zwar für je angefangene 350 qm Schankfläche für Männer 1 Abort und 2 Urinalbecken oder 2 lfd. m Rinne und für Frauen 2 Aborte. Auf die Toilettenanlagen ist deutlich sichtbar hinzuweisen. Aufstellort ggf. auch außerhalb der benannten Fläche nach Absprache.  Die Abwässer sind, sofern kein direkter Anschluss an die städtische Kanalisation möglich ist, in dichten Behältern zu sammeln und durch ein Entsorgungsunternehmen schadlos zu beseitigen.  Eine zweckentsprechende, einwandfreie Spülanlage sowie Trinkwasser in ausreichender Menge zum Gläserspülen müssen vorhanden sein.  Aus Gründen der Abfallvermeidung und des Umweltschutzes dürfen Getränke nur in Gläsern ausgeschenkt werden.  Personen, die mit der Zubereitung und dem Verkauf von Speisen beschäftigt werden, müssen im Besitz eines gültigen Gesundheitszeugnisses des Gesundheitsamtes sein. Die Zeugnisse sind bei der Veranstaltung mitzuführen.  Die für musikalische Darbietungen erforderliche Vereinbarung mit der GEMA ist Angelegenheit des Nutzers.
  • 9.
  • 10. Stadt Paderborn Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing 33095 Paderborn Ansprechpartner: Jens Reinhardt Büro: Marienplatz 2a 33098 Paderborn 1. Etage Zimmer 3 Telefon: 05251/88-1263 Fax: 05251/88-2013 Mail: j.reinhardt@paderborn.de