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Bildungsplattform zur Mikro- und Nanotechnologie für
Berufsfach- und Mittelschulen sowie Höhere Fachschulen




Modul „Sicheres Arbeiten mit
Nanomaterialien“ (Teil I)




Datum:          Juli 2012

Autor:          Helmut Elbert



Swiss Nano-Cube
Lerchenfeldstrasse 5, 9014 St.Gallen
Tel. +41 (0) 71 274 72 66, info@swissnanocube.ch
www.swissnanocube.ch
Gesundheitsschutz
 beim Umgang mit Nanomaterialien

       Gliederung

           Nanomaterialien und Arbeitsschutz:
            wichtige Begriffe (Teil I)

           Aufnahmewege beim Menschen (Teil II)

           Präventive Schutzmassnahmen (Teil III)




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Nanomaterialien und Gesundheitsschutz

 Begriffe und Definitionen
      Nanomaterialien sind beabsichtigt hergestellte Materialien, die
       a) entweder in ein, zwei oder drei Dimensionen nanoskalig* sind (Nanoobjekte)
       b) oder deren innerer bzw. äusserer Aufbau nanoskalige Strukturen aufweist
       (nanostrukturierte Materialien).

      Nanoobjekte mit 3 Aussenmassen (= Dimensionen) im Nanomassstab werden als
       Nanopartikel bezeichnet.

      Für den Arbeitsschutz besonders relevant sind Stäube, die granuläre
       Nanopartikel oder faserförmige Nanoobjekte (Nanofasern, Nanoröhrchen,
       Nanodraht) enthalten.

      Nanopartikel können sich durch stärkere bzw. schwächere Bindungskräfte zu
       Aggregaten bzw. Agglomeraten zusammenlagern.




 * nanoskalig = Dimensionen zwischen 1 und 100 Nanometern (Abk. nm)



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Nanomaterialien und Gesundheitsschutz
 Abgrenzung: Nanostäube von Fein- und Ultrafeinstäuben
      "Nanostäube" sind Stäube, die granuläre Nanopartikel oder
       faserförmige Nanoobjekte (Nanofasern, Nanoröhrchen, Nanodraht) im
                                                                                     0.001 μm
       Grössenbereich von 1 bis 100 nm enthalten.                                    ( = 1 nm)


      "Ultrafeine Stäube" enthalten ebenfalls Partikel im Grössenbereich
       von 1 bis 100 nm. Sie entstehen jedoch im Gegensatz zu
       Nanostäuben unabsichtlich, z. B. bei thermischen Prozessen (u. a.
       Schweissprozesse) oder der mechanischen Bearbeitung von                     0.1 μm
       Werkstoffen.                                                               Nanostaub
                                                                                        +
                                                                                 Ultrafeinstaub
      Für den Begriff „Feinstaub“ gibt es verschiedene Definitionen. Der
       Begriff "Feinstaub" wurde im Arbeitsschutz durch den Begriff
       „alveolengängige Staubfraktion“ („a-Staub“ steht für den Massenanteil
       der inhalierbaren Partikel, der bis in die Alveolen vordringt) ersetzt.

                                                                                                5 μm
                                                                                       Feinstaub




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Nanomaterialien und Gesundheitsschutz
 Begriffsunterschied: Nanopartikel und Ultrafeinstäube (1)

 Ultrafeinstäube (Partikelgrösse 1 bis 100 nm) …

     werden nicht gezielt hergestellt; sie entstehen als Nebenprodukt
      aus (thermischen) Prozessen.


     werden durch Menschen verursacht.
      Beispiele: Metallverarbeitung, Verbrennungsmotoren, Heizungen


     stammen aus natürlichen Quellen.
      Beispiele: Vulkanasche, Waldbrände, Wirbelstürme


     Bestehen aus einem komplexen Gemisch von chemischen
      Substanzen (Metalle, Kohlenwasserstoffe, Inertmaterialien etc.)




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Nanomaterialien und Gesundheitsschutz
 Begriffsunterschied: Nanopartikel und Ultrafeinstäube (2)

 Nanopartikel (Partikelgrösse 1 bis 100 nm) …
      werden gezielt hergestellt.


      haben besondere Eigenschaften u. Funktionen auf Grund der
       Nanometer-Grösse. Sie haben z.B. eine andere Farbe als
       dasselbe Material in Mikroform (z.B. Gold) oder sie sind viel
       reaktionsfreudiger (pyrophores Eisen).


      können sich durch stärkere bzw. schwächere Bindungskräfte zu
       Aggregaten bzw. Agglomeraten zusammenlagern.


      Beispiele: Industrie-Russ, Titandioxid, Zinkoxid, Carbon-
       Nanotubes (CNT)




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Nanomaterialien und Gesundheitsschutz
                    Übersicht: Nanomaterialien und deren Einteilung
                    (in Anlehnung an die Definition von ISO, Technical Committee 229)

                                                  Nanomaterialien


                   Nanoobjekte                                     Nanostrukturierte Materialien


 Material mit 3      Material mit 2        Material mit 1
                                                                     Nano
 Dimensionen        Dimensionen zw.        Dimensionen
                                                                   Komposite
zw. 1 u. 100 nm       1 u. 100 nm         zw. 1 u. 100 nm



                     Faserförmige
 (Granuläre)         Nanoobjekte                                  Nanopartikel /
                      (Nanofasern,            Nanoplättchen        -stäbchen in
 Nanopartikel
                     Nanoröhrchen,                                   Komposit
                       Nanodraht)
 Beispiel anorg.      Beispiel anorg.                           Bsp.: In SiO einge-
                                               Bsp.: Ceroxid                2
  Nanopartikel          Nanofaser                              bund. Chitinstäbchen




   Besondere Relevanz für
       Arbeitsschutz

                   © 2012 - Swiss Nano-Cube                                                   6
Nanomaterialien und Gesundheitsschutz
 Übersicht: Nanoobjekte und deren Einteilung
                            Nanoobjekte


      Material mit 3          Material mit 2          Material mit 1
      Dimensionen             Dimensionen             Dimensionen
     zw. 1 u. 100 nm         zw. 1 u. 100 nm         zw. 1 u. 100 nm



                               Faserförmige
      (Granuläre)              Nanoobjekte
      Nanopartikel              (Nanofasern,         Nanoplättchen
                               Nanoröhrchen,
                                 Nanodraht)
  Bsp. anorg.Nanopartikel   Bsp. Anorg. Nanofaser   Bsp.: Ceroxid




                    Besondere Bedeutung für
                         Arbeitsschutz

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Nanostäube, Fein- und Ultrafeinstäube
                                Was versteht man unter Feinstaub ?

                                Staub ist ein natürlicher Bestandteil der Luft
                                und damit so gut wie überall präsent. Je
                                nach Größe der Staubteilchen (Partikel)
                                spricht man von, Feinstaub oder
                                ultrafeinem Staub.

                                Feinstaub PM10, der kleiner als 10
                                Mikrometer ist, gelangt bis in den oberen
                                Bereich der Lunge.

                                Feinstaub PM2,5, der kleiner als 2,5 µm
                                ist, dringt tief bis in die Atemwege zu den
                                Bronchiolen vor.

                                Ultrafeinstaub PM0,1 ist kleiner als 0,1 µm
                                und kann sogar in die Lungenbläschen
                                eindringen.



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Nanomaterialien und Gesundheitsschutz


                Materialien / Partikel und ihre Grösse in μm

                      Grosse                                              rote Blut-
 C60 Fulleren                          Viren                 Bakterien                  Pollen         Haardurchmesser
                      Moleküle                                           körperchen




0.001 μm               0.01 μm         0.1 μm                    1 μm                  10 μm                 100 μm
( = 1 nm)
                                                                                                 einatembarer Staub

                                                                                   alveolengängiger Staub
                                                  Nanopartikel /                         "Feinstaub"
                                               ultrafeine Aerosole




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Nanomaterialien und Gesundheitsschutz
 Nanopartikel und ultrafeine Aerosole sind allgegenwärtig . . .
 einige Beispiele aus der Praxis (10 - 100 nm)

   Ort der Messung              Partikelzahl pro cm3 Luft
   geschlossene Räume           1.000 – 10.000

   industrielle Arbeitsplätze   5.000 – 100.000

   stark befahrene Strasse      bis zu 100.000

   am Ofen einer Bäckerei       bis zu 640.000

   im Zigarettenrauch           bis zu 1.000.000

   in Dieselmotorabgasen        bis zu 10 Mrd.




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Nanomaterialien und Gesundheitsschutz
         Potentielle Gesundheitsgefahren durch Nanopartikel




Fazit: Nanoprodukte können auch gefährlich sein - bisher ist hierüber (noch) zu wenig
       bekannt. Deshalb ist präventives Handeln angezeigt.
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Aufnahmewege beim Menschen

 Übersicht: Aufnahmewege für Nanopartikel beim Mensch



 inhalativ* = über Atemwege u. Lunge


 oral*                 = über Magen / Darm


 dermal*                   = über die Haut

  *zuzüglich Kombination(en) der drei Aufnahmewege   = Nanopartikel




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Aufnahmewege beim Menschen
               Nanopartikel: Aufnahme über Atemwege u. Lunge
               (= inhalativer Aufnahmeweg)

 Nanopartikel werden hauptsächlich über die
  Atemwege aufgenommen.

 Inhalierte Nanopartikel besitzen die
  Fähigkeit, Gewebe zu durchdringen. So können
  sie über die Alveolen (= Lungenbläschen) der
  Lunge direkt in den Blutkreislauf und von dort in
  sekundäre Zielorgane (z. B. die Nieren) gelangen.

 Die Lunge ist das kritischste Organ bei der
  Aufnahme von Nanopartikeln in den Körper.

 Im Tierversuch wurde gezeigt, dass über das
  Epithel der Riechschleimhaut aufgenommene
  Nanopartikel bis in das Gehirn gelangen können.



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Aufnahmewege beim Menschen
                 Aufnahme über den Magen / Darm (= oraler Aufnahmeweg)


 Nanopartikel können auch über die Schleimhäute des
  Magen-Darm-Traktes aufgenommen werden.

 Auch hier gilt: Je kleiner die Partikel sind, desto
  grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer
  Ablagerung der aufgenommenen Partikel in
  bestimmten Geweben und Organen und zur
  Schädigung derselben kommen kann.

 Ist die Darmbarriere infolge entzündlicher
  Erkrankungen in seiner Funktion beeinträchtigt,
  können die Transportraten durchaus höher liegen, als
  bei einem gesunden Darm.




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Aufnahmewege beim Menschen
               Aufnahme über die Haut ( = dermaler Aufnahmeweg)

   Das gesundheitliche Risiko einer
    Aufnahme von staubförmigen
    Nanopartikeln über die Haut wird derzeit
    als gering beurteilt.


   Die gesunde Haut scheint eine wirksame
    Barriere gegen das Eindringen von
    Nanopartikeln zu sein.




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Aufnahmewege beim Menschen

Eine mögliche Aufnahme von Nanomaterialien in den menschlichen
Körper hängt davon ab, wie sie in der Umgebung vorliegen:

      Nanomaterialien                                      Risiko bzgl. Körperaufnahme
                                         Praxisbeispiel
                                                             ohne Schutzmassnahmen
 freie Nanopartikel                    Arbeiten mit
 (inkl. Agglomerate u. Aggregate)
                                        pulverförmigen                gross
                                        Nanopartikeln
 Nanopartikel gebunden in              Nanopartikel als
  eine andere Substanz                  Verstärkung in           mässig / gering
                                        Kunststoffen

 Nanopartikel verteilt in
  einer Flüssigkeit (Suspension) Spray-Applikation,
                                 starkes Umrühren                     gross
                                 etc).


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Präventive Schutzmassnahmen
 Das „STOP-Modell“

 Substitution: Gesundheitsgefährdende Stoffe durch
    harmlosere ersetzen.

 Technische Schutzmassnahmen: (= Kollektivschutz):
    Zum Erfassen, Begrenzen u. Abführen gefährlicher Gase,
    Dämpfe, Stäube.

 Organisatorische Schutzmassnahmen: z. B. Minimierung
    der Expositionszeiten, Zugangsbeschränkung etc.

 Personenbezogene Schutzmassnahmen: (Individualschutz):
    z. B. Verwendung persönlicher Schutzausrüstung




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Präventive Schutzmassnahmen

 Substitution
 = Gesundheitsgefährdende Stoffe werden durch
   harmlosere ersetzt.

 Beispiele:
  Ersatz pulverförmiger Nanopartikel-
    Zubereitungen durch solche, die Nanopartikel
    gebunden enthalten und damit eine Freisetzung
    erschweren (Dispersionen, Pasten, Granulate,
    Compounds etc.).
  Ersatz von Sprühanwendungen durch
    aerosolarme Verfahren (Streichen, Tauchen).




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Präventive Schutzmassnahmen

Technische Schutzmassnahmen
(= Kollektivschutz)
     Verwenden von geschlossenen Apparaturen u.
      Materialien-Transfersystemen
     Absaugen von Stäuben oder Aerosolen direkt an der
      Quelle
     Raumlüftung und Abluftfiltersystem für abgesaugte
      Luft vorsehen (HEPA-Filter H14), keine Abluft-
      Rezirkulation
     Abtrennung von Arbeitsbereichen (Separaträume) und
      Anpassung der Raumlüftung (leichter Unterdruck)
     Reinigung nur durch Aufsaugen mit geeigneten
      Geräten oder feucht aufwischen, kein Abblasen




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Präventive Schutzmassnahmen

 Organisatorische Schutzmassnahmen
 Beispiele:

      Minimieren der Expositionszeit

      Minimieren der Anzahl exponierter Personen

      Entstehen von Stäuben oder Aerosolen vermeiden

      Beschränkung des Zugangs

      Unterweisen des Personals über Gefahren und
       Schutzmassnahmen (Betriebsanweisungen)




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Präventive Schutzmassnahmen

 Personenbezogene Schutzmassnahmen
 (= Individualschutz)
 Sie sind notwendig, wenn Aerosolbildung und / oder Hautkontakt durch
 technische Massnahmen nicht ausgeschlossen werden können:


      Partikelfiltrierender Atemschutz (mindestens Filtertyp FFP2 gemäss
       SUVA)

      Schutzhandschuhe (bei Einweghandschuhen wird ein
       Übereinandertragen von 2 Handschuhen empfohlen)

      Geschlossene, gut sitzende Schutzbrille

      Schutzbekleidung mit Kapuze (non woven)

      Arbeitshygienemassnahmen (siehe Folien 11 und 12)

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Präventive Schutzmassnahmen

 Personenbezogene Schutzmassnahmen (1/7)
 Augenschutz:

      Mindestens eine dicht schliessende Schutzbrille
       verwenden (z. B. Korbbrille)

      Vollmasken bieten besseren Schutz:
             sie umschliessen das ganze Gesicht
             schützen gleichzeitig auch die Augen
             Als Folge der verbesserten Abdichtung
              zwischen Gesicht und Maske resultiert
              gleichermassen der bessere nominelle
              (Atem-)Schutzfaktor.




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Präventive Schutzmassnahmen

 Personenbezogene Schutzmassnahmen (2/7)
 Atemschutz:
      Wenn die Freisetzung von Nanopartikeln (als Staub
       oder Aerosol) nicht verhindert werden kann, zusätz-
       lich zu den technischen Massnahmen (siehe dort)
                           eine Atemschutzmaske tragen
       (mindestens Halbmaske, Filterklasse 3; sie
       umschliesst Mund, Nase und Kinn).




      Dichtsitz der Maske speziell bei Bartträgern
       kontrollieren.

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Präventive Schutzmassnahmen

Personenbezogene Schutzmassnahmen (3/7)
  Handschuhe (Hautschutz)
      Sorgfältiges An- und Ausziehen der Handschuhe und
       Überlappung mit dem Schutzanzug ist sehr wichtig.

      Bei direktem Kontakt mit Nanopartikeln (fest, flüssig
       oder staubförmig)
             möglichst zwei Schichten von Handschuhen
             übereinander tragen (z. B. Latex- +
             Chemiehandschuhe oder
             zwei Einweghandschuhe übereinander tragen;
             dabei das Handschuhmaterial entsprechend den
             jeweiligen Chemikalien wählen.

      Die richtige Handhabung der Handschuhe ist wichtiger
       als die Durchdringzeit des Handschuhmaterials für
       Nanopartikeln.

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Präventive Schutzmassnahmen

 Personenbezogene Schutzmassnahmen (4/7)
 Schuhe / Stiefel (Hautschutz):
      Sorgfältiges An- und Ausziehen der Schuhe /
       Stiefel und Überlappung mit dem Schutzanzug
       ist sehr wichtig.




© 2012 - Swiss Nano-Cube                             25
Präventive Schutzmassnahmen

 Personenbezogene Schutzmassnahmen (5/7)

 Schutzanzug (Hautschutz):

      Langärmeliger Schutzanzug aus Membranmaterial
       (non-woven oder Vlies, z. B. Tyvek®) mit Kapuze
       verwenden; gewobene Stoffe sind zu vermeiden


      Sorgfältiges An- und Ausziehen der Handschuhe und
       Überlappung mit dem Schutzanzug ist sehr wichtig


      Gleichermassen wichtig ist das richtige An- und
       Ausziehen des Schutzanzugs (siehe Video:
       http://www.youtube.com/watch?v=qPWKHhmGqYc)




© 2012 - Swiss Nano-Cube                                   26
Präventive Schutzmassnahmen

 Personenbezogene Schutzmassnahmen (6/7)
 Allgemeine arbeitshygienische Massnahmen:

     Vermeidung gesundheitsschädlicher
      Arbeitsbedingungen


     Schaffung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen


     Gegenstand der Arbeitshygiene: Sämtliche
      Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz (z. B. Gefahrstoffe)




© 2012 - Swiss Nano-Cube                                        27
Präventive Schutzmassnahmen

 Personenbezogene Schutzmassnahmen (7/7)
 Hygienemassnahmen:

      technische u. arbeitsmedizinische Massnahmen zum
       Abbau von Belastungen durch Arbeitsstoffe und -mittel

      saubere Arbeitsplätze, -geräte und -kleidung,
       geschützte Aufbewahrung der beruflich nicht
       eingesetzten Kleider (= Ausgangskleider)

      persönliche Hygienemassnahmen einschliesslich
       Hautschutz und Hautpflege (geeignete
       Waschgelegenheiten und -mittel etc.)

      besondere Schutzmassnahmen bei Tätigkeiten mit
       gefährlichen Stoffen.




© 2012 - Swiss Nano-Cube                                       28
Präventive Schutzmassnahmen




   FAZIT:
   Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse zum Thema Arbeits- und
   Gesundheitsschutz beim Umgang mit Nanomaterialien zeigen, dass die
   gegen Stäube üblichen Schutzmassnahmen auch gegenüber Nanopartikeln
   wirksam sind.



© 2012 - Swiss Nano-Cube                                              29

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Sicheres Arbeiten mit Nanomaterialien

  • 1. Bildungsplattform zur Mikro- und Nanotechnologie für Berufsfach- und Mittelschulen sowie Höhere Fachschulen Modul „Sicheres Arbeiten mit Nanomaterialien“ (Teil I) Datum: Juli 2012 Autor: Helmut Elbert Swiss Nano-Cube Lerchenfeldstrasse 5, 9014 St.Gallen Tel. +41 (0) 71 274 72 66, info@swissnanocube.ch www.swissnanocube.ch
  • 2. Gesundheitsschutz beim Umgang mit Nanomaterialien Gliederung  Nanomaterialien und Arbeitsschutz: wichtige Begriffe (Teil I)  Aufnahmewege beim Menschen (Teil II)  Präventive Schutzmassnahmen (Teil III) © 2012 - Swiss Nano-Cube 1
  • 3. Nanomaterialien und Gesundheitsschutz Begriffe und Definitionen  Nanomaterialien sind beabsichtigt hergestellte Materialien, die a) entweder in ein, zwei oder drei Dimensionen nanoskalig* sind (Nanoobjekte) b) oder deren innerer bzw. äusserer Aufbau nanoskalige Strukturen aufweist (nanostrukturierte Materialien).  Nanoobjekte mit 3 Aussenmassen (= Dimensionen) im Nanomassstab werden als Nanopartikel bezeichnet.  Für den Arbeitsschutz besonders relevant sind Stäube, die granuläre Nanopartikel oder faserförmige Nanoobjekte (Nanofasern, Nanoröhrchen, Nanodraht) enthalten.  Nanopartikel können sich durch stärkere bzw. schwächere Bindungskräfte zu Aggregaten bzw. Agglomeraten zusammenlagern. * nanoskalig = Dimensionen zwischen 1 und 100 Nanometern (Abk. nm) © 2012 - Swiss Nano-Cube 2
  • 4. Nanomaterialien und Gesundheitsschutz Abgrenzung: Nanostäube von Fein- und Ultrafeinstäuben  "Nanostäube" sind Stäube, die granuläre Nanopartikel oder faserförmige Nanoobjekte (Nanofasern, Nanoröhrchen, Nanodraht) im 0.001 μm Grössenbereich von 1 bis 100 nm enthalten. ( = 1 nm)  "Ultrafeine Stäube" enthalten ebenfalls Partikel im Grössenbereich von 1 bis 100 nm. Sie entstehen jedoch im Gegensatz zu Nanostäuben unabsichtlich, z. B. bei thermischen Prozessen (u. a. Schweissprozesse) oder der mechanischen Bearbeitung von 0.1 μm Werkstoffen. Nanostaub + Ultrafeinstaub  Für den Begriff „Feinstaub“ gibt es verschiedene Definitionen. Der Begriff "Feinstaub" wurde im Arbeitsschutz durch den Begriff „alveolengängige Staubfraktion“ („a-Staub“ steht für den Massenanteil der inhalierbaren Partikel, der bis in die Alveolen vordringt) ersetzt. 5 μm Feinstaub © 2012 - Swiss Nano-Cube 3
  • 5. Nanomaterialien und Gesundheitsschutz Begriffsunterschied: Nanopartikel und Ultrafeinstäube (1) Ultrafeinstäube (Partikelgrösse 1 bis 100 nm) …  werden nicht gezielt hergestellt; sie entstehen als Nebenprodukt aus (thermischen) Prozessen.  werden durch Menschen verursacht. Beispiele: Metallverarbeitung, Verbrennungsmotoren, Heizungen  stammen aus natürlichen Quellen. Beispiele: Vulkanasche, Waldbrände, Wirbelstürme  Bestehen aus einem komplexen Gemisch von chemischen Substanzen (Metalle, Kohlenwasserstoffe, Inertmaterialien etc.) © 2012 - Swiss Nano-Cube 4
  • 6. Nanomaterialien und Gesundheitsschutz Begriffsunterschied: Nanopartikel und Ultrafeinstäube (2) Nanopartikel (Partikelgrösse 1 bis 100 nm) …  werden gezielt hergestellt.  haben besondere Eigenschaften u. Funktionen auf Grund der Nanometer-Grösse. Sie haben z.B. eine andere Farbe als dasselbe Material in Mikroform (z.B. Gold) oder sie sind viel reaktionsfreudiger (pyrophores Eisen).  können sich durch stärkere bzw. schwächere Bindungskräfte zu Aggregaten bzw. Agglomeraten zusammenlagern.  Beispiele: Industrie-Russ, Titandioxid, Zinkoxid, Carbon- Nanotubes (CNT) © 2012 - Swiss Nano-Cube 5
  • 7. Nanomaterialien und Gesundheitsschutz Übersicht: Nanomaterialien und deren Einteilung (in Anlehnung an die Definition von ISO, Technical Committee 229) Nanomaterialien Nanoobjekte Nanostrukturierte Materialien Material mit 3 Material mit 2 Material mit 1 Nano Dimensionen Dimensionen zw. Dimensionen Komposite zw. 1 u. 100 nm 1 u. 100 nm zw. 1 u. 100 nm Faserförmige (Granuläre) Nanoobjekte Nanopartikel / (Nanofasern, Nanoplättchen -stäbchen in Nanopartikel Nanoröhrchen, Komposit Nanodraht) Beispiel anorg. Beispiel anorg. Bsp.: In SiO einge- Bsp.: Ceroxid 2 Nanopartikel Nanofaser bund. Chitinstäbchen Besondere Relevanz für Arbeitsschutz © 2012 - Swiss Nano-Cube 6
  • 8. Nanomaterialien und Gesundheitsschutz Übersicht: Nanoobjekte und deren Einteilung Nanoobjekte Material mit 3 Material mit 2 Material mit 1 Dimensionen Dimensionen Dimensionen zw. 1 u. 100 nm zw. 1 u. 100 nm zw. 1 u. 100 nm Faserförmige (Granuläre) Nanoobjekte Nanopartikel (Nanofasern, Nanoplättchen Nanoröhrchen, Nanodraht) Bsp. anorg.Nanopartikel Bsp. Anorg. Nanofaser Bsp.: Ceroxid Besondere Bedeutung für Arbeitsschutz © 2012 - Swiss Nano-Cube 7
  • 9. Nanostäube, Fein- und Ultrafeinstäube Was versteht man unter Feinstaub ? Staub ist ein natürlicher Bestandteil der Luft und damit so gut wie überall präsent. Je nach Größe der Staubteilchen (Partikel) spricht man von, Feinstaub oder ultrafeinem Staub. Feinstaub PM10, der kleiner als 10 Mikrometer ist, gelangt bis in den oberen Bereich der Lunge. Feinstaub PM2,5, der kleiner als 2,5 µm ist, dringt tief bis in die Atemwege zu den Bronchiolen vor. Ultrafeinstaub PM0,1 ist kleiner als 0,1 µm und kann sogar in die Lungenbläschen eindringen. © 2012 - Swiss Nano-Cube 8
  • 10. Nanomaterialien und Gesundheitsschutz Materialien / Partikel und ihre Grösse in μm Grosse rote Blut- C60 Fulleren Viren Bakterien Pollen Haardurchmesser Moleküle körperchen 0.001 μm 0.01 μm 0.1 μm 1 μm 10 μm 100 μm ( = 1 nm) einatembarer Staub alveolengängiger Staub Nanopartikel / "Feinstaub" ultrafeine Aerosole © 2012 - Swiss Nano-Cube 9
  • 11. Nanomaterialien und Gesundheitsschutz Nanopartikel und ultrafeine Aerosole sind allgegenwärtig . . . einige Beispiele aus der Praxis (10 - 100 nm) Ort der Messung Partikelzahl pro cm3 Luft geschlossene Räume 1.000 – 10.000 industrielle Arbeitsplätze 5.000 – 100.000 stark befahrene Strasse bis zu 100.000 am Ofen einer Bäckerei bis zu 640.000 im Zigarettenrauch bis zu 1.000.000 in Dieselmotorabgasen bis zu 10 Mrd. © 2012 - Swiss Nano-Cube 10
  • 12. Nanomaterialien und Gesundheitsschutz Potentielle Gesundheitsgefahren durch Nanopartikel Fazit: Nanoprodukte können auch gefährlich sein - bisher ist hierüber (noch) zu wenig bekannt. Deshalb ist präventives Handeln angezeigt. © 2012 - Swiss Nano-Cube 11
  • 13. Aufnahmewege beim Menschen Übersicht: Aufnahmewege für Nanopartikel beim Mensch inhalativ* = über Atemwege u. Lunge oral* = über Magen / Darm dermal* = über die Haut *zuzüglich Kombination(en) der drei Aufnahmewege = Nanopartikel © 2012 - Swiss Nano-Cube 12
  • 14. Aufnahmewege beim Menschen Nanopartikel: Aufnahme über Atemwege u. Lunge (= inhalativer Aufnahmeweg)  Nanopartikel werden hauptsächlich über die Atemwege aufgenommen.  Inhalierte Nanopartikel besitzen die Fähigkeit, Gewebe zu durchdringen. So können sie über die Alveolen (= Lungenbläschen) der Lunge direkt in den Blutkreislauf und von dort in sekundäre Zielorgane (z. B. die Nieren) gelangen.  Die Lunge ist das kritischste Organ bei der Aufnahme von Nanopartikeln in den Körper.  Im Tierversuch wurde gezeigt, dass über das Epithel der Riechschleimhaut aufgenommene Nanopartikel bis in das Gehirn gelangen können. © 2012 - Swiss Nano-Cube 13
  • 15. Aufnahmewege beim Menschen Aufnahme über den Magen / Darm (= oraler Aufnahmeweg)  Nanopartikel können auch über die Schleimhäute des Magen-Darm-Traktes aufgenommen werden.  Auch hier gilt: Je kleiner die Partikel sind, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Ablagerung der aufgenommenen Partikel in bestimmten Geweben und Organen und zur Schädigung derselben kommen kann.  Ist die Darmbarriere infolge entzündlicher Erkrankungen in seiner Funktion beeinträchtigt, können die Transportraten durchaus höher liegen, als bei einem gesunden Darm. © 2012 - Swiss Nano-Cube 14
  • 16. Aufnahmewege beim Menschen Aufnahme über die Haut ( = dermaler Aufnahmeweg)  Das gesundheitliche Risiko einer Aufnahme von staubförmigen Nanopartikeln über die Haut wird derzeit als gering beurteilt.  Die gesunde Haut scheint eine wirksame Barriere gegen das Eindringen von Nanopartikeln zu sein. © 2012 - Swiss Nano-Cube 15
  • 17. Aufnahmewege beim Menschen Eine mögliche Aufnahme von Nanomaterialien in den menschlichen Körper hängt davon ab, wie sie in der Umgebung vorliegen: Nanomaterialien Risiko bzgl. Körperaufnahme Praxisbeispiel ohne Schutzmassnahmen  freie Nanopartikel Arbeiten mit (inkl. Agglomerate u. Aggregate) pulverförmigen gross Nanopartikeln  Nanopartikel gebunden in Nanopartikel als eine andere Substanz Verstärkung in mässig / gering Kunststoffen  Nanopartikel verteilt in einer Flüssigkeit (Suspension) Spray-Applikation, starkes Umrühren gross etc). © 2012 - Swiss Nano-Cube 16
  • 18. Präventive Schutzmassnahmen Das „STOP-Modell“ Substitution: Gesundheitsgefährdende Stoffe durch harmlosere ersetzen. Technische Schutzmassnahmen: (= Kollektivschutz): Zum Erfassen, Begrenzen u. Abführen gefährlicher Gase, Dämpfe, Stäube. Organisatorische Schutzmassnahmen: z. B. Minimierung der Expositionszeiten, Zugangsbeschränkung etc. Personenbezogene Schutzmassnahmen: (Individualschutz): z. B. Verwendung persönlicher Schutzausrüstung © 2012 - Swiss Nano-Cube 17
  • 19. Präventive Schutzmassnahmen Substitution = Gesundheitsgefährdende Stoffe werden durch harmlosere ersetzt. Beispiele:  Ersatz pulverförmiger Nanopartikel- Zubereitungen durch solche, die Nanopartikel gebunden enthalten und damit eine Freisetzung erschweren (Dispersionen, Pasten, Granulate, Compounds etc.).  Ersatz von Sprühanwendungen durch aerosolarme Verfahren (Streichen, Tauchen). © 2012 - Swiss Nano-Cube 18
  • 20. Präventive Schutzmassnahmen Technische Schutzmassnahmen (= Kollektivschutz)  Verwenden von geschlossenen Apparaturen u. Materialien-Transfersystemen  Absaugen von Stäuben oder Aerosolen direkt an der Quelle  Raumlüftung und Abluftfiltersystem für abgesaugte Luft vorsehen (HEPA-Filter H14), keine Abluft- Rezirkulation  Abtrennung von Arbeitsbereichen (Separaträume) und Anpassung der Raumlüftung (leichter Unterdruck)  Reinigung nur durch Aufsaugen mit geeigneten Geräten oder feucht aufwischen, kein Abblasen © 2012 - Swiss Nano-Cube 19
  • 21. Präventive Schutzmassnahmen Organisatorische Schutzmassnahmen Beispiele:  Minimieren der Expositionszeit  Minimieren der Anzahl exponierter Personen  Entstehen von Stäuben oder Aerosolen vermeiden  Beschränkung des Zugangs  Unterweisen des Personals über Gefahren und Schutzmassnahmen (Betriebsanweisungen) © 2012 - Swiss Nano-Cube 20
  • 22. Präventive Schutzmassnahmen Personenbezogene Schutzmassnahmen (= Individualschutz) Sie sind notwendig, wenn Aerosolbildung und / oder Hautkontakt durch technische Massnahmen nicht ausgeschlossen werden können:  Partikelfiltrierender Atemschutz (mindestens Filtertyp FFP2 gemäss SUVA)  Schutzhandschuhe (bei Einweghandschuhen wird ein Übereinandertragen von 2 Handschuhen empfohlen)  Geschlossene, gut sitzende Schutzbrille  Schutzbekleidung mit Kapuze (non woven)  Arbeitshygienemassnahmen (siehe Folien 11 und 12) © 2012 - Swiss Nano-Cube 21
  • 23. Präventive Schutzmassnahmen Personenbezogene Schutzmassnahmen (1/7) Augenschutz:  Mindestens eine dicht schliessende Schutzbrille verwenden (z. B. Korbbrille)  Vollmasken bieten besseren Schutz:  sie umschliessen das ganze Gesicht  schützen gleichzeitig auch die Augen  Als Folge der verbesserten Abdichtung zwischen Gesicht und Maske resultiert gleichermassen der bessere nominelle (Atem-)Schutzfaktor. © 2012 - Swiss Nano-Cube 22
  • 24. Präventive Schutzmassnahmen Personenbezogene Schutzmassnahmen (2/7) Atemschutz:  Wenn die Freisetzung von Nanopartikeln (als Staub oder Aerosol) nicht verhindert werden kann, zusätz- lich zu den technischen Massnahmen (siehe dort) eine Atemschutzmaske tragen (mindestens Halbmaske, Filterklasse 3; sie umschliesst Mund, Nase und Kinn).  Dichtsitz der Maske speziell bei Bartträgern kontrollieren. © 2012 - Swiss Nano-Cube 23
  • 25. Präventive Schutzmassnahmen Personenbezogene Schutzmassnahmen (3/7) Handschuhe (Hautschutz)  Sorgfältiges An- und Ausziehen der Handschuhe und Überlappung mit dem Schutzanzug ist sehr wichtig.  Bei direktem Kontakt mit Nanopartikeln (fest, flüssig oder staubförmig) möglichst zwei Schichten von Handschuhen übereinander tragen (z. B. Latex- + Chemiehandschuhe oder zwei Einweghandschuhe übereinander tragen; dabei das Handschuhmaterial entsprechend den jeweiligen Chemikalien wählen.  Die richtige Handhabung der Handschuhe ist wichtiger als die Durchdringzeit des Handschuhmaterials für Nanopartikeln. © 2012 - Swiss Nano-Cube 24
  • 26. Präventive Schutzmassnahmen Personenbezogene Schutzmassnahmen (4/7) Schuhe / Stiefel (Hautschutz):  Sorgfältiges An- und Ausziehen der Schuhe / Stiefel und Überlappung mit dem Schutzanzug ist sehr wichtig. © 2012 - Swiss Nano-Cube 25
  • 27. Präventive Schutzmassnahmen Personenbezogene Schutzmassnahmen (5/7) Schutzanzug (Hautschutz):  Langärmeliger Schutzanzug aus Membranmaterial (non-woven oder Vlies, z. B. Tyvek®) mit Kapuze verwenden; gewobene Stoffe sind zu vermeiden  Sorgfältiges An- und Ausziehen der Handschuhe und Überlappung mit dem Schutzanzug ist sehr wichtig  Gleichermassen wichtig ist das richtige An- und Ausziehen des Schutzanzugs (siehe Video: http://www.youtube.com/watch?v=qPWKHhmGqYc) © 2012 - Swiss Nano-Cube 26
  • 28. Präventive Schutzmassnahmen Personenbezogene Schutzmassnahmen (6/7) Allgemeine arbeitshygienische Massnahmen:  Vermeidung gesundheitsschädlicher Arbeitsbedingungen  Schaffung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen  Gegenstand der Arbeitshygiene: Sämtliche Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz (z. B. Gefahrstoffe) © 2012 - Swiss Nano-Cube 27
  • 29. Präventive Schutzmassnahmen Personenbezogene Schutzmassnahmen (7/7) Hygienemassnahmen:  technische u. arbeitsmedizinische Massnahmen zum Abbau von Belastungen durch Arbeitsstoffe und -mittel  saubere Arbeitsplätze, -geräte und -kleidung, geschützte Aufbewahrung der beruflich nicht eingesetzten Kleider (= Ausgangskleider)  persönliche Hygienemassnahmen einschliesslich Hautschutz und Hautpflege (geeignete Waschgelegenheiten und -mittel etc.)  besondere Schutzmassnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. © 2012 - Swiss Nano-Cube 28
  • 30. Präventive Schutzmassnahmen FAZIT: Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Nanomaterialien zeigen, dass die gegen Stäube üblichen Schutzmassnahmen auch gegenüber Nanopartikeln wirksam sind. © 2012 - Swiss Nano-Cube 29