Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig.
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Thomas Ferber
Ich habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und
1989 mit Diplom abgeschlossen.
Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als
langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und
Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht,
Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher
und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und
Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht
aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und
realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen
gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter.
Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für
Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim
Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig.
Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und
Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an.
Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag
in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen.
Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des
Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein
Profil abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des
Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang.
9. Seite 9http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOB/A:„Bei Freihändiger Vergabe werden
Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.“
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A:„Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei
denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett-
bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen
wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe-
dingungen zu verhandeln.“
10. Seite 10http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten
eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen
angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem
Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des
Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit
Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die
Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist in der VOB/A nicht
geregelt. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen
Teilnahmewettbewerb vorzuschalten (Horn in jurisPK-vergabeR § 3
VOB/A Rn. 58).
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe-
handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber
eingehalten werden.
Freihändige Vergabe
13. Seite 13http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Grundsätze
● Gebot der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
● Gebot der Angemessenheit der Preise
● Mittelstandsförderung - Grundsatz der Losaufteilung
● Markterkundungsverbot
14. Seite 14http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 2 VOB/A Grundsätze
(1)
1. Bauleistungen werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige
Unternehmen zu angemessenen Preisen in transparenten Vergabeverfahren
vergeben.
2. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Wettbewerbsbeschränkende und
unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen.
(2) Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmen diskriminiert
werden.
(3) Es ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige Bautätigkeit
gefördert wird.
(4) Die Durchführung von Vergabeverfahren zum Zwecke der Markterkundung ist
unzulässig.
(5) Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen
fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der
Ausführung begonnen werden kann.
15. Seite 15http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A:„Bei Beschränkten Ausschreibungen
und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich
mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.“
Bei der Freihändigen Vergabe von Bauleistungen gibt es
keine Vorgabe zur Mindestanzahl von Bewerbern. Es
empfiehlt sich aber im Regelfall mindestens drei Bewerber
zur Angebotsabgabe aufzufordern.
16. Seite 16http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Mehrere Bieter
Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen
des Bundes, Richtlinien zu 111, 1.1.3:„Auch bei einer
Freihändigen Vergabe sind grundsätzlich mehrere Unternehmen
zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Anwendung der
Wertgrenze nach § 3 Abs. 5 VOB/A gilt dies ausnahmslos.“
17. Seite 17http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eignung der Bieter
§ 6 Abs 3, Nr. 6 VOB/A:„Bei Beschränkter Ausschreibung und
Freihändiger Vergabe ist vor der Aufforderung zur
Angebotsabgabe die Eignung der Bewerber zu prüfen. Dabei
sind die Bewerber auszuwählen, deren Eignung die für die
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige
Sicherheit bietet; dies bedeutet, dass sie die erforderliche
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und
über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel
verfügen.“
18. Seite 18http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wechsel der Bewerber
§ 6 Abs 2, Nr. 3 VOB/A:„Bei Beschränkter Ausschreibung und
Freihändiger Vergabe soll unter den Bewerbern möglichst
gewechselt werden.“
22. Seite 22http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung
§3 Abs. 2 VOB/A: „Öffentliche Ausschreibung muss
stattfinden, soweit nicht die Eigenart der Leistung oder
besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen.“
23. Seite 23http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Satz 1 VOB/A: „Freihändige Vergabe ist
zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder
Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist,“
24. Seite 24http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 1 VOB/A: „wenn für die Leistung aus
besonderen Gründen (z. B. Patentschutz, besondere
Erfahrung oder Geräte) nur ein bestimmtes
Unternehmen in Betracht kommt,“
26. Seite 26http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 3 VOB/A: „wenn die Leistung nach Art und
Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und
erschöpfend festgelegt werden kann, dass hinreichend
vergleichbare Angebote erwartet werden können,“
27. Seite 27http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 4 VOB/A: „wenn nach Aufhebung einer
Öffentlichen Ausschreibung oder Beschränkten
Ausschreibung eine erneute Ausschreibung kein
annehmbares Ergebnis verspricht,“
29. Seite 29http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 6 VOB/A: „wenn sich eine kleine Leistung
von einer vergebenen größeren Leistung nicht ohne
Nachteil trennen lässt.“
30. Seite 30http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 VOB/A: „Freihändige Vergabe kann außerdem
bis zu einem Auftragswert von 10 000 € ohne
Umsatzsteuer erfolgen.“
32. Seite 32http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wertgrenzen bei Bauleistungen gemäß VOB/A
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro (§ 3 Abs. 5 VOB/A)
10.000 Euro (§ 3 Abs. 5 VOB/A)
(§ 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A)
(§ 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A)
50.000 € für Ausbaugewerke
(ohne Energie- und
Gebäudetechnik),
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-,
Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen
Gewerke,
33. Seite 33http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bayern, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)
30.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
10.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)
30.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
Beschaffungsstellen des Landes
50 000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Beschaffungsstellen der
Kommunen
125.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
50.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
250.000 € für alle übrigen
Gewerke,,
34. Seite 34http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Berlin, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro
10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
35. Seite 35http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Brandenburg, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
20.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)
100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
20.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)
100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
Beschaffungsstellen des Landes
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Beschaffungsstellen der
Kommunen
1.000.000 €
36. Seite 36http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bremen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro
10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
37. Seite 37http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Hamburg, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro
100.000 Euro
1.000.000 €
38. Seite 38http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Hessen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro je Fachlos
100.000 Euro je Fachlos
1.000.000 € je Fachlos
Interessenbekundungsverfahren ab
100.000 Euro (HVergG)
39. Seite 39http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Mecklenburg-Vorpommern, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro
100.000 Euro
1.000.000 €
40. Seite 40http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Niedersachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
25.000 Euro
25.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
41. Seite 41http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
NRW, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
Beschaffungsstellen des Landes
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Beschaffungsstellen der
Kommunen
1.000.000 €
42. Seite 42http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Rheinland-Pfalz, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro
10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
43. Seite 43http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Saarland, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro
10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
44. Seite 44http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
25.000 Euro
25.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
45. Seite 45http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
25.000 Euro
25.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
46. Seite 46http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen-Anhalt, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro
10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
47. Seite 47http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Schleswig-Holstein, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro
100.000 Euro
1.000.000 €
48. Seite 48http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Thüringen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
50.000 Euro
50.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
50. Seite 50http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§20 Abs. 3 VOB/A Dokumentation
Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des
Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die
Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Diese
Dokumentation muss mindestens enthalten:
1. Name und Anschrift des Auftraggebers,
2. Art und Umfang der Leistung,
3. Wert des Auftrags,
4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl,
5. Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für die
Ablehnung,
6. Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten,
7. Name des Auftragnehmers und Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf sein Angebot,
8. Anteil der beabsichtigten Weitergabe an Nachunternehmen, soweit bekannt,
9. bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe Gründe für die Wahl des
jeweiligen Verfahrens,
10. gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags
verzichtet hat.
Der Auftraggeber trifft geeignete Maßnahmen, um den Ablauf der mit elektronischen
Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren zu dokumentieren.
51. Seite 51http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§20 Abs. 2 VOB/A Dokumentation
Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter
Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der
Dokumentation zu begründen.
52. Seite 52http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§20 Abs. 1 VOB/A Dokumentation
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z.B. auf
Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert
25.000 € ohne Umsatzsteuer
2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende
Angaben enthalten:
a) Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers,
b) gewähltes Vergabeverfahren,
c) Auftragsgegenstand,
d) Ort der Ausführung,
e) Name des beauftragten Unternehmens.
53. Seite 53http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten
eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen
angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem
Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des
Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit
Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die
Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist in der VOB/A nicht
geregelt. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen
Teilnahmewettbewerb vorzuschalten (Horn in jurisPK-vergabeR § 3
VOB/A Rn. 58).
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung
und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten
werden.
Zusammenfassung
54. Seite 54http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Die Freihändigen Vergabe ist zulässig, wenn
● Der Auftragswert unterhalb der vorgegebenen Wertgrenzen liegt
oder
● Ein sachlicher Grund gemäß § 3 Abs. 5 Nr. 1 – Nr. 6 vorliegt.
Zusammenfassung
56. Seite 56http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Web-Seminare zum Vergaberecht
Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html
www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html
57. Seite 57http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Einführung in das Vergaberecht
Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
http://fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html
58. Seite 58http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - Bieterstrategien
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html
59. Seite 59http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html
61. Seite 61http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-942766-03-6
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)
Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
65. Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen
werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder
drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung
zu prüfen.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu
der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene
Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.