SlideShare une entreprise Scribd logo
1  sur  65
Télécharger pour lire hors ligne
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht
Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
Seite 2http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Thomas Ferber
Ich habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und
1989 mit Diplom abgeschlossen.
Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als
langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und
Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht,
Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher
und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und
Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht
aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und
realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen
gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter.
Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für
Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim
Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig.
Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und
Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an.
Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag
in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen.
Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des
Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein
Profil abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des
Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang.
Seite 3http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergabearten
Seite 4http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergabearten
Seite 5http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Seite 6http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seite 7http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
VOB
Seite 8http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOB/A:„Bei Freihändiger Vergabe werden
Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.“
Seite 9http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOB/A:„Bei Freihändiger Vergabe werden
Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.“
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A:„Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei
denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett-
bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen
wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe-
dingungen zu verhandeln.“
Seite 10http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten
eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen
angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem
Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des
Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit
Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die
Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist in der VOB/A nicht
geregelt. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen
Teilnahmewettbewerb vorzuschalten (Horn in jurisPK-vergabeR § 3
VOB/A Rn. 58).
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe-
handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber
eingehalten werden.
Freihändige Vergabe
Seite 11http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Grundprinzipien im Vergaberecht
Seite 12http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Grundprinzipien des Vergaberechts
● Wettbewerbsgrundsatz
● Tranzparenzgebot
● Diskriminierungsverbot
Seite 13http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Grundsätze
● Gebot der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
● Gebot der Angemessenheit der Preise
● Mittelstandsförderung - Grundsatz der Losaufteilung
● Markterkundungsverbot
Seite 14http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 2 VOB/A Grundsätze
(1)
1. Bauleistungen werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige
Unternehmen zu angemessenen Preisen in transparenten Vergabeverfahren
vergeben.
2. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Wettbewerbsbeschränkende und
unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen.
(2) Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmen diskriminiert
werden.
(3) Es ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige Bautätigkeit
gefördert wird.
(4) Die Durchführung von Vergabeverfahren zum Zwecke der Markterkundung ist
unzulässig.
(5) Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen
fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der
Ausführung begonnen werden kann.
Seite 15http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A:„Bei Beschränkten Ausschreibungen
und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich
mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.“
Bei der Freihändigen Vergabe von Bauleistungen gibt es
keine Vorgabe zur Mindestanzahl von Bewerbern. Es
empfiehlt sich aber im Regelfall mindestens drei Bewerber
zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Seite 16http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Mehrere Bieter
Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen
des Bundes, Richtlinien zu 111, 1.1.3:„Auch bei einer
Freihändigen Vergabe sind grundsätzlich mehrere Unternehmen
zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Anwendung der
Wertgrenze nach § 3 Abs. 5 VOB/A gilt dies ausnahmslos.“
Seite 17http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eignung der Bieter
§ 6 Abs 3, Nr. 6 VOB/A:„Bei Beschränkter Ausschreibung und
Freihändiger Vergabe ist vor der Aufforderung zur
Angebotsabgabe die Eignung der Bewerber zu prüfen. Dabei
sind die Bewerber auszuwählen, deren Eignung die für die
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige
Sicherheit bietet; dies bedeutet, dass sie die erforderliche
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und
über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel
verfügen.“
Seite 18http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wechsel der Bewerber
§ 6 Abs 2, Nr. 3 VOB/A:„Bei Beschränkter Ausschreibung und
Freihändiger Vergabe soll unter den Bewerbern möglichst
gewechselt werden.“
Seite 19http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Freihändige Vergabe
Seite 20http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Seite 21http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe -
VOB/A
Seite 22http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung
§3 Abs. 2 VOB/A: „Öffentliche Ausschreibung muss
stattfinden, soweit nicht die Eigenart der Leistung oder
besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen.“
Seite 23http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Satz 1 VOB/A: „Freihändige Vergabe ist
zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder
Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist,“
Seite 24http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 1 VOB/A: „wenn für die Leistung aus
besonderen Gründen (z. B. Patentschutz, besondere
Erfahrung oder Geräte) nur ein bestimmtes
Unternehmen in Betracht kommt,“
Seite 25http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 2 VOB/A: „wenn die Leistung besonders
dringlich ist,“
Seite 26http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 3 VOB/A: „wenn die Leistung nach Art und
Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und
erschöpfend festgelegt werden kann, dass hinreichend
vergleichbare Angebote erwartet werden können,“
Seite 27http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 4 VOB/A: „wenn nach Aufhebung einer
Öffentlichen Ausschreibung oder Beschränkten
Ausschreibung eine erneute Ausschreibung kein
annehmbares Ergebnis verspricht,“
Seite 28http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 5 VOB/A: „wenn es aus Gründen der
Geheimhaltung erforderlich ist,“
Seite 29http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 Nr. 6 VOB/A: „wenn sich eine kleine Leistung
von einer vergebenen größeren Leistung nicht ohne
Nachteil trennen lässt.“
Seite 30http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 VOB/A: „Freihändige Vergabe kann außerdem
bis zu einem Auftragswert von 10 000 € ohne
Umsatzsteuer erfolgen.“
Seite 31http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wertgrenzen für freihändige Vergabe und
beschränkte Ausschreibung für
Ausschreibungen gemäß VOB/A
Seite 32http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wertgrenzen bei Bauleistungen gemäß VOB/A
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro (§ 3 Abs. 5 VOB/A)
10.000 Euro (§ 3 Abs. 5 VOB/A)
(§ 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A)
(§ 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A)
50.000 € für Ausbaugewerke
(ohne Energie- und
Gebäudetechnik),
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-,
Verkehrswege- und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen
Gewerke,
Seite 33http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bayern, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)
30.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
10.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)
30.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
Beschaffungsstellen des Landes
50 000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Beschaffungsstellen der
Kommunen
125.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
50.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
250.000 € für alle übrigen
Gewerke,,
Seite 34http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Berlin, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro
10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 35http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Brandenburg, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
20.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)
100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
20.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes)
100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
Beschaffungsstellen des Landes
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Beschaffungsstellen der
Kommunen
1.000.000 €
Seite 36http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bremen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro
10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 37http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Hamburg, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro
100.000 Euro
1.000.000 €
Seite 38http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Hessen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro je Fachlos
100.000 Euro je Fachlos
1.000.000 € je Fachlos
Interessenbekundungsverfahren ab
100.000 Euro (HVergG)
Seite 39http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Mecklenburg-Vorpommern, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro
100.000 Euro
1.000.000 €
Seite 40http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Niedersachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
25.000 Euro
25.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 41http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
NRW, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen)
Beschaffungsstellen des Landes
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Beschaffungsstellen der
Kommunen
1.000.000 €
Seite 42http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Rheinland-Pfalz, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro
10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 43http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Saarland, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro
10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 44http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
25.000 Euro
25.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 45http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
25.000 Euro
25.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 46http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen-Anhalt, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
10.000 Euro
10.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 47http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Schleswig-Holstein, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
100.000 Euro
100.000 Euro
1.000.000 €
Seite 48http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Thüringen, Wertgrenzen bei Bauleistungen
EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen
VOB/A Abschnitt 2
VOB/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
50.000 Euro
50.000 Euro
50.000 € für Ausbaugewerke,
Landschaftsbau und
Straßenausstattung,
150.000 € für Tief-, Verkehrswege-
und Ingenieurbau,
100.000 € für alle übrigen Gewerke
Seite 49http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Dokumentation
Seite 50http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§20 Abs. 3 VOB/A Dokumentation
Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des
Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die
Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Diese
Dokumentation muss mindestens enthalten:
1. Name und Anschrift des Auftraggebers,
2. Art und Umfang der Leistung,
3. Wert des Auftrags,
4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl,
5. Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für die
Ablehnung,
6. Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten,
7. Name des Auftragnehmers und Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf sein Angebot,
8. Anteil der beabsichtigten Weitergabe an Nachunternehmen, soweit bekannt,
9. bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe Gründe für die Wahl des
jeweiligen Verfahrens,
10. gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags
verzichtet hat.
Der Auftraggeber trifft geeignete Maßnahmen, um den Ablauf der mit elektronischen
Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren zu dokumentieren.
Seite 51http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§20 Abs. 2 VOB/A Dokumentation
Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter
Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der
Dokumentation zu begründen.
Seite 52http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§20 Abs. 1 VOB/A Dokumentation
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z.B. auf
Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert
25.000 € ohne Umsatzsteuer
2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende
Angaben enthalten:
a) Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers,
b) gewähltes Vergabeverfahren,
c) Auftragsgegenstand,
d) Ort der Ausführung,
e) Name des beauftragten Unternehmens.
Seite 53http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten
eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen
angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem
Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des
Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit
Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die
Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist in der VOB/A nicht
geregelt. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen
Teilnahmewettbewerb vorzuschalten (Horn in jurisPK-vergabeR § 3
VOB/A Rn. 58).
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung
und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten
werden.
Zusammenfassung
Seite 54http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Die Freihändigen Vergabe ist zulässig, wenn
● Der Auftragswert unterhalb der vorgegebenen Wertgrenzen liegt
oder
● Ein sachlicher Grund gemäß § 3 Abs. 5 Nr. 1 – Nr. 6 vorliegt.
Zusammenfassung
Seite 55http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht
Seite 56http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Web-Seminare zum Vergaberecht
Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html
www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html
Seite 57http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Einführung in das Vergaberecht
Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
http://fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html
Seite 58http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - Bieterstrategien
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html
Seite 59http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html
Seite 60http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher
Seite 61http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-942766-03-6
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)
Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
Seite 62http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Fristen im Vergabeverfahren
Seite 63http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Vielen Dank!
Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
http://vergaberecht-schulung.de
https://twitter.com/t_ferber
Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen
werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder
drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung
zu prüfen.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu
der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene
Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Contenu connexe

En vedette

Formasdecmoconservarelmedioambiente 090429204704-phpapp02
Formasdecmoconservarelmedioambiente 090429204704-phpapp02Formasdecmoconservarelmedioambiente 090429204704-phpapp02
Formasdecmoconservarelmedioambiente 090429204704-phpapp02noelunacubero
 
Momento individual eberto ortega sinning
Momento individual eberto ortega sinningMomento individual eberto ortega sinning
Momento individual eberto ortega sinningEberto Sinning
 
David y maribel.
David y maribel.David y maribel.
David y maribel.Maribelfr
 
V z intro-abkürzungsliste-umrandungen
V z intro-abkürzungsliste-umrandungenV z intro-abkürzungsliste-umrandungen
V z intro-abkürzungsliste-umrandungenEmily Spalding
 
Aaa trabajo final[1]
Aaa trabajo final[1]Aaa trabajo final[1]
Aaa trabajo final[1]jairoclavijo
 
Cambio climático eberto ortega sinning
Cambio climático   eberto ortega sinningCambio climático   eberto ortega sinning
Cambio climático eberto ortega sinningEberto Sinning
 
Sistemas operativos
Sistemas operativosSistemas operativos
Sistemas operativosbrayantv
 
Fristverkürzungen beim offenen Verfahren
Fristverkürzungen beim offenen VerfahrenFristverkürzungen beim offenen Verfahren
Fristverkürzungen beim offenen VerfahrenThomas Ferber
 
Bloque de cierre karla
Bloque de cierre karlaBloque de cierre karla
Bloque de cierre karlaapariciokarla
 
Presentacion unheval 28082014
Presentacion   unheval 28082014Presentacion   unheval 28082014
Presentacion unheval 28082014Katalina Bravo
 
Aqa soporte seguridad-web
Aqa soporte seguridad-webAqa soporte seguridad-web
Aqa soporte seguridad-webjairoclavijo
 

En vedette (20)

Formasdecmoconservarelmedioambiente 090429204704-phpapp02
Formasdecmoconservarelmedioambiente 090429204704-phpapp02Formasdecmoconservarelmedioambiente 090429204704-phpapp02
Formasdecmoconservarelmedioambiente 090429204704-phpapp02
 
Kareninformatica
KareninformaticaKareninformatica
Kareninformatica
 
Facebook, Twitter & Co
Facebook, Twitter & CoFacebook, Twitter & Co
Facebook, Twitter & Co
 
Esacrapeklas
EsacrapeklasEsacrapeklas
Esacrapeklas
 
Momento individual eberto ortega sinning
Momento individual eberto ortega sinningMomento individual eberto ortega sinning
Momento individual eberto ortega sinning
 
David y maribel.
David y maribel.David y maribel.
David y maribel.
 
Kareninformatica
KareninformaticaKareninformatica
Kareninformatica
 
V z intro-abkürzungsliste-umrandungen
V z intro-abkürzungsliste-umrandungenV z intro-abkürzungsliste-umrandungen
V z intro-abkürzungsliste-umrandungen
 
Tic b..s..c
Tic b..s..cTic b..s..c
Tic b..s..c
 
Aaa trabajo final[1]
Aaa trabajo final[1]Aaa trabajo final[1]
Aaa trabajo final[1]
 
Cambio climático eberto ortega sinning
Cambio climático   eberto ortega sinningCambio climático   eberto ortega sinning
Cambio climático eberto ortega sinning
 
Sistemas operativos
Sistemas operativosSistemas operativos
Sistemas operativos
 
Fristverkürzungen beim offenen Verfahren
Fristverkürzungen beim offenen VerfahrenFristverkürzungen beim offenen Verfahren
Fristverkürzungen beim offenen Verfahren
 
Bloque de cierre karla
Bloque de cierre karlaBloque de cierre karla
Bloque de cierre karla
 
Partes del computador
Partes del computadorPartes del computador
Partes del computador
 
Presentacion unheval 28082014
Presentacion   unheval 28082014Presentacion   unheval 28082014
Presentacion unheval 28082014
 
Brakes german
Brakes   germanBrakes   german
Brakes german
 
Aqa soporte seguridad-web
Aqa soporte seguridad-webAqa soporte seguridad-web
Aqa soporte seguridad-web
 
EMPRESAS
EMPRESASEMPRESAS
EMPRESAS
 
Internet 1
Internet 1Internet 1
Internet 1
 

Similaire à Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A

Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenPraxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenThomas Ferber
 
Vergabedokumentation und Vergabeakte
Vergabedokumentation und VergabeakteVergabedokumentation und Vergabeakte
Vergabedokumentation und VergabeakteThomas Ferber
 
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenWeb-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - RahmenvereinbarungenPraxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - RahmenvereinbarungenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei BieterfragenThomas Ferber
 
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und VeröffentlichungsfristFristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und VeröffentlichungsfristThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenThomas Ferber
 
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - GrundlagenEinführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - GrundlagenThomas Ferber
 

Similaire à Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A (9)

Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenPraxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
 
Vergabedokumentation und Vergabeakte
Vergabedokumentation und VergabeakteVergabedokumentation und Vergabeakte
Vergabedokumentation und Vergabeakte
 
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenWeb-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - RahmenvereinbarungenPraxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
 
Bindefristen
BindefristenBindefristen
Bindefristen
 
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und VeröffentlichungsfristFristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
 
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - GrundlagenEinführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
 

Plus de Thomas Ferber

Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Thomas Ferber
 
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Thomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenPraxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenThomas Ferber
 
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Thomas Ferber
 
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSeminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenPraxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesThomas Ferber
 
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSchwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristPraxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristThomas Ferber
 
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AAngebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AThomas Ferber
 
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AAngebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TerminePraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TermineThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesThomas Ferber
 

Plus de Thomas Ferber (14)

Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
 
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenPraxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
 
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
 
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSeminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenPraxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
 
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSchwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristPraxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
 
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AAngebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
 
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AAngebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TerminePraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
 
Checkliste
ChecklisteCheckliste
Checkliste
 

Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A

  • 1. Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Freihändige Vergaben gemäß VOB/A Thomas Ferber thomas@fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de
  • 2. Seite 2http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Thomas Ferber Ich habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und 1989 mit Diplom abgeschlossen. Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut. Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter. Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig. Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an. Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen. Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein Profil abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang.
  • 5. Seite 5http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • 8. Seite 8http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Freihändige Vergabe § 3 Abs. 1 S. 3 VOB/A:„Bei Freihändiger Vergabe werden Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.“
  • 9. Seite 9http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Freihändige Vergabe § 3 Abs. 1 S. 3 VOB/A:„Bei Freihändiger Vergabe werden Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.“ § 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A:„Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett- bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe- dingungen zu verhandeln.“
  • 10. Seite 10http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber ● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden. ● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen. ● Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist in der VOB/A nicht geregelt. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen Teilnahmewettbewerb vorzuschalten (Horn in jurisPK-vergabeR § 3 VOB/A Rn. 58). ● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe- handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden. Freihändige Vergabe
  • 11. Seite 11http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Grundprinzipien im Vergaberecht
  • 12. Seite 12http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Grundprinzipien des Vergaberechts ● Wettbewerbsgrundsatz ● Tranzparenzgebot ● Diskriminierungsverbot
  • 13. Seite 13http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Grundsätze ● Gebot der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) ● Gebot der Angemessenheit der Preise ● Mittelstandsförderung - Grundsatz der Losaufteilung ● Markterkundungsverbot
  • 14. Seite 14http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber § 2 VOB/A Grundsätze (1) 1. Bauleistungen werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen in transparenten Vergabeverfahren vergeben. 2. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen. (2) Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmen diskriminiert werden. (3) Es ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige Bautätigkeit gefördert wird. (4) Die Durchführung von Vergabeverfahren zum Zwecke der Markterkundung ist unzulässig. (5) Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.
  • 15. Seite 15http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Mindestanzahl der Bieter § 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A:„Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“ Bei der Freihändigen Vergabe von Bauleistungen gibt es keine Vorgabe zur Mindestanzahl von Bewerbern. Es empfiehlt sich aber im Regelfall mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
  • 16. Seite 16http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Mehrere Bieter Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes, Richtlinien zu 111, 1.1.3:„Auch bei einer Freihändigen Vergabe sind grundsätzlich mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Anwendung der Wertgrenze nach § 3 Abs. 5 VOB/A gilt dies ausnahmslos.“
  • 17. Seite 17http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eignung der Bieter § 6 Abs 3, Nr. 6 VOB/A:„Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ist vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Eignung der Bewerber zu prüfen. Dabei sind die Bewerber auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bietet; dies bedeutet, dass sie die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen.“
  • 18. Seite 18http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Wechsel der Bewerber § 6 Abs 2, Nr. 3 VOB/A:„Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe soll unter den Bewerbern möglichst gewechselt werden.“
  • 19. Seite 19http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Freihändige Vergabe
  • 20. Seite 20http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
  • 21. Seite 21http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe - VOB/A
  • 22. Seite 22http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung §3 Abs. 2 VOB/A: „Öffentliche Ausschreibung muss stattfinden, soweit nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen.“
  • 23. Seite 23http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 Satz 1 VOB/A: „Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist,“
  • 24. Seite 24http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 Nr. 1 VOB/A: „wenn für die Leistung aus besonderen Gründen (z. B. Patentschutz, besondere Erfahrung oder Geräte) nur ein bestimmtes Unternehmen in Betracht kommt,“
  • 25. Seite 25http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 Nr. 2 VOB/A: „wenn die Leistung besonders dringlich ist,“
  • 26. Seite 26http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 Nr. 3 VOB/A: „wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können,“
  • 27. Seite 27http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 Nr. 4 VOB/A: „wenn nach Aufhebung einer Öffentlichen Ausschreibung oder Beschränkten Ausschreibung eine erneute Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht,“
  • 28. Seite 28http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 Nr. 5 VOB/A: „wenn es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist,“
  • 29. Seite 29http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 Nr. 6 VOB/A: „wenn sich eine kleine Leistung von einer vergebenen größeren Leistung nicht ohne Nachteil trennen lässt.“
  • 30. Seite 30http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 VOB/A: „Freihändige Vergabe kann außerdem bis zu einem Auftragswert von 10 000 € ohne Umsatzsteuer erfolgen.“
  • 31. Seite 31http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung für Ausschreibungen gemäß VOB/A
  • 32. Seite 32http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Wertgrenzen bei Bauleistungen gemäß VOB/A EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 10.000 Euro (§ 3 Abs. 5 VOB/A) 10.000 Euro (§ 3 Abs. 5 VOB/A) (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A) (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A) 50.000 € für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke,
  • 33. Seite 33http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Bayern, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 10.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes) 30.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen) 10.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes) 30.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen) Beschaffungsstellen des Landes 50 000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke Beschaffungsstellen der Kommunen 125.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 50.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 250.000 € für alle übrigen Gewerke,,
  • 34. Seite 34http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Berlin, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 10.000 Euro 10.000 Euro 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke
  • 35. Seite 35http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Brandenburg, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 20.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes) 100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen) 20.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes) 100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen) Beschaffungsstellen des Landes 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke Beschaffungsstellen der Kommunen 1.000.000 €
  • 36. Seite 36http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Bremen, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 10.000 Euro 10.000 Euro 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke
  • 37. Seite 37http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Hamburg, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 100.000 Euro 100.000 Euro 1.000.000 €
  • 38. Seite 38http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Hessen, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 100.000 Euro je Fachlos 100.000 Euro je Fachlos 1.000.000 € je Fachlos Interessenbekundungsverfahren ab 100.000 Euro (HVergG)
  • 39. Seite 39http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Mecklenburg-Vorpommern, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 100.000 Euro 100.000 Euro 1.000.000 €
  • 40. Seite 40http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Niedersachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 25.000 Euro 25.000 Euro 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke
  • 41. Seite 41http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber NRW, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen) 100.000 Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen) Beschaffungsstellen des Landes 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke Beschaffungsstellen der Kommunen 1.000.000 €
  • 42. Seite 42http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Rheinland-Pfalz, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 10.000 Euro 10.000 Euro 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke
  • 43. Seite 43http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Saarland, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 10.000 Euro 10.000 Euro 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke
  • 44. Seite 44http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Sachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 25.000 Euro 25.000 Euro 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke
  • 45. Seite 45http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Sachsen, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 25.000 Euro 25.000 Euro 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke
  • 46. Seite 46http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Sachsen-Anhalt, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 10.000 Euro 10.000 Euro 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke
  • 47. Seite 47http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Schleswig-Holstein, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 100.000 Euro 100.000 Euro 1.000.000 €
  • 48. Seite 48http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Thüringen, Wertgrenzen bei Bauleistungen EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen VOB/A Abschnitt 2 VOB/A Abschnitt 1 offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 50.000 Euro 50.000 Euro 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, 150.000 € für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, 100.000 € für alle übrigen Gewerke
  • 50. Seite 50http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber §20 Abs. 3 VOB/A Dokumentation Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Diese Dokumentation muss mindestens enthalten: 1. Name und Anschrift des Auftraggebers, 2. Art und Umfang der Leistung, 3. Wert des Auftrags, 4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl, 5. Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für die Ablehnung, 6. Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten, 7. Name des Auftragnehmers und Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf sein Angebot, 8. Anteil der beabsichtigten Weitergabe an Nachunternehmen, soweit bekannt, 9. bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe Gründe für die Wahl des jeweiligen Verfahrens, 10. gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet hat. Der Auftraggeber trifft geeignete Maßnahmen, um den Ablauf der mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren zu dokumentieren.
  • 51. Seite 51http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber §20 Abs. 2 VOB/A Dokumentation Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der Dokumentation zu begründen.
  • 52. Seite 52http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber §20 Abs. 1 VOB/A Dokumentation Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei 1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer 2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten: a) Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers, b) gewähltes Vergabeverfahren, c) Auftragsgegenstand, d) Ort der Ausführung, e) Name des beauftragten Unternehmens.
  • 53. Seite 53http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber ● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden. ● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen. ● Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist in der VOB/A nicht geregelt. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen Teilnahmewettbewerb vorzuschalten (Horn in jurisPK-vergabeR § 3 VOB/A Rn. 58). ● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden. Zusammenfassung
  • 54. Seite 54http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Die Freihändigen Vergabe ist zulässig, wenn ● Der Auftragswert unterhalb der vorgegebenen Wertgrenzen liegt oder ● Ein sachlicher Grund gemäß § 3 Abs. 5 Nr. 1 – Nr. 6 vorliegt. Zusammenfassung
  • 55. Seite 55http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminare Praxisratgeber Vergaberecht
  • 56. Seite 56http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Web-Seminare zum Vergaberecht Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html
  • 57. Seite 57http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar – Einführung in das Vergaberecht Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html http://fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html
  • 58. Seite 58http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar - Bieterstrategien Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html
  • 59. Seite 59http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html
  • 60. Seite 60http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher
  • 61. Seite 61http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber ISBN 978-3-942766-03-6 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013 742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen Hardcover 69,- Euro (inkl. MwSt.) Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren
  • 62. Seite 62http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Fristen im Vergabeverfahren
  • 65. Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.