SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 73
Downloaden Sie, um offline zu lesen
Praxisratgeber Vergaberecht

VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 2
http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 3
Direktkauf

§ 3 Abs. 6 VOL/A: „Leistungen bis zu einem voraussichtlichen
Auftragswert von 500,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter
Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden
(Direktkauf).“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 4
VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung

VOL/A Abschnitt 1

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

500 Euro
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A

http://www.fachverlag-ferber.de

Direktkauf

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 5
http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 6
Öffentliche Ausschreibung
Bei einer öffentliche Ausschreibung handelt es sich um ein
Verfahren für die Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte
bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich
zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Bei der öffentlichen Ausschreibung wird somit der Bewerberkreises
nicht vorab eingeengt. Jeder Bewerber, der sich in der Lage sieht ein
Angebot zu erstellen, darf ein Angebot abgeben. Die öffentliche
Ausschreibung ist somit ein einstufiges Verfahren, bei dem kein
vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb existiert. Die Bieter geben
den Teilnahmeantrag und das Angebot gleichzeitig ab.
Die Einzelheiten für die öffentlichen Ausschreibungen werden in
der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A
(VOB/A), Abschnitt 1 sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen, Teil A (VOL/A), Abschnitt 1 beschrieben.
http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 7
Öffentliche Ausschreibung

§ 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen sind Verfahren,
in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur
Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 8
Wertung

Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfrist
Angebotsfrist

Vergabebekanntmachung
Vergabebekanntmachung

Abgabetermin Angebote
Abgabetermin Angebote
Auswahlentscheidung
Auswahlentscheidung
Zuschlagserteilung
Zuschlagserteilung

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 9
Öffentliche Ausschreibung

Die öffentliche Ausschreibung startet mit der Bekanntmachung
der Ausschreibung. Die Einzelheiten zur Bekanntmachung der
Ausschreibungen finden sich in § 12 VOL/A.
§ 12 Abs. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte
Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige
Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals
www.bund.de ermittelt werden können.“
http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 10
Öffentliche Ausschreibung

Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten
Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in
begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte
Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.
§ 3 Abs. 2 VOL/A: „Die Vergabe von Aufträgen erfolgt in Öffentlicher
Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte
Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe zulässig.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 11
Verhandlungsverbot

Bei der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten
Ausschreibung gibt es ein Verbot von Verhandlungen über Preise
oder Änderung der Angebotsinhalte.
§ 15 VOL/A: „Bei Ausschreibungen dürfen die Auftraggeber von den
Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung
verlangen. Verhandlungen sind unzulässig.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 12
http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 13
Beschränkte Ausschreibung

Bei beschränkten Ausschreibungen werden im Gegensatz zu
öffentlichen Ausschreibungen nur eine begrenzte Anzahl von
Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der beschränkten
Auschreibung unterscheidet man zwischen
●

beschränkter Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb

●

beschränkter Ausschreibung ohne öffentlichem Teilnahmewettbwerb

Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 14
Beschränkte Ausschreibung

§ 3 Abs. 1 S. 2 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen wird in der
Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), aus dem
Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen
zur Angebotsabgabe aufgefordert.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 15
Angebotsfrist
Angebotsfrist

Wertung

Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb

Wertung

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

Vergabebekanntmachung
Vergabebekanntmachung
Abgabetermin
Abgabetermin
Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
Angebotsaufforderung an
ausgewählte Bieter
Abgabetermin
Abgabetermin
Angebote
Angebote
Auswahlentscheidung
Auswahlentscheidung
Zuschlagserteilung
Zuschlagserteilung

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 16
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
§3 Abs. 3 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn
a) die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem
beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise
ausgeführt wenn kann, besonders wenn außergewöhnliche
Eignung (§ 2 Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist,
b) eine Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen (z.B.
Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig ist.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 17
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
In der ersten Stufe werden durch die Veröffentlichung eines
öffentlichen Teilnahmewettbewerbs Unternehmen zur
Teilnahme aufgefordert. Jedes Unternehmen, dass sich in der
Lage sieht, die Anforderungen zu erfüllen, darf und kann am
Teilnahmewettbewerb teilnehmen.

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 18
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs muss
gemäß § 12 VOL/A erfolgen.
§ 12 Abs 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte
Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige
Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen,
amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder
Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in
Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des
Internetportals www.bund.de ermittelt werden können. „
http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 19
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Die an der Ausschreibung interessierten Unternehmen
reichen im Teilnahmewettbewerb ihre Teilnahmeanträge ein.
Die Teilnahmeanträge werden vom Auftraggeber nur auf die
Eignung der Bieter überprüft.
2. Stufe: Aufforderung zur Angebotsabgabe
Der Auftraggeber fordert dann eine beschränkte Anzahl von
Unternehmen zur Angebotsabgabe auf.

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 20
Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb

Wertung

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

Vergabebekanntmachung
Vergabebekanntmachung
Abgabetermin
Abgabetermin
Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
Angebotsaufforderung an
ausgewählte Bieter

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 21
Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen
und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich
mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 22
Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
Unter Umständen müssen aber auch strengere Regeln
beachtet werden. Z. B.
§ 3 Abs 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt
Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013: „Bei
Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind
grundsätzlich mindestens sechs geeignete Unternehmen zur
Abgabe eines Angebots aufzufordern. Das Unterschreiten der
Mindestzahl bedarf einer ausdrücklichen, nachvollziehbaren
und zu dokumentierenden Begründung.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 23
Angebotsfrist
Angebotsfrist

Wertung

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

Angebotsaufforderung an
ausgewählte Bieter
Abgabetermin
Abgabetermin
Angebote
Angebote
Auswahlentscheidung
Auswahlentscheidung
Zuschlagserteilung
Zuschlagserteilung

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 24
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

§3 Abs. 4 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung ohne
Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn
a) eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches
Ergebnis gehabt hat,
b) die Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die
Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem
erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 25
http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 26
Freihändige Vergabe
Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten
eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden. Auf der anderen Seite bietet die
freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei
der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die
Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu
führen.
Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist nicht zwingend
notwendig. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen
Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber
eingehalten werden.
http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 27
Freihändige Vergabe

§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A: „Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei
denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen
wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 28
Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen
und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich
mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 29
Freihändige Vergabe

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 30
Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 31
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig

§3 Abs. 5 lit a) VOL/A: „nach Aufhebung einer
Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine
Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 32
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig

§3 Abs. 5 lit b) VOL/A: „im Anschluss an
Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem
Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen,
die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben
werden müssen,“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 33
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit c) VOL/A: „es sich um die Lieferung von
Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur
Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben
auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und
Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung
des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur
einer Dienststelle des Auftraggebers dienen,“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 34
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig

§3 Abs. 5 lit d) VOL/A: „bei geringfügigen
Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden
Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche
Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen
insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der
ursprünglichen Leistung nicht über-schreiten,“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 35
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit e) VOL/A: „Ersatzteile oder Zubehörstücke
zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der
ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und
diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen
Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen
Bedingungen bezogen werden können,“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 36
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§ 3 Abs. 5 lit f ) VOL/A: „es aus Gründen der
Geheimhaltung erforderlich ist,“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 37
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit g) VOL/A: „die Leistung aufgrund von
Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen
konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die
besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der
Auftraggeber zuzuschreiben sind,“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 38
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit h) VOL/A „die Leistung nach Art und
Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und
erschöpfend beschrieben werden kann, dass
hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden
können,“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 39
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit i) VOL/A: „sie durch Ausführungsbestimmungen von einem Bundesminister –
gegebenenfalls Landesminister - bis zu einem
bestimmten Höchstwert zugelassen ist.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 40
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit j) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an
Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden
sollen,“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 41
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit k) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an
Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen,“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 42
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit l) VOL/A: „für die Leistung aus besonderen
Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.“

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 43
Wertgrenzen für freihändige Vergabe und
beschränkte Ausschreibung für
Ausschreibungen gemäß VOL/A

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 44
VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung

VOL/A Abschnitt 1

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 45
Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Abhängig von Bundesländerregelung
Abhängig von Bundesländerregelung

VOL/A Abschnitt 1

beschränkte Ausschreibung
Abhängig von Bundesländerregelung
Abhängig von Bundesländerregelung
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 46
Baden-Württemberg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren

VOL/A Abschnitt 2

Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) *)
Baden-Württemberg = 40.000 Euro
(Behörden und Betriebe des Landes)
VOL/A Abschnitt 1
(Behörden und Betriebe des Landes)

beschränkte Ausschreibung

Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) *)
Baden-Württemberg = 10.000 Euro
(Behörden und Betriebe des Landes)
(Behörden und Betriebe des Landes)

freihändige Vergabe

500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Beschaffungsordnung vom 17.12.2007 (Az.: 1-0230.0/135)

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 47
Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren

VOL/A Abschnitt 2

Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung

VOL/A Abschnitt 1
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro *) *)
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro

freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 48
Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*) *)
Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro *) *)
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 49
Berlin - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Berlin = 25.000 Euro*) *)
Berlin =
VOL/A Abschnitt 1 25.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Berlin = 7.500 Euro*) *)
Berlin = 7.500 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Vergabe-und Vertragswesen
Sowie § 55 Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften, Stand 2012

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 50
Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Brandenburg = 20.000 Euro*) *)
Brandenburg
VOL/A(Beschaffungsstellen des Landes)
Abschnitt 1 = 20.000 Euro
(Beschaffungsstellen des Landes)
Brandenburg = 20.00 Euro *) *)
Brandenburg = 20.00 Euro
(Beschaffungsstellen des Landes)
(Beschaffungsstellen des Landes)

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 51
Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Brandenburg = 100.000 Euro*) *)
Brandenburg
VOL/A Abschnitt 1 = 100.000 Euro
(Kommunen)
(Kommunen)
Brandenburg = 100.000 Euro*) *)
Brandenburg = 100.000 Euro
(Kommunen)
(Kommunen)

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV, vom 14. Februar 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2010
§ 25 a GemHVO, Änderung vom 28.06.2010

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 52
Bremen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren

VOL/A Abschnitt 2

Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Bremen = 40.000 Euro*) *)
Bremen
VOL/A Abschnitt 1 = 40.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Bremen = 10.000 Euro*) *)
Bremen = 10.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
vom 24. November 2009 i. V. m. der Ergänzung vom 12.04.2011

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 53
Hamburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Hamburg = 100.000 Euro*) *)
Hamburg
VOL/A Abschnitt 1 = 100.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Hamburg = 50.000 Euro*) *)
Hamburg = 50.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 54
Hessen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Hessen = 200.000 Euro*) *)
Hessen =
VOL/A Abschnitt 1 200.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Hessen = 100.000 Euro*) *)
Hessen = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 bzw. gemeinsamer Runderlass Öffentliches Auftragswesen (StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561)

Gemäß § 4 Abs. 5 HVgG ist vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ab einem geschätzten
Auftragswert bei Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag und bei und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen.

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 55
Mecklenburg-Vorpommern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren

VOL/A Abschnitt 2

Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro *) *)
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro *) *)
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und
Tourismus vom 21. Januar 2013 – V140-611-00020-2012/051-005

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 56
Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Niedersachsen = 100.000 Euro*) *)
Niedersachsen
VOL/A Abschnitt 1 = 100.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Niedersachsen = 50.000 Euro *) *)
Niedersachsen = 50.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Wertgrenzenerlass des MW vom 25.11.2011, Gültigkeit bis zum 31.12.2013.

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 57
Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Niedersachsen = 50.000 Euro *) *)
Niedersachsen
VOL/A Abschnitt 1 = 50.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Niedersachsen = 25.000 Euro *) *)
Niedersachsen = 25.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Nds. Wertgrenzenverordnung (NwertVO) – Entwurf vom 4.12.2013. Noch nicht in Kraft getreten.

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 58
NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren

VOL/A Abschnitt 2

Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

NRW (Auftraggeber des Landes) =
NRW (Auftraggeber des Landes) =
50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*) *)
50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)
VOL/A AbschnittTeilnahmewettbewerb)*) *)
100.000 Euro (mit 1
100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro *) *)
NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Wertgrenzenerlass vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 59
NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) *)
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) *)
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 60
Rheinland-Pfalz - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung

VOL/A Abschnitt 1

beschränkte Ausschreibung

Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*) *)
Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 13.12.2011

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 61
Saarland - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren

VOL/A Abschnitt 2

Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Saarland = 25.000 Euro*) *)
Saarland
VOL/A Abschnitt 1 = 25.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro *) *)
Saarland (IuK-Bereich) =Euro*) Euro
Saarland = 10.000 15.000
Saarland = 10.000 Euro*)

freihändige Vergabe

500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Beschaffungsrichtlinien vom 16. September.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 62
Sachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung

VOL/A Abschnitt 1

beschränkte Ausschreibung

Sachsen = 25.000 Euro*) *)
Sachsen = 25.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: § 4 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergabeG vom 14. Februar 2013

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 63
Sachsen-Anhalt - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro *) *)
Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro *) *)
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8.12.2010 – 42-32570-20

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 64
Schleswig-Holstein - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren

VOL/A Abschnitt 2

Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) *)
VOL/A Schleswig-Holstein = 100.000 Euro
Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) *)
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) vom 28.11.2013

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 65
Thüringen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung
Thüringen = 50.000 Euro*) *)
Thüringen
VOL/A Abschnitt 1 = 50.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Thüringen = 20.000 Euro*) *)
Thüringen = 20.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf

*) Quelle: Vergabe-Mittelstandsrichtlinie Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 66
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 67
Seminar - Einführung

11.03.2014 in Darmstadt
18.03.2014 in Dortmund
25.03.2014 in München
08.04.2014 in Darmstadt
06.05.2014 in Darmstadt
13.05.2014 in Darmstadt
01.07.2014 in München
08.07.2014 in Darmstadt

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 68
Seminar - Bieterstrategien

12.03.2014 Darmstadt
20.03.2014 Dortmund

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 69
Seminar - IT-Vergabe

19.03.2014 in Dortmund
26.03.2014 in München
07.05.2013 in Darmstadt
14. 05.2014 in Leipzig
02.05.2014 in München

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 70
Preisrecht + Preisprüfung

www.singer-preispruefung.de

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 71
Vielen Dank!

http://www.fachverlag-ferber.de
http://vergaberecht-schulung.de
Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen
werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder
drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung
zu prüfen.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu
der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene
Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Weitere ähnliche Inhalte

Mehr von Thomas Ferber

Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Thomas Ferber
 
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Thomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenPraxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/APraxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/AThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - RahmenvereinbarungenPraxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - RahmenvereinbarungenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenPraxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenThomas Ferber
 
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Thomas Ferber
 
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSeminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenPraxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenThomas Ferber
 
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenWeb-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesThomas Ferber
 
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSchwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristPraxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristThomas Ferber
 
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AAngebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AThomas Ferber
 
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AAngebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TerminePraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TermineThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei BieterfragenThomas Ferber
 
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - GrundlagenEinführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - GrundlagenThomas Ferber
 

Mehr von Thomas Ferber (20)

Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
 
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenPraxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/APraxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - RahmenvereinbarungenPraxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenPraxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
 
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
 
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSeminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenPraxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
 
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenWeb-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
 
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSchwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristPraxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
 
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AAngebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
 
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AAngebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TerminePraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
 
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - GrundlagenEinführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
 

Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

  • 1. Praxisratgeber Vergaberecht VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte Thomas Ferber thomas@fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de
  • 4. Direktkauf § 3 Abs. 6 VOL/A: „Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktkauf).“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 4
  • 5. VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 500 Euro 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A http://www.fachverlag-ferber.de Direktkauf Fachverlag Thomas Ferber Seite 5
  • 7. Öffentliche Ausschreibung Bei einer öffentliche Ausschreibung handelt es sich um ein Verfahren für die Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Bei der öffentlichen Ausschreibung wird somit der Bewerberkreises nicht vorab eingeengt. Jeder Bewerber, der sich in der Lage sieht ein Angebot zu erstellen, darf ein Angebot abgeben. Die öffentliche Ausschreibung ist somit ein einstufiges Verfahren, bei dem kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb existiert. Die Bieter geben den Teilnahmeantrag und das Angebot gleichzeitig ab. Die Einzelheiten für die öffentlichen Ausschreibungen werden in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A), Abschnitt 1 sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), Abschnitt 1 beschrieben. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 7
  • 8. Öffentliche Ausschreibung § 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen sind Verfahren, in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 8
  • 9. Wertung Öffentliche Ausschreibung Angebotsfrist Angebotsfrist Vergabebekanntmachung Vergabebekanntmachung Abgabetermin Angebote Abgabetermin Angebote Auswahlentscheidung Auswahlentscheidung Zuschlagserteilung Zuschlagserteilung http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 9
  • 10. Öffentliche Ausschreibung Die öffentliche Ausschreibung startet mit der Bekanntmachung der Ausschreibung. Die Einzelheiten zur Bekanntmachung der Ausschreibungen finden sich in § 12 VOL/A. § 12 Abs. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 10
  • 11. Öffentliche Ausschreibung Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig. § 3 Abs. 2 VOL/A: „Die Vergabe von Aufträgen erfolgt in Öffentlicher Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe zulässig.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 11
  • 12. Verhandlungsverbot Bei der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung gibt es ein Verbot von Verhandlungen über Preise oder Änderung der Angebotsinhalte. § 15 VOL/A: „Bei Ausschreibungen dürfen die Auftraggeber von den Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen sind unzulässig.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 12
  • 14. Beschränkte Ausschreibung Bei beschränkten Ausschreibungen werden im Gegensatz zu öffentlichen Ausschreibungen nur eine begrenzte Anzahl von Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der beschränkten Auschreibung unterscheidet man zwischen ● beschränkter Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb ● beschränkter Ausschreibung ohne öffentlichem Teilnahmewettbwerb Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 14
  • 15. Beschränkte Ausschreibung § 3 Abs. 1 S. 2 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen wird in der Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), aus dem Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 15
  • 16. Angebotsfrist Angebotsfrist Wertung Teilnahmewettbewerb Teilnahmewettbewerb Wertung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Vergabebekanntmachung Vergabebekanntmachung Abgabetermin Abgabetermin Teilnahmewettbewerb Teilnahmewettbewerb Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter Abgabetermin Abgabetermin Angebote Angebote Auswahlentscheidung Auswahlentscheidung Zuschlagserteilung Zuschlagserteilung http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 16
  • 17. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb §3 Abs. 3 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn a) die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt wenn kann, besonders wenn außergewöhnliche Eignung (§ 2 Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist, b) eine Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen (z.B. Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig ist.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 17
  • 18. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb 1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb In der ersten Stufe werden durch die Veröffentlichung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs Unternehmen zur Teilnahme aufgefordert. Jedes Unternehmen, dass sich in der Lage sieht, die Anforderungen zu erfüllen, darf und kann am Teilnahmewettbewerb teilnehmen. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 18
  • 19. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb 1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs muss gemäß § 12 VOL/A erfolgen. § 12 Abs 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können. „ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 19
  • 20. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb 1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb Die an der Ausschreibung interessierten Unternehmen reichen im Teilnahmewettbewerb ihre Teilnahmeanträge ein. Die Teilnahmeanträge werden vom Auftraggeber nur auf die Eignung der Bieter überprüft. 2. Stufe: Aufforderung zur Angebotsabgabe Der Auftraggeber fordert dann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auf. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 20
  • 21. Teilnahmewettbewerb Teilnahmewettbewerb Wertung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Vergabebekanntmachung Vergabebekanntmachung Abgabetermin Abgabetermin Teilnahmewettbewerb Teilnahmewettbewerb Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 21
  • 22. Beschränkte Ausschreibung Mindestanzahl der Bieter § 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 22
  • 23. Beschränkte Ausschreibung Mindestanzahl der Bieter Unter Umständen müssen aber auch strengere Regeln beachtet werden. Z. B. § 3 Abs 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013: „Bei Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind grundsätzlich mindestens sechs geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Das Unterschreiten der Mindestzahl bedarf einer ausdrücklichen, nachvollziehbaren und zu dokumentierenden Begründung.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 23
  • 24. Angebotsfrist Angebotsfrist Wertung Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter Abgabetermin Abgabetermin Angebote Angebote Auswahlentscheidung Auswahlentscheidung Zuschlagserteilung Zuschlagserteilung http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 24
  • 25. Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb §3 Abs. 4 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn a) eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat, b) die Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 25
  • 27. Freihändige Vergabe Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden. Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen. Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist nicht zwingend notwendig. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 27
  • 28. Freihändige Vergabe § 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A: „Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 28
  • 29. Beschränkte Ausschreibung Mindestanzahl der Bieter § 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 29
  • 31. Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 31
  • 32. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 lit a) VOL/A: „nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 32
  • 33. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 lit b) VOL/A: „im Anschluss an Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen, die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben werden müssen,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 33
  • 34. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit c) VOL/A: „es sich um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur einer Dienststelle des Auftraggebers dienen,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 34
  • 35. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 lit d) VOL/A: „bei geringfügigen Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der ursprünglichen Leistung nicht über-schreiten,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 35
  • 36. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit e) VOL/A: „Ersatzteile oder Zubehörstücke zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen Bedingungen bezogen werden können,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 36
  • 37. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn § 3 Abs. 5 lit f ) VOL/A: „es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 37
  • 38. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit g) VOL/A: „die Leistung aufgrund von Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der Auftraggeber zuzuschreiben sind,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 38
  • 39. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit h) VOL/A „die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 39
  • 40. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit i) VOL/A: „sie durch Ausführungsbestimmungen von einem Bundesminister – gegebenenfalls Landesminister - bis zu einem bestimmten Höchstwert zugelassen ist.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 40
  • 41. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit j) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden sollen,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 41
  • 42. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit k) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 42
  • 43. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit l) VOL/A: „für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 43
  • 44. Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung für Ausschreibungen gemäß VOL/A http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 44
  • 45. VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 45
  • 46. Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Abhängig von Bundesländerregelung Abhängig von Bundesländerregelung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Abhängig von Bundesländerregelung Abhängig von Bundesländerregelung freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 46
  • 47. Baden-Württemberg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) *) Baden-Württemberg = 40.000 Euro (Behörden und Betriebe des Landes) VOL/A Abschnitt 1 (Behörden und Betriebe des Landes) beschränkte Ausschreibung Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) *) Baden-Württemberg = 10.000 Euro (Behörden und Betriebe des Landes) (Behörden und Betriebe des Landes) freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Beschaffungsordnung vom 17.12.2007 (Az.: 1-0230.0/135) http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 47
  • 48. Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro *) *) Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 48
  • 49. Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*) *) Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro *) *) Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 49
  • 50. Berlin - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Berlin = 25.000 Euro*) *) Berlin = VOL/A Abschnitt 1 25.000 Euro beschränkte Ausschreibung Berlin = 7.500 Euro*) *) Berlin = 7.500 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Vergabe-und Vertragswesen Sowie § 55 Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften, Stand 2012 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 50
  • 51. Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Brandenburg = 20.000 Euro*) *) Brandenburg VOL/A(Beschaffungsstellen des Landes) Abschnitt 1 = 20.000 Euro (Beschaffungsstellen des Landes) Brandenburg = 20.00 Euro *) *) Brandenburg = 20.00 Euro (Beschaffungsstellen des Landes) (Beschaffungsstellen des Landes) beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 51
  • 52. Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Brandenburg = 100.000 Euro*) *) Brandenburg VOL/A Abschnitt 1 = 100.000 Euro (Kommunen) (Kommunen) Brandenburg = 100.000 Euro*) *) Brandenburg = 100.000 Euro (Kommunen) (Kommunen) beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV, vom 14. Februar 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2010 § 25 a GemHVO, Änderung vom 28.06.2010 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 52
  • 53. Bremen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Bremen = 40.000 Euro*) *) Bremen VOL/A Abschnitt 1 = 40.000 Euro beschränkte Ausschreibung Bremen = 10.000 Euro*) *) Bremen = 10.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 24. November 2009 i. V. m. der Ergänzung vom 12.04.2011 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 53
  • 54. Hamburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Hamburg = 100.000 Euro*) *) Hamburg VOL/A Abschnitt 1 = 100.000 Euro beschränkte Ausschreibung Hamburg = 50.000 Euro*) *) Hamburg = 50.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 54
  • 55. Hessen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Hessen = 200.000 Euro*) *) Hessen = VOL/A Abschnitt 1 200.000 Euro beschränkte Ausschreibung Hessen = 100.000 Euro*) *) Hessen = 100.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 bzw. gemeinsamer Runderlass Öffentliches Auftragswesen (StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561) Gemäß § 4 Abs. 5 HVgG ist vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ab einem geschätzten Auftragswert bei Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag und bei und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 55
  • 56. Mecklenburg-Vorpommern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro *) *) Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro *) *) Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 21. Januar 2013 – V140-611-00020-2012/051-005 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 56
  • 57. Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Niedersachsen = 100.000 Euro*) *) Niedersachsen VOL/A Abschnitt 1 = 100.000 Euro beschränkte Ausschreibung Niedersachsen = 50.000 Euro *) *) Niedersachsen = 50.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Wertgrenzenerlass des MW vom 25.11.2011, Gültigkeit bis zum 31.12.2013. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 57
  • 58. Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Niedersachsen = 50.000 Euro *) *) Niedersachsen VOL/A Abschnitt 1 = 50.000 Euro beschränkte Ausschreibung Niedersachsen = 25.000 Euro *) *) Niedersachsen = 25.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Nds. Wertgrenzenverordnung (NwertVO) – Entwurf vom 4.12.2013. Noch nicht in Kraft getreten. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 58
  • 59. NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen NRW (Auftraggeber des Landes) = NRW (Auftraggeber des Landes) = 50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*) *) 50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb) VOL/A AbschnittTeilnahmewettbewerb)*) *) 100.000 Euro (mit 1 100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb) öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro *) *) NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Wertgrenzenerlass vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 59
  • 60. NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) *) NRW (Kommunen) = 100.000 Euro VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) *) NRW (Kommunen) = 100.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 60
  • 61. Rheinland-Pfalz - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*) *) Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 13.12.2011 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 61
  • 62. Saarland - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Saarland = 25.000 Euro*) *) Saarland VOL/A Abschnitt 1 = 25.000 Euro beschränkte Ausschreibung Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro *) *) Saarland (IuK-Bereich) =Euro*) Euro Saarland = 10.000 15.000 Saarland = 10.000 Euro*) freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Beschaffungsrichtlinien vom 16. September.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 62
  • 63. Sachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Sachsen = 25.000 Euro*) *) Sachsen = 25.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: § 4 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergabeG vom 14. Februar 2013 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 63
  • 64. Sachsen-Anhalt - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro *) *) Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro *) *) Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8.12.2010 – 42-32570-20 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 64
  • 65. Schleswig-Holstein - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) *) VOL/A Schleswig-Holstein = 100.000 Euro Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) *) Schleswig-Holstein = 100.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) vom 28.11.2013 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 65
  • 66. Thüringen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Thüringen = 50.000 Euro*) *) Thüringen VOL/A Abschnitt 1 = 50.000 Euro beschränkte Ausschreibung Thüringen = 20.000 Euro*) *) Thüringen = 20.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 500 VOL/A § 3 Abs. 6 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Vergabe-Mittelstandsrichtlinie Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 66
  • 68. Seminar - Einführung 11.03.2014 in Darmstadt 18.03.2014 in Dortmund 25.03.2014 in München 08.04.2014 in Darmstadt 06.05.2014 in Darmstadt 13.05.2014 in Darmstadt 01.07.2014 in München 08.07.2014 in Darmstadt http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 68
  • 69. Seminar - Bieterstrategien 12.03.2014 Darmstadt 20.03.2014 Dortmund http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 69
  • 70. Seminar - IT-Vergabe 19.03.2014 in Dortmund 26.03.2014 in München 07.05.2013 in Darmstadt 14. 05.2014 in Leipzig 02.05.2014 in München http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 70
  • 73. Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.