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D 2.1
Unseriöser Wissenschaftsjournalismus –
wie sich Institute und Dozenten wehren können
Ein Beispiel aus der Praxis




                                                Gernot Lehr
                                             Christoph Fasel



Wissenschaftler und Institute geraten immer wieder in das Visier kritischer Journalisten. Eine Mi-
schung aus Wissenschaft, Klatsch, Spannung und menschlichen Verhaltensweisen machen For-
schung und Wissenschaft immer wieder gern zum Ziel negativer Berichterstattung. Anhand eines
tatsächlichen Falls sollen für derartige Konstellationen die presserechtlichen Möglichkeiten des
effektiven Rechtsschutzes dargestellt werden.


Gliederung                                                                                  Seite

1.      Unseriöser Wissenschaftsjournalismus – der praktische Fall                              2
2.      Die Berichterstattung                                                                   3
3.      Der Unterlassungsanspruch                                                               5
4.      Der Gegendarstellungsanspruch                                                           8
5.      Weitere Ansprüche                                                                       8
6.      Signalwirkung für weitere Berichterstattungen                                           9




HWK 1 07 09 12                                                                                  1
D 2.1                                       Alles was Recht ist: Was darf ich, was nicht?

Beispiele aus der Praxis




                           1.    Unseriöser Wissenschaftsjournalismus –
                                 der praktische Fall
                           Wissenschaftler und Institute geraten immer wieder in das Visier kriti-
                           scher Journalisten. Dies hat mehrere Gründe:

                           • Für vermeintliche Missstände in Wissenschaft und Forschung inte-
                             ressieren sich in der Regel breite Bevölkerungsgruppen.

                           • Deshalb können für Berichte über angebliche Missstände aus uni-
                             versitären Einrichtungen, Kliniken oder sonstigen Forschungsinsti-
                             tutionen viele Leser und Zuschauer interessiert werden.

                           • Hinzu tritt der Umstand, dass gerade im Wissenschaftsbereich in-
                             vestigative Journalisten häufig auf Informanten zurückgreifen kön-
                             nen, die dem Umkreis der Betroffenen zuzuordnen sind und des-
                             halb als besonders gut informiert gelten.

                           • In vielen Fällen einer (Falsch-)Berichterstattung im Wissenschafts-
                             bereich ist die Ursache eine Kampagne, die von einem Kollegen
                             oder einer Kollegin des Betroffenen initiiert wurde.

                           • Persönliche Gründe wie Frustration oder Neid wegen besonders
                             herausragender wissenschaftlicher Erfolge eines Kollegen/einer
                             Kollegin sind häufig die tatsächlichen Ursachen für Fehlinformati-
                             onen, mit denen die Medien versorgt werden und die den Auftakt
                             für eine intensive Falschberichterstattung bilden.

                           Diese Mischung aus Wissenschaft, Klatsch, Intrige, Spannung, teil-
                           weise mysteriös erscheinenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und
                           menschlichen Verhaltensweisen machen Forschung und Wissenschaft
                           immer wieder gern zum Ziel negativer Berichterstattung.

                           Anhand eines tatsächlichen und hinsichtlich der handelnden Personen
                           leicht verfremdeten Falls, der in einem Wochenmagazin veröffentlicht
                           wurde, sollen für derartige Fallkonstellationen die presserechtlichen
                           Möglichkeiten des effektiven Rechtsschutzes dargestellt werden.




2                                                                                   HWK 1 07 09 12
D 2.1                                            Alles was Recht ist: Was darf ich, was nicht?

Beispiele aus der Praxis




  Informationen zu den Autoren:

  Gernot Lehr, geboren 1957 in Bonn. Studium der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft in
  Bonn und München. 1982 erstes, 1986 zweites jur. Staatsexamen. Von 1981 bis 1985 Mitarbeiter
  am Lehrstuhl für Kirchenrecht und öffentliches Recht der Universität Bonn, Prof. Dr. Schlaich. 1986
  Mitarbeit im Justitiariat einer Rundfunkanstalt. 1987 Eintritt in die Anwaltskanzlei. Vorstandsmitglied
  des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit, Stuttgart; Vorstandsmitglied des Instituts für
  Europäisches Medienrecht, Saarbrücken; Berater der Publizistischen Kommission der Deutschen
  Bischofskonferenz; Dozent des Fachlehrgangs Urheber- und Medienrecht der Deutschen
  AnwaltAkademie. Veröffentlichungen zum Rundfunk-, Presse- und Glücksspielrecht. Schwerpunkte:
  Verfassungsrecht; Rundfunkrecht; Presse- und Äußerungsrecht; Recht der Informations-
  technologien; Urheberrecht; Glücksspielrecht.

  Prof. Dr. Christoph Fasel lehrt als Dekan und Prorektor an der SRH Hochschule in Calw Medien-
  und Kommunikationsmanagement. Als Journalist arbeitete er unter anderem bei BILD, der
  Abendzeitung, dem Bayerischen Rundfunk und der Zeitschrift Eltern. Er war Reporter des STERN,
  Chefredakteur von Reader’s Digest Deutschland und Österreich und Leiter der Henri Nannen
  Journalistenschule Gruner+Jahr/DIE ZEIT. Er ist Gründungs-Chefredakteur des Wissenschafts-
  magazins „Faszination Forschung“ der TU München.




10                                                                                          HWK 1 07 09 12

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C. Fasel, G. Lehr: Unseriöser Wissenschaftsjournalismus

  • 1. D 2.1 Unseriöser Wissenschaftsjournalismus – wie sich Institute und Dozenten wehren können Ein Beispiel aus der Praxis Gernot Lehr Christoph Fasel Wissenschaftler und Institute geraten immer wieder in das Visier kritischer Journalisten. Eine Mi- schung aus Wissenschaft, Klatsch, Spannung und menschlichen Verhaltensweisen machen For- schung und Wissenschaft immer wieder gern zum Ziel negativer Berichterstattung. Anhand eines tatsächlichen Falls sollen für derartige Konstellationen die presserechtlichen Möglichkeiten des effektiven Rechtsschutzes dargestellt werden. Gliederung Seite 1. Unseriöser Wissenschaftsjournalismus – der praktische Fall 2 2. Die Berichterstattung 3 3. Der Unterlassungsanspruch 5 4. Der Gegendarstellungsanspruch 8 5. Weitere Ansprüche 8 6. Signalwirkung für weitere Berichterstattungen 9 HWK 1 07 09 12 1
  • 2. D 2.1 Alles was Recht ist: Was darf ich, was nicht? Beispiele aus der Praxis 1. Unseriöser Wissenschaftsjournalismus – der praktische Fall Wissenschaftler und Institute geraten immer wieder in das Visier kriti- scher Journalisten. Dies hat mehrere Gründe: • Für vermeintliche Missstände in Wissenschaft und Forschung inte- ressieren sich in der Regel breite Bevölkerungsgruppen. • Deshalb können für Berichte über angebliche Missstände aus uni- versitären Einrichtungen, Kliniken oder sonstigen Forschungsinsti- tutionen viele Leser und Zuschauer interessiert werden. • Hinzu tritt der Umstand, dass gerade im Wissenschaftsbereich in- vestigative Journalisten häufig auf Informanten zurückgreifen kön- nen, die dem Umkreis der Betroffenen zuzuordnen sind und des- halb als besonders gut informiert gelten. • In vielen Fällen einer (Falsch-)Berichterstattung im Wissenschafts- bereich ist die Ursache eine Kampagne, die von einem Kollegen oder einer Kollegin des Betroffenen initiiert wurde. • Persönliche Gründe wie Frustration oder Neid wegen besonders herausragender wissenschaftlicher Erfolge eines Kollegen/einer Kollegin sind häufig die tatsächlichen Ursachen für Fehlinformati- onen, mit denen die Medien versorgt werden und die den Auftakt für eine intensive Falschberichterstattung bilden. Diese Mischung aus Wissenschaft, Klatsch, Intrige, Spannung, teil- weise mysteriös erscheinenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und menschlichen Verhaltensweisen machen Forschung und Wissenschaft immer wieder gern zum Ziel negativer Berichterstattung. Anhand eines tatsächlichen und hinsichtlich der handelnden Personen leicht verfremdeten Falls, der in einem Wochenmagazin veröffentlicht wurde, sollen für derartige Fallkonstellationen die presserechtlichen Möglichkeiten des effektiven Rechtsschutzes dargestellt werden. 2 HWK 1 07 09 12
  • 3. D 2.1 Alles was Recht ist: Was darf ich, was nicht? Beispiele aus der Praxis Informationen zu den Autoren: Gernot Lehr, geboren 1957 in Bonn. Studium der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft in Bonn und München. 1982 erstes, 1986 zweites jur. Staatsexamen. Von 1981 bis 1985 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht und öffentliches Recht der Universität Bonn, Prof. Dr. Schlaich. 1986 Mitarbeit im Justitiariat einer Rundfunkanstalt. 1987 Eintritt in die Anwaltskanzlei. Vorstandsmitglied des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit, Stuttgart; Vorstandsmitglied des Instituts für Europäisches Medienrecht, Saarbrücken; Berater der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz; Dozent des Fachlehrgangs Urheber- und Medienrecht der Deutschen AnwaltAkademie. Veröffentlichungen zum Rundfunk-, Presse- und Glücksspielrecht. Schwerpunkte: Verfassungsrecht; Rundfunkrecht; Presse- und Äußerungsrecht; Recht der Informations- technologien; Urheberrecht; Glücksspielrecht. Prof. Dr. Christoph Fasel lehrt als Dekan und Prorektor an der SRH Hochschule in Calw Medien- und Kommunikationsmanagement. Als Journalist arbeitete er unter anderem bei BILD, der Abendzeitung, dem Bayerischen Rundfunk und der Zeitschrift Eltern. Er war Reporter des STERN, Chefredakteur von Reader’s Digest Deutschland und Österreich und Leiter der Henri Nannen Journalistenschule Gruner+Jahr/DIE ZEIT. Er ist Gründungs-Chefredakteur des Wissenschafts- magazins „Faszination Forschung“ der TU München. 10 HWK 1 07 09 12