1. Nr. 10 von 12
Oktober 2012 · 94. Jahrgang
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Wirtschaftspolitisches Mitteilungsblatt
für die Mitglieder der AIHK
M I T T E I L U N G E N
Wirtschaftsfreundlichkeit = Standortvorteil Aargau
von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau
Am 21. Oktober finden im Aargau die Grossrats- und Regierungsratswahlen – WAHLEN VOM
wie von uns seit langem gefordert – gleichzeitig statt. Sowohl für den Regie- 21. OKTOBER 2012
rungsrat als auch für den Grossen Rat stehen viele ausgewiesene Personen für
eine Wahl zur Verfügung. Nicht nur die Mitglieder der Aargauischen Industrie-
und Handelskammer, sondern alle Kantonseinwohner profitieren von der Wahl
wirtschaftsfreundlicher Kandidatinnen und Kandidaten.
Uns Aargauerinnen und Aargauern geht es im Quer- Wirtschaftsfreundliche Personen in
vergleich gut. Eine positive wirtschaftliche Entwick- den Grossen Rat wählen
lung unseres Kantons dient allen Einwohnerinnen
und Einwohnern. Wir profitieren davon, dass die Erstmals finden die Grossratswahlen nach dem revi-
Standortbedingungen sowohl von natürlichen Per- dierten Wahlgesetz mit einem Quorum und gleich-
sonen als auch von Unternehmen insgesamt positiv zeitig mit den Regierungsratswahlen statt. Wir
wahrgenommen werden. Der Aargau ist wirtschafts- begrüssen sowohl die Massnahme gegen die Zer-
freundlich, was sich unter anderem in der Haltung splitterung des Parlaments als auch die gleichzeitige
von Parlament, Regierung und Verwaltung gegen- Wahl von Parlament und Regierung.
über Firmen positiv auswirkt. Das ist ein für uns posi-
tiver Standortfaktor. Der Vorstand der AIHK ruft die Stimmberechtigten
dazu auf, sich an den Wahlen zu beteiligen und wirt-
Weitere wichtige Standortfaktoren, wie die gute Er- schaftsfreundliche Kandidatinnen und Kandidaten
reichbarkeit, die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeits- aus den bürgerlichen (Regierungs-)Parteien in den
kräfte oder gesunde Staatsfinanzen und eine mass- Grossen Rat zu wählen.
volle steuerliche Belastung, werden ebenfalls direkt
von Regierung und Parlament beeinflusst. Eine soli-
de bürgerliche Mehrheit im Regierungsrat und im Wahlempfehlung Regierungsrat
Grossen Rat sichert unsere gute Stellung im Stand- Der Vorstand der Aargauischen Industrie- und Handels-
ortwettbewerb. kammer AIHK empfiehlt für die Regierungsratswahlen
vom 21. Oktober 2012 vier bürgerliche Kandidaten zur
Wahl:
Roland Brogli, Alex Hürzeler, Stephan Attiger und
Roland Brogli (CVP, bisher)
Thomas Burgherr bringen alle Voraussetzungen für
Alex Hürzeler (SVP, bisher)
eine erfolgreiche bürgerliche Politik mit. Das haben
Stephan Attiger (FDP, neu)
sie als Regierungs- bzw. Grossräte bewiesen. Die
Thomas Burgherr (SVP, neu)
AIHK empfiehlt sie deshalb zur Wahl.
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2. Mit massiver Förderung zur Energiewende
von Jan Krejci, lic. iur., juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau
VERNEHMLASSUNG Der Bundesrat will mit Energiesparen und der (massiven) Förderung erneuerba-
ENERGIESTRATEGIE rer Energien den Ausstieg aus der Kernenergie einleiten. Hierfür hat er ein ers-
2050 tes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Konkret soll der Ener-
gieverbrauch pro Person bis zum Jahr 2035 um 35 Prozent reduziert werden.
Der erste Schritt des Ausstiegs soll rund 30 Milliarden Franken kosten. Damit
wird aber bloss rund die Hälfte der anvisierten Ziele erreicht. Ein weiteres Paket
wird erst Mitte 2013 konkretisiert und soll die Lücke ab 2021 schliessen.
Nach dem tragischen Reaktorunfall in Japan entschie- Ausbau erneuerbarer Energien
den der Bundesrat und das Parlament letztes Jahr sehr
schnell den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Die Jahresproduktion aus Wasserkraft soll bis 2035
Daraufhin wurde das Bundesamt für Energie (BFE) da- auf mindestens 37’400 GWh ausgebaut werden. Die
mit beauftragt, eine Strategie auszuarbeiten, wie dieser Produktion der übrigen erneuerbaren Energien soll
Entscheid umzusetzen ist. Am 18. April 2012 präsen- im gleichen Zeitraum auf 11’940 GWh anwachsen.
tierte der Bundesrat die ersten Vorschläge für Massnah- Um den Anteil der Stromproduktion aus erneuerba-
men zur Umsetzung der Strategie und gab damit einen ren Energien zu steigern, wird insbesondere auf För-
Vorgeschmack auf die «Energiestrategie 2050». derung und ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren
gesetzt.
Seither wartete man gespannt auf eine Konkretisie-
rung des Massnahmenpakets. Nun ist der Schleier Damit genügend Fördermittel zur Verfügung ste-
gelüftet: Der Bundesrat hat Ende September seine hen, soll als erstes der Kostendeckel (Gesamtdeckel
Vorstellungen präzisiert, wie er den Wegfall von sowie Teildeckel für die einzelnen Technologien)
40 Prozent Strom aus Schweizer Kernkraftwerken wegfallen. Nur für den Zubau von Photovoltaik-
ersetzen möchte, und hat die Vernehmlassung zur Anlagen soll es weiterhin jährliche Kontingente ge-
«Energiewende» eröffnet. ben. Damit dezentrale Anlagen den selbst produ-
Mit diesem ersten Massnahmenpaket will der Bun- zierten Strom primär selber verbrauchen können
desrat den schrittweisen Umbau des Schweizer und nur den Überschuss ins Netz einspeisen müs-
Energiesystems in Angriff nehmen. Er will den Ener- sen, will der Bundesrat eine Eigenverbrauchsrege-
gie- und Stromverbrauch pro Person senken, den lung einführen. Allerdings müssen die Anlagenei-
Anteil fossiler Energie reduzieren und die nukleare gentümer weiterhin Netzkosten zahlen. Schliesslich
Stromproduktion durch Effizienzgewinne und durch seien sie ja immer noch auf Systemdienstleistungen
den Zubau erneuerbarer Energien ersetzen. Dafür angewiesen, wenn zum Beispiel die Sonne mal
seien raschere und einfachere Verfahren sowie die nicht scheine.
Modernisierung und der Ausbau der Stromnetze
notwendig. Ausserdem müssen das Energiegesetz Zurzeit warten 14’000 angemeldete Photovoltaik-
sowie eine Vielzahl anderer Erlasse angepasst wer- Projekte auf eine kostendeckende Einspeisevergü-
den. tung (KEV). Geht es allerdings nach dem Bundesrat
sollen kleine Photovoltaik-Anlagen, d.h. solche mit
weniger als 10 kW Leistung, keine KEV mehr erhal-
Minus 35 Prozent Stromverbrauch
ten. Stattdessen sollen diese Anlagen mit einer ein-
Konkret soll der durchschnittliche Energieverbrauch maligen Finanzspritze von 30 Prozent der Investiti-
pro Person und Jahr gegenüber dem Stand von 2020 onskosten gefördert werden.
bis zum Jahr 2035 um 35 Prozent reduziert werden.
Ausserdem sieht der Bundesrat vor, dass der Strom- Im Weiteren ist ein gesamtschweizerischer Ausbau-
verbrauch bis zum Jahr 2020 zu stabilisieren ist und potenzialplan vorgesehen. Die Kantone haben
danach sukzessive sinken soll. Dies obwohl die Be- demnach Gebiete auszuscheiden, in denen die Nut-
völkerung wächst, immer mehr Geräte den Strom- zung erneuerbarer Energien, insbesondere Wasser-
verbrauch in die Höhe schrauben und der Privatver- und Windkraft, möglich ist. Kommen sie dem Auf-
kehr elektrifiziert werden soll. trag nicht nach, greift der Bund subsidiär ein.
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3. Ausserdem haben die Kantone für den Bau von Massnahmen ihren Stromverbrauch um 10 Prozent
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mög- gesenkt. Dies entspricht 1 TWh. Bis ins Jahr 2020
lichst rasche Bewilligungsverfahren vorzusehen. könnte dieser Betrag gar auf 2 TWh verdoppelt wer-
Schliesslich sollen Windkraft und Sonnenenergie den! Die EnAW rechnet vor, dass in diesem Bereich
nationale Bedeutung erhalten. Im Energiegesetz mit wirtschaftlichen Massnahmen ein Einsparpoten-
wird festgelegt, dass die Nutzung erneuerbarer tial von bis zu 7 TWh bis 2050 möglich wäre. Gleich-
Energien und ihr Ausbau in der Regel von nationa- zeitig muss aber klar festgehalten werden, dass im
lem Interesse sind und dass sie gleich- oder höher Rahmen der neuen Energiepolitik kein Unternehmen
als Umwelt- und Landschaftsschutzinteressen zu zu unwirtschaftlichen Einsparmassnahmen gezwun-
gewichten sind. gen werden darf.
Viel Effizienzpotential Sicherheitstechnische Betriebs-
dauer für KKW
Energieeffizienz spielt in der neuen Politik eine
Schlüsselrolle. Einsparpotentiale sieht der Bundesrat Die fünf bestehenden Kernkraftwerke, die heute
in den Bereichen Gebäude, Industrie und Dienstleis- rund 40 Prozent der Elektrizitätsproduktion liefern,
tungen, Mobilität, Elektrogeräte sowie den Energie- sollen erst am Ende ihrer sicherheitstechnischen Be-
versorgungsunternehmen. Vor allem im Gebäudebe- triebsdauer stillgelegt werden. Neue Rahmenbewilli-
reich will er ansetzen. Denn mit einem Anteil von gungen für Kernkraftwerke sollen dagegen keine
rund 46 Prozent am inländischen Energieverbrauch mehr erteilt werden. Dies wird im Kernenergiegesetz
kommt der Energiereduktion im Gebäudebereich ausdrücklich so festgehalten. Eine Laufzeitbeschrän-
eine entscheidende Rolle bei der Erfüllung der Ziele kung aus politischen Überlegungen wies der Bun-
der Energiestrategie zu. Entsprechend soll das Ge- desrat erneut entschieden ab. Der Entscheid, wann
bäudeprogramm, das energetische Sanierungen för- ein Kernkraftwerk vom Netz genommen werden
dert, verstärkt werden. Konkret ist geplant, dass die soll, wird somit alleine aufgrund von Sicherheitsprü-
Fördermittel auf 600 Millionen Franken aufgestockt fungen durch das Eidgenössische Nuklearinspekto-
werden. Das Geld dafür soll insbesondere durch eine rat (ENSI) gefällt – unabhängig von der Politik.
Erhöhung der CO2-Abgabe kommen, je nach Varian-
te von 60 bis 90 Franken. Allerdings ist fraglich, ob
Ausbau des Stromnetzes nötig
die vorgesehene Summe ausreicht, um die Sanie-
rungsquote von Altbauten von heute 0,9 auf die Absehbar ist, dass die Förderung und der Ausbau
notwendigen 2 Prozent zu steigern. der erneuerbaren Energien das schweizerische
Stromnetz stark fordern wird. Deshalb soll das
Neben dem markanten Ausbau des Gebäudepro- Stromnetz modernisiert und erweitert werden. Aus-
gramms ist eine deutliche Verschärfung der kanto- serdem werden so genannte intelligente Technologi-
nalen Vorschriften (Mustervorschriften der Kantone en (smart technologies) notwendig. Im Stromversor-
im Energiebereich MuKEn) vorgesehen. Angedacht gungsgesetz wird deshalb die notwendige
ist eine Verschärfung der energetischen Bauvor- Rechtsgrundlage zur Einführung von intelligenten
schriften. Mit strengeren Standards für Neu- und Alt- Stromzählern (smart meters) geschaffen. Damit der
bauten soll die Effizienz weiter erhöht werden. Netzausbau beschleunigt werden kann, ist weiter
vorgesehen, dass das Plangenehmigungsverfahren
Auch in der Industrie, im Gewerbe und im Dienstleis- von Stark- und Schwachstromanlagen gestrafft und
tungsbereich schlummert energetisches Sparpoten- das Beschwerderecht eingeschränkt werden.
zial. Dieses will der Bundesrat unter Einbindung der
Unternehmen und mit dem Abschluss von Vereinba- Bereits jetzt ist dem Bundesrat aber klar, dass die
rungen über verbindliche Effizienzziele ausschöpfen. getroffenen Effizienzmassnahmen und der starke
Dass die Unternehmen durchaus bereit sind in wirt- Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausreichen
schaftliche Effizienzmassnahmen zu investieren, werden, um den Umbau des Schweizer Energiesys-
zeigt die Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) in tems rechtzeitig zu schaffen. Zur Sicherstellung der
einer aktuellen Studie («Stromeffizienz der Schwei- Versorgungssicherheit sieht er deshalb den Import
zer Wirtschaft – Auswertung und Szenarien aus der von Energien und von Strom vor. Ausserdem schlägt
Erfahrung der EnAW»). Die über 2000, der EnAW er den Ausbau der fossilen Stromproduktion
angeschlossenen Firmen haben mit freiwilligen mit Wärme-Kraft-Koppelung (WKK) und mehreren
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4. Gaskombikraftwerken vor. Dies bringt ihn aber in Bringen Sie Ihre Meinung ein!
Konflikt mit Umwelt- und Klimaschutzzielen.
Die AIHK wird zu den einzelnen Massnahmen des
Bundesrates zu gegebener Zeit Stellung nehmen.
Zielerreichung bloss zur Hälfte
Bereits jetzt ist aber klar, dass die neue Energiestra-
Das erste Massnahmenpaket verschlingt gemäss Bun- tegie den Werk- und Denkplatz Schweiz nicht ge-
desrat 30 Milliarden Franken! Dazu kommen 18 Milli- fährden darf. Die AIHK wird sich im Rahmen der
arden Franken für die Erneuerung und den Ausbau des Vernehmlassung für eine sichere, zuverlässige, wett-
Stromnetzes. Diese Zahlen sind aber bereits umstritten. bewerbsfähige, umweltschonende und unabhängi-
So kommt etwa der Verband Schweizerischer Elektrizi- ge Energieversorgung einsetzen. Sie haben die
tätsunternehmen – je nach gewähltem Szenario – auf Möglichkeit, uns Ihre Anliegen zur Vernehmlassung
einen Betrag von 118 Milliarden bis zu 150 Milliarden «Energiestrategie 2050» des Bundesrates bis Ende
Franken. Economiesuisse rechnet ebenfalls mit Kosten Oktober mitzuteilen. Die Vernehmlassungsunterla-
von über 100 Milliarden Franken. gen können Sie unter www.aihk.ch/vernehmlassun-
gen beziehen.
Obwohl das erste Massnahmenpaket bereits reich
bepackt ist, können die langfristigen Ziele des Bun-
desrats nur zu rund der Hälfte erreicht werden. Für Über das vorgeschlagene Massnahmenpaket muss
die Zeit nach 2020 soll ein weiteres Paket geschnürt ausserdem eine breite öffentliche Diskussion geführt
werden. Geplant ist eine ökologische Steuerreform. werden. Die AIHK organisiert deshalb in Zusammen-
Die darin vorgesehenen Energieabgaben auf sämtli- arbeit mit economiesuisse am 11. Dezember eine re-
chen Energieträgern würden eine schmerzhafte Er- gionale Energiedebatte (siehe Inserat auf der letzten
höhung der Energiepreise bedeuten. Seite).
«Abzockerinitiative» verhindert Millionenboni nicht!
von Marco Caprez, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau
ABZOCKER- Nach jahrelangem Tauziehen steht fest, dass die «Abzockerinitiative» voraussicht-
INITIATIVE lich am 3. März 2013 vom Stimmvolk beurteilt wird. Während die Initiative von ih-
ren Befürwortern als allzwecktaugliches Heilmittel gegen Lohnexzesse angeprie-
sen wird, sind sich selbst namhafte Gewerkschafter längst nicht einig über deren
Zweck und Durchsetzbarkeit. Umso mehr, als eine gute Alternative bereit steht, die
aus rechtlicher Sicht überzeugt: Der vom Parlament ausgearbeitete indirekte Ge-
genvorschlag, der kurz nach der Abstimmung bereits in Kraft treten könnte.
Worum geht es? bar sein und durch den Wettbewerb beeinflusst wer-
Die Aktiengesellschaft bildet das Kernelement des den. Einschränkungen sollen nur soweit erfolgen, als
schweizerischen Gesellschaftsrechts. Ein flexibles Akti- «Lohnexzesse» im Management nicht anders vermie-
enrecht ist für die schweizerischen Unternehmen be- den werden können.
deutend und ein wichtiger Standortfaktor im interna-
tionalen Wettbewerb. Vor dem Hintergrund der Die Initiative sieht nun eine Änderung der Bundesver-
Diskussion über exorbitante Boni für Verwaltungsräte fassung vor. Es soll ein Gesetz verabschiedet werden,
und Geschäftsleitungen lancierte Thomas Minder im das zum Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigen-
Oktober 2006 die «Volksinitiative gegen die Abzocke- tums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im
rei» («Abzockerinitiative»). Das Initiativkomitee will Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung die
gemäss eigenen Aussagen persönliche Bereicherun- im In- oder Ausland börsenkotierten Schweizer Ak-
gen auf der Teppichetage unterbinden und neue tiengesellschaften nach folgenden Grundsätzen re-
Grundsätze für gute Corporate Governance aufstel- gelt:
len. Auch die AIHK anerkennt Handlungsbedarf im 1. ie Generalversammlung stimmt jährlich über die
D
Bereich von Lohnexzessen. Aus Sicht der AIHK sollen Gesamtsumme aller Vergütungen des Verwaltungs-
Löhne für alle Mitarbeiter grundsätzlich frei verhandel- rates, der Geschäftsleitung und des Beirates ab.
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5. 2. ie Generalversammlung wählt jährlich die Ver-
D kassen regelmässig ein breites Spektrum an Versi-
waltungsratspräsidentin oder den Verwaltungs- cherten haben, die ihrerseits verschiedene Interessen
ratspräsidenten, die Mitglieder des Verwaltungsra- verfolgen. Unklar wäre, wie eine Vorsorgeeinrich-
tes und des Vergütungsausschusses sowie die tung ohne unverhältnismässigen Aufwand die Inter-
unabhängigen Stimmrechtsvertreter. essen ihrer Versicherten feststellen könnte und wel-
3. ie Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Ver-
D che Interessen schlussendlich vorzuziehen wären.
sicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt ha- Eine solche Prüfung ist für eine Pensionskasse nicht
ben. umsetzbar. Hinzu kommt der grosse Aufwand zur
4. ie Aktionäre können elektronisch fernabstimmen.
D Vorbereitung zahlreicher Traktanden vor der Durch-
5. ie Organ- und Depotstimmrechtsvertretung ist
D führung der entsprechenden Generalversammlun-
untersagt. gen. Unbestritten dürfte daher sein, dass viele Vor-
6. Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder sorgeeinrichtungen dem Stimmenzwang ohne
andere Entschädigung, keine Vergütung im Vor- Konsultation eines Stimmrechtsberaters kaum erfül-
aus, keine Prämie für Firmenkäufe und -verkäufe len könnten. Zusätzliche Verwaltungskosten wären
und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsver- die Folge davon. Diese müssten finanziert werden:
trag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe. Entweder durch Kürzungen der Renten oder durch
7. Die Führung der Gesellschaft kann nicht an eine höhere Pensionskassenbeiträge. Die Einführung ei-
juristische Person delegiert werden. ner Stimmpflicht für Vorsorgeeinrichtungen ist
8. Die Statuten regeln die Höhe der Kredite, Darlehen daher nicht machbar.
und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs-
und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate Eine zusätzliche Forderung, die den Wirtschaftsstand-
ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der Ar- ort Schweiz schwächen würde, ist die Strafandrohung
beitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder. bei Widerhandlung gegen eine Bestimmung. Verwal-
9. iderhandlungen gegen die Bestimmungen wer-
W tungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder von bör-
den mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geld- senkotierten Unternehmen sowie Pensionskassenver-
strafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft. treter haben stets das Damoklesschwert eines
Strafverfahrens über sich hängen, was kontrapro-
duktiv ist: Der Mut und die Innovationsfreude von
5 Gründe gegen die Initiative
Geschäftsleitungsmitgliedern dürfte abnehmen. Aus-
Die Schweiz hat ein liberales und flexibles Aktien- serdem zeigt die Vergangenheit, dass wirtschaftsstraf-
recht, das den Unternehmensstandort attraktiver rechtliche Verfahren regelmässig sehr lange dauern
macht. Es lässt den Aktionären den nötigen Gestal- und äusserst aufwendig sind. Das Aktienrecht ist nicht
tungsfreiraum. Mit Annahme der Initiative würde der richtige Ort, um Strafbestimmungen aufzustellen
dieser Freiraum aber unnötig eingeschränkt. So und Führungskräfte in ihrer Entscheidungsfreiheit un-
könnte etwa auf kurzfristige personelle Veränderun- verhältnismässig einzuschränken. Die Verantwortli-
gen nicht mehr reagiert werden, weil Mutationen in chen würden übermässig unter Druck gesetzt.
der Zusammensetzung der Geschäftsleitung stets
durch die Generalversammlung bestätigt werden Ferner ist die Initiative auch aus gesetzgebungstech-
müssten. Auch wenn die Initiative ausschliesslich auf nischen Gründen abzulehnen: Die Annahme der
börsenkotierte Aktiengesellschaften beschränkt ist: «Abzockerinitiative» hätte eine Änderung von Art.
Sie schränkt die unternehmerische Freiheit un- 95 Abs. 3 der Bundesverfassung zur Folge, wobei die
nötig ein und schadet dem Wirtschaftsstandort entsprechenden Ausführungsbestimmungen noch
Schweiz. auf Bundesebene ausgearbeitet werden müssen. In-
haltlich würden 24 starre neue Verfassungsbestim-
Gegen die Annahme der Initiative spricht zudem die mungen aufgenommen werden, die das Gesell-
Pflicht zur Stimmabgabe für Vertreter von Vorsorge- schaftsrecht als Gegenstand haben. Bestimmungen
einrichtungen. Faktisch würde dies dazu führen, der Initiative würden in der Bundesverfassung, die
dass Vertreter von Pensionskassen an sämtlichen Ge- als Grundlage sämtlicher weiterer Rechtsätze unse-
neralversammlungen aller Firmen, bei denen sie ihr rer Rechtsordnung dient, aufgenommen werden.
Kapital investiert haben, teilnehmen und im Interes- Die Stimmpflicht von Vorsorgeeinrichtungen würde
se ihrer Versicherten stimmen müssten. Diese Forde- unmittelbar auf die Wirtschaftsfreiheit folgen und
rung ist nicht nur praxisuntauglich, sondern auch zusätzlich nebst elementaren Grundsätzen wie den
gefährlich. Zunächst gilt festzuhalten, dass Pensions- Grundrechten in unserer Bundesverfassung geregelt
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6. werden. Aus Sicht der AIHK ist eine solche Gesetzge- Alternative zur «Abzockerinitiative»?
bung verfehlt. Insofern erscheint die Initiative
auch in gesetzgebungstechnischer Hinsicht ver- Sollte die Initiative vom Volk angenommen werden, so
fehlt. wird es weiterhin Millionenboni geben. Im Initiativ-
text steht mit keiner Silbe geschrieben, dass Millionen-
Und schliesslich bleibt festzuhalten, dass viele Forde- boni oder ähnliche Begriffe verboten werden. Hinge-
rungen aus der Initiative bereits heute umsetzbar gen werden die Mitwirkungsrechte der Aktionäre – ob
wären. So sind die jährliche Einzelwahl der Mitglie- gewollt oder nicht – im Vergleich zur bisherigen Rege-
der des Verwaltungsrates sowie die jährliche Wahl lung mit den entsprechenden und abzulehnenden
des Verwaltungsratspräsidenten mit den vorhande- Konsequenzen erweitert. Die «Abzockerinitiative» hält
nen Gesetzesbestimmungen möglich. Sollte eine somit wie beschrieben nur bedingt, was sie suggeriert.
Mehrheit der Aktionäre für eine jährliche Wahl sein,
kann diese Regelung problemlos mittels statutari- Umso mehr ist von der Initiative abzuraten, als eine
scher Grundlage eingeführt werden, wovon im Übri- Alternative zur Änderung des Aktienrechts bereit ste-
gen auch börsenkotierte Unternehmen Gebrauch hen würde: Das Parlament hat nämlich einen indirek-
machen. Ausserdem wäre eine Abstimmung der GV ten Gegenentwurf mit 193:0 Stimmen im Nationalrat
über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Ver- und mit 42:1 Stimmen im Ständerat (Gegenstimme:
waltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beira- Thomas Minder) angenommen. Wird die «Abzocker-
tes bereits heute möglich, sofern wiederum eine sta- initiative» vom Volk abgelehnt, so würde der indirek-
tutarische Grundlage vorhanden ist. Aus diesen te Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe im Bundesblatt
Gründen macht eine Änderung der Bundesverfas- publiziert und nach Ablauf der Referendumsfrist in
sung, wie dies bei einer Annahme der Initiative der Kraft treten. Damit sich die Mitglieder der AIHK einen
Fall wäre, keinen Sinn. Die geltenden Regelungen umfassenden Überblick über den indirekten Gegen-
im Aktienrecht könnten zahlreiche Forderun- vorschlag machen können, wird dieser voraussichtlich
gen aus der Initiative umsetzen. in den November-Mitteilungen detaillierter vorgestellt.
Welche Schlüsse lassen sich aus dem Sozialbericht
ziehen?
von Philip Schneiter, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau
SOZIALPOLITIK Vor kurzem ist der Sozialbericht des Kantons Aargau veröffentlicht worden. Ihm
liegt der so genannte Capability-Ansatz zugrunde, den der Nobelpreisträger Amar-
tya Sen entwickelt hat. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Bezugnahme auf den
Capability-Ansatz zur Legitimierung naiver sozialpolitischer Forderungen miss-
braucht wird. So ist bereits die stärkere Subventionierung von Krippenplätzen ge-
fordert worden.
Im August 2012 hat das Departement Gesundheit Nach einer kurzen Beschreibung der strukturellen
und Soziales (DGS) den Sozialbericht des Kantons Rahmenbedingungen und einem straffen Überblick
Aargau veröffentlicht. Auf der Grundlage des Be- über das gegenwärtige System der sozialen Siche-
richts soll die sozialpolitische Planung des Kantons rung werden im Sozialbericht mehrere Handlungs-
Aargau erfolgen. felder der Sozialpolitik des Kantons Aargau ausführ-
lich beleuchtet. Für jedes Handlungsfeld wird
Der Sozialbericht möchte eine umfassende Ist-Aufnah- untersucht, «über welche Potentiale die Bevölke-
me der sozialen Lage im Aargau vornehmen. Zu die- rung oder besondere Bevölkerungsgruppen in wel-
sem Zweck werden auch Probleme angesprochen, die chem Ausmass verfügen und inwieweit sich Hinwei-
auf der kantonalen Ebene allenfalls mit Steuerpolitik, se auf stark eingeschränkte Handlungs- und
nicht aber mit Sozialpolitik sinnvoll bearbeitet werden Verwirklichungschancen finden». Den Ausgangs-
können. So kommen auch Themen wie die so genann- punkt der Darstellungen bilden statistische Daten
te Lohnschere oder die Migration zur Sprache. neuerer Erhebungen. Für ihre Auswertung werden
74
7. die Daten des Aargaus mit denjenigen anderer Kan- dern an den «Handlungsspielräumen» (Ressourcen),
tone und die Daten der Schweiz mit denjenigen an- über die ein Mensch verfügen muss, um sein Leben
derer Staaten verglichen. So erfährt man zum Bei- erfolgreich zu gestalten. Auf der Grundlage des
spiel, dass im Aargau Angebote der Capability-Ansatzes muss Sozialpolitik dort anset-
familienergänzenden Kinderbetreuung von etwa 43 zen, wo ein Mensch daran gehindert ist, seine Res-
Prozent der Familien mit Kleinkindern in Anspruch sourcen zur Befriedigung seiner Bedürfnisse zu nut-
genommen werden. Der Wert ist in den letzten Jah- zen.
ren signifikant gestiegen, liegt allerdings immer noch
leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt. Der Capability-Ansatz wurde vom indischen Ökono-
men Amartya Sen entwickelt. Im Jahr 1998 erhielt er
Die im Sozialbericht beleuchteten den Nobelpreis. Der – nicht defizit-, sondern ressour-
Handlungsfelder: cenorientiere – Capability-Ansatz bedeutet nämlich
einen Perspektivenwechsel, der zu einer Neuausrich-
Kinder und Familie
Jugendliche und junge Erwachsene tung der Sozialpolitik führen könnte.
Menschen im Alter
Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit Amartya Sen hat den Capability-Ansatz gezielt zur
Gesundheit
Beurteilung der Armut in Entwicklungsländern ent-
Wohnen und soziales Umfeld
Armut wickelt. Bei der Verwendung des Capability-Ansat-
Migration zes zur Beurteilung des Wohlstands in Industriestaa-
ten ist deshalb Vorsicht angebracht: Es besteht die
Der Sozialbericht enthält zahlreiche Wertungen, die Gefahr, dass der Anschluss an die – bereits ausgebil-
den Wunsch nach einem Ausbau des Sozialstaats er- deten – gesellschaftlichen Konstitutionen verfehlt
kennen lassen (z.B. «Insgesamt sind viele Betreuungs- wird, namentliche die Erfordernisse des Arbeits-
plätze nicht subventioniert»). Entsprechend seinem markts ignoriert werden.
Zweck hält sich der Sozialbericht mit sozialpolitischen
Forderungen jedoch wohltuend zurück. Mehr oder
Anschlusszwänge des Arbeits-
weniger offen gefordert wird immerhin die stärkere
markts
Subventionierung von Krippenplätzen.
Vom Capability-Ansatz her liegt es beispielsweise
nahe, einem Sozialhilfebezüger ohne abgeschlossene
«Unnötiger» Sozialbericht?
Berufsausbildung dadurch zu einem selbstständigen
Bisher ist für den Kanton Aargau noch kein Sozialbe- Leben zu verhelfen, dass ihm eine Berufsausbildung
richt erstellt worden. Im Grossen Rat ist der Sozialbe- ermöglicht wird. Wenn die Ressourcenorientierung
richt denn auch als «unnötig» bezeichnet worden. Frau des Capability-Ansatzes mehr als bloss eine Selbstver-
Landamann Susanne Hochuli kommt jedoch das ach- ständlichkeit sein soll, dann ist jedoch streng darauf
tenswerte Verdienst zu, die Sozialpolitik des Kantons zu achten, dass eine Nachfrage nach Angehörigen
Aargau einer konzeptionellen Planung zu unterziehen. des Berufs, den der Sozialhilfebezüger erlernen soll,
auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich besteht. Solche An-
Die grosse Chance, die der detaillierte Sozialbericht er- schlusszwänge dürfen nicht ignoriert werden. Ande-
öffnet, liegt vor allem in der Aussicht, im Rahmen einer renfalls besteht die Gefahr, dass die Bezugnahme auf
umfassenden Sozialpolitik die «richtigen» Schwer- den Capability-Ansatz zur Legitimierung naiver sozi-
punkte zu setzen, um allfällige Zielkonflikte zu vermei- alpolitischer Forderungen missbraucht wird.
den. Mit jedem Ausbau des Sozialstaats nimmt die Ge-
fahr von Zielkonflikten nämlich zu. Sie besteht Die Ansatzpunkte für eine sinnvolle Sozialpolitik lie-
beispielsweise dort, wo gleichzeitig die Jugendarbeits- gen nie unmittelbar auf der Hand. Vom individualis-
losigkeit und die Altersarmut bekämpft werden sollen. tischen Capability-Ansatz her können jedenfalls aus
den aggregierten Daten, die der Sozialbericht auflis-
tet, keine direkten Schlüsse auf den Ausbau des Sys-
Neuausrichtung der Sozialpolitik?
tems der sozialen Sicherung gezogen werden.
In konzeptioneller Hinsicht liegt dem Sozialbericht
der so genannte Capability-Ansatz zugrunde. Seine Die Entfaltung des Capability-Ansatzes bleibt zumin-
Anhänger messen den Wohlstand eines Menschen dest unvollständig, wenn zur Verbesserung der Ver-
nicht an dessen Einkommen und Vermögen, son- einbarkeit von Beruf und Familie schlicht mehr sub-
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8. ventionierte Krippenplätze gefordert werden. Vom Solidarität der Bürger nicht aufs
Capability-Ansatz her läge es sogar näher, zunächst Spiel setzen
einmal danach zu fragen, wie die Erfahrungen, die bei
der Familienarbeit gesammelt werden, bei der Berufs- Aus Sicht der Aargauischen Industrie- und Handels-
ausübung als Ressource verwendet werden können. kammer (AIHK) darf der Anziehungskraft, die der Ca-
pability-Ansatz ausübt, nicht vorschnell nachgegeben
Daran vermögen auch die im Sozialbericht befindli- werden. Persönliche Ressourcen dürfen nicht einfach
chen Hinweise darauf nichts zu ändern, dass «fort- auf Kosten gesellschaftlicher Ressourcen freigesetzt
schrittliche» Staaten wie Schweden oder Dänemark werden. Der ressourcenorientierte Capability-Ansatz
die familienergänzende Kinderbetreuung stark aus- birgt sogar die Gefahr, dass die Solidarität unter den
gebaut haben, um die «Handlungsspielräume» na- Bürgern aufgekündigt wird. Die leistungsorientierte
mentlich der Frauen zu erweitern. Vergleiche des Formel «Fördern und Fordern», die im Sozialbericht als
schweizerischen Systems der sozialen Sicherheit mit illegitim zurückgewiesen wird, berücksichtigt hingegen
dem Ausland hinken in der Regel. Denn allzu oft auch, dass jeder Sozialstaat auf die Solidarität der Bür-
bleibt unberücksichtigt, dass das Netz der sozialen ger angewiesen ist. Das alte Leistungsprinzip bedeutet
Sicherung in Schweden oder Dänemark zwar breit nicht nur Repression! Früher oder später muss sich
gespannt sein mag, die Leistungen, welche die Sozi- auch das DGS die Frage stellen, wer die Kosten, die
alversicherungen erbringen, in der Schweiz aber seine Sozialipolitik verursacht, tragen soll. Darauf je-
deutlich höher sind. denfalls gibt der Sozialbericht – noch – keine Antwort.
Einladung zum AIHK-Podium
Wir laden Sie und weitere Interessierte zum AIHK-Podium ein.
Thema
«Energiewende: Herausforderung oder Überforderung?»
Woher soll die Energie in Zukunft kommen? Die Energiestrategie 2050 des Bundesrates sieht den
Ausstieg aus der Kernenergie vor und will hin zu erneuerbaren Energien. Die Strategie wirft in der
Bevölkerung und in der Wirtschaft hohe Wellen. Wir informieren Sie und diskutieren mit Gästen
über die kontroversen Szenarien.
Datum / Zeit
Dienstag, 11. Dezember 2012, 18.30 bis 20.30 Uhr mit anschliessendem Apéro
Ort
Kultur Kongresshaus (KUK) in Aarau
(Standort/Parkmöglichkeiten: www.aarau.ch/documents/Wegbeschreibung2010.pdf)
Kurzreferat
Kurt Lanz von economiesuisse illustriert die Energiestrategie 2050
Podiumsdiskussion
Experten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft diskutieren über die Zukunftsszenarien zur Energie-
gewinnung sowie über deren Konsequenzen und nehmen Fragen aus dem Publikum auf.
Mathias Küng Kurt Lanz Dr. Philipp Dietrich Heinz Karrer Geri Müller Beat M. Schelling
Politikchef, Mitglied der Geschäftsführer, CEO, Nationalrat Verwaltungsratspräsident,
Aargauer Zeitung Geschäftsleitung, Kompetenzzentrum Axpo Holding AG Kanton Aargau, SCHELLING AG
economiesuisse für Energie und Grüne Partei
Gesprächsleitung
Mobilität, PSI
Keine Teilnahmegebühr
Sie sind Gast der Aargauischen Industrie- und Handelskammer
Melden Sie sich und weitere Interessierte jetzt an: www.aihk.ch/podium
AZB 5000 Aarau 1
(Ihre Anmeldung dient uns für die Organisation)
CH5000 Aarau 1
PP/Journal
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme am AIHK-Podium und heissen Sie herzlich willkommen.
Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK)
Peter Lüscher, Geschäftsleiter
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