SlideShare une entreprise Scribd logo
1  sur  174
Télécharger pour lire hors ligne
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




                                  Einheitliche

                        Bilanzierungs- und

                     Bewertungsrichtlinie

                                              der

                               Knauf Gruppe




                                     Teil III
                  Positionsbeschreibung

                        Erfassungssystem

                                   HGB / IFRS

                               Formblattsatz


                                                                            1
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




ALLGEMEIN ..........................................................................................................18

1.          AKTIVA.......................................................................................................21

     1.1.      Ausstehende Kapitaleinlagen / Pos.: 1100000000...............................21

     1.2.      Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des
               Geschäftsbetriebes / Pos.: 1200000000 ...............................................21

     1.3.      Anlagevermögen ...................................................................................23

       1.3.1. Immaterielle Vermögenswerte ..........................................................23

            1.3.1.1.         Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS ...............................23
            1.3.1.2.         Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
                      ähnliche Rechte und Werte / Pos.: 1311000000 .............................24
            1.3.1.3.         Geschäfts- oder Firmenwerte / Pos.: 1312100000 ...................25
            1.3.1.4.         Geschäfts- oder Firmenwerte aus der
                      Kapitalkonsolidierung / Pos.: 1312200000 (*) ....................................26
            1.3.1.5.         Geleistete Anzahlungen auf immaterielle
                      Vermögenswerte / Pos.: 1313000000 ..............................................26
            1.3.1.6.         Aktivierte Entwicklungskosten / Pos.: 1314000000 ..................26
            1.3.1.7.         Immaterielle Vermögenswerte aus der Exploration und
                      Bewertung aus mineralischen Ressourcen / Pos.: 1315000000.......27

       1.3.2. Sachanlagen ......................................................................................27

            1.3.2.1.         Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS ...............................27
            1.3.2.2.         Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
                      Gebäude / Pos.: 1321000000 ..........................................................28
            1.3.2.3.         Technische Anlagen und Maschinen / Pos.: 1322000000 ........30
            1.3.2.4.         Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung /
                      Pos.: 1323000000............................................................................31
            1.3.2.5.         Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen /
                      Pos.: 1324100000............................................................................32
            1.3.2.6.         Anlagen im Bau / Pos.: 1324200000 ........................................32
            1.3.2.7.         Materielle Vermögenswerte aus der Exploration und
                      Bewertung aus mineralischen Ressourcen / Pos.: 1325000000.......33


                                                                                                                         2
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




      1.3.3. Finanzanlagen....................................................................................33

         1.3.3.1.         Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS ...............................33
         1.3.3.2.         Anteile an verbundenen Unternehmen / Pos.: 1331000000 .....34
         1.3.3.3.         Ausleihungen an verbundene Unternehmen /
                   Pos.: 1331500000............................................................................35
         1.3.3.4.         Anteile an assoziierten Unternehmen / Pos.: 1332000000 .......35
         1.3.3.5.         Ausleihungen an assoziierten Unternehmen /
                   Pos.: 1332500000............................................................................36
         1.3.3.6.         Sonstige Beteiligungen / Pos.: 1333000000.............................36
         1.3.3.7.         Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein
                   Beteiligungsverhältnis besteht / Pos.: 1333500000 ..........................37
         1.3.3.8.         Wertpapiere des Anlagevermögens / Pos.: 1334000000..........37
         1.3.3.9.         Sonstige Ausleihungen / Pos.: 1334500000.............................38

  1.4.      Umlaufvermögen ...................................................................................39

      1.4.1. Vorräte................................................................................................39

         1.4.1.1.         Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS ...............................40
         1.4.1.2.         Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe / Pos.: 1411000000..................41
         1.4.1.3.         Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen /
                   Pos.: 1412000000............................................................................42
         1.4.1.4.         Fertige Erzeugnisse und Handelswaren /
                   Pos.: 1413000000............................................................................43
         1.4.1.5.         Geleistete Anzahlungen / Pos.: 1414000000 ...........................44

      1.4.2. Forderungen und Sonstige Vermögenswerte..................................45

         1.4.2.1.         Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS ...............................45
         1.4.2.2.         Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte /
                   Pos.: 1420500000............................................................................45
         1.4.2.3.         Forderungen aus Derivaten an Dritte /
                   Pos.: 1421000000............................................................................47
         1.4.2.4.         Forderungen gegen verbundene Unternehmen /
                   Pos.: 1421500000............................................................................47
         1.4.2.5.         Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
                   Beteiligungsverhältnis besteht / Pos.: 1422000000 ..........................49
         1.4.2.6.         Ertragsteueransprüche / Pos.: 1422500000 .............................50
         1.4.2.7.         Sonstige Steuererstattungsansprüche / Pos.: 1423000000......51

                                                                                                                    3
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




            1.4.2.8.         Übrige Forderungen und Vermögenswerte /
                      Pos.: 1423500000............................................................................51

       1.4.3. Wertpapiere des Umlaufvermögens / Pos.: 1430000000.................52

            1.4.3.1.         Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
                      Wertpapiere / Pos.: 1431000000......................................................53
            1.4.3.2.         Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere /
                      Pos.: 1432000000............................................................................53
            1.4.3.3.         Anteile an verbundenen Unternehmen /
                      Pos.: 1433000000............................................................................54
            1.4.3.4.         Sonstiger Anteilsbesitz / Pos.: 1434000000 .............................55

       1.4.4. Flüssige Mittel / Pos.: 1440000000 ...................................................55

            1.4.4.1.         Schecks / Pos.: 1441000000....................................................55
            1.4.4.2.         Kassenbestand / Pos.: 1442000000.........................................56
            1.4.4.3.         Nationalbankguthaben / Pos.: 1443000000..............................56
            1.4.4.4.         Guthaben bei Kreditinstituten / Pos.: 1444000000 ...................56

     1.5.      Aktive latente Steuern ...........................................................................58

       1.5.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS .......................................58

       1.5.2. Latente Steuern auf zeitliche Unterschiede .....................................58

       1.5.3. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge ................................61

       1.5.4. Latente Steueransprüche auf Konsolidierungsmaßnahmen (*).......61

     1.6.      Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten / Pos.: 1600000000 ..............62

       1.6.1. Disagio ...............................................................................................63

     1.7.      Nicht durch Eigenkapital gedeckte(r) Entnahmen (Fehlbetrag) /
               Pos.: 1700000000...................................................................................64

2.          PASSIVA ....................................................................................................65

     2.1.      Eigenkapital ...........................................................................................65

       2.1.1. Gezeichnetes Kapital / Pos.: 2105000000 ........................................65

       2.1.2. Feste Gesellschafter Kapitalkonten / Pos.: 2110000000 .................65
                                                                                                                        4
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




      2.1.3. Kapitalrücklagen / Pos.: 2115000000................................................66

      2.1.4. Gewinnrücklagen / Pos.: 2120000000...............................................66

      2.1.4.1.       Gesetzliche Rücklage / Pos.: 2120100000................................67

         2.1.4.2.       Satzungsmäßige Rücklage / Pos.: 2120200000.......................67
         2.1.4.3.       Andere Gewinnrücklagen / Pos.: 2120300000 .........................67
         2.1.4.4.       Umgliederung des nicht durch Eigenkapital gedeckten
                 Fehlbetrages / Pos.: 2120400000 (*) .................................................67
         2.1.4.5.       Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen /
                 Pos.: 2120600000 (*) ........................................................................68
         2.1.4.6.       Verrechnung aus Erstanwendung IFRS /
                 Pos.: 2120999000............................................................................68

      2.1.5. Sonstige erfolgsneutral eingestellte Aufwendungen und Erträge /
              Other Comprehensive Income (OCI) / Pos.: 2125000000 ................68

         2.1.5.1.       Währungsumrechnungsdifferenzen / Pos.: 2125100000 ..........68
         2.1.5.2.       Marktbewertungsrücklagen / Pos.: 2125200000 ......................69
         2.1.5.3.       Rücklage für Hedging IAS 39 / Pos.: 2125300000 ...................69
         2.1.5.4.       Verrechnungen aus sukzessivem Erwerb /
                 Pos.: 2125400000 (*) ........................................................................70

      2.1.6. Variable Gesellschafter Kapitalkonten / Pos.: 2130000000.............70

      2.1.7. Bilanzgewinn / Pos.: 2145000000 .....................................................71

      2.1.8. Minderheitenanteile / Pos.: 2150000000 (*)........................................71

  2.2.     Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstigen
           Familienmitgliedern / Pos.: 2200000000...............................................72

  2.3.     Sonderposten mit Rücklageanteil / Pos.: 2250000000 ........................72

  2.4.     Rückstellungen......................................................................................72

      2.4.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS .......................................72

      2.4.2. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen /
              Pos.: 2310000000...............................................................................73

         2.4.2.1.       Direkte Pensionszusagen / Pos.: 2310100000.........................73

                                                                                                               5
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




        2.4.2.2.       Mittelbare Pensionszusagen / Pos.: 2310200000.....................75
        2.4.2.3.       Andere ähnliche Verpflichtungen / Pos.: 2310300000..............75

      2.4.3. Steuerrückstellungen / Pos.: 2320000000........................................76

      2.4.4. Sonstige Rückstellungen / Pos.: 2330000000..................................77

        2.4.4.1.       Rückstellung für Trennungs- und Entlassungsabfindungen /
                 Pos.: 2330100000 / 2330110000 .....................................................77
        2.4.4.2.       Rückstellung für Urlaubslöhne und Gehälter /
                 Pos.: 2330120000 / 2330130000 .....................................................78
        2.4.4.3.       Rückstellung für Prämien und Sonderzahlungen /
                 Pos.: 2330140000 / 2330150000 .....................................................78
        2.4.4.4.       Rückstellung für sonstige Personalaufwendungen /
                 Pos.: 2330160000 / 2330170000 .....................................................79
        2.4.4.5.       Rückstellung für ausstehende Lieferantenrechnungen /
                 Pos.: 2330180000 / 2330190000 .....................................................79
        2.4.4.6.       Rückstellung für Prozessrisiken /
                 Pos.: 2330200000 / 2330210000 .....................................................80
        2.4.4.7.       Rückstellung für Beiträge und Gebühren /
                 Pos.: 2330220000 / 2330230000 .....................................................80
        2.4.4.8.       Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten /
                 Pos.: 2330240000 / 2330250000 .....................................................80
        2.4.4.9.       Rückstellung für Jahresabschlusskosten /
                 Pos.: 2330260000 / 2330270000 .....................................................81
        2.4.4.10.      Rückstellung für Rekultivierung /
                 Pos.: 2330280000 / 2330290000 .....................................................82
        2.4.4.11.      Rückstellung für Bergschäden /
                 Pos.: 2330300000 / 2330310000 .....................................................83
        2.4.4.12.      Rückstellung für Pachtendverpflichtungen /
                 Pos.: 2330320000 / 2330330000 .....................................................84
        2.4.4.13.      Rückstellung für Gruben- und Schachtversatz /
                 Pos.: 2330340000 / 2330350000 .....................................................85
        2.4.4.14.      Rückstellung für die Verpflichtung zur Rücknahme
                 von Paletten / Pos.: 2330360000 / 2330370000...............................86
        2.4.4.15.      Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtung /
                 Pos.: 2330380000 / 2330390000 .....................................................86



                                                                                                    6
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




          2.4.4.16.      Rückstellung für Gewährleistungen ohne rechtliche
                  Verpflichtung (Kulanz) / Pos.: 2330400000 / 2330410000 ...............87
          2.4.4.17.      Rückstellung für Provisionen und Erlösschmälerungen /
                  Pos.: 2330420000 / 2330430000 .....................................................87
          2.4.4.18.      Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen /
                  Pos.: 2330440000 / 2330450000 .....................................................88
          2.4.4.19.      Rückstellungen für Abraumbeseitigung /
                  Pos.: 2330460000 / 2330470000 .....................................................89
          2.4.4.20.      Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden
                  Geschäften / Pos.: 2330750000 / 2330760000 ................................89
          2.4.4.21.      Rückstellung für unterlassene Instandhaltung /
                  Pos.: 2330800000............................................................................91

Position 2330801000 (HGB)..................................................................................91

          2.4.4.22.      Rückstellung für unterlassene Abraumbeseitigung /
                  Pos.: 2330810000 / 2330820000 .....................................................92

Position 2330811000 (HGB) / Position 2330821000 (HGB).................................92

          2.4.4.23.      Übrige Aufwandsrückstellungen /
                  Pos.: 2330830000 / 2330840000 .....................................................93

Position 2330831000 (HGB) / Position 2330841000 (HGB).................................93

          2.4.4.24.      Übrige sonstige Rückstellungen /
                  Pos.: 2330910000 / 2330920000 .....................................................94

Position 2330911000 (HGB) / Position 2330921000 (HGB).................................94

Position 2330912000 (IAS) / Position 2330922000 (IAS).....................................94

   2.5.     Verbindlichkeiten...................................................................................94

      2.5.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS .......................................95

      2.5.2. Anleihen / Pos.: 2405000000 .............................................................95

      2.5.3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten /
               Pos.: 2410000000...............................................................................95

      2.5.4. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen gegenüber Dritten /
               Pos.: 2415000000...............................................................................96


                                                                                                                7
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




       2.5.5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber
                  Dritten / Pos.: 2420000000.................................................................97

       2.5.6. Verbindlichkeiten aus Wechseln gegenüber Dritten /
                  Pos.: 2425000000...............................................................................98

       2.5.7. Verbindlichkeiten aus Derivaten gegenüber Dritten /
                  Pos.: 2430000000...............................................................................99

       2.5.8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen /
                  Pos.: 2435000000...............................................................................99

       2.5.9. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
                  Beteiligungsverhältnis besteht / Pos.: 2440000000.......................100

       2.5.10. Sonstige Verbindlichkeiten.............................................................101

            2.5.10.1.       Ertragsteuerverbindlichkeiten / Pos.: 2445100000 .................101
            2.5.10.2.       Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern /
                     Pos.: 2445200000..........................................................................101
            2.5.10.3.       Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
                     gegenüber Dritten / Pos.: 2445300000...........................................102
            2.5.10.4.       Übrige sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten /
                     Pos.: 2445400000..........................................................................102

     2.6.      Passive latente Steuern / Pos.: 2500000000 ......................................103

       2.6.1. Latente Steuern auf zeitliche Unterschiede ...................................103

       2.6.2. Latente Steuerverpflichtungen aus Steuergutschriften................103

       2.6.3. Passive latente Steuern aus sonstigen
                  Konsolidierungsmaßnahmen (*) ......................................................104

     2.7.      Passiver Rechnungsabgrenzungsposten / Pos.: 2600000000..........104

3.          Gewinn- und Verlustrechnung ...............................................................105

     3.1.      Umsatzerlöse / Pos.: 3310500000 .......................................................105

     3.2.      Erlösschmälerungen / Pos.: 3311000000 ...........................................106



                                                                                                                 8
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




  3.3.     Veränderung Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen /
           Pos.: 3311500000.................................................................................107

  3.4.     Andere aktivierte Eigenleistungen / Pos.: 3312000000 .....................109

  3.5.     Sonstige betriebliche Erträge / Pos.: 3312500000.............................109

      3.5.1. Erträge aus dem Abgang immaterieller Vermögenswerte und
              Sachanlagen / Pos.: 3312501000 ....................................................110

      3.5.2. Erträge aus dem Abgang kurzfristiger Vermögenswerte /
              Pos.: 3312502000.............................................................................111

      3.5.3. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen /
              Pos.: 3312503000.............................................................................111

      3.5.4. Erträge aus der Auflösung von negativem Goodwill /
              Pos. 3312504000 (*) ...........................................................................112

      3.5.5. Erträge aus der Wertaufholung bei immateriellen
              Vermögenswerten und Sachanlagen / Pos. 3312505000 ..............112

      3.5.6. Erträge aus Wertaufholung von Forderungen und sonstigen
              Vermögenswerten / Pos.: 3312506000 ...........................................112

      3.5.7. Erträge aus Vermietung und Verpachtung /
              Pos.: 3312507000.............................................................................113

      3.5.8. Erträge aus Versicherungsentschädigungen /
              Pos.: 3312508000.............................................................................113

      3.5.9. Erträge aus der Frachtabwicklung Partner /
              Pos.: 3312509000.............................................................................113

      3.5.10. Erträge aus Bewertung von Derivaten (ohne Zinsderivate) /
              Pos.: 3312510000.............................................................................113

      3.5.11. Erträge aus der Erstattung sonstiger
              Steuern (keine Ertragsteuern) / Pos.: 3312511000 ........................114




                                                                                                              9
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




      3.5.12. Erträge Zuwendung der öffentlichen Hand (ertragsbezogene) /
              Pos.: 3312512000.............................................................................114

      3.5.13. Erträge aus Fremdwährungsgeschäften / Pos.: 3312513000........114

      3.5.14. Erträge aus der Umrechnung ausländischer Teileinheiten /
              Pos.: 3312514000.............................................................................115

      3.5.15. Erträge aus Hochinflationsbereinigung / Pos.: 3312515000 .........115

      3.5.16. Erträge aus Schuldenkonsolidierung / Pos.: 3312516000 (*) .........115

      3.5.17. Erträge aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung /
              Pos.: 3312517000 (*)..........................................................................115

      3.5.18. Erträge aus Zwischenergebniseliminierung /
              Pos.: 3312518000 (*)..........................................................................115

      3.5.19. Erträge aus Verschmelzung / Pos.: 3312519000 ...........................116

      3.5.20. Periodenfremde Erträge / Pos.: 3312520000..................................116

      3.5.21. Erträge aus der Auflösung Sonderposten mit Rücklageanteil /
              Pos.: 3312521000.............................................................................116

      3.5.22. Übrige sonstige betriebliche Erträge / Pos.: 3312590000 .............116

  3.6.     Materialaufwand / Pos.: 3313000000 ..................................................117

      3.6.1 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe /
              Pos.: 3313010000.............................................................................117

      3.6.2. Aufwendungen für bezogene Waren / Pos.: 3313020000..............118

      3.6.3. Aufwendungen für bezogene Leistungen / Pos.: 3313030000......118

      3.6.4. Aufwandsberichtigungen / Pos.: 3313040000................................119

      3.6.5. Wertminderungen auf Vorräte (im Rahmen der normalen
              Geschäftstätigkeit) / Pos.: 3313070000 ..........................................119




                                                                                                           10
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




      3.6.6. Wertaufholungen auf abgeschriebene Vorräte /
              Pos.: 3313080000.............................................................................119

  3.7.     Personalaufwand / Pos.: 3313500000.................................................120

      3.7.1. Löhne und Gehälter / Pos.: 3313510000.........................................120

      3.7.2. Aufwendungen für soziale Abgaben / Pos.: 3313520000 ..............121

      3.7.3. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung /
              Pos.: 3313530000.............................................................................122

  3.8.     Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und
           Sachanlagen / Pos.: 3314000000 ........................................................123

  3.9.     Sonstige betriebliche Aufwendungen / Pos.: 3314500000................124

      3.9.1. Sonstige Personalaufwendungen / Pos.: 3314504000 ..................124

      3.9.2. Aufwendungen für Rechte und Dienste / Pos.: 3314508000 .........125

      3.9.3. Aufwendungen für Verwaltung, Kommunikation, Reisen
              und Werbung / Pos.: 3314512000 ...................................................126

      3.9.4. Aufwendungen für Beiträge und Versicherungen /
              Pos.: 3314516000.............................................................................127

      3.9.5. Instandhaltungsaufwendungen / Pos.: 3314519000......................127

      3.9.6. Verlust aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten
              und Sachanlagen / Pos.: 3314520000.............................................127

      3.9.7. Verlust aus dem Abgang von Forderungen und sonstigen
              Vermögenswerten / Pos.: 3314524000 ...........................................128

      3.9.8. Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen und sonstiger
              Vermögenswerte / Pos.: 3314527000 / Pos.: 3314528000 .............128

      3.9.9. Aufwand Bewertung von Derivaten (ohne Zinsderivate) /
              Pos.: 3314532000.............................................................................129

      3.9.10. Frachtaufwendungen / Pos.: 3314536000 ......................................130

                                                                                                          11
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




      3.9.11. Aufwand aus sonstigen Steuern / Pos.: 3314540000 ....................130

      3.9.12. Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil /
              Pos.: 3314543000.............................................................................131

      3.9.13. Periodenfremde Aufwendungen / Pos.: 3314544000.....................131

      3.9.14. Aufwendungen aus Währungsumrechnung /
              Pos.: 3314548000.............................................................................131

        3.9.14.1.       Aufwendungen aus Fremdwährungsgeschäften /
                 Pos.: 3314548100..........................................................................131
        3.9.14.2.       Aufwendungen aus der Umrechnung ausländischer
                 Teileinheiten / Pos.: 3314548200...................................................131

      3.9.15. Aufwendungen aus Hochinflationsbereinigung (Indexierung) /
              Pos.: 3314552000.............................................................................132

      3.9.16. Aufwand aus Schuldenkonsolidierung / Pos.: 3314556000 (*).......132

      3.9.17. Aufwand aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung /
              Pos.: 3314560000 (*)..........................................................................132

      3.9.18. Aufwand aus Zwischenergebniseliminierung /
              Pos.: 3314564000 (*)..........................................................................132

      3.9.19. Aufwand aus Verschmelzung / Pos.: 3314568000 .........................132

      3.9.20. Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen /
              Pos.: 3314590000.............................................................................132

  3.10. Finanzergebnis / Pos.: 3340000000 ....................................................133

      3.10.1. Beteiligungsergebnis / Pos.: 3341000000 ......................................133

        3.10.1.1.       Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen und
                 verbundenen Unternehmen / Pos.: 3341050000...........................133
        3.10.1.2.       Erträge aus dem Abgang von Ausleihungen an Beteiligungen
                 und verbundene Unternehmen / Pos.: 3341100000 .......................134
        3.10.1.3.       Aufwendungen aus dem Abgang von Beteiligungen und
                 verbundenen Unternehmen / Pos.: 3341150000............................134



                                                                                                           12
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




        3.10.1.4.      Aufwendungen aus dem Abgang von Ausleihungen an
                 Beteiligungen und verbundene Unternehmen /
                 Pos.: 3341200000..........................................................................134
        3.10.1.5.      Wertminderungen von Beteiligungen und Anteilen an
                 verbundenen Unternehmen / Pos.: 3341250000............................134
        3.10.1.6.      Wertminderungen von Ausleihungen an Beteiligungen und
                 verbundene Unternehmen / Pos.: 3341300000..............................135
        3.10.1.7.      Wertaufholungen auf Beteiligungen und Anteile an
                 verbundenen Unternehmen / Pos.: 3341350000............................135
        3.10.1.8.      Wertaufholungen auf Ausleihungen an Beteiligungen und
                 verbundene Unternehmen / Pos.: 3341400000..............................136
        3.10.1.9.      Erträge / Aufwendungen aus Gewinn- bzw.
                 Verlustübernahme / Pos.: 3341700000 / Pos.: 3341750000 ..........136
        3.10.1.10.      Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen /
                 Pos.: 3341800000 (*) ......................................................................136

      3.10.2. Zinsergebnis / Pos.: 3344000000 ....................................................136

        3.10.2.1.      Zinserträge aus Ausleihungen an Beteiligungen und
                 verbundene Unternehmen / Pos.: 3344101000.............................137
        3.10.2.2.      Zinserträge aus sonstigen Ausleihungen /
                 Pos.: 3344101500..........................................................................137
        3.10.2.3.      Zinserträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens /
                 Pos.: 3344102000..........................................................................137
        3.10.2.4.      Zinserträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens /
                 Pos.: 3344103000..........................................................................137
        3.10.2.5.      Zinserträge auf Guthaben bei Kreditinstituten /
                 Pos.: 3344105000..........................................................................138
        3.10.2.6.      Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge /
                 Pos.: 3344104000..........................................................................138
        3.10.2.7.      Zinsaufwendungen aus Ausleihungen von Beteiligungen
                 und verbundenen Unternehmen / Pos.: 3344130000 .....................138
        3.10.2.8.      Aufwendungen aus Bankzinsen / Pos.: 3344132000 .............138
        3.10.2.9.      Sonstige Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen /
                 Pos.: 3344131000..........................................................................139
        3.10.2.10.      Zinsen und zinsähnliche Erträge und Aufwendungen
                 aus Zinsderivaten ..........................................................................139


                                                                                                            13
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




        3.10.2.11.      Erträge aus Beteiligungen und verbundenen Unternehmen –
                 Personengesell. / Pos.: 3344210000 .............................................140
        3.10.2.12.      Erträge aus Beteiligungen und verbundenen Unternehmen –
                 Kapitalgesell. / Pos.: 3344220000..................................................140
        3.10.2.13.      Dividenden und Beteiligungserträge aus Wertpapieren des
                 Anlagevermögens / Pos.: 3344230000 ..........................................141
        3.10.2.14.      Dividenden und Beteiligungserträge aus kurzfristigen
                 Wertpapieren/ Pos.: 3344235000...................................................141

      3.10.3. Übrige finanzielle Aufwendungen und Erträge /
              Pos.: 3347000000.............................................................................141

        3.10.3.1.      Erträge aus dem Abgang von Wertpapiere des
                 Anlagevermögens / Pos.: 3347040000 ..........................................141
        3.10.3.2.      Erträge aus dem Abgang von Wertpapiere des
                 Umlaufvermögens / Pos.: 3347080000 ..........................................142
        3.10.3.3.      Erträge aus dem Abgang von sonstige Ausleihungen /
                 Pos.: 3347120000..........................................................................142
        3.10.3.4.      Aufwendungen aus dem Abgang von Wertpapiere des
                 Anlagevermögens / Pos.: 3347160000 ..........................................142
        3.10.3.5.      Aufwendungen aus dem Abgang von Wertpapiere des
                 Umlaufvermögens / Pos.: 3347200000 ..........................................143
        3.10.3.6.      Aufwendungen aus dem Abgang von sonstige
                 Ausleihungen / Pos.: 3347240000 .................................................143
        3.10.3.7.      Wertminderungen von Wertpapieren des
                 Anlagevermögens / Pos.: 3347280000 ..........................................143
        3.10.3.8.      Wertminderungen von Wertpapieren des
                 Umlaufvermögens / Pos.: 3347320000 ..........................................144
        3.10.3.9.      Wertminderungen von sonstigen Ausleihungen /
                 Pos.: 3347360000..........................................................................144
        3.10.3.10.      Wertaufholungen bei Wertpapieren des
                 Anlagevermögens / Pos.: 3347400000 ..........................................144
        3.10.3.11.      Wertaufholungen bei Wertpapieren des
                 Umlaufvermögens / Pos.: 3347440000 ..........................................144
        3.10.3.12.      Wertaufholungen bei sonstigen Ausleihungen /
                 Pos.: 3347480000..........................................................................145
        3.10.3.13.      Sonstige finanzielle Erträge / Pos.: 3347800000....................145


                                                                                                          14
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




          3.10.3.14.        Sonstige finanzielle Aufwendungen / Pos.: 3347840000........145

   3.11. Außerordentliches Ergebnis / Pos.: 3380000000...............................145

   3.12. Ertragsteuern / Pos.: 3400000000.......................................................146

       3.12.1. Laufende Ertragsteuern / Pos.: 3410000000 ..................................146

       3.12.2. Latente Ertragsteuern / Pos.: 3440000000 .....................................147

   3.13. Erträge / Aufwendungen aus Verlust- bzw. Gewinnabführung /
             Pos.: 3511000000 / Pos: 3512000000..................................................147

   3.14. Minderheitenanteil am Gewinn/Verlust / Pos.: 3825250000 (*) ...........147

   3.15. Gewinnvortrag/Verlustvortrag / Pos.: 3801000000 ............................147

   3.16. Gewinnverwendung / Pos.: 3800000000 ............................................148

       3.16.1. Rücklagenentnahmen .....................................................................148

       3.16.2. Rücklageneinstellungen..................................................................148

       3.16.3. Dividendenausschüttungen............................................................149

4. Anhang ............................................................................................................149

   4.1.      Zusatzangaben Aktiva / Pos.: 7100000000.........................................149

       4.1.1. Immaterielle Vermögenswerte / Pos.: 710300000 ..........................149

       4.1.2. Sachanlagen / Pos.: 7104000000 ....................................................149

       4.1.3. Investment Property / Pos.: 7105000000........................................150

       4.1.4. Finanzielle Vermögenswerte / Pos.: 7110000000...........................151

       4.1.5. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte /
                 Pos.: 7115000000.............................................................................153

       4.1.6. finanzielle Schulden / Pos.: 7117000000 ........................................153

       4.1.7. Vorräte / Pos.: 7120000000..............................................................154



                                                                                                                     15
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




       4.1.8. langfristige Fertigungsaufträge / Pos.: 7125000000......................154

   4.2.      Zusatzangaben Passiva / Pos.: 7300000000 ......................................156

       4.2.1. Zusatzangaben leistungsorientierte Versorgungspläne /
                 Pos.: 7305000000.............................................................................156

       4.2.2. konvertible Anleihen / Pos.: 7310000000 .......................................157

       4.2.3. Eigene Anteile / Pos.: 73105000000................................................157

       4.2.4. Rückstellungen / Pos.: 7315000000................................................157

   4.3.      Zusatzangaben GuV / Pos.: 7500000000 ............................................158

       4.3.1. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung...........................158

       4.3.2. Zinsaufwendungen aus Aufzinsung...............................................158

       4.3.3. Umsatzerlöse / Pos.: 7520000000 ...................................................158

       4.3.4. Zinsderivate / Pos.: 7525000000 .....................................................159

       4.3.5. Sonstige betriebliche Erträge / Pos.: 7550000000 .........................160

   4.4.      Sonstige Angaben / Pos.: 7700000000...............................................160

       4.4.1. Haftungsverhältnisse / Pos.: 7705000000 ......................................160

       4.4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Pos.: 7710000000 .............162

       4.4.3. Latente Steuern ...............................................................................163

       4.4.4. Leasing.............................................................................................164

       4.4.5. Informationen zu nahe stehenden Personen
                 und Unternehmen ............................................................................165

       4.4.6. Anzahl Mitarbeiter und Unternehmensleitung /
                 Pos.: 7730000000.............................................................................168

5. Anlagen ...........................................................................................................171



                                                                                                                     16
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




  5.1.     Gruppeneinheitlich anzuwendende Abschreibungstabelle..............171




                                                                             17
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




ALLGEMEIN

In diesem Teil der Richtlinie werden die einzelnen Positionen des gruppeneinheitli-
chen Erfassungssystems beschrieben. Dem Aufbau des Erfassungssystems liegen
die folgenden Grundsätze zugrunde:




Eine Positionsliste für die Erfassung der Daten nach HGB und IFRS


Mit den nachfolgend beschriebenen Positionen werden alle Informationen abgefragt,
um einen Abschluss nach den Vorschriften des deutschen HGB und nach den Vor-
schriften der IFRS erstellen zu können. Die Positionsliste ist, mit Ausnahme des An-
lagevermögens, nach der „Differenzenkontenmethode“ aufgebaut. Die HGB-
Positionen stellen in der Knauf Gruppe das führende Regelwerk dar.
Korrekturpositionen für die Bewertung nach IFRS sind nur dort vorgesehen, wo sich
nach gegenwärtigem Kenntnisstand Korrekturen ergeben können.


Beispiel:


Pos.: 1423511000 „Übrige Forderungen und Vermögenswerte (HGB)“
Pos.: 1423512000 „Übrige Forderungen und Vermögenswerte (IAS)“


In Pos.: 1423511000 ist der Wertansatz der entsprechenden Vermögenswerte nach
HGB auszuweisen. In Pos.: 1423512000 ist die Differenz zu zeigen, die sich aus
Unterschieden in der Bewertung zwischen HGB und IFRS für die in Pos.:
1423511000 bilanzierten Vermögenswerte ergibt. Besteht kein Unterschied zwi-
schen der Bewertung nach HGB und nach IFRS ist der Korrekturwert null. Die
Summe aus Pos.: 1423511000 und Pos.: 1423512000 ergibt den Wertansatz der
Vermögenswerte nach IFRS.


Ausnahme Anlagevermögen:


In den Positionen des Anlagevermögens werden in den IFRS-Positionen keine Dif-
ferenzen zu der Bewertung nach HGB erfasst, sondern auch der gesamte Bilanzan-
satz, wie er sich nach der Bewertung der entsprechenden Vermögenswerte nach
IFRS ergibt.


                                                                                 18
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




Pos.: 1333010000 „Sonstige Beteiligungen (HGB)“
Pos.: 1333020000 „Sonstige Beteiligungen (IAS)“


In Pos.: 1333010000 ist der Wertansatz der sonstigen Beteiligungen nach HGB zu
zeigen. In Pos.: 1333020000 ist der Wertansatz der unter den sonstigen Beteiligun-
gen bilanzierten Vermögenswerte nach IFRS auszuweisen und nicht wie im allge-
mein gültigen Grundsatz die Differenz, die sich aus der Bewertung nach HGB und
IFRS ergibt. Bestehen keine Unterschiede in der Bewertung nach HGB und IFRS,
ist in der IFRS-Position der gleiche Wert zu zeigen, wie in der HGB-Position.




Keine Unterschiede im Bilanzausweis


In den Korrekturpositionen nach IFRS sind keine Unterschiede im Bilanzausweis zu
zeigen, die sich aus Umgliederungen ergeben, sondern Korrekturen für Bewer-
tungsanpassungen, um die entsprechenden Vermögenswerte gemäß den Bewer-
tungsvorschriften der IFRS auszuweisen. Notwendige Umgliederungen, wie z.B. im
Bereich der Rückstellungen, werden zentral durch die Konsolidierungsstelle vorge-
nommen.




Integriertes System


Das Erfassungssystem ist ein integriertes System. Das heißt, dass alle konsolidie-
rungsrelevanten Informationen (z.B. Partnerinformationen bei „Forderungen gegen
verbundene Unternehmen“) bei der entsprechenden Position und nicht getrennt in
einem zusätzlichen Erfassungssystem anzugeben sind. Im Einzelnen sind zu den
jeweiligen Positionen die folgenden zusätzlichen Informationen anzugeben:
    -   Profitcenter des meldenden Unternehmens,
    -   Partnerinformationen,
    -   Profitcenter des Partnerunternehmens.




                                                                                19
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




Vereinfachungsregelung Profitcenter des Partnerunternehmens


In der Regel weiß das meldende Unternehmen nicht, in welchem Profitcenter das
Partnerunternehmen tätig ist. Es ist daher von der Vereinfachungsregelung auszu-
gehen, dass das Profitcenter des Partnerunternehmens dem Profitcenter des mel-
denden Unternehmens entspricht. In welchem Profitcenter das meldende Unter-
nehmen tätig ist, ist der Stammdatenliste zu entnehmen oder es ist Rücksprache mit
der zentralen Konsolidierungsstelle zu halten.


Die Vereinfachungsregelung deckt den Grossteil der Geschäftsbeziehungen zwi-
schen Partnerunternehmen innerhalb der Knauf Gruppe ab. Ist jedoch offensichtlich,
dass die beschriebene Vereinfachungsregelung eine Geschäftsbeziehung nicht rich-
tig darstellt, ist entweder das vom meldenden Unternehmen abweichende Profitcen-
ter des Partners einzugeben oder Rücksprache mit der zentralen Konsolidierungs-
stelle zu halten.




                                                                               20
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




1. AKTIVA


Mit (*) gekennzeichnete Positionen sind nur von Teilkonzernen zu befüllen.




1.1.   Ausstehende Kapitaleinlagen / Pos.: 1100000000


Bei Kapitalgesellschaften ist das gezeichnete Kapital einer Gesellschaft stets in vol-
ler Höhe auf der Passivseite auszuweisen, auch wenn es nicht in voller Höhe einge-
zahlt ist. Die Differenz zwischen dem Gesamtnennbetrag der ausgegebenen Anteile
und der Summe der darauf geleisteten Einlagen bezeichnet man als „Ausstehende
Einlagen auf das gezeichnete Kapital“.


Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind innerhalb der Knauf Gruppe
einheitlich auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen auszuweisen.


Der Betrag der ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital, der von den
Gesellschaftern bereits eingefordert wurde, ist unter Pos.: 1110000000 „Eingefor-
derte Kapitaleinlagen“ auszuweisen. Die „Nicht eingeforderten Kapitaleinlagen“ wer-
den in Pos.: 1120000000 gezeigt.


Bei Personengesellschaften sind die ausstehenden Pflichteinlagen (bedungene Ein-
lagen) von Gesellschaftern ebenfalls auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen.
Noch nicht eingeforderte Beträge sind kenntlich zu machen.




1.2.   Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
       des Geschäftsbetriebes / Pos.: 1200000000


Aufwendungen für die Ingangsetzung und spätere Erweiterung des Geschäftsbe-
triebs sind in der Knauf Gruppe in der Regel nicht zu aktivieren, sondern im Jahr der
Entstehung in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand zu verrechnen.




                                                                                   21
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS


Kosten für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes erfüllen
gemäß IFRS nicht die Kriterien für Vermögenswerte. Sie sind in der Bilanz nach
IFRS nicht anzusetzen.




Position 1210000000 (HGB)


Die HGB-Rechnungslegung sieht für die Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten
die Möglichkeit einer Aktivierung vor (siehe hierzu TEIL I Kap. 2.2.2.2.3.). Obwohl
diese Kosten gemäß dieser Richtlinie als Aufwand zu verrechnen sind, ist in be-
gründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der zentralen Konsolidierungs-
stelle eine Aktivierung möglich. Als mögliche Ausnahmefälle kommen in Betracht:


-   Vermeidung bzw. Verringerung eines Jahresfehlbetrags,
-   Vermeidung bzw. Verringerung einer Unterbilanz (teilweise Aufzehrung des Ka-
    pitals),
-   Vermeidung der Einberufung einer außerordentlichen Haupt- oder Gesellschaf-
    terversammlung,
-   Vermeidung bzw. Verringerung einer Überschuldung in der Handelsbilanz (voll-
    ständige Aufzehrung des Kapitals und Ausweis eines „nicht durch Eigenkapital
    gedeckten Fehlbetrags").




Position 1220000000 (IAS)


Gemäß IFRS besteht für die Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebes ein Aktivierungsverbot. Wird in Pos.: 1210000000 ein Wert
ausgewiesen, so ist die Korrektur zur Anpassung an die Vorschriften der IFRS in
dieser Position zu zeigen.




                                                                                  22
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




1.3.     Anlagevermögen


Im Anlagevermögen werden in den IFRS-Positionen keine Korrekturen zu den ent-
sprechenden HGB-Werten erfasst, sondern es ist der Gesamtwert auszuweisen, wie
er sich nach den entsprechenden Vorschriften der IFRS ergibt.




1.3.1.     Immaterielle Vermögenswerte


Für allgemeine Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von immateriellen
Vermögenswerten siehe TEIL I Kap. 3.2.1.1. (HGB) und TEIL II Kap. 3.2. (IFRS).




1.3.1.1.     Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS


-   Für Entwicklungskosten besteht gemäß IFRS ein Ansatzgebot, wenn be-
    stimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


-   Die Abschreibungsdauern immaterieller Vermögenswerte sind in der Anlage
    5.1. festgelegt. Für die Abschlüsse nach HGB und IFRS sind dabei unterschied-
    liche Nutzungsdauern anzuwenden. Eine Abweichung von diesen Nutzungs-
    dauern ist nur nach Rücksprache mit der zentralen Konsolidierungsstelle er-
    laubt.


-   Nach IFRS dürfen Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrie-
    ben werden. Wertkorrekturen ergeben sich aus einem Impairment-Test („im-
    pairment only approach“). Der Impairment-Test ist an jedem Bilanzstichtag
    durchzuführen.




                                                                                 23
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




1.3.1.2.    Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
            Rechte und Werte / Pos.: 1311000000




Position 1311100000 (HGB)


In der Position werden Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte ausgewiesen.




Konzessionen


Es handelt sich dabei um öffentlich-rechtlich verliehene Befugnisse für bestimmte
wirtschaftliche Tätigkeiten. Hierzu zählen z.B. Energieversorgungsrechte und Was-
sernutzungsrechte. Zu beachten ist, dass Gewerbeberechtigungen in der Rechts-
form grundstücksgleicher Rechte (z.B. Bergbaurechte), unter Pos.: 1321100000
„Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude“ auszuweisen sind.




Gewerbliche Schutzrechte


Hierzu     zählen    Patente,      Lizenzen,     Marken-,      Urheber-     und   Verlagsrechte,
Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Bei der Ermittlung des Wertansatzes ist zu
beachten, dass auch Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind.




Ähnliche Rechte und Werte


Ähnliche Rechte sind z.B. Zuteilungsquoten, Nutzungsrechte, Baurechte etc. We-
sentlich bedeutender sind die ähnlichen Werte, zu denen entgeltlich erworbene Er-
findungen, Rezepte, Verfahren, Know-how, Kundenkarteien und EDV-Software zäh-
len.




                                                                                             24
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




Position 1311200000 (IAS)


In dieser Position ist der Wert für die Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte gemäß den Bilanzierungsvorschriften der IFRS auszu-
weisen. Ein Anpassungsbedarf kann sich aus unterschiedlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauern nach HGB und nach IFRS ergeben.




1.3.1.3.    Geschäfts- oder Firmenwerte / Pos.: 1312100000




Position 1312110000 (HGB)


Ein sich beim Erwerb eines Unternehmens ergebender Geschäfts- oder Firmenwert
ist innerhalb der Knauf Gruppe einheitlich zu aktivieren.


Die Abschreibung gemäß HGB hat nach der linearen Methode in jährlich gleich blei-
benden Beträgen über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren zu erfolgen. Abschrei-
bungen sind bereits im Jahr des Erwerbs zu verrechnen, bei unterjährigem Erwerb
zeitanteilig. Ist erkennbar, dass der Wert des erworbenen Unternehmens und somit
auch der den Kaufpreis mitbestimmende Geschäfts- oder Firmenwert als zu hoch
eingeschätzt wurde, so ist zu prüfen, ob außerplanmäßige Abschreibungen notwen-
dig sind.




Position 1312120000 (IAS)


In dieser Position sind die Geschäfts- oder Firmenwerte gemäß den Vorschriften der
IFRS auszuweisen. Zur Bilanzierung und Bewertung vgl. IFRS-Konsolidierungsricht-
linie (siehe hierzu TEIL II Kap. 6.).




                                                                               25
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




1.3.1.4.    Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung /
            Pos.: 1312200000 (*)




Position 1312210000 (HGB)


Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus der Kapitalkonsolidierung resultieren, sind
gesondert auszuweisen (zur Bewertung vgl. Pos. 1312110000).




Position 1312220000 (IAS)


Hier sind die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung auszuwei-
sen, wie sie sich nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der IFRS er-
geben (siehe hierzu TEIL II Kap. 6.).




1.3.1.5.    Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte /
            Pos.: 1313000000


Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögenswerte sind gesondert auszuwei-
sen. Dies gilt auch für Anzahlungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert, die im
Zusammenhang mit der Übernahme eines Unternehmens geleistet wurden.




1.3.1.6.    Aktivierte Entwicklungskosten / Pos.: 1314000000


Unter dieser Position sind nach IFRS zu aktivierende Entwicklungskosten auszu-
weisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.2.4.). Nach HGB besteht für solche Kosten ein
Aktivierungsverbot.




                                                                              26
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




1.3.1.7.    Immaterielle Vermögenswerte aus der Exploration und Bewertung
            aus mineralischen Ressourcen / Pos.: 1315000000


Diese Position ist nur für den Anlagenspiegel nach IFRS relevant. Nach IFRS sind
bestimmte Aufwendungen aus der Exploration und Bewertung von mineralischen
Ressourcen zu aktivieren. Darunter fallen das Suchen von Mineralien, Öl, Gas und
anderen nichtregenerativen Ressourcen sowie das Erstellen von Studien über die
Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Abbaus bzw. des Förderns dieser Ressour-
cen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.2.6.).




1.3.2.     Sachanlagen


Für allgemeine Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Sachanlagen
siehe TEIL I Kap. 3.2.1.1. (HGB) und TEIL II Kap. 3.3. (IFRS).




1.3.2.1.    Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS


-   Aufwendungen für Großinspektionen und Generalüberholungen sind unter
    bestimmten Voraussetzungen als Vermögenswert zu aktivieren.


-   Sachanlagen, welche aus identifizierbaren Bestandteilen unterschiedlicher
    Nutzungsdauer bestehen, sind differenziert abzuschreiben, wenn dies zu we-
    sentlichen Unterschieden im Vergleich zur Abschreibung des gesamten Vermö-
    genswertes führt (Komponentenbilanzierung).


-   Zu den Anschaffungs- oder Herstellungsnebenkosten gemäß IFRS gehören die
    geschätzten Kosten für den Abbruch bzw. den Rückbau, sofern für diese
    Verpflichtung auch eine Rückstellung passiviert wurde. Die Anschaffungs- oder
    Herstellungskosten sind in Höhe des Rückstellungsbetrages zu erhöhen.


-   Die Abschreibungsdauern von Sachanlagen sind in Anlage 5.1. festgelegt. Die
    Nutzungsdauern, die dem Sachanlagevermögen im Abschluss nach IFRS zu
    Grunde gelegt werden, unterscheiden sich von denen, die im HGB-Abschluss
    angewendet werden.

                                                                              27
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




-   Sachanlagen, die unter die Regelungen des IFRS 5 fallen, werden in das Um-
    laufvermögen umgegliedert und sind in der Bilanz gesondert auszuweisen. Die
    entsprechenden Vermögenswerte dürfen nicht mehr planmäßig abgeschrieben
    werden.




1.3.2.2.    Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude /
            Pos.: 1321000000




Position 1321100000 (HGB)


In dieser Position ist das gesamte Grundvermögen der Gesellschaft einschließlich
der Bauten auszuweisen, soweit es dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbe-
trieb der Gesellschaft zu dienen. Es kann sich um Grundstücke mit Geschäfts-, Fab-
rik- und Wohnbauten, unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte so-
wie Bauten auf fremden Grundstücken handeln.


Zu den Geschäftsbauten zählen z.B. Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude, Büro-
häuser und Ladenlokale. Als Fabrikbauten sind u.a. Fabrikationshallen und Repara-
turwerkstätten zu nennen. Weiterhin sind unter dieser Position Bauten auszuweisen,
die nicht unmittelbar der Produktion dienen, z.B. Kanalbauten, Brücken, Parkplätze,
Platzbefestigungen, Eisenbahn- und Hafenanlagen, Umzäunungen und Straßen.


Den Gebäuden sind auch Einrichtungen zuzurechnen, die der Nutzung der Gebäu-
de dienen und daher wirtschaftlich als Teil des Gebäudes anzusehen sind. Es han-
delt sich dabei z.B. um Heizungs-, Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen, Installati-
onen, Rolltreppen und Personenaufzüge. Auch bezüglich der Abschreibungen sind
das Gebäude und diese unselbständigen Gebäudeteile als Einheit zu behandeln.


Nicht den Gebäuden hinzuzurechnen sind hingegen Maschinen, maschinelle Anla-
gen und Betriebsvorrichtungen, die mit der Produktion im Zusammenhang stehen
(z.B. Förderanlagen, Hochregallager, Lastenaufzüge, spezielle Belüftungsanlagen,
Silos, Tankanlagen und Öfen). Der Ausweis dieser Vermögenswerte erfolgt unter



                                                                                28
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




Pos.: 1322100000 „Technischen Anlagen und Maschinen“ oder Pos.: 1323100000
„Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“.


Bei Grundstücken mit Wohnbauten kann es sich um Werkswohnungen, Gästehäu-
ser etc. handeln.


Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die bilanziell wie Grundstücke behandelt
werden, weil sie den eigenen Grundstücken wirtschaftlich gleichzusetzen sind. In
erster Linie zählen Abbaurechte und Bergwerkseigentum zu den grundstücksglei-
chen Rechten. Werden auf diesen Grundstücken die technischen Möglichkeiten
zum Abbau von Mineralien geschaffen, z.B. durch den Bau von Schachtanlagen, so
behält das Grundstück den Charakter eines unbebauten Grundstücks. Die errichte-
ten Anlagen sind unter den Technischen Anlagen und Maschinen auszuweisen.


Weiterhin sind auch selber ausgegebene Erbbaurechte, gegebenenfalls einschließ-
lich darauf errichteter Gebäude, unter dieser Position auszuweisen.


Bauten auf fremden Grundstücken sind ebenfalls in dieser Position auszuweisen.
Diese umfassen in erster Linie die Wohn-, Geschäfts-, Fabrik- und anderen Bauten,
die auf gepachtetem Grund und Boden errichtet bzw. erworben wurden. Ob sie da-
bei wesentlicher Bestandteil des fremden Grundstücks geworden sind und somit in
das Eigentum des Verpächters übergegangen sind, ist für den bilanziellen Ausweis
unerheblich. Abschreibungen auf diese Gebäude sind grundsätzlich nach der Lauf-
zeit der Pachtverträge zu bemessen, es sei denn, die voraussichtliche Nutzungs-
dauer ist kürzer.




Position 1321200000 (IAS)


In dieser Position ist der Wert für die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und
Gebäude auszuweisen, wie er sich nach den Vorschriften der IFRS ergibt (siehe
hierzu TEIL II Kap. 3.3.).


Unterschiede können sich aus abweichenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern und
Wertansätzen der Vermögenswerte nach HGB und nach IFRS ergeben.



                                                                                29
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




1.3.2.3.    Technische Anlagen und Maschinen / Pos.: 1322000000




Position 1322100000 (HGB)


Unter dieser Position sind sämtliche Maschinen und Anlagen auszuweisen, die dem
betrieblichen Produktionsprozess dienen. Dabei ist es für den Ausweis dieser Ver-
mögenswerte unerheblich, ob sie wesentliche Bestandteile oder Zubehör von
Grundstücken oder Gebäuden sind oder durch den Einbau in fremde Grundstücke
und Gebäude rechtlich Eigentum Dritter geworden sind.


Technische Anlagen, die nicht unmittelbar dem betrieblichen Produktionsprozess
dienen, (z.B. Heizungsanlagen und Personenaufzüge), erhöhen die Herstellungs-
kosten des Gebäudes und sind mit diesen unter Pos.: 1321100000 „Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Gebäude“ auszuweisen.


Betriebsvorrichtungen, Maschinen und maschinelle Anlagen, die fest mit einem Ge-
bäude verbunden sind, aber nicht der allgemeinen Nutzung des Gebäudes dienen,
sondern in einer unmittelbaren Beziehung zum betrieblichen Produktionsprozess
stehen, sind unter den technischen Anlagen und Maschinen auszuweisen. Beispiele
für Betriebsvorrichtungen, die unter dieser Position auszuweisen sind Lastenaufzü-
ge, Kühl-, Entlüftungs-, Entstaubungs-, Lösch-, Sanitär- und Alarmanlagen, Öfen,
Hochregallager, Silos, Tankanlagen, Schachtanlagen und Bauten unter Tage.


Weiterhin sind unter dieser Position sog. Spezialreserveteile, die Erstausstattung an
Ersatzteilen und sog. typengebundene Werkzeuge auszuweisen. Allgemein ver-
wendbare Ersatzteile hingegen sind im Vorratsvermögen auszuweisen.


Reserveanlagen und vorübergehend stillgelegte Anlagen sind grundsätzlich wie im
Betrieb befindliche Anlagen zu behandeln und als solche auszuweisen.


Endgültig stillgelegte Anlagen und Maschinen sind außerplanmäßig auf den vorsich-
tig geschätzten voraussichtlichen Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden
Kosten oder dem zu erwartenden Schrotterlös abzuschreiben und mit diesem Wert
in der Bilanz anzusetzen.



                                                                                  30
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




EDV-Anlagen, die der kaufmännischen Verwaltung eines Unternehmens dienen,
sind nicht als technische Anlagen, sondern als Betriebs- und Geschäftsausstattung
auszuweisen.




Position 1322200000 (IAS)


In dieser Position werden die technischen Anlagen und Maschinen entsprechend
den Vorschriften der IFRS ausgewiesen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.3.). Unter-
schiede können sich aus abweichenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern und Wert-
ansätzen der Vermögenswerte nach HGB und nach IFRS ergeben.




1.3.2.4.    Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung /
            Pos.: 1323000000




Position 1323100000 (HGB)


Unter dieser Position sind diejenigen Anlagengegenstände auszuweisen, die nicht
der Produktion dienen und die nicht eindeutig einer anderen Position des Anlage-
vermögens zugeordnet werden können. Abgrenzungsprobleme zwischen „Techni-
sche Anlagen und Maschinen“ und „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung“ sollten zu Gunsten dieser Position entschieden werden. Die Abgrenzung
richtet sich nach der Verkehrsauffassung und ist somit branchenspezifisch unter-
schiedlich (z.B. Baumaschine: im Baugewerbe Maschine, in der Industrie Betriebs-
und Geschäftsausstattung).


Auszuweisen sind in erster Linie Anlagengegenstände wie Werkstatteinrichtungen
und Werkzeuge, Formen und Modelle, Vorrichtungen, Fahrzeuge, Transporteinrich-
tungen und Büroeinrichtungen, soweit sie nicht als Teil einer maschinellen Einrich-
tung anzusehen sind.


Fest mit dem Computer verbundene Programmbausteine (Mikroprogramme, Bios),
die die Hardware mit der Software verbinden und die Elementarfunktionen des
Computers steuern und über die ein unbeschränktes Verfügungsrecht besteht, sind

                                                                                31
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




nicht unter den immateriellen Vermögensgegenständen auszuweisen, sondern mit
der entsprechenden Hardware innerhalb der Geschäftsausstattung auszuweisen
und abzuschreiben. Systemsoftware, wie z.B. Betriebssysteme sowie Anwendungs-
software sind unter den immateriellen Vermögensgegenständen zu bilanzieren.




Position 1323200000 (IAS)


In dieser Position werden die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
entsprechend den Vorschriften der IFRS ausgewiesen (siehe hierzu TEIL II Kap.
3.3.). Unterschiede können sich aus abweichenden wirtschaftlichen Nutzungsdau-
ern und Wertansätzen der Vermögenswerte nach HGB und nach IFRS ergeben.




1.3.2.5.    Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen / Pos.: 1324100000


Unter dieser Position sind ausschließlich Anzahlungen auf Sachanlagen auszuwei-
sen. Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte und Vorräte sind gesondert
auszuweisen.


Entscheidend für den Ausweis geleisteter Anzahlungen ist, dass Mittel des Unter-
nehmens bereits abgeflossen sind und noch kein aktivierungsfähiges Anlagegut
vorhanden ist.




1.3.2.6.    Anlagen im Bau / Pos.: 1324200000


Als Anlagen im Bau sind aktivierungsfähige Aufwendungen auszuweisen, die im Zu-
sammenhang mit am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellten Anlagen entstanden
sind. Ist ein Investitionsvorhaben abgeschlossen, so ist es im Anlagenspiegel durch
Umbuchung dem entsprechenden Anlagenposten zuzuordnen. Zum Zeitpunkt der
Fertigstellung sind nur die Beträge umzubuchen, die bereits am vorhergehenden Bi-
lanzstichtag ausgewiesen waren. Zugänge im Jahr der Fertigstellung sind den be-
troffenen Bilanzpositionen direkt zuzubuchen.




                                                                                32
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




Abschreibungen auf Anlagen im Bau können erst vorgenommen werden, wenn die
Anlagen fertig gestellt sind und auf den entsprechenden Anlagenposten umgebucht
wurden. Werden noch nicht fertig gestellte Anlagen bereits teilweise genutzt, so ist
zu prüfen, ob eine Teilumbuchung in die entsprechende Anlagengruppe möglich ist
und bereits Abschreibungen auf diese Anlagen vorzunehmen sind.




1.3.2.7.    Materielle Vermögenswerte aus der Exploration und Bewertung aus
            mineralischen Ressourcen / Pos.: 1325000000


Diese Position ist nur für den Anlagenspiegel nach IFRS relevant. Nach IFRS sind
bestimmte Aufwendungen aus der Exploration und Bewertung von mineralischen
Ressourcen zu aktivieren. Darunter fallen das Suchen von Mineralien, Öl, Gas und
anderen nichtregenerativen Ressourcen sowie das Erstellen von Studien über die
Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Abbaus bzw. des Förderns dieser Ressour-
cen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.2.6.).




1.3.3.     Finanzanlagen


Für allgemeine Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzanlagen
siehe TEIL I Kap. 3.2.1.1. (HGB) und TEIL II Kap. 3.11. (IFRS).




1.3.3.1.    Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS


-   Finanzanlagen, die gemäß IFRS zu der Kategorie der zur Veräußerung ver-
    fügbaren Finanzinstrumente zu zählen sind, sind mit ihren Zeitwerten zu be-
    werten. Unrealisierte Gewinne und Verluste sind im Eigenkapital zu erfas-
    sen. Nach HGB sind alle Finanzanlagen mit Anschaffungs- bzw. fortgeführten
    Anschaffungskosten zu bewerten.


-   Finanzanlagen, die der Kategorie der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Fi-
    nanzinstrumente zuzuordnen sind, dürfen nicht vor ihrem Laufzeitende veräu-
    ßert werden.



                                                                                 33
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




-   Für Vermögenswerte, die unter die Vorschriften des IAS 39 fallen und zu An-
    schaffungskosten bewertet werden, besteht ein Wertaufholungsverbot (gilt
    nicht für Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
    werden).




1.3.3.2.    Anteile an verbundenen Unternehmen / Pos.: 1331000000




Position 1331010000 (HGB)


Anteile an verbundenen Unternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.6.) sind bei
Daueranlageabsicht unabhängig von der Höhe und der Art der Anteile unter dieser
Position auszuweisen, auch wenn die Einbeziehung in den Gruppenabschluss der
Knauf Gruppe auf Grund eines Einbeziehungswahlrechtes bzw. -verbotes unter-
bleibt. Nur vorübergehend gehaltene Anteile sind unter den Wertpapieren des Um-
laufvermögens auszuweisen.


Als Anteile an verbundenen Unternehmen kommen in Betracht: Aktien, GmbH-
Anteile, Kommandit- und Komplementäreinlagen bei Personengesellschaften, Bohr-
anteile und je nach Ausgestaltung auch Genussscheinkapital und beteiligungsähnli-
che Darlehen.


Stille Beteiligungen an verbundenen Unternehmen sind in der Knauf Gruppe einheit-
lich in Pos.: 1421500000 „Forderungen gegen verbundene Unternehmen“ auszu-
weisen.




Position 1331020000 (IAS)


In dieser Position sind die Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß den Vor-
schriften der IFRS auszuweisen. Anteile an verbundenen Unternehmen sind gemäß
IFRS nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungskriterien anzusetzen
(siehe hierzu TEIL II Kap. 2.3.2). Somit ergeben sich grundsätzlich keine Unter-
schiede zur Bilanzierung gemäß HGB.



                                                                              34
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




1.3.3.3.    Ausleihungen an verbundene Unternehmen / Pos.: 1331500000


Als Ausleihungen sind nur Finanzforderungen auszuweisen, die dem Anlagevermö-
gen des Unternehmens zuzurechnen sind. Maßgebend für diese Zurechnung ist
ausschließlich die Absicht einer dauernden Geldanlage. In Zweifelsfällen kann die
vereinbarte Gesamtlaufzeit der Ausleihung als Indiz für die Zugehörigkeit zum Anla-
gevermögen herangezogen werden.


Unter dieser Position sind lediglich die Ausleihungen gegenüber Tochterunterneh-
men auszuweisen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.6.). Die Ausleihungen sind nach ih-
rer Fristigkeit in Restlaufzeiten kleiner ein Jahr Pos.: 1331510000 und größer ein
Jahr Pos.: 1331520000 zu unterteilen.


Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unterneh-
men sind, auch wenn längere Laufzeiten vereinbart wurden, nicht unter dieser Posi-
tion, sondern grundsätzlich im Umlaufvermögen unter Pos.: 1421500000 „Forderun-
gen gegen verbundene Unternehmen“ auszuweisen. Dies gilt nicht, wenn eine for-
melle Umwandlung in ein langfristiges Darlehen stattgefunden hat (vgl. sonstige
Ausleihungen).




1.3.3.4.    Anteile an assoziierten Unternehmen / Pos.: 1332000000




Position 1332010000 (HGB)


Unter dieser Position sind die Anteile an Unternehmen, auf die ein maßgeblicher
Einfluss ausgeübt werden kann, assoziierte Unternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap.
1.2.8.) und die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap.
1.2.7.) auszuweisen.


Die Anteile sind mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Eine Equity-Bewertung
von assoziierten Unternehmen ist nur auf Teilkonzernebene zulässig und ist mit der
zentralen Konsolidierungsstelle der Knauf Gruppe abzustimmen.




                                                                                35
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




Position 1332020000 (IAS)


Unter dieser Position sind die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemein-
schaftsunternehmen gemäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen. Die entspre-
chenden Anteile sind gemäß IFRS nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewer-
tungskriterien anzusetzen (siehe hierzu TEIL II Kap. 2.3.2). Somit ergeben sich
grundsätzlich keine Unterschiede zur Bilanzierung gemäß HGB.




1.3.3.5.    Ausleihungen an assoziierten Unternehmen / Pos.: 1332500000


In dieser Position sind die Ausleihungen gegenüber assoziierten Unternehmen (sie-
he hierzu TEIL I Kap. 1.2.8.) und Gemeinschaftsunternehmen (siehe hierzu TEIL I
Kap. 1.2.7.) auszuweisen.


Die Ausleihungen sind gemäß ihrer Fristigkeit in Restlaufzeiten kleiner ein Jahr
Pos.: 1332510000 und größer ein Jahr Pos.: 1332520000 zu unterteilen. Die Aus-
führungen zu Ausleihungen an verbundenen Unternehmen gelten analog.




1.3.3.6.    Sonstige Beteiligungen / Pos.: 1333000000




Position 1333010000 (HGB)


Unter den sonstigen Beteiligungen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.5.) sind alle Beteili-
gungen bilanziert, die nicht unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen und
den Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen werden. Als Beteiligungen
sind Anteile an anderen Unternehmen auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dem
eigenen Geschäftsbetrieb durch die Herstellung einer dauernden Verbindung zu je-
nen Unternehmen zu dienen.




                                                                                   36
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




Position 1333020000 (IAS)


In dieser Position werden die sonstigen Beteiligungen gemäß den Vorschriften der
IFRS ausgewiesen.


Die sonstigen Beteiligungen sind den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen
Vermögenswerten zuzuordnen und somit grundsätzlich zum Marktwert zu bewerten
(siehe hierzu TEIL II Kap. 3.11.3.). Diese Bewertung kann zu Anpassungen gegen-
über der Bewertung nach HGB führen. Wertzuwächse über die Anschaffungskosten
hinaus sind erfolgsneutral in der Marktbewertungsrücklage im Eigenkapital zu erfas-
sen.




1.3.3.7.    Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein
            Beteiligungsverhältnis besteht / Pos.: 1333500000


In dieser Position sind die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteili-
gungsverhältnis besteht, auszuweisen. Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind in den Positionen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen bzw. Ausleihungen an assoziierte Un-
ternehmen zu zeigen.


Die Ausleihungen sind gemäß ihrer Fristigkeit in Restlaufzeiten kleiner ein Jahr
Pos.: 1333510000 und größer ein Jahr Pos.: 1333520000 zu unterteilen. Die Aus-
führungen zu Ausleihungen an verbundenen Unternehmen gelten analog.




1.3.3.8.    Wertpapiere des Anlagevermögens / Pos.: 1334000000


Wertpapiere, die weder den Anteilen an verbundenen Unternehmen noch einem
anderen Beteiligungsverhältnis zugeordnet werden können, sind unter dieser Positi-
on zu erfassen, wenn sie dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der Gesell-
schaft als Kapitalanlage langfristig zu dienen. Dabei kann es sich um Wertpapiere
mit Gewinnbeteiligungsansprüchen (z.B. Aktien, bei denen trotz Dauerbesitz die Be-
teiligungsabsicht fehlt, Fondsanteile und Gewinnschuldverschreibungen), festver-



                                                                                37
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




zinsliche Wertpapiere (z.B. Obligationen, Pfandbriefe und öffentliche Anleihen) und
zum Börsenhandel zugelassene Schuldbuchforderungen handeln.


Zins- und Dividendenforderungen sowie Stückzinsen sind den übrigen Forderungen
und Vermögenswerten zuzurechnen.


Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind finanzielle Vermögenswerte und ge-
trennt gemäß ihrer Zuordnung zu den entsprechenden Kategorien gemäß IAS 39
auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.11.3.2.).


Die festverzinslichen Wertpapiere, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen,
sind der Kategorie der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinstrumente zuzu-
ordnen und in Pos.: 1334010000 auszuweisen. Die Wertpapiere, die bis zur Endfäl-
ligkeit gehalten werden sollen, sind mit fortgeführten Anschaffungskosten zu bewer-
ten.


Die sonstigen Wertpapiere des Anlagevermögens sind den zur Veräußerung ver-
fügbaren Finanzinstrumenten zuzuordnen und in Pos.: 1334020000 auszuweisen.
Der Ausweis der sonstigen Wertpapiere des Anlagevermögens gemäß HGB (Pos.:
1334021000 (HGB)) erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.


In Pos.: 1334022000 „Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens (IAS)“ sind
die entsprechenden Werte gemäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen. Die Be-
wertung dieser Wertpapiere nach den IFRS stellt auf den Marktwert ab (siehe hierzu
TEIL II Kap. 3.11.3.).




1.3.3.9.    Sonstige Ausleihungen / Pos.: 1334500000


Ausleihungen des Anlagevermögens, die keiner anderen Ausleihungsposition des
Anlagevermögens zuzuordnen sind, werden unter dieser Position ausgewiesen. Bei
den sonstigen Ausleihungen handelt es sich in erster Linie um langfristige Darlehen,
unabhängig davon, ob eine besondere Sicherung vereinbart wurde oder nicht. For-
derungen aus Lieferungs- oder Leistungsgeschäften sind nur dann unter dieser Po-
sition auszuweisen, wenn diese in langfristige Darlehen umgewandelt wurden. Wer-



                                                                                 38
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




den Forderungen in ein Darlehen mit entsprechender Laufzeit umgewandelt, so er-
folgt der Ausweis ab dem Zeitpunkt der Umwandlung unter den Ausleihungen.


Die Ausleihungen sind gemäß ihrer Fristigkeit in Restlaufzeiten kleiner ein Jahr
Pos.: 1334510000 und größer ein Jahr Pos.: 1334520000 zu unterteilen.




1.4.     Umlaufvermögen




1.4.1.    Vorräte


Für allgemeine Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung siehe TEIL I Kap.
3.2.1.2.2. (HGB) und TEIL II Kap. 3.4. (IFRS).




                                                                             39
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




1.4.1.1.    Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS


-   Die Abgrenzung der Vorräte gemäß IFRS entspricht nicht vollständig der han-
    delsrechtlichen Definition des Vorratsvermögens. Betriebsstoffe und nicht be-
    triebsnotwendiges Vorratsvermögen, die nicht unmittelbar der Fertigung, son-
    dern anderen betrieblichen Bereichen dienen (bspw. noch nicht ausgegebenes
    Büromaterial, Werbemittel, Heizmaterialien, Treibstoffe für Transportmittel, Vor-
    räte der Werksküchen etc.), sind gemäß IFRS grundsätzlich von dem Vorrats-
    vermögen in die sonstigen Vermögenswerte umzugliedern. Aufgrund der unter-
    geordneten Bedeutung dieser Werte ist auf eine Umgliederung dieser Werte bei
    der Erstellung des Gruppenabschlusses gemäß IFRS der Knauf Gruppe zu ver-
    zichten.


-   Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden gemäß der IFRS nicht abgewertet,
    wenn die Fertigerzeugnisse, in die die Stoffe eingehen, mindestens zu ihren
    Herstellungskosten verkauft werden.


-   Der Nettoveräußerungswert als Bewertungsmaßstab ist grundsätzlich über
    den Absatzmarkt zu bestimmen. Innerhalb des Vorratsvermögens sind daher
    folgende Wertfeststellungen neu vorzunehmen:

                                                                                        Formatiert: Nummerierung und
    -   Für unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse, die auch fremdbezo-            Aufzählungszeichen
        gen werden können, muss statt der beschaffungsmarktorientierten Wertfest-
        stellung gemäß HGB eine Bewertung über den Absatzmarkt vorgenommen
        werden. Weicht der neu ermittelte Wert gemäß IFRS von dem Wiederbe-
        schaffungswert ab, muss eine Wertanpassung vorgenommen werden.

                                                                                        Formatiert: Nummerierung und
    -   Bei Handelswaren sowie bei Überbeständen an fertigen und unfertigen Er-         Aufzählungszeichen
        zeugnissen findet eine Wertfeststellung gemäß HGB wiederbeschaffungs-
        und absatzmarktorientiert statt (doppeltes Niederstwertprinzip). Folge der
        rein absatzmarktorientierten Bewertung gemäß IFRS ist bei diesen Vermö-
        genswerten, dass Abwertungen, die von der absatzmarktorientierten Wert-
        feststellung abweichen, anzupassen sind.




                                                                                  40
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




-   Anpassungen der Wertberichtigungen durch die absatzmarktorientierte Wert-
    feststellung gemäß IFRS sind nur vorzunehmen, wenn die Werte wesentlich
    von den Wertberichtigungen gemäß HGB abweichen.




1.4.1.2.    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe / Pos.: 1411000000




Position 1411100000 (HGB)


Als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind die Vorräte auszuweisen, die unmittelbar in
den betrieblichen Produktionsprozess eingehen, den eigentlichen Produktionsablauf
erst bewirken oder zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt werden.


Den Rohstoffen sind alle Grundstoffe zuzurechnen, aus denen die betriebstypischen
Produkte eines Unternehmens hergestellt werden, soweit diese Grundstoffe als we-
sentlicher Bestandteil des zu fertigenden Erzeugnisses anzusehen sind. Auch Hilfs-
stoffe stellen einen unmittelbaren Bestandteil der herzustellenden Erzeugnisse dar,
sind jedoch im Vergleich zu den Rohstoffen nur von untergeordneter Bedeutung.
Betriebsstoffe hingegen gehen nicht als Bestandteil in das hergestellte Erzeugnis
ein, sondern bewirken den eigentlichen Produktionsablauf und werden bei der Pro-
duktion mittelbar oder unmittelbar verbraucht. Beispiele für Betriebsstoffe sind
Brennstoffe, Reinigungsmaterial, Schmiermittel etc.




Position 1411200000 (IAS)


In dieser Position sind die Wertkorrekturen auszuweisen, um die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe gemäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II
Kap. 3.4.3.2.).




                                                                                 41
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




1.4.1.3.    Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen / Pos.: 1412000000




Position 1412100000 (HGB)


Als unfertige Erzeugnisse sind am Bilanzstichtag vorhandene, noch nicht verkaufs-
fähige Produkte auszuweisen, die durch die bereits erfolgte Be- oder Verarbeitung
mit internen Kosten belastet sind. Im betrieblichen Produktionsablauf stellen sie so-
mit eine sowohl zeitliche als auch technische Mittelstufe zwischen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen und fertigen Erzeugnissen dar. Sobald Roh- und Hilfsstoffe dem be-
trieblichen Produktionsprozess zugeführt wurden, die Endstufe der Produktion je-
doch noch nicht erreicht haben, sind sie unter dieser Position auszuweisen.


Werden neben den unfertigen Erzeugnissen des Unternehmens ähnliche Produkte
von fremden Dritten bezogen, so handelt es sich aus der Sicht des bilanzierenden
Unternehmens nicht um „Unfertige Erzeugnisse“, sondern um „Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe“. Selbsterstellte unfertige Erzeugnisse hingegen, die im unfertigen Zu-
stand zur Veräußerung an Dritte bestimmt sind, sind als „Fertige Erzeugnisse“ aus-
zuweisen.


Unter den „Unfertigen Erzeugnissen“ sind auch bereits fertig gestellte Zwischener-
zeugnisse auszuweisen, die dazu bestimmt sind, im eigenen Unternehmen bei der
Produktion anderer Produkte weiterverarbeitet zu werden. Weiterhin ist in dieser
Position auch ein am Bilanzstichtag bestehender „Abraumvorrat“ auszuweisen, der
sich beim Abbau der Mineralvorkommen im Tagebau ergeben kann. Die Kosten der
dem Mineralabbau entsprechenden Beseitigung der Deckschicht stellen Aufwand
dar. Wird das über dem Mineral liegende Deckgebirge jedoch über das zum Gru-
benaufschluss und den laufenden Abbau notwendige Maß hinaus abgetragen, so
entsteht ein Abraumvorrat, der in der Bilanz zu aktivieren ist.


Unfertige Leistungen liegen in erster Linie bei Dienstleistungsunternehmen vor. Es
handelt sich dabei um Leistungen, die am Bilanzstichtag noch nicht vollständig er-
bracht bzw. fertig gestellt sind. Hierzu zählen auch im Rahmen langfristiger Ferti-
gungsaufträge erbrachte Leistungen, soweit sie vom Empfänger noch nicht abge-
nommen worden sind, z.B. noch nicht abgeschlossene Engineeringleistungen o.ä.



                                                                                  42
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




Zu beachten ist, dass Leistungen, die für einen bestimmten Abnehmer erbracht
werden und am Bilanzstichtag fertig gestellt sind, nicht als „Fertige Leistung“, son-
dern als Forderung gegenüber dem Auftraggeber auszuweisen sind.




Position 1412200000 (IAS)


In dieser Position sind die Wertkorrekturen auszuweisen, um die unfertigen Erzeug-
nisse und unfertigen Leistungen gemäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen
(siehe hierzu TEIL II Kap. 3.4.3.2.).




1.4.1.4.     Fertige Erzeugnisse und Handelswaren / Pos.: 1413000000




        - Fertige Erzeugnisse


Position 1413110000 (HGB)


Unter der Position „Fertige Erzeugnisse“ sind Vermögenswerte erst dann auszuwei-
sen, wenn sie alle Produktionsschritte durchlaufen haben.




Position 1413120000 (IAS)


In dieser Position sind die Wertkorrekturen auszuweisen, um die fertigen Erzeugnis-
se gemäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap.
3.4.3.2.).




                                                                                  43
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




        - Handelswaren


Position 1413210000 (HGB)


Als Handelswaren sind Vermögenswerte auszuweisen, die von anderen Unterneh-
men erworben wurden und ohne weitere Be- oder Verarbeitung weiterveräußert
werden.




Position 1413220000 (IAS)


In dieser Position sind die Wertkorrekturen auszuweisen, um die Handelswaren ge-
mäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.4.3.2.).




1.4.1.5.    Geleistete Anzahlungen / Pos.: 1414000000


Unter dieser Position sind diejenigen Anzahlungen auszuweisen, die für Gegens-
tände des Vorratsvermögens geleistet wurden. Anzahlungen auf immaterielle Ver-
mögenswerte und auf Sachanlagen sind getrennt von dieser Position unter den ent-
sprechenden Positionen im Anlagevermögen auszuweisen.


Anzahlungen auf nicht aktivierbare Leistungen, z.B. auf Reparaturen und sonstige
Dienstleistungen, sind unter den übrigen Forderungen und Vermögenswerten aus-
zuweisen. Sind diesen Anzahlungen bereits erbrachte Teilleistungen zuzurechnen,
so erfolgt eine Umbuchung in den Aufwand.


Geleistete Anzahlungen sind grundsätzlich in Höhe des hingegebenen Betrages an-
zusetzen. Im Falle drohender Verluste aus dem noch schwebenden Geschäft (z.B.
in Folge zwischenzeitlich gesunkener Börsen- oder Marktpreise) sind jedoch Ab-
schreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert zwingend notwendig.


Geleistete Anzahlungen an verbundenen Unternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap.
1.2.10.), sind unter Pos.: 1421500000 „Forderungen gegen verbundene Unterneh-
men“ auszuweisen. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein sonstiges Be-



                                                                                  44
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




teiligungsverhältnis besteht, werden unter Pos.: 1422000000 „Forderungen gegen
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ ausgewiesen.




1.4.2.     Forderungen und Sonstige Vermögenswerte


Zu allgemeinen Erläuterungen zum Ansatz und zu der Bewertung von Forderungen
siehe TEIL I Kap. 3.2.1.2.3. (HGB) bzw. TEIL II Kap. 3.5. (IFRS).




1.4.2.1.    Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS


-   Bei der Abzinsung von Forderungen ist die Effektivzinsmethode zu verwen-
    den. Eine Anpassung handelsrechtlicher Abzinsungsbeträge hat nur bei wesent-
    lichen Unterschieden zu erfolgen.


-   Reine Pauschalwertberichtigungen dürfen nach den IFRS nicht vorgenommen
    werden. Sofern im handelsrechtlichen Abschluss wesentliche Pauschalwertbe-
    richtigungen vorgenommen wurden, sind diese zu stornieren.




1.4.2.2.    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte /
            Pos.: 1420500000


Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte sind entsprechend ihrer
Fristigkeit in Restlaufzeiten kleiner ein Jahr Pos.: 1420510000 bzw. größer ein Jahr
Pos.: 1420520000 zu unterteilen.




Position 1420511000 (HGB)


Unter dieser Position sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen-
über Dritten auszuweisen, die eine Restlaufzeit kleiner ein Jahr besitzen. Als Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen sind Ansprüche gegenüber fremden Kun-
den aus gegenseitigen Verträgen (Liefer-, Dienst- und Werkverträge) auszuweisen,
die vom Unternehmen im Rahmen seiner betriebstypischen Umsatztätigkeit bereits

                                                                                  45
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




erfüllt wurden, die entsprechende Gegenleistung durch den Kunden jedoch noch
aussteht. Rabatte, Umsatzprämien und Preisnachlässe, die im Zusammenhang mit
der Lieferung oder Leistung gewährt werden, sind beim Ansatz der Forderung abzu-
ziehen. Für zu zahlende Provisionen sind Rückstellungen oder Verbindlichkeiten zu
passivieren. Auch durch Wechsel gesicherte Forderungen sind unter dieser Position
auszuweisen.


Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an verbundene Unternehmen und
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind nicht unter dieser
Position, sondern in Pos.: 1421500000 „Forderungen gegen verbundene Unterneh-
men“ bzw. Pos.: 1422000000 „Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Be-
teiligungsverhältnis“ besteht, auszuweisen Unternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap.
1.2.10.).




Position 1420512000 (IAS)


Unter dieser Position sind die Wertkorrekturen zu zeigen, um die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten mit einer Restlaufzeit kleiner einem
Jahr entsprechend den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II
Kap. 3.5.3.).




Position 1420521000 (HGB)


Unter dieser Position sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen-
über Dritten auszuweisen, die eine Restlaufzeit größer ein Jahr besitzen.




Position 1420522000 (IAS)


Unter dieser Position sind die Wertkorrekturen zu zeigen, um die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten mit einer Restlaufzeit größer einem
Jahr entsprechend den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II
Kap. 3.5.3.).



                                                                               46
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




1.4.2.3.     Forderungen aus Derivaten an Dritte / Pos.: 1421000000


Forderungen aus derivativen Finanzgeschäften sind getrennt von den anderen For-
derungen gegenüber Dritten unter dieser Position anzusetzen.


Die Forderungen aus Derivaten sind entsprechend ihrer Fristigkeit in Restlaufzeiten
kleiner ein Jahr Pos.: 1421010000 bzw. größer ein Jahr Pos.: 1421020000 zu un-
terteilen.


Der Ansatz und die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten ist mit der zent-
ralen Konsolidierungsstelle abzustimmen.




1.4.2.4.     Forderungen gegen verbundene Unternehmen / Pos.: 1421500000


Forderungen gegen verbundene Unternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.10.) mit
einer Restlaufzeit von kleiner einem Jahr sind in Pos.: 1421510000 anzugeben und
Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von größer ei-
nem Jahr sind in Pos.: 1421520000 auszuweisen.




Position 1421511000 (HGB)


Unter dieser Position sind alle Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit
einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr auszuweisen. Es sind alle Forderungen aus-
zuweisen, unabhängig davon, aus welchen Gründen sie entstanden sind. Auch For-
derungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Darlehen, Dividendenan-
sprüche und Ansprüche aus Gewinnabführungsverträgen zählen hierzu. Eine Aus-
nahme stellen lediglich die diesen Unternehmen gewährten langfristigen Ausleihun-
gen dar, die unter Pos.: 1331500000 „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“
im Anlagevermögen auszuweisen sind.


Einzelwertberichtigungen zur Berücksichtigung konkreter Einzelrisiken sind in jedem
Fall vorzunehmen. Pauschal ermittelte Wertabschläge für allgemeine Ausfallrisiken
sind nicht vorzunehmen.



                                                                                47
III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe
    - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz




Grundsätzlich gilt, dass Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen denselben Un-
ternehmen saldiert darzustellen sind, sofern die vereinbarten Laufzeiten überein-
stimmen. Um die gruppeninternen Beziehungen im Rahmen der Konsolidierung eli-
minieren zu können, ist es notwendig, dass die Forderungen und die korrespondie-
renden Verbindlichkeiten zwischen den Gesellschaften der Knauf Gruppe regelmä-
ßig abgestimmt werden. Um eine abweichende Verbuchung der Forderungen und
der entsprechenden Verbindlichkeiten zu vermeiden, sind die Unternehmen dazu
verpflichtet, eine zeitnahe und gleich lautende Verbuchung vorzunehmen. Auftre-
tende Probleme, insbesondere bei Preis-, Qualitäts-, Mengen- oder Verpackungsdif-
ferenzen und Rechenfehlern, sind den betroffenen Partnergesellschaften unverzüg-
lich nach Rechnungseingang mitzuteilen und in gegenseitigem Einvernehmen zu
bereinigen.




Position 1421512000 (IAS)


Unter dieser Position sind die Wertkorrekturen zu zeigen, um die Forderungen ge-
gen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr entspre-
chend den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.5.3.).




Position 1421521000 (HGB)


Unter dieser Position sind alle Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit
einer Restlaufzeit größer einem Jahr auszuweisen.




Position 1421522000 (IAS)


Unter dieser Position sind die Wertkorrekturen zu zeigen, um die Forderungen ge-
gen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr entspre-
chend den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.5.3.).




                                                                                  48
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii
Richtlinie part iii

Contenu connexe

Tendances

Fi Fi Webserver Hardwaredokumentation
Fi Fi Webserver HardwaredokumentationFi Fi Webserver Hardwaredokumentation
Fi Fi Webserver Hardwaredokumentationguest0ac90f
 
eBook Website Profit Leseprobe
eBook Website Profit LeseprobeeBook Website Profit Leseprobe
eBook Website Profit LeseprobeTravelan
 
Das Rostocker Armeninstitut von 1803 – Anspruch und Wirklichkeit
Das Rostocker Armeninstitut von 1803 – Anspruch und WirklichkeitDas Rostocker Armeninstitut von 1803 – Anspruch und Wirklichkeit
Das Rostocker Armeninstitut von 1803 – Anspruch und WirklichkeitDr. Jan Straßenburg
 
Olaf C. Sauer: Feste, Freie, Feste Freie – Wer kennt sich da noch aus? Mitarb...
Olaf C. Sauer: Feste, Freie, Feste Freie – Wer kennt sich da noch aus? Mitarb...Olaf C. Sauer: Feste, Freie, Feste Freie – Wer kennt sich da noch aus? Mitarb...
Olaf C. Sauer: Feste, Freie, Feste Freie – Wer kennt sich da noch aus? Mitarb...Raabe Verlag
 
SITEFORUM Tutorial v7
SITEFORUM Tutorial v7SITEFORUM Tutorial v7
SITEFORUM Tutorial v7anuvito
 
D3 Editing Complete ß09
D3 Editing Complete ß09D3 Editing Complete ß09
D3 Editing Complete ß09guesta162e501
 
Neuffer Usability Normen
Neuffer Usability NormenNeuffer Usability Normen
Neuffer Usability NormenDominik Neuffer
 
Final Opentrans 2.0 Rfq
Final Opentrans 2.0   RfqFinal Opentrans 2.0   Rfq
Final Opentrans 2.0 Rfqguest6f1fb4
 

Tendances (11)

German book
German bookGerman book
German book
 
Fi Fi Webserver Hardwaredokumentation
Fi Fi Webserver HardwaredokumentationFi Fi Webserver Hardwaredokumentation
Fi Fi Webserver Hardwaredokumentation
 
eBook Website Profit Leseprobe
eBook Website Profit LeseprobeeBook Website Profit Leseprobe
eBook Website Profit Leseprobe
 
fh-201212.pdf
fh-201212.pdffh-201212.pdf
fh-201212.pdf
 
Das Rostocker Armeninstitut von 1803 – Anspruch und Wirklichkeit
Das Rostocker Armeninstitut von 1803 – Anspruch und WirklichkeitDas Rostocker Armeninstitut von 1803 – Anspruch und Wirklichkeit
Das Rostocker Armeninstitut von 1803 – Anspruch und Wirklichkeit
 
Olaf C. Sauer: Feste, Freie, Feste Freie – Wer kennt sich da noch aus? Mitarb...
Olaf C. Sauer: Feste, Freie, Feste Freie – Wer kennt sich da noch aus? Mitarb...Olaf C. Sauer: Feste, Freie, Feste Freie – Wer kennt sich da noch aus? Mitarb...
Olaf C. Sauer: Feste, Freie, Feste Freie – Wer kennt sich da noch aus? Mitarb...
 
SITEFORUM Tutorial v7
SITEFORUM Tutorial v7SITEFORUM Tutorial v7
SITEFORUM Tutorial v7
 
D3 Editing Complete ß09
D3 Editing Complete ß09D3 Editing Complete ß09
D3 Editing Complete ß09
 
Neuffer Usability Normen
Neuffer Usability NormenNeuffer Usability Normen
Neuffer Usability Normen
 
Final Opentrans 2.0 Rfq
Final Opentrans 2.0   RfqFinal Opentrans 2.0   Rfq
Final Opentrans 2.0 Rfq
 
BMWi_freie-berufe
BMWi_freie-berufeBMWi_freie-berufe
BMWi_freie-berufe
 

En vedette

xl8Camp Informationen für Sponsoren
xl8Camp Informationen für Sponsorenxl8Camp Informationen für Sponsoren
xl8Camp Informationen für SponsorenTanya Quintieri
 
Wer ist eigentlich dieser Twitter
Wer ist eigentlich dieser Twitter Wer ist eigentlich dieser Twitter
Wer ist eigentlich dieser Twitter Felix Reiners
 
Umsatz kann man lernen! Wie auch kleine Unternehmen große Rechnungen stellen ...
Umsatz kann man lernen! Wie auch kleine Unternehmen große Rechnungen stellen ...Umsatz kann man lernen! Wie auch kleine Unternehmen große Rechnungen stellen ...
Umsatz kann man lernen! Wie auch kleine Unternehmen große Rechnungen stellen ...Monika Thoma
 
Linkliste zum thema Trickfilm im DaF
Linkliste zum thema Trickfilm im DaF Linkliste zum thema Trickfilm im DaF
Linkliste zum thema Trickfilm im DaF deutschonline
 
Social Media für Profis
Social Media für ProfisSocial Media für Profis
Social Media für ProfisAnika Erdmann
 
Atlas Copco - CTS Aftermarket Prospekt
Atlas Copco - CTS Aftermarket Prospekt Atlas Copco - CTS Aftermarket Prospekt
Atlas Copco - CTS Aftermarket Prospekt Marketing CTS
 
Ts seminar komplexitätsreduktion zusammenfassung v4.1
Ts seminar komplexitätsreduktion zusammenfassung v4.1Ts seminar komplexitätsreduktion zusammenfassung v4.1
Ts seminar komplexitätsreduktion zusammenfassung v4.1ThinkSimple
 
Ansätze und Chancen der Programmierung mobiler Endgeräte (2002)
Ansätze und Chancen der Programmierung mobiler Endgeräte (2002)Ansätze und Chancen der Programmierung mobiler Endgeräte (2002)
Ansätze und Chancen der Programmierung mobiler Endgeräte (2002)Axel Klarmann
 
Medien im Wandel - Zukunftsmodell Journalismus
Medien im Wandel - Zukunftsmodell JournalismusMedien im Wandel - Zukunftsmodell Journalismus
Medien im Wandel - Zukunftsmodell JournalismusAnika Erdmann
 
TS Kundenstudie "Einflussfaktoren der Arbeitsproduktivität"
TS Kundenstudie "Einflussfaktoren der Arbeitsproduktivität"TS Kundenstudie "Einflussfaktoren der Arbeitsproduktivität"
TS Kundenstudie "Einflussfaktoren der Arbeitsproduktivität"ThinkSimple
 
20120609 erstellung-video-content-publikation
20120609 erstellung-video-content-publikation20120609 erstellung-video-content-publikation
20120609 erstellung-video-content-publikationReto Kuhn
 

En vedette (20)

Design Grafis
Design GrafisDesign Grafis
Design Grafis
 
Beachppt
BeachpptBeachppt
Beachppt
 
xl8Camp Informationen für Sponsoren
xl8Camp Informationen für Sponsorenxl8Camp Informationen für Sponsoren
xl8Camp Informationen für Sponsoren
 
Interim Management in der Unternehmenskommunikation
Interim Management in der UnternehmenskommunikationInterim Management in der Unternehmenskommunikation
Interim Management in der Unternehmenskommunikation
 
objectiF extrem
objectiF extremobjectiF extrem
objectiF extrem
 
Basis einer neuen Kommunikationskultur
Basis einer neuen KommunikationskulturBasis einer neuen Kommunikationskultur
Basis einer neuen Kommunikationskultur
 
Wer ist eigentlich dieser Twitter
Wer ist eigentlich dieser Twitter Wer ist eigentlich dieser Twitter
Wer ist eigentlich dieser Twitter
 
Qualitäts monitor 2013
Qualitäts monitor 2013Qualitäts monitor 2013
Qualitäts monitor 2013
 
Umsatz kann man lernen! Wie auch kleine Unternehmen große Rechnungen stellen ...
Umsatz kann man lernen! Wie auch kleine Unternehmen große Rechnungen stellen ...Umsatz kann man lernen! Wie auch kleine Unternehmen große Rechnungen stellen ...
Umsatz kann man lernen! Wie auch kleine Unternehmen große Rechnungen stellen ...
 
Linkliste zum thema Trickfilm im DaF
Linkliste zum thema Trickfilm im DaF Linkliste zum thema Trickfilm im DaF
Linkliste zum thema Trickfilm im DaF
 
Social Media für Profis
Social Media für ProfisSocial Media für Profis
Social Media für Profis
 
Spb2
Spb2Spb2
Spb2
 
Atlas Copco - CTS Aftermarket Prospekt
Atlas Copco - CTS Aftermarket Prospekt Atlas Copco - CTS Aftermarket Prospekt
Atlas Copco - CTS Aftermarket Prospekt
 
Ts seminar komplexitätsreduktion zusammenfassung v4.1
Ts seminar komplexitätsreduktion zusammenfassung v4.1Ts seminar komplexitätsreduktion zusammenfassung v4.1
Ts seminar komplexitätsreduktion zusammenfassung v4.1
 
Ansätze und Chancen der Programmierung mobiler Endgeräte (2002)
Ansätze und Chancen der Programmierung mobiler Endgeräte (2002)Ansätze und Chancen der Programmierung mobiler Endgeräte (2002)
Ansätze und Chancen der Programmierung mobiler Endgeräte (2002)
 
Redes 2
Redes 2Redes 2
Redes 2
 
Medien im Wandel - Zukunftsmodell Journalismus
Medien im Wandel - Zukunftsmodell JournalismusMedien im Wandel - Zukunftsmodell Journalismus
Medien im Wandel - Zukunftsmodell Journalismus
 
Reputation mit System – Anregung für den guten Ruf
Reputation mit System – Anregung für den guten RufReputation mit System – Anregung für den guten Ruf
Reputation mit System – Anregung für den guten Ruf
 
TS Kundenstudie "Einflussfaktoren der Arbeitsproduktivität"
TS Kundenstudie "Einflussfaktoren der Arbeitsproduktivität"TS Kundenstudie "Einflussfaktoren der Arbeitsproduktivität"
TS Kundenstudie "Einflussfaktoren der Arbeitsproduktivität"
 
20120609 erstellung-video-content-publikation
20120609 erstellung-video-content-publikation20120609 erstellung-video-content-publikation
20120609 erstellung-video-content-publikation
 

Similaire à Richtlinie part iii

Impulspapier drei spalten-bilanz
Impulspapier drei spalten-bilanzImpulspapier drei spalten-bilanz
Impulspapier drei spalten-bilanzICV_eV
 
An other document
An other documentAn other document
An other documentgbechtold
 
Bericht über die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Graubünden
Bericht über die Kinder- und Jugendförderung im Kanton GraubündenBericht über die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Graubünden
Bericht über die Kinder- und Jugendförderung im Kanton GraubündenMediendienstKtGR
 
Sponsoring in Klein und Kleinstunternehmen
Sponsoring in Klein und KleinstunternehmenSponsoring in Klein und Kleinstunternehmen
Sponsoring in Klein und Kleinstunternehmenandreaswill.com
 
The book I wrote: You can order it:http://www.amazon.de/Teile-Lagermanagement...
The book I wrote: You can order it:http://www.amazon.de/Teile-Lagermanagement...The book I wrote: You can order it:http://www.amazon.de/Teile-Lagermanagement...
The book I wrote: You can order it:http://www.amazon.de/Teile-Lagermanagement...Bernhard Seilz
 
Marketingkonzept für Möbel-Einzelhandel Behr Accessoires in Leverkusen / Dipl...
Marketingkonzept für Möbel-Einzelhandel Behr Accessoires in Leverkusen / Dipl...Marketingkonzept für Möbel-Einzelhandel Behr Accessoires in Leverkusen / Dipl...
Marketingkonzept für Möbel-Einzelhandel Behr Accessoires in Leverkusen / Dipl...Annette Elias
 
Die-Kündigung-im-Arbeitsrecht-Stand-September-2019.pdf
Die-Kündigung-im-Arbeitsrecht-Stand-September-2019.pdfDie-Kündigung-im-Arbeitsrecht-Stand-September-2019.pdf
Die-Kündigung-im-Arbeitsrecht-Stand-September-2019.pdfArnd Potratz
 
Apparthotels im Kanton Graubuenden
Apparthotels im Kanton GraubuendenApparthotels im Kanton Graubuenden
Apparthotels im Kanton GraubuendenFHGR Tourism
 
PAVONE Project Management 10 - Was ist neu?
PAVONE Project Management 10 - Was ist neu?PAVONE Project Management 10 - Was ist neu?
PAVONE Project Management 10 - Was ist neu?Bjoern Reinhold
 
Wettbewerbsanalyse - Blick ins Buch (Auszug)
Wettbewerbsanalyse - Blick ins Buch (Auszug)Wettbewerbsanalyse - Blick ins Buch (Auszug)
Wettbewerbsanalyse - Blick ins Buch (Auszug)ACRASIO
 
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...vdf Hochschulverlag AG
 
Finanz- und Wirtschaftskrise
Finanz- und WirtschaftskriseFinanz- und Wirtschaftskrise
Finanz- und WirtschaftskriseRobert M
 
Social Commerce - Grundlagen, Implementierung & Messbarkeit
Social Commerce - Grundlagen, Implementierung & MessbarkeitSocial Commerce - Grundlagen, Implementierung & Messbarkeit
Social Commerce - Grundlagen, Implementierung & MessbarkeitAlexander Merkel
 

Similaire à Richtlinie part iii (20)

Impulspapier drei spalten-bilanz
Impulspapier drei spalten-bilanzImpulspapier drei spalten-bilanz
Impulspapier drei spalten-bilanz
 
An other document
An other documentAn other document
An other document
 
Bericht über die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Graubünden
Bericht über die Kinder- und Jugendförderung im Kanton GraubündenBericht über die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Graubünden
Bericht über die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Graubünden
 
Sponsoring in Klein und Kleinstunternehmen
Sponsoring in Klein und KleinstunternehmenSponsoring in Klein und Kleinstunternehmen
Sponsoring in Klein und Kleinstunternehmen
 
The book I wrote: You can order it:http://www.amazon.de/Teile-Lagermanagement...
The book I wrote: You can order it:http://www.amazon.de/Teile-Lagermanagement...The book I wrote: You can order it:http://www.amazon.de/Teile-Lagermanagement...
The book I wrote: You can order it:http://www.amazon.de/Teile-Lagermanagement...
 
Hotel und Investment - Der schwierige Weg zum richtigen Standort
Hotel und Investment - Der schwierige Weg zum richtigen StandortHotel und Investment - Der schwierige Weg zum richtigen Standort
Hotel und Investment - Der schwierige Weg zum richtigen Standort
 
Geschäftstätigkeit in Spanien
Geschäftstätigkeit in SpanienGeschäftstätigkeit in Spanien
Geschäftstätigkeit in Spanien
 
Marketingkonzept für Möbel-Einzelhandel Behr Accessoires in Leverkusen / Dipl...
Marketingkonzept für Möbel-Einzelhandel Behr Accessoires in Leverkusen / Dipl...Marketingkonzept für Möbel-Einzelhandel Behr Accessoires in Leverkusen / Dipl...
Marketingkonzept für Möbel-Einzelhandel Behr Accessoires in Leverkusen / Dipl...
 
Die-Kündigung-im-Arbeitsrecht-Stand-September-2019.pdf
Die-Kündigung-im-Arbeitsrecht-Stand-September-2019.pdfDie-Kündigung-im-Arbeitsrecht-Stand-September-2019.pdf
Die-Kündigung-im-Arbeitsrecht-Stand-September-2019.pdf
 
Apparthotels im Kanton Graubuenden
Apparthotels im Kanton GraubuendenApparthotels im Kanton Graubuenden
Apparthotels im Kanton Graubuenden
 
Ein Crashkurs in Betriebswirtschaft: FACTORY
Ein Crashkurs in Betriebswirtschaft: FACTORYEin Crashkurs in Betriebswirtschaft: FACTORY
Ein Crashkurs in Betriebswirtschaft: FACTORY
 
Diplomarbeit
DiplomarbeitDiplomarbeit
Diplomarbeit
 
PAVONE Project Management 10 - Was ist neu?
PAVONE Project Management 10 - Was ist neu?PAVONE Project Management 10 - Was ist neu?
PAVONE Project Management 10 - Was ist neu?
 
Wettbewerbsanalyse - Blick ins Buch (Auszug)
Wettbewerbsanalyse - Blick ins Buch (Auszug)Wettbewerbsanalyse - Blick ins Buch (Auszug)
Wettbewerbsanalyse - Blick ins Buch (Auszug)
 
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...
Finanzierung von Exporten und Direktinvestitionen: Ein Handbuch für Schweizer...
 
01-16-ErgebnisseWaldzustandserhebung2009.pdf
01-16-ErgebnisseWaldzustandserhebung2009.pdf01-16-ErgebnisseWaldzustandserhebung2009.pdf
01-16-ErgebnisseWaldzustandserhebung2009.pdf
 
Leseprobe: Wie Budgetmärkte weiter wachsen - Niedrigpreissegmente und elektro...
Leseprobe: Wie Budgetmärkte weiter wachsen - Niedrigpreissegmente und elektro...Leseprobe: Wie Budgetmärkte weiter wachsen - Niedrigpreissegmente und elektro...
Leseprobe: Wie Budgetmärkte weiter wachsen - Niedrigpreissegmente und elektro...
 
Projektkommunikation: Leseprobe
Projektkommunikation: LeseprobeProjektkommunikation: Leseprobe
Projektkommunikation: Leseprobe
 
Finanz- und Wirtschaftskrise
Finanz- und WirtschaftskriseFinanz- und Wirtschaftskrise
Finanz- und Wirtschaftskrise
 
Social Commerce - Grundlagen, Implementierung & Messbarkeit
Social Commerce - Grundlagen, Implementierung & MessbarkeitSocial Commerce - Grundlagen, Implementierung & Messbarkeit
Social Commerce - Grundlagen, Implementierung & Messbarkeit
 

Richtlinie part iii

  • 1. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe Teil III Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS Formblattsatz 1
  • 2. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz ALLGEMEIN ..........................................................................................................18 1. AKTIVA.......................................................................................................21 1.1. Ausstehende Kapitaleinlagen / Pos.: 1100000000...............................21 1.2. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes / Pos.: 1200000000 ...............................................21 1.3. Anlagevermögen ...................................................................................23 1.3.1. Immaterielle Vermögenswerte ..........................................................23 1.3.1.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS ...............................23 1.3.1.2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte / Pos.: 1311000000 .............................24 1.3.1.3. Geschäfts- oder Firmenwerte / Pos.: 1312100000 ...................25 1.3.1.4. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung / Pos.: 1312200000 (*) ....................................26 1.3.1.5. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte / Pos.: 1313000000 ..............................................26 1.3.1.6. Aktivierte Entwicklungskosten / Pos.: 1314000000 ..................26 1.3.1.7. Immaterielle Vermögenswerte aus der Exploration und Bewertung aus mineralischen Ressourcen / Pos.: 1315000000.......27 1.3.2. Sachanlagen ......................................................................................27 1.3.2.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS ...............................27 1.3.2.2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude / Pos.: 1321000000 ..........................................................28 1.3.2.3. Technische Anlagen und Maschinen / Pos.: 1322000000 ........30 1.3.2.4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung / Pos.: 1323000000............................................................................31 1.3.2.5. Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen / Pos.: 1324100000............................................................................32 1.3.2.6. Anlagen im Bau / Pos.: 1324200000 ........................................32 1.3.2.7. Materielle Vermögenswerte aus der Exploration und Bewertung aus mineralischen Ressourcen / Pos.: 1325000000.......33 2
  • 3. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1.3.3. Finanzanlagen....................................................................................33 1.3.3.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS ...............................33 1.3.3.2. Anteile an verbundenen Unternehmen / Pos.: 1331000000 .....34 1.3.3.3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen / Pos.: 1331500000............................................................................35 1.3.3.4. Anteile an assoziierten Unternehmen / Pos.: 1332000000 .......35 1.3.3.5. Ausleihungen an assoziierten Unternehmen / Pos.: 1332500000............................................................................36 1.3.3.6. Sonstige Beteiligungen / Pos.: 1333000000.............................36 1.3.3.7. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / Pos.: 1333500000 ..........................37 1.3.3.8. Wertpapiere des Anlagevermögens / Pos.: 1334000000..........37 1.3.3.9. Sonstige Ausleihungen / Pos.: 1334500000.............................38 1.4. Umlaufvermögen ...................................................................................39 1.4.1. Vorräte................................................................................................39 1.4.1.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS ...............................40 1.4.1.2. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe / Pos.: 1411000000..................41 1.4.1.3. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen / Pos.: 1412000000............................................................................42 1.4.1.4. Fertige Erzeugnisse und Handelswaren / Pos.: 1413000000............................................................................43 1.4.1.5. Geleistete Anzahlungen / Pos.: 1414000000 ...........................44 1.4.2. Forderungen und Sonstige Vermögenswerte..................................45 1.4.2.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS ...............................45 1.4.2.2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte / Pos.: 1420500000............................................................................45 1.4.2.3. Forderungen aus Derivaten an Dritte / Pos.: 1421000000............................................................................47 1.4.2.4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen / Pos.: 1421500000............................................................................47 1.4.2.5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / Pos.: 1422000000 ..........................49 1.4.2.6. Ertragsteueransprüche / Pos.: 1422500000 .............................50 1.4.2.7. Sonstige Steuererstattungsansprüche / Pos.: 1423000000......51 3
  • 4. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1.4.2.8. Übrige Forderungen und Vermögenswerte / Pos.: 1423500000............................................................................51 1.4.3. Wertpapiere des Umlaufvermögens / Pos.: 1430000000.................52 1.4.3.1. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere / Pos.: 1431000000......................................................53 1.4.3.2. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere / Pos.: 1432000000............................................................................53 1.4.3.3. Anteile an verbundenen Unternehmen / Pos.: 1433000000............................................................................54 1.4.3.4. Sonstiger Anteilsbesitz / Pos.: 1434000000 .............................55 1.4.4. Flüssige Mittel / Pos.: 1440000000 ...................................................55 1.4.4.1. Schecks / Pos.: 1441000000....................................................55 1.4.4.2. Kassenbestand / Pos.: 1442000000.........................................56 1.4.4.3. Nationalbankguthaben / Pos.: 1443000000..............................56 1.4.4.4. Guthaben bei Kreditinstituten / Pos.: 1444000000 ...................56 1.5. Aktive latente Steuern ...........................................................................58 1.5.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS .......................................58 1.5.2. Latente Steuern auf zeitliche Unterschiede .....................................58 1.5.3. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge ................................61 1.5.4. Latente Steueransprüche auf Konsolidierungsmaßnahmen (*).......61 1.6. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten / Pos.: 1600000000 ..............62 1.6.1. Disagio ...............................................................................................63 1.7. Nicht durch Eigenkapital gedeckte(r) Entnahmen (Fehlbetrag) / Pos.: 1700000000...................................................................................64 2. PASSIVA ....................................................................................................65 2.1. Eigenkapital ...........................................................................................65 2.1.1. Gezeichnetes Kapital / Pos.: 2105000000 ........................................65 2.1.2. Feste Gesellschafter Kapitalkonten / Pos.: 2110000000 .................65 4
  • 5. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 2.1.3. Kapitalrücklagen / Pos.: 2115000000................................................66 2.1.4. Gewinnrücklagen / Pos.: 2120000000...............................................66 2.1.4.1. Gesetzliche Rücklage / Pos.: 2120100000................................67 2.1.4.2. Satzungsmäßige Rücklage / Pos.: 2120200000.......................67 2.1.4.3. Andere Gewinnrücklagen / Pos.: 2120300000 .........................67 2.1.4.4. Umgliederung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages / Pos.: 2120400000 (*) .................................................67 2.1.4.5. Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen / Pos.: 2120600000 (*) ........................................................................68 2.1.4.6. Verrechnung aus Erstanwendung IFRS / Pos.: 2120999000............................................................................68 2.1.5. Sonstige erfolgsneutral eingestellte Aufwendungen und Erträge / Other Comprehensive Income (OCI) / Pos.: 2125000000 ................68 2.1.5.1. Währungsumrechnungsdifferenzen / Pos.: 2125100000 ..........68 2.1.5.2. Marktbewertungsrücklagen / Pos.: 2125200000 ......................69 2.1.5.3. Rücklage für Hedging IAS 39 / Pos.: 2125300000 ...................69 2.1.5.4. Verrechnungen aus sukzessivem Erwerb / Pos.: 2125400000 (*) ........................................................................70 2.1.6. Variable Gesellschafter Kapitalkonten / Pos.: 2130000000.............70 2.1.7. Bilanzgewinn / Pos.: 2145000000 .....................................................71 2.1.8. Minderheitenanteile / Pos.: 2150000000 (*)........................................71 2.2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstigen Familienmitgliedern / Pos.: 2200000000...............................................72 2.3. Sonderposten mit Rücklageanteil / Pos.: 2250000000 ........................72 2.4. Rückstellungen......................................................................................72 2.4.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS .......................................72 2.4.2. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen / Pos.: 2310000000...............................................................................73 2.4.2.1. Direkte Pensionszusagen / Pos.: 2310100000.........................73 5
  • 6. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 2.4.2.2. Mittelbare Pensionszusagen / Pos.: 2310200000.....................75 2.4.2.3. Andere ähnliche Verpflichtungen / Pos.: 2310300000..............75 2.4.3. Steuerrückstellungen / Pos.: 2320000000........................................76 2.4.4. Sonstige Rückstellungen / Pos.: 2330000000..................................77 2.4.4.1. Rückstellung für Trennungs- und Entlassungsabfindungen / Pos.: 2330100000 / 2330110000 .....................................................77 2.4.4.2. Rückstellung für Urlaubslöhne und Gehälter / Pos.: 2330120000 / 2330130000 .....................................................78 2.4.4.3. Rückstellung für Prämien und Sonderzahlungen / Pos.: 2330140000 / 2330150000 .....................................................78 2.4.4.4. Rückstellung für sonstige Personalaufwendungen / Pos.: 2330160000 / 2330170000 .....................................................79 2.4.4.5. Rückstellung für ausstehende Lieferantenrechnungen / Pos.: 2330180000 / 2330190000 .....................................................79 2.4.4.6. Rückstellung für Prozessrisiken / Pos.: 2330200000 / 2330210000 .....................................................80 2.4.4.7. Rückstellung für Beiträge und Gebühren / Pos.: 2330220000 / 2330230000 .....................................................80 2.4.4.8. Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten / Pos.: 2330240000 / 2330250000 .....................................................80 2.4.4.9. Rückstellung für Jahresabschlusskosten / Pos.: 2330260000 / 2330270000 .....................................................81 2.4.4.10. Rückstellung für Rekultivierung / Pos.: 2330280000 / 2330290000 .....................................................82 2.4.4.11. Rückstellung für Bergschäden / Pos.: 2330300000 / 2330310000 .....................................................83 2.4.4.12. Rückstellung für Pachtendverpflichtungen / Pos.: 2330320000 / 2330330000 .....................................................84 2.4.4.13. Rückstellung für Gruben- und Schachtversatz / Pos.: 2330340000 / 2330350000 .....................................................85 2.4.4.14. Rückstellung für die Verpflichtung zur Rücknahme von Paletten / Pos.: 2330360000 / 2330370000...............................86 2.4.4.15. Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtung / Pos.: 2330380000 / 2330390000 .....................................................86 6
  • 7. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 2.4.4.16. Rückstellung für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (Kulanz) / Pos.: 2330400000 / 2330410000 ...............87 2.4.4.17. Rückstellung für Provisionen und Erlösschmälerungen / Pos.: 2330420000 / 2330430000 .....................................................87 2.4.4.18. Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen / Pos.: 2330440000 / 2330450000 .....................................................88 2.4.4.19. Rückstellungen für Abraumbeseitigung / Pos.: 2330460000 / 2330470000 .....................................................89 2.4.4.20. Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften / Pos.: 2330750000 / 2330760000 ................................89 2.4.4.21. Rückstellung für unterlassene Instandhaltung / Pos.: 2330800000............................................................................91 Position 2330801000 (HGB)..................................................................................91 2.4.4.22. Rückstellung für unterlassene Abraumbeseitigung / Pos.: 2330810000 / 2330820000 .....................................................92 Position 2330811000 (HGB) / Position 2330821000 (HGB).................................92 2.4.4.23. Übrige Aufwandsrückstellungen / Pos.: 2330830000 / 2330840000 .....................................................93 Position 2330831000 (HGB) / Position 2330841000 (HGB).................................93 2.4.4.24. Übrige sonstige Rückstellungen / Pos.: 2330910000 / 2330920000 .....................................................94 Position 2330911000 (HGB) / Position 2330921000 (HGB).................................94 Position 2330912000 (IAS) / Position 2330922000 (IAS).....................................94 2.5. Verbindlichkeiten...................................................................................94 2.5.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS .......................................95 2.5.2. Anleihen / Pos.: 2405000000 .............................................................95 2.5.3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten / Pos.: 2410000000...............................................................................95 2.5.4. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen gegenüber Dritten / Pos.: 2415000000...............................................................................96 7
  • 8. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 2.5.5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten / Pos.: 2420000000.................................................................97 2.5.6. Verbindlichkeiten aus Wechseln gegenüber Dritten / Pos.: 2425000000...............................................................................98 2.5.7. Verbindlichkeiten aus Derivaten gegenüber Dritten / Pos.: 2430000000...............................................................................99 2.5.8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen / Pos.: 2435000000...............................................................................99 2.5.9. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / Pos.: 2440000000.......................100 2.5.10. Sonstige Verbindlichkeiten.............................................................101 2.5.10.1. Ertragsteuerverbindlichkeiten / Pos.: 2445100000 .................101 2.5.10.2. Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern / Pos.: 2445200000..........................................................................101 2.5.10.3. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit gegenüber Dritten / Pos.: 2445300000...........................................102 2.5.10.4. Übrige sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten / Pos.: 2445400000..........................................................................102 2.6. Passive latente Steuern / Pos.: 2500000000 ......................................103 2.6.1. Latente Steuern auf zeitliche Unterschiede ...................................103 2.6.2. Latente Steuerverpflichtungen aus Steuergutschriften................103 2.6.3. Passive latente Steuern aus sonstigen Konsolidierungsmaßnahmen (*) ......................................................104 2.7. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten / Pos.: 2600000000..........104 3. Gewinn- und Verlustrechnung ...............................................................105 3.1. Umsatzerlöse / Pos.: 3310500000 .......................................................105 3.2. Erlösschmälerungen / Pos.: 3311000000 ...........................................106 8
  • 9. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 3.3. Veränderung Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen / Pos.: 3311500000.................................................................................107 3.4. Andere aktivierte Eigenleistungen / Pos.: 3312000000 .....................109 3.5. Sonstige betriebliche Erträge / Pos.: 3312500000.............................109 3.5.1. Erträge aus dem Abgang immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen / Pos.: 3312501000 ....................................................110 3.5.2. Erträge aus dem Abgang kurzfristiger Vermögenswerte / Pos.: 3312502000.............................................................................111 3.5.3. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen / Pos.: 3312503000.............................................................................111 3.5.4. Erträge aus der Auflösung von negativem Goodwill / Pos. 3312504000 (*) ...........................................................................112 3.5.5. Erträge aus der Wertaufholung bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen / Pos. 3312505000 ..............112 3.5.6. Erträge aus Wertaufholung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten / Pos.: 3312506000 ...........................................112 3.5.7. Erträge aus Vermietung und Verpachtung / Pos.: 3312507000.............................................................................113 3.5.8. Erträge aus Versicherungsentschädigungen / Pos.: 3312508000.............................................................................113 3.5.9. Erträge aus der Frachtabwicklung Partner / Pos.: 3312509000.............................................................................113 3.5.10. Erträge aus Bewertung von Derivaten (ohne Zinsderivate) / Pos.: 3312510000.............................................................................113 3.5.11. Erträge aus der Erstattung sonstiger Steuern (keine Ertragsteuern) / Pos.: 3312511000 ........................114 9
  • 10. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 3.5.12. Erträge Zuwendung der öffentlichen Hand (ertragsbezogene) / Pos.: 3312512000.............................................................................114 3.5.13. Erträge aus Fremdwährungsgeschäften / Pos.: 3312513000........114 3.5.14. Erträge aus der Umrechnung ausländischer Teileinheiten / Pos.: 3312514000.............................................................................115 3.5.15. Erträge aus Hochinflationsbereinigung / Pos.: 3312515000 .........115 3.5.16. Erträge aus Schuldenkonsolidierung / Pos.: 3312516000 (*) .........115 3.5.17. Erträge aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung / Pos.: 3312517000 (*)..........................................................................115 3.5.18. Erträge aus Zwischenergebniseliminierung / Pos.: 3312518000 (*)..........................................................................115 3.5.19. Erträge aus Verschmelzung / Pos.: 3312519000 ...........................116 3.5.20. Periodenfremde Erträge / Pos.: 3312520000..................................116 3.5.21. Erträge aus der Auflösung Sonderposten mit Rücklageanteil / Pos.: 3312521000.............................................................................116 3.5.22. Übrige sonstige betriebliche Erträge / Pos.: 3312590000 .............116 3.6. Materialaufwand / Pos.: 3313000000 ..................................................117 3.6.1 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe / Pos.: 3313010000.............................................................................117 3.6.2. Aufwendungen für bezogene Waren / Pos.: 3313020000..............118 3.6.3. Aufwendungen für bezogene Leistungen / Pos.: 3313030000......118 3.6.4. Aufwandsberichtigungen / Pos.: 3313040000................................119 3.6.5. Wertminderungen auf Vorräte (im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit) / Pos.: 3313070000 ..........................................119 10
  • 11. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 3.6.6. Wertaufholungen auf abgeschriebene Vorräte / Pos.: 3313080000.............................................................................119 3.7. Personalaufwand / Pos.: 3313500000.................................................120 3.7.1. Löhne und Gehälter / Pos.: 3313510000.........................................120 3.7.2. Aufwendungen für soziale Abgaben / Pos.: 3313520000 ..............121 3.7.3. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung / Pos.: 3313530000.............................................................................122 3.8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen / Pos.: 3314000000 ........................................................123 3.9. Sonstige betriebliche Aufwendungen / Pos.: 3314500000................124 3.9.1. Sonstige Personalaufwendungen / Pos.: 3314504000 ..................124 3.9.2. Aufwendungen für Rechte und Dienste / Pos.: 3314508000 .........125 3.9.3. Aufwendungen für Verwaltung, Kommunikation, Reisen und Werbung / Pos.: 3314512000 ...................................................126 3.9.4. Aufwendungen für Beiträge und Versicherungen / Pos.: 3314516000.............................................................................127 3.9.5. Instandhaltungsaufwendungen / Pos.: 3314519000......................127 3.9.6. Verlust aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen / Pos.: 3314520000.............................................127 3.9.7. Verlust aus dem Abgang von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten / Pos.: 3314524000 ...........................................128 3.9.8. Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen und sonstiger Vermögenswerte / Pos.: 3314527000 / Pos.: 3314528000 .............128 3.9.9. Aufwand Bewertung von Derivaten (ohne Zinsderivate) / Pos.: 3314532000.............................................................................129 3.9.10. Frachtaufwendungen / Pos.: 3314536000 ......................................130 11
  • 12. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 3.9.11. Aufwand aus sonstigen Steuern / Pos.: 3314540000 ....................130 3.9.12. Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil / Pos.: 3314543000.............................................................................131 3.9.13. Periodenfremde Aufwendungen / Pos.: 3314544000.....................131 3.9.14. Aufwendungen aus Währungsumrechnung / Pos.: 3314548000.............................................................................131 3.9.14.1. Aufwendungen aus Fremdwährungsgeschäften / Pos.: 3314548100..........................................................................131 3.9.14.2. Aufwendungen aus der Umrechnung ausländischer Teileinheiten / Pos.: 3314548200...................................................131 3.9.15. Aufwendungen aus Hochinflationsbereinigung (Indexierung) / Pos.: 3314552000.............................................................................132 3.9.16. Aufwand aus Schuldenkonsolidierung / Pos.: 3314556000 (*).......132 3.9.17. Aufwand aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung / Pos.: 3314560000 (*)..........................................................................132 3.9.18. Aufwand aus Zwischenergebniseliminierung / Pos.: 3314564000 (*)..........................................................................132 3.9.19. Aufwand aus Verschmelzung / Pos.: 3314568000 .........................132 3.9.20. Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen / Pos.: 3314590000.............................................................................132 3.10. Finanzergebnis / Pos.: 3340000000 ....................................................133 3.10.1. Beteiligungsergebnis / Pos.: 3341000000 ......................................133 3.10.1.1. Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen / Pos.: 3341050000...........................133 3.10.1.2. Erträge aus dem Abgang von Ausleihungen an Beteiligungen und verbundene Unternehmen / Pos.: 3341100000 .......................134 3.10.1.3. Aufwendungen aus dem Abgang von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen / Pos.: 3341150000............................134 12
  • 13. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 3.10.1.4. Aufwendungen aus dem Abgang von Ausleihungen an Beteiligungen und verbundene Unternehmen / Pos.: 3341200000..........................................................................134 3.10.1.5. Wertminderungen von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen / Pos.: 3341250000............................134 3.10.1.6. Wertminderungen von Ausleihungen an Beteiligungen und verbundene Unternehmen / Pos.: 3341300000..............................135 3.10.1.7. Wertaufholungen auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen / Pos.: 3341350000............................135 3.10.1.8. Wertaufholungen auf Ausleihungen an Beteiligungen und verbundene Unternehmen / Pos.: 3341400000..............................136 3.10.1.9. Erträge / Aufwendungen aus Gewinn- bzw. Verlustübernahme / Pos.: 3341700000 / Pos.: 3341750000 ..........136 3.10.1.10. Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen / Pos.: 3341800000 (*) ......................................................................136 3.10.2. Zinsergebnis / Pos.: 3344000000 ....................................................136 3.10.2.1. Zinserträge aus Ausleihungen an Beteiligungen und verbundene Unternehmen / Pos.: 3344101000.............................137 3.10.2.2. Zinserträge aus sonstigen Ausleihungen / Pos.: 3344101500..........................................................................137 3.10.2.3. Zinserträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens / Pos.: 3344102000..........................................................................137 3.10.2.4. Zinserträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens / Pos.: 3344103000..........................................................................137 3.10.2.5. Zinserträge auf Guthaben bei Kreditinstituten / Pos.: 3344105000..........................................................................138 3.10.2.6. Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge / Pos.: 3344104000..........................................................................138 3.10.2.7. Zinsaufwendungen aus Ausleihungen von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen / Pos.: 3344130000 .....................138 3.10.2.8. Aufwendungen aus Bankzinsen / Pos.: 3344132000 .............138 3.10.2.9. Sonstige Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen / Pos.: 3344131000..........................................................................139 3.10.2.10. Zinsen und zinsähnliche Erträge und Aufwendungen aus Zinsderivaten ..........................................................................139 13
  • 14. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 3.10.2.11. Erträge aus Beteiligungen und verbundenen Unternehmen – Personengesell. / Pos.: 3344210000 .............................................140 3.10.2.12. Erträge aus Beteiligungen und verbundenen Unternehmen – Kapitalgesell. / Pos.: 3344220000..................................................140 3.10.2.13. Dividenden und Beteiligungserträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens / Pos.: 3344230000 ..........................................141 3.10.2.14. Dividenden und Beteiligungserträge aus kurzfristigen Wertpapieren/ Pos.: 3344235000...................................................141 3.10.3. Übrige finanzielle Aufwendungen und Erträge / Pos.: 3347000000.............................................................................141 3.10.3.1. Erträge aus dem Abgang von Wertpapiere des Anlagevermögens / Pos.: 3347040000 ..........................................141 3.10.3.2. Erträge aus dem Abgang von Wertpapiere des Umlaufvermögens / Pos.: 3347080000 ..........................................142 3.10.3.3. Erträge aus dem Abgang von sonstige Ausleihungen / Pos.: 3347120000..........................................................................142 3.10.3.4. Aufwendungen aus dem Abgang von Wertpapiere des Anlagevermögens / Pos.: 3347160000 ..........................................142 3.10.3.5. Aufwendungen aus dem Abgang von Wertpapiere des Umlaufvermögens / Pos.: 3347200000 ..........................................143 3.10.3.6. Aufwendungen aus dem Abgang von sonstige Ausleihungen / Pos.: 3347240000 .................................................143 3.10.3.7. Wertminderungen von Wertpapieren des Anlagevermögens / Pos.: 3347280000 ..........................................143 3.10.3.8. Wertminderungen von Wertpapieren des Umlaufvermögens / Pos.: 3347320000 ..........................................144 3.10.3.9. Wertminderungen von sonstigen Ausleihungen / Pos.: 3347360000..........................................................................144 3.10.3.10. Wertaufholungen bei Wertpapieren des Anlagevermögens / Pos.: 3347400000 ..........................................144 3.10.3.11. Wertaufholungen bei Wertpapieren des Umlaufvermögens / Pos.: 3347440000 ..........................................144 3.10.3.12. Wertaufholungen bei sonstigen Ausleihungen / Pos.: 3347480000..........................................................................145 3.10.3.13. Sonstige finanzielle Erträge / Pos.: 3347800000....................145 14
  • 15. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 3.10.3.14. Sonstige finanzielle Aufwendungen / Pos.: 3347840000........145 3.11. Außerordentliches Ergebnis / Pos.: 3380000000...............................145 3.12. Ertragsteuern / Pos.: 3400000000.......................................................146 3.12.1. Laufende Ertragsteuern / Pos.: 3410000000 ..................................146 3.12.2. Latente Ertragsteuern / Pos.: 3440000000 .....................................147 3.13. Erträge / Aufwendungen aus Verlust- bzw. Gewinnabführung / Pos.: 3511000000 / Pos: 3512000000..................................................147 3.14. Minderheitenanteil am Gewinn/Verlust / Pos.: 3825250000 (*) ...........147 3.15. Gewinnvortrag/Verlustvortrag / Pos.: 3801000000 ............................147 3.16. Gewinnverwendung / Pos.: 3800000000 ............................................148 3.16.1. Rücklagenentnahmen .....................................................................148 3.16.2. Rücklageneinstellungen..................................................................148 3.16.3. Dividendenausschüttungen............................................................149 4. Anhang ............................................................................................................149 4.1. Zusatzangaben Aktiva / Pos.: 7100000000.........................................149 4.1.1. Immaterielle Vermögenswerte / Pos.: 710300000 ..........................149 4.1.2. Sachanlagen / Pos.: 7104000000 ....................................................149 4.1.3. Investment Property / Pos.: 7105000000........................................150 4.1.4. Finanzielle Vermögenswerte / Pos.: 7110000000...........................151 4.1.5. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte / Pos.: 7115000000.............................................................................153 4.1.6. finanzielle Schulden / Pos.: 7117000000 ........................................153 4.1.7. Vorräte / Pos.: 7120000000..............................................................154 15
  • 16. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 4.1.8. langfristige Fertigungsaufträge / Pos.: 7125000000......................154 4.2. Zusatzangaben Passiva / Pos.: 7300000000 ......................................156 4.2.1. Zusatzangaben leistungsorientierte Versorgungspläne / Pos.: 7305000000.............................................................................156 4.2.2. konvertible Anleihen / Pos.: 7310000000 .......................................157 4.2.3. Eigene Anteile / Pos.: 73105000000................................................157 4.2.4. Rückstellungen / Pos.: 7315000000................................................157 4.3. Zusatzangaben GuV / Pos.: 7500000000 ............................................158 4.3.1. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung...........................158 4.3.2. Zinsaufwendungen aus Aufzinsung...............................................158 4.3.3. Umsatzerlöse / Pos.: 7520000000 ...................................................158 4.3.4. Zinsderivate / Pos.: 7525000000 .....................................................159 4.3.5. Sonstige betriebliche Erträge / Pos.: 7550000000 .........................160 4.4. Sonstige Angaben / Pos.: 7700000000...............................................160 4.4.1. Haftungsverhältnisse / Pos.: 7705000000 ......................................160 4.4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Pos.: 7710000000 .............162 4.4.3. Latente Steuern ...............................................................................163 4.4.4. Leasing.............................................................................................164 4.4.5. Informationen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen ............................................................................165 4.4.6. Anzahl Mitarbeiter und Unternehmensleitung / Pos.: 7730000000.............................................................................168 5. Anlagen ...........................................................................................................171 16
  • 17. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 5.1. Gruppeneinheitlich anzuwendende Abschreibungstabelle..............171 17
  • 18. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz ALLGEMEIN In diesem Teil der Richtlinie werden die einzelnen Positionen des gruppeneinheitli- chen Erfassungssystems beschrieben. Dem Aufbau des Erfassungssystems liegen die folgenden Grundsätze zugrunde: Eine Positionsliste für die Erfassung der Daten nach HGB und IFRS Mit den nachfolgend beschriebenen Positionen werden alle Informationen abgefragt, um einen Abschluss nach den Vorschriften des deutschen HGB und nach den Vor- schriften der IFRS erstellen zu können. Die Positionsliste ist, mit Ausnahme des An- lagevermögens, nach der „Differenzenkontenmethode“ aufgebaut. Die HGB- Positionen stellen in der Knauf Gruppe das führende Regelwerk dar. Korrekturpositionen für die Bewertung nach IFRS sind nur dort vorgesehen, wo sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand Korrekturen ergeben können. Beispiel: Pos.: 1423511000 „Übrige Forderungen und Vermögenswerte (HGB)“ Pos.: 1423512000 „Übrige Forderungen und Vermögenswerte (IAS)“ In Pos.: 1423511000 ist der Wertansatz der entsprechenden Vermögenswerte nach HGB auszuweisen. In Pos.: 1423512000 ist die Differenz zu zeigen, die sich aus Unterschieden in der Bewertung zwischen HGB und IFRS für die in Pos.: 1423511000 bilanzierten Vermögenswerte ergibt. Besteht kein Unterschied zwi- schen der Bewertung nach HGB und nach IFRS ist der Korrekturwert null. Die Summe aus Pos.: 1423511000 und Pos.: 1423512000 ergibt den Wertansatz der Vermögenswerte nach IFRS. Ausnahme Anlagevermögen: In den Positionen des Anlagevermögens werden in den IFRS-Positionen keine Dif- ferenzen zu der Bewertung nach HGB erfasst, sondern auch der gesamte Bilanzan- satz, wie er sich nach der Bewertung der entsprechenden Vermögenswerte nach IFRS ergibt. 18
  • 19. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz Pos.: 1333010000 „Sonstige Beteiligungen (HGB)“ Pos.: 1333020000 „Sonstige Beteiligungen (IAS)“ In Pos.: 1333010000 ist der Wertansatz der sonstigen Beteiligungen nach HGB zu zeigen. In Pos.: 1333020000 ist der Wertansatz der unter den sonstigen Beteiligun- gen bilanzierten Vermögenswerte nach IFRS auszuweisen und nicht wie im allge- mein gültigen Grundsatz die Differenz, die sich aus der Bewertung nach HGB und IFRS ergibt. Bestehen keine Unterschiede in der Bewertung nach HGB und IFRS, ist in der IFRS-Position der gleiche Wert zu zeigen, wie in der HGB-Position. Keine Unterschiede im Bilanzausweis In den Korrekturpositionen nach IFRS sind keine Unterschiede im Bilanzausweis zu zeigen, die sich aus Umgliederungen ergeben, sondern Korrekturen für Bewer- tungsanpassungen, um die entsprechenden Vermögenswerte gemäß den Bewer- tungsvorschriften der IFRS auszuweisen. Notwendige Umgliederungen, wie z.B. im Bereich der Rückstellungen, werden zentral durch die Konsolidierungsstelle vorge- nommen. Integriertes System Das Erfassungssystem ist ein integriertes System. Das heißt, dass alle konsolidie- rungsrelevanten Informationen (z.B. Partnerinformationen bei „Forderungen gegen verbundene Unternehmen“) bei der entsprechenden Position und nicht getrennt in einem zusätzlichen Erfassungssystem anzugeben sind. Im Einzelnen sind zu den jeweiligen Positionen die folgenden zusätzlichen Informationen anzugeben: - Profitcenter des meldenden Unternehmens, - Partnerinformationen, - Profitcenter des Partnerunternehmens. 19
  • 20. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz Vereinfachungsregelung Profitcenter des Partnerunternehmens In der Regel weiß das meldende Unternehmen nicht, in welchem Profitcenter das Partnerunternehmen tätig ist. Es ist daher von der Vereinfachungsregelung auszu- gehen, dass das Profitcenter des Partnerunternehmens dem Profitcenter des mel- denden Unternehmens entspricht. In welchem Profitcenter das meldende Unter- nehmen tätig ist, ist der Stammdatenliste zu entnehmen oder es ist Rücksprache mit der zentralen Konsolidierungsstelle zu halten. Die Vereinfachungsregelung deckt den Grossteil der Geschäftsbeziehungen zwi- schen Partnerunternehmen innerhalb der Knauf Gruppe ab. Ist jedoch offensichtlich, dass die beschriebene Vereinfachungsregelung eine Geschäftsbeziehung nicht rich- tig darstellt, ist entweder das vom meldenden Unternehmen abweichende Profitcen- ter des Partners einzugeben oder Rücksprache mit der zentralen Konsolidierungs- stelle zu halten. 20
  • 21. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1. AKTIVA Mit (*) gekennzeichnete Positionen sind nur von Teilkonzernen zu befüllen. 1.1. Ausstehende Kapitaleinlagen / Pos.: 1100000000 Bei Kapitalgesellschaften ist das gezeichnete Kapital einer Gesellschaft stets in vol- ler Höhe auf der Passivseite auszuweisen, auch wenn es nicht in voller Höhe einge- zahlt ist. Die Differenz zwischen dem Gesamtnennbetrag der ausgegebenen Anteile und der Summe der darauf geleisteten Einlagen bezeichnet man als „Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital“. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind innerhalb der Knauf Gruppe einheitlich auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen auszuweisen. Der Betrag der ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital, der von den Gesellschaftern bereits eingefordert wurde, ist unter Pos.: 1110000000 „Eingefor- derte Kapitaleinlagen“ auszuweisen. Die „Nicht eingeforderten Kapitaleinlagen“ wer- den in Pos.: 1120000000 gezeigt. Bei Personengesellschaften sind die ausstehenden Pflichteinlagen (bedungene Ein- lagen) von Gesellschaftern ebenfalls auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. Noch nicht eingeforderte Beträge sind kenntlich zu machen. 1.2. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes / Pos.: 1200000000 Aufwendungen für die Ingangsetzung und spätere Erweiterung des Geschäftsbe- triebs sind in der Knauf Gruppe in der Regel nicht zu aktivieren, sondern im Jahr der Entstehung in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand zu verrechnen. 21
  • 22. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS Kosten für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes erfüllen gemäß IFRS nicht die Kriterien für Vermögenswerte. Sie sind in der Bilanz nach IFRS nicht anzusetzen. Position 1210000000 (HGB) Die HGB-Rechnungslegung sieht für die Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten die Möglichkeit einer Aktivierung vor (siehe hierzu TEIL I Kap. 2.2.2.2.3.). Obwohl diese Kosten gemäß dieser Richtlinie als Aufwand zu verrechnen sind, ist in be- gründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der zentralen Konsolidierungs- stelle eine Aktivierung möglich. Als mögliche Ausnahmefälle kommen in Betracht: - Vermeidung bzw. Verringerung eines Jahresfehlbetrags, - Vermeidung bzw. Verringerung einer Unterbilanz (teilweise Aufzehrung des Ka- pitals), - Vermeidung der Einberufung einer außerordentlichen Haupt- oder Gesellschaf- terversammlung, - Vermeidung bzw. Verringerung einer Überschuldung in der Handelsbilanz (voll- ständige Aufzehrung des Kapitals und Ausweis eines „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags"). Position 1220000000 (IAS) Gemäß IFRS besteht für die Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes ein Aktivierungsverbot. Wird in Pos.: 1210000000 ein Wert ausgewiesen, so ist die Korrektur zur Anpassung an die Vorschriften der IFRS in dieser Position zu zeigen. 22
  • 23. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1.3. Anlagevermögen Im Anlagevermögen werden in den IFRS-Positionen keine Korrekturen zu den ent- sprechenden HGB-Werten erfasst, sondern es ist der Gesamtwert auszuweisen, wie er sich nach den entsprechenden Vorschriften der IFRS ergibt. 1.3.1. Immaterielle Vermögenswerte Für allgemeine Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten siehe TEIL I Kap. 3.2.1.1. (HGB) und TEIL II Kap. 3.2. (IFRS). 1.3.1.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS - Für Entwicklungskosten besteht gemäß IFRS ein Ansatzgebot, wenn be- stimmte Voraussetzungen erfüllt sind. - Die Abschreibungsdauern immaterieller Vermögenswerte sind in der Anlage 5.1. festgelegt. Für die Abschlüsse nach HGB und IFRS sind dabei unterschied- liche Nutzungsdauern anzuwenden. Eine Abweichung von diesen Nutzungs- dauern ist nur nach Rücksprache mit der zentralen Konsolidierungsstelle er- laubt. - Nach IFRS dürfen Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrie- ben werden. Wertkorrekturen ergeben sich aus einem Impairment-Test („im- pairment only approach“). Der Impairment-Test ist an jedem Bilanzstichtag durchzuführen. 23
  • 24. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1.3.1.2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte / Pos.: 1311000000 Position 1311100000 (HGB) In der Position werden Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte ausgewiesen. Konzessionen Es handelt sich dabei um öffentlich-rechtlich verliehene Befugnisse für bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten. Hierzu zählen z.B. Energieversorgungsrechte und Was- sernutzungsrechte. Zu beachten ist, dass Gewerbeberechtigungen in der Rechts- form grundstücksgleicher Rechte (z.B. Bergbaurechte), unter Pos.: 1321100000 „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude“ auszuweisen sind. Gewerbliche Schutzrechte Hierzu zählen Patente, Lizenzen, Marken-, Urheber- und Verlagsrechte, Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Bei der Ermittlung des Wertansatzes ist zu beachten, dass auch Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind. Ähnliche Rechte und Werte Ähnliche Rechte sind z.B. Zuteilungsquoten, Nutzungsrechte, Baurechte etc. We- sentlich bedeutender sind die ähnlichen Werte, zu denen entgeltlich erworbene Er- findungen, Rezepte, Verfahren, Know-how, Kundenkarteien und EDV-Software zäh- len. 24
  • 25. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz Position 1311200000 (IAS) In dieser Position ist der Wert für die Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte gemäß den Bilanzierungsvorschriften der IFRS auszu- weisen. Ein Anpassungsbedarf kann sich aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern nach HGB und nach IFRS ergeben. 1.3.1.3. Geschäfts- oder Firmenwerte / Pos.: 1312100000 Position 1312110000 (HGB) Ein sich beim Erwerb eines Unternehmens ergebender Geschäfts- oder Firmenwert ist innerhalb der Knauf Gruppe einheitlich zu aktivieren. Die Abschreibung gemäß HGB hat nach der linearen Methode in jährlich gleich blei- benden Beträgen über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren zu erfolgen. Abschrei- bungen sind bereits im Jahr des Erwerbs zu verrechnen, bei unterjährigem Erwerb zeitanteilig. Ist erkennbar, dass der Wert des erworbenen Unternehmens und somit auch der den Kaufpreis mitbestimmende Geschäfts- oder Firmenwert als zu hoch eingeschätzt wurde, so ist zu prüfen, ob außerplanmäßige Abschreibungen notwen- dig sind. Position 1312120000 (IAS) In dieser Position sind die Geschäfts- oder Firmenwerte gemäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen. Zur Bilanzierung und Bewertung vgl. IFRS-Konsolidierungsricht- linie (siehe hierzu TEIL II Kap. 6.). 25
  • 26. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1.3.1.4. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung / Pos.: 1312200000 (*) Position 1312210000 (HGB) Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus der Kapitalkonsolidierung resultieren, sind gesondert auszuweisen (zur Bewertung vgl. Pos. 1312110000). Position 1312220000 (IAS) Hier sind die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung auszuwei- sen, wie sie sich nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der IFRS er- geben (siehe hierzu TEIL II Kap. 6.). 1.3.1.5. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte / Pos.: 1313000000 Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögenswerte sind gesondert auszuwei- sen. Dies gilt auch für Anzahlungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert, die im Zusammenhang mit der Übernahme eines Unternehmens geleistet wurden. 1.3.1.6. Aktivierte Entwicklungskosten / Pos.: 1314000000 Unter dieser Position sind nach IFRS zu aktivierende Entwicklungskosten auszu- weisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.2.4.). Nach HGB besteht für solche Kosten ein Aktivierungsverbot. 26
  • 27. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1.3.1.7. Immaterielle Vermögenswerte aus der Exploration und Bewertung aus mineralischen Ressourcen / Pos.: 1315000000 Diese Position ist nur für den Anlagenspiegel nach IFRS relevant. Nach IFRS sind bestimmte Aufwendungen aus der Exploration und Bewertung von mineralischen Ressourcen zu aktivieren. Darunter fallen das Suchen von Mineralien, Öl, Gas und anderen nichtregenerativen Ressourcen sowie das Erstellen von Studien über die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Abbaus bzw. des Förderns dieser Ressour- cen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.2.6.). 1.3.2. Sachanlagen Für allgemeine Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Sachanlagen siehe TEIL I Kap. 3.2.1.1. (HGB) und TEIL II Kap. 3.3. (IFRS). 1.3.2.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS - Aufwendungen für Großinspektionen und Generalüberholungen sind unter bestimmten Voraussetzungen als Vermögenswert zu aktivieren. - Sachanlagen, welche aus identifizierbaren Bestandteilen unterschiedlicher Nutzungsdauer bestehen, sind differenziert abzuschreiben, wenn dies zu we- sentlichen Unterschieden im Vergleich zur Abschreibung des gesamten Vermö- genswertes führt (Komponentenbilanzierung). - Zu den Anschaffungs- oder Herstellungsnebenkosten gemäß IFRS gehören die geschätzten Kosten für den Abbruch bzw. den Rückbau, sofern für diese Verpflichtung auch eine Rückstellung passiviert wurde. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind in Höhe des Rückstellungsbetrages zu erhöhen. - Die Abschreibungsdauern von Sachanlagen sind in Anlage 5.1. festgelegt. Die Nutzungsdauern, die dem Sachanlagevermögen im Abschluss nach IFRS zu Grunde gelegt werden, unterscheiden sich von denen, die im HGB-Abschluss angewendet werden. 27
  • 28. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz - Sachanlagen, die unter die Regelungen des IFRS 5 fallen, werden in das Um- laufvermögen umgegliedert und sind in der Bilanz gesondert auszuweisen. Die entsprechenden Vermögenswerte dürfen nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden. 1.3.2.2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude / Pos.: 1321000000 Position 1321100000 (HGB) In dieser Position ist das gesamte Grundvermögen der Gesellschaft einschließlich der Bauten auszuweisen, soweit es dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbe- trieb der Gesellschaft zu dienen. Es kann sich um Grundstücke mit Geschäfts-, Fab- rik- und Wohnbauten, unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte so- wie Bauten auf fremden Grundstücken handeln. Zu den Geschäftsbauten zählen z.B. Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude, Büro- häuser und Ladenlokale. Als Fabrikbauten sind u.a. Fabrikationshallen und Repara- turwerkstätten zu nennen. Weiterhin sind unter dieser Position Bauten auszuweisen, die nicht unmittelbar der Produktion dienen, z.B. Kanalbauten, Brücken, Parkplätze, Platzbefestigungen, Eisenbahn- und Hafenanlagen, Umzäunungen und Straßen. Den Gebäuden sind auch Einrichtungen zuzurechnen, die der Nutzung der Gebäu- de dienen und daher wirtschaftlich als Teil des Gebäudes anzusehen sind. Es han- delt sich dabei z.B. um Heizungs-, Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen, Installati- onen, Rolltreppen und Personenaufzüge. Auch bezüglich der Abschreibungen sind das Gebäude und diese unselbständigen Gebäudeteile als Einheit zu behandeln. Nicht den Gebäuden hinzuzurechnen sind hingegen Maschinen, maschinelle Anla- gen und Betriebsvorrichtungen, die mit der Produktion im Zusammenhang stehen (z.B. Förderanlagen, Hochregallager, Lastenaufzüge, spezielle Belüftungsanlagen, Silos, Tankanlagen und Öfen). Der Ausweis dieser Vermögenswerte erfolgt unter 28
  • 29. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz Pos.: 1322100000 „Technischen Anlagen und Maschinen“ oder Pos.: 1323100000 „Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“. Bei Grundstücken mit Wohnbauten kann es sich um Werkswohnungen, Gästehäu- ser etc. handeln. Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die bilanziell wie Grundstücke behandelt werden, weil sie den eigenen Grundstücken wirtschaftlich gleichzusetzen sind. In erster Linie zählen Abbaurechte und Bergwerkseigentum zu den grundstücksglei- chen Rechten. Werden auf diesen Grundstücken die technischen Möglichkeiten zum Abbau von Mineralien geschaffen, z.B. durch den Bau von Schachtanlagen, so behält das Grundstück den Charakter eines unbebauten Grundstücks. Die errichte- ten Anlagen sind unter den Technischen Anlagen und Maschinen auszuweisen. Weiterhin sind auch selber ausgegebene Erbbaurechte, gegebenenfalls einschließ- lich darauf errichteter Gebäude, unter dieser Position auszuweisen. Bauten auf fremden Grundstücken sind ebenfalls in dieser Position auszuweisen. Diese umfassen in erster Linie die Wohn-, Geschäfts-, Fabrik- und anderen Bauten, die auf gepachtetem Grund und Boden errichtet bzw. erworben wurden. Ob sie da- bei wesentlicher Bestandteil des fremden Grundstücks geworden sind und somit in das Eigentum des Verpächters übergegangen sind, ist für den bilanziellen Ausweis unerheblich. Abschreibungen auf diese Gebäude sind grundsätzlich nach der Lauf- zeit der Pachtverträge zu bemessen, es sei denn, die voraussichtliche Nutzungs- dauer ist kürzer. Position 1321200000 (IAS) In dieser Position ist der Wert für die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Gebäude auszuweisen, wie er sich nach den Vorschriften der IFRS ergibt (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.3.). Unterschiede können sich aus abweichenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern und Wertansätzen der Vermögenswerte nach HGB und nach IFRS ergeben. 29
  • 30. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1.3.2.3. Technische Anlagen und Maschinen / Pos.: 1322000000 Position 1322100000 (HGB) Unter dieser Position sind sämtliche Maschinen und Anlagen auszuweisen, die dem betrieblichen Produktionsprozess dienen. Dabei ist es für den Ausweis dieser Ver- mögenswerte unerheblich, ob sie wesentliche Bestandteile oder Zubehör von Grundstücken oder Gebäuden sind oder durch den Einbau in fremde Grundstücke und Gebäude rechtlich Eigentum Dritter geworden sind. Technische Anlagen, die nicht unmittelbar dem betrieblichen Produktionsprozess dienen, (z.B. Heizungsanlagen und Personenaufzüge), erhöhen die Herstellungs- kosten des Gebäudes und sind mit diesen unter Pos.: 1321100000 „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude“ auszuweisen. Betriebsvorrichtungen, Maschinen und maschinelle Anlagen, die fest mit einem Ge- bäude verbunden sind, aber nicht der allgemeinen Nutzung des Gebäudes dienen, sondern in einer unmittelbaren Beziehung zum betrieblichen Produktionsprozess stehen, sind unter den technischen Anlagen und Maschinen auszuweisen. Beispiele für Betriebsvorrichtungen, die unter dieser Position auszuweisen sind Lastenaufzü- ge, Kühl-, Entlüftungs-, Entstaubungs-, Lösch-, Sanitär- und Alarmanlagen, Öfen, Hochregallager, Silos, Tankanlagen, Schachtanlagen und Bauten unter Tage. Weiterhin sind unter dieser Position sog. Spezialreserveteile, die Erstausstattung an Ersatzteilen und sog. typengebundene Werkzeuge auszuweisen. Allgemein ver- wendbare Ersatzteile hingegen sind im Vorratsvermögen auszuweisen. Reserveanlagen und vorübergehend stillgelegte Anlagen sind grundsätzlich wie im Betrieb befindliche Anlagen zu behandeln und als solche auszuweisen. Endgültig stillgelegte Anlagen und Maschinen sind außerplanmäßig auf den vorsich- tig geschätzten voraussichtlichen Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten oder dem zu erwartenden Schrotterlös abzuschreiben und mit diesem Wert in der Bilanz anzusetzen. 30
  • 31. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz EDV-Anlagen, die der kaufmännischen Verwaltung eines Unternehmens dienen, sind nicht als technische Anlagen, sondern als Betriebs- und Geschäftsausstattung auszuweisen. Position 1322200000 (IAS) In dieser Position werden die technischen Anlagen und Maschinen entsprechend den Vorschriften der IFRS ausgewiesen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.3.). Unter- schiede können sich aus abweichenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern und Wert- ansätzen der Vermögenswerte nach HGB und nach IFRS ergeben. 1.3.2.4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung / Pos.: 1323000000 Position 1323100000 (HGB) Unter dieser Position sind diejenigen Anlagengegenstände auszuweisen, die nicht der Produktion dienen und die nicht eindeutig einer anderen Position des Anlage- vermögens zugeordnet werden können. Abgrenzungsprobleme zwischen „Techni- sche Anlagen und Maschinen“ und „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung“ sollten zu Gunsten dieser Position entschieden werden. Die Abgrenzung richtet sich nach der Verkehrsauffassung und ist somit branchenspezifisch unter- schiedlich (z.B. Baumaschine: im Baugewerbe Maschine, in der Industrie Betriebs- und Geschäftsausstattung). Auszuweisen sind in erster Linie Anlagengegenstände wie Werkstatteinrichtungen und Werkzeuge, Formen und Modelle, Vorrichtungen, Fahrzeuge, Transporteinrich- tungen und Büroeinrichtungen, soweit sie nicht als Teil einer maschinellen Einrich- tung anzusehen sind. Fest mit dem Computer verbundene Programmbausteine (Mikroprogramme, Bios), die die Hardware mit der Software verbinden und die Elementarfunktionen des Computers steuern und über die ein unbeschränktes Verfügungsrecht besteht, sind 31
  • 32. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz nicht unter den immateriellen Vermögensgegenständen auszuweisen, sondern mit der entsprechenden Hardware innerhalb der Geschäftsausstattung auszuweisen und abzuschreiben. Systemsoftware, wie z.B. Betriebssysteme sowie Anwendungs- software sind unter den immateriellen Vermögensgegenständen zu bilanzieren. Position 1323200000 (IAS) In dieser Position werden die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung entsprechend den Vorschriften der IFRS ausgewiesen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.3.). Unterschiede können sich aus abweichenden wirtschaftlichen Nutzungsdau- ern und Wertansätzen der Vermögenswerte nach HGB und nach IFRS ergeben. 1.3.2.5. Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen / Pos.: 1324100000 Unter dieser Position sind ausschließlich Anzahlungen auf Sachanlagen auszuwei- sen. Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte und Vorräte sind gesondert auszuweisen. Entscheidend für den Ausweis geleisteter Anzahlungen ist, dass Mittel des Unter- nehmens bereits abgeflossen sind und noch kein aktivierungsfähiges Anlagegut vorhanden ist. 1.3.2.6. Anlagen im Bau / Pos.: 1324200000 Als Anlagen im Bau sind aktivierungsfähige Aufwendungen auszuweisen, die im Zu- sammenhang mit am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellten Anlagen entstanden sind. Ist ein Investitionsvorhaben abgeschlossen, so ist es im Anlagenspiegel durch Umbuchung dem entsprechenden Anlagenposten zuzuordnen. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung sind nur die Beträge umzubuchen, die bereits am vorhergehenden Bi- lanzstichtag ausgewiesen waren. Zugänge im Jahr der Fertigstellung sind den be- troffenen Bilanzpositionen direkt zuzubuchen. 32
  • 33. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz Abschreibungen auf Anlagen im Bau können erst vorgenommen werden, wenn die Anlagen fertig gestellt sind und auf den entsprechenden Anlagenposten umgebucht wurden. Werden noch nicht fertig gestellte Anlagen bereits teilweise genutzt, so ist zu prüfen, ob eine Teilumbuchung in die entsprechende Anlagengruppe möglich ist und bereits Abschreibungen auf diese Anlagen vorzunehmen sind. 1.3.2.7. Materielle Vermögenswerte aus der Exploration und Bewertung aus mineralischen Ressourcen / Pos.: 1325000000 Diese Position ist nur für den Anlagenspiegel nach IFRS relevant. Nach IFRS sind bestimmte Aufwendungen aus der Exploration und Bewertung von mineralischen Ressourcen zu aktivieren. Darunter fallen das Suchen von Mineralien, Öl, Gas und anderen nichtregenerativen Ressourcen sowie das Erstellen von Studien über die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Abbaus bzw. des Förderns dieser Ressour- cen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.2.6.). 1.3.3. Finanzanlagen Für allgemeine Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzanlagen siehe TEIL I Kap. 3.2.1.1. (HGB) und TEIL II Kap. 3.11. (IFRS). 1.3.3.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS - Finanzanlagen, die gemäß IFRS zu der Kategorie der zur Veräußerung ver- fügbaren Finanzinstrumente zu zählen sind, sind mit ihren Zeitwerten zu be- werten. Unrealisierte Gewinne und Verluste sind im Eigenkapital zu erfas- sen. Nach HGB sind alle Finanzanlagen mit Anschaffungs- bzw. fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. - Finanzanlagen, die der Kategorie der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Fi- nanzinstrumente zuzuordnen sind, dürfen nicht vor ihrem Laufzeitende veräu- ßert werden. 33
  • 34. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz - Für Vermögenswerte, die unter die Vorschriften des IAS 39 fallen und zu An- schaffungskosten bewertet werden, besteht ein Wertaufholungsverbot (gilt nicht für Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden). 1.3.3.2. Anteile an verbundenen Unternehmen / Pos.: 1331000000 Position 1331010000 (HGB) Anteile an verbundenen Unternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.6.) sind bei Daueranlageabsicht unabhängig von der Höhe und der Art der Anteile unter dieser Position auszuweisen, auch wenn die Einbeziehung in den Gruppenabschluss der Knauf Gruppe auf Grund eines Einbeziehungswahlrechtes bzw. -verbotes unter- bleibt. Nur vorübergehend gehaltene Anteile sind unter den Wertpapieren des Um- laufvermögens auszuweisen. Als Anteile an verbundenen Unternehmen kommen in Betracht: Aktien, GmbH- Anteile, Kommandit- und Komplementäreinlagen bei Personengesellschaften, Bohr- anteile und je nach Ausgestaltung auch Genussscheinkapital und beteiligungsähnli- che Darlehen. Stille Beteiligungen an verbundenen Unternehmen sind in der Knauf Gruppe einheit- lich in Pos.: 1421500000 „Forderungen gegen verbundene Unternehmen“ auszu- weisen. Position 1331020000 (IAS) In dieser Position sind die Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß den Vor- schriften der IFRS auszuweisen. Anteile an verbundenen Unternehmen sind gemäß IFRS nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungskriterien anzusetzen (siehe hierzu TEIL II Kap. 2.3.2). Somit ergeben sich grundsätzlich keine Unter- schiede zur Bilanzierung gemäß HGB. 34
  • 35. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1.3.3.3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen / Pos.: 1331500000 Als Ausleihungen sind nur Finanzforderungen auszuweisen, die dem Anlagevermö- gen des Unternehmens zuzurechnen sind. Maßgebend für diese Zurechnung ist ausschließlich die Absicht einer dauernden Geldanlage. In Zweifelsfällen kann die vereinbarte Gesamtlaufzeit der Ausleihung als Indiz für die Zugehörigkeit zum Anla- gevermögen herangezogen werden. Unter dieser Position sind lediglich die Ausleihungen gegenüber Tochterunterneh- men auszuweisen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.6.). Die Ausleihungen sind nach ih- rer Fristigkeit in Restlaufzeiten kleiner ein Jahr Pos.: 1331510000 und größer ein Jahr Pos.: 1331520000 zu unterteilen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unterneh- men sind, auch wenn längere Laufzeiten vereinbart wurden, nicht unter dieser Posi- tion, sondern grundsätzlich im Umlaufvermögen unter Pos.: 1421500000 „Forderun- gen gegen verbundene Unternehmen“ auszuweisen. Dies gilt nicht, wenn eine for- melle Umwandlung in ein langfristiges Darlehen stattgefunden hat (vgl. sonstige Ausleihungen). 1.3.3.4. Anteile an assoziierten Unternehmen / Pos.: 1332000000 Position 1332010000 (HGB) Unter dieser Position sind die Anteile an Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, assoziierte Unternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.8.) und die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.7.) auszuweisen. Die Anteile sind mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Eine Equity-Bewertung von assoziierten Unternehmen ist nur auf Teilkonzernebene zulässig und ist mit der zentralen Konsolidierungsstelle der Knauf Gruppe abzustimmen. 35
  • 36. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz Position 1332020000 (IAS) Unter dieser Position sind die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemein- schaftsunternehmen gemäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen. Die entspre- chenden Anteile sind gemäß IFRS nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewer- tungskriterien anzusetzen (siehe hierzu TEIL II Kap. 2.3.2). Somit ergeben sich grundsätzlich keine Unterschiede zur Bilanzierung gemäß HGB. 1.3.3.5. Ausleihungen an assoziierten Unternehmen / Pos.: 1332500000 In dieser Position sind die Ausleihungen gegenüber assoziierten Unternehmen (sie- he hierzu TEIL I Kap. 1.2.8.) und Gemeinschaftsunternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.7.) auszuweisen. Die Ausleihungen sind gemäß ihrer Fristigkeit in Restlaufzeiten kleiner ein Jahr Pos.: 1332510000 und größer ein Jahr Pos.: 1332520000 zu unterteilen. Die Aus- führungen zu Ausleihungen an verbundenen Unternehmen gelten analog. 1.3.3.6. Sonstige Beteiligungen / Pos.: 1333000000 Position 1333010000 (HGB) Unter den sonstigen Beteiligungen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.5.) sind alle Beteili- gungen bilanziert, die nicht unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen werden. Als Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch die Herstellung einer dauernden Verbindung zu je- nen Unternehmen zu dienen. 36
  • 37. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz Position 1333020000 (IAS) In dieser Position werden die sonstigen Beteiligungen gemäß den Vorschriften der IFRS ausgewiesen. Die sonstigen Beteiligungen sind den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten zuzuordnen und somit grundsätzlich zum Marktwert zu bewerten (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.11.3.). Diese Bewertung kann zu Anpassungen gegen- über der Bewertung nach HGB führen. Wertzuwächse über die Anschaffungskosten hinaus sind erfolgsneutral in der Marktbewertungsrücklage im Eigenkapital zu erfas- sen. 1.3.3.7. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / Pos.: 1333500000 In dieser Position sind die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteili- gungsverhältnis besteht, auszuweisen. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind in den Positionen Ausleihungen an verbundene Unternehmen bzw. Ausleihungen an assoziierte Un- ternehmen zu zeigen. Die Ausleihungen sind gemäß ihrer Fristigkeit in Restlaufzeiten kleiner ein Jahr Pos.: 1333510000 und größer ein Jahr Pos.: 1333520000 zu unterteilen. Die Aus- führungen zu Ausleihungen an verbundenen Unternehmen gelten analog. 1.3.3.8. Wertpapiere des Anlagevermögens / Pos.: 1334000000 Wertpapiere, die weder den Anteilen an verbundenen Unternehmen noch einem anderen Beteiligungsverhältnis zugeordnet werden können, sind unter dieser Positi- on zu erfassen, wenn sie dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der Gesell- schaft als Kapitalanlage langfristig zu dienen. Dabei kann es sich um Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen (z.B. Aktien, bei denen trotz Dauerbesitz die Be- teiligungsabsicht fehlt, Fondsanteile und Gewinnschuldverschreibungen), festver- 37
  • 38. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz zinsliche Wertpapiere (z.B. Obligationen, Pfandbriefe und öffentliche Anleihen) und zum Börsenhandel zugelassene Schuldbuchforderungen handeln. Zins- und Dividendenforderungen sowie Stückzinsen sind den übrigen Forderungen und Vermögenswerten zuzurechnen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind finanzielle Vermögenswerte und ge- trennt gemäß ihrer Zuordnung zu den entsprechenden Kategorien gemäß IAS 39 auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.11.3.2.). Die festverzinslichen Wertpapiere, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, sind der Kategorie der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinstrumente zuzu- ordnen und in Pos.: 1334010000 auszuweisen. Die Wertpapiere, die bis zur Endfäl- ligkeit gehalten werden sollen, sind mit fortgeführten Anschaffungskosten zu bewer- ten. Die sonstigen Wertpapiere des Anlagevermögens sind den zur Veräußerung ver- fügbaren Finanzinstrumenten zuzuordnen und in Pos.: 1334020000 auszuweisen. Der Ausweis der sonstigen Wertpapiere des Anlagevermögens gemäß HGB (Pos.: 1334021000 (HGB)) erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. In Pos.: 1334022000 „Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens (IAS)“ sind die entsprechenden Werte gemäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen. Die Be- wertung dieser Wertpapiere nach den IFRS stellt auf den Marktwert ab (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.11.3.). 1.3.3.9. Sonstige Ausleihungen / Pos.: 1334500000 Ausleihungen des Anlagevermögens, die keiner anderen Ausleihungsposition des Anlagevermögens zuzuordnen sind, werden unter dieser Position ausgewiesen. Bei den sonstigen Ausleihungen handelt es sich in erster Linie um langfristige Darlehen, unabhängig davon, ob eine besondere Sicherung vereinbart wurde oder nicht. For- derungen aus Lieferungs- oder Leistungsgeschäften sind nur dann unter dieser Po- sition auszuweisen, wenn diese in langfristige Darlehen umgewandelt wurden. Wer- 38
  • 39. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz den Forderungen in ein Darlehen mit entsprechender Laufzeit umgewandelt, so er- folgt der Ausweis ab dem Zeitpunkt der Umwandlung unter den Ausleihungen. Die Ausleihungen sind gemäß ihrer Fristigkeit in Restlaufzeiten kleiner ein Jahr Pos.: 1334510000 und größer ein Jahr Pos.: 1334520000 zu unterteilen. 1.4. Umlaufvermögen 1.4.1. Vorräte Für allgemeine Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung siehe TEIL I Kap. 3.2.1.2.2. (HGB) und TEIL II Kap. 3.4. (IFRS). 39
  • 40. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1.4.1.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS - Die Abgrenzung der Vorräte gemäß IFRS entspricht nicht vollständig der han- delsrechtlichen Definition des Vorratsvermögens. Betriebsstoffe und nicht be- triebsnotwendiges Vorratsvermögen, die nicht unmittelbar der Fertigung, son- dern anderen betrieblichen Bereichen dienen (bspw. noch nicht ausgegebenes Büromaterial, Werbemittel, Heizmaterialien, Treibstoffe für Transportmittel, Vor- räte der Werksküchen etc.), sind gemäß IFRS grundsätzlich von dem Vorrats- vermögen in die sonstigen Vermögenswerte umzugliedern. Aufgrund der unter- geordneten Bedeutung dieser Werte ist auf eine Umgliederung dieser Werte bei der Erstellung des Gruppenabschlusses gemäß IFRS der Knauf Gruppe zu ver- zichten. - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden gemäß der IFRS nicht abgewertet, wenn die Fertigerzeugnisse, in die die Stoffe eingehen, mindestens zu ihren Herstellungskosten verkauft werden. - Der Nettoveräußerungswert als Bewertungsmaßstab ist grundsätzlich über den Absatzmarkt zu bestimmen. Innerhalb des Vorratsvermögens sind daher folgende Wertfeststellungen neu vorzunehmen: Formatiert: Nummerierung und - Für unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse, die auch fremdbezo- Aufzählungszeichen gen werden können, muss statt der beschaffungsmarktorientierten Wertfest- stellung gemäß HGB eine Bewertung über den Absatzmarkt vorgenommen werden. Weicht der neu ermittelte Wert gemäß IFRS von dem Wiederbe- schaffungswert ab, muss eine Wertanpassung vorgenommen werden. Formatiert: Nummerierung und - Bei Handelswaren sowie bei Überbeständen an fertigen und unfertigen Er- Aufzählungszeichen zeugnissen findet eine Wertfeststellung gemäß HGB wiederbeschaffungs- und absatzmarktorientiert statt (doppeltes Niederstwertprinzip). Folge der rein absatzmarktorientierten Bewertung gemäß IFRS ist bei diesen Vermö- genswerten, dass Abwertungen, die von der absatzmarktorientierten Wert- feststellung abweichen, anzupassen sind. 40
  • 41. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz - Anpassungen der Wertberichtigungen durch die absatzmarktorientierte Wert- feststellung gemäß IFRS sind nur vorzunehmen, wenn die Werte wesentlich von den Wertberichtigungen gemäß HGB abweichen. 1.4.1.2. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe / Pos.: 1411000000 Position 1411100000 (HGB) Als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind die Vorräte auszuweisen, die unmittelbar in den betrieblichen Produktionsprozess eingehen, den eigentlichen Produktionsablauf erst bewirken oder zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt werden. Den Rohstoffen sind alle Grundstoffe zuzurechnen, aus denen die betriebstypischen Produkte eines Unternehmens hergestellt werden, soweit diese Grundstoffe als we- sentlicher Bestandteil des zu fertigenden Erzeugnisses anzusehen sind. Auch Hilfs- stoffe stellen einen unmittelbaren Bestandteil der herzustellenden Erzeugnisse dar, sind jedoch im Vergleich zu den Rohstoffen nur von untergeordneter Bedeutung. Betriebsstoffe hingegen gehen nicht als Bestandteil in das hergestellte Erzeugnis ein, sondern bewirken den eigentlichen Produktionsablauf und werden bei der Pro- duktion mittelbar oder unmittelbar verbraucht. Beispiele für Betriebsstoffe sind Brennstoffe, Reinigungsmaterial, Schmiermittel etc. Position 1411200000 (IAS) In dieser Position sind die Wertkorrekturen auszuweisen, um die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gemäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.4.3.2.). 41
  • 42. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1.4.1.3. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen / Pos.: 1412000000 Position 1412100000 (HGB) Als unfertige Erzeugnisse sind am Bilanzstichtag vorhandene, noch nicht verkaufs- fähige Produkte auszuweisen, die durch die bereits erfolgte Be- oder Verarbeitung mit internen Kosten belastet sind. Im betrieblichen Produktionsablauf stellen sie so- mit eine sowohl zeitliche als auch technische Mittelstufe zwischen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und fertigen Erzeugnissen dar. Sobald Roh- und Hilfsstoffe dem be- trieblichen Produktionsprozess zugeführt wurden, die Endstufe der Produktion je- doch noch nicht erreicht haben, sind sie unter dieser Position auszuweisen. Werden neben den unfertigen Erzeugnissen des Unternehmens ähnliche Produkte von fremden Dritten bezogen, so handelt es sich aus der Sicht des bilanzierenden Unternehmens nicht um „Unfertige Erzeugnisse“, sondern um „Roh-, Hilfs- und Be- triebsstoffe“. Selbsterstellte unfertige Erzeugnisse hingegen, die im unfertigen Zu- stand zur Veräußerung an Dritte bestimmt sind, sind als „Fertige Erzeugnisse“ aus- zuweisen. Unter den „Unfertigen Erzeugnissen“ sind auch bereits fertig gestellte Zwischener- zeugnisse auszuweisen, die dazu bestimmt sind, im eigenen Unternehmen bei der Produktion anderer Produkte weiterverarbeitet zu werden. Weiterhin ist in dieser Position auch ein am Bilanzstichtag bestehender „Abraumvorrat“ auszuweisen, der sich beim Abbau der Mineralvorkommen im Tagebau ergeben kann. Die Kosten der dem Mineralabbau entsprechenden Beseitigung der Deckschicht stellen Aufwand dar. Wird das über dem Mineral liegende Deckgebirge jedoch über das zum Gru- benaufschluss und den laufenden Abbau notwendige Maß hinaus abgetragen, so entsteht ein Abraumvorrat, der in der Bilanz zu aktivieren ist. Unfertige Leistungen liegen in erster Linie bei Dienstleistungsunternehmen vor. Es handelt sich dabei um Leistungen, die am Bilanzstichtag noch nicht vollständig er- bracht bzw. fertig gestellt sind. Hierzu zählen auch im Rahmen langfristiger Ferti- gungsaufträge erbrachte Leistungen, soweit sie vom Empfänger noch nicht abge- nommen worden sind, z.B. noch nicht abgeschlossene Engineeringleistungen o.ä. 42
  • 43. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz Zu beachten ist, dass Leistungen, die für einen bestimmten Abnehmer erbracht werden und am Bilanzstichtag fertig gestellt sind, nicht als „Fertige Leistung“, son- dern als Forderung gegenüber dem Auftraggeber auszuweisen sind. Position 1412200000 (IAS) In dieser Position sind die Wertkorrekturen auszuweisen, um die unfertigen Erzeug- nisse und unfertigen Leistungen gemäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.4.3.2.). 1.4.1.4. Fertige Erzeugnisse und Handelswaren / Pos.: 1413000000 - Fertige Erzeugnisse Position 1413110000 (HGB) Unter der Position „Fertige Erzeugnisse“ sind Vermögenswerte erst dann auszuwei- sen, wenn sie alle Produktionsschritte durchlaufen haben. Position 1413120000 (IAS) In dieser Position sind die Wertkorrekturen auszuweisen, um die fertigen Erzeugnis- se gemäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.4.3.2.). 43
  • 44. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz - Handelswaren Position 1413210000 (HGB) Als Handelswaren sind Vermögenswerte auszuweisen, die von anderen Unterneh- men erworben wurden und ohne weitere Be- oder Verarbeitung weiterveräußert werden. Position 1413220000 (IAS) In dieser Position sind die Wertkorrekturen auszuweisen, um die Handelswaren ge- mäß den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.4.3.2.). 1.4.1.5. Geleistete Anzahlungen / Pos.: 1414000000 Unter dieser Position sind diejenigen Anzahlungen auszuweisen, die für Gegens- tände des Vorratsvermögens geleistet wurden. Anzahlungen auf immaterielle Ver- mögenswerte und auf Sachanlagen sind getrennt von dieser Position unter den ent- sprechenden Positionen im Anlagevermögen auszuweisen. Anzahlungen auf nicht aktivierbare Leistungen, z.B. auf Reparaturen und sonstige Dienstleistungen, sind unter den übrigen Forderungen und Vermögenswerten aus- zuweisen. Sind diesen Anzahlungen bereits erbrachte Teilleistungen zuzurechnen, so erfolgt eine Umbuchung in den Aufwand. Geleistete Anzahlungen sind grundsätzlich in Höhe des hingegebenen Betrages an- zusetzen. Im Falle drohender Verluste aus dem noch schwebenden Geschäft (z.B. in Folge zwischenzeitlich gesunkener Börsen- oder Marktpreise) sind jedoch Ab- schreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert zwingend notwendig. Geleistete Anzahlungen an verbundenen Unternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.10.), sind unter Pos.: 1421500000 „Forderungen gegen verbundene Unterneh- men“ auszuweisen. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein sonstiges Be- 44
  • 45. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz teiligungsverhältnis besteht, werden unter Pos.: 1422000000 „Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ ausgewiesen. 1.4.2. Forderungen und Sonstige Vermögenswerte Zu allgemeinen Erläuterungen zum Ansatz und zu der Bewertung von Forderungen siehe TEIL I Kap. 3.2.1.2.3. (HGB) bzw. TEIL II Kap. 3.5. (IFRS). 1.4.2.1. Wesentliche Unterschiede HGB und IFRS - Bei der Abzinsung von Forderungen ist die Effektivzinsmethode zu verwen- den. Eine Anpassung handelsrechtlicher Abzinsungsbeträge hat nur bei wesent- lichen Unterschieden zu erfolgen. - Reine Pauschalwertberichtigungen dürfen nach den IFRS nicht vorgenommen werden. Sofern im handelsrechtlichen Abschluss wesentliche Pauschalwertbe- richtigungen vorgenommen wurden, sind diese zu stornieren. 1.4.2.2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte / Pos.: 1420500000 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte sind entsprechend ihrer Fristigkeit in Restlaufzeiten kleiner ein Jahr Pos.: 1420510000 bzw. größer ein Jahr Pos.: 1420520000 zu unterteilen. Position 1420511000 (HGB) Unter dieser Position sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen- über Dritten auszuweisen, die eine Restlaufzeit kleiner ein Jahr besitzen. Als Forde- rungen aus Lieferungen und Leistungen sind Ansprüche gegenüber fremden Kun- den aus gegenseitigen Verträgen (Liefer-, Dienst- und Werkverträge) auszuweisen, die vom Unternehmen im Rahmen seiner betriebstypischen Umsatztätigkeit bereits 45
  • 46. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz erfüllt wurden, die entsprechende Gegenleistung durch den Kunden jedoch noch aussteht. Rabatte, Umsatzprämien und Preisnachlässe, die im Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung gewährt werden, sind beim Ansatz der Forderung abzu- ziehen. Für zu zahlende Provisionen sind Rückstellungen oder Verbindlichkeiten zu passivieren. Auch durch Wechsel gesicherte Forderungen sind unter dieser Position auszuweisen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind nicht unter dieser Position, sondern in Pos.: 1421500000 „Forderungen gegen verbundene Unterneh- men“ bzw. Pos.: 1422000000 „Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Be- teiligungsverhältnis“ besteht, auszuweisen Unternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.10.). Position 1420512000 (IAS) Unter dieser Position sind die Wertkorrekturen zu zeigen, um die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr entsprechend den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.5.3.). Position 1420521000 (HGB) Unter dieser Position sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen- über Dritten auszuweisen, die eine Restlaufzeit größer ein Jahr besitzen. Position 1420522000 (IAS) Unter dieser Position sind die Wertkorrekturen zu zeigen, um die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr entsprechend den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.5.3.). 46
  • 47. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz 1.4.2.3. Forderungen aus Derivaten an Dritte / Pos.: 1421000000 Forderungen aus derivativen Finanzgeschäften sind getrennt von den anderen For- derungen gegenüber Dritten unter dieser Position anzusetzen. Die Forderungen aus Derivaten sind entsprechend ihrer Fristigkeit in Restlaufzeiten kleiner ein Jahr Pos.: 1421010000 bzw. größer ein Jahr Pos.: 1421020000 zu un- terteilen. Der Ansatz und die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten ist mit der zent- ralen Konsolidierungsstelle abzustimmen. 1.4.2.4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen / Pos.: 1421500000 Forderungen gegen verbundene Unternehmen (siehe hierzu TEIL I Kap. 1.2.10.) mit einer Restlaufzeit von kleiner einem Jahr sind in Pos.: 1421510000 anzugeben und Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von größer ei- nem Jahr sind in Pos.: 1421520000 auszuweisen. Position 1421511000 (HGB) Unter dieser Position sind alle Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr auszuweisen. Es sind alle Forderungen aus- zuweisen, unabhängig davon, aus welchen Gründen sie entstanden sind. Auch For- derungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Darlehen, Dividendenan- sprüche und Ansprüche aus Gewinnabführungsverträgen zählen hierzu. Eine Aus- nahme stellen lediglich die diesen Unternehmen gewährten langfristigen Ausleihun- gen dar, die unter Pos.: 1331500000 „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ im Anlagevermögen auszuweisen sind. Einzelwertberichtigungen zur Berücksichtigung konkreter Einzelrisiken sind in jedem Fall vorzunehmen. Pauschal ermittelte Wertabschläge für allgemeine Ausfallrisiken sind nicht vorzunehmen. 47
  • 48. III Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie der Knauf Gruppe - Positionsbeschreibung Erfassungssystem HGB / IFRS / Formblattsatz Grundsätzlich gilt, dass Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen denselben Un- ternehmen saldiert darzustellen sind, sofern die vereinbarten Laufzeiten überein- stimmen. Um die gruppeninternen Beziehungen im Rahmen der Konsolidierung eli- minieren zu können, ist es notwendig, dass die Forderungen und die korrespondie- renden Verbindlichkeiten zwischen den Gesellschaften der Knauf Gruppe regelmä- ßig abgestimmt werden. Um eine abweichende Verbuchung der Forderungen und der entsprechenden Verbindlichkeiten zu vermeiden, sind die Unternehmen dazu verpflichtet, eine zeitnahe und gleich lautende Verbuchung vorzunehmen. Auftre- tende Probleme, insbesondere bei Preis-, Qualitäts-, Mengen- oder Verpackungsdif- ferenzen und Rechenfehlern, sind den betroffenen Partnergesellschaften unverzüg- lich nach Rechnungseingang mitzuteilen und in gegenseitigem Einvernehmen zu bereinigen. Position 1421512000 (IAS) Unter dieser Position sind die Wertkorrekturen zu zeigen, um die Forderungen ge- gen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr entspre- chend den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.5.3.). Position 1421521000 (HGB) Unter dieser Position sind alle Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr auszuweisen. Position 1421522000 (IAS) Unter dieser Position sind die Wertkorrekturen zu zeigen, um die Forderungen ge- gen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr entspre- chend den Vorschriften der IFRS auszuweisen (siehe hierzu TEIL II Kap. 3.5.3.). 48