2. Feierabendseminare 2011
Schweizerische Metall-Union
Arbeitssicherheit auf Baustellen
Wie erkennen wir die Gefahren?
Wie vermeiden wir unnötiges Risiko?
Bernhard von Mühlenen Didier Girardin
Suva, Bereich Bau Suva, Secteur génie civil & bâtiment
sicher Arbeiten vbh@suva.ch gdi@suva.ch
3. Suva - mehr als eine Versicherung
Prävention
• Kontrolle der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Betrieben
• Kontrolle von neu in Verkehr gebrachten Maschinen, Aufzügen, Persönlichen
Schutzausrüstungen und Gasgeräten
• Motivieren der Versicherten zu sicherheitsbewusstem Verhalten in der Freizeit
Versicherung
• Versichern von Berufstätigen und Arbeitslosen gegen die Folgen von Unfällen
und Berufskrankheiten
• Führen der Militärversicherung
Rehabilitation
• Behandlung von körperlichen und psychischen Folgen eines Unfalls unter
Berücksichtigung der sozialen und beruflichen Aspekte der Rehabilitation
4. Suva - mehr als eine Versicherung
Die vier Marken der Suva:
Arbeitssicherheit Freizeitsicherheit Prämien und Schadenmanagement
Versicherungen und Rehabilitation
6. Arbeitssicherheit auf Baustellen:
Ein par Zahlen aus der Schweiz
• Jede Woche 2 Tote infolge Asbest (verseucht vor ca. 30J.)
• Jede zweite Woche ein Absturztoter (25 Absturztote pro J.)
• Jeden Tag ein Invalider nach einem Absturzunfall
Wenn wir nichts dagegen unternehmen,
bleibt das so!
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7. Was kostet ein Unfall?
• Ein durchschnittlicher Absturzunfall kostet
Ihre Unternehmung im Schnitt Fr. 26‘000.- !!
• Ihre Firma muss zur Kostendeckung einen Auftrag von ca.
400‘000.- „gratis“ ausführen!
• Kosten entstehen beispielsweise:
– Direkt: Bergung, Heilung, Taggeld, Sachschaden
– Indirekt: Bürokram, Ersatzperson, Verzögerungen
8. Einsparpotenzial bei der Suva Prämie
= Marktvorteil
Zahlenbeispiel: 2 Stahl- & Metallbaufirmen mit je 50 Mann
• Firma A verursacht wenig Unfälle & Unfallkosten
BU-Prämiensatz A = 1.9% der Lohnsumme
• Firma B hat ein hohes Unfallgeschehen
BU-Prämiensatz B = 5.8% der Lohnsumme
• Beide Firmen haben eine Lohnsumme von 3.25 Mio
• Firma A entrichtet Fr. 61'750.- Berufsunfallprämie (BU)
Firma B entrichtet Fr. 188'500.- Berufsunfallprämie (BU)
Differenz: Fr. 126'750.- pro Jahr!!!
9. Informationsziele
• Sensibilisierung Projektleiter, Montageleiter & Monteure:
– Gefahren als solche erkennen
– Gefahren beurteilen - banale Situationen sind kritisch!
– Massnahmen planen und ergreifen (bereits in der Planungsphase!!)
– Die richtige Ausrüstung zum rechten Zeitpunkt bereithalten
– Rettung eines Verunfallten im Voraus sicherstellen
10. Gesetzliche Grundlagen UVG & BauAV
= Prävention
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von
Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zutreffen, die nach UVG
der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den
gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Art. 82.1
„Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das Risiko möglichst klein ist BauAV
und die notwendigen Sicherheits-massnahmen eingehalten werden
können.“ Art. 3.1
Subunternehmer: BauAV
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Vorschriften mitverantwortlich Art. 3.4
Die Rettung von Verunfallten muss gewährleistet sein: BauAV
Es ist eine Organisation einzurichten, welche die Rettung
Art. 7.1
jederzeit gewährleistet.
& 26.2 / 4
11. Mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung
StGB & UVG
Grundsatz Artikel
Vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung geltender Regeln der UVG
Arbeitssicherheit führt zu Busse oder Gefängnis 112 / 113
.1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes StGB
oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht 229
lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen
gefährdet, wird mit Gefängnis und mit Busse bestraft. richtet sich
gegen Jurist.
.2 Lässt der Täter die anerkannten Regeln der Baukunde fahrlässig oder Privat-
ausser Acht, so ist die Strafe Gefängnis oder Busse. person
1. Die Unfallkosten sind immer gedeckt. Allgemeines
2. Mit Leistungskürzungen muss MA nicht rechnen
Liegt jedoch Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit vor, kann die
leistungserbringende Unfallversicherung Haftpflichtansprüche gegenüber
dem verursachenden Betrieb geltend machen.
12. Kurz zusammengefasst
• Grundsätzlich mit Fassadengerüst ab 3.0m Höhe
• Grundsätzlich mit Auffangnetz ab 3.0m Höhe
• Oblichter sind als freie Absturzkanten zu betrachten
• Eternitplatten, Glas / Lichtplatten sind im Zweifelsfall als
nicht durchbruchsicher zu betrachten
nur gesichert arbeiten (es gibt einfache Möglichkeiten!)
• Ab 2.0m Absturzhöhe sichern! / ab 3.0m am Dachrand
• Auffanggurt: nur mit geeigneter Ausbildung!
www.absturzrisiko.ch
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14. Was sind eigentlich Hochrisiko-
Arbeitsplätze mit Absturzgefahr?
1. Wo mangelhaft ausgebildetes Personal arbeitet
2. Wo mangelhaft ausgerüstetes Personal arbeitet
3. Wo 1. & 2. bei ungünstigen Witterungsverhältnissen
arbeiten (Eis, Schnee, Nässe, Hitze)
4. Wo 1. & 2. zusätzlich unter finanziellem und
terminlichem Druck arbeiten
5. Wo infolge mangelhafter Arbeitsvorbereitung
improvisiert / gebastelt werden muss
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24. Auch hier reagieren!
Es stellt sich nicht die Frage
ob etwas passieren kann!
Der Zufall bestimmt, wann es
passiert.
Angsthase ist,
wer nicht handelt!
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25. Keiner dachte vor seinem Absturzunfall, dass
es ihn erwischen würde!
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27. Unfälle passieren nicht einfach!
Unfälle werden organisiert!
Unfälle werden provoziert!
Unfälle werden in Kauf genommen!
Unfallopfer kommen immer zu kurz!
Unfälle können vermieden werden!
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28. Wer das hier als Vorarbeiter, Chefmonteur oder
Vorgesetzter toleriert, macht sich strafbar!
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44. Montage im Anseilschutz
(mit PSA gegen Absturz)
Nur wo Kollektiv-
schutz unmöglich
Nur durch ausgebildetes
Personal
Schulungsdauer 1 Tag
26.04.2010: Infoveranstaltung Oblichter / vbh@suva.ch
45. Zusammenfassung / Repetition
Arbeitssicherheit ist ein wesentlicher betriebswirtschaftlicher
Faktor (Prämien, Ausfallstunden)
Arbeitssicherheit muss geplant sein
effiziente Arbeitsplätze sind sichere Arbeitsplätze
Arbeitssicherheit ist Aufgabe der oberen Hierarchie-Ebenen -
warum sollte sich ein Monteur anstrengen, wenn die
Geschäftsleitung & das Kader es nicht tut?
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46. Unsere Botschaft an Devis - Verfasser
und Fachplaner:
Sicherheitsrelevante Werke präzisieren, quantifizieren und
separat ausschreiben
Der Satz: "Alle Arbeitssicherheitsvorschriften sind in die
Einheitspreise einzurechnen":
… verunmöglicht die Vergleichbarkeit der Angebote
… verlagert eine Teilverantwortung auf den Bauleiter
… führt allzu oft zu unnötigen Diskussionen
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47. Es ist nie zu spät zum Umdenken,
aber plötzlich zu spät zum Handeln!
Danke für Euer
Engagement
Vorher anrufen ist
besser als nachher:
Suva Pikettdiens Bau
Tel 041 419 50 49
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit
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