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Offenheit von Geodaten
              Marcel Bertsch          Tobias Wassmer
                D-INFK                   D-MATH
               ETH Zurich
                      ¨                 ETH Zurich
                                              ¨

                        20. November 2010


Dieser Bericht entstand im Rahmen der Vorlesung Digitale Nachhaltigkeit
                                                  ”
   in der Wissensgesellschaft“ bei Dr. Marcus M. Dapp. Er darf gem¨ss
                                                                  a
          folgender Creative Commons Lizenz verwendet werden:
        CC-BY-SA http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung                                      1

2 Geodaten in der Schweiz                         3

3 Vergleich mit Deutschland                      7

4 Open Street Map - Ein online Open Source GIS   8

5 Zukunftsaussichten, Fazit                      12
1         Einleitung
Was sind Geodaten eigentlich? Wikipedia gibt eine ausf¨hrliche Antwort:
                                                      u

           Geodaten sind digitale Informationen, denen auf der Erdober-
          ”
          fl¨che eine bestimmte r¨umliche Lage zugewiesen werden kann
            a                     a
          (Geoinformationen, Geobezug). Sie k¨nnen unmittelbar gewon-
                                                 o
          nene Prim¨rdaten oder weiter bearbeitete Sekund¨rdaten sein.
                     a                                        a
          Von besonderer Bedeutung f¨r Geodaten sind Metadaten, die
                                        u
          die eigentlichen r¨umlichen Daten zum Beispiel hinsichtlich ei-
                            a
          nes Zeitbezugs oder der Entstehung beschreiben. Geodaten glie-
          dern sich in die Geobasisdaten, die in der Regel von den Vermes-
          sungsverwaltungen der L¨nder oder der Kommunen bereitgestellt
                                   a
          werden und den Geofachdaten, die aus unterschiedlichen raum-
          bezogenen Fachdatenbanken stammen. Sie werden in einem Geo-
          informationssystem gef¨hrt, das bei Internet-basierten Systemen
                                 u
          durch einen Geobrowser erschlossen werden kann.
          Eine weitverbreitete Objektmodellierung in Geoinformationssy-
          stemen (GIS) ist es, derartige Objekte einerseits mit ihrer geo-
          metrischen Form (shape), andererseits mit der zugeh¨rigen Sach-
                                                              o
          information (Attribute) abzulegen. Letztere k¨nnen sich auch mit
                                                       o
          einer Referenz auf das geometrische Objekt beziehen. Theoretisch
          gibt es keine Beschr¨nkung in der Dimension der geometrischen
                               a
          Form. Auch die Zeit wird oft als Dimension verwendet, etwa bei
          Messreihen oder Fernerkundungsdaten verschiedener Zeitpunk-
          te.“ 1

Diese Definition ist sehr allgemein gehalten, unter Geodaten versteht man
also nicht nur Dinge, die man schlussendlich auf einer Karte sieht, wie Ko-
ordinaten und Meeresh¨he eines Punktes, Standort eines Geb¨udes, Eigen-
                        o                                     a
schaft des Gel¨ndes (Wald, Wiese, Wasser), die sogenannten Geobasisdaten.
               a
Der Begriff beinhaltet jede m¨gliche Information die an einen Ort gebunden
                               o
ist, also auch Daten aus Bereichen wie Demographie, Epidemiologie, Klima-
tologie, Wahlstatistiken, die sogenannten Geofachdaten.
Ein Satz aus Geodaten besteht also einerseits aus reinen Objektdaten wie
Koordinaten, Hausnummern, Geometriedaten. Dazu kommen die beschrei-
benden Daten oder Attributdaten, wie Eigent¨mer oder Nutzungsart. Als
                                             u
    1
        http://de.wikipedia.org/wiki/Geodaten



                                                1
letztes werden auch die Beziehungen dieser Daten gespeichert, und zwar ei-
nerseits raumbezogene Beziehungen (Grundst¨ck A grenzt an Grundst¨ck
                                            u                         u
B), sowie sachlogische Beziehungen (Eigent¨mer X besitzt Grundst¨ck A).
                                          u                      u
Geodaten werden in Geoinformationssystemen (GIS) gespeichert und verwal-
tet. Laut Wikipedia sind GIS Informationssysteme zur Erfassung, Bearbei-
                              ”
tung, Organisation, Analyse und Pr¨sentation geografischer Daten. Geoinfor-
                                   a
mationssysteme umfassen die dazu ben¨tigte Hardware, Software, Daten und
                                      o
Anwendungen.“ 2 Die Geschichte dieser GIS geht zur¨ck auf die Wandbema-
                                                   u
lungen von H¨hlenbewohner, uber Kartensammlungen, bis zu den modernen
              o              ¨
Softwareprodukten. Diese kombinieren eine Vielzahl von Funktionen zur Er-
fassung, Bearbeitung und Verwaltung von Geodaten. Ein wichtiger Aspekt
ist die Pr¨sentation und Visualisierung von Geodaten, also die Darstellung
          a
in Tabellen, Diagrammen, Karten, 3D-Modellen.
Es gibt zahlreiche kommerzielle GIS-Softwareprodukte, die mehr oder weni-
ger spezialisiert sind (z.B. f¨r Bauwesen, Verkehrsplanung, Tourismus, etc.).
                              u
Beh¨rden und Milit¨r benutzen meist eigens entwickelte Produkte. Immer
    o                 a
mehr im Kommen sind Open Source GIS, die auf verschiedenen Betriebssy-
stemen laufen und an Spezialanforderungen angepasst werden k¨nnen. Mit
                                                                 o
dem Aufkommen des Internets wurden auch online-GIS entwickelt und Da-
tenformate und -transfers werden mehr und mehr standardisiert. Bekannte
Beispiele f¨r online-GIS sind Google Maps und Google Earth, ein online Open
           u
Source Projekt ist openstreetmap.org.
Die Rechtslage zu Geodaten3 unterliegt verschiedenen Aspekten und kann
sich international unterscheiden. Historisch leiten sich die Rechte aus dem
Urheberrecht ab, Pl¨ne und Karten gelten als kreative Sch¨pfung des Zeich-
                    a                                       o
ners. Genauso gelten zum Beispiel in Deutschland Luft- und Satellitenbilder
als Fotografien, und fallen deshalb ebenfalls unter das Urheberrecht. Bei den
Geobasisdaten ist die Lage komplexer, aber auch diese werden mittels ge-
wisser Schutzrechte an den Erfasser gebunden. Somit ist die Weitergabe und
Nutzung von Geodaten immer eingeschr¨nkt, die Rechte f¨r Nutzung und
                                          a                  u
Bearbeitung k¨nnen an Lizenzgeb¨hren gebunden sein.
               o                  u
Von den reinen Nutzungsrechten sind die Datenschutzrechte von betroffenen
Menschen zu unterscheiden, denn Geodaten enthalten meist auch pers¨nliche
                                                                  o
Daten wie Eigentumsinformationen, Adressen, etc.
Bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts lag die Erfassung von Geodaten fast
monopolartig in staatlicher Hand, auch aus milit¨rischen Gr¨nden wurden
                                                a          u
  2
      http://de.wikipedia.org/wiki/Geoinformationssystem
  3
      http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte an Geoinformationen



                                           2
solche Daten oft geheim gehalten. Mit den heute verf¨gbaren Technologien
                                                    u
kann jedermann Geodaten erfassen, die Verf¨gbarkeit und die M¨glichkeiten
                                          u                  o
zur Verarbeitung wachsen st¨ndig.
                           a
Im Folgenden wollen wir genauer betrachten wie die Situation in der Schweiz
ist: Wie ist der Umgang mit Geodaten rechtlich geregelt? Wo bekommt man
Geodaten und unter welchen Einschr¨nkungen und zu welchen Kosten darf
                                     a
man sie verwenden? Wir werden einen kurzen Vergleich ziehen zur Situati-
on in Deutschland. Danach werfen wir einen Blick auf Openstreetmap.org,
ein online Open Source GIS. Dort wollen wir wissen, was dieses Projekt
uberhaupt f¨r einen Zweck erf¨llt, und in einem kleinen Vergleich mit Goo-
¨            u               u
gle Maps wollen wir testen, ob das Konzept von Open Source angewandt
im Bereich Geodaten tats¨chlich Vorteile bringt. Zum Schluss wollen wir
                          a
schauen, was die Zukunft in Sachen Geodaten bringt, und eine Empfehlung
abgeben, wie jemand vorgehen sollte, der Geodaten f¨r ein Projekt braucht.
                                                    u


2         Geodaten in der Schweiz
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft4 vom 18. April
1999 (Stand 7. M¨rz 2010) besagt:
                a

Art. 75 Raumplanung

1 Der Bund legt Grunds¨tze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kan-
                       a
     tonen und dient der zweckm¨ssigen und haush¨lterischen Nutzung des
                               a                a
     Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes.

2 Der Bund f¨rdert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und
             o
   arbeitet mit den Kantonen zusammen.

3 Bund und Kantone ber¨cksichtigen bei der Erf¨llung ihrer Aufgaben die
                        u                     u
    Erfordernisse der Raumplanung.

Art. 75a Vermessung

1 Die Landesvermessung ist Sache des Bundes.

2 Der Bund erl¨sst Vorschriften uber die amtliche Vermessung.
              a                 ¨
    4
        http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/index.html



                                           3
3 Er kann Vorschriften erlassen uber die Harmonisierung amtlicher Infor-
                                ¨
    mationen, welche Grund und Boden betreffen.

Der Bund hat die Hoheit der Vermessung des Landes und koordiniert die
Verwendung der Geoinformationen. Im Bundesgesetz uber Geoinformatio-
                                                      ¨
             5
nen von 2007 wird geregelt, wer wof¨r zust¨ndig ist, wie und von wem die
                                      u    a
Daten verwendet werden d¨rfen und in welchem Masse die Kosten an den
                           u
Benutzer weitergereicht werde sollen. Zudem werden die zum Teil etwas ver-
wirrend klingenden Fachbegriffe klar definiert:

Art. 3 Begriffe

a. Geodaten: raumbezogene Daten, die mit einem bestimmten Zeitbezug
     die Ausdehnung und Eigenschaften bestimmter R¨ume und Objekte
                                                    a
     beschreiben, insbesondere deren Lage, Beschaffenheit, Nutzung und
     Rechtsverh¨ltnisse;
               a

b. Geoinformationen: raumbezogene Informationen, die durch die
     Verkn¨pfung von Geodaten gewonnen werden;
           u

c. Geobasisdaten: Geodaten, die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bun-
     des, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen;

d. Georeferenzdaten: Geobasisdaten, die f¨r weitere Geodaten als geometri-
                                         u
     sche Grundlage dienen;

e. Geometadaten: formale Beschreibungen der Merkmale von Geodaten, bei-
     spielsweise von Herkunft, Inhalt, Struktur, G¨ltigkeit, Aktualit¨t, Ge-
                                                  u                  a
     nauigkeit, Nutzungsrechten, Zugriffsm¨glichkeiten oder Bearbeitungs-
                                            o
     methoden.

Sinn und Zweck des 16-seitigen Gesetzestextes ist es, eine rechtlich Grundla-
ge f¨r den Umgang mit Geodaten und Geoinformationen zu schaffen. Dies si-
    u
chert deren Verf¨gbarkeit und Erneuerung. Durch strikte Regelungen bez¨glich
                u                                                        u
Aufnahme und Weitergabe wird verhindert, dass veraltete oder falsche Daten
in den Umlauf kommen. Ziel ist es, qualitativ hochwertige Daten zu einem
vern¨nftigen Preis allen zug¨nglich zu machen, um den sozialen und vor allem
     u                      a
wirtschaftlichen Fortschritt zu f¨rdern.
                                 o
Geobasisdaten, wie Boden-/Landverteilung, Gemeindegrenzen und ¨hnliches
                                                                a
stehen grunds¨tzlich frei zur Verf¨gung und d¨rfen verwendet werden, falls
             a                    u          u
  5
      http://www.admin.ch/ch/d/sr/5/510.62.de.pdf

                                          4
keine ¨ffentlichen oder privaten Interessen dagegen sprechen. Dies bedeutet
      o
zum Beispiel, dass die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien eingehalten wer-
den m¨ssen. F¨r das Einsehen und Benutzen von Geobasisdaten kann ein
      u        u
Geb¨hr oder Bewilligung verlangt werden. Die Geb¨hren gehen an den Bund
    u                                             u
und Kanton. Hierbei wird unterschieden zwischen privaten und gewerblichen
Kunden:

Art. 15 Geb¨hren
           u
...
Die Geb¨hren setzen sich zusammen aus:
        u

a. bei Nutzung zum Eigengebrauch: h¨chstens den Grenzkosten und einem
                                     o
     angemessenen Beitrag an die Infrastruktur;
b. bei gewerblicher Nutzung: den Grenzkosten und einem der Nutzung an-
     gemessenen Beitrag an die Infrastruktur sowie an die Investitions- und
     Nachf¨hrungskosten.
           u

Mit Grenzkosten ist gemeint, was es kostet, eine zus¨tzliche Einheit eines
                                                      a
Produktes herzustellen. Diese Regelung l¨sst einiges an Spielraum was den
                                         a
Preis angeht und tats¨chlich gibt es kaum ¨ffentliche Preislisten im Internet.
                     a                    o
Geobasisdaten, wie zum Beispiel Grundbuchausz¨ge, k¨nnen oft beim Kan-
                                                u     o
ton oder direkt bei der Gemeinde bezogen werden. Manchmal stehen auch
online-Einsichten zur Verf¨gung. Auf Anfrage beim Z¨rcher GIS-Zentrum
                          u                           u
zu Kosten und Verf¨gbarkeit von Geodaten im Allgemeinen, kommen leider
                   u
wage Angaben statt konkrete Zahlen. Hauptaussage ist, dass die Rohda-
ten haupts¨chlich f¨r Kantonale Projekte zur Verf¨gung stehen und dass es
           a       u                              u
bei gewerblichen Projekten schon schwieriger wird“. Die Kosten variieren je
                           ”                                ¨
nach Art der Daten. So sind Fachdaten in der Regel g¨nstig, Ubersichtspl¨ne
                                                    u                   a
                           ”
und amtliche Vermessungsdaten ehre teuer“.
Auf www.toposhop.admin.ch6 wird beispielsweise eine vollst¨ndige Vektor-
                                                             a
karte der Schweiz, welche unter anderem Strassennetz, Gew¨ssernetz und
                                                              a
Geb¨ude beinhaltet, f¨r 28’767.60 Franken angeboten. Die Produkte wer-
     a                 u
den hier unter drei verschiedenen Lizenzen vertrieben, es sind dies Privat-,
Schul- und Gesch¨ftslizenz. Privat- und Schullizenz schr¨nken den Gebrauch
                  a                                     a
lediglich auf die interne Nutzung und die Nutzung zu Unterrichtszwecken
ein. Die Gesch¨ftslizenz beinhaltet eine beschr¨nkte Anzahl an Ausdrucken
               a                               a
und Ver¨ffentlichungen. F¨r weitere Ver¨ffentlichungen und die kommerzielle
         o                u             o
Nutzung sind spezielle Bewilligungen notwendig.
  6
      http://www.google.com/intl/en ALL/help/terms local.html

                                          5
Die Vermessung des Landes wird vom Bund geregelt und von Beamten oder
beauftragten Unternehmen durchgef¨hrt. Dies setzt jedoch eine kantonale
                                   u
Bewilligung voraus. Die genaue Aufteilung zwischen Bund und Kanton sieht
folgendermassen aus:

Art. 34 Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen

1 Der Bund ist zust¨ndig f¨r:
                   a      u
     a. die Landesvermessung;
     b. die Landesgeologie;
     c. die strategische Ausrichtung und die Oberleitung der amtlichen Ver-
          messung;
     d. die Oberaufsicht uber die amtliche Vermessung;
                         ¨
     e. die strategische Ausrichtung des Katasters der ¨ffentlich rechtlichen
                                                       o
          Eigentumsbeschr¨nkungen;
                           a
     f. die Oberaufsicht uber den Kataster der ¨ffentlich-rechtlichen Eigen-
                         ¨                     o
          tumsbeschr¨nkungen;
                     a
     g. die Koordination und Harmonisierung im Bereich der Geobasisdaten
          des Bundesrechts und der Geodienste von nationalem Interesse.
2 Die Kantone sind zust¨ndig f¨r:
                       a      u
     a. die Durchf¨hrung der amtlichen Vermessung;
                  u
     b. die F¨hrung des Katasters der offentlich-rechtlichen Eigentumsbe-
              u                       ¨
          schr¨nkungen.
              a
3 Erf¨llt ein Kanton seine Aufgaben nicht zeitgerecht oder qualitativ un-
     u
     gen¨gend, so kann der Bundesrat nach dessen Ermahnung und Anh¨rung
         u                                                           o
     die Ersatzvornahme anordnen.

F¨r die Finanzierung der im ersten Abschnitt erw¨hnten Aufgaben ist in
  u                                               a
erster Linie der Bund zust¨ndig. F¨r die Vermessungsarbeiten teilen sich
                           a       u
Bund und Kanton die Kosten. Zus¨tzlich werden f¨r die Nachf¨hrung der
                                  a               u          u
amtlichen Vermessungen die Verursacher zur Kasse gebeten (beispielsweise
bei Neubauten). Die Grundbesitzer d¨rfen die vom Bund beauftragten Ver-
                                    u
messer nicht behindern und m¨ssen ihnen Zutritt zum Grundst¨ck und unter
                             u                             u
Umst¨nden sogar in Geb¨ude gew¨hren. Ebenfalls toleriert werden m¨ssen
      a                 a        a                                 u
tempor¨re oder permanente Vermessungszeichen auf dem Grundst¨ck. Diese
        a                                                     u
d¨rfen auch ohne Entsch¨digungen angebracht werden.
 u                      a

                                     6
Der Bund investiert auch in die Forschung und Ausbildung, so ist er zum
Beispiel dazu verpflichtet zu sorgen, dass die Studieng¨nge zeitgem¨ss sind.
                                                      a           a
Um ausreichende Kompetenzen zu gew¨hrleisten, m¨ssen amtliche Vermesser
                                      a            u
eine eidgen¨ssische Pr¨fung absolvieren und sich in ein Register eintragen
           o          u
lassen.
Im grossen Ganzen kann man sagen, dass die gesetzlichen Grundlagen in der
Schweiz einer guten Nutzung und Verwendung nicht widersprechen. Bei der
Umsetzung hat es unserer Meinung nach jedoch noch grosse M¨ngel und viele
                                                              a
L¨cken. Die Angebote sind un¨bersichtlich und weit verstreut, es gibt zwar
  u                            u
einige vielversprechende Seiten, welche jedoch oft einen unfertigen Eindruck
machen.
Eine gute Quelle rund um Geodatensuche im Internet ist zum Beispiel die
Seite geodata.ch, welche eine sehr umfangreiche Linksammlung zu Katalogen,
GIS-Browsern und Datenanbieter anbietet. Hier ein paar Beispiele:

    • geometa.ch Bietet eine Schweizerkarte, bei welcher man auf Knopfdruck
      uber die Zust¨ndigkeit der Vermessung des angeklickten Gebietes infor-
      ¨            a
      miert wird.

    • geobasisdaten.ch Geobasisdatenkatalog mit sehr vielen Eintr¨gen. Kon-
                                                                 a
      krete Informationen sind jedoch nur sehr sp¨rlich vorhanden, daf¨r hat
                                                 a                    u
      es jede Menge Gesetzestexte zu den Daten.

    • envirocat.ch Stichwortsuche im Umweltdatenkatalog. Liefert Kontakt-
      informationen und Informationen zu den Produkten.
                ¨
    • geocat.ch Ahnliches Angebot wie envirocat.ch


3         Vergleich mit Deutschland
Ein Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz bez¨glich des Umgan-
                                                           u
ges mit Geodaten ist von Interesse, da die f¨deralistischen Staatsstrukturen
                                             o
recht ¨hnlich sind. Dennoch liegen zwei verschiedene Ans¨tze vor. Wie bereits
      a                                                  a
erw¨hnt, ist in der Schweiz die Vermessung Sache des Bundes und die Kan-
    a
tone spielen in der Gesetzgebung zur Landesvermessung keine bedeutende
Rolle. In Deutschland ist dies anders, es liegen im Grundgesetz keine Rege-
lungen vor, wie die Gesetzgebung aussehen soll. Dies ist Sache des jeweiligen
Bundeslandes7 . Deshalb ist es auch nicht m¨glich, ein vollumf¨ngliches Bild
                                             o                 a
    7
        http://de.wikipedia.org/wiki/Landesvermessungsamt


                                            7
der Handhabung von Geodaten in Deutschland widerzugeben. In jedem Bun-
                                 ¨
desland haben die entsprechenden Amter oder Betriebe andere Bezeichnun-
gen und sind dementsprechend den verschiedensten Ministerien unterstellt,
wie zum Beispiel dem Innenministerium, Finanzministerium, Umweltmini-
sterium oder auch dem Ministerium f¨r Ern¨hrung und L¨ndlichen Raum.
                                   u     a            a
In einem Vergleich des Bundesgesetz uber Geoinformationen der Schweiz und
                                      ¨
dem Gesetz uber die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster von
              ¨
Bayern8 wird klar, dass sich die gesetzlichen Grundlagen nicht wesentlich
unterscheiden (abgesehen von den Zust¨ndigkeiten wie eben erw¨hnt). Ein
                                         a                        a
interessanter Punkt des Gesetz uber die Landesvermessung und das Liegen-
                                 ¨
schaftskataster ist der Punkt, dass das Liegenschaftskataster in automati-
                                                                  ”
sierter Form“ gef¨hrt werden kann, was auf vermehrt technische Neuerung
                   u
schliessen l¨sst. Der grunds¨tzlich offentliche Zugang, beziehungsweise zum
            a               a       ¨
Teil auf Anfrage, zu Geodaten ist in beiden F¨llen gegeben. Ebenfalls im
                                                 a
gleichen Sinne ist eine Bewilligung vorausgesetzt bei Verbreitung von Daten.
Um die Kartenwerke fachlich einheitlich zu halten, arbeiten die Bundesl¨nder
                                                                       a
in der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der L¨nder der
                                                                   a
Bundesrepublik Deutschland (AdV)9 zusammen. Ziel dieser Organisation ist
die Harmonisierung unter den Bundesl¨ndern im Umgang mit Geodaten. Die
                                      a
Aufgaben der AdV sind unter anderem das Ausarbeiten von Regelungen zu
Erfassung und Instandhaltung von Daten, die Durchf¨hrung bundesweiter
                                                       u
Projekte und das gemeinsame Entwickeln technischer Verfahren (als Bei-
spiel wird auf der AdV-website ein automatisiertes Liegenschaftenkataster
genannt). Zudem ¨ussert man sich gemeinsam zu Gesetzesentw¨rfen und
                   a                                              u
ber¨t sich in organisatorischen Sachen, wie zum Beispiel Kosten- oder Nut-
    a
zungsfragen.


4       Open Street Map - Ein online Open Source
        GIS
Das Projekt Open Street Map10 (OSM) hat sich das ambitionierte Ziel ge-
setzt, die ganze Welt zu kartografieren und diese Karten sowie die zugrunde
liegenden Geodaten frei zur Verf¨gung zu stellen. Die Daten werden von Mit-
                                u
gliedern der Community von Grund auf erhoben, deshalb hat OSM alle Rech-
    8
     http://www.lk-starnberg.de/media/custom/613 8916 1.PDF
    9
     http://www.adv-online.de/icc/extdeu/broker.jsp?uMen=c3440905-e14d-88fe-ebc4-
f19f08a07b51
  10
     http://www.openstreetmap.org; http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Main Page


                                         8
te an den Daten und kann diese zur beliebigen Verwendung zur Verf¨gung
                                                                 u
stellen.
Als Motivation nennen die OSMler die Tatsache, dass Geografische Daten nir-
gendwo wirklich frei verf¨gbar sind, sondern immer finanziellen, rechtlichen
                           u
und technischen Einschr¨nkungen unterliegen. So seien Erheber von Geo-
                           a
daten immer daran interessiert, ihre Kosten zur Erfassung zu decken. Auch
seien kommerzielle Kartenprodukte oft fehlerhaft, einerseits durch absicht-
lich eingestreute sogenannte Easter Eggs, welche Raubkopierer uberf¨hren
                                                                  ¨     u
k¨nnen, andererseits auch einfach durch Fehler bei der Erfassung der Da-
  o
ten oder durch veraltete Daten. Auch kostenlos verf¨gbare Kartendaten sind
                                                    u
nicht wirklich frei, sondern an gewisse Bedingungen und an spezielle Software
gebunden.
Der einleuchtendste Punkt f¨r so ein Projekt scheint deshalb folgender: Kom-
                             u
merzielle Kartenprodukte sind nur in der Version und dem Format verf¨gbar,
                                                                       u
wie sie eben angeboten werden. Hier liegt der entscheidende Unterschied zu
OSM, denn diese Karten sind von jedermann editierbar, so k¨nnen Fehler lau-
                                                            o
fend behoben und fehlende Daten erg¨nzt werden. Ausserdem bietet OSM die
                                     a
Daten nicht nur in der klassischen Kartenform an, sondern auch die Rohdaten
in Datenbanken. Damit ist es zum Beispiel m¨glich, eigene Visualisierungs-
                                               o
tools und Routing-Algorithmen zu programmieren.
Die OSM-Daten werden unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike
                                   ”
2.0“-Lizenz (CC-BY-SA) freigegeben. Diese Lizenz erlaubt to share“ und
                                                               ”
 to remix“, also vervielf¨ltigen, verbreiten, offentlich verf¨gbar machen und
                         a                    ¨             u
”
bearbeiten der Daten, unter den Bedingungen attribution“ und share ali-
                                                 ”                 ”
ke“, das heisst der Inhaber der Rechte (OSM) muss genannt werden, und
s¨mtliche Werke und Inhalte die mit diesen Daten kreiert werden, m¨ssen
 a                                                                     u
unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.
Momentan wird an einem Wechsel zur Open Database License“ (ODbL) ge-
                                       ”
arbeitet. Diese ausdr¨cklich f¨r Datenbanken entwickelte Lizenz soll Schw¨chen
                     u        u                                          a
der CC-BY-SA Lizenz uberwinden. Die CC-BY-SA Lizenz bezieht sich nicht
                       ¨
direkt auf Datenbanken und deshalb gibt es rechtliche Unklarheiten in ge-
wissen L¨ndern. Weiter vertr¨gt sich die Lizenz nicht mit anderen (auch
          a                     a
freien) Lizenzen, was gewissen Projekten verhindert, OSM-Daten zu benut-
zen. Dies widerspricht dem Grundgedanken der frei verf¨gbaren Daten. Und
                                                        u
schlussendlich m¨sste grunds¨tzlich jeder einzelne Beitragende als Urheber
                  u            a
genannt werden, was nat¨rlich wenig sinnvoll ist.
                          u
Die ODbL Lizenz soll genau diese Probleme l¨sen, und dazu besseren Schutz
                                            o
der Daten bieten, da sie sowohl auf Urheberrecht, Datenbankrecht und Ver-
tragsrecht wirkt. Weil alle bisherigen Daten nur unter der CC-BY-SA Li-

                                     9
zenz stehen, ist ein kompletter Wechsel schwierig und wird sich uber l¨ngere
                                                                ¨     a
Zeit hinziehen. Seit Mai 2010 werden alle hochgeladenen Daten unter bei-
de Lizenzen gestellt. Heruntergeladene Daten stehen weiterhin nur unter der
CC-BY-SA Lizenz.
OSM funktioniert vom System her wie Wikipedia, jeder Benutzer mit einem
Account kann die Inhalte bearbeiten. Gem¨ss interner Statistik hatte OSM
                                             a
im Oktober 2010 weltweit etwa 310’000 registrierte Benutzer. Davon ist aber
nur ein Bruchteil aktiv also sogenannte Mapper, das sind die Leute, die mit
einem GPS Ger¨t durch die Gegend laufen und Rohaten sammeln. Der weit
                 a
gr¨ssere Anteil der Benutzer sammelt bestehende Daten, liefert Details und
  o
korrigiert Fehler. Die Mapper sind entweder einzeln aktiv oder treffen sich zu
Mapping-Weekends, wo man in einer Gruppe ein gewisses Gebiet kartogra-
fiert, und sich danach zum Daten-Eingeben und gem¨tlichen Zusammensein
                                                       u
trifft. Alle diese Freiwilligen arbeiten gratis und investieren sogar selber ins
Projekt, die Server werden vom University College London gehostet. Zudem
sammelt die OSM Foundation Spendengelder, und gewisse Veranstaltungen
werden von Firmen gesponsert.
Wie schon erw¨hnt sammelt OSM nicht s¨mtliche geografischen Daten der
                a                         a
Welt selber. Es werden auch m¨glichst viele bereits vorhandene Daten aufge-
                              o
nommen, welche frei verf¨gbar und mit der f¨r OSM verwendeten Creative
                          u                  u
Commons Lizenz kompatibel sind. So werden zum Beispiel die Daten des
Topologically Integrated Geographic Encoding and Referencing system (TI-
GER) der US-Regierung laufend integriert. Weltweit wird nach ¨hnlichen
                                                                 a
Quellen gesucht, auch im kleinen Rahmen, so wurde zum Beispiel in Z¨rich
                                                                      u
versucht, die Daten des ZVV direkt zu erhalten, es konnte aber keine Eini-
gung erzielt werden. Daten werden nur integriert, wenn die rechtliche Lage
zweifelsfrei gekl¨rt ist.
                 a
Auch Luftbilder von verschiedenen Quellen werden zum Abzeichnen verwen-
det, aber nur in dem Rahmen, wie das Material auch frei weiterverwendet
werden kann. Die Luftilder von Yahoo d¨rfen zum Beispiel abgezeichnet wer-
                                        u
den, aber die Strassennamen darauf d¨rfen nicht verwendet werden. Durch
                                       u
alle diese Beitr¨ge haben die Karten von OSM seit der Gr¨ndung im Jahr
                a                                            u
2004 eine ansehnliche Vollst¨ndigkeit und Genauigkeit erreicht, die gem¨ss ei-
                            a                                          a
genen Angaben in gewissen St¨dten diejenige von propriet¨ren Karten sogar
                               a                           a
ubersteigt. Vielerorts sind die OSM Karten aber auch noch sehr l¨ckenhaft.
¨                                                                  u
Machen wir die Probe aufs Exempel und ziehen einen Direktvergleich zwi-
schen Google Maps und OSM. Beurteilt wird nach den Kriterien Vollst¨ndigkeit,
                                                                    a
Genauigkeit, Weiterverwendbarkeit technisch (in welchem Format) und recht-
lich (zu welchem Zweck). Wir wollen einen Prospekt herstellen, der Jogging-


                                      10
strecken, Spazierwege und Mountainbikestrecken in der Umgebung der Stadt
Aarau beschreibt (der Autor dieses Abschnitts kennt sich in dieser Gegend
gut aus). Der Prospekt soll gratis in Touristeninformationsb¨ros und Kiosken
                                                            u
aufliegen, und durch im Prospekt enthaltene Werbung sollten die Produkti-
onskosten gedeckt und ein Gewinn erzielt werden.
Betrachten wir zuerst online die beiden Karten im betroffenen Gebiet: Wo in
Wirklichkeit ein dichtes Netz an Waldwegen ist, sieht man bei Google Maps
nur eine graue Fl¨che, in welcher drei Wege im Nirgendwo enden. Bei OSM
                 a
sind die meisten Waldwege ersichtlich, doch l¨ngst nicht alle. Obwohl gewis-
                                             a
se kleine Trampelpfade eingezeichnet sind, fehlen anderswo breite Haupt“-
                                                                   ”
Waldwege. Im Punkt Vollst¨ndigkeit siegt also OSM klar, ausserdem ist zu
                            a
Bedenken, dass wir mit wenig Aufwand ein Hinzuf¨gen der fehlenden Wege
                                                   u
auf die OSM Karten selber erwirken k¨nnen.
                                       o
Eine Diskussion der Genauigkeit er¨brigt sich bei Google Maps, wo nichts ist
                                   u
kann auch keine Genauigkeit sein. Bei OSM f¨llt dem Ortskundigen sofort
                                               a
der v¨llig falsche Verlauf der VitaParcours-Strecke auf. Ansonsten scheint
     o
die Genauigkeit sehr gut, Details wie der Verlauf von Waldr¨ndern im Bezug
                                                           a
zu den Wegen sind erstaunlich gut. Also geht auch hier der Punkt an OSM,
wieder mit der Bemerkung dass wir selber die Korrektur des VitaParcours-
Streckenverlaufs vornehmen k¨nnen.
                              o
Wenn wir nun einen Kartenausschnitt weiterverwenden wollen, ist das bei
Google Maps sehr einfach, der Drucken“-Button ist nicht zu ubersehen. Von
                                                             ¨
                              ”
der schlechten Genauigkeit abgesehen ist das Weiterverwenden rein technisch
gesehen f¨r unseren Zweck zufreidenstellend. Bei OSM k¨nnen wir zwischen
          u                                             o
verschiedensten Formaten und Optionen f¨r den zu exportierenden Karten-
                                          u
ausschnitt w¨hlen. F¨r den Laien fast schon zu kompliziert, aber schlussend-
             a       u
lich doch besser als das genau vorgegebene Format von Google Maps.
Zum Schluss untersuchen wir noch ob und unter welchen Bedingungen wir
die Kartenausschnitte denn jetzt benutzen k¨nnen. Bei Google Maps Terms
                                            o
                11
and Conditions finden wir den Satz For business users, Google Maps is
                                       ”
made available for your internal use only and may not be commercially re-
distributed, except that map data may be accessed and displayed by using
the Google Maps API pursuant to the API terms and conditions.“ Da ein
gedruckter Prospekt wohl nicht unter die Google Maps API f¨llt, ist die Ver-
                                                          a
wendung der Karten von Google Maps in diesem Projekt nicht zu empfehlen.
Um die Karten von OSM verwenden zu k¨nnen m¨ssen wir lediglich OSM als
                                         o      u
Herkunft der Daten angeben, sowie unseren Prospekt unter die CC-BY-SA
 11
      http://www.google.com/intl/en ALL/help/terms local.html



                                         11
Lizenz stellen. Es ist jedoch nicht untersagt, mit diesem Prospekt Geld zu
verdienen.
Unser kleiner Test ergibt einen klaren vier zu null Sieg f¨r OSM gegen Goo-
                                                          u
           ¨
gle Maps. Uber die Aussagekraft dieses Tests l¨sst sich sicher diskutieren,
                                                 a
es scheint aber klar, dass die grundlegenden Argumente, die OSM selber
f¨r sich auff¨hrt, zutreffen: Das Mitwirken vieler unabh¨ngiger Mitglieder
 u           u                                              a
erm¨glicht eine grosse Erschliessung, die Editierbarkeit bewirkt grosse Ge-
    o
nauigkeit und einen Kontrollmechanismus, der Fehler effizient und laufend
behebt. Die Verf¨gbarkeit in verschiedenen Formaten und als Rohdaten ist
                u
eher f¨r den Experten als f¨r den Laien ein Vorteil, aber die rechtlich freie
      u                     u
Verf¨gbarkeit ohne erhebliche Einschr¨nkungen ist f¨r jedermann ein Grund,
    u                                 a              u
OSM zu benutzen und zu unterst¨tzen.
                                  u


5       Zukunftsaussichten, Fazit
Die Zeit der staubigen alten Karten mit weissen Flecken ist l¨ngst vorbei,
                                                              a
die Erdober߬che ist sehr detailliert vermessen und kartiert. Da mag sich
             a
manch einer fragen, was es uberhaupt noch zu tun gibt zu diesem Thema.
                             ¨
Die Antwort ist klar: Auf der einen Seite Verbesserungen in Sachen Genau-
igkeit und Vielfalt der Daten und deren Instandhaltung, auf der anderen die
Verbreitung und Weiterverarbeitung der inzwischen beachtlichen Menge an
Daten.
Im Vordergrund steht, die Konzentration und die Zug¨nglichkeit aller Daten
                                                      a
zu verbessern, das heisst konkret verschiedenste Datenbanken unter standar-
disierten Formaten zu vereinen. Dabei sind neben den technischen H¨rden,
                                                                     u
die die Vielfalt an GIS-Softwareprodukte mit sich bringt, auch die rechtli-
chen H¨rden zu uberwinden, welche durch die doch eher unklar formulierten
        u        ¨
Rechtsanspr¨che an Geodaten entstehen.
             u
In der Schweiz gibt es ein in diese Richtung zielendes Projekt: Laut e-geo.ch
haben 80 Prozent aller politischen und wirtschaftlichen Entscheide einen
       ”
r¨umlichen Bezug“. Deshalb sei es von grosser Wichtigkeit, eine m¨glichst
 a                                                                   o
universelle Schnittstelle zu den Daten zu haben. Genau dies setzt sich e-
geo.ch mit der Nationalen Geodaten-Infrastruktur (NGDI)12 zum Ziel. Die
NGDI ist ein Projekt, in welchem Bund, Kantone, Gemeinden und Privatun-
ternehmen zusammenarbeiten, um qualitativ hochwertige Geodaten bequem
und zu einem angemessenen Preis zur Verf¨gung zu stellen.
                                           u
 12
      http://www.e-geo.ch/internet/e-geo/de/home/program/ngdi.html



                                         12
Im Allgemeinen wird als Geodaten-Infrastruktur ein System bezeichnet, wel-
ches Daten von verschiedenen Anbietern in einheitlichen Formaten kompati-
bel und bearbeitbar zur Verf¨gung stellt. In einem solchen System hat man
                            u
sehr unterschiedliche Fachdaten vereint, die man sonst einzeln zusammen-
suchen m¨sste. Die NGDI ist also eine Vernetzung vieler Geodatenanbieter.
         u
Um der Gesetzgebung gerecht zu werden ist ein grosser politischer Wille und
die Unterst¨tzung durch Bund und Kantone unabdingbar.
           u
In der EU gibt es auch solche Projekte, wie zum Beispiel die Europ¨ische
                                                                  a
Geodateninfrastruktur ESDI.
Zukunftstr¨chtig sind im Internet angebotene Kartenbrowser wie OSM, Goo-
           a
gle Maps, entsprechende GIS-Browser (zum Beispiel
http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp) und ¨hnliche Dienste. Wir ha-
                                                  a
ben gesehen, dass der Open Source Ansatz hier sehr interessante Perspekti-
ven offnet: Einerseits wird durch die Beteiligung einer grossen Community
     ¨
eine erstaunlich hohe Qualit¨t der Daten erzielt, welche durch den internen
                             a
Kontrollmechanismus noch verbessert wird, andererseits werden die Daten
kostenlos angeboten, was erstens M¨glichkeiten f¨r Projekte mit Geodaten
                                      o           u
ergibt, und zweitens mittelfristig auch einen Einfluss auf die Preispolitik von
kommerziellen Geodatenanbietern haben wird.
Als Schlussfazit m¨chten wir unsere Erfahrungen zusammenfassen, indem
                  o
wir eine Empfehlung abgeben, wie jemand vorgehen sollte, der in der Schweiz
Geodaten f¨r ein Projekt ben¨tigt. F¨r den Privatgebrauch sind die im Inter-
           u                o       u
net verf¨gbaren Angebote meist ausreichend, Routenplanung f¨r eine Reise
        u                                                     u
geht immer noch am einfachsten mit Google Maps oder ¨hnlichen Anbietern.
                                                      a
Sobald eine h¨here Genauigkeit ben¨tigt wird, sollte man sich Open Sour-
              o                     o
ce Quellen wie Openstreetmap anschauen, bevor man f¨r Daten Geld aus-
                                                       u
gibt. Hat man gewerbliche Interessen, empfehlen wir ebenfalls zuerst einen
Blick auf einen Open Source Anbieter, bevor man sich an die entsprechen-
den Bundesvermessungsstelllen wendet, wo man mit hoher Wahrscheinlich-
keit bekommt was man braucht, wenn auch, wie wir gesehen haben, erst
nach m¨hsamer Suche und zu einem gewissen Preis. Schlussendlich ist es
        u
ein Abw¨gen der negativen Konsequenzen welche die share-alike Lizenzen
         a
von Open Source Daten mit sich bringen, und den finanziellen Kosten f¨r   u
staatliche Daten.




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Groups 2010.06: Offenheit von Geodaten (Digital Sustainability)

  • 1. Offenheit von Geodaten Marcel Bertsch Tobias Wassmer D-INFK D-MATH ETH Zurich ¨ ETH Zurich ¨ 20. November 2010 Dieser Bericht entstand im Rahmen der Vorlesung Digitale Nachhaltigkeit ” in der Wissensgesellschaft“ bei Dr. Marcus M. Dapp. Er darf gem¨ss a folgender Creative Commons Lizenz verwendet werden: CC-BY-SA http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0
  • 2. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 2 Geodaten in der Schweiz 3 3 Vergleich mit Deutschland 7 4 Open Street Map - Ein online Open Source GIS 8 5 Zukunftsaussichten, Fazit 12
  • 3. 1 Einleitung Was sind Geodaten eigentlich? Wikipedia gibt eine ausf¨hrliche Antwort: u Geodaten sind digitale Informationen, denen auf der Erdober- ” fl¨che eine bestimmte r¨umliche Lage zugewiesen werden kann a a (Geoinformationen, Geobezug). Sie k¨nnen unmittelbar gewon- o nene Prim¨rdaten oder weiter bearbeitete Sekund¨rdaten sein. a a Von besonderer Bedeutung f¨r Geodaten sind Metadaten, die u die eigentlichen r¨umlichen Daten zum Beispiel hinsichtlich ei- a nes Zeitbezugs oder der Entstehung beschreiben. Geodaten glie- dern sich in die Geobasisdaten, die in der Regel von den Vermes- sungsverwaltungen der L¨nder oder der Kommunen bereitgestellt a werden und den Geofachdaten, die aus unterschiedlichen raum- bezogenen Fachdatenbanken stammen. Sie werden in einem Geo- informationssystem gef¨hrt, das bei Internet-basierten Systemen u durch einen Geobrowser erschlossen werden kann. Eine weitverbreitete Objektmodellierung in Geoinformationssy- stemen (GIS) ist es, derartige Objekte einerseits mit ihrer geo- metrischen Form (shape), andererseits mit der zugeh¨rigen Sach- o information (Attribute) abzulegen. Letztere k¨nnen sich auch mit o einer Referenz auf das geometrische Objekt beziehen. Theoretisch gibt es keine Beschr¨nkung in der Dimension der geometrischen a Form. Auch die Zeit wird oft als Dimension verwendet, etwa bei Messreihen oder Fernerkundungsdaten verschiedener Zeitpunk- te.“ 1 Diese Definition ist sehr allgemein gehalten, unter Geodaten versteht man also nicht nur Dinge, die man schlussendlich auf einer Karte sieht, wie Ko- ordinaten und Meeresh¨he eines Punktes, Standort eines Geb¨udes, Eigen- o a schaft des Gel¨ndes (Wald, Wiese, Wasser), die sogenannten Geobasisdaten. a Der Begriff beinhaltet jede m¨gliche Information die an einen Ort gebunden o ist, also auch Daten aus Bereichen wie Demographie, Epidemiologie, Klima- tologie, Wahlstatistiken, die sogenannten Geofachdaten. Ein Satz aus Geodaten besteht also einerseits aus reinen Objektdaten wie Koordinaten, Hausnummern, Geometriedaten. Dazu kommen die beschrei- benden Daten oder Attributdaten, wie Eigent¨mer oder Nutzungsart. Als u 1 http://de.wikipedia.org/wiki/Geodaten 1
  • 4. letztes werden auch die Beziehungen dieser Daten gespeichert, und zwar ei- nerseits raumbezogene Beziehungen (Grundst¨ck A grenzt an Grundst¨ck u u B), sowie sachlogische Beziehungen (Eigent¨mer X besitzt Grundst¨ck A). u u Geodaten werden in Geoinformationssystemen (GIS) gespeichert und verwal- tet. Laut Wikipedia sind GIS Informationssysteme zur Erfassung, Bearbei- ” tung, Organisation, Analyse und Pr¨sentation geografischer Daten. Geoinfor- a mationssysteme umfassen die dazu ben¨tigte Hardware, Software, Daten und o Anwendungen.“ 2 Die Geschichte dieser GIS geht zur¨ck auf die Wandbema- u lungen von H¨hlenbewohner, uber Kartensammlungen, bis zu den modernen o ¨ Softwareprodukten. Diese kombinieren eine Vielzahl von Funktionen zur Er- fassung, Bearbeitung und Verwaltung von Geodaten. Ein wichtiger Aspekt ist die Pr¨sentation und Visualisierung von Geodaten, also die Darstellung a in Tabellen, Diagrammen, Karten, 3D-Modellen. Es gibt zahlreiche kommerzielle GIS-Softwareprodukte, die mehr oder weni- ger spezialisiert sind (z.B. f¨r Bauwesen, Verkehrsplanung, Tourismus, etc.). u Beh¨rden und Milit¨r benutzen meist eigens entwickelte Produkte. Immer o a mehr im Kommen sind Open Source GIS, die auf verschiedenen Betriebssy- stemen laufen und an Spezialanforderungen angepasst werden k¨nnen. Mit o dem Aufkommen des Internets wurden auch online-GIS entwickelt und Da- tenformate und -transfers werden mehr und mehr standardisiert. Bekannte Beispiele f¨r online-GIS sind Google Maps und Google Earth, ein online Open u Source Projekt ist openstreetmap.org. Die Rechtslage zu Geodaten3 unterliegt verschiedenen Aspekten und kann sich international unterscheiden. Historisch leiten sich die Rechte aus dem Urheberrecht ab, Pl¨ne und Karten gelten als kreative Sch¨pfung des Zeich- a o ners. Genauso gelten zum Beispiel in Deutschland Luft- und Satellitenbilder als Fotografien, und fallen deshalb ebenfalls unter das Urheberrecht. Bei den Geobasisdaten ist die Lage komplexer, aber auch diese werden mittels ge- wisser Schutzrechte an den Erfasser gebunden. Somit ist die Weitergabe und Nutzung von Geodaten immer eingeschr¨nkt, die Rechte f¨r Nutzung und a u Bearbeitung k¨nnen an Lizenzgeb¨hren gebunden sein. o u Von den reinen Nutzungsrechten sind die Datenschutzrechte von betroffenen Menschen zu unterscheiden, denn Geodaten enthalten meist auch pers¨nliche o Daten wie Eigentumsinformationen, Adressen, etc. Bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts lag die Erfassung von Geodaten fast monopolartig in staatlicher Hand, auch aus milit¨rischen Gr¨nden wurden a u 2 http://de.wikipedia.org/wiki/Geoinformationssystem 3 http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte an Geoinformationen 2
  • 5. solche Daten oft geheim gehalten. Mit den heute verf¨gbaren Technologien u kann jedermann Geodaten erfassen, die Verf¨gbarkeit und die M¨glichkeiten u o zur Verarbeitung wachsen st¨ndig. a Im Folgenden wollen wir genauer betrachten wie die Situation in der Schweiz ist: Wie ist der Umgang mit Geodaten rechtlich geregelt? Wo bekommt man Geodaten und unter welchen Einschr¨nkungen und zu welchen Kosten darf a man sie verwenden? Wir werden einen kurzen Vergleich ziehen zur Situati- on in Deutschland. Danach werfen wir einen Blick auf Openstreetmap.org, ein online Open Source GIS. Dort wollen wir wissen, was dieses Projekt uberhaupt f¨r einen Zweck erf¨llt, und in einem kleinen Vergleich mit Goo- ¨ u u gle Maps wollen wir testen, ob das Konzept von Open Source angewandt im Bereich Geodaten tats¨chlich Vorteile bringt. Zum Schluss wollen wir a schauen, was die Zukunft in Sachen Geodaten bringt, und eine Empfehlung abgeben, wie jemand vorgehen sollte, der Geodaten f¨r ein Projekt braucht. u 2 Geodaten in der Schweiz Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft4 vom 18. April 1999 (Stand 7. M¨rz 2010) besagt: a Art. 75 Raumplanung 1 Der Bund legt Grunds¨tze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kan- a tonen und dient der zweckm¨ssigen und haush¨lterischen Nutzung des a a Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes. 2 Der Bund f¨rdert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und o arbeitet mit den Kantonen zusammen. 3 Bund und Kantone ber¨cksichtigen bei der Erf¨llung ihrer Aufgaben die u u Erfordernisse der Raumplanung. Art. 75a Vermessung 1 Die Landesvermessung ist Sache des Bundes. 2 Der Bund erl¨sst Vorschriften uber die amtliche Vermessung. a ¨ 4 http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/index.html 3
  • 6. 3 Er kann Vorschriften erlassen uber die Harmonisierung amtlicher Infor- ¨ mationen, welche Grund und Boden betreffen. Der Bund hat die Hoheit der Vermessung des Landes und koordiniert die Verwendung der Geoinformationen. Im Bundesgesetz uber Geoinformatio- ¨ 5 nen von 2007 wird geregelt, wer wof¨r zust¨ndig ist, wie und von wem die u a Daten verwendet werden d¨rfen und in welchem Masse die Kosten an den u Benutzer weitergereicht werde sollen. Zudem werden die zum Teil etwas ver- wirrend klingenden Fachbegriffe klar definiert: Art. 3 Begriffe a. Geodaten: raumbezogene Daten, die mit einem bestimmten Zeitbezug die Ausdehnung und Eigenschaften bestimmter R¨ume und Objekte a beschreiben, insbesondere deren Lage, Beschaffenheit, Nutzung und Rechtsverh¨ltnisse; a b. Geoinformationen: raumbezogene Informationen, die durch die Verkn¨pfung von Geodaten gewonnen werden; u c. Geobasisdaten: Geodaten, die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bun- des, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen; d. Georeferenzdaten: Geobasisdaten, die f¨r weitere Geodaten als geometri- u sche Grundlage dienen; e. Geometadaten: formale Beschreibungen der Merkmale von Geodaten, bei- spielsweise von Herkunft, Inhalt, Struktur, G¨ltigkeit, Aktualit¨t, Ge- u a nauigkeit, Nutzungsrechten, Zugriffsm¨glichkeiten oder Bearbeitungs- o methoden. Sinn und Zweck des 16-seitigen Gesetzestextes ist es, eine rechtlich Grundla- ge f¨r den Umgang mit Geodaten und Geoinformationen zu schaffen. Dies si- u chert deren Verf¨gbarkeit und Erneuerung. Durch strikte Regelungen bez¨glich u u Aufnahme und Weitergabe wird verhindert, dass veraltete oder falsche Daten in den Umlauf kommen. Ziel ist es, qualitativ hochwertige Daten zu einem vern¨nftigen Preis allen zug¨nglich zu machen, um den sozialen und vor allem u a wirtschaftlichen Fortschritt zu f¨rdern. o Geobasisdaten, wie Boden-/Landverteilung, Gemeindegrenzen und ¨hnliches a stehen grunds¨tzlich frei zur Verf¨gung und d¨rfen verwendet werden, falls a u u 5 http://www.admin.ch/ch/d/sr/5/510.62.de.pdf 4
  • 7. keine ¨ffentlichen oder privaten Interessen dagegen sprechen. Dies bedeutet o zum Beispiel, dass die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien eingehalten wer- den m¨ssen. F¨r das Einsehen und Benutzen von Geobasisdaten kann ein u u Geb¨hr oder Bewilligung verlangt werden. Die Geb¨hren gehen an den Bund u u und Kanton. Hierbei wird unterschieden zwischen privaten und gewerblichen Kunden: Art. 15 Geb¨hren u ... Die Geb¨hren setzen sich zusammen aus: u a. bei Nutzung zum Eigengebrauch: h¨chstens den Grenzkosten und einem o angemessenen Beitrag an die Infrastruktur; b. bei gewerblicher Nutzung: den Grenzkosten und einem der Nutzung an- gemessenen Beitrag an die Infrastruktur sowie an die Investitions- und Nachf¨hrungskosten. u Mit Grenzkosten ist gemeint, was es kostet, eine zus¨tzliche Einheit eines a Produktes herzustellen. Diese Regelung l¨sst einiges an Spielraum was den a Preis angeht und tats¨chlich gibt es kaum ¨ffentliche Preislisten im Internet. a o Geobasisdaten, wie zum Beispiel Grundbuchausz¨ge, k¨nnen oft beim Kan- u o ton oder direkt bei der Gemeinde bezogen werden. Manchmal stehen auch online-Einsichten zur Verf¨gung. Auf Anfrage beim Z¨rcher GIS-Zentrum u u zu Kosten und Verf¨gbarkeit von Geodaten im Allgemeinen, kommen leider u wage Angaben statt konkrete Zahlen. Hauptaussage ist, dass die Rohda- ten haupts¨chlich f¨r Kantonale Projekte zur Verf¨gung stehen und dass es a u u bei gewerblichen Projekten schon schwieriger wird“. Die Kosten variieren je ” ¨ nach Art der Daten. So sind Fachdaten in der Regel g¨nstig, Ubersichtspl¨ne u a ” und amtliche Vermessungsdaten ehre teuer“. Auf www.toposhop.admin.ch6 wird beispielsweise eine vollst¨ndige Vektor- a karte der Schweiz, welche unter anderem Strassennetz, Gew¨ssernetz und a Geb¨ude beinhaltet, f¨r 28’767.60 Franken angeboten. Die Produkte wer- a u den hier unter drei verschiedenen Lizenzen vertrieben, es sind dies Privat-, Schul- und Gesch¨ftslizenz. Privat- und Schullizenz schr¨nken den Gebrauch a a lediglich auf die interne Nutzung und die Nutzung zu Unterrichtszwecken ein. Die Gesch¨ftslizenz beinhaltet eine beschr¨nkte Anzahl an Ausdrucken a a und Ver¨ffentlichungen. F¨r weitere Ver¨ffentlichungen und die kommerzielle o u o Nutzung sind spezielle Bewilligungen notwendig. 6 http://www.google.com/intl/en ALL/help/terms local.html 5
  • 8. Die Vermessung des Landes wird vom Bund geregelt und von Beamten oder beauftragten Unternehmen durchgef¨hrt. Dies setzt jedoch eine kantonale u Bewilligung voraus. Die genaue Aufteilung zwischen Bund und Kanton sieht folgendermassen aus: Art. 34 Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen 1 Der Bund ist zust¨ndig f¨r: a u a. die Landesvermessung; b. die Landesgeologie; c. die strategische Ausrichtung und die Oberleitung der amtlichen Ver- messung; d. die Oberaufsicht uber die amtliche Vermessung; ¨ e. die strategische Ausrichtung des Katasters der ¨ffentlich rechtlichen o Eigentumsbeschr¨nkungen; a f. die Oberaufsicht uber den Kataster der ¨ffentlich-rechtlichen Eigen- ¨ o tumsbeschr¨nkungen; a g. die Koordination und Harmonisierung im Bereich der Geobasisdaten des Bundesrechts und der Geodienste von nationalem Interesse. 2 Die Kantone sind zust¨ndig f¨r: a u a. die Durchf¨hrung der amtlichen Vermessung; u b. die F¨hrung des Katasters der offentlich-rechtlichen Eigentumsbe- u ¨ schr¨nkungen. a 3 Erf¨llt ein Kanton seine Aufgaben nicht zeitgerecht oder qualitativ un- u gen¨gend, so kann der Bundesrat nach dessen Ermahnung und Anh¨rung u o die Ersatzvornahme anordnen. F¨r die Finanzierung der im ersten Abschnitt erw¨hnten Aufgaben ist in u a erster Linie der Bund zust¨ndig. F¨r die Vermessungsarbeiten teilen sich a u Bund und Kanton die Kosten. Zus¨tzlich werden f¨r die Nachf¨hrung der a u u amtlichen Vermessungen die Verursacher zur Kasse gebeten (beispielsweise bei Neubauten). Die Grundbesitzer d¨rfen die vom Bund beauftragten Ver- u messer nicht behindern und m¨ssen ihnen Zutritt zum Grundst¨ck und unter u u Umst¨nden sogar in Geb¨ude gew¨hren. Ebenfalls toleriert werden m¨ssen a a a u tempor¨re oder permanente Vermessungszeichen auf dem Grundst¨ck. Diese a u d¨rfen auch ohne Entsch¨digungen angebracht werden. u a 6
  • 9. Der Bund investiert auch in die Forschung und Ausbildung, so ist er zum Beispiel dazu verpflichtet zu sorgen, dass die Studieng¨nge zeitgem¨ss sind. a a Um ausreichende Kompetenzen zu gew¨hrleisten, m¨ssen amtliche Vermesser a u eine eidgen¨ssische Pr¨fung absolvieren und sich in ein Register eintragen o u lassen. Im grossen Ganzen kann man sagen, dass die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz einer guten Nutzung und Verwendung nicht widersprechen. Bei der Umsetzung hat es unserer Meinung nach jedoch noch grosse M¨ngel und viele a L¨cken. Die Angebote sind un¨bersichtlich und weit verstreut, es gibt zwar u u einige vielversprechende Seiten, welche jedoch oft einen unfertigen Eindruck machen. Eine gute Quelle rund um Geodatensuche im Internet ist zum Beispiel die Seite geodata.ch, welche eine sehr umfangreiche Linksammlung zu Katalogen, GIS-Browsern und Datenanbieter anbietet. Hier ein paar Beispiele: • geometa.ch Bietet eine Schweizerkarte, bei welcher man auf Knopfdruck uber die Zust¨ndigkeit der Vermessung des angeklickten Gebietes infor- ¨ a miert wird. • geobasisdaten.ch Geobasisdatenkatalog mit sehr vielen Eintr¨gen. Kon- a krete Informationen sind jedoch nur sehr sp¨rlich vorhanden, daf¨r hat a u es jede Menge Gesetzestexte zu den Daten. • envirocat.ch Stichwortsuche im Umweltdatenkatalog. Liefert Kontakt- informationen und Informationen zu den Produkten. ¨ • geocat.ch Ahnliches Angebot wie envirocat.ch 3 Vergleich mit Deutschland Ein Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz bez¨glich des Umgan- u ges mit Geodaten ist von Interesse, da die f¨deralistischen Staatsstrukturen o recht ¨hnlich sind. Dennoch liegen zwei verschiedene Ans¨tze vor. Wie bereits a a erw¨hnt, ist in der Schweiz die Vermessung Sache des Bundes und die Kan- a tone spielen in der Gesetzgebung zur Landesvermessung keine bedeutende Rolle. In Deutschland ist dies anders, es liegen im Grundgesetz keine Rege- lungen vor, wie die Gesetzgebung aussehen soll. Dies ist Sache des jeweiligen Bundeslandes7 . Deshalb ist es auch nicht m¨glich, ein vollumf¨ngliches Bild o a 7 http://de.wikipedia.org/wiki/Landesvermessungsamt 7
  • 10. der Handhabung von Geodaten in Deutschland widerzugeben. In jedem Bun- ¨ desland haben die entsprechenden Amter oder Betriebe andere Bezeichnun- gen und sind dementsprechend den verschiedensten Ministerien unterstellt, wie zum Beispiel dem Innenministerium, Finanzministerium, Umweltmini- sterium oder auch dem Ministerium f¨r Ern¨hrung und L¨ndlichen Raum. u a a In einem Vergleich des Bundesgesetz uber Geoinformationen der Schweiz und ¨ dem Gesetz uber die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster von ¨ Bayern8 wird klar, dass sich die gesetzlichen Grundlagen nicht wesentlich unterscheiden (abgesehen von den Zust¨ndigkeiten wie eben erw¨hnt). Ein a a interessanter Punkt des Gesetz uber die Landesvermessung und das Liegen- ¨ schaftskataster ist der Punkt, dass das Liegenschaftskataster in automati- ” sierter Form“ gef¨hrt werden kann, was auf vermehrt technische Neuerung u schliessen l¨sst. Der grunds¨tzlich offentliche Zugang, beziehungsweise zum a a ¨ Teil auf Anfrage, zu Geodaten ist in beiden F¨llen gegeben. Ebenfalls im a gleichen Sinne ist eine Bewilligung vorausgesetzt bei Verbreitung von Daten. Um die Kartenwerke fachlich einheitlich zu halten, arbeiten die Bundesl¨nder a in der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der L¨nder der a Bundesrepublik Deutschland (AdV)9 zusammen. Ziel dieser Organisation ist die Harmonisierung unter den Bundesl¨ndern im Umgang mit Geodaten. Die a Aufgaben der AdV sind unter anderem das Ausarbeiten von Regelungen zu Erfassung und Instandhaltung von Daten, die Durchf¨hrung bundesweiter u Projekte und das gemeinsame Entwickeln technischer Verfahren (als Bei- spiel wird auf der AdV-website ein automatisiertes Liegenschaftenkataster genannt). Zudem ¨ussert man sich gemeinsam zu Gesetzesentw¨rfen und a u ber¨t sich in organisatorischen Sachen, wie zum Beispiel Kosten- oder Nut- a zungsfragen. 4 Open Street Map - Ein online Open Source GIS Das Projekt Open Street Map10 (OSM) hat sich das ambitionierte Ziel ge- setzt, die ganze Welt zu kartografieren und diese Karten sowie die zugrunde liegenden Geodaten frei zur Verf¨gung zu stellen. Die Daten werden von Mit- u gliedern der Community von Grund auf erhoben, deshalb hat OSM alle Rech- 8 http://www.lk-starnberg.de/media/custom/613 8916 1.PDF 9 http://www.adv-online.de/icc/extdeu/broker.jsp?uMen=c3440905-e14d-88fe-ebc4- f19f08a07b51 10 http://www.openstreetmap.org; http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Main Page 8
  • 11. te an den Daten und kann diese zur beliebigen Verwendung zur Verf¨gung u stellen. Als Motivation nennen die OSMler die Tatsache, dass Geografische Daten nir- gendwo wirklich frei verf¨gbar sind, sondern immer finanziellen, rechtlichen u und technischen Einschr¨nkungen unterliegen. So seien Erheber von Geo- a daten immer daran interessiert, ihre Kosten zur Erfassung zu decken. Auch seien kommerzielle Kartenprodukte oft fehlerhaft, einerseits durch absicht- lich eingestreute sogenannte Easter Eggs, welche Raubkopierer uberf¨hren ¨ u k¨nnen, andererseits auch einfach durch Fehler bei der Erfassung der Da- o ten oder durch veraltete Daten. Auch kostenlos verf¨gbare Kartendaten sind u nicht wirklich frei, sondern an gewisse Bedingungen und an spezielle Software gebunden. Der einleuchtendste Punkt f¨r so ein Projekt scheint deshalb folgender: Kom- u merzielle Kartenprodukte sind nur in der Version und dem Format verf¨gbar, u wie sie eben angeboten werden. Hier liegt der entscheidende Unterschied zu OSM, denn diese Karten sind von jedermann editierbar, so k¨nnen Fehler lau- o fend behoben und fehlende Daten erg¨nzt werden. Ausserdem bietet OSM die a Daten nicht nur in der klassischen Kartenform an, sondern auch die Rohdaten in Datenbanken. Damit ist es zum Beispiel m¨glich, eigene Visualisierungs- o tools und Routing-Algorithmen zu programmieren. Die OSM-Daten werden unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike ” 2.0“-Lizenz (CC-BY-SA) freigegeben. Diese Lizenz erlaubt to share“ und ” to remix“, also vervielf¨ltigen, verbreiten, offentlich verf¨gbar machen und a ¨ u ” bearbeiten der Daten, unter den Bedingungen attribution“ und share ali- ” ” ke“, das heisst der Inhaber der Rechte (OSM) muss genannt werden, und s¨mtliche Werke und Inhalte die mit diesen Daten kreiert werden, m¨ssen a u unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden. Momentan wird an einem Wechsel zur Open Database License“ (ODbL) ge- ” arbeitet. Diese ausdr¨cklich f¨r Datenbanken entwickelte Lizenz soll Schw¨chen u u a der CC-BY-SA Lizenz uberwinden. Die CC-BY-SA Lizenz bezieht sich nicht ¨ direkt auf Datenbanken und deshalb gibt es rechtliche Unklarheiten in ge- wissen L¨ndern. Weiter vertr¨gt sich die Lizenz nicht mit anderen (auch a a freien) Lizenzen, was gewissen Projekten verhindert, OSM-Daten zu benut- zen. Dies widerspricht dem Grundgedanken der frei verf¨gbaren Daten. Und u schlussendlich m¨sste grunds¨tzlich jeder einzelne Beitragende als Urheber u a genannt werden, was nat¨rlich wenig sinnvoll ist. u Die ODbL Lizenz soll genau diese Probleme l¨sen, und dazu besseren Schutz o der Daten bieten, da sie sowohl auf Urheberrecht, Datenbankrecht und Ver- tragsrecht wirkt. Weil alle bisherigen Daten nur unter der CC-BY-SA Li- 9
  • 12. zenz stehen, ist ein kompletter Wechsel schwierig und wird sich uber l¨ngere ¨ a Zeit hinziehen. Seit Mai 2010 werden alle hochgeladenen Daten unter bei- de Lizenzen gestellt. Heruntergeladene Daten stehen weiterhin nur unter der CC-BY-SA Lizenz. OSM funktioniert vom System her wie Wikipedia, jeder Benutzer mit einem Account kann die Inhalte bearbeiten. Gem¨ss interner Statistik hatte OSM a im Oktober 2010 weltweit etwa 310’000 registrierte Benutzer. Davon ist aber nur ein Bruchteil aktiv also sogenannte Mapper, das sind die Leute, die mit einem GPS Ger¨t durch die Gegend laufen und Rohaten sammeln. Der weit a gr¨ssere Anteil der Benutzer sammelt bestehende Daten, liefert Details und o korrigiert Fehler. Die Mapper sind entweder einzeln aktiv oder treffen sich zu Mapping-Weekends, wo man in einer Gruppe ein gewisses Gebiet kartogra- fiert, und sich danach zum Daten-Eingeben und gem¨tlichen Zusammensein u trifft. Alle diese Freiwilligen arbeiten gratis und investieren sogar selber ins Projekt, die Server werden vom University College London gehostet. Zudem sammelt die OSM Foundation Spendengelder, und gewisse Veranstaltungen werden von Firmen gesponsert. Wie schon erw¨hnt sammelt OSM nicht s¨mtliche geografischen Daten der a a Welt selber. Es werden auch m¨glichst viele bereits vorhandene Daten aufge- o nommen, welche frei verf¨gbar und mit der f¨r OSM verwendeten Creative u u Commons Lizenz kompatibel sind. So werden zum Beispiel die Daten des Topologically Integrated Geographic Encoding and Referencing system (TI- GER) der US-Regierung laufend integriert. Weltweit wird nach ¨hnlichen a Quellen gesucht, auch im kleinen Rahmen, so wurde zum Beispiel in Z¨rich u versucht, die Daten des ZVV direkt zu erhalten, es konnte aber keine Eini- gung erzielt werden. Daten werden nur integriert, wenn die rechtliche Lage zweifelsfrei gekl¨rt ist. a Auch Luftbilder von verschiedenen Quellen werden zum Abzeichnen verwen- det, aber nur in dem Rahmen, wie das Material auch frei weiterverwendet werden kann. Die Luftilder von Yahoo d¨rfen zum Beispiel abgezeichnet wer- u den, aber die Strassennamen darauf d¨rfen nicht verwendet werden. Durch u alle diese Beitr¨ge haben die Karten von OSM seit der Gr¨ndung im Jahr a u 2004 eine ansehnliche Vollst¨ndigkeit und Genauigkeit erreicht, die gem¨ss ei- a a genen Angaben in gewissen St¨dten diejenige von propriet¨ren Karten sogar a a ubersteigt. Vielerorts sind die OSM Karten aber auch noch sehr l¨ckenhaft. ¨ u Machen wir die Probe aufs Exempel und ziehen einen Direktvergleich zwi- schen Google Maps und OSM. Beurteilt wird nach den Kriterien Vollst¨ndigkeit, a Genauigkeit, Weiterverwendbarkeit technisch (in welchem Format) und recht- lich (zu welchem Zweck). Wir wollen einen Prospekt herstellen, der Jogging- 10
  • 13. strecken, Spazierwege und Mountainbikestrecken in der Umgebung der Stadt Aarau beschreibt (der Autor dieses Abschnitts kennt sich in dieser Gegend gut aus). Der Prospekt soll gratis in Touristeninformationsb¨ros und Kiosken u aufliegen, und durch im Prospekt enthaltene Werbung sollten die Produkti- onskosten gedeckt und ein Gewinn erzielt werden. Betrachten wir zuerst online die beiden Karten im betroffenen Gebiet: Wo in Wirklichkeit ein dichtes Netz an Waldwegen ist, sieht man bei Google Maps nur eine graue Fl¨che, in welcher drei Wege im Nirgendwo enden. Bei OSM a sind die meisten Waldwege ersichtlich, doch l¨ngst nicht alle. Obwohl gewis- a se kleine Trampelpfade eingezeichnet sind, fehlen anderswo breite Haupt“- ” Waldwege. Im Punkt Vollst¨ndigkeit siegt also OSM klar, ausserdem ist zu a Bedenken, dass wir mit wenig Aufwand ein Hinzuf¨gen der fehlenden Wege u auf die OSM Karten selber erwirken k¨nnen. o Eine Diskussion der Genauigkeit er¨brigt sich bei Google Maps, wo nichts ist u kann auch keine Genauigkeit sein. Bei OSM f¨llt dem Ortskundigen sofort a der v¨llig falsche Verlauf der VitaParcours-Strecke auf. Ansonsten scheint o die Genauigkeit sehr gut, Details wie der Verlauf von Waldr¨ndern im Bezug a zu den Wegen sind erstaunlich gut. Also geht auch hier der Punkt an OSM, wieder mit der Bemerkung dass wir selber die Korrektur des VitaParcours- Streckenverlaufs vornehmen k¨nnen. o Wenn wir nun einen Kartenausschnitt weiterverwenden wollen, ist das bei Google Maps sehr einfach, der Drucken“-Button ist nicht zu ubersehen. Von ¨ ” der schlechten Genauigkeit abgesehen ist das Weiterverwenden rein technisch gesehen f¨r unseren Zweck zufreidenstellend. Bei OSM k¨nnen wir zwischen u o verschiedensten Formaten und Optionen f¨r den zu exportierenden Karten- u ausschnitt w¨hlen. F¨r den Laien fast schon zu kompliziert, aber schlussend- a u lich doch besser als das genau vorgegebene Format von Google Maps. Zum Schluss untersuchen wir noch ob und unter welchen Bedingungen wir die Kartenausschnitte denn jetzt benutzen k¨nnen. Bei Google Maps Terms o 11 and Conditions finden wir den Satz For business users, Google Maps is ” made available for your internal use only and may not be commercially re- distributed, except that map data may be accessed and displayed by using the Google Maps API pursuant to the API terms and conditions.“ Da ein gedruckter Prospekt wohl nicht unter die Google Maps API f¨llt, ist die Ver- a wendung der Karten von Google Maps in diesem Projekt nicht zu empfehlen. Um die Karten von OSM verwenden zu k¨nnen m¨ssen wir lediglich OSM als o u Herkunft der Daten angeben, sowie unseren Prospekt unter die CC-BY-SA 11 http://www.google.com/intl/en ALL/help/terms local.html 11
  • 14. Lizenz stellen. Es ist jedoch nicht untersagt, mit diesem Prospekt Geld zu verdienen. Unser kleiner Test ergibt einen klaren vier zu null Sieg f¨r OSM gegen Goo- u ¨ gle Maps. Uber die Aussagekraft dieses Tests l¨sst sich sicher diskutieren, a es scheint aber klar, dass die grundlegenden Argumente, die OSM selber f¨r sich auff¨hrt, zutreffen: Das Mitwirken vieler unabh¨ngiger Mitglieder u u a erm¨glicht eine grosse Erschliessung, die Editierbarkeit bewirkt grosse Ge- o nauigkeit und einen Kontrollmechanismus, der Fehler effizient und laufend behebt. Die Verf¨gbarkeit in verschiedenen Formaten und als Rohdaten ist u eher f¨r den Experten als f¨r den Laien ein Vorteil, aber die rechtlich freie u u Verf¨gbarkeit ohne erhebliche Einschr¨nkungen ist f¨r jedermann ein Grund, u a u OSM zu benutzen und zu unterst¨tzen. u 5 Zukunftsaussichten, Fazit Die Zeit der staubigen alten Karten mit weissen Flecken ist l¨ngst vorbei, a die Erdoberfl¨che ist sehr detailliert vermessen und kartiert. Da mag sich a manch einer fragen, was es uberhaupt noch zu tun gibt zu diesem Thema. ¨ Die Antwort ist klar: Auf der einen Seite Verbesserungen in Sachen Genau- igkeit und Vielfalt der Daten und deren Instandhaltung, auf der anderen die Verbreitung und Weiterverarbeitung der inzwischen beachtlichen Menge an Daten. Im Vordergrund steht, die Konzentration und die Zug¨nglichkeit aller Daten a zu verbessern, das heisst konkret verschiedenste Datenbanken unter standar- disierten Formaten zu vereinen. Dabei sind neben den technischen H¨rden, u die die Vielfalt an GIS-Softwareprodukte mit sich bringt, auch die rechtli- chen H¨rden zu uberwinden, welche durch die doch eher unklar formulierten u ¨ Rechtsanspr¨che an Geodaten entstehen. u In der Schweiz gibt es ein in diese Richtung zielendes Projekt: Laut e-geo.ch haben 80 Prozent aller politischen und wirtschaftlichen Entscheide einen ” r¨umlichen Bezug“. Deshalb sei es von grosser Wichtigkeit, eine m¨glichst a o universelle Schnittstelle zu den Daten zu haben. Genau dies setzt sich e- geo.ch mit der Nationalen Geodaten-Infrastruktur (NGDI)12 zum Ziel. Die NGDI ist ein Projekt, in welchem Bund, Kantone, Gemeinden und Privatun- ternehmen zusammenarbeiten, um qualitativ hochwertige Geodaten bequem und zu einem angemessenen Preis zur Verf¨gung zu stellen. u 12 http://www.e-geo.ch/internet/e-geo/de/home/program/ngdi.html 12
  • 15. Im Allgemeinen wird als Geodaten-Infrastruktur ein System bezeichnet, wel- ches Daten von verschiedenen Anbietern in einheitlichen Formaten kompati- bel und bearbeitbar zur Verf¨gung stellt. In einem solchen System hat man u sehr unterschiedliche Fachdaten vereint, die man sonst einzeln zusammen- suchen m¨sste. Die NGDI ist also eine Vernetzung vieler Geodatenanbieter. u Um der Gesetzgebung gerecht zu werden ist ein grosser politischer Wille und die Unterst¨tzung durch Bund und Kantone unabdingbar. u In der EU gibt es auch solche Projekte, wie zum Beispiel die Europ¨ische a Geodateninfrastruktur ESDI. Zukunftstr¨chtig sind im Internet angebotene Kartenbrowser wie OSM, Goo- a gle Maps, entsprechende GIS-Browser (zum Beispiel http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp) und ¨hnliche Dienste. Wir ha- a ben gesehen, dass der Open Source Ansatz hier sehr interessante Perspekti- ven offnet: Einerseits wird durch die Beteiligung einer grossen Community ¨ eine erstaunlich hohe Qualit¨t der Daten erzielt, welche durch den internen a Kontrollmechanismus noch verbessert wird, andererseits werden die Daten kostenlos angeboten, was erstens M¨glichkeiten f¨r Projekte mit Geodaten o u ergibt, und zweitens mittelfristig auch einen Einfluss auf die Preispolitik von kommerziellen Geodatenanbietern haben wird. Als Schlussfazit m¨chten wir unsere Erfahrungen zusammenfassen, indem o wir eine Empfehlung abgeben, wie jemand vorgehen sollte, der in der Schweiz Geodaten f¨r ein Projekt ben¨tigt. F¨r den Privatgebrauch sind die im Inter- u o u net verf¨gbaren Angebote meist ausreichend, Routenplanung f¨r eine Reise u u geht immer noch am einfachsten mit Google Maps oder ¨hnlichen Anbietern. a Sobald eine h¨here Genauigkeit ben¨tigt wird, sollte man sich Open Sour- o o ce Quellen wie Openstreetmap anschauen, bevor man f¨r Daten Geld aus- u gibt. Hat man gewerbliche Interessen, empfehlen wir ebenfalls zuerst einen Blick auf einen Open Source Anbieter, bevor man sich an die entsprechen- den Bundesvermessungsstelllen wendet, wo man mit hoher Wahrscheinlich- keit bekommt was man braucht, wenn auch, wie wir gesehen haben, erst nach m¨hsamer Suche und zu einem gewissen Preis. Schlussendlich ist es u ein Abw¨gen der negativen Konsequenzen welche die share-alike Lizenzen a von Open Source Daten mit sich bringen, und den finanziellen Kosten f¨r u staatliche Daten. 13