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Zum Stand der digitalen
Abformung.
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Mai 2014.
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• „Digitale Abdruckscanner funktionieren
für die Herstellung eines (digitalen)
Modells und erweitern die Aufgaben des
Zahnarztes um das Management der
gewonnenen Daten.“
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• Warum digital abformen?
• Was muß ich beachten?
• Wie geht das?
• Welche Geräte gibt es am Markt?
• Fazit.
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• Stand der konventionellen Abformung:
• Alle Indikationen in etablierten und evidenzbasierten
Verfahren.
• Vielzahl von Materialien.
• Hoher Prozentsatz unbrauchbarer Abdrücke.
• Hygiene.
• Empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen (physisch,
chemisch).
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• Warum digital abformen (1/3)?
• Lager für Abdruckmassen entfällt (abhängig vom
workflow in der Praxis). Einheitliche Handhabung bei
verschiedenen Indikationen.
• Mehr Komfort für den Patienten (Kamera statt
Abdruckmasse).
• Mehr Komfort für den Behandler (Zeit, Handhabung).
• Unmittelbare Kontrolle der Abdruckqualität möglich.
• Schneller, hygienischer Transport an den
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• Warum digital abformen(2/3)?
• Ein digitaler Datensatz kann unbegrenzt gespeichert,
vervielfältigt , weitergegeben (und manipuliert) werden.
• Befunddokumentation.
• Reproduzierbarkeit (von Versorgungen).
• Forensik (Haftungsrecht, (postmortale) Identifikation).
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• Warum digital abformen(3/3)?
• Ein digitaler Abdruck ist unempfindlich (chemisch,
physisch).
• Es lassen sich beliebig Modelle herstellen.
• Präzision definiert durch das Gerät.
• Verlustfreie Weiterverarbeitung in dentalen CAD/CAM-
Prozessen.
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• Wie sollte ein Abdruckscanner
sein(1/3)?
• Alle Indikationen in etablierten und evidenzbasierten
Verfahren.
• Darstellbarkeit von Hart- und Weichgewebe.
• Kleines, robustes, transportables Gerät.
• Hygienisch sicher zu handhaben.
• Einfach und schnell.
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• Wie sollte ein Abdruckscanner
sein(2/3)?
• Unmittelbare Rückmeldung bei Erfolg/ Fehlern.
• Möglichst ohne Puder.
• Intuitive Software.
• Ggf. sofortige DFÜ an den Zahntechniker.
• Kosten!
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• Wie sollte ein Abdruckscanner
sein(3/3)?
• Offenes Datenformat für maximale Kompatibilität.
• Leichtes Auffinden und Verwalten der Datensätze in
der Praxis.
• Problemlose Einbindung in Backup-Strategien.
• Digitale Abdrücke müssen digital signiert werden
können.
• Jede Weiterverarbeitung muß durch den Zahnarzt
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• Die Digitalisierung der Abdrücke ist
vergleichbar mit der Digitalisierung der
Fotografie. Beinahe.
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einen
fundamentalen
Unterschied
zwischen
analogen und
digitalen
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Ein konventioneller Abdruck ist
ein empfindlicher Gegenstand…
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…und ein intraoraler Scan ist ein
personenbezogener
Gesundheitsdatensatz im Sinne
der EU-Richtlinie 95/46 und des
Bundesdatenschutzgesetzes!
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Das hat weitreichende
Konsequenzen:
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• Was muß ich beachten?
• Personenbezogene Gesundheitsdatensätze werden
durch das BDSG besonders geschützt:
• „Datensparsamkeit“: Es dürfen nur so wenig Daten wie
nötig für so kurze Zeit wie möglich erhoben werden.
• Der Anwender hat besondere Verantwortung bei der
Erstellung, Nutzung und Weitergabe der Daten.
• Der Patient hat weitreichende, unveräußerliche
Rechte.
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• Rechte des Patienten sind etwa:
• Auskunftsrecht
• Er muß über die Erhebung, Nutzung und Weitergabe der
Daten aufgeklärt werden und schriftlich einwilligen.
• Er darf die Weitergabe der Daten untersagen.
• Er darf die Löschung der Daten jederzeit verlangen
(ohne Verpflichtung des Behandlers zur Löschung?).
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beispielsweise:
• Aufklärung des Patienten und Dokumentation der
Einwilligung.
• Datenhygiene
• Datensätze sollten vor der Weitergabe anonymisiert
werden.
• Jede weiterverarbeitende Stelle muß sich an das BDSG
oder die entsprechende EU-Richtlinie halten
(Auftragsdatenverarbeitung (ADV)).
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• Auftragsdatenverarbeitung (ADV)
bedeutet:
• Der Auftraggeber ist verantwortlich, daß die verarbeitende
Stelle sich an das BDSG hält.
• Es bedarf eines schriftlichen Vertrages.
• Dieser muß festlegen, wozu die Daten verarbeitet werden.
• Die Verarbeitung muß zweckgebunden sein.
• Die Daten müssen nach Zweckerfüllung gelöscht werden.
• Vor der Auftragsvergabe (und in regelmäßigen Abständen
danach) muß der fachkundige (!) Zahnarzt die Einhaltung des
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• Keine ADV liegt vor, wenn:
• …der scannende Zahnarzt die Konstruktionsdaten selbst
erzeugt.
• …z. B. der Datensatz ohne Veränderungen auf einem
Internetportal bereitgehalten wird.
• …die Daten im Eigenlabor verarbeitet werden.
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• Patientenrechtegesetz, BGB und MBO
sehen vor:
• Ärztliche Aufzeichnungen sollen wenigstens für zehn Jahre
nach Behandlungsabschluß aufbewahrt werden.
• Elektronische Aufzeichnungen müssen vor Veränderung,
Vernichtung und unrechtmäßiger Verwendung geschützt
werden. Dazu sollen Empfehlungen der Kammern beachtet
werden.
• NB: das BDSG verlangt die Erhebung von so wenig Daten
wie nötig für so kurze Zeit wie möglich.
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• Ein digitaler Abdruck ist ein
personenbezogener
Gesundheitsdatensatz. Mit allen
Konsequenzen.
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• Und was ist mit dem Internet?
• Sascha Lobo: 11. Jan. 2014: Die digitale Kränkung des
Menschen:
• „Das Internet ist nicht das, wofür ich es so lange gehalten habe. Ich
glaubte, es sei das perfekte Medium der Demokratie und der
Selbstbefreiung. Der Spähskandal und der Kontrollwahn der
Konzerne haben alles geändert.“
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/abschied-von-der-utopie-die-digitale-kraenkung-des-
menschen-12747258.html?printPagedArticle=true
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• Und was ist mit Verschlüsselung?
• Die Zeit, 6. Sept. 2013: Selbst SSL-Verschlüsselung ist
nicht vor NSA-Spionage sicher
• „Das Programm der NSA zum Überwinden der Netzverschlüsselung
trägt laut Guardian den Namen Bullrun – nach einer Schlacht im
amerikanischen Bürgerkrieg. In einem geheimen Dokument, das
der Zeitung vorliegt, wird beschrieben, was Bullrun kann. Der Dienst
habe Fähigkeiten, um weitverbreitete Onlineprotokolle wie HTTPS,
Voice-over-IP und SSL zu überwinden.“
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-09/nsa-gchq-private-internet-verschluesselung
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Kann unter Berücksichtigung
dieser Rechtsnormen und im
Wissen um die Risiken der
Datenübertragung das Internet
für die Weitergabe von digitalen
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Dürfen wir wegen der Penetration
des Internets durch Geheimdienste
und unter Beachtung des BDSG und
der Schweigepflicht Dateien unserer
Patienten über das Internet
übertragen?
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Könnten wir es hinnehmen, wenn
Dritte die konventionellen Abdrücke
unserer Patienten ohne unser
Wissen stehlen/ kopieren/
manipulieren?
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Ob wir einen intraoralen Scanner
einsetzen können, hängt nicht zuletzt
davon ab, wie sehr dessen Workflow
auf das Internet angewiesen ist?
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Privacy is not longer "a social norm“.
Marc Zuckerberg, CEO Facebook, 2010
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To send or not to send?
Jacob Appelbaum: 30c3: To Protect And Infect, Part 2
(http://www.youtube.com/watch?v=b0w36GAyZIA#t=294)
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• Wie geht das(1/2)?
• Ziel eines intraoralen digitalen Abdrucks sind .stl-Daten.
• Derzeit sind die meisten Anbieter (noch) bestrebt, proprietäre
Formate zu verwenden.
• Dateien sind zwischen 50 und 100MB groß. (Drei je Fall.)
• Prinzipiell kann jede Laborsoftware .stl-Daten verarbeiten.
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• Wie geht das(2/2)?
• Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Bildgebung:
• Mit Puder: Triangulation und „aktive Wellenfronterfassung“
• Auf eine Puderschicht wird vom Handstück Licht geworfen, dessen
Reflektionen in dreidimensionale Koordinaten umgewandelt werden
können.
• Da es sich um Fotos bzw. Fotosequenzen handelt, bedarf es einer
sehr langsamen Bewegung im Mund.
• Geräte: CEREC Bluecam, 3M Espe Lava COS (und TrueDefinition),
Carestream CS3500.
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• Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Bildgebung:
• Ohne Puder: parallele, konfokale Bildgebung.
• Hierbei wird Laserlicht auf den Zahn projiziert, das von einer
rotierenden Lochblende erfasst wird.
• Im Prinzip handelt es sich um eine Videoaufnahme (Bewegung im
Mund fließend).
• Geräte: TRIOS (Heraeus und 3Shape), (iTero), Zfx IntraScan.
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• Wie geht das(1/3)?
• Die Scans müssen gespeichert werden:
• Offene Systeme (Windows®-Dateistruktur vom Benutzer
erkennbar).
• Geschlossene Systeme (Scans nicht innerhalb des Praxisnetzwerks
kopierbar).
• Keine Speicherung beim Zahnarzt: Übertragung auf Server des
Scanneranbieters und von dort zum Zahntechniker.
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• Wie geht das(2/3)?
• Die gewonnenen Rohdaten müssen weiterverarbeitet
werden zu .stl-Daten:
• Im angeschlossenen PC (keine Auftragsdatenverarbeitung).
• Auf den Servern des Scannerherstellers
(Auftragsdatenverarbeitung).
• Im Dentallabor (Auftragsdatenverarbeitung, es sei denn, es ist im
eigenen).
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• Wie geht das(3/3)?
• Schließlich müssen die Ausgangsdaten noch vorhanden
sein (Dokumentation):
• Beim Zahnarzt.
• Beim Dentallabor.
• Weder noch…
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• Wie genau ist das (1/2)?
• Grundsätzlich kann man sagen, daß digitale Abdrücke so präzise
sind wie gute konventionelle: Studien z. B.:
• ENDER, Andreas; MEHL, Albert. Full arch scans: conventional
versus digital impressions--an in-vitro study. International journal of
computerized dentistry, 2010, 14. Jg., Nr. 1, S. 11-21.
• Mehl A, Ender A, Mörmann WH, Attin T.: Accuracy testing of a new
intraoral 3d camera. Int J Comput Dent 12, 11-28 (2009)
• Cardelli P, et al. Clinical fitting of CAD/CAM zirconia single crowns
generated from digital intraoral impressions based on active
wavefront sampling. Journal of Dentistry (2011)
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• Wie genau ist das (2/2)?
• A comparison of the marginal fit of crowns fabricated with digital
and conventional methods (Jonathan Ng, Dorin Ruse, Chris
Wyatt)
• The overall mean ±SD vertical gap measurement for the digitally
made crowns was 48 ±25 μm, which was significantly smaller
than that for the conventionally made crowns (74 ±47 μm). The
fully digital fabrication method provided better margin fit than the
conventional method.
• The Journal of prosthetic dentistry 13 March 2014 (Article in
Press DOI: 10.1016/j.prosdent.2013.12.002)
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• Abformung auf Implantaten (1/3):
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• Abformung auf Implantaten (2/3):
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• Abformung auf Implantaten (3/3):
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• Technisch funktionieren die Geräte
innerhalb der Indikationen gut!
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• Welche Geräte
gibt es?
• Cardelli P, et al. Clinical fitting
of CAD/CAM zirconia single
crowns generated from digital
intraoral impressions based
on active wavefront sampling.
Journal of Dentistry (2011):
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• 1) CEREC®
• 3 verschiedene Systeme:
• CEREC® Bluecam
• CEREC® Omnicam
• APOLLO DI
• Geschäftsmodell: Verkauf der
Geräte und der Blöcke.
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• Indikationen:
• 1985: Behandlung des ersten Patienten: 1-2flächige Inlays
• heute: in der Praxis: 4gliedrige Brücken
• AC: beliebige Spannen, keine Weichgewebe, nicht subgingival.
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• Beim Datentransfer in das Dentallabor via Internet können
.stl-Daten ausgegeben werden.
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• Besonderheiten:
• Bluecam, Apollo DI benötigen Puder, Omnicam nicht.
• Rechner ist Windows®basiert mit der Möglichkeit des
Nutzerzugriffs (nicht Apollo DI).
• Eigenes Dateiformat. .stl benötigt(e) Zusatzsoftware (OPEN
inLab).
• Voreingestellter Datenaustausch mit dem Labor über Sirona
CONNECT.
• PC hat Schnittstellen, um die Datensätze zu kopieren. (NICHT
bei Apollo DI.)
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• Beurteilung:
• Klinisch gut dokumentiertes System mit vielen Optionen.
• Datensätze sind, außer bei Apollo DI, vom Anwender
kontrollierbar.
• Versand an das Labor unter Umgehung des Internets möglich.
• Geschlossenes System.
• ADV findet entweder nicht (Fräse in der Praxis) oder im
Dentallabor statt.
• Auftragsvergabe unter Vergabe einer Patientennummer möglich.
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• 2) Lava®COS
• 2011 vorgestellt, Ende 2012
in den USA gefolgt vom 3M
True Definition Scanner.
• Geschäftsmodell: Umsatz
über click-fees generieren.
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• Indikationen:
• Von Inlays bis zu 4gliedrigen Brücken.
• Keine Weichgewebe.
• Keine subgingivalen Präparationen.
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• Besonderheiten:
• Kleines Handstück, mit dem quasi Videos aufgenommen werden.
• Rechner ist geschlossenes System ohne Schnittstellen außer
WLAN.
• Eigenes Dateiformat. Rohscan muß über das Internet (SSL)
versendet werden.
• Keine Möglichkeit, ADV vertraglich zu vereinbaren.
• Scans werden nach dem Upload vom Rechner des ZA gelöscht.
Originaldaten werden gelöscht!
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• Beurteilung:
• Klinisch gut dokumentiertes System, deckt die häufigsten
Indikationen festsitzenden ZEs ab.
• Datensätze sind nicht vom Anwender kontrollierbar.
• Versand an das Labor unter Umgehung des Internets unmöglich.
• Geschlossenes System ohne Schnittstellen, keine Backups lokal
möglich.
• ADV findet beim Case Manager und im Dentallabor statt.
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• Eine mögliche
Zukunft:
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• Zur Wirtschaftlichkeit dieser
Systeme(1/2):
• Gerätepreis ca. 10-12 t€ zzgl. MwSt. Leasing ca. 250€/ 60 Monate
• Bearbeitungsgebühr/ Fall 18-13€ (zahntechnische Kosten nach §9
GOZ).
• GOZ-# 0065: Optisch-elektronische Abformung einschließlich
vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und
Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich: 1fach 4,50€
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• Zur Wirtschaftlichkeit dieser
Systeme(2/2):
• Diese Kalkulation aus Daisy® berücksichtigt keine Investitionskosten
und auch nicht den Beratungsaufwand für die Aufklärung des
Patienten.
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• 3) iTero®
• Vorübergehend vertrieben
von Straumann, 2011
vorgestellt, 2013 auf der IDS
nicht mehr präsent.
• Beispiel für ein gescheitertes
Produkt - was passiert mit den
Abdrücken?
• Geschäftsmodell: Umsatz
durch Fallbearbeitung.
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• Indikationen:
• Von Inlays bis zu 16gliedrigen Brücken.
• Keine Weichgewebe.
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• Besonderheiten:
• Großes Handstück wegen der Mechanik im Kopf, allerdings kein
Puder.
• Rechner ist geschlossenes System ohne Schnittstellen außer
WLAN.
• Eigenes Dateiformat. Rohscan muß über das Internet (SSL)
versendet werden.
• Keine Möglichkeit, ADV vertraglich zu vereinbaren.
• Scans werden nach dem Upload vom Rechner des ZA gelöscht.
Originaldaten sind nicht mehr vorhanden!
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• Beurteilung:
• Klinisch dokumentiertes System, deckt alle Indikationen
festsitzenden ZEs ab.
• Datensätze sind nicht vom Anwender kontrollierbar.
• Versand an das Labor unter Umgehung des Internets unmöglich.
• Geschlossenes System ohne Schnittstellen, lokal keine Backups
möglich.
• ADV findet beim Modeler und im Dentallabor statt.
• Vom Markt praktisch verschwunden, ungewisser Support von
Hardware und Datensätzen!
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• 4) cara TRIOS®
• Vorübergehend vertrieben
von Heraeus, 2011
vorgestellt, 2013 auf der IDS
weitergeführt von 3Shape.
• Geschäftsmodell: Umsatz
durch Fallbearbeitung.
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• Indikationen:
• Inlays bis 5gliedrige Brücken.
• Keine Weichgewebe.
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• Besonderheiten:
• Großes Handstück wegen der Mechanik im Kopf, allerdings kein
Puder.
• Rechner ist geschlossenes System ohne Schnittstellen außer
WLAN.
• Eigenes Dateiformat .dcm. Rohscan muß über das Internet (SSL)
versendet werden.
• ADV vertraglich zu vereinbaren mit dem Dentallabor.
• Scans werden nach dem Upload auf Rechner des ZA belassen.
Originaldaten bleiben auf der Festplatte, bis sie gelöscht werden.
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• Beurteilung:
• Klinisch dokumentiertes System, deckt die meisten Indikationen
festsitzenden ZEs ab.
• Datensätze sind schwer vom Anwender kontrollierbar.
• Versand an das Labor unter Umgehung des Internets unmöglich.
• Geschlossenes System ohne Schnittstellen, Backups durch den
Hersteller möglich.
• ADV findet im Dentallabor statt.
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• 4.1) TRIOS®pod
• Vorgstellt 2013 auf der IDS
von 3Shape.
• Geschäftsmodell: Umsatz
durch Fallbearbeitung.
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• Besonderheiten:
• Großes Handstück wegen der Mechanik im Kopf, allerdings kein
Puder.
• USB-Anschluß an beliebige Windowssysteme.
• Eigenes Dateiformat .dcm. Rohscan soll über das Internet (SSL)
versendet werden.
• ADV vertraglich zu vereinbaren mit dem Dentallabor.
• Scans werden nach dem Upload auf Rechner des ZA belassen.
Originaldaten bleiben auf der Festplatte, bis sie gelöscht werden.
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• Beurteilung:
• Neues System, deckt die meisten Indikationen festsitzenden ZEs
ab.
• Datensätze sind gut vom Anwender kontrollierbar.
• Versand an das Labor unter Umgehung des Internets möglich.
• Offenes System.
• ADV findet im Dentallabor statt.
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• 5.) Carestream CS
3500
• Vorgstellt 2013 auf der IDS,
Markteinführung Winter 2013,
Kosten ca. 25t€ zzgl. MwSt.
• Geschäftsmodell: Gerätepreis
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• Besonderheiten:
• Großes Handstück wegen der Mechanik im Kopf, allerdings kein
Puder.
• Langsam, da Einzelfotos.
• USB-Anschluß an beliebige Windowssysteme.
• Dateiformat .stl. Rohscan kann, muß aber nicht, über das
Internet versendet werden.
• ADV vertraglich zu vereinbaren mit dem Dentallabor.
• Originalscans bleiben in der Praxis.
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• Die Geräte unterscheiden sich in der
Handhabung und in der
Datenverarbeitung erheblich.
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• Fazit(1/2):
• Es gibt Indikationen, die mit intraoralen Scannern
präzise digital abgeformt werden können.
• Die Handhabung der Geräte ist grundsätzlich anders als
bei Abformmassen.
• Folgekosten sind u. U. hoch, Innovationszyklen kurz. Die
Honorierung ist schlecht.
• Der digitale Workflow ist mitnichten einfacher/ schneller
als die Handhabung von Abdrücken. Umfassende
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• Fazit(2/2):
• Das Datenmanagement intraoraler digitaler intraoraler
Scans stellt den Anwender fachlich, technisch und
ethisch vor besondere Herausforderungen, da es sich
um personenbezogene Gesundheitsdaten handelt.
• Ein Versand dieser Dateien, wie von den Herstellern
implementiert, dürfte kaum mit dem BDSG in Einklang
zu bringen sein. Und sicher nicht mit der ärztlichen
Schweigepflicht.
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• Workaround:
• Pseudonymisierung, besser Anonymisierung.
• Weitergabe auf physikalischen Datenträgern.
• Warten, bis sich die Geschäftsmodelle der Anbieter
geändert haben.
• Konventionell abformen.
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• Aufgaben:
• Wir müssen definieren, wie ein intraoraler Scanner aus
zahnärztlicher Sicht zu funktionieren hat.
• Wenn die Schweigepflicht einer unserer höchsten Werte
ist, brauchen wir eine Sensibilität für ihre Erosion?
• Wir brauchen sichere Kommunikationswege (und ein
Gefühl für ihre Gefährdung).
• Ist das Internet ein sicherer Kommunikationsweg?
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• zum Schluß:
• Ein intraoraler Scanner ist ein faszinierendes Stück
Technik, das wir als Ärzte anwenden müssen und nicht
wie ein Techniker bedienen dürfen.
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Zum Stand der dentalen digitalen Abformung

  • 1. Zum Stand der digitalen Abformung. www.drjochendeppe.eu Mai 2014.
  • 3. www.drjochendeppe.eu • „Digitale Abdruckscanner funktionieren für die Herstellung eines (digitalen) Modells und erweitern die Aufgaben des Zahnarztes um das Management der gewonnenen Daten.“
  • 4. www.drjochendeppe.eu • Warum digital abformen? • Was muß ich beachten? • Wie geht das? • Welche Geräte gibt es am Markt? • Fazit.
  • 5. www.drjochendeppe.eu • Stand der konventionellen Abformung: • Alle Indikationen in etablierten und evidenzbasierten Verfahren. • Vielzahl von Materialien. • Hoher Prozentsatz unbrauchbarer Abdrücke. • Hygiene. • Empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen (physisch, chemisch).
  • 6. www.drjochendeppe.eu • Warum digital abformen (1/3)? • Lager für Abdruckmassen entfällt (abhängig vom workflow in der Praxis). Einheitliche Handhabung bei verschiedenen Indikationen. • Mehr Komfort für den Patienten (Kamera statt Abdruckmasse). • Mehr Komfort für den Behandler (Zeit, Handhabung). • Unmittelbare Kontrolle der Abdruckqualität möglich. • Schneller, hygienischer Transport an den
  • 7. www.drjochendeppe.eu • Warum digital abformen(2/3)? • Ein digitaler Datensatz kann unbegrenzt gespeichert, vervielfältigt , weitergegeben (und manipuliert) werden. • Befunddokumentation. • Reproduzierbarkeit (von Versorgungen). • Forensik (Haftungsrecht, (postmortale) Identifikation).
  • 8. www.drjochendeppe.eu • Warum digital abformen(3/3)? • Ein digitaler Abdruck ist unempfindlich (chemisch, physisch). • Es lassen sich beliebig Modelle herstellen. • Präzision definiert durch das Gerät. • Verlustfreie Weiterverarbeitung in dentalen CAD/CAM- Prozessen.
  • 9. www.drjochendeppe.eu • Wie sollte ein Abdruckscanner sein(1/3)? • Alle Indikationen in etablierten und evidenzbasierten Verfahren. • Darstellbarkeit von Hart- und Weichgewebe. • Kleines, robustes, transportables Gerät. • Hygienisch sicher zu handhaben. • Einfach und schnell.
  • 10. www.drjochendeppe.eu • Wie sollte ein Abdruckscanner sein(2/3)? • Unmittelbare Rückmeldung bei Erfolg/ Fehlern. • Möglichst ohne Puder. • Intuitive Software. • Ggf. sofortige DFÜ an den Zahntechniker. • Kosten!
  • 11. www.drjochendeppe.eu • Wie sollte ein Abdruckscanner sein(3/3)? • Offenes Datenformat für maximale Kompatibilität. • Leichtes Auffinden und Verwalten der Datensätze in der Praxis. • Problemlose Einbindung in Backup-Strategien. • Digitale Abdrücke müssen digital signiert werden können. • Jede Weiterverarbeitung muß durch den Zahnarzt
  • 12. www.drjochendeppe.eu • Die Digitalisierung der Abdrücke ist vergleichbar mit der Digitalisierung der Fotografie. Beinahe.
  • 14. www.drjochendeppe.eu Ein konventioneller Abdruck ist ein empfindlicher Gegenstand…
  • 15. www.drjochendeppe.eu …und ein intraoraler Scan ist ein personenbezogener Gesundheitsdatensatz im Sinne der EU-Richtlinie 95/46 und des Bundesdatenschutzgesetzes!
  • 17. www.drjochendeppe.eu • Was muß ich beachten? • Personenbezogene Gesundheitsdatensätze werden durch das BDSG besonders geschützt: • „Datensparsamkeit“: Es dürfen nur so wenig Daten wie nötig für so kurze Zeit wie möglich erhoben werden. • Der Anwender hat besondere Verantwortung bei der Erstellung, Nutzung und Weitergabe der Daten. • Der Patient hat weitreichende, unveräußerliche Rechte.
  • 18. www.drjochendeppe.eu • Rechte des Patienten sind etwa: • Auskunftsrecht • Er muß über die Erhebung, Nutzung und Weitergabe der Daten aufgeklärt werden und schriftlich einwilligen. • Er darf die Weitergabe der Daten untersagen. • Er darf die Löschung der Daten jederzeit verlangen (ohne Verpflichtung des Behandlers zur Löschung?).
  • 19. www.drjochendeppe.eu beispielsweise: • Aufklärung des Patienten und Dokumentation der Einwilligung. • Datenhygiene • Datensätze sollten vor der Weitergabe anonymisiert werden. • Jede weiterverarbeitende Stelle muß sich an das BDSG oder die entsprechende EU-Richtlinie halten (Auftragsdatenverarbeitung (ADV)).
  • 20. www.drjochendeppe.eu • Auftragsdatenverarbeitung (ADV) bedeutet: • Der Auftraggeber ist verantwortlich, daß die verarbeitende Stelle sich an das BDSG hält. • Es bedarf eines schriftlichen Vertrages. • Dieser muß festlegen, wozu die Daten verarbeitet werden. • Die Verarbeitung muß zweckgebunden sein. • Die Daten müssen nach Zweckerfüllung gelöscht werden. • Vor der Auftragsvergabe (und in regelmäßigen Abständen danach) muß der fachkundige (!) Zahnarzt die Einhaltung des
  • 21. www.drjochendeppe.eu • Keine ADV liegt vor, wenn: • …der scannende Zahnarzt die Konstruktionsdaten selbst erzeugt. • …z. B. der Datensatz ohne Veränderungen auf einem Internetportal bereitgehalten wird. • …die Daten im Eigenlabor verarbeitet werden.
  • 22. www.drjochendeppe.eu • Patientenrechtegesetz, BGB und MBO sehen vor: • Ärztliche Aufzeichnungen sollen wenigstens für zehn Jahre nach Behandlungsabschluß aufbewahrt werden. • Elektronische Aufzeichnungen müssen vor Veränderung, Vernichtung und unrechtmäßiger Verwendung geschützt werden. Dazu sollen Empfehlungen der Kammern beachtet werden. • NB: das BDSG verlangt die Erhebung von so wenig Daten wie nötig für so kurze Zeit wie möglich.
  • 23. www.drjochendeppe.eu • Ein digitaler Abdruck ist ein personenbezogener Gesundheitsdatensatz. Mit allen Konsequenzen.
  • 24. www.drjochendeppe.eu • Und was ist mit dem Internet? • Sascha Lobo: 11. Jan. 2014: Die digitale Kränkung des Menschen: • „Das Internet ist nicht das, wofür ich es so lange gehalten habe. Ich glaubte, es sei das perfekte Medium der Demokratie und der Selbstbefreiung. Der Spähskandal und der Kontrollwahn der Konzerne haben alles geändert.“ http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/abschied-von-der-utopie-die-digitale-kraenkung-des- menschen-12747258.html?printPagedArticle=true
  • 25. www.drjochendeppe.eu • Und was ist mit Verschlüsselung? • Die Zeit, 6. Sept. 2013: Selbst SSL-Verschlüsselung ist nicht vor NSA-Spionage sicher • „Das Programm der NSA zum Überwinden der Netzverschlüsselung trägt laut Guardian den Namen Bullrun – nach einer Schlacht im amerikanischen Bürgerkrieg. In einem geheimen Dokument, das der Zeitung vorliegt, wird beschrieben, was Bullrun kann. Der Dienst habe Fähigkeiten, um weitverbreitete Onlineprotokolle wie HTTPS, Voice-over-IP und SSL zu überwinden.“ http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-09/nsa-gchq-private-internet-verschluesselung
  • 26. www.drjochendeppe.eu Kann unter Berücksichtigung dieser Rechtsnormen und im Wissen um die Risiken der Datenübertragung das Internet für die Weitergabe von digitalen
  • 27. www.drjochendeppe.eu Dürfen wir wegen der Penetration des Internets durch Geheimdienste und unter Beachtung des BDSG und der Schweigepflicht Dateien unserer Patienten über das Internet übertragen?
  • 28. www.drjochendeppe.eu Könnten wir es hinnehmen, wenn Dritte die konventionellen Abdrücke unserer Patienten ohne unser Wissen stehlen/ kopieren/ manipulieren?
  • 29. www.drjochendeppe.eu Ob wir einen intraoralen Scanner einsetzen können, hängt nicht zuletzt davon ab, wie sehr dessen Workflow auf das Internet angewiesen ist?
  • 30. www.drjochendeppe.eu Privacy is not longer "a social norm“. Marc Zuckerberg, CEO Facebook, 2010
  • 31. www.drjochendeppe.eu To send or not to send? Jacob Appelbaum: 30c3: To Protect And Infect, Part 2 (http://www.youtube.com/watch?v=b0w36GAyZIA#t=294)
  • 33. www.drjochendeppe.eu • Wie geht das(1/2)? • Ziel eines intraoralen digitalen Abdrucks sind .stl-Daten. • Derzeit sind die meisten Anbieter (noch) bestrebt, proprietäre Formate zu verwenden. • Dateien sind zwischen 50 und 100MB groß. (Drei je Fall.) • Prinzipiell kann jede Laborsoftware .stl-Daten verarbeiten.
  • 34. www.drjochendeppe.eu • Wie geht das(2/2)? • Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Bildgebung: • Mit Puder: Triangulation und „aktive Wellenfronterfassung“ • Auf eine Puderschicht wird vom Handstück Licht geworfen, dessen Reflektionen in dreidimensionale Koordinaten umgewandelt werden können. • Da es sich um Fotos bzw. Fotosequenzen handelt, bedarf es einer sehr langsamen Bewegung im Mund. • Geräte: CEREC Bluecam, 3M Espe Lava COS (und TrueDefinition), Carestream CS3500.
  • 35. www.drjochendeppe.eu • Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Bildgebung: • Ohne Puder: parallele, konfokale Bildgebung. • Hierbei wird Laserlicht auf den Zahn projiziert, das von einer rotierenden Lochblende erfasst wird. • Im Prinzip handelt es sich um eine Videoaufnahme (Bewegung im Mund fließend). • Geräte: TRIOS (Heraeus und 3Shape), (iTero), Zfx IntraScan.
  • 36. www.drjochendeppe.eu • Wie geht das(1/3)? • Die Scans müssen gespeichert werden: • Offene Systeme (Windows®-Dateistruktur vom Benutzer erkennbar). • Geschlossene Systeme (Scans nicht innerhalb des Praxisnetzwerks kopierbar). • Keine Speicherung beim Zahnarzt: Übertragung auf Server des Scanneranbieters und von dort zum Zahntechniker.
  • 37. www.drjochendeppe.eu • Wie geht das(2/3)? • Die gewonnenen Rohdaten müssen weiterverarbeitet werden zu .stl-Daten: • Im angeschlossenen PC (keine Auftragsdatenverarbeitung). • Auf den Servern des Scannerherstellers (Auftragsdatenverarbeitung). • Im Dentallabor (Auftragsdatenverarbeitung, es sei denn, es ist im eigenen).
  • 38. www.drjochendeppe.eu • Wie geht das(3/3)? • Schließlich müssen die Ausgangsdaten noch vorhanden sein (Dokumentation): • Beim Zahnarzt. • Beim Dentallabor. • Weder noch…
  • 39. www.drjochendeppe.eu • Wie genau ist das (1/2)? • Grundsätzlich kann man sagen, daß digitale Abdrücke so präzise sind wie gute konventionelle: Studien z. B.: • ENDER, Andreas; MEHL, Albert. Full arch scans: conventional versus digital impressions--an in-vitro study. International journal of computerized dentistry, 2010, 14. Jg., Nr. 1, S. 11-21. • Mehl A, Ender A, Mörmann WH, Attin T.: Accuracy testing of a new intraoral 3d camera. Int J Comput Dent 12, 11-28 (2009) • Cardelli P, et al. Clinical fitting of CAD/CAM zirconia single crowns generated from digital intraoral impressions based on active wavefront sampling. Journal of Dentistry (2011)
  • 40. www.drjochendeppe.eu • Wie genau ist das (2/2)? • A comparison of the marginal fit of crowns fabricated with digital and conventional methods (Jonathan Ng, Dorin Ruse, Chris Wyatt) • The overall mean ±SD vertical gap measurement for the digitally made crowns was 48 ±25 μm, which was significantly smaller than that for the conventionally made crowns (74 ±47 μm). The fully digital fabrication method provided better margin fit than the conventional method. • The Journal of prosthetic dentistry 13 March 2014 (Article in Press DOI: 10.1016/j.prosdent.2013.12.002)
  • 44. www.drjochendeppe.eu • Technisch funktionieren die Geräte innerhalb der Indikationen gut!
  • 45. www.drjochendeppe.eu • Welche Geräte gibt es? • Cardelli P, et al. Clinical fitting of CAD/CAM zirconia single crowns generated from digital intraoral impressions based on active wavefront sampling. Journal of Dentistry (2011):
  • 46. www.drjochendeppe.eu • 1) CEREC® • 3 verschiedene Systeme: • CEREC® Bluecam • CEREC® Omnicam • APOLLO DI • Geschäftsmodell: Verkauf der Geräte und der Blöcke.
  • 47. www.drjochendeppe.eu • Indikationen: • 1985: Behandlung des ersten Patienten: 1-2flächige Inlays • heute: in der Praxis: 4gliedrige Brücken • AC: beliebige Spannen, keine Weichgewebe, nicht subgingival.
  • 48. www.drjochendeppe.eu • Beim Datentransfer in das Dentallabor via Internet können .stl-Daten ausgegeben werden.
  • 49. www.drjochendeppe.eu • Besonderheiten: • Bluecam, Apollo DI benötigen Puder, Omnicam nicht. • Rechner ist Windows®basiert mit der Möglichkeit des Nutzerzugriffs (nicht Apollo DI). • Eigenes Dateiformat. .stl benötigt(e) Zusatzsoftware (OPEN inLab). • Voreingestellter Datenaustausch mit dem Labor über Sirona CONNECT. • PC hat Schnittstellen, um die Datensätze zu kopieren. (NICHT bei Apollo DI.)
  • 51. www.drjochendeppe.eu • Beurteilung: • Klinisch gut dokumentiertes System mit vielen Optionen. • Datensätze sind, außer bei Apollo DI, vom Anwender kontrollierbar. • Versand an das Labor unter Umgehung des Internets möglich. • Geschlossenes System. • ADV findet entweder nicht (Fräse in der Praxis) oder im Dentallabor statt. • Auftragsvergabe unter Vergabe einer Patientennummer möglich.
  • 52. www.drjochendeppe.eu • 2) Lava®COS • 2011 vorgestellt, Ende 2012 in den USA gefolgt vom 3M True Definition Scanner. • Geschäftsmodell: Umsatz über click-fees generieren.
  • 53. www.drjochendeppe.eu • Indikationen: • Von Inlays bis zu 4gliedrigen Brücken. • Keine Weichgewebe. • Keine subgingivalen Präparationen.
  • 54. www.drjochendeppe.eu • Besonderheiten: • Kleines Handstück, mit dem quasi Videos aufgenommen werden. • Rechner ist geschlossenes System ohne Schnittstellen außer WLAN. • Eigenes Dateiformat. Rohscan muß über das Internet (SSL) versendet werden. • Keine Möglichkeit, ADV vertraglich zu vereinbaren. • Scans werden nach dem Upload vom Rechner des ZA gelöscht. Originaldaten werden gelöscht!
  • 56. www.drjochendeppe.eu • Beurteilung: • Klinisch gut dokumentiertes System, deckt die häufigsten Indikationen festsitzenden ZEs ab. • Datensätze sind nicht vom Anwender kontrollierbar. • Versand an das Labor unter Umgehung des Internets unmöglich. • Geschlossenes System ohne Schnittstellen, keine Backups lokal möglich. • ADV findet beim Case Manager und im Dentallabor statt.
  • 58. www.drjochendeppe.eu • Zur Wirtschaftlichkeit dieser Systeme(1/2): • Gerätepreis ca. 10-12 t€ zzgl. MwSt. Leasing ca. 250€/ 60 Monate • Bearbeitungsgebühr/ Fall 18-13€ (zahntechnische Kosten nach §9 GOZ). • GOZ-# 0065: Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich: 1fach 4,50€
  • 59. www.drjochendeppe.eu • Zur Wirtschaftlichkeit dieser Systeme(2/2): • Diese Kalkulation aus Daisy® berücksichtigt keine Investitionskosten und auch nicht den Beratungsaufwand für die Aufklärung des Patienten.
  • 60. www.drjochendeppe.eu • 3) iTero® • Vorübergehend vertrieben von Straumann, 2011 vorgestellt, 2013 auf der IDS nicht mehr präsent. • Beispiel für ein gescheitertes Produkt - was passiert mit den Abdrücken? • Geschäftsmodell: Umsatz durch Fallbearbeitung.
  • 61. www.drjochendeppe.eu • Indikationen: • Von Inlays bis zu 16gliedrigen Brücken. • Keine Weichgewebe.
  • 62. www.drjochendeppe.eu • Besonderheiten: • Großes Handstück wegen der Mechanik im Kopf, allerdings kein Puder. • Rechner ist geschlossenes System ohne Schnittstellen außer WLAN. • Eigenes Dateiformat. Rohscan muß über das Internet (SSL) versendet werden. • Keine Möglichkeit, ADV vertraglich zu vereinbaren. • Scans werden nach dem Upload vom Rechner des ZA gelöscht. Originaldaten sind nicht mehr vorhanden!
  • 63. www.drjochendeppe.eu • Beurteilung: • Klinisch dokumentiertes System, deckt alle Indikationen festsitzenden ZEs ab. • Datensätze sind nicht vom Anwender kontrollierbar. • Versand an das Labor unter Umgehung des Internets unmöglich. • Geschlossenes System ohne Schnittstellen, lokal keine Backups möglich. • ADV findet beim Modeler und im Dentallabor statt. • Vom Markt praktisch verschwunden, ungewisser Support von Hardware und Datensätzen!
  • 64. www.drjochendeppe.eu • 4) cara TRIOS® • Vorübergehend vertrieben von Heraeus, 2011 vorgestellt, 2013 auf der IDS weitergeführt von 3Shape. • Geschäftsmodell: Umsatz durch Fallbearbeitung.
  • 65. www.drjochendeppe.eu • Indikationen: • Inlays bis 5gliedrige Brücken. • Keine Weichgewebe.
  • 66. www.drjochendeppe.eu • Besonderheiten: • Großes Handstück wegen der Mechanik im Kopf, allerdings kein Puder. • Rechner ist geschlossenes System ohne Schnittstellen außer WLAN. • Eigenes Dateiformat .dcm. Rohscan muß über das Internet (SSL) versendet werden. • ADV vertraglich zu vereinbaren mit dem Dentallabor. • Scans werden nach dem Upload auf Rechner des ZA belassen. Originaldaten bleiben auf der Festplatte, bis sie gelöscht werden.
  • 68. www.drjochendeppe.eu • Beurteilung: • Klinisch dokumentiertes System, deckt die meisten Indikationen festsitzenden ZEs ab. • Datensätze sind schwer vom Anwender kontrollierbar. • Versand an das Labor unter Umgehung des Internets unmöglich. • Geschlossenes System ohne Schnittstellen, Backups durch den Hersteller möglich. • ADV findet im Dentallabor statt.
  • 69. www.drjochendeppe.eu • 4.1) TRIOS®pod • Vorgstellt 2013 auf der IDS von 3Shape. • Geschäftsmodell: Umsatz durch Fallbearbeitung.
  • 70. www.drjochendeppe.eu • Besonderheiten: • Großes Handstück wegen der Mechanik im Kopf, allerdings kein Puder. • USB-Anschluß an beliebige Windowssysteme. • Eigenes Dateiformat .dcm. Rohscan soll über das Internet (SSL) versendet werden. • ADV vertraglich zu vereinbaren mit dem Dentallabor. • Scans werden nach dem Upload auf Rechner des ZA belassen. Originaldaten bleiben auf der Festplatte, bis sie gelöscht werden.
  • 72. www.drjochendeppe.eu • Beurteilung: • Neues System, deckt die meisten Indikationen festsitzenden ZEs ab. • Datensätze sind gut vom Anwender kontrollierbar. • Versand an das Labor unter Umgehung des Internets möglich. • Offenes System. • ADV findet im Dentallabor statt.
  • 73. www.drjochendeppe.eu • 5.) Carestream CS 3500 • Vorgstellt 2013 auf der IDS, Markteinführung Winter 2013, Kosten ca. 25t€ zzgl. MwSt. • Geschäftsmodell: Gerätepreis
  • 74. www.drjochendeppe.eu • Besonderheiten: • Großes Handstück wegen der Mechanik im Kopf, allerdings kein Puder. • Langsam, da Einzelfotos. • USB-Anschluß an beliebige Windowssysteme. • Dateiformat .stl. Rohscan kann, muß aber nicht, über das Internet versendet werden. • ADV vertraglich zu vereinbaren mit dem Dentallabor. • Originalscans bleiben in der Praxis.
  • 75. www.drjochendeppe.eu • Die Geräte unterscheiden sich in der Handhabung und in der Datenverarbeitung erheblich.
  • 76. www.drjochendeppe.eu • Fazit(1/2): • Es gibt Indikationen, die mit intraoralen Scannern präzise digital abgeformt werden können. • Die Handhabung der Geräte ist grundsätzlich anders als bei Abformmassen. • Folgekosten sind u. U. hoch, Innovationszyklen kurz. Die Honorierung ist schlecht. • Der digitale Workflow ist mitnichten einfacher/ schneller als die Handhabung von Abdrücken. Umfassende
  • 77. www.drjochendeppe.eu • Fazit(2/2): • Das Datenmanagement intraoraler digitaler intraoraler Scans stellt den Anwender fachlich, technisch und ethisch vor besondere Herausforderungen, da es sich um personenbezogene Gesundheitsdaten handelt. • Ein Versand dieser Dateien, wie von den Herstellern implementiert, dürfte kaum mit dem BDSG in Einklang zu bringen sein. Und sicher nicht mit der ärztlichen Schweigepflicht.
  • 78. www.drjochendeppe.eu • Workaround: • Pseudonymisierung, besser Anonymisierung. • Weitergabe auf physikalischen Datenträgern. • Warten, bis sich die Geschäftsmodelle der Anbieter geändert haben. • Konventionell abformen.
  • 79. www.drjochendeppe.eu • Aufgaben: • Wir müssen definieren, wie ein intraoraler Scanner aus zahnärztlicher Sicht zu funktionieren hat. • Wenn die Schweigepflicht einer unserer höchsten Werte ist, brauchen wir eine Sensibilität für ihre Erosion? • Wir brauchen sichere Kommunikationswege (und ein Gefühl für ihre Gefährdung). • Ist das Internet ein sicherer Kommunikationsweg?
  • 80. www.drjochendeppe.eu • zum Schluß: • Ein intraoraler Scanner ist ein faszinierendes Stück Technik, das wir als Ärzte anwenden müssen und nicht wie ein Techniker bedienen dürfen.

Notes de l'éditeur

  1. Quelle: carestream Digitale Technologien sollen auch in der Zahnmedizin Arbeitsabläufe vereinfachen und beschleunigen. In meiner Masterthesis habe ich mich mit dem Datenmanagement intraoraler Abdruckscanner beschäftigt.
  2. Arbeitshypothese: es gab und gibt keine einzige Arbeit (außer meiner) die sich mit dem Datenfluss von intraoralen Scannern beschäftigt.
  3. Manche Studien sprechen von bis zu 50%. Und nicht jeder Abdruck der wiederholt werden müßte, wird wiederholt Abdrücke müssen desinfiziert werden, was die Präzision beeinträchtigen kann. Begrenzte Lagerfähigkeit bei vielen Materialien (Alginate, aber auch Impregum®)
  4. Die Indikationen der Geräte decken heute nicht alle Bereiche ab, die mit Abdruckmassen erfaßt werden (z. B. Hybrid- und Vollprothetik). Das ist ein Punkt, den die Anbieter gern besonders herausstellen. Andererseits dauert eine digitale Abdrucknahme durchaus deutlich länger! hängt ab von der Software. Insuffizient erfaßte Bereiche lassen sich nachscannen.
  5. Unabhängig von Temperatur, Feuchtigkeit, Bewegungen des Patienten, Alter des Abdruckmaterials…
  6. Die Kosten des Gerätes machen es wahrscheinlich, daß es in mehreren Sprechzimmern eingesetzt werden wird
  7. Zusätzlicher Umstand und Aufwand des Puderns!
  8. Datensätze müssen über Jahre lesbar sein. Systemwechsel! wichtig zum Schutz vor späteren Manipulationen Überleitung zum rechtlichen Rahmen!
  9. Quelle: 3M Espe, Patientenbroschüre
  10. …die über das hinausgehen, was die Scanneranbieter in ihrer Werbung betonen!
  11. Insbesondere die Weitergabe über das Internet bedarf der Zustimmung.
  12. er erzeugt einen Datensatz der unverändert in die Modellherstellung oder Prothetik geht Das Portal funktioniert als Relais zwischen Zahnarzt und Labor
  13. Musterberufsordnung der deutschen Ärztinnen und Ärzte Das dürfte dann wohl auch die angemessene Frist für Datensätze aus intraoralen Scans sein, wohl auch nach §630f BGB
  14. er erzeugt einen Datensatz der unverändert in die Modellherstellung oder Prothetik geht Das Portal funktioniert als Relais zwischen Zahnarzt und Labor
  15. er erzeugt einen Datensatz der unverändert in die Modellherstellung oder Prothetik geht Das Portal funktioniert als Relais zwischen Zahnarzt und Labor
  16. faktische Standard in der digitalen Beschreibung dreidimensionaler Objekte in der CAD/CAM-Technik ist das .stl-Format19, das 1989 definiert wurde. Einfach gesagt, werden dabei geometrische Objekte durch Dreiecke beschrieben, deren Größe letztlich auch die Genauigkeit in der Wiedergabe gekrümmter Oberflächen beschreibt. Abgesehen von der hohen Redundanz in der Objektbeschreibung durch diese Dreiecksfacetten hat dieses Datenformat den Vorteil der hohen Verbreitung in der Industrie. Immer dann, wenn es zwischen verschiedenen Systemen, z. B. einem Intraoralscanner und einer zahntechnischen CAD/CAM-Station zu einem Datenaustausch kommen muß, ist der Im- und Export in dieses Dateiformat erforderlich. Die Hardwareanforderungen zur Erzeugung und Bearbeitung von .stl-Datensätzen in der hier in der Zahnmedizin produzierten Größe können heute problemlos von handelsüblichen PCs erfüllt werden. Der PC, an dem der Intraoralscanner betrieben wird, dürfte, egal von welchem Anbieter, technisch dazu in der Lage sein.
  17. Z. B. auf NAS Im Sinne der Verantwortung gegenüber dem Patienten sind nur offene Systeme akzeptabel
  18. Es gibt auch Geräte, bei denen sowohl auf den Servern wie im Labor ADV stattfindet.
  19. Im Sinne des BDSG darf das Dentallabor die Daten nur für die Dauer der Verarbeitung speichern… Auch hier stellt sich die Frage der Beweissicherung bei Komplikationen
  20. Little evidence is available with regard to the marginal fit of crowns fabricated with digital impressions and computer-aided design/computer-aided manufacturing technology in comparison with crowns fabricated from conventional techniques. The purpose of this study was to determine and compare the marginal fit of crowns fabricated with digital and conventional methods. The maxillary right second premolar was prepared for a ceramic crown in a typodont. The typodont was then digitized with a laboratory scanner, and the digital file was used to mill a replica of the maxillary arch from a monolithic block of yttria-stabilized zirconia to serve as the master model. Digital impressions of the prepared maxillary right second premolar were recorded with a scanning unit. Scan files were exported as .STL files and sent by e-mail to a dental laboratory. The files were input into a digital design workflow for digital articulation, digital waxing, and design of the definitive crown. Fifteen crowns were produced by milling computer-aided designed lithium disilicate glass ceramic blocks with a 5-axis milling. Fifteen lithium disilicate glass ceramic crowns were produced with a conventional impression and a laboratory fabrication method. The original zirconia die was removed from the zirconia master model to evaluate the crown margins. Circumferential marginal gap measurements were made at 8 measurement locations: mescal, distal, buccal, palatal and associated line angles (mesiobuccal, mesiolingual, distobuccal, and distolingual). Measurements were made to determine the vertical component of the marginal gap according to the definition of marginal fit. A total of 240 images (2 groups, 15 crowns per group, 8 sites per crown) were recorded and measured. The overall mean ±SD vertical gap measurement for the digitally made crowns was 48 ±25 μm, which was significantly smaller than that for the conventionally made crowns (74 ±47 μm). The fully digital fabrication method provided better margin fit than the conventional method.
  21. Scanbodies/ Scankörper entsprechen Abformpfosten in der konventionellen Abformung. In der CADCAM-Software des Zahntechnikers kann der Scankörper herausgerechnet werden, um das Implantat selbst darzustellen.
  22. Scanbodies/ Scankörper entsprechen Abformpfosten in der konventionellen Abformung. In der CADCAM-Software des Zahntechnikers kann der Scankörper herausgerechnet werden, um das Implantat selbst darzustellen. Quelle: Straumann!
  23. Scanbodies/ Scankörper entsprechen Abformpfosten in der konventionellen Abformung. In der CADCAM-Software des Zahntechnikers kann der Scankörper herausgerechnet werden, um das Implantat selbst darzustellen.
  24. Akronym für: Chairside Economical Restoration of Esthetic Ceramics Apollo Di kostet 12800€ UVP zzgl. MwSt.
  25. System mit der höchsten Stückzahl und längsten Erfahrung am Markt Mörmann, ETH, Zürich Acqusition Center, Datenübertragung zu Sirona CONNECT, dort download durch das Labor, in dem ADV stattfindet!
  26. Datensätze bleiben in der Praxis und sind dort speicher- und kopierbar. ca 4000€ angeblich in letzter Version der Apollo DI-software implementiert Internet, reine Datenbereitstellung, keine ADV, Übertragung über ssl
  27. verschiedene Kameras, Verarbeitung der Datensätze in der Praxis, im Labor. nicht bei Apollo DI und nicht ohne PC-Kenntnisse. Das ist eine Abweichung zu den Marketingclaims aller Hersteller, die immer die Einfachheit und SICHERHEIT der Prozeduren betonen. Übertragung erfolgt via .ssl stl kostet zusätzlich, 50% des Umsatzes der CERECsparte bei Sirona werden mit Blöcken für die Fräsen generiert! MPG verlangt Nennung des Patientennamens in der Dokumentation des Zahntechnikers über die Prothetik. Kein sicheres Verfahren
  28. Einführung sollte auf der IDS2013 für Europa erfolgen, tatsächlich aber bis heute nicht verfügbar! Für die Bearbeitung der Scans wird eine Gebühr berechnet, die nach der Zahl der Fälle pro Monat gestaffelt ist. Im Februar 2013 kosten 1-9 Fälle pro Monat 18,00€, 10-24  Fälle 15,00€ und mehr als 25 Fälle 13,00  € Der Upload und die Datenkonvertierung kosten Geld! Das Verständnis für das Geschäftsmodell erleichtert das Verständnis für die Funktion des Scanners!
  29. ermöglicht eine flüssige Bewegung beim Scannen Enthält aber zwei 2 TB-Festpatten! (ein kompletter Fall hat ca. 150MB) Server der „Case Manager“ stehen in den USA. Keine definierten Speicherzeiten. Die Case Manager machen „modeling“ und „cleanup“, wobei die Definition der Präparationsgrenzen im Dentallabor erfolgt. Nach dem Download durch den Zahntechniker werden die Daten „irgendwann“(!) gelöscht, so daß letztlich der Zahntechniker im Besitz eines .stl-files ist!
  30. Kein Verbleib des Originalscans beim ZA, keine Kontrolle der case manager, keine Backups. Angeblich besser gelöst bei True Definition. Hier ist angekündigt, daß die Daten über das PraxisWLAN kopiert werden können und gleich offenes .stl ausgegeben wird. Dann wäre eine Umgehung des Internets möglich! Paßt das zum Geschäftsmodell? außerhalb der EU! Keine Möglichkeit, Verträge zu machen!
  31. Die Software ist gemietet, à la Adobe. Offene stl-Daten sind nur mit dem teureren Tarif möglich. Völlig unklar ist, was mit den Datensätzen passiert, wenn kein „Data Plan“ mehr abgeschlossen wird?
  32. Die Honorierung der digitalen Abformung in der GOZ 2012 ist, je nach Standpunkt entweder fortschrittsfeindlich, weil sie es nicht gestattet, eine neue Technologie zu etablieren oder sehr weise, weil sie die derzeitige Generation der Scanner unwirtschaftlich sein läßt. Weisheit können wir dem Verordnungsgeber nicht unterstellen.
  33. Hierfür wird eine Gebühr fällig, die entweder mit 23€/Fall oder 3990€/ Jahr angesetzt wird
  34. Die Rechenzentren von Cadent und Aligntech mit derzeit etwa 80 „Modellern“ befinden sich in Israel, Amsterdam, New Jersey und Costa Rica, also außerhalb des Geltungsbereiches des BDSG und/oder der EU-Richtlinie 95/46 EG. Es wird von Aligntech nicht kommuniziert und ist für den Anwender nicht transparent oder zu erkennen, wo die Scans verarbeitet werden. Im Case Manager bleiben die Datensätze 45 Tage lang verfügbar, AlignTech speichert sie bis zu 8 Jahre.
  35. Kein Verbleib des Originalscans beim ZA, keine Kontrolle der modeler, keine Backups. Wer haftet bei auf den Abdruck zurückzuführenden Mängeln? außerhalb der EU! Keine Möglichkeit, Verträge zu machen!
  36. Für den Datentransfer wird eine Gebühr berechnet, die in abhängig vom Geschäftsmodell variabel ist und im Februar 2013 circa 20€ beträgt.
  37. Indikationserweiterung zur IDS 2013 angekündigt, aber bisher nicht erfolgt!
  38. angeblich wegen des MPG?! Das sieht diese Beschränkungen aber nicht vor! 3shape .dcm ist allerdings in Dentallaboren weit verbreitet. Im cara Meeting Point wird der Datensatz nur bereitgestellt!
  39. Damit ist der Zugriff auf die Rohscans durch den Anwender möglich.
  40. Es gibt eine eigene Software von Carestream zur Verarbeitung/ Verwaltung aller patientenbezogenen Dateien (tiff, dicom oder stl)
  41. und sie wirtschaftlich zu betreiben, dürfte schwer werden!
  42. Eine abdruckfreie Praxis ohne konventionelle Abformmaterialien ist heute nicht denkbar. Es sei denn
  43. StGB § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen (Auszug) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, 2.-6. (...) anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Sie ziehen sich auf den Standpunkt zurück, daß sie keine Rechtsberatung machen dürfen!
  44. Ein Foto zum Schluß mit einer Erinnerung daran, daß wir dann als Ärzte besonders gut sind, wenn wir uns unseren Patienten empathisch nähern. Und nicht als Bediener einer Maschine.