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Stephan Worch –
ZukunftsAgentur Brandenburg
        Forschungs- und Entwicklungsförderung
              des Landes Brandenburg
  Präsentation des FuE-Förderprogramms des Landes Brandenburg im Rahmen des
Forum Fördermittel: Förderprogramme für ICT-, Internet- und Games-Unternehmen
     SIBB Forum Finanzierung und media.netFINANCE, Mittwoch, 19.09.2012



                                                                                1
Investoren
                                  Mittelstand
                          Energieanwender
   Technologieorientierte Existenzgründer
Außenwirtschaftsorientierte Unternehmen




                                                 2
Dienstleistungen der ZAB


   Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen
   Koordination von Genehmigungsverfahren
   Kontakte zu Kommunen und Institutionen
   Bearbeitung von Förderanträgen von der Fördermittelberatung bis zur
    Entscheidung
   Technologie- und Innovationsförderung einschließlich
    Technologietransfer
   Organisation von Messeauftritten und Gemeinschaftsständen
   Gemeinsam mit den Kammern Begleitung von Existenzgründern
   Suche nach Kooperationspartnern
   Mitwirkung an der Bildung von Netzwerken




                                                                          3
Forschung und Entwicklung von KMU


 Zuschüsse zur Förderung von FuE-Vorhaben*:

     Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit nachweisbarem
      überregionalem Marktpotenzial
     Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren und
      Technologien
     Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen sofern sie durch
      IuK-Technologie unterstützt werden
     Abgrenzbares Vorhaben von 6- max. 36 Monaten Durchführungszeitraum
     Verwertung der Ergebnisse im Unternehmen – keine Auftragsentwicklung
     Durchführung des Vorhabens im Land Brandenburg
     Förderentscheidung basiert u.a. auf Innovationsgehalt, Marktpotential,
      Beschäftigungseffekte, Entwicklungsrisiko, Technologietransfer,
      Nachhaltigkeit
*) Konsolidierte Fassung der Richtlinie vom 12. Dezember 2008 unter
Berücksichtigung der Ersten Änderung der Richtlinie des Ministeriums
für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
vom 22. Juli 2011 (Inkraftreten mit Wirkung vom 1. September2011)


                                                                                4
Forschung und Entwicklung von KMU


 Antragsteller:

  Kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition*) der gewerblichen
   Wirtschaft und des Dienstleistungssektors
  mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg

 Antragstellung:
 zweistufiges Antragsverfahren:
  zunächst erfolgt eine grundsätzliche Klärung der inhaltlichen
   Förderwürdigkeit bei der ZAB (Erstberatung empfohlen, im Anschluss
   Projektskizze)
  formale Antragstellung über die ZAB bei der ILB, wenn die Vollständigkeit
   der Unterlagen gewährleistet und die fachliche Begutachtung
   abgeschlossen ist
  Entscheidung in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Antragseingang
   bei der ILB
 *weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. €
  oder Bilanzsumme höchstens 43 Mio. €.
  Nicht zu 25% oder mehr im Besitz von Nicht-KMU

                                                                               5
Forschung und Entwicklung von KMU

    Interessenbekundung durch
         das Unternehmen                         Antragstellungsprozess FuE-KMU

                                          Prüfung
          Erstberatung                                                    Einreichung                         Start/Ende
                                  Antragsberechtigung und
           durch ZAB                                                      Projektskizze
                                  Prüfung Vorförderungen
                                                                                                                 ZAB



                                                                                                                 ILB
            Prüfung                Antragstellung sinnvoll und                Antragstellung wird
                                                                   nein
          Projektskizze              erfolgversprechend?                      nicht weiter verfolgt

                                                                                                                 KMU


                          ja
                                                                                                               Entschei-
        Ggf. Beratung durch ILB
                                                                                                                 dung
        zu Finanzierungsfragen            Fachliche Abstimmung
             (insbesondere                     zum Antrag
           Existenzgründer)



                                        betriebswirtschaftliche
      Einreichung der mit ZAB           Vorprüfung durch ILB
            abgestimmten
      Vorhabenbeschreibung,
         Ausgabenplan und                                          Ggf. Vervollständigung
                                                                                                      Übergabe des vollständigen
            Unterlagen zur                                           Antragsunterlagen/
                                                                                                      Antrags durch ZAB an ILB
       betriebswirtschaftlichen                                   Finanzierungsnachweise
             Prüfung bzw.
      Finanzierungsnachweise
                                          Erarbeitung des
                                       fachlichen Gutachtens
                                                                                                         Antragseingang ILB




                                                                                                                                   6
Bewertung




                             Schwerpunktthema
                                    4

                                    3

            Nachhaltigkeit          2             Innovationsgehalt
                                    1

                                    0



            Marktpotenzial                        Beschäftigungseffekt


                             Entwicklungsrisiko




                                                                         7
Forschung und Entwicklung von KMU


 Förderfähige Ausgaben:

  Materialausgaben (inkl. Material für Funktionsmuster/Prototypen)
  Personalausgaben
     max. 5.000 € Arbeitnehmerbrutto/Monat/Person
     max. 10,5 Personenmonate/Kalenderjahr
     Geschäftsführer max. zu 50% der Arbeitszeit
     Personalausgaben im Projekt mind. 50 % der Gesamtausgaben
  Forschungs- und Entwicklungsleistungen von Dritten
  Sonstige unmittelbar durch das Vorhaben verursachte Ausgaben
     z.B. für Patente, wenn diese zur Weiterentwicklung genutzt werden
     Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten
     technische Zulassungsgebühren




                                                                          8
Forschung und Entwicklung von KMU


 Förderhöhe und Förderquote:

  Förderhöchstsumme 400.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  Förderquotenberechnung laut Richtlinie:          U mU kU
          experimentelle Entwicklung: 25% - max.(40/50/60) inkl. Zuschläge
          industrielle Forschung:       50% - max.(65/75/80) inkl. Zuschläge
         Zuschläge:
          mittlere Unternehmen (< 250 MA) +          10%
          kleine Unternehmen (< 50 MA)        +      20%
          Veröffentlichung der Ergebnisse +          15%
          (nur auf den Bereich industrieller Forschung)
          Aufträge an wiss. Einrichtungen      bis   15%
  Seit Mai 2012: Kappung der errechneten Förderquote auf 50%
  Abzug von 5% auf die Förderquote, wenn Ausbildungsplatzkriterium im
   Unternehmen nicht erfüllt wird*
     *Unternehmen > 10 MA muss Ausbildungsplätze in Höhe
      von mind. 6% Gesamtzahl MA anbieten
                                                                                9
Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten*
 (vsl. bis 9/2012)



Was?                     Beschäftigung von bis zu zwei (Existenzgründer: vier, max. zwei
                         gleichzeitig) neueingestellten Absolventen einer Fachhochschule,
                         Hochschule oder Universität:
                                - Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement
                                - Technologiemarketing
                                - Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design)
                                - betriebswirtschaftliches Management
                                - Außenwirtschaftsmanagement.
Wer?                     KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerks
                         und produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätte
                         im Land Brandenburg
Wie?                     Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt über 24 Monate pro Absolvent:
                                      - im ersten Jahr:          50%, maximal 20.000 Euro
                                      - im zweiten Jahr: 40%, maximal 10.000 Euro

 *) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im
 Land Brandenburg zur Beschäftigung von Innovationsassistenten/-assistentinnen vom 1. Juli 2007, Bekanntmachung
 25. Juli 2007 (1. Änderung der Richtlinie vom 03. Juni 2009, Inkrafttreten mit Wirkung vom 25. Juni 2009)
                                                                                                                         10
Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten*
 (vsl. ab 10/2012)



Was?                     Beschäftigung von bis zu zwei neu eingestellten Absolventen einer
                         Hochschule bzw. von Absolventinnen und Absolventen einer gere-
                         gelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirte
                         und gleichgestellte Abschlüsse) vorzugsweise in den Bereichen:
                                - Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement
                                - Technologiemarketing
                                - Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design)
                                - betriebswirtschaftliches Management.
Wer?                     KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerks
                         und produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätte
                         im Land Brandenburg
Wie?                     Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt (mind. 2.200 EUR) für 12 bis
                         max. 24 Monate pro Absolvent: 60%, maximal 20.000 Euro pro Jahr



 *) Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) über die Gewährung von Zuschüssen an
 kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Innovationsassistentinnen bzw.
 Innovationsassistenten – noch nicht veröffentlicht
                                                                                                                       11
Brandenburger Innovationsgutscheine


                           *) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des
                           Landes Brandenburg für das Programm „Innovationsgutscheine“ zur
                           Förderung des Technologie- und Wissenstransfers in kleine und mittlere
                           Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe (Innovationsgutscheine)
                           vom 11. Oktober 2011




  Niedrigschwelliges Instrument, um Unternehmen den (Erst-) Kontakt zu
  wissenschaftlichen Einrichtungen zu erleichtern und so den Weg zu
  Innovationen zu ebnen
  „Kleiner Innovationsgutschein“
   wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld von FuE (z.B.
  Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien)
   gilt nur für kleine oder mittlere Unternehmen im Land Brandenburg, die
  noch keinen Kontakt zu Forschungseinrichtungen hatten (nur einmalig
  anwendbar)
   max. 3.000 EUR Zuschuss (bis zu 100% Förderquote; de minimis) für
  die wissenschaftliche Leistung der Forschungseinrichtung
                                                                                                         26.09.2012

                                                                                                                 12
Brandenburger Innovationsgutscheine




   „Großer Innovationsgutschein“
    planungs-, entwicklungs-und umsetzungsorientierte Forschungs- und
      Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung bzw.
      Weiterentwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren und
      Dienstleistungen
    je Unternehmen 1x innerhalb von 12 Monaten einsetzbar
    max. 15.000 EUR Zuschuss (bis zu 70% Förderquote; freigestellt nach
     Gruppenfreistellungs-VO) für die wissenschaftliche Leistung der
     Forschungseinrichtung


                                                                           26.09.2012

                                                                                   13
Brandenburger Innovationsgutscheine




   Antragsteller:
    kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition, die eine
     förderfähige Tätigkeit nach GRW-Koordinierungsrahmen ausüben
    mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Brandenburg

   Beantragung:
    Bei der ILB nach vorheriger Abstimmung mit der Technologietransferstelle/
      ZAB GmbH und fachlicher Prüfung durch die ZAB GmbH
    Auszahlung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch das Unternehmen
     und Nachweis des Eigenmitteleinsatzes direkt an die
     Forschungseinrichtung



                                                                                 14
Brandenburger Innovationsgutscheine




   Mit den Innovationsgutscheinen können folgende Leistungen nicht gefördert
   werden:
    Leistungen, die bereits auf dem Markt angeboten werden bzw. zum
   Standardangebot des Beratungsmarktes gehören, wie zum Beispiel
   Leistungen von Ingenieurbüros, von Analytiklabors oder
   Unternehmensberatungen
    Leistungen, die vor der Antragstellung in Auftrag gegeben wurden (inkl.
   Vorverträge)




                                                                               15
Innovationsförderung in Brandenburg




                                      16
Kontakt:


   Email:   stephan.worch@zab-brandenburg.de
   Telefon: 0331 / 660 3109
   Fax:     0331 / 660 3144
   Web:     www.zab-brandenburg.de
   Aktuelle Detailinformationen zu den Förderprogrammen unter:
    www.ilb.de



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                                                                  17

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Förderung von Forschung und Entwicklung im Land Brandenburg

  • 1. Stephan Worch – ZukunftsAgentur Brandenburg Forschungs- und Entwicklungsförderung des Landes Brandenburg Präsentation des FuE-Förderprogramms des Landes Brandenburg im Rahmen des Forum Fördermittel: Förderprogramme für ICT-, Internet- und Games-Unternehmen SIBB Forum Finanzierung und media.netFINANCE, Mittwoch, 19.09.2012 1
  • 2. Investoren Mittelstand Energieanwender Technologieorientierte Existenzgründer Außenwirtschaftsorientierte Unternehmen 2
  • 3. Dienstleistungen der ZAB  Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen  Koordination von Genehmigungsverfahren  Kontakte zu Kommunen und Institutionen  Bearbeitung von Förderanträgen von der Fördermittelberatung bis zur Entscheidung  Technologie- und Innovationsförderung einschließlich Technologietransfer  Organisation von Messeauftritten und Gemeinschaftsständen  Gemeinsam mit den Kammern Begleitung von Existenzgründern  Suche nach Kooperationspartnern  Mitwirkung an der Bildung von Netzwerken 3
  • 4. Forschung und Entwicklung von KMU Zuschüsse zur Förderung von FuE-Vorhaben*:  Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit nachweisbarem überregionalem Marktpotenzial  Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren und Technologien  Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen sofern sie durch IuK-Technologie unterstützt werden  Abgrenzbares Vorhaben von 6- max. 36 Monaten Durchführungszeitraum  Verwertung der Ergebnisse im Unternehmen – keine Auftragsentwicklung  Durchführung des Vorhabens im Land Brandenburg  Förderentscheidung basiert u.a. auf Innovationsgehalt, Marktpotential, Beschäftigungseffekte, Entwicklungsrisiko, Technologietransfer, Nachhaltigkeit *) Konsolidierte Fassung der Richtlinie vom 12. Dezember 2008 unter Berücksichtigung der Ersten Änderung der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg vom 22. Juli 2011 (Inkraftreten mit Wirkung vom 1. September2011) 4
  • 5. Forschung und Entwicklung von KMU Antragsteller:  Kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition*) der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors  mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg Antragstellung: zweistufiges Antragsverfahren:  zunächst erfolgt eine grundsätzliche Klärung der inhaltlichen Förderwürdigkeit bei der ZAB (Erstberatung empfohlen, im Anschluss Projektskizze)  formale Antragstellung über die ZAB bei der ILB, wenn die Vollständigkeit der Unterlagen gewährleistet und die fachliche Begutachtung abgeschlossen ist  Entscheidung in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Antragseingang bei der ILB *weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Bilanzsumme höchstens 43 Mio. €. Nicht zu 25% oder mehr im Besitz von Nicht-KMU 5
  • 6. Forschung und Entwicklung von KMU Interessenbekundung durch das Unternehmen Antragstellungsprozess FuE-KMU Prüfung Erstberatung Einreichung Start/Ende Antragsberechtigung und durch ZAB Projektskizze Prüfung Vorförderungen ZAB ILB Prüfung Antragstellung sinnvoll und Antragstellung wird nein Projektskizze erfolgversprechend? nicht weiter verfolgt KMU ja Entschei- Ggf. Beratung durch ILB dung zu Finanzierungsfragen Fachliche Abstimmung (insbesondere zum Antrag Existenzgründer) betriebswirtschaftliche Einreichung der mit ZAB Vorprüfung durch ILB abgestimmten Vorhabenbeschreibung, Ausgabenplan und Ggf. Vervollständigung Übergabe des vollständigen Unterlagen zur Antragsunterlagen/ Antrags durch ZAB an ILB betriebswirtschaftlichen Finanzierungsnachweise Prüfung bzw. Finanzierungsnachweise Erarbeitung des fachlichen Gutachtens Antragseingang ILB 6
  • 7. Bewertung Schwerpunktthema 4 3 Nachhaltigkeit 2 Innovationsgehalt 1 0 Marktpotenzial Beschäftigungseffekt Entwicklungsrisiko 7
  • 8. Forschung und Entwicklung von KMU Förderfähige Ausgaben:  Materialausgaben (inkl. Material für Funktionsmuster/Prototypen)  Personalausgaben  max. 5.000 € Arbeitnehmerbrutto/Monat/Person  max. 10,5 Personenmonate/Kalenderjahr  Geschäftsführer max. zu 50% der Arbeitszeit  Personalausgaben im Projekt mind. 50 % der Gesamtausgaben  Forschungs- und Entwicklungsleistungen von Dritten  Sonstige unmittelbar durch das Vorhaben verursachte Ausgaben  z.B. für Patente, wenn diese zur Weiterentwicklung genutzt werden  Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten  technische Zulassungsgebühren 8
  • 9. Forschung und Entwicklung von KMU Förderhöhe und Förderquote:  Förderhöchstsumme 400.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss  Förderquotenberechnung laut Richtlinie: U mU kU  experimentelle Entwicklung: 25% - max.(40/50/60) inkl. Zuschläge  industrielle Forschung: 50% - max.(65/75/80) inkl. Zuschläge Zuschläge:  mittlere Unternehmen (< 250 MA) + 10%  kleine Unternehmen (< 50 MA) + 20%  Veröffentlichung der Ergebnisse + 15% (nur auf den Bereich industrieller Forschung)  Aufträge an wiss. Einrichtungen bis 15%  Seit Mai 2012: Kappung der errechneten Förderquote auf 50%  Abzug von 5% auf die Förderquote, wenn Ausbildungsplatzkriterium im Unternehmen nicht erfüllt wird* *Unternehmen > 10 MA muss Ausbildungsplätze in Höhe von mind. 6% Gesamtzahl MA anbieten 9
  • 10. Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten* (vsl. bis 9/2012) Was? Beschäftigung von bis zu zwei (Existenzgründer: vier, max. zwei gleichzeitig) neueingestellten Absolventen einer Fachhochschule, Hochschule oder Universität: - Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement - Technologiemarketing - Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design) - betriebswirtschaftliches Management - Außenwirtschaftsmanagement. Wer? KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerks und produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätte im Land Brandenburg Wie? Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt über 24 Monate pro Absolvent: - im ersten Jahr: 50%, maximal 20.000 Euro - im zweiten Jahr: 40%, maximal 10.000 Euro *) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Innovationsassistenten/-assistentinnen vom 1. Juli 2007, Bekanntmachung 25. Juli 2007 (1. Änderung der Richtlinie vom 03. Juni 2009, Inkrafttreten mit Wirkung vom 25. Juni 2009) 10
  • 11. Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten* (vsl. ab 10/2012) Was? Beschäftigung von bis zu zwei neu eingestellten Absolventen einer Hochschule bzw. von Absolventinnen und Absolventen einer gere- gelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirte und gleichgestellte Abschlüsse) vorzugsweise in den Bereichen: - Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement - Technologiemarketing - Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design) - betriebswirtschaftliches Management. Wer? KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerks und produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätte im Land Brandenburg Wie? Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt (mind. 2.200 EUR) für 12 bis max. 24 Monate pro Absolvent: 60%, maximal 20.000 Euro pro Jahr *) Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistenten – noch nicht veröffentlicht 11
  • 12. Brandenburger Innovationsgutscheine *) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg für das Programm „Innovationsgutscheine“ zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers in kleine und mittlere Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe (Innovationsgutscheine) vom 11. Oktober 2011 Niedrigschwelliges Instrument, um Unternehmen den (Erst-) Kontakt zu wissenschaftlichen Einrichtungen zu erleichtern und so den Weg zu Innovationen zu ebnen „Kleiner Innovationsgutschein“  wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld von FuE (z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien)  gilt nur für kleine oder mittlere Unternehmen im Land Brandenburg, die noch keinen Kontakt zu Forschungseinrichtungen hatten (nur einmalig anwendbar)  max. 3.000 EUR Zuschuss (bis zu 100% Förderquote; de minimis) für die wissenschaftliche Leistung der Forschungseinrichtung 26.09.2012 12
  • 13. Brandenburger Innovationsgutscheine „Großer Innovationsgutschein“  planungs-, entwicklungs-und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen  je Unternehmen 1x innerhalb von 12 Monaten einsetzbar  max. 15.000 EUR Zuschuss (bis zu 70% Förderquote; freigestellt nach Gruppenfreistellungs-VO) für die wissenschaftliche Leistung der Forschungseinrichtung 26.09.2012 13
  • 14. Brandenburger Innovationsgutscheine Antragsteller:  kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition, die eine förderfähige Tätigkeit nach GRW-Koordinierungsrahmen ausüben  mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Brandenburg Beantragung:  Bei der ILB nach vorheriger Abstimmung mit der Technologietransferstelle/ ZAB GmbH und fachlicher Prüfung durch die ZAB GmbH  Auszahlung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch das Unternehmen und Nachweis des Eigenmitteleinsatzes direkt an die Forschungseinrichtung 14
  • 15. Brandenburger Innovationsgutscheine Mit den Innovationsgutscheinen können folgende Leistungen nicht gefördert werden:  Leistungen, die bereits auf dem Markt angeboten werden bzw. zum Standardangebot des Beratungsmarktes gehören, wie zum Beispiel Leistungen von Ingenieurbüros, von Analytiklabors oder Unternehmensberatungen  Leistungen, die vor der Antragstellung in Auftrag gegeben wurden (inkl. Vorverträge) 15
  • 17. Kontakt:  Email: stephan.worch@zab-brandenburg.de  Telefon: 0331 / 660 3109  Fax: 0331 / 660 3144  Web: www.zab-brandenburg.de  Aktuelle Detailinformationen zu den Förderprogrammen unter: www.ilb.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! 17