3. Anzeigenpreise / Farbpreise / Nachlässe
BZ
mm-Preise s/w Anzeigenteil Textteil Titelfuß-Anzeige Familien-Anzeige Trauer-Anzeige Vereinskalender Amtl. Bekanntmachung
¤ / mm ¤ / mm ¤ (Festpreis) ¤ / mm ¤ / mm ¤ / mm ¤ / mm
Grundpreis 1,21 4,84 363,- 0,61 0,65 — —
Ortspreis 1,03 4,12 309,- 0,52* 0,55* 0,77* 0,50*
Grundpreis 1/1-Seite (3.416 mm) ¤ 4.133,36 Ortspreis 1/1-Seite (3.416 mm) ¤ 3.518,48
mm-Preise Farbe Anzeigen ab 601 mm Anzeigen bis 600 mm Titelfuß-Anzeige
Farbzuschlag auf den S/W-Preis
¤ / mm ¤ (Festpreis) ¤ (Festpreis)
Zusatzfarbe/n 1 2 3 1 2 3 1 2 3
Grundpreis Farbe 1,51 1,69 1,82 180,- 288,- 366,- 453,- 507,- 546,-
Ortspreis Farbe 1,29 1,44 1,55 156,- 246,- 312,- 387,- 432,- 465,-
Nachlässe
Malstaffel Mengenstaffel Umsatzbonus Chiffre-Gebühren
für mehrmalige Veröffentlichung für Abschlüsse vom 1. mm an je Veröffentlichung ¤ 5,40**
in einheitlicher Größe von mindestens errechnet sich vom Netto im Zweier- und Dreier-Anzeigenpaket ¤ 6,40**
Chiffre-Gebühr einschließlich Zustellungsgebühr der
12 Anzeigen 10 % 1.000 mm 5% ab 20.000 mm 1%
Offerten. Sie wird als Verwaltungspauschale auch
24 Anzeigen 15 % 3.000 mm 10 % 40.000 mm 2% dann erhoben, wenn keine Offerten eingehen.
52 Anzeigen 20 % 5.000 mm 15 % 60.000 mm 3%
* keine Nachlässe möglich
10.000 mm 20 % 80.000 mm 4% ** inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Allen aufgeführten Preisen ist die jeweilige
100.000 mm 5% Mehrwertsteuer zuzurechnen.
3
4. 4
Prospektbeilagen
BZ
Exemplare bis 20 g 30 g 40 g 50 g gen: Flächengewicht im jeweils möglichen Maximalformat ab 4 bis 6 Seiten mindestens 60 g/m2,
ab 8 Seiten mindestens 50 g/m2.
Grundpreis ¤ / 1.000 Ex. 94,00 103,50 117,00 131,20
Gewichte
Ortspreis ¤ / 1.000 Ex. 80,00 88,00 99,50 111,50 Das Gewicht einer Beilage soll 70 g pro Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine
Abstimmung erforderlich. Bei Wochenendausgaben werden mitunter niedrigere Höchstgewichte
Postgebühren werden zusätzlich berechnet. Agenturprovision 15 % vorgegeben. Eine Abstimmung ist erforderlich. Das Gesamtgewicht aller Beilagen darf das Ge-
wicht des Trägerobjektes nicht überschreiten (Presse Distrubution Beilagen der Deutschen Post).
Allen aufgeführten Preisen ist die jeweilige Mehrwertsteuer zuzurechnen.
Falzarten
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuz-, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Bei-
Technische Angaben lagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite
Höchstformat 240 x 330 mm haben.
Höchstgewicht 50 g (über 50 g auf Anfrage) Beschnitt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen
Belegungstage werktäglich am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen.
Anlieferungstermine kostenfreie Anlieferung, frühestens 6 Tage, Platzierung Eine Platzierung ist an die speziellen Voraussetzungen des Objektes und an die tech-
spätestens 3 Tage vor Belegungstermin nischen Möglichkeiten gebunden. Abstimmung erforderlich.
Mo-Fr. 7.00 bis 15.00 Uhr Standpositionen Angeklebte Produkte (z.B. Postkarten) sind der Beilage grundsätzlich innen anzu-
Beilagen sind palettiert (mit Lieferschein und kleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf und Fuß der Beilage angeklebt werden. Post-
Angabe der Stückzahl je Paket) anzuliefern karten müssen für besseren Halt im Strichleimungsverfahren angeklebt werden. Bei allen Beilagen
Anlieferungsadresse Druckhaus Aschendorff/ mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung notwendig.
Westfälische Nachrichten Drahtrückstichheftung/Falzleimung Die Draht- Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden.
An der Hansalinie 1 Bei Verwendung muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf kei-
48163 Münster nesfalls kleiner sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein. Dünne Beilagen sollten
grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Bei Verblockung durch Draht-
Letzter Rücktrittstermin 4 Wochen vor Erscheinen Rückenheftung sind Mehrfachbelegungen nicht auszuschließen.
Hinweise zu Fremdbeilagen Fremdbeilagen, die der Zeitung ähneln (Papier, Format, Layout), be-
Sonstige Angaben dürfen der Abstimmung. Die jeweils aktuellen postalischen Bestimmungen sind zu berücksichtigen.
Formate Mindestformat: DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat: 240 x 330 mm. Die Fremd- Zuschussmenge Eine Zuschussmenge von mindestens 2% ist erforderlich.
beilagen sollen in ihrem Format kleiner sein als das Zeitungsformat, gegebenenfalls ist die Beilage
Fehlbelegung Fehlstreuungen, Mehrfachbelegungen und Fehlbelegungen sind nicht völlig auszu-
zu falzen. Beilagen, deren Ummantelung ein kleineres oder größeres Format haben als der Innen-
teil (Loseblattform, geheftet oder zweite Beilage) bedürfen der Abstimmung. schließen, branchenüblich sind circa 2%. Der Zustand und die Art der Beilage beeinflussen die
Fehlerquote.
Flächengewichte Einzelblätter: Format DIN A6 mindestens 170 g/m2, Formate größer DIN A6 bis Probelauf Von der Richtlinie abweichende Beilagen (z.B. Sonderformate, Warenproben, spezielle
DIN A4: mindestens 120 g/m2, Formate größer DIN A4: mindestens 60 g/m2, Formate größer Falzarten (Zickzack- und Fensterfalz), besondere Bedruckstoffe) bedürfen der Abstimmung und
DIN A4 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen. Mehrseitige Beila- gegebenenfalls eines Testlaufs.
5. Prospektbeilagen
BZ
Verpackung und Anlieferung Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwand- Rücknahmeverpflichtung und Entsorgungskosten bei Transportverpackungen Der Lieferant von
freie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleisten. Eine zusätzlich notwendige manuelle Auf- Beilagen ist zur Rücknahme der Transportverpackungen verpflichtet. Zu Transportverpackungen
bereitung wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt. Durch Druckfarbe zusammengeklebte, stark zählen insbesondere Paletten, Folien, Zwischen- und Abdecklagen sowie Palettenbänder. Die
elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden Rücklieferung der Transportverpackungen wird durch die Zeitungsdruckerei veranlasst oder es
oder führen zu Fehlbelegungen. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, erfolgt die Mitnahme durch den Lieferanten anlässlich einer Folgelieferung bei der Zeitungsdru-
Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht zu verarbeiten. Die ckerei. In beiden Fällen kann die sortenreine Erfassung von Verpackungsmaterialien oder eine ent-
unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 10 bis 12 cm (mindestens 50 sprechende Nachsortierung vereinbart werden. Die Entsorgungskosten trägt der jeweils rücknah-
Exemplare) aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner La- mepflichtige Lieferant. Alternativ kann auch eine Entsorgung durch die Zeitungsdruckerei verein-
gen darf nicht notwendig sein. Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein. Wenn bart werden (gegen Erstattung der Entsorgungskosten). In diesem Fall werden die reinen markt-
bei nicht stapelfähigen Beilagen die Griffhöhe von ca. 10 bis 12 cm nicht erreicht werden kann, üblichen Entsorgungskosten (ohne Transportkosten bis zur Annahmestelle) berechnet. Die Verein-
ist die zu praktizierende Alternative abzustimmen. barung einer Entsorgungskostenpauschale ist zulässig. Die Benennung von quot;Drittenquot; oder einer
Palettierung Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen ei- Annahme-/Sammelstelle, die im Aufrag des Lieferanten dessen Rücknahmeverpflichtung erfüllt, ist
ne maximale Ladehöhe von 120 cm (einschließlich Schutzverpackung) nicht überschreiten. Beila- möglich.
gen sind gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen das Ein- Anlieferung Die Anlieferung bei der Druckerei sollte frühestens 6 Werktage und muss spätestens
dringen von Feuchtigkeit zu schützen. Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die 3 Werktage vor dem Erscheinungstermin erfolgen. Kosten, die durch nicht termingerechte oder
Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken. örtlich falsche Anlieferung der Beilagen oder verspäteten Rücktritt entstehen, trägt der Auftrag-
Das Durchbiegen der Lagen ist durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen zu vermeiden. geber. Die Anlieferung von bereits vorgewickelten Beilagen ist nur nach Abstimmung mit der ver-
Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Hohlräume sind zu vermeiden. Wird der Paletten- arbeitenden Druckerei möglich.
stapel umreift oder schutzverpackt, dürfen die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umge- BVDM Bundesverband Druck und Medien e.V. 2007
bogen werden. Zur Gewährleistung sind die Paletten an jeder Stirn- und Längsseite mit Paletten-
zetteln im DIN A4-Format mit folgenden Angaben auszuzeichnen: (a) Absender- und Empfänger- Sonstige Angaben
anschrift, (b) Beilagentitel oder Artikelnummer/Motiv/Kundenname, (c) zu belegendes Objekt und 1. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig.
zu belegende Ausgabe, (d) Exemplare pro Palette und Gewicht der Palette, (e) Paletten-Num- Wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben oder Fremdanzeigen enthalten, behält sich
mer durchnummeriert der Verlag die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor.
Lieferschein Die Angaben auf dem Lieferschein müssen denen der Palettenzettel entsprechen. 2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Bei Vorlage
Der Lieferschein enthält das Gewicht, die Anzahl der Paletten, die Exemplarmengen der Teil- und mehrerer Beilagenaufträge für einen Tag können die Prospekte auch ineinander gesteckt der Zei-
Gesamtmenge, ein Feld zur Dokumentation des Palettentauschs, ein Feld für Vermerke sowie die tung beigefügt werden. Bei Beilagen über 50 g behält sich der Verlag ein Schieberecht vor.
korrekte Empfänger- und Absenderanschrift und Telefonnummer für eine Kontaktaufnahme. Bei 3. Beilagen, die durch Format und Aufmachung bei dem Leser den
Teillieferungen ist ab dem ersten Lieferschein für die folgenden Anlieferungen das jeweilige Da- Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die
tum und die Uhrzeit bei Empfänger auf dem Lieferschein anzugeben. Bei mehr als 3 Anlieferun- entweder durch Format oder durch Aufmachung den Eindruck eines Bestandteiles des Anzeigen-
gen empfiehlt sich ein Versandplan über alle Teillieferungen. teiles erwecken, müssen auf halbes Höchstformat gefalzt angeliefert werden.
Verpflichtung aus der Verpackungsordnung, Materialeinsatz 4. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Für Beilagen an bestimmten Tagen
Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken. Paletten und leistet der Verlag jedoch keine Gewähr. Der Verlag haftet nicht bei Verlust auf dem Vertriebswe-
Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. Palettenbänder sollen aus PE sein, Metallbän- ge. Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaf-
der sind aus Unfallverhütungsgründen zu vermeiden. Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein. ten und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden.
Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial 5. Überschüssige Beilagen werden am Erscheinungstag vernichtet.
eingesetzt werden. 6. Bei nicht termingerechter Anlieferung sowie bei nicht fristgemäßem Rücktritt werden 35 %
5
6. 6
Westmünsterland KOMPAKT BZ
mm-Preise s/w Anzeigenteil Textteil (mind. 20 mm)
¤ / mm ¤ / mm
Grundpreis 4,44 17,76
Ortspreis 3,77 15,08
Grundpreis 1/1-Seite (3.360 mm) ¤ 14.918,40
Ortspreis 1/1-Seite (3.360 mm) ¤ 12.667,20
Täglich über 200.000 Leser
(2,5 Leser je Exemplar lt. MA)
verkaufte Auflage: 80.118
mm-Preise Farbe Anzeigen ab 601 mm, ¤ / mm Anzeigen bis 600 mm, ¤ (Festpreis) (2. Quartal 2007)
Farbzuschlag auf den S/W-Preis
Zusatzfarbe/n 1 2 3 1 2 3
Grundpreis Farbe 5,33 5,99 6,44 534,- 930,- 1.200,- Heek
Ortspreis Farbe 4,52 5,09 5,47 450,- 792,- 1.020,- Ahaus
Vreden Legden
Allen aufgeführten Preisen ist die jeweilige Mehrwertsteuer zuzurechnen.
Stadtlohn Rosendahl
Nachlässe
Billerbeck
Malstaffel Mengenstaffel Südlohn
für mehrmalige Veröffentlichung für Abschlüsse Gescher
Velen Coesfeld
in einheitlicher Größe von mindestens
6 Anzeigen 5% 3.000 mm 5% Rhede
Isselburg Borken
Reken
12 Anzeigen 10 % 5.000 mm 10 %
Bocholt Heiden
24 Anzeigen 15 % 10.000 mm 15 % Raesfeld
52 Anzeigen 20 % 20.000 mm 20 % Beilagenbelegung auf Anfrage: Tel. 02861/944-100 (Melanie Cluse)
7. ZGM-Kombinationen
BZ
Wer die richtige Kombination wählt, hat beides - Vorteile und Nachlässe
Die ZGM-KOMBI ermöglicht, einzelne Lokalausgaben nach individuellen
Gegebenheiten zu belegen und Anzeigen zu einem günstigen Preis zu schalten.
Alle Anzeigenaufträge, die zum Grund- oder Ortspreis abgerechnet werden und
unverändert in Größe, Inhalt und Gestaltung am selben Tag in mehreren Ausgaben
der ZGM-Zeitungen erscheinen, erhalten einen Kombinachlass*.
* Der Kombinachlass wird für alle belegten Zeitungstitel gewährt,
Kundenrabatt jedoch nur für die Ausgaben, für die ein Abschluss
besteht. Anzeigenschluss ist 3 Tage vor Erscheinen.
5 % für 3 Ausgaben
7 % für 4 Ausgaben
10 % für 5 Ausgaben
7
8. 8
Technische Angaben / Sonderformate Digitale Datenübermittlung BZ
Satzspiegel 488 mm hoch / 322,5 mm breit Druckunterlagen
1/1-Seite = 3.416 mm Bitte liefern Sie Ihre Druckunterlagen digital, bevorzugt als PDF-Datei nach
Spaltenbreite 1 Spalte 43,5 mm 5 Spalten 229,5 mm PDF/X1a-Standard oder als PostScript- oder EPS-Datei. Dateien und auch
2 Spalten 90,0 mm 6 Spalten 276,0 mm Ordner benennen Sie bitte mit Namen „Inserent_TT_MM_JJJJ“.
3 Spalten 136,5 mm 7 Spalten 322,5 mm Vor der Übermittlung Ihrer Anzeige senden Sie uns bitte den Anzeigenauftrag
4 Spalten 183,0 mm inkl. eines Anzeigenausdrucks, der Angabe des Datei-/Ordnernamens sowie
Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners (Rückrufmöglichkeit bei evtl.
Grundschrift 8 Punkt
fehlerhafter Übertragung etc.) an: Borkener Zeitung, Bahnhofstraße 6, 46325
Druckverfahren Offset-Rotationsdruck (ohne Trocknung) Borken oder per Fax unter 02861/944-109 oder -129.
Farben Euro-Skala Grundfarben Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz Bitte senden Sie keine offenen Dateien. Wir übernehmen keine Verantwortung
(geringf. Abweichungen vom Originalton vorbehalten) für die Weiterverarbeitung und den Druck von Anzeigen und Grafiken, die in
Rasterweite 40 Linien / cm = 101 lpi, sw oder farbig offenen Dokumenten gestaltet und an uns gesandt wurden.
Technische Informationen
Sonderformate PostScript-/EPS keine vorseparierten Dateien, Schriften
Streifen-/Eckfeld- Mindestberechnung 560 mm einbetten oder in Zeichenwege umwandeln
anzeigen im Textteil Maximalformat 400 mm / 7 Spalten Bilddaten-Mindestauflösung Farb- und Graustufen 200 dpi,
Textteil-Anzeigen Mindestgröße 10 mm / 1 Spalte Strich 600 dpi,
Maximalgröße 100 mm / 7 Spalten Strich mit Raster 1200 dpi
Insel-Anzeigen Festgröße 150 mm / 3 Spalten Linienstärke > 0,3 Punkt
Platzierung: im Kleinanzeigen-Markt Tonwerte > 10 %
Druckpunktzuwachs 26 %
Titelfuß-Anzeigen Festgröße 100 mm / 2 Spalten, Titelseite unten rechts Gesamtfarbauftrag 240 % im CMYK-Composite-Modus
Zusatzfarben: bis zu 3 Zusatzfarben (Euro-Skala) Farben HKS-Farben aus CMYK-Äquivalenten anlegen,
Panorama- Satzspiegel 488 mm hoch / 674 mm breit keine RGB-, LAB- und Duplex-Daten, Pantone
Anzeigen Mindestgröße 240 mm / 15 Spalten oder eigene Zielfarbprofile verwenden.
Anzeigenschluss 3 Tage vor Erscheinen Digitale Übermittlung
Konventionell als Fotoabzüge oder Film gelieferte Vorlagen und Anzeigen Leonardo Pro 02861/944-195 und 02861/944-196
müssen digitalisiert werden; hierbei kann es zu Qualitätseinbußen kommen! FritzData 02861/944-197 (Protokoll Eurofile)
Als konventionelle Vorlagen werden Drucke oder Fotoabzüge benötigt. Laser- E-Mail technik@borkenerzeitung.de
oder Tintenstrahlausdrucke mit Rastermotiven oder -flächen können für die Alle Leitungen sind rund um die Uhr empfangsbereit.
Produktion nicht verwendet werden. Ansprechpartner Isabell Raschke, Tel. 02861/944-180
9. Allgemeine Geschäftsbedingungen
BZ
Allgemeine Geschäftsbedingungen 6. Aufträge für Anzeigen und Prospekt- schrift erwecken oder Fremdanzeigen enthal- lichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
für Anzeigen und Prospektbeilagen in beilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in ten, werden nicht angenommen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen
Zeitungen und Zeitschriften bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift Die Ablehnung eines Auftrages wird dem unberührt.
„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgen- veröffentlicht werden sollen, müssen so Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem
der Vertrag über die Veröffentlichung einer 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzei- Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet
Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss gentextes und einwandfreier Druckunterlagen der Verlag darüber hinaus auch nicht für
oder mehrerer Anzeigen eines Werbung- mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf
treibenden oder sonstigen Inserenten in einer oder der Beilagen ist der Auftraggeber grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in
diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik ab- oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffent- gedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen der Verlag unverzüglich Ersatz an. Umfang nach auf den vorhersehbaren Scha-
lichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags- Vereinbarung bedarf. den bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen-
abschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Der Verlag gewährleistet die für den belegten entgelts beschränkt.
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag mindestens drei Seiten an den Text und nicht durch die Druckunterlagen gegebenen
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der an andere Anzeigen angrenzen. Möglichkeiten. Reklamationen müssen – außer bei nicht
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teil- Wochen nach Eingang der Rechnung geltend
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
Frist abgerufen und veröffentlicht wird. weise unleserlichem, unrichtigem oder bei un- gemacht werden.
werden als solche vom Verlag mit dem Wort vollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. auf Zahlungsminderung oder eine einwand- 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrück-
berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenauf freie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, lichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die träge – auch einzelne Abrufe im Rahmen in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag be-
weitere Anzeigen abzurufen. wegen des Inhalts, der Herkunft oder der gestellte angemessene Frist verstreichen oder rücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht technischen Form nach einheitlich, sachlich ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, innerhalb der bei der Übersendung des
erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zah- Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt
so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwai- abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze lungsminderung oder Rückgängigmachung des werden.
ger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied oder behördliche Bestimmungen verstößt Auftrages. Schadensersatzansprüche aus posi-
zwischen dem gewährten und dem der tat- oder deren Veröffentlichung für den Verlag tiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung 12. Sind keine besonderen Größenvor-
sächlichen Abnahme entsprechenden Nach- unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, schriften gegeben, so wird die nach Art der
lass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder sind – auch bei telefonischer Auftragser-
teilung – ausgeschlossen; Schadensersatz- Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe
entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Vertretern aufgegeben werden. der Berechnung zugrunde gelegt.
Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen Vorlage eines Musters der Beilage und deren vorhersehbaren Schadens und auf das für die 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung
werden Text-Millimeterzeilen dem Preis Billigung bindend. Beilagen, die durch Format betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst
entsprechend in Anzeigen-Millimeter um oder Aufmachung beim Leser den Eindruck Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzei-
gerechnet. eines Bestandteils der Zeitung oder Zeit- Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetz- ge übersandt.
9
10. 10
Allgemeine Geschäftsbedingungen BZ
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis- 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei 19. Druckvorlagen werden nur auf besondere provisioniert, wenn die Abrechnung zum
liste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anforderung an den Auftraggeber zurück- Grundpreis erfolgt.
an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht Anspruch auf Preisminderung hergeleitet gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet
im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit drei Monate nach Ablauf des Auftrages. c) Voraussetzung für eine Provisionszahlung
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige der ersten Anzeige beginnenden Insertions- an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach jahres die in der Preisliste oder auf andere 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird
der Preisliste gewährt. Weise genannte durchschnittliche Auflage Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm
oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – Personen des öffentlichen Rechts oder bei geliefert werden. Die Werbemittler und
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung wer- die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeit- öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ih-
den Zinsen sowie die Einziehungskosten be- schriften gegebenenfalls die durchschnittlich Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. ren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen
rechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug tatsächlich verbreitete) Auflage des vergange- Soweit Ansprüche des Verlages nicht im mit den Werbungtreibenden an die Preisliste
die weitere Ausführung des laufenden Auftra- nen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Mahnverfahren geltend gemacht werden, des Verlages zu halten. Die vom Verlag
ges bis zur Bezahlung zurückstellen und für Auflagenminderung ist nur dann ein zur bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht- gewährte Mittlerprovision darf an die
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlan- Preisminderung berechtigender Mangel, wenn Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Auftraggeber weder ganz noch teilweise
gen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der sie bei einer Auflage Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des weitergegeben werden.
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im
Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit ■ bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder d) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten
eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen ■ bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H. hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss sei- Nachlässe werden nur für die innerhalb eines
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ■ bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H. nen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Jahres erscheinenden Anzeigen eines Wer-
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von ■ über 500.000 Exemplaren 5 v. H. aus dem Geltungsbereich des Gesetzes bungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt
der Vorauszahlung des Betrages und von dem verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Ver- mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Die
beträgt.
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge lages vereinbart. Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder
abhängig zu machen. Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen
wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Preisen gilt als gesonderter Auftrag; für die
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung für Zusätzliche Geschäftsbedingungen
Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis betreffende Ausgabe oder Kombination ist
gestaltete Anzeigen auf Wunsch einen Anzei-
gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der ein gesonderter Abschluss zu tätigen.
genbeleg; bei Wiederholungsanzeigen nur von a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
der ersten Anzeige. Kann ein Beleg nicht erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen
mehr beschafft werden, so tritt an seine 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen e) Der Werbungtreibende hat rückwirkend
Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe sowie die Preisliste des Verlages an. Anspruch auf den seiner tatsächlichen
des Verlages über die Veröffentlichung und der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist
Verbreitung der Anzeige. Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe b) Anzeigen von Handel, Handwerk und entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn
auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem nor- Gewerbe, deren Auftraggeber in unserem der Frist einen Abschluss getätigt hat, der
16. Kosten für die Anfertigung bestellter malen Postweg weitergeleitet. Verbreitungsgebiet ansässig sind, Amtliche aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von
Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für Bekanntmachungen und Anzeigen gemeinnüt- vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf
vom Auftraggeber gewünschte oder zu Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier ziger Unternehmen werden zum ermäßigten Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen,
vertretende erhebliche Änderungen Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in Anzeigenpreis abgerechnet. Eine Provision wenn sie nicht binnen drei Monaten nach
ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat dieser Frist nicht abgeholt sind, sendet der kann Werbemittlern davon nicht gewährt Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht
der Auftraggeber zu tragen. Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. werden. Diese Anzeigen werden jedoch werden.
11. Allgemeine Geschäftsbedingungen
BZ
f) Nicht sofort erkennbare Mängel der textanschließende Unterbringung blattbreiter m) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, Bei der Übermittlung von mehreren zusam-
Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang Streifenanzeigen ist bei Formaten ab 100 mm dass die von ihm stammenden Texte ergän- mengehörenden Dateien hat der Auftragge-
deutlich werden, begründen für den Auftrag- Höhe und nach vorheriger Vereinbarung zend zu der Veröffentlichung in Druck- ber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien
geber keinen Anspruch auf Zahlungs- möglich. Die Auswahl bestimmter Textseiten schriften ebenfalls in elektronischen Medien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses
minderung oder Ersatz wegen ungenügenden und ein Ausschluss von Wettbewerbsanzeigen verbreitet werden. (Ordner, siehe „Digitale Datenübermittlung“
Abdrucks. können nicht verbindlich vereinbart werden. in dieser Preisliste), gesendet bzw. gespeichert
Eckfeldanzeigen, die eine Höhe ab 400 mm n) Änderungen der Anzeigenpreisliste werden werden.
g) Änderungen oder Stornierungen sind erreichen, werden in den Raum gestellt und mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch
schriftlich mit genauer Angabe des Textes und blatthoch berechnet. für laufende Aufträge wirksam.
der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigen-
schlusstermin, bei Beilagenaufträgen 4 k) Für Sonderseiten und -rubriken, für in die- Digital übermittelte Druckvorlagen für Farb-
Wochen vor dem Streutermin, zu über- ser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, Zusätzliche Geschäftsbedingungen anzeigen können nur mit einem für den Zei-
mitteln. Bei Abbestellung gehen ggf. bereits Kombinationsabschlüsse und Jahresabschlüsse für die digitale Übermittlung tungsdruck farbverbindlich erstellten Papier-
entstandene Herstellungs- oder Vorberei- ab 150.000 mm sowie für Kombinationen mit von Druckunterlagen für Anzeigen proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne
tungskosten zu Lasten des Auftraggebers. anderen Titeln und bei Beilagenaufträgen ab Farbproof sind Farbabweichungen unvermeid-
2 Millionen Exemplaren können vom Verlag Digitale Druckunterlagen für Anzeigen sind bar. Der Auftraggeber kann hieraus keinerlei
h) Unterläuft bei der Wiederholung einer solche, welche per Datenträger (z.B. Dis-
Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten abweichende Preise festgelegt werden. Dies Gewährleistungsansprüche geltend machen,
gilt auch für Anzeigen, die in Sonderseiten – ketten, Cartridges, CD-ROM), direkt oder insbesondere keinen Preisminderungs-
Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zah- indirekt per Fernübertragung (z.B. ISDN,
lungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, aus Anlass von Jubiläen, Eröffnungen, Ausstel- anspruch.
lungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen – E-Mail) an den Verlag papierlos übermittelt
wenn der Auftraggeber nach der ersten Ver- werden.
öffentlichung nicht sofort reklamiert hat. Wird erscheinen; soweit solche Veröffentlichungen
der Auftraggeber aufgrund einer von ihm von der Anzeigenleitung veranlasste redaktio- Unerwünschte Druckresultate (z.B. fehlende
wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens nell gestaltete Beiträge enthalten, ist das hier- Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf Der Auftraggeber hat vor einer digitalen
abgegebenen Unterlassungserklärung oder für seitens der einzelnen Auftraggeber anteilig eine Abweichung des Auftraggebers von den Überrmittlung von Druckunterlagen dafür
Verurteilung auf Zahlung in Anspruch genom- zu zahlende Entgelt in dem festgelegten Preis Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Sorge zu tragen, dass die zu übermittelnden
men, haftet der Verlag nur insoweit für Ersatz, enthalten; auf Ziffer 7., zweiter Satz, wird Übermittlung von Druckunterlagen zurück- Daten frei von eventuellen Computerviren
als er den die Zahlung auslösenden Wettbe- hingewiesen. führen lassen (siehe „Technische Angaben“ sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm über-
werbsverstoß bei der Bearbeitung einer in und „Digitale Datenübermittlung“ in dieser mittelten Datei Computerviren, wird diese
Auftrag gegebenen wettbewerbsrechtlich ein- l) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässig- Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftrag-
Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungs-
wandfreien Anzeige vorsätzlich oder grob keit von Text und Bild der Anzeige über- geber hieraus Ansprüche geltend machen
ansprüchen, insbesondere zu keinem Preis-
fahrlässig begangen hat. Gibt der Auftraggeber nimmt der Auftraggeber die Haftung; er hat könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den
minderungsanspruch.
keinen Hinweis auf einen Fehler in einer den Verlag von Ansprüchen Dritter freizu- Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch
veröffentlichten Anzeige und erscheint eine stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Für die Übertragung von digital übermittelten zu nehmen, wenn durch solche durch den
wiederholte oder im Wesentlichen gleiche Kosten der Veröffentlichung einer Gegendar- Druckvorlagen bevorzugt der Verlag geschlos- Auftraggeber infiltrierte Computerviren dem
Folgeanzeige wettbewerbswidrig, ist eine stellung, die sich auf tatsächliche Behauptun- sene Dateien mit inkludierten Schriften, also Verlag Schäden entstehen.
Haftung des Verlages ausgeschlossen. gen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich
erstatten und zwar nach Maßgabe der jeweils keine Möglichkeiten der Veränderung hat.
i) Platzierungswünsche werden nach den gültigen Preisliste.
gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Eine
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Ansprechpartner in Sachen Anzeigen- und Prospektbeilagenwerbung BZ
Für Geschäftsanzeigen
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