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DAS ARCHIV DER EVANGELISCHEN 
KIRCHE IN ÖSTERREICH IM 
KIRCHENAMT A.B. 
Das Archiv der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich im Kirchenamt A.B. 
befindet sich im Amtsgebäude der Evangelischen Kirche in Wien 18, 
Severin Schreiber Gasse 3.
2 
Es verwahrt die Archivalien der seit 
1785 in Wien unter verschiedenen 
Bezeichnungen amtierenden obersten 
evangelischen Kirchenbehörde für die 
Österreichischen und Böhmischen 
Länder, Galizien, die Bukowina, Krain, 
das Küstenland und bis 1865 auch 
Venedig, beziehungsweise für die 
Republik Österreich, und befand sich 
immer in der Verwaltung dieser 
Behörde. 
Material zur Geschichte des 
Protestantismus in Ungarn und den 
ehemaligen ungarischen Landesteilen 
ist hingegen kaum vorhanden.
3 
Bei den Archivalien handelt es sich um die 
• Akten des Konsistoriums A.C. 1784-1861 (334 Faszikel) 
• Akten des Konsistoriums H.C. 1784-1861 (292 Faszikel) 
• Akten der Evangelisch-Theologischen Fakultät 1819-50 (34 Faszikel) 
• Akten der Conrad Friedrich Ludwig von Wülcknitz'schen Stiftung 1796- 
1864 (39 Faszikel) 
• Akten der Stiftungen seiner Durchlaucht des Herrn Otto Victor Fürsten 
von Schönburg-Waldenburg 1829-64 (20 Faszikel) 
• Akten der Stiftung zur Dotation des Pastorates und der Schule von 
Hallstatt und Obertraun 1835-1868 (7 Faszikel) 
• Präsidialakten 1829-1940 (41 Faszikel) 
• Akten des Evangelischen Oberkirchenrates 1861-1939 (ursprünglich 968 
Faszikel)
Die Protokolle und Indexbücher zu den Akten sind erhalten und dienen noch heute 
als Findbehelfe. 
4
5 
Die Bestände umfassen insgesamt ca. 240 Laufmeter und beinhalten: 
• Quellen zur Geschichte der evangelischen Kirchenleitung, zur Geschichte 
des österreichischen Protestantismus im Allgemeinen und der 
Evangelischen Landeskirche Österreichs im Besonderen 
• Personalakten von Personen, die im Dienst der Evangelischen Kirche in 
Österreich standen beziehungsweise stehen 
• Prüfungsakten der Predigtamtskandidaten 
• Material zur Entstehung und Entwicklung evangelischer Pfarrgemeinden, 
evangelischer Ausbildungsstätten und karitativer Einrichtungen, 
evangelischer Vereine und Stiftungen 
• Schriftstücke betreffend die Glaubensangelegenheiten der 
"Religionsverwandten", Schlichten von Streitigkeiten, Kirchenzucht und 
die Regelungen des liturgischen Lebens 
• Vorschläge zur Approbierung von gottesdienstlichen und katechetischen 
Büchern.
Die ältesten aus dem Jahr 1784 stammenden Archivalien des Archivs sind beim 
k.k. Konsistorium in Teschen, Schlesien, entstanden. 
Diese kirchliche Behörde ging aus dem 1749 für die Evangelischen 
Österreichisch-Schlesiens errichteten Konsistorium hervor und ist nach 
Erlassen des Toleranzpatentes mit Hofdekret vom 22. Juli 1784 in eine zentrale 
Kirchenbehörde für die in den deutschen Provinzen Österreichs lebenden 
Evangelischen Augsburger Konfession umgewandelt worden. 
Seit 1785 hat das k.k. Konsistorium Augsburger Confession (i.d.F. A.C. oder 
A.B. für Augsburger Bekenntnis, entspricht der Konfessionsbezeichnung 
"lutherisch") seinen Amtssitz in Wien. Im gleichen Jahr kam es auch zur 
Errichtung eines eigenen Konsistoriums für die Evangelischen Helvetischen 
Bekenntnisses (i.d.F. H.B. oder H.C. für Helvetische Confession, entspricht der 
Konfessionsbezeichnung "reformiert"), das ebenfalls in Wien amtierte. 
Die beiden Konsistorien waren landesfürstliche evangelisch-geistliche 
Zentralbehörden, welche die landesherrlichen Rechte über die evangelische 
Kirche zu wahren, wichtigere evangelische Angelegenheiten zu begutachten 
und in rein geistlichen Angelegenheiten als höchste Instanz selbständig zu 
entscheiden hatten. 
6
Durch das kaiserliche Patent vom 8. April 1861 (Protestantenpatent) wurde 
verfügt, dass die bisherigen Konsistorien beider Bekenntnisse fortan die 
Bezeichnung k.k. Evangelischer Oberkirchenrat zu führen hätten. 
Der Wirkungskreis des k.k. Evangelischen Oberkirchenrates war im Allgemeinen 
nach der bisherigen Amtswirksamkeit der evangelischen Konsistorien 
Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses bestimmt. 
Die Akten des Evangelischen Oberkirchenrates aus den Jahren 1861 bis 1939 
(die jüngeren gehören zum Registraturbestand) sind der umfangreichste 
Bestand des Archivs. 
Bei den Präsidialakten handelt es sich um Schriftstücke, die an den Präsidenten 
der beiden Konsistorien beziehungsweise des Evangelischen Oberkirchenrates 
gerichtet waren oder von diesem verfasst wurden. 
Die Akten der Konsistorien sowie die der Protestantischen Lehranstalt, die 
Präsidialakten und die Stiftungsakten sind zum größten Teil chronologisch 
geordnet. 
Der Aktenbestand des Oberkirchenrates ist nicht mehr nach den jährlich 
fortlaufenden Geschäftszahlen abgelegt worden, sondern nach Betreffen 
(Materien). 
7
8 
Zu diesen Beständen sind in den letzten Jahren acht Teilnachlässe 
verstorbener Amtsträger sowie Altbestände einiger evangelischer Vereine und 
Werke ins Archiv übernommen worden. Sie sind noch ungeordnet. 
Die mit den Akten eingelangten Druckschriften sowie jene, die sich auf die 
Archivalien und deren Inhalt oder auf das Archivwesen beziehen, sind in die 
Amtsbibliothek eingereiht worden. 
Das beim Evangelischen Oberkirchenrat A.B., beim Evangelischen 
Oberkirchenrat A.u.H.B sowie beim Kirchenamt seit 1940 eingelangte oder 
entstandene Schriftgut wird von der Registratur verwaltet und gehört nicht zum 
Archivbestand. 
Die im Kirchenamt verwahrten Zweitschriften der Matriken gehören ebenfalls 
nicht zum Archivbestand, denn es handelt sich hier teils um Zweitschriften von 
Personenstandsregistern, teils um Kirchenbuchzweitschriften vergleichbaren 
Inhaltes. Sie werden aber von Archivmitarbeitern verwaltet.
9 
Die im Kirchenamt verwahrten 
Matriken sind: 
• Zweitschriften der Matriken aller 
evangelischer Pfarrgemeinden 
Österreichs ab Jahrgang 1849 bzw. ab 
Gründung der jeweiligen Pfarrgemeinde 
bis in die Gegenwart 
• Zweitschriften von Matriken der 
evangelischen Pfarrgemeinden in der 
Bukowina sowie der evangelischen 
Pfarrgemeinden in Abbazia, Bozen-Gries, 
Cilli, Görz, Laibach, Marburg, Meran, 
Pola, Triest ab Jahrgang 1849 bzw. ab 
Gründung der jeweiligen Pfarrgemeinde 
bis 1915 und Venedig bis 1865 
• Kopien von Kirchenbüchern 
evangelischer Pfarrgemeinden in 
Nordsiebenbürgen
In der Zwischenkriegszeit haben die Nachfolgestaaten der Donaumonarchie 
auch beim Evangelischen Oberkirchenrat Ansprüche auf Archivmaterial 
geltend gemacht. Und zwar: 
10 
• ČSR 1923 
• Jugoslawien 1935 
• Polen 1936. 
Der größte Teil der Matrikenduplikate aus den Nachfolgestaaten wurde 
damals außer Landes gebracht und gilt heute als verschollen. 
Aufzeichnungen über Art und Umfang der abgelieferten Akten fehlen.
Während des 2. Weltkrieges übersiedelte der Evangelische Oberkirchenrat 
nach Bad Goisern und nahm einen Teil der Aktenbestände mit. Der größte 
Teil blieb jedoch im Wiener Amtsgebäude. 
Schäden durch Kriegseinwirkung sind nicht zu beklagen. Es entstanden 
lediglich Moderschäden auf Grund unsachgemäßer Lagerung. 
11 
Der Erhaltungszustand der Bestände 
ist immer noch relativ gut. 
Nur die Konsistorialakten machen 
Sorgen – einige Faszikel sind mit 
Schimmelpilz kontaminiert und für 
die Benützung gesperrt. 
Maßnahmen zur Erhaltung des 
Status quo sind allerdings bereits im 
Gange.
12 
So wird zum Beispiel das 
Aktenmaterial, welches noch 
immer zwischen Aktendeckeln 
aufbewahrt wird, in Archivboxen 
umgebettet.
13 
Der von Schimmelbefall betroffene 
Bestand ist zum Teil bereits von 
einer auf Papierrestaurierung 
spezialisierten Firma grob gereinigt 
worden. 
Die komplette Restaurierung des geschädigten Bestandes wäre zwar 
wünschenswert, ist aber aus finanziellen Gründen derzeit nicht möglich.
Die Unterbringung der Archivbestände ist bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts 
immer mit Schwierigkeiten verbunden gewesen, denn sowohl die Konsistorien als auch 
der Evangelische Oberkirchenrat hatten ständig mit Raumnot zu kämpfen und mussten 
häufig die Amtslokalitäten wechseln. Für die Lagerung der Archivalien standen nur 
Schränke in den Amtsräumen oder auf den Gängen davor zur Verfügung. 
Erst in dem 1972 fertig gestellten 
Verwaltungsgebäude der Evangelischen Kirche 
ist für eigene Archivräume zur Unterbringung von 
Archivalien, Matrikenduplikaten und nicht mehr 
für die laufende Verwaltung nötige 
Registraturbestände gesorgt worden. 
Sie befinden sich im Kellergeschoß und wurden 
nach und nach mit Mobilregalen ausgestattet 
(1972 Mobilregale der Firma Werthheim, 1990 
Pohlschröder Archivregalanlage, 1996 und 2002 
Mobilregale der Firma Forster). 
Einen eigenen Benützerraum gibt es nicht. Die 
Betreuung mehrerer Besucher gleichzeitig ist 
daher nicht möglich. 
14
Für Registrierung und Archivierung war anfangs der beiden Konsistorien dienende 
Sekretär, dann ein Kanzleibeamter (Registrator) zuständig. 
In der bereits 1784 für die oberste evangelische Kirchenbehörde erlassenen, als 
Manipulationsunterricht bezeichneten Kanzlei- bzw. Geschäftsordnung sind die Art 
der Behandlung und Registrierung der einlangenden Geschäftsstücke sowie die 
Aufgaben des Kanzleipersonals sehr detailliert festgelegt, weiters ist die Führung 
von Protokollen, Indizes und der allgemein üblichen amtlichen Hilfsbücher sowie 
eine Aktenzählung, die mit jedem Solarjahr beginnen soll, vorgeschrieben. Die 
Kanzlei- bzw. Geschäftsordnung enthält auch interessante Informationen über die 
damals übliche Archivierung. 
Bemühungen um die Anstellung eines eigenen Archivars scheinen erst 1939/40 auf 
Anregung des Archivamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland erfolgt zu 
sein. Die verstärkte Zusammenarbeit mit der Deutschen Evangelischen Kirche 
zwischen 1939 und 1945 führte unter anderem zur Schaffung eines 
landeskirchlichen Archivamtes beim Evangelischen Oberkirchenrat in Wien, zur 
Systemisierung einer landeskirchlichen Pfarrstelle für den Archiv- und 
Matrikendienst sowie zur Verlautbarung einer "Archivordnung für die Evangelische 
Kirche in Österreich", welche bei Pfarrämtern, Senioraten und Superintendenturen 
Anwendung finden sollte, auf das Archiv beim Evangelischen Oberkirchenrat aber 
keine sichtbare Auswirkung hatte. 
15
In den Akten der Nachkriegszeit ist weder die Existenz der Pfarrstelle für den 
Archiv- und Matrikendienst noch des oben erwähnten Archivamtes belegt. 
Seit 1949 hat der Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.u.H.B. gemäß 
Kirchenverfassung die Aufgabe, ein gemeinsames Archiv der Landeskirche, 
der Kirche A.B. und der Kirche H.B. zu verwalten. Die Bestände des Archivs 
sind seither von jenen der Registratur getrennt. 
Das Archiv war von da an Teil der Kirchenkanzlei (seit 1990 Kirchenamt A.B.). 
Der Archivbestand diente weiterhin vorwiegend der Behördenarbeit und nur 
selten wissenschaftlichen Zwecken. Die Anstellung eines Archivars erschien 
nicht notwendig. 
1973 wurde Frau Dr. Stefanie Nadherny-Prochaska mit der Leitung des 
Archivs beauftragt. Von der Bedeutung der hier verwahrten Quellen für die 
wissenschaftliche Forschung überzeugt bemühte sie sich um die Anstellung 
eines eigenen Mitarbeiters für das Archiv. Dies wurde schließlich 1978 
bewilligt. 
16
17 
Nach der Pensionierung von Frau Dr. Nadherny-Prochaska im Jahr 1986 
hatte zunächst der Bischof der Evangelischen Kirche in Österreich die 
Verantwortung für das Archiv übernommen. 
Gemäß der mit 1. Mai 1991 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des 
Evangelischen Oberkirchenrates A.B. und der mit 1. Jänner 1992 in Kraft 
getretenen Geschäftsordnung des Kirchenamtes A.B. wurde der 
Arbeitsbereich Archiv einem Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrates 
A.B. zugewiesen, ohne dieses Mitglied ausdrücklich festzulegen, und das 
Archiv der Abteilung IV (Allgemeine Verwaltung) des Kirchenamtes 
unterstellt. 
Die Geschäftsordnung des Evangelischen Kirchenamtes A.B. aus 2008 
weist Archiv, Matrikenwesen und Registratur dem juristischen 
Oberkirchenrat zu. Sie werden seit September 2012 von Oberkirchenrat 
Dr.Heinz Tichy (okr-jur@evang.at) geleitet 
Für die Bearbeitung von Anfragen, die Betreuung von Besuchern, 
Ordnungs- und Erschließungsarbeiten ist Frau Dr. Waltraud Stangl 
(archiv@evang.at) zuständig.
Die vordringlichsten Aufgaben der für das Archiv der Evangelischen Kirche im 
Kirchenamt A.B. Zuständigen sind neben der allgemeinen Verwaltung des 
Archivs und der Matriken, der Bearbeitung von Anfragen und der Betreuung 
von Besuchern: 
18 
• die Fortsetzung der Maßnahmen zur Erhaltung des 
Archivbestandes 
• die Schaffung einer Archivordnung (sie liegt bereits im Entwurf 
vor) und einer Benutzerordnung 
• die Mitarbeit an der Erstellung einer neuen Schriftgutordnung für 
die Registratur 
• die Unterstützung von Matrikendigitalisierungsprojekten 
evangelischer Pfarrgemeinden in Österreich.
19 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und herzliche Grüße aus Wien! 
Dr. Heinz Tichy Dr. Waltraud Stangl

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Archive of the Protestant Church in Austria in the Ecclesiastical Office (AT)

  • 1. 1 DAS ARCHIV DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN ÖSTERREICH IM KIRCHENAMT A.B. Das Archiv der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich im Kirchenamt A.B. befindet sich im Amtsgebäude der Evangelischen Kirche in Wien 18, Severin Schreiber Gasse 3.
  • 2. 2 Es verwahrt die Archivalien der seit 1785 in Wien unter verschiedenen Bezeichnungen amtierenden obersten evangelischen Kirchenbehörde für die Österreichischen und Böhmischen Länder, Galizien, die Bukowina, Krain, das Küstenland und bis 1865 auch Venedig, beziehungsweise für die Republik Österreich, und befand sich immer in der Verwaltung dieser Behörde. Material zur Geschichte des Protestantismus in Ungarn und den ehemaligen ungarischen Landesteilen ist hingegen kaum vorhanden.
  • 3. 3 Bei den Archivalien handelt es sich um die • Akten des Konsistoriums A.C. 1784-1861 (334 Faszikel) • Akten des Konsistoriums H.C. 1784-1861 (292 Faszikel) • Akten der Evangelisch-Theologischen Fakultät 1819-50 (34 Faszikel) • Akten der Conrad Friedrich Ludwig von Wülcknitz'schen Stiftung 1796- 1864 (39 Faszikel) • Akten der Stiftungen seiner Durchlaucht des Herrn Otto Victor Fürsten von Schönburg-Waldenburg 1829-64 (20 Faszikel) • Akten der Stiftung zur Dotation des Pastorates und der Schule von Hallstatt und Obertraun 1835-1868 (7 Faszikel) • Präsidialakten 1829-1940 (41 Faszikel) • Akten des Evangelischen Oberkirchenrates 1861-1939 (ursprünglich 968 Faszikel)
  • 4. Die Protokolle und Indexbücher zu den Akten sind erhalten und dienen noch heute als Findbehelfe. 4
  • 5. 5 Die Bestände umfassen insgesamt ca. 240 Laufmeter und beinhalten: • Quellen zur Geschichte der evangelischen Kirchenleitung, zur Geschichte des österreichischen Protestantismus im Allgemeinen und der Evangelischen Landeskirche Österreichs im Besonderen • Personalakten von Personen, die im Dienst der Evangelischen Kirche in Österreich standen beziehungsweise stehen • Prüfungsakten der Predigtamtskandidaten • Material zur Entstehung und Entwicklung evangelischer Pfarrgemeinden, evangelischer Ausbildungsstätten und karitativer Einrichtungen, evangelischer Vereine und Stiftungen • Schriftstücke betreffend die Glaubensangelegenheiten der "Religionsverwandten", Schlichten von Streitigkeiten, Kirchenzucht und die Regelungen des liturgischen Lebens • Vorschläge zur Approbierung von gottesdienstlichen und katechetischen Büchern.
  • 6. Die ältesten aus dem Jahr 1784 stammenden Archivalien des Archivs sind beim k.k. Konsistorium in Teschen, Schlesien, entstanden. Diese kirchliche Behörde ging aus dem 1749 für die Evangelischen Österreichisch-Schlesiens errichteten Konsistorium hervor und ist nach Erlassen des Toleranzpatentes mit Hofdekret vom 22. Juli 1784 in eine zentrale Kirchenbehörde für die in den deutschen Provinzen Österreichs lebenden Evangelischen Augsburger Konfession umgewandelt worden. Seit 1785 hat das k.k. Konsistorium Augsburger Confession (i.d.F. A.C. oder A.B. für Augsburger Bekenntnis, entspricht der Konfessionsbezeichnung "lutherisch") seinen Amtssitz in Wien. Im gleichen Jahr kam es auch zur Errichtung eines eigenen Konsistoriums für die Evangelischen Helvetischen Bekenntnisses (i.d.F. H.B. oder H.C. für Helvetische Confession, entspricht der Konfessionsbezeichnung "reformiert"), das ebenfalls in Wien amtierte. Die beiden Konsistorien waren landesfürstliche evangelisch-geistliche Zentralbehörden, welche die landesherrlichen Rechte über die evangelische Kirche zu wahren, wichtigere evangelische Angelegenheiten zu begutachten und in rein geistlichen Angelegenheiten als höchste Instanz selbständig zu entscheiden hatten. 6
  • 7. Durch das kaiserliche Patent vom 8. April 1861 (Protestantenpatent) wurde verfügt, dass die bisherigen Konsistorien beider Bekenntnisse fortan die Bezeichnung k.k. Evangelischer Oberkirchenrat zu führen hätten. Der Wirkungskreis des k.k. Evangelischen Oberkirchenrates war im Allgemeinen nach der bisherigen Amtswirksamkeit der evangelischen Konsistorien Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses bestimmt. Die Akten des Evangelischen Oberkirchenrates aus den Jahren 1861 bis 1939 (die jüngeren gehören zum Registraturbestand) sind der umfangreichste Bestand des Archivs. Bei den Präsidialakten handelt es sich um Schriftstücke, die an den Präsidenten der beiden Konsistorien beziehungsweise des Evangelischen Oberkirchenrates gerichtet waren oder von diesem verfasst wurden. Die Akten der Konsistorien sowie die der Protestantischen Lehranstalt, die Präsidialakten und die Stiftungsakten sind zum größten Teil chronologisch geordnet. Der Aktenbestand des Oberkirchenrates ist nicht mehr nach den jährlich fortlaufenden Geschäftszahlen abgelegt worden, sondern nach Betreffen (Materien). 7
  • 8. 8 Zu diesen Beständen sind in den letzten Jahren acht Teilnachlässe verstorbener Amtsträger sowie Altbestände einiger evangelischer Vereine und Werke ins Archiv übernommen worden. Sie sind noch ungeordnet. Die mit den Akten eingelangten Druckschriften sowie jene, die sich auf die Archivalien und deren Inhalt oder auf das Archivwesen beziehen, sind in die Amtsbibliothek eingereiht worden. Das beim Evangelischen Oberkirchenrat A.B., beim Evangelischen Oberkirchenrat A.u.H.B sowie beim Kirchenamt seit 1940 eingelangte oder entstandene Schriftgut wird von der Registratur verwaltet und gehört nicht zum Archivbestand. Die im Kirchenamt verwahrten Zweitschriften der Matriken gehören ebenfalls nicht zum Archivbestand, denn es handelt sich hier teils um Zweitschriften von Personenstandsregistern, teils um Kirchenbuchzweitschriften vergleichbaren Inhaltes. Sie werden aber von Archivmitarbeitern verwaltet.
  • 9. 9 Die im Kirchenamt verwahrten Matriken sind: • Zweitschriften der Matriken aller evangelischer Pfarrgemeinden Österreichs ab Jahrgang 1849 bzw. ab Gründung der jeweiligen Pfarrgemeinde bis in die Gegenwart • Zweitschriften von Matriken der evangelischen Pfarrgemeinden in der Bukowina sowie der evangelischen Pfarrgemeinden in Abbazia, Bozen-Gries, Cilli, Görz, Laibach, Marburg, Meran, Pola, Triest ab Jahrgang 1849 bzw. ab Gründung der jeweiligen Pfarrgemeinde bis 1915 und Venedig bis 1865 • Kopien von Kirchenbüchern evangelischer Pfarrgemeinden in Nordsiebenbürgen
  • 10. In der Zwischenkriegszeit haben die Nachfolgestaaten der Donaumonarchie auch beim Evangelischen Oberkirchenrat Ansprüche auf Archivmaterial geltend gemacht. Und zwar: 10 • ČSR 1923 • Jugoslawien 1935 • Polen 1936. Der größte Teil der Matrikenduplikate aus den Nachfolgestaaten wurde damals außer Landes gebracht und gilt heute als verschollen. Aufzeichnungen über Art und Umfang der abgelieferten Akten fehlen.
  • 11. Während des 2. Weltkrieges übersiedelte der Evangelische Oberkirchenrat nach Bad Goisern und nahm einen Teil der Aktenbestände mit. Der größte Teil blieb jedoch im Wiener Amtsgebäude. Schäden durch Kriegseinwirkung sind nicht zu beklagen. Es entstanden lediglich Moderschäden auf Grund unsachgemäßer Lagerung. 11 Der Erhaltungszustand der Bestände ist immer noch relativ gut. Nur die Konsistorialakten machen Sorgen – einige Faszikel sind mit Schimmelpilz kontaminiert und für die Benützung gesperrt. Maßnahmen zur Erhaltung des Status quo sind allerdings bereits im Gange.
  • 12. 12 So wird zum Beispiel das Aktenmaterial, welches noch immer zwischen Aktendeckeln aufbewahrt wird, in Archivboxen umgebettet.
  • 13. 13 Der von Schimmelbefall betroffene Bestand ist zum Teil bereits von einer auf Papierrestaurierung spezialisierten Firma grob gereinigt worden. Die komplette Restaurierung des geschädigten Bestandes wäre zwar wünschenswert, ist aber aus finanziellen Gründen derzeit nicht möglich.
  • 14. Die Unterbringung der Archivbestände ist bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts immer mit Schwierigkeiten verbunden gewesen, denn sowohl die Konsistorien als auch der Evangelische Oberkirchenrat hatten ständig mit Raumnot zu kämpfen und mussten häufig die Amtslokalitäten wechseln. Für die Lagerung der Archivalien standen nur Schränke in den Amtsräumen oder auf den Gängen davor zur Verfügung. Erst in dem 1972 fertig gestellten Verwaltungsgebäude der Evangelischen Kirche ist für eigene Archivräume zur Unterbringung von Archivalien, Matrikenduplikaten und nicht mehr für die laufende Verwaltung nötige Registraturbestände gesorgt worden. Sie befinden sich im Kellergeschoß und wurden nach und nach mit Mobilregalen ausgestattet (1972 Mobilregale der Firma Werthheim, 1990 Pohlschröder Archivregalanlage, 1996 und 2002 Mobilregale der Firma Forster). Einen eigenen Benützerraum gibt es nicht. Die Betreuung mehrerer Besucher gleichzeitig ist daher nicht möglich. 14
  • 15. Für Registrierung und Archivierung war anfangs der beiden Konsistorien dienende Sekretär, dann ein Kanzleibeamter (Registrator) zuständig. In der bereits 1784 für die oberste evangelische Kirchenbehörde erlassenen, als Manipulationsunterricht bezeichneten Kanzlei- bzw. Geschäftsordnung sind die Art der Behandlung und Registrierung der einlangenden Geschäftsstücke sowie die Aufgaben des Kanzleipersonals sehr detailliert festgelegt, weiters ist die Führung von Protokollen, Indizes und der allgemein üblichen amtlichen Hilfsbücher sowie eine Aktenzählung, die mit jedem Solarjahr beginnen soll, vorgeschrieben. Die Kanzlei- bzw. Geschäftsordnung enthält auch interessante Informationen über die damals übliche Archivierung. Bemühungen um die Anstellung eines eigenen Archivars scheinen erst 1939/40 auf Anregung des Archivamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland erfolgt zu sein. Die verstärkte Zusammenarbeit mit der Deutschen Evangelischen Kirche zwischen 1939 und 1945 führte unter anderem zur Schaffung eines landeskirchlichen Archivamtes beim Evangelischen Oberkirchenrat in Wien, zur Systemisierung einer landeskirchlichen Pfarrstelle für den Archiv- und Matrikendienst sowie zur Verlautbarung einer "Archivordnung für die Evangelische Kirche in Österreich", welche bei Pfarrämtern, Senioraten und Superintendenturen Anwendung finden sollte, auf das Archiv beim Evangelischen Oberkirchenrat aber keine sichtbare Auswirkung hatte. 15
  • 16. In den Akten der Nachkriegszeit ist weder die Existenz der Pfarrstelle für den Archiv- und Matrikendienst noch des oben erwähnten Archivamtes belegt. Seit 1949 hat der Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.u.H.B. gemäß Kirchenverfassung die Aufgabe, ein gemeinsames Archiv der Landeskirche, der Kirche A.B. und der Kirche H.B. zu verwalten. Die Bestände des Archivs sind seither von jenen der Registratur getrennt. Das Archiv war von da an Teil der Kirchenkanzlei (seit 1990 Kirchenamt A.B.). Der Archivbestand diente weiterhin vorwiegend der Behördenarbeit und nur selten wissenschaftlichen Zwecken. Die Anstellung eines Archivars erschien nicht notwendig. 1973 wurde Frau Dr. Stefanie Nadherny-Prochaska mit der Leitung des Archivs beauftragt. Von der Bedeutung der hier verwahrten Quellen für die wissenschaftliche Forschung überzeugt bemühte sie sich um die Anstellung eines eigenen Mitarbeiters für das Archiv. Dies wurde schließlich 1978 bewilligt. 16
  • 17. 17 Nach der Pensionierung von Frau Dr. Nadherny-Prochaska im Jahr 1986 hatte zunächst der Bischof der Evangelischen Kirche in Österreich die Verantwortung für das Archiv übernommen. Gemäß der mit 1. Mai 1991 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Evangelischen Oberkirchenrates A.B. und der mit 1. Jänner 1992 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Kirchenamtes A.B. wurde der Arbeitsbereich Archiv einem Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrates A.B. zugewiesen, ohne dieses Mitglied ausdrücklich festzulegen, und das Archiv der Abteilung IV (Allgemeine Verwaltung) des Kirchenamtes unterstellt. Die Geschäftsordnung des Evangelischen Kirchenamtes A.B. aus 2008 weist Archiv, Matrikenwesen und Registratur dem juristischen Oberkirchenrat zu. Sie werden seit September 2012 von Oberkirchenrat Dr.Heinz Tichy (okr-jur@evang.at) geleitet Für die Bearbeitung von Anfragen, die Betreuung von Besuchern, Ordnungs- und Erschließungsarbeiten ist Frau Dr. Waltraud Stangl (archiv@evang.at) zuständig.
  • 18. Die vordringlichsten Aufgaben der für das Archiv der Evangelischen Kirche im Kirchenamt A.B. Zuständigen sind neben der allgemeinen Verwaltung des Archivs und der Matriken, der Bearbeitung von Anfragen und der Betreuung von Besuchern: 18 • die Fortsetzung der Maßnahmen zur Erhaltung des Archivbestandes • die Schaffung einer Archivordnung (sie liegt bereits im Entwurf vor) und einer Benutzerordnung • die Mitarbeit an der Erstellung einer neuen Schriftgutordnung für die Registratur • die Unterstützung von Matrikendigitalisierungsprojekten evangelischer Pfarrgemeinden in Österreich.
  • 19. 19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und herzliche Grüße aus Wien! Dr. Heinz Tichy Dr. Waltraud Stangl