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Evergreen: die Einwilligung
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Alles über den ursprünglichen Zweck hinaus
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Einwilligung.
Wer darf was wie wofür tun?
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Kauf und manche Miete sind illegal!
Kriterium: Einwilligung muss wirksam
widerrufbar sein. Das ist nicht möglich
bei Übergabe einer Excel-Tabelle.
Die Adressen müssen also beim Vermieter
bleiben. Der Mieter darf sie „nicht bekommen“.
 Lettershop-Modell: Der Vermieter versendet
für den Mieter unsichtbar dessen Content
im eigenen (des Vermieters) Namen.
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2. Adressen (nur)
mündlich erhoben
Quelle: Flickr-User Maryland GovPics (CC-BY 2.0)
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Mündliche Adresserhebung
Adresse wurde mündlich erfasst:
• Variante 1: telefonisch
• Variante 2: auf einer Messe (mündlich, Visitenkarte).
In beiden Fällen bestreitet der Adressat, eine
Einwilligung erklärt zu haben. Beweisproblem!
Lösungsmöglichkeiten:
• schriftliche Einwilligungserklärung: möglich z. B. auf einer Messe,
„umständlich“/“aufdringlich“
• nachgelagertes („komfortables“?) DOI-Verfahren
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3. CSA-Kriterien vs.
gesetzliche Anforderungen
Quelle: Flickr-User Michael Coghlan (CC-BY
2.0)
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Wenn die CSA strenger ist
Fall 1: Unternehmen konnte DOI-konforme Datenerhebung
nachweisen. Die CSA hielt die Einwilligung aber nicht für „gut“,
weil mehrere Einwilligungen in einer Erklärung zusammen
gefasst waren.
Bewertung: Es gibt keine Gesetzesregelung, nach der die Abgabe zweier Einwilligungen in einer
Erklärung unzulässig oder unwirksam sind. Wenn das DOI-Verfahren ansonsten
gesetzeskonform war, fordert die CSA mehr als das Gesetz.
Fall 2: Ein technisches Aufnahmekriterium der CSA wurde nicht
erfüllt (hier konkret fehlte der List-Unsubscribe-Header).
Bewertung: Auch zu List-Unsubscribe-Headern sieht das Gesetz keine Regelung vor. Auch hier
fordert die CSA etwas, das gesetzlich nicht gefordert ist.
Nichtsdestotrotz gilt: Wer im CSA-Club mitspielen will, muss die Hausregeln beachten.
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4. Der Dritte hat einen
Fehler gemacht!
Quelle: Flickr-User J E Theriot (CC-BY 2.0)
www.stiegler-legal.com 13RA Stiegler, Stiegler Legal
Dritter macht Fehler
Fall: Unternehmen lässt Adressen über einen Dritten (hier: ein
Marktforschungsinstitut) qualifizieren. Dieser Dritte hat, soweit
erkennbar, „ein falsches Kennzeichen gesetzt“, also im Ergebnis
eine Einwilligung angenommen, die keine war.
• Problem 1: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Regresses
gegenüber dem Dritten: Schadensersatz, aber nur, wenn Schaden
verschuldet verursacht. Der Nachweis dieser Schadensverursachung ist
oft schwierig zu führen.
• Problem 2: Weitergabe personenbezogener Daten an einen Dritten?
Auftragsdatenverarbeitung (ADV) vereinbart?
 Daten gehören nur bei gutem Grund in die Hände eines
Dritten!
www.stiegler-legal.com 14RA Stiegler, Stiegler Legal
5. „1997 war das noch erlaubt,
dann wurde es verboten.“
Quelle: Flickr-User Morten Diesen (CC-BY
2.0)
www.stiegler-legal.com 15RA Stiegler, Stiegler Legal
Rechtshistorie
Fall: Eine E-Mail-Adresse wurde 1997 erhoben, als die
Regelung des heutigen § 7 UWG noch nicht existierte, und
befand sich seitdem im Verteiler. Heute bestreitet der Inhaber
der Adresse, eine Einwilligung abgegeben zu haben.
• Wohl unstreitig: Wir haben keine Einwilligung, obwohl wir nach dem heutigen § 7 Abs. 2 UWG
eine brauchen.
• Veränderte Rechtslagen wirken grundsätzlich nicht rückwirkend, aber durchaus ab ihrem
Inkrafttreten. Das heißt, das Einwilligungserfordernis besteht spätestens seitdem.
• Möglichkeit des Trostes: „Belästigung“ bzw. „belästigende Werbung“ war schon vor 2004 als
Fallgruppe der unlauteren Wettbewerbshandlung anerkannt.
Deshalb notieren Sie sich und archivieren Sie für jeden
Empfänger den Inhalt, die Quelle und Zeit seiner
Einwilligungserklärung!
www.stiegler-legal.com 16RA Stiegler, Stiegler Legal
… und dann war da noch …
Quelle: Flickr-User Eran Sandler (CC-BY 2.0)
www.stiegler-legal.com 17RA Stiegler, Stiegler Legal
… Sonstiges
1. „Woher die Adresse kommt und ob die
Adresse schon angeschrieben wurde, kann
leider nicht festgestellt werden.“
2. Das Unternehmen ging davon aus, dass
kroatisches Recht anzuwenden sei.
„Demnach kann jeder angeschrieben
werden, solange ein Abmeldelink vorhanden
ist.“
Übrigens: Die Ansicht zur Rechtslage in Kroatien ist nicht korrekt.  Art. 111 Abs. 1
Kroatiens Law on Telecommunications (Zakon o Telekomunikacijama).
Es gibt lediglich eine § 7 Abs. 3 UWG vergleichbare Ausnahme.
www.stiegler-legal.com 18RA Stiegler, Stiegler Legal
Art. 111 Abs. 1-3 (Kroatien) (übersetzt)
Neželjena telekomunikacijska priopćenja
1) Uporaba pozivnih sustava s i bez ljudskog posredovanja,
telefaks uređaja ili elektroničke pošte u svrhu izravne
promidžbe dopuštena je samo uz prethodno pribavljenu
privolu korisnika usluga.
2) Primjena tehničkih sustava za pribavljanje privole iz stavka
1. ovoga članka smatra se izravnom promidžbom i nije
dopuštena.
3) Fizička ili pravna osoba trgovac može se koristiti podacima
o elektroničkim adresama, dobivenim od svojih potrošača
u svrhu prodaje proizvoda i usluga, za izravnu promidžbu
samo vlastitih sličnih proizvoda ili usluga, uz uvjet da ti
potrošači imaju jasnu mogućnost besplatnog i
jednostavnog prigovora na takvu uporabu podataka o
elektroničkim adresama prigodom njihova prikupljanja i
prigodom primitka svake poruke, u slučaju da potrošač nije
unaprijed odbio takvu uporabu podataka.
Unangeforderte Telekommunikationspresse
1) Die Verwendung von Ruf-Systeme mit und ohne
menschlichen Eingriff, per Fax oder elektronischer Post
für die Zwecke der Direktwerbung ist nur mit zuvor
erhaltenen Zustimmung der Dienstnutzer gestattet.
2) Der Einsatz von technischen Systemen zur Zustimmung
gemäß Absatz 1 dieses Artikels genannten ist die direkte
Förderung und ist nicht zulässig.
3) Eine natürliche oder juristische Person/Händler kann
Daten über elektronische Adressen, die von ihren
Kunden für die Zwecke der Verkauf von Produkten und
Dienstleistungen für die direkte Förderung von nur
ihren eigenen ähnlichen Produkten oder
Dienstleistungen geliefert verwenden, sofern diese den
Verbrauchern eine klare Möglichkeit, kostenlos und
einfach zu einer solchen Nutzung der Daten zu
widersprechen elektronischen Adressen bei der
Gewinnung und anlässlich der Empfang jeder Nachricht,
wenn der Kunde nicht verweigert eine solche Verwendung
von Daten vorbestellt.
www.stiegler-legal.com 19RA Stiegler, Stiegler Legal
Art. 111 Abs. 4, 5 (Kroatien)
(übersetzt)
4) Nije dopušteno, u svrhu izravne promidžbe, slanje
elektroničke pošte u kojoj se pogrješno prikazuje ili prikriva
identitet pošiljatelja u čije ime se šalje priopćenje, ili bez
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5) Odredbe iz stavka 1. i 3. ovoga članka ne primjenjuju se na
neautomatizirane pozive pravnim osobama u svrhu izravne
promidžbe.
4) Es ist nicht für die Zwecke der Direktwerbung erlaubt, das
Versenden von E-Mails, die fälschlicherweise angezeigt
werden, bei der die Identität des Absenders, in dessen
Auftrag er an die Presse geschickt wird, oder ohne die
korrekte elektronische Adresse, an die der Empfänger,
ohne Kosten, senden Sie eine Anfrage, solche Aussagen
zu deaktivieren.
5) Die Absätze 1 und 3 dieses Artikels gelten nicht für nicht-
automatisierte Anrufe, die juristischen Personen für die
Zwecke der Direktförderung beantragen.
www.stiegler-legal.com 20RA Stiegler, Stiegler Legal
Workshop gefällig?
Hands On: Workshops für vollständige rechtssichere
Anmeldeprozesse von der ersten Webseite mit Formular
über DOI-Mail bis zu den Landeseiten. Die dort erstellten
Inhalte sind fertig zum Einbau in die Systeme.
Geplante Termine:
• 15.09.2015: Frankfurt
• 22.09.2015: Hamburg
• 23.09.2015: Berlin
• 25.09.2015: Köln
• 29.09.2015: München
Teilnahmegebühr p. P.: 395,00 € (netto)
(Frühbucher- und Gruppenrabatte)
www.stiegler-legal.com 21RA Stiegler, Stiegler Legal
RA Frank Stiegler
Martin-May-Straße 10
60594 Frankfurt
Fon: +49 69 96866084
E-Mail: stiegler@stiegler-legal.com
Für alles Weitere
www.stiegler-legal.com 22RA Stiegler, Stiegler Legal
Bildquellenangaben / Image Sources
• S. 2 (Frauen an Theke): Flickr-User Alan Cleaver:
https://www.flickr.com/photos/alancleaver/4297836062
(CC-BY 2.0)
• S. 5 (Dreiergruppe): Flickr-User Maryland GovPics:
https://www.flickr.com/photos/mdgovpics/6332404607/
(CC-BY 2.0)
• S. 7 (Fahrrad nicht abstellen): Flick-User Michael Coghlan:
https://www.flickr.com/photos/mikecogh/6458855341/
(CC-BY SA 2.0)
• S. 9 (Fingerzeigehaus): Flickr-User J E Theriot:
https://www.flickr.com/photos/jetheriot/5446287025/
(CC-BY 2.0)
• S. 11 (History Museum): Flickr-User Morten Diesen:
https://www.flickr.com/photos/mortendiesen/8091682612/
(CC-BY 2.0)
• S. 13 (Legosteine): Flickr-User Eran Sandler:
https://www.flickr.com/photos/ogimogi/2253657555/
(CC-BY 2.0)
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Fachwissen und Inxmail Professional Know-how.
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verpassen Sie keine Webinare. www.inxmail.de/newsletter
Inxmail Blog: Aktuelle Themen und Trends aus dem
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  • 1. In Zusammenarbeit mit www.stiegler-legal.com Die E-Mail-Marketinglösung für Profis! www.inxmail.de 5 Double Opt-in Fehler, die Ihrem Ruf schaden und Geld kosten Webinar mit Stiegler Legal 9. Juli 2015
  • 2. In Zusammenarbeit mit www.stiegler-legal.com Referenten www.inxmail.de +49 761 296979 470 schiffelholz@inxmail.de www.inxmail.de Referent: Frank Stiegler, Stiegler Legal Moderator: Roman Schiffelholz, Inxmail +49 69 96866084 stiegler@stiegler-legal.com www.stiegler-legal.com
  • 3. In Zusammenarbeit mit www.stiegler-legal.com Inxmail – der E-Mail-Marketingexperte  Dienstleister für professionelles E-Mail-Marketing seit 15 Jahren.  International: Australien, Italien, Frankreich. Hauptsitz Deutschland.  100+ Mitarbeiter in Deutschland.  2.000+ Kunden und Erfolgsgeschichten in 20 Ländern.  Inxmail Professional: E-Mail-Marketing-Versandlösung  Führend bei der Anbindung an andere Systeme. www.inxmail.de
  • 4. www.stiegler-legal.com 4RA Stiegler, Stiegler Legal 5 Double-Opt-In-Fehler, die Ihrem Ruf schaden und Geld kosten Webinar mit Inxmail, 9. Juli 2015
  • 5. www.stiegler-legal.com 5RA Stiegler, Stiegler Legal 1. Adressen gekauft (oder falsch gemietet) Quelle: Flickr-User Alan Cleaver (CC-BY 2.0)
  • 6. www.stiegler-legal.com 6RA Stiegler, Stiegler Legal Evergreen: die Einwilligung Eine gute Einwilligungserklärung beantwortet alle Aspekte der folgenden Frage: Alles über den ursprünglichen Zweck hinaus Gehende (inkl. Abgleich/Anreicherung mit anderen Daten) erfordert ebenfalls eine Einwilligung. Wer darf was wie wofür tun?
  • 7. www.stiegler-legal.com 7RA Stiegler, Stiegler Legal Kauf und manche Miete sind illegal! Kriterium: Einwilligung muss wirksam widerrufbar sein. Das ist nicht möglich bei Übergabe einer Excel-Tabelle. Die Adressen müssen also beim Vermieter bleiben. Der Mieter darf sie „nicht bekommen“.  Lettershop-Modell: Der Vermieter versendet für den Mieter unsichtbar dessen Content im eigenen (des Vermieters) Namen.
  • 8. www.stiegler-legal.com 8RA Stiegler, Stiegler Legal 2. Adressen (nur) mündlich erhoben Quelle: Flickr-User Maryland GovPics (CC-BY 2.0)
  • 9. www.stiegler-legal.com 9RA Stiegler, Stiegler Legal Mündliche Adresserhebung Adresse wurde mündlich erfasst: • Variante 1: telefonisch • Variante 2: auf einer Messe (mündlich, Visitenkarte). In beiden Fällen bestreitet der Adressat, eine Einwilligung erklärt zu haben. Beweisproblem! Lösungsmöglichkeiten: • schriftliche Einwilligungserklärung: möglich z. B. auf einer Messe, „umständlich“/“aufdringlich“ • nachgelagertes („komfortables“?) DOI-Verfahren
  • 10. www.stiegler-legal.com 10RA Stiegler, Stiegler Legal 3. CSA-Kriterien vs. gesetzliche Anforderungen Quelle: Flickr-User Michael Coghlan (CC-BY 2.0)
  • 11. www.stiegler-legal.com 11RA Stiegler, Stiegler Legal Wenn die CSA strenger ist Fall 1: Unternehmen konnte DOI-konforme Datenerhebung nachweisen. Die CSA hielt die Einwilligung aber nicht für „gut“, weil mehrere Einwilligungen in einer Erklärung zusammen gefasst waren. Bewertung: Es gibt keine Gesetzesregelung, nach der die Abgabe zweier Einwilligungen in einer Erklärung unzulässig oder unwirksam sind. Wenn das DOI-Verfahren ansonsten gesetzeskonform war, fordert die CSA mehr als das Gesetz. Fall 2: Ein technisches Aufnahmekriterium der CSA wurde nicht erfüllt (hier konkret fehlte der List-Unsubscribe-Header). Bewertung: Auch zu List-Unsubscribe-Headern sieht das Gesetz keine Regelung vor. Auch hier fordert die CSA etwas, das gesetzlich nicht gefordert ist. Nichtsdestotrotz gilt: Wer im CSA-Club mitspielen will, muss die Hausregeln beachten.
  • 12. www.stiegler-legal.com 12RA Stiegler, Stiegler Legal 4. Der Dritte hat einen Fehler gemacht! Quelle: Flickr-User J E Theriot (CC-BY 2.0)
  • 13. www.stiegler-legal.com 13RA Stiegler, Stiegler Legal Dritter macht Fehler Fall: Unternehmen lässt Adressen über einen Dritten (hier: ein Marktforschungsinstitut) qualifizieren. Dieser Dritte hat, soweit erkennbar, „ein falsches Kennzeichen gesetzt“, also im Ergebnis eine Einwilligung angenommen, die keine war. • Problem 1: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Regresses gegenüber dem Dritten: Schadensersatz, aber nur, wenn Schaden verschuldet verursacht. Der Nachweis dieser Schadensverursachung ist oft schwierig zu führen. • Problem 2: Weitergabe personenbezogener Daten an einen Dritten? Auftragsdatenverarbeitung (ADV) vereinbart?  Daten gehören nur bei gutem Grund in die Hände eines Dritten!
  • 14. www.stiegler-legal.com 14RA Stiegler, Stiegler Legal 5. „1997 war das noch erlaubt, dann wurde es verboten.“ Quelle: Flickr-User Morten Diesen (CC-BY 2.0)
  • 15. www.stiegler-legal.com 15RA Stiegler, Stiegler Legal Rechtshistorie Fall: Eine E-Mail-Adresse wurde 1997 erhoben, als die Regelung des heutigen § 7 UWG noch nicht existierte, und befand sich seitdem im Verteiler. Heute bestreitet der Inhaber der Adresse, eine Einwilligung abgegeben zu haben. • Wohl unstreitig: Wir haben keine Einwilligung, obwohl wir nach dem heutigen § 7 Abs. 2 UWG eine brauchen. • Veränderte Rechtslagen wirken grundsätzlich nicht rückwirkend, aber durchaus ab ihrem Inkrafttreten. Das heißt, das Einwilligungserfordernis besteht spätestens seitdem. • Möglichkeit des Trostes: „Belästigung“ bzw. „belästigende Werbung“ war schon vor 2004 als Fallgruppe der unlauteren Wettbewerbshandlung anerkannt. Deshalb notieren Sie sich und archivieren Sie für jeden Empfänger den Inhalt, die Quelle und Zeit seiner Einwilligungserklärung!
  • 16. www.stiegler-legal.com 16RA Stiegler, Stiegler Legal … und dann war da noch … Quelle: Flickr-User Eran Sandler (CC-BY 2.0)
  • 17. www.stiegler-legal.com 17RA Stiegler, Stiegler Legal … Sonstiges 1. „Woher die Adresse kommt und ob die Adresse schon angeschrieben wurde, kann leider nicht festgestellt werden.“ 2. Das Unternehmen ging davon aus, dass kroatisches Recht anzuwenden sei. „Demnach kann jeder angeschrieben werden, solange ein Abmeldelink vorhanden ist.“ Übrigens: Die Ansicht zur Rechtslage in Kroatien ist nicht korrekt.  Art. 111 Abs. 1 Kroatiens Law on Telecommunications (Zakon o Telekomunikacijama). Es gibt lediglich eine § 7 Abs. 3 UWG vergleichbare Ausnahme.
  • 18. www.stiegler-legal.com 18RA Stiegler, Stiegler Legal Art. 111 Abs. 1-3 (Kroatien) (übersetzt) Neželjena telekomunikacijska priopćenja 1) Uporaba pozivnih sustava s i bez ljudskog posredovanja, telefaks uređaja ili elektroničke pošte u svrhu izravne promidžbe dopuštena je samo uz prethodno pribavljenu privolu korisnika usluga. 2) Primjena tehničkih sustava za pribavljanje privole iz stavka 1. ovoga članka smatra se izravnom promidžbom i nije dopuštena. 3) Fizička ili pravna osoba trgovac može se koristiti podacima o elektroničkim adresama, dobivenim od svojih potrošača u svrhu prodaje proizvoda i usluga, za izravnu promidžbu samo vlastitih sličnih proizvoda ili usluga, uz uvjet da ti potrošači imaju jasnu mogućnost besplatnog i jednostavnog prigovora na takvu uporabu podataka o elektroničkim adresama prigodom njihova prikupljanja i prigodom primitka svake poruke, u slučaju da potrošač nije unaprijed odbio takvu uporabu podataka. Unangeforderte Telekommunikationspresse 1) Die Verwendung von Ruf-Systeme mit und ohne menschlichen Eingriff, per Fax oder elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung ist nur mit zuvor erhaltenen Zustimmung der Dienstnutzer gestattet. 2) Der Einsatz von technischen Systemen zur Zustimmung gemäß Absatz 1 dieses Artikels genannten ist die direkte Förderung und ist nicht zulässig. 3) Eine natürliche oder juristische Person/Händler kann Daten über elektronische Adressen, die von ihren Kunden für die Zwecke der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen für die direkte Förderung von nur ihren eigenen ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen geliefert verwenden, sofern diese den Verbrauchern eine klare Möglichkeit, kostenlos und einfach zu einer solchen Nutzung der Daten zu widersprechen elektronischen Adressen bei der Gewinnung und anlässlich der Empfang jeder Nachricht, wenn der Kunde nicht verweigert eine solche Verwendung von Daten vorbestellt.
  • 19. www.stiegler-legal.com 19RA Stiegler, Stiegler Legal Art. 111 Abs. 4, 5 (Kroatien) (übersetzt) 4) Nije dopušteno, u svrhu izravne promidžbe, slanje elektroničke pošte u kojoj se pogrješno prikazuje ili prikriva identitet pošiljatelja u čije ime se šalje priopćenje, ili bez ispravne elektroničke adrese na koju primatelj može, bez naknade, poslati zahtjev za onemogućavanje takvih priopćenja. 5) Odredbe iz stavka 1. i 3. ovoga članka ne primjenjuju se na neautomatizirane pozive pravnim osobama u svrhu izravne promidžbe. 4) Es ist nicht für die Zwecke der Direktwerbung erlaubt, das Versenden von E-Mails, die fälschlicherweise angezeigt werden, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag er an die Presse geschickt wird, oder ohne die korrekte elektronische Adresse, an die der Empfänger, ohne Kosten, senden Sie eine Anfrage, solche Aussagen zu deaktivieren. 5) Die Absätze 1 und 3 dieses Artikels gelten nicht für nicht- automatisierte Anrufe, die juristischen Personen für die Zwecke der Direktförderung beantragen.
  • 20. www.stiegler-legal.com 20RA Stiegler, Stiegler Legal Workshop gefällig? Hands On: Workshops für vollständige rechtssichere Anmeldeprozesse von der ersten Webseite mit Formular über DOI-Mail bis zu den Landeseiten. Die dort erstellten Inhalte sind fertig zum Einbau in die Systeme. Geplante Termine: • 15.09.2015: Frankfurt • 22.09.2015: Hamburg • 23.09.2015: Berlin • 25.09.2015: Köln • 29.09.2015: München Teilnahmegebühr p. P.: 395,00 € (netto) (Frühbucher- und Gruppenrabatte)
  • 21. www.stiegler-legal.com 21RA Stiegler, Stiegler Legal RA Frank Stiegler Martin-May-Straße 10 60594 Frankfurt Fon: +49 69 96866084 E-Mail: stiegler@stiegler-legal.com Für alles Weitere
  • 22. www.stiegler-legal.com 22RA Stiegler, Stiegler Legal Bildquellenangaben / Image Sources • S. 2 (Frauen an Theke): Flickr-User Alan Cleaver: https://www.flickr.com/photos/alancleaver/4297836062 (CC-BY 2.0) • S. 5 (Dreiergruppe): Flickr-User Maryland GovPics: https://www.flickr.com/photos/mdgovpics/6332404607/ (CC-BY 2.0) • S. 7 (Fahrrad nicht abstellen): Flick-User Michael Coghlan: https://www.flickr.com/photos/mikecogh/6458855341/ (CC-BY SA 2.0) • S. 9 (Fingerzeigehaus): Flickr-User J E Theriot: https://www.flickr.com/photos/jetheriot/5446287025/ (CC-BY 2.0) • S. 11 (History Museum): Flickr-User Morten Diesen: https://www.flickr.com/photos/mortendiesen/8091682612/ (CC-BY 2.0) • S. 13 (Legosteine): Flickr-User Eran Sandler: https://www.flickr.com/photos/ogimogi/2253657555/ (CC-BY 2.0)
  • 23. In Zusammenarbeit mit www.stiegler-legal.com Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Mehr Infos und Termine unter www.inxmail.de/academy Praxistipps und How-tos: Umfassendes E-Mail-Marketing- Fachwissen und Inxmail Professional Know-how. Webinare: Melden Sie sich zum Inxmail Newsletter an und verpassen Sie keine Webinare. www.inxmail.de/newsletter Inxmail Blog: Aktuelle Themen und Trends aus dem E-Mail-Marketing und Tipps für Profis. blog.inxmail.de www.inxmail.de