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BILD


Charta der Zeitarbeit
Sitzung des Weltkonzernbetriebsrats der Volkswagen AG
27.-30.11.2012, München
Martin Rosik, Dr. Alexandra Baum-Ceisig
Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit

Präambel:
•Der maßvolle Einsatz von Zeitarbeit ist für Volkswagen ein notwendiges
Flexibilitätsinstrument.
•Das Equal-pay-Prinzip wird im Rahmen eines Stufenplans umgesetzt, die
Entlohnung der Zeitarbeitnehmer im Konzern entwickelt sich anschließend mit
steigender Erfahrung und Qualifizierung analog der Stammbelegschaft.
•Zeitarbeit im Volkswagen Konzern ist immer mit Qualifizierungsangeboten für
die Zeitarbeitskräfte verbunden.
•Zeitarbeit ist neben Berufsausbildung und der Einstellung von
Hochschulabsolventen ein dritter Zugangsweg in die Volkswagen
Stammbelegschaft.
Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit

Begrenzung der Anzahl der Leiharbeitnehmer:
•5% am Standort (Abweichungen sind einvernehmlich möglich).
Equal pay:
•Ein Einarbeitungsentgelt kann gezahlt werden (wird von den Tarifparteien
festgelegt).
•Gleiches Grundentgelt wie die Stammbelegschaft ab dem 10. Monat.
•Weitere Entgeltbestandteile (z.B. Schicht- und Mehrarbeitszuschläge, Urlaubs-
und Weihnachtsgeld) richten sich nach orts- bzw. branchenüblichen, wenn
vorhanden tariflich geregelten Sätzen.
•Leistungsorientierte Entgeltbestandteile wie z.B. Teambonus oder individueller
Leistungsbonus analog Stammbelegschaft (ab dem 2. Jahr der Beschäftigung).
Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit

Equal treatment:
• Gleiche wöchentliche Arbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten etc. wie die
  Stammbelegschaft im Einsatzbereich.
• Gleicher Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und –diensten.
•   Gleicher Zugang zu Unternehmensinformationen.
•   Gleichbehandlung beim Gesundheits- und Arbeitsschutz.
Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit

Begrenzung der Einsatzdauer:
•Max. 36 Monate.
•Mindesteinsatzdauer von sechs Monaten, weitere Vertragsverlängerungen
sollten ebenfalls mindestens sechs Monate betragen.
•Information über Vertragsverlängerung mindestens vier Wochen vor
Vertragsende.
•Abweichungen von Mindesteinsatzdauer etc. wenn Gesetze oder tarifliche
Regelungen dies erlauben.
Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit

Chance auf Übernahme und Qualifizierung:
• Bei nachhaltigem Personalbedarf bevorzugte Übernahme von Zeitarbeitern.
•   Eine Übernahme bereits nach 18 Monaten ist möglich bei Vorliegen
    entsprechender Qualifikation etc..
•   Angebot von fachlich bezogenen Qualifizierungsmaßnahmen (wie
    Stammbelegschaft).
Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit

Rechte der Arbeitnehmervertretungen an den Standorten:
• Informationen zur Anzahl der eingesetzten Zeitarbeitskräfte am Standort
  sowie dem prozentualen Anteil an der Gesamtbelegschaft.
• 5% Richtgröße: abweichende Quoten müssen mit der
  Arbeitnehmervertretung vereinbart werden.
• Alle den Einsatz betreffenden Vertretungsrechte werden durch die
  Arbeitnehmervertreter des Volkswagen Konzerns wahrgenommen, wenn
  gesetzliche oder betriebliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.


Auswahl der Verleihunternehmen:
• Anerkennung der Nachhaltigkeit in den Lieferantenbeziehungen.
•   Zusammenarbeit insbesondere mit Unternehmen, die Tarifverträge und
    Sozialstandards anwenden.
Weiteres Vorgehen

•   Unterzeichnung der Charta der Zeitarbeit im Volkswagen Konzern am
    30.11.2012.
•   Bis zum 30. Juni 2013 ist die Umsetzung der Charta zwischen den tariflichen
    Parteien an den Standorten zu regeln.

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  • 1. BILD Charta der Zeitarbeit Sitzung des Weltkonzernbetriebsrats der Volkswagen AG 27.-30.11.2012, München Martin Rosik, Dr. Alexandra Baum-Ceisig
  • 2. Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit Präambel: •Der maßvolle Einsatz von Zeitarbeit ist für Volkswagen ein notwendiges Flexibilitätsinstrument. •Das Equal-pay-Prinzip wird im Rahmen eines Stufenplans umgesetzt, die Entlohnung der Zeitarbeitnehmer im Konzern entwickelt sich anschließend mit steigender Erfahrung und Qualifizierung analog der Stammbelegschaft. •Zeitarbeit im Volkswagen Konzern ist immer mit Qualifizierungsangeboten für die Zeitarbeitskräfte verbunden. •Zeitarbeit ist neben Berufsausbildung und der Einstellung von Hochschulabsolventen ein dritter Zugangsweg in die Volkswagen Stammbelegschaft.
  • 3. Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit Begrenzung der Anzahl der Leiharbeitnehmer: •5% am Standort (Abweichungen sind einvernehmlich möglich). Equal pay: •Ein Einarbeitungsentgelt kann gezahlt werden (wird von den Tarifparteien festgelegt). •Gleiches Grundentgelt wie die Stammbelegschaft ab dem 10. Monat. •Weitere Entgeltbestandteile (z.B. Schicht- und Mehrarbeitszuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) richten sich nach orts- bzw. branchenüblichen, wenn vorhanden tariflich geregelten Sätzen. •Leistungsorientierte Entgeltbestandteile wie z.B. Teambonus oder individueller Leistungsbonus analog Stammbelegschaft (ab dem 2. Jahr der Beschäftigung).
  • 4. Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit Equal treatment: • Gleiche wöchentliche Arbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten etc. wie die Stammbelegschaft im Einsatzbereich. • Gleicher Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und –diensten. • Gleicher Zugang zu Unternehmensinformationen. • Gleichbehandlung beim Gesundheits- und Arbeitsschutz.
  • 5. Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit Begrenzung der Einsatzdauer: •Max. 36 Monate. •Mindesteinsatzdauer von sechs Monaten, weitere Vertragsverlängerungen sollten ebenfalls mindestens sechs Monate betragen. •Information über Vertragsverlängerung mindestens vier Wochen vor Vertragsende. •Abweichungen von Mindesteinsatzdauer etc. wenn Gesetze oder tarifliche Regelungen dies erlauben.
  • 6. Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit Chance auf Übernahme und Qualifizierung: • Bei nachhaltigem Personalbedarf bevorzugte Übernahme von Zeitarbeitern. • Eine Übernahme bereits nach 18 Monaten ist möglich bei Vorliegen entsprechender Qualifikation etc.. • Angebot von fachlich bezogenen Qualifizierungsmaßnahmen (wie Stammbelegschaft).
  • 7. Eckpunkte der Charta der Zeitarbeit Rechte der Arbeitnehmervertretungen an den Standorten: • Informationen zur Anzahl der eingesetzten Zeitarbeitskräfte am Standort sowie dem prozentualen Anteil an der Gesamtbelegschaft. • 5% Richtgröße: abweichende Quoten müssen mit der Arbeitnehmervertretung vereinbart werden. • Alle den Einsatz betreffenden Vertretungsrechte werden durch die Arbeitnehmervertreter des Volkswagen Konzerns wahrgenommen, wenn gesetzliche oder betriebliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Auswahl der Verleihunternehmen: • Anerkennung der Nachhaltigkeit in den Lieferantenbeziehungen. • Zusammenarbeit insbesondere mit Unternehmen, die Tarifverträge und Sozialstandards anwenden.
  • 8. Weiteres Vorgehen • Unterzeichnung der Charta der Zeitarbeit im Volkswagen Konzern am 30.11.2012. • Bis zum 30. Juni 2013 ist die Umsetzung der Charta zwischen den tariflichen Parteien an den Standorten zu regeln.