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DATUM 30. April 2010
NUMMER 71
SPERRFRIST
Rechte der Fluggäste gestärkt – Fluggesellschaften müssen allge-
meine Geschäftsbedingungen ändern
Mit seinem Urteil vom 29. April 2010 hat der Bundesgerichtshof einige kundenfeindliche
Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der British Airways und der Deutschen
Lufthansa aufgehoben. Das Urteil, das aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bun-
desverband (vzbv) ergangen ist, ist richtungweisend für die ganze Branche, erklärte die Par-
lamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner.
Das Urteil stellt klar, dass Reisende nicht grundsätzlich vom Rück- oder Weiterflug ausge-
schlossen werden dürfen, wenn sie den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antreten. Bisher
legen die Beförderungsbedingen fest, dass die Flugscheine ungültig werden, wenn die Rei-
senden von der gebuchten Flugreihenfolge abweichen. Das Gericht stellt klar, dass dies nur
dann möglich ist, wenn der Fluggast schon bei der Buchung plant, eine Teilstrecke nicht zu
benutzen, um sich einen Preisvorteil zu verschaffen. Die AGB-Klausel geht nach dem Urteil
des BGHs zu weit, da auch Fälle erfasst werden, bei denen die Beförderung nicht ausge-
schlossen werden darf. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich der Fluggast wegen
einer veränderten Terminplanung bereits am Abflughafen der 2.Teils der Flugreise oder in
dessen Nähe befindet oder aber er den 2. Abflugort auf anderem Wege erreicht hat.
Die Fluggesellschaften werden aufgrund des BGH-Urteil ihre allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen an dieses Urteil anpassen müssen. Diese Klarstellung ist ein weiterer Baustein für
verbesserten Verbraucherschutz für die Fluggäste.