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      Presse-Information
Nr. 1006                                                          03. Dezember 2010


Heute mit folgenden Themen:

      – Assistenzsysteme stellen höhere Anforderungen an die Fahrausbildung
      – Verkehrsverstöße werden künftig in der EU grenzüberschreitend verfolgt
      – Elektromobilität nimmt in Deutschland Fahrt auf
      – EU-Gremien beschließen mehr Rechte für Busreisende




Assistenzsysteme stellen höhere Anforderungen an die Fahrausbildung
Bad Windsheim (ARCD) – Die Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen wie ABS und ESP
hat das Fahren entscheidend verändert. Viele Autofahrer vertrauen auf deren fehlerloses
Funktionieren und fahren mit mehr Risiko. Aber: Wird mit immer sicherer werdenden
Fahrzeugen das Fahren wirklich einfacher und bedarf es weniger Fahrausbildung? Auf diese
Fragen ging Prof. Dr. Hans-Peter Krüger von der Universität Würzburg vor rund 1000
Teilnehmern beim 3. Deutschen Fahrlehrerkongress in Berlin ein.

Prof. Krüger warnte davor, dass die neuen Technologien Systemgrenzen und Fehlfunktionen
haben können, die nur durch das Eingreifen des Fahrers bewältigt werden können. Wenn z. B.
ein Abstandswarnsystem durch einen Fehler ein vorausfahrendes Fahrzeug nicht erkennt oder
wenn ein Notbremssystem unnötig auslöst – dann müsse sich der Fahrer unverzüglich ein-
schalten. Viele Fahrzeuglenker seien auf eine solche Situation nicht vorbereitet. Damit könne
das Fahren mit Assistenzsystemen in vielen Fällen sogar deutlich schwieriger sein als ohne
diese Hilfen. Dies bedeute, dass in modern ausgestatteten Fahrzeugen der Fahrer nicht mit
weniger Fahrkönnen auskommt, sondern wegen möglicher Systemfehler davon eher mehr
braucht, so Prof. Krüger.

Deshalb sei in der Fahrausbildung zusätzlich zum Basiskurs ein eigener Ausbildungsblock für
Assistenzsysteme nötig, in dem die Fahranwärter in Handhabung, Wirkungsweise und im richti-
gen Verhalten bei auftretenden Fehlfunktionen unterwiesen werden. Dieser Ausbildungsteil soll-
te nach Auffassung des Experten nicht auf Fahranfänger beschränkt sein, sondern von den
Fahrschulen als Zusatzausbildung auch jenen älteren Fahrern angeboten werden, die eigene
Erfahrungen mit Assistenzsystemen erst im höheren Alter machen. ARCD

Diese Meldung hat 1.815 Zeichen.



Verkehrsverstöße werden künftig in der EU grenzüberschreitend verfolgt
Bad Windsheim (ARCD) – Künftig sollen Verkehrsdelikte EU-weit gesühnt werden. Die
Verkehrsminister der Europäischen Union einigten sich am Freitag in Brüssel auf ein Gesetz für


                                                                          Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                          91427 Bad Windsheim
                                                                          Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                          presse@arcd.de
                                                                          www.arcd.de/presse
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      Presse-Information
eine grenzüberschreitende Verfolgung. Dem muss das Europäische Parlament noch zustimmen.
Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung – die neue
Regelung könnte dann in der gesamten Union ab 2013 in Kraft treten.

Deutschland vollstreckt schon seit dem 1. Oktober 2010 Bußgeldbescheide aus dem Ausland.
Voraussetzung allerdings ist, dass der fällige Betrag 70 Euro übersteigt. Bei Delikten wie Alkohol
oder Drogen am Steuer, zu schnellem Fahren, Handy-Telefonaten hinter dem Lenkrad oder dem
Überfahren einer roten Ampel können EU-Staaten jetzt den Austausch der Halterdaten verlangen
– ebenso beim Fahren ohne Gurt oder Helm und bei falscher Benutzung eines Fahrstreifens.

In Deutschland ist die Halterhaftung derzeit ausgeschlossen, in vielen europäischen Ländern wird
sie hingegen praktiziert, wenn der Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden kann. Beruft sich der
deutsche Halter auf sein gesetzlich verankertes Recht zur Aussageverweigerung über die
Identität eines mit ihm eng verwandten Fahrers, kann die Buße nicht vollstreckt werden. Nach
EU-Angaben liegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln
verstößt, drei Mal höher als bei einheimischen Fahrern. ARCD

Diese Meldung hat 1.480 Zeichen.



Elektromobilität nimmt in Deutschland Fahrt auf
Bad Windsheim (ARCD) – Ein positives Fazit ziehen Initiatoren und Akteure der „Nationalen
Plattform Elektromobilität“ (NPE) in ihrem ersten Zwischenbericht. Das Bündnis fördere den
Dialog über Berufsbilder und Branchengrenzen hinweg, erleichtere die Abstimmung und fasse
technische Vorhaben in den Bereichen Antriebstechnologie, Batterie, Materialien, Recycling und
Ladetechnik in Projektplänen zusammen. Mit der im Mai 2010 gegründeten NPE soll der
Vorsprung von Ländern wie China, Japan, Korea, den USA oder Frankreich bei der Entwicklung
von markttauglichen Elektrofahrzeugen aufgeholt und übertroffen werden. In sieben
Arbeitsgruppen untersuchen Experten aus Industrie, Wissenschaft und Forschung die Chancen
und Stärken Deutschlands im Bereich der Elektromobilität.

Erklärtes Ziel von Politik und Industrie ist es, dass Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt
für Elektromobilität in der Welt aufsteigt. „Mit dem Zwischenbericht ist die Analysephase abge-
schlossen“, sagte Prof. Henning Kagermann, Vorsitzender des NEP-Lenkungsausschusses, bei
der Vorstellung des Berichts in Berlin. Bereits jetzt lägen konkrete Ergebnisse vor, mit deren
Umsetzung sofort begonnen werden kann. Für Bundeswirtschaftsminister Brüderle entsteht „mit
der Elektromobilität eine neue Wertschöpfungskette, die weit über die klassische
Automobilindustrie hinausgeht“. Verkehrsminister Peter Ramsauer forderte „marktfähige, alltags-
taugliche Produkte, die begeistern und überzeugen – auch international“. Man müsse nicht nur an
den Fahrzeugen arbeiten, sondern auch an neuen Konzepten im ÖPNV, bei gewerblichen
Verleihsystemen oder beim Zusammenspiel von Mobilitätsformen wie Bahn und Pkw.

Als Zielgruppe für alltagstaugliche Elektrofahrzeuge werden in dem Papier Menschen genannt,
die in Ballungsgebieten leben, über eine eigene Garage oder einen eigenen Stellplatz verfügen,
ein relativ hohes Haushaltseinkommen haben und überdurchschnittlich häufig einen Dienstwagen

                                                                           Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                           91427 Bad Windsheim
                                                                           Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                           presse@arcd.de
                                                                           www.arcd.de/presse
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      Presse-Information
nutzen können. Als weitere Zielgruppen nennt der Zwischenbericht Personen, die einen Zweit-
oder Drittwagen besitzen und mit keinem der Fahrzeuge täglich mehr als 100 Kilometer fahren,
oder Personen, die gar keinen Bedarf für Langenstreckenfahrzeuge haben. Ein Massenmarkt
sieht nach Auffassung des ARCD allerdings anders aus. In Deutschland gab es am 1. Januar
2010 genau 1588 zugelassene Vollelektroautos, bis Oktober wurden nach Auskunft des
Kraftfahrtbundesamtes (KBA) 408 Elektroautos neu zugelassen.

Bereits im Frühjahr erwartet die Bundesregierung den zweiten Bericht mit Empfehlungen für
den Aufbau von Ladeinfrastruktur und für geeignete Rahmenbedingungen bei der Einführung
der Elektromobilität in Deutschland. Spätestens dann wird die Frage, ob der Staat in der
Einführungsphase Prämien für den Kauf von Elektrofahrzeugen ausloben soll, neue
Diskussionen auslösen. Im aktuellen Bericht steht der Vorschlag, die Bundesregierung solle
Elektroautos künftig noch stärker mit gezielter Förderung zum Durchbruch verhelfen. Sowohl
Verkehrsminister Ramsauer als auch Wirtschaftsminister Brüderle schließen Prämien für
Käufer bislang jedoch kategorisch aus. ARCD

Diese Meldung hat 3.166 Zeichen.



EU-Gremien beschließen mehr Rechte für Busreisende
Bad Windsheim (ARCD) – Die gute Nachricht zuerst: Fernbusreisende innerhalb der EU erhal-
ten künftig mehr Verbraucherrechte. Darauf einigten sich das Europäische Parlament und die
EU-Kommission am 1. Dezember in Brüssel. Die schlechte Nachricht: Die neuen Regeln gelten
nicht für Busfernreisen bis 250 Kilometer Wegstrecke.

Ab dem Jahr 2012 müssen Busbetreiber ihren Passagieren schon ab Verspätungen von 90
Minuten Proviant und Erfrischungen anbieten, sofern die Reise mindestens drei Stunden dau-
ert. Falls durch die Verspätung eine Hotelübernachtung notwendig wird, muss der Betreiber
auch die Kosten für die Übernachtung mit bis zu 80 Euro pro Nacht übernehmen. Den betroffe-
nen Fahrgästen muss der Busunternehmer die Fortsetzung der Reise, die Weiterbeförderung
oder eine Entschädigung anbieten. Ist eine Weiterfahrt nicht möglich, haben die Passagiere
Anspruch auf den halben Reisepreis zusätzlich zu der Entschädigung. Kommt es unterwegs zu
einer Panne, muss der Busbetreiber ein anderes Fahrzeug bereitstellen oder den Transport zu
einem neuen Wartepunkt organisieren.

Der deutsche EU-Abgeordnete Michael Cramer von der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen
Parlament zeigt sich von der neuen Regelung enttäuscht: Ein wirksamer Schutz der
Passagiere im europäischen Busverkehr werde vor allem dadurch verhindert, dass die
Fahrgastrechte erst bei einer Entfernung ab 250 Kilometer gelten sollen – unterhalb dieser
Distanz seien die Buspassagiere weitgehend rechtlos. Damit würden auch künftig während der
meisten Busfahrten in Europa keine umfassenden Fahrgastrechte gelten. Vor allem
Deutschland habe im Verkehrsministerrat die Interessen der Unternehmen über die der
Fahrgäste gestellt, so Cramer. Als weiterer Kritikpunkt gilt, dass Menschen mit eingeschränkter
Mobilität keinen Anspruch auf Mobilitätshilfen oder ähnliche Unterstützung im Fernreisebus


                                                                           Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                           91427 Bad Windsheim
                                                                           Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                           presse@arcd.de
                                                                           www.arcd.de/presse
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        Presse-Information
haben, wie dies zum Beispiel bei Bahn und Flugzeug EU-weit vorgeschrieben ist. Cramer
nennt das Beispiel USA, wo die Beförderungsmöglichkeit von Menschen mit eingeschränkter
Mobilität in jedem Bus zwingend vorgeschrieben sei. ARCD

Diese Meldung hat 2.141 Zeichen.



Über den ARCD

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und
Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma-
nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit
den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der
Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische
Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga-
giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese
informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die
Titelthemen des Magazins.




                                                                                                   Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                                                   91427 Bad Windsheim
                                                                                                   Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                                                   presse@arcd.de
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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 1006 03. Dezember 2010 Heute mit folgenden Themen: – Assistenzsysteme stellen höhere Anforderungen an die Fahrausbildung – Verkehrsverstöße werden künftig in der EU grenzüberschreitend verfolgt – Elektromobilität nimmt in Deutschland Fahrt auf – EU-Gremien beschließen mehr Rechte für Busreisende Assistenzsysteme stellen höhere Anforderungen an die Fahrausbildung Bad Windsheim (ARCD) – Die Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen wie ABS und ESP hat das Fahren entscheidend verändert. Viele Autofahrer vertrauen auf deren fehlerloses Funktionieren und fahren mit mehr Risiko. Aber: Wird mit immer sicherer werdenden Fahrzeugen das Fahren wirklich einfacher und bedarf es weniger Fahrausbildung? Auf diese Fragen ging Prof. Dr. Hans-Peter Krüger von der Universität Würzburg vor rund 1000 Teilnehmern beim 3. Deutschen Fahrlehrerkongress in Berlin ein. Prof. Krüger warnte davor, dass die neuen Technologien Systemgrenzen und Fehlfunktionen haben können, die nur durch das Eingreifen des Fahrers bewältigt werden können. Wenn z. B. ein Abstandswarnsystem durch einen Fehler ein vorausfahrendes Fahrzeug nicht erkennt oder wenn ein Notbremssystem unnötig auslöst – dann müsse sich der Fahrer unverzüglich ein- schalten. Viele Fahrzeuglenker seien auf eine solche Situation nicht vorbereitet. Damit könne das Fahren mit Assistenzsystemen in vielen Fällen sogar deutlich schwieriger sein als ohne diese Hilfen. Dies bedeute, dass in modern ausgestatteten Fahrzeugen der Fahrer nicht mit weniger Fahrkönnen auskommt, sondern wegen möglicher Systemfehler davon eher mehr braucht, so Prof. Krüger. Deshalb sei in der Fahrausbildung zusätzlich zum Basiskurs ein eigener Ausbildungsblock für Assistenzsysteme nötig, in dem die Fahranwärter in Handhabung, Wirkungsweise und im richti- gen Verhalten bei auftretenden Fehlfunktionen unterwiesen werden. Dieser Ausbildungsteil soll- te nach Auffassung des Experten nicht auf Fahranfänger beschränkt sein, sondern von den Fahrschulen als Zusatzausbildung auch jenen älteren Fahrern angeboten werden, die eigene Erfahrungen mit Assistenzsystemen erst im höheren Alter machen. ARCD Diese Meldung hat 1.815 Zeichen. Verkehrsverstöße werden künftig in der EU grenzüberschreitend verfolgt Bad Windsheim (ARCD) – Künftig sollen Verkehrsdelikte EU-weit gesühnt werden. Die Verkehrsminister der Europäischen Union einigten sich am Freitag in Brüssel auf ein Gesetz für Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information eine grenzüberschreitende Verfolgung. Dem muss das Europäische Parlament noch zustimmen. Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung – die neue Regelung könnte dann in der gesamten Union ab 2013 in Kraft treten. Deutschland vollstreckt schon seit dem 1. Oktober 2010 Bußgeldbescheide aus dem Ausland. Voraussetzung allerdings ist, dass der fällige Betrag 70 Euro übersteigt. Bei Delikten wie Alkohol oder Drogen am Steuer, zu schnellem Fahren, Handy-Telefonaten hinter dem Lenkrad oder dem Überfahren einer roten Ampel können EU-Staaten jetzt den Austausch der Halterdaten verlangen – ebenso beim Fahren ohne Gurt oder Helm und bei falscher Benutzung eines Fahrstreifens. In Deutschland ist die Halterhaftung derzeit ausgeschlossen, in vielen europäischen Ländern wird sie hingegen praktiziert, wenn der Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden kann. Beruft sich der deutsche Halter auf sein gesetzlich verankertes Recht zur Aussageverweigerung über die Identität eines mit ihm eng verwandten Fahrers, kann die Buße nicht vollstreckt werden. Nach EU-Angaben liegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, drei Mal höher als bei einheimischen Fahrern. ARCD Diese Meldung hat 1.480 Zeichen. Elektromobilität nimmt in Deutschland Fahrt auf Bad Windsheim (ARCD) – Ein positives Fazit ziehen Initiatoren und Akteure der „Nationalen Plattform Elektromobilität“ (NPE) in ihrem ersten Zwischenbericht. Das Bündnis fördere den Dialog über Berufsbilder und Branchengrenzen hinweg, erleichtere die Abstimmung und fasse technische Vorhaben in den Bereichen Antriebstechnologie, Batterie, Materialien, Recycling und Ladetechnik in Projektplänen zusammen. Mit der im Mai 2010 gegründeten NPE soll der Vorsprung von Ländern wie China, Japan, Korea, den USA oder Frankreich bei der Entwicklung von markttauglichen Elektrofahrzeugen aufgeholt und übertroffen werden. In sieben Arbeitsgruppen untersuchen Experten aus Industrie, Wissenschaft und Forschung die Chancen und Stärken Deutschlands im Bereich der Elektromobilität. Erklärtes Ziel von Politik und Industrie ist es, dass Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität in der Welt aufsteigt. „Mit dem Zwischenbericht ist die Analysephase abge- schlossen“, sagte Prof. Henning Kagermann, Vorsitzender des NEP-Lenkungsausschusses, bei der Vorstellung des Berichts in Berlin. Bereits jetzt lägen konkrete Ergebnisse vor, mit deren Umsetzung sofort begonnen werden kann. Für Bundeswirtschaftsminister Brüderle entsteht „mit der Elektromobilität eine neue Wertschöpfungskette, die weit über die klassische Automobilindustrie hinausgeht“. Verkehrsminister Peter Ramsauer forderte „marktfähige, alltags- taugliche Produkte, die begeistern und überzeugen – auch international“. Man müsse nicht nur an den Fahrzeugen arbeiten, sondern auch an neuen Konzepten im ÖPNV, bei gewerblichen Verleihsystemen oder beim Zusammenspiel von Mobilitätsformen wie Bahn und Pkw. Als Zielgruppe für alltagstaugliche Elektrofahrzeuge werden in dem Papier Menschen genannt, die in Ballungsgebieten leben, über eine eigene Garage oder einen eigenen Stellplatz verfügen, ein relativ hohes Haushaltseinkommen haben und überdurchschnittlich häufig einen Dienstwagen Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 3. www.arcd.de Presse-Information nutzen können. Als weitere Zielgruppen nennt der Zwischenbericht Personen, die einen Zweit- oder Drittwagen besitzen und mit keinem der Fahrzeuge täglich mehr als 100 Kilometer fahren, oder Personen, die gar keinen Bedarf für Langenstreckenfahrzeuge haben. Ein Massenmarkt sieht nach Auffassung des ARCD allerdings anders aus. In Deutschland gab es am 1. Januar 2010 genau 1588 zugelassene Vollelektroautos, bis Oktober wurden nach Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) 408 Elektroautos neu zugelassen. Bereits im Frühjahr erwartet die Bundesregierung den zweiten Bericht mit Empfehlungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur und für geeignete Rahmenbedingungen bei der Einführung der Elektromobilität in Deutschland. Spätestens dann wird die Frage, ob der Staat in der Einführungsphase Prämien für den Kauf von Elektrofahrzeugen ausloben soll, neue Diskussionen auslösen. Im aktuellen Bericht steht der Vorschlag, die Bundesregierung solle Elektroautos künftig noch stärker mit gezielter Förderung zum Durchbruch verhelfen. Sowohl Verkehrsminister Ramsauer als auch Wirtschaftsminister Brüderle schließen Prämien für Käufer bislang jedoch kategorisch aus. ARCD Diese Meldung hat 3.166 Zeichen. EU-Gremien beschließen mehr Rechte für Busreisende Bad Windsheim (ARCD) – Die gute Nachricht zuerst: Fernbusreisende innerhalb der EU erhal- ten künftig mehr Verbraucherrechte. Darauf einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Kommission am 1. Dezember in Brüssel. Die schlechte Nachricht: Die neuen Regeln gelten nicht für Busfernreisen bis 250 Kilometer Wegstrecke. Ab dem Jahr 2012 müssen Busbetreiber ihren Passagieren schon ab Verspätungen von 90 Minuten Proviant und Erfrischungen anbieten, sofern die Reise mindestens drei Stunden dau- ert. Falls durch die Verspätung eine Hotelübernachtung notwendig wird, muss der Betreiber auch die Kosten für die Übernachtung mit bis zu 80 Euro pro Nacht übernehmen. Den betroffe- nen Fahrgästen muss der Busunternehmer die Fortsetzung der Reise, die Weiterbeförderung oder eine Entschädigung anbieten. Ist eine Weiterfahrt nicht möglich, haben die Passagiere Anspruch auf den halben Reisepreis zusätzlich zu der Entschädigung. Kommt es unterwegs zu einer Panne, muss der Busbetreiber ein anderes Fahrzeug bereitstellen oder den Transport zu einem neuen Wartepunkt organisieren. Der deutsche EU-Abgeordnete Michael Cramer von der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament zeigt sich von der neuen Regelung enttäuscht: Ein wirksamer Schutz der Passagiere im europäischen Busverkehr werde vor allem dadurch verhindert, dass die Fahrgastrechte erst bei einer Entfernung ab 250 Kilometer gelten sollen – unterhalb dieser Distanz seien die Buspassagiere weitgehend rechtlos. Damit würden auch künftig während der meisten Busfahrten in Europa keine umfassenden Fahrgastrechte gelten. Vor allem Deutschland habe im Verkehrsministerrat die Interessen der Unternehmen über die der Fahrgäste gestellt, so Cramer. Als weiterer Kritikpunkt gilt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität keinen Anspruch auf Mobilitätshilfen oder ähnliche Unterstützung im Fernreisebus Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 4. www.arcd.de Presse-Information haben, wie dies zum Beispiel bei Bahn und Flugzeug EU-weit vorgeschrieben ist. Cramer nennt das Beispiel USA, wo die Beförderungsmöglichkeit von Menschen mit eingeschränkter Mobilität in jedem Bus zwingend vorgeschrieben sei. ARCD Diese Meldung hat 2.141 Zeichen. Über den ARCD Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma- nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC enga- giert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse